Erd- und Tiefbauarbeiten
Neustadt Glewe -Neubau Reifenhalle
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung Der Bauherr plant auf dem Flurstück der Gemarkung Neustadt-Glewe, Flur 22, Flurstück 1/22,2/17,3/18 An der Autobahn 9 ,19306 Neustadt-Glewe den Neubau einer Lagerhalle Vorgesehen sind: Neubau einer Lagerhalle als Stahlkonstruktion auf Betonfundament , einschließlich sämtlicher erforderlicher Erd-,und Betonarbeiten Gründfläche : ca 550 m² Vorgesehene Vertragsbedingungen § 1 Gegenstand des Vertrages Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Bauleistungen am Bauvorhaben An der Autobahn 9 19306 Neustadt-Glewe Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den Ausführungsplänen, der Statik, der Baugenehmigung und dessen Auflagen sowie den ggf. vorhandenen Gutachten. § 2 Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge: Dieser Vertrag Auftrags-LV Baustellenordnung VOB Teil B + C in der aktuell gültigen Fassung DIN Normen, VDE Normen, ETB, UVV, DVGW Die Baugenehmigung und deren Auflagen Die geprüfte Statik Das Bodengutachten Das Brandschutzgutachten Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Vorbemerkungen Die Ausführungspläne Die Ausschreibungsunterlagen Der Bauzeitenplan Bei ggf. auftretenden Widersprüchlichkeiten gelten jeweils die oben zuerst genannten Bedingungen. Die Ausführung der Leistung hat gemäß dem allgemeinen Stand der Technik zu erfolgen. Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Erstellung, Betrieb und Nutzung maßgebenden Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien sind zu beachten. Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dem Auftragnehmer sind Inhalt, Art und Umfang der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und Lieferungen sowie die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen und alle für die Preisbildung beeinflussenden Umstände bekannt. Er hat sich vor Abschluss dieses Vertrages durch Einsichtnahme in die Pläne und sonstigen Unterlagen gemäß Anlage sowie Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein genaues Bild über Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung verschafft. Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ihm Irrtümer oder Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen sind oder einzelne Arbeiten oder Lieferungen, die zu seinem Leistungsumfang gehören, besonders aufgeführt sind. Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Leistungsstandard ist unschädlich und stellt kein Mangel dar, wenn sie zu einer gleichwertigen oder höherwertigen Leistung führt. Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch den Auftragnehmer einzuhalten. Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten aufgrund eines eventuellen nicht kontinuierlichen Ablaufes der Arbeiten sind bei den Einheitspreisen zu berücksichtigen. § 3 Vergütung Der Auftragnehmer führt die Bauleistung zu den in der Leistungsbeschreibung eingesetzten Preisen aus. Gewährte Nachlässe und Skonti auf den Auftrag gelten auch für sämtliche Nachträge. Alle Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern im Leistungsverzeichnis keine besonderen Positionen ausgeworfen sind. Auch ohne die ausdrückliche Erwähnung sind alle erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten in den Leistungen enthalten. Abweichend von § 2 Absatz 3 VOB - B gilt der vertragliche Einheitspreis unabhängig vom im Vertrag vorgesehenen Mengenansatz. Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen. Die Leistungen sind aus den Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführten Leistungen diesen Zeichnungen entsprechen. Auf Anforderung sind die Leistungen nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß abzurechnen. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Massen sind für die Endabrechnung nicht verbindlich. Hierfür kommt das geprüfte Aufmaß in Frage. Eine Ermäßigung oder Erhöhung der Massen der einzelnen Positionen, auch über 10 % hinaus, berechtigt den AN zu keiner Änderung der Einheitspreise. § 4 Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer kann erstmals nach einem vollendeten Baufortschritt von 20 % des Gesamtbaufortschritts eine Abschlagszahlung verlangen. Jede weitere Abschlagszahlung kann jeweils nach Vollendung von weiteren 20 % der Gesamtbauleistung verlangt werden. Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an dem jeweils vollendeten Baufortschritt und liegt im billigen Ermessen des Auftraggebers. Bei den Abschlagszahlungen werden 10 % von der Rechnungssumme als Sicherheitseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe der Auftragssumme möglich. Dem Auftraggeber wird mit Begleichung der verlangten Abschlagzahlung für die damit berechneten Leistungen das Eigentum übertragen. Sofern Skonto vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen binnen 8 Tagen skontierfähig. Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig. Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Fertigstellung und Schlussabnahme fällig, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Bei Fälligkeit der Schlussrechnung wird 5 % der brutto Rechnungssumme als Gewährleistungseinbehalt abgezogen. Alternativ ist eine Gewährleistungsbürgschaft möglich. Bei Fälligkeit der Schlussrechnung werden die vertraglich vereinbarten Nettoabzüge fällig. § 5 Sonderwünsche Der Auftragnehmer wird Sonderwünsche des Auftraggebers berücksichtigen, soweit er durch die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt wird. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer nachweisen, dass auch bei Sonderwünschen die Preisbasis dieses Vertrages eingehalten wurde. Vor Ausführung ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich. § 6 Ausführungstermine Die Arbeiten sind gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan zu beginnen und abzuschließen. Hat der Auftragnehmer Bedenken die Termine nicht einhalten zu können, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 7 Vertragsstrafe Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragstermine für den Beginn der Bauausführung, für den Zwischentermin der Fertigstellung der 1. Baustufe und für die Gesamtfertigstellung hat der Auftragnehmer Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Kalendertag der schuldhaften Überschreitung für den Zwischentermin 0,2 % der Auftragssumme für die betroffene Teilleistung netto für Beginn und Endtermin 0,2 % der Auftragssumme. Die vorstehenden Vertragsstrafen sind auf insgesamt 5 % der Auftragssumme netto begrenzt. Der Auftragnehmer verwirkt ferner eine Vertragsstrafe, sofern er notwendige bautechnische Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig liefert oder gegen sonstige Bestimmungen des Bauvertrages verstößt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Auftraggeber bleiben unberührt. Auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch die Vereinbarung neuer Termine. Im Falle der Vereinbarung neuer Termine oder der einvernehmlichen Fortschreibung von Vertragsterminen bei Bauzeitverschiebungen gilt das Vertragsversprechen entsprechend für neue Termine. Eine einmal verwirkte Vertragsstrafe für den Beginn- oder den Zwischentermin wird auf die nachfolgend verwirkten Vertragsstrafen für weitere Zwischentermine oder den Fertigstellungstermin angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu machen. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist es ausreichend, wenn der Auftraggeber diese von der Schlussrechnung in Abzug bringt. § 8 Abnahme Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Leistung dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme erfolgt förmlich gemäß § 12 VOB Teil B. Werden gravierende Mängel festgestellt, so wird die Abnahme verweigert. Werden lediglich geringe Mängel festgestellt, so wird dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt. Eine Konkludente Abnahme und Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. § 9 Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, für Abdichtungen gegen Feuchtigkeit und Dächer 10 Jahre. Für die Dauer der Gewährleistung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der brutto Schlussrechnungssumme vereinbart. Sie kann unter entsprechender Anwendung des § 632a Abs. 2 BGB durch Sicherheitsleistung abgelöst werden. § 10 Personal Der AN ist dazu verpflichtet ausschließlich Fachkräfte, die auch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterwiesen sind auf der Baustelle einzusetzen. Ebenfalls verpflichtet sich der AN über die Dauer der Bauzeit einen festen Polier oder Vorarbeiter auf der Baustelle zu belassen. § 11 Sub- und Nachunternehmer Der Auftragnehmer wird nur leistungsfähige Sub- und Nachunternehmer beschäftigen, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträger pünktlich nachkommen. Die Sub- und Nachunternehmer sind zur Vorlage je einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft verpflichtet, soweit sie dem Auftraggeber nicht aus früheren Tätigkeiten bekannt sind. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Firmen aus dem Einzugsgebiet des Bauortes zu beauftragen. Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber eine Liste mit der vollständigen Bezeichnung und Adresse aller Sub- und Nachunternehmer. Ich/Wir beabsichtige/n: (____)           keine (____)           die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen. Überträgt der Auftragnehmer Leistungen an Sub- und/oder Nachunternehmer, haften Auftragnehmer und durch ihn beauftragte Dritte gesamtschuldnerisch. Dem Auftragnehmer obliegt hierbei die Hauptpflicht. Der Auftragnehmer tritt die Gewährleistungsansprüche, die ihm gegenüber dem Sub- bzw. Nachunternehmer zustehen, an den Auftraggeber erfüllungshalber ab. Die Inanspruchnahme des jeweiligen Schuldners  ungeachtet des geltend gemachten Anspruchs  erfolgt nach Wahl des Auftraggebers. § 12 Versicherung Der Abschluss einer Bauwesenversicherung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber zieht dem Auftragnehmer hierfür pauschal 0,5% der Auftragssumme Netto inklusive eventueller Nachträge von der Schlussrechnung ab. § 13 Betriebsmittel und Pauschalen Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Bauwasser wird pauschal abgerechnet. Auch die Baubeschilderung sowie die Bauendreinigung werden pauschal abgerechnet. § 14 Werbung / Werbeträger Sofern der Auftragnehmer oder ein durch ihn beauftragter Dritter auf oder im unmittelbaren Umfeld der Baustelle werbetechnische Einrichtungen zu installieren wünscht, hat der dies dem Auftraggeber im Vorfeld anzuzeigen. Die mit der Werbemaßnahme verbundene Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Einrichter / Unterhalter der Werbemaßnahme. Im Zweifel obliegt sie dem Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Einrichtung besteht indes nicht. § 15 Entwicklungen während der Bauzeit Tritt unmittelbar vor oder während der Planungs- und Bauzeit ein bis dato unbekannter bausituativer Umstand oder eine in der Form noch nicht hinreichend mit technischen Lösungsansätzen versehene Problemstellung auf, und sind hierfür Entwicklungen notwendig ungeachtet ob diese gemeinsam oder nur durch eine Partei geschaffen wurden  gehen die Ergebnisse sowie sämtliche damit verbundene Bestandteile und Fortschritte in das Eigentum des Auftragsgebers über. Der Auftragnehmer sowie sämtliche durch ihn mit der Entwicklungsarbeit beauftrage Dritte, treten ihre Rechte an den Lösungsansätzen/Ergebnissen bereits jetzt an den Auftraggeber ab. Sofern sich der Auftragnehmer eines Dritten zur Lösung bedient, hat er diesem spätestens bei Beauftragung entsprechend zu verpflichten. § 16 Geheimhaltungsvereinbarung Sämtliche Dokumente, die der Auftragnehmer in Verbindung mit dem in § 1 genannten Bauvorhaben oder aus anderen Gründen von dem Auftraggeber erhält, sind vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird sämtliche ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein Zugriff Dritter oder eine anderweitige Veröffentlichung oder Weitergabe zu verhindern. Die Parteien vereinbaren überdies eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme je Verstoß für den Fall, dass der Auftragnehmer ohne vorheriges Einverständnis des Auftraggebers öffentliche Nachrichtenträger (Rundfunk, Fernsehen, Presse) über die Erteilung und den Inhalt des Auftrags sowie den Baufortschritt oder die Fertigstellung informiert. § 17 Datenschutz Mit Unterzeichnung des Auftrags stimmt der Auftragnehmer der Weitergabe von personenbezogenen Daten im Rahmen der Abwicklung des Bauprojektes an Dritte zu. § 18 Dokumentation Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet Änderungen gegenüber den Ausführungsplänen zu dokumentieren. Alle Dokumentationsarten müssen nachvollziehbar und lesbar sein. § 19 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) bzw. das Landgericht Verden (Aller). Gewerkspezifische Vorbemerkungen 1.  Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustellen-   einrichtung einschl. der erforderlichen Geräte wird nicht gesondert vergütet. 2.  Für die Baustellensicherung ist der Bauleiter des Auftragnehmers (AN)   verantwortlich. 3.  Kabel- und Leitungspläne hat sich der AN selbst zu beschaffen.   Werden bei den Bauarbeiten Leitungen beschädigt, hat der AN die             Reparatur unverzüglich selbst zu veranlassen und die Reparaturkosten zu           tragen. Schäden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. 4. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.   Alle Massen (Festmassen), Mengen und Stundenlohnarbeiten gelten zum    Nachweis. Die Stundenlohnnachweise sind binnen 48 Std. vorzulegen. Die    Aufmaße sind gemeinsam mit dem Bauleiter des Planungsbüros aufzustellen. Die Materialabfuhr ist dem Bauleiter rechtzeitig bekannt- zugeben. Lieferscheine und Wiegekarten, die für die spätere Abrechnung als    Mengennachweis erforderlich sind, müssen, soweit sich keine vom Auftraggeber hierzu bevollmächtigten Person auf der Baustelle befindet,    spätestens 24 Std. nach der Materialanlieferung dem Bauleiter zur Anerkennung vorgelegt werden.Bei der Abrechnung nach LKW-Aufmaß darf   höchstens bis Schottenoberkante geladen werden. Das Lieferdatum, die   Größe der Ladefläche, die Schottenhöhe, das polizeiliche Kenzeichen des    Fahrzeuges und der Name des Fahrers sind auf dem Lieferschein anzugeben. 5.   Bestandteil aller Leistungen sind, auch wenn diese im Text nicht einzeln    aufgeführt werden: a)  die vollständige Lieferung der erforderlichen Baustoffe frei Verwendungsstelle, sowie deren fach- und normgerechte Verarbeitung. b)   die Beseitigung aller Verunreinigungen und Schäden, die im Zuge der Baumaßnahme entstanden sind. c)  die Leistungen aller Nebenleistungen. d)  alle Maßnahmen, die zum Schutz aller vorhandenen Einrichtungen,wie    Grenzsteine, Wasserschieber, Schächte und dergl. erforderlich sind, einschl.   Sichern vorhandener Leitungen und Kabel. e)  die Anfertigung und Lieferung der Verdichtungsnachweise. 6. Die Baufelder sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit dem Bauleiter   abzustecken. Hierfür stellt der AG eine Fachkraft ab. Hilfspersonal,   Vermessungsgeräte und Hilfsmittel sind vom AN unentgeltlich und in genügendem Umfang zur Verfügung zu stellen.   Die Leistung wird nicht gesondert vergütet. 7.  Alle Arbeiten sind gem. der Ausführungsplanung durchzuführen. Ausführungsmaße sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Unstimmigkeiten   sind dem AG sofort schriftlich mitzuteilen. 8.  Arbeitsunterbrechungen und Ausführungen in Teilleistungenberechtigen nicht  zu Mehrforderungen. 9.  Die Hinweise und Vorschriften von Materiallieferanten sind zu    berücksichtigen. 10.  Bauschutt aus dem eingenen Gewerk ist täglich abzuräumen. Die    Schuttabfuhr ist Sache des AN. 11. Bei maschineller Verlegung der Betonpflastersteine sind halbe Steine zu   entfernen, und durch ganze Steine zu ersetzen. 12. Das Anarbeiten der Pflasterflächen an schrägwinklige, gekrümmte Flächen,   wie Borde/Asphaltdecke/Gebäude etc., ist in den Einheitspreisen mit    einzurechnen. Fugenschnitt wird für Pflaster nicht zusätzlich vergütet. 13. Spätestens bis zur Bauabnahme ist eine Dokumentationsmappe in 2-facher   Ausfertigung zu übergeben, die mindestens nachfolgende Unterlagen und Nachweise enthalten muss:    - Qualitäts- und Gütenachweise der eingesetzten Materialien    - Nachweis der Auftriebsicherheit für Rohre    - Nachweis über die Einhaltung der geforderten Verdichtungswerte für      die Fremd- und Eigenüberwachung    - Bautagebuch bzw. alle Tagesarbeitsberichte    - Zeichnungen mit der baubegleitenden lagermäßigen Einmessung      von Leitungsquerungen auf markante Punke und höhenmäßig auf HN    - Eignungsnachweise der eingebauten Materialien, Erdstoffe, etc.,      einschl. Sieblinen    - Protokolle und Fotos der Beweissicherung    - Am offenen Rohrgraben hergestellte Bestandspläne mit Höhenangaben       auf HN bezogen und die lagemäßige Einmessung auf Häuserecken bzw. Höhenfestpunkte auf Gauß-Krüger-Koordinaten. 14.  Der AN erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bauleiter des Architekten ein    Nivellement des vorhandenen Geländes und ein Nivellement nach Bodenabtrag. Die ermittelten Höhen gelten als Grundlage für die     Abrechnung. Bodenabtrag von mehr als 5 cm unter geplante Höhe und der    demzufolge anfallende erhöhte Bodeneinbau gehen zu Lasten des AN.
Baubeschreibung
01 Ausstattung
01
Ausstattung
01._. 10 Baustelle einrichten Einrichtung der Baustelle. Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemässen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten
01._. 10
Baustelle einrichten
1.00
Psch
01._. 20 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Das Räumen von Bauresten und Baumüll .
01._. 20
Baustelle räumen
1.00
Psch
01._. 30 Baustellen-WC Baustellen WC für die gesamte Bauzeit über vorhalten und regelmäßig reinigen und Entsorgen lassen. Miete ist für 4 Monate einzukalkulieren
01._. 30
Baustellen-WC
1.00
Psch
01._. 40 Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m Bauzaun auf unbefestigtem und befestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, mit Standfüßen, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m, Elemente fest miteinander verbunden durch Verschraubung, liefern, aufstellen und für die Dauer der vertraglichen Leistungen vorhalten, abbauen. Zaunhöhe: 2,00 m
01._. 40
Bauzaun liefern und aufstellen, h = 2,00 m
40.00
m
01._. 50 Bauzaun Vorhalten Bauzaun wie vor Pos. über die Vorhaltezeit von 4 Monaten hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.
01._. 50
Bauzaun Vorhalten
1.00
lfdm
01._. 60 Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m Tor für Bauzaun, Breite bis 5,00 m, zweiflügelig, verschließbar einschließlich Türschloss, Schließzylinder bauseits. Durchfahrtsbreite: bis ca. 5,00 m Höhe: 2,00 m
01._. 60
Tor zweiflügelig für Bauzaun, b = 5,00 m
2.00
Stk
01._. 70 Tor für Bauzaun Vorhalten Tor für Bauzaun wie vor Pos. über die Vorheltedauer von 4 Monaten hinaus vorhalten und unterhalten. Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.
01._. 70
Tor für Bauzaun Vorhalten
2.00
Stk
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Das abgetragene Erdreich bestehend aus Oberboden mit Grasnarbe sowie Boden unter Oberboden (Mutterboden) wird gemäß Merkblatt LAGA PN 98 und DIN 19698-1² getrennt untereinander in je 3 bis 5 Haufwerke der größe von 300 bis 500 cbm auf dem Grundstück zwischengelagert. Der Auftragnehmer hat eine Probeentnahme der einzelnen Haufwerke nach LGA PN 98 zur Feststellung von physikalischen, chemischen und biologischen Bestandteilen durchzuführen. Gemäß des Ergebnisses der Probeentnahmen nach LAGA-Liste wird das abgetragene Erdreich in Haufwerken dementsprechend geladen, transportiert und fachgerecht entsorgt. Austauschböden Als Austauschböden eignen sich frostsichere und gut verdichtungsfähige Lockergesteine der Region mit = 7 Gew.-% Feinanteilen Korn-Ø = 0,06 mm (weitgestufte Kies-Sand-Gemische) oder geeignetes, klassifiziertes Recycling-Material. Der Austauschboden ist gemäß DIN 18196 zu wählen (z.B weitgestufte Sand-/ Kiesgemische, SW) und muss im trockenem Zustand lagenweise verdichtet werden (mindestens mitteldichte Lagerung). Ein Lastabtragswinkel von nährungsweise 45° ist zu berücksichtigen. Lastplattendruckversuche Die Lagerungsdichte des eingebrachten Austauschbodens ist vor einer Überbauung mit einem geeignetem Verfahren mittels Lastplattendruckversuchen zu überprüfen und die Prüfprotokolle sind dem Bodengutachter vor Baubeginn zur Freigabe vorzulegen. Auf dem Planum für die Bodenplatte und die Fundamente ist eine dynamische Proctordichte von 98% nachzuweisen Tragfähigkeit Leitungsgräben Beim Verfüllen von Leitungsgräben/Kanälen sollte in der Baugrubensohle auf dem Planum mittels Lastplattendruckversuch ein Verformungsmodul von Ev2 = 60 MN/qm (gilt nur für enggestuften Sand, Bodengruppe SE) mit einem Verhältnis Ev2/Ev1 = 2,6 erreicht werden. Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht darf 97 % Proctordichte nicht unterschreiten. Tragfähigkeit Planum Auf dem Planum der Verkehrsflächen gilt als Nachweis für eine ausreichende Tragfähigkeit ein Ev2 - Wert = 45 MN/qm und ein Verdichtunghsverhältnis von Ev2/Ev1 = 2,5. Tragfähigkeit Frostschutzschicht Auf der OK. Frostschutzschicht ist der Nachweis von 120 MN/qm nachzuweisen. Tragfähigkeit Schottertragschicht Auf der OK Tragschicht (Schottertragschicht) ist bei einer Betonbauweise je nach Tragschichtaufbau ein Verformungsmodul von 150 MN/qm gefordert. Der Verdichtungsgrad auf der Tragschicht (Schottertragschicht) darf 103% Proctordichte nicht unterschreiten. dafür ist ein Verhältniswert Ev2/Ev1 = 2,2 mittels Lastplattendruckversuch nachzuweisen. Die Kontrolle der Verdichtung  bzw. der Tragfähigkeit ist mit anerkanten Prüfverfahren vorzunehmen. Erst nach dem Erreichen der geforderten Planumstragfähigkeit kann die Ausführung des Oberbaues entsprechend der RStO 12 erfolgen. Herstellung von Verkehrsflächen Die Verkehrsflächen werden in Anlehnung an die gültigen Vorschriften im Straßenbau entsprechned der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen), der ZTVE- StB 94/Ausgabe 2009 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) und der ZTVT- StB 95/Ausgabe 2002 (Zusätzliche Technische Vertragsbedinungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau) hergestellt.
Das abgetragene Erdreich bestehend aus Oberboden mit
02._. 10 Vegetationsflächen freiräumen Baufläche ca 400 m² von eventuell vorhandenen Unrat, Büschen und Bäumestümpfen einschließlich Wurzelwerk befreien und entsorgen.
02._. 10
Vegetationsflächen freiräumen
400.00
02._. 20 Bäume fällen vorhandene auf dem Grundstück Bäume fällen und entsorgen Vor Fällung der Bäume ist durch eine fachlich geeignete Person zu prüfen, ob sich Lebensstätten (Nester, Höhlungen) von Vögeln und / oder Fledermäusen am und im Baum befinden. BAUM *1 KIEFER UMFANG STAMM = 1,17 m ø KRONENTRAUFE 7,0 (+1,5 m) BAUM *2 KIEFER UMFANG STAMM = 0,98 m ø KRONENTRAUFE 6,0 (+1,5 m) BAUM *3 KIEFER UMFANG STAMM = 1,11 m ø KRONENTRAUFE 7,0 (+1,5 m BAUM *4 KIEFER UMFANG STAMM = 1,20 m ø KRONENTRAUFE 8,0 (+1,5 m) BAUM *5 KIEFER UMFANG STAMM = 0,91 m ø KRONENTRAUFE 6,0 (+1,5 m) BAUM *6 KIEFER UMFANG STAMM = 0,82 m ø KRONENTRAUFE 7,0 (+1,5 m) BAUM *7 SPÄTBLÜHENDE TRAUBENKIRSCHE UMFANG STAMM = MEHRTEILIG; MAX. 0,20 m ø KRONENTRAUFE 6,0 (+1,5 m) BAUM *8 FAULBAUM UMFANG STAMM = MEHRTEILIG; MAX. 0,15 m ø KRONENTRAUFE 4,0 (+1,5 m) BAUM *9 KIEFER UMFANG STAMM = 0,82 m ø KRONENTRAUFE 7,0 (+1,5 m) Material wird Eigentum des AN.
02._. 20
Bäume fällen
O
1.00
Psch
02._. 30 Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach EBV Beprobung und Analytik zur Deklaration von Bodenaushub über Haufwerke mit einer Kubatur von 500 m³ im Insituverfahren, je Haufwerk sind 9 Misch- und Laborproben aus je 4 Einzelproben zu erstellen (insgesamt max. 36 EP je Haufwerk), davon sind 2 Laborproben zu analysieren, 7 LP sind Rückstellproben und werden i.d.R. nicht analysiert. Probenahme in Anlehnung an LAGA PN 98; Analytikumfang gemäß Anlage 1 Tab. 3 Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Alle Eluatwerte sind im Schüttelversuch gemäß DIN 19529 bei einem Wasser-Feststoffverhältnis (W:F) 2:1 zu ermitteln
02._. 30
Probeentnahme für Laboruntersuchnung nach EBV
O
1.00
Stk
02._. 40 Entsorgung von Boden BM-0 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Boden hier: BM-0
02._. 40
Entsorgung von Boden BM-0
500.00
02._. 50 Entsorgung von Boden BM-0* Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Boden hier: BM-0*
02._. 50
Entsorgung von Boden BM-0*
O
1.00
02._. 60 Entsorgung von Boden BM-1 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Boden hier: BM-1
02._. 60
Entsorgung von Boden BM-1
O
1.00
02._. 70 Entsorgung von Boden BM-1* Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Boden hier: BM-1*
02._. 70
Entsorgung von Boden BM-1*
O
1.00
02._. 80 Entsorgung von Boden BM-2 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Boden hier: BM-2
02._. 80
Entsorgung von Boden BM-2
O
1.00
02._. 90 Entsorgung von Boden BM-2* Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Boden hier: BM-2*
02._. 90
Entsorgung von Boden BM-2*
O
1.00
02._.100 Entsorgung von Boden BM-3 Entsorgung von Boden aus Bodenaushub mit einem Zuordnungswert gemäß EBV, profilgerecht ausheben mit geignetem Gerät laden, transportieren und auf einer genehmigten Deponie entsorgen. Deponiegebühren sind einzukalkulieren. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Boden hier: BM-3
02._.100
Entsorgung von Boden BM-3
O
1.00
02._.110 vorhandene Sickermulde verfüllen Liefern und lagenweise einbauen von F1-Füllsand zum Verfüllen der vorhandenen Mulde Das Füllmaterial ist lagenweise einzubauen und fachgerecht verdichten
02._.110
vorhandene Sickermulde verfüllen
80.00
02._.120 Versickerungsmulde herstellen Versickerungsmulde mit Material herstellen, einschl. aller erf. Erdaufträge (ca. +/- 30 cm) profilieren Fläche endprofilieren und planieren. inkl. Herstellung einer umlaufenden 45° Böschung Boden gemäß Baugrundgutachten bzw. Einbaumaterial der ausgeführten Vorarbeiten. BxLxT : 7*30*0,3 m
02._.120
Versickerungsmulde herstellen
63.00
02._.130 Pflaster ausbauen und entsorgen Industrie Pflaster (10 cm )  aufnehmen, laden und entsorgen Bereich : Parkplatz /neue Grünfläche
02._.130
Pflaster ausbauen und entsorgen
300.00
02._.140 vorhandene Schotter Tragschicht abtragen, i. M. 0.5 m Baufeld ist bereits von humoser Oberbodenschicht befreit. Abtrag von vorhandener Schotter Tragschicht und entsorgen. Bereich : Parkplatz /neue Grünfläche
02._.140
vorhandene Schotter Tragschicht abtragen, i. M. 0.5 m
210.00
02._.150 Hochboard ausbauen und seitlich lagern Hochbord  aufnehmen, laden und seitlich auf EU Palette zum späteren Einbau lagern.
02._.150
Hochboard ausbauen und seitlich lagern
32.00
m
02._.160 Pflaster ausbauen und entsorgen Industrie Pflaster (10 cm )  aufnehmen, laden und entsorgen Bereich : neue Halle
02._.160
Pflaster ausbauen und entsorgen
150.00
02._.170 Kiesbeet abtragen und entsorgen Flusskies als Deckung abtragen und entsorgen H= ca. 10 cm
02._.170
Kiesbeet abtragen und entsorgen
15.00
02._.180 Pflaster ausbauen und seitlich lagern Industrie Pflaster (10 cm )  aufnehmen, laden und seitlich auf EU Palette zum späteren Einbau lagern.
02._.180
Pflaster ausbauen und seitlich lagern
100.00
02._.190 Oberboden abtragen i. M. 0,8 m Oberboden (ca. 0,80 m) gemäß DIN 1830 und minder tragfähig, bautechnisch ungeeignet, fachgerecht und profilgerecht ausheben, Förderweg bis 150 m mit geignetem Gerät abtragen und entsorgen
02._.190
Oberboden abtragen i. M. 0,8 m
350.00
02._.200 Bodenaushub der Einzelfundamente Bodenaushub der Einzelfundamente inkl. Arbeitsraum und Planum mit geeignetem Gerät fachgerecht herstellen. Aushubgut der Fundamente zur späteren Wiederverwendung seitlich auf dem Grundstück zwischenlagern. Förderweg bis 50 m. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle und gemäß Wiegeschein zum Nachweis.
02._.200
Bodenaushub der Einzelfundamente
O
8.00
02._.210 Bodenaushub Streifenfundamente Bodenaushub der Streifenfundamente inkl. Arbeitsraum und Planum mit geeignetem Gerät fachgerecht herstellen. Aushubgut der Streifenfundamente zur späteren Wiederverwendung seitlich auf dem Grundstück zwischenlagern. Förderweg bis 50 m. Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle und gemäß Wiegeschein zum Nachweis.
02._.210
Bodenaushub Streifenfundamente
O
7.00
02._.220 vorhandene Schotter Tragschicht abtragen, i. M. 0.6 m Baufeld ist bereits von humoser Oberbodenschicht befreit. Abtrag von vorhandener Schotter Tragschicht und entsorgen. Einschließlich notwendigem Abböschen mit 60° Böschungswinkel 32*19 m² Erdplanum in diesem Bereich nur mit geeignetem Gerät profilieren, einschl. Feinplanum ± 2,00 cm. Unrat wie Steine und Wurzeln o.glw. vorher und während der Arbeiten aussondern. Das Abtragsgut wird Eigentum des AN. Abtragshöhe bis 0.60m Anmerkung Kontrolle der Tragfähigkeit des planiertem Untergrundes. Erreicht der anstehende Boden im Planumsbereich mit anerkanntem Prüfverfahren keinen Ev2 = Wert45 MN/m² gemäß Bodengutachten, muss der Aushub um ca. 0,30 m tiefer geführt werden und mit geeignetem Material verfüllt und verdichtet werden. Nach Anfüllung ist die Kontrolle der Verdichtung für die Tragfähigkeit erneut mit dem Ev2 Wert = 45 MN/m² durchzuführen und mit prüffähigem Nachweis (Protokoll) zu dokumentiren. Füllmaterial wird in gesonderter Pos. aufgeführt
02._.220
vorhandene Schotter Tragschicht abtragen, i. M. 0.6 m
140.00
02._.230 Handaushub Handschachtung Handschachtung an besonders schwierigen Stellen oder nachträgliche Handschachtungsarbeiten für Bodenaushub nach Anordnung der örtlichen Bauleitung. Bereich: - Einlagerung Abscheider - Verkehrsflächen
02._.230
Handaushub Handschachtung
O
1.00
Std.
02._.240 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des Messortes. Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 45 MN/m² betragen.
02._.240
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2.00
Stk
02._.250 Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht auf den Höhenmäßig abgeschobenen Boden GRK 3, Gewicht 150g/m² unterhalb der Frostschutzschicht fachgerecht mit der erforderlichen Überdeckung liefern und einbauen. Verlegung gemäß Herstellervorgaben.
02._.250
Erdbauvlies unterhalb der Frostschutzschicht
700.00
02._.260 Frostschutzschicht auf zuvor aufgebrachtes Vlies Frostschutzschicht als frostsicheres und verdichtungsfähiges Verfüllmeterial gemäß DIN 18315 und ZTV/TL SoB-StB, Körnung 0-32 Bauklasse 3,2 gemäß Bodengutachten im gesamten Baufeld liefern und mit geeignetem Gerät gleichmäßig, lagenweise, höhen- und profilgerecht einbauen und verdichten. Planum für Sollhöhe ± 1,00 cm Einbauhöhe im Mittel ca. 0,20 m Die Kontrolle der Verdichtung und Tragfähigkeit im Planum Ev2 Wert = 120 MN/m² und ein Verdichtungsverhältnis von Ev2/Ev1 = 2,5 ist mit einem Prüfzeugnis nachzuweisen.
02._.260
Frostschutzschicht auf zuvor aufgebrachtes Vlies
75.00
02._.270 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des Messortes. Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 120 MN/m² betragen.
02._.270
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2.00
Stk
02._.280 Schottertragschicht auf Frostschutzschicht Schottertragschicht nach ZTV SoB-StB, 0/32, Bauklasse 3,2 gemäß Bodengutachten auf die zuvor eingebrachte Frostschutzschicht fachgerecht liefern und lagenweise einbauen. Verdichtungsgrad DPr mind. 103%, EV min 150 MN/m² aus Mineralgemisch BI oder glw. Art einschl. Prüfzeugnis liefern, einbauen und verdichten. Schichtdicke i.M. ca. 0,30 m, in der vorgegebenen Flächensteigung/-Neigung liefern und einbauen. Anmerkung: Es gilt zu beachten, dass sich das Verbaumaterial bei Pflasterarbeiten beim Verdichten nicht so sehr verdichtet, dass die Kapillarität eingeschränkt oder ganz ihre Sickerfähigkeit verliert.
02._.280
Schottertragschicht auf Frostschutzschicht
220.00
02._.290 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 für Kontrollprüfung von einem unabhängigen Prüflabor durchführen zu lassen einschl. Bereitstellung sämtlicher Geräte sowie Auswertung und Darstellung der Messergebnisse in 2-facher Ausführung und des Messortes. Der Ev2 Wert muss gem. Bodengutachten > 150 MN/m² betragen.
02._.290
Lastplattendruckversuche nach DIN 18134
2.00
Stk
02._.300 Planum aus Splitt-Naturstein auf Schottertragschicht Planum aus Splitt- Naturstein auf zuvor aufgebrachte Schottertragschicht mit Längs- und Querneigung liefern und profilgerecht einbauen. Planum für Sollhöhe ± 1,00 cm Schichtdicke: 3,00-5,00 cm
02._.300
Planum aus Splitt-Naturstein auf Schottertragschicht
600.00
03 Regenwassernetz
03
Regenwassernetz
03.1 Erdarbeiten Regenwasser
03.1
Erdarbeiten Regenwasser
03.2 Leitungsnetz Regenwasser
03.2
Leitungsnetz Regenwasser
04 Oberflächenbefestigung
04
Oberflächenbefestigung
04._. 10 Feinplanum aus Splitt-Naturstein 2/5 mm Feinplanum unter Pflasterdecke aus Splitt- Naturstein 2/d mm einschließlich Längs- und Querneigung , EV2 = 150MN/m² liefern und fachgerecht gemäß Herstellervorgaben einbauen auf zuvor eingebrachte Grobplanum aus Mineralgemisch B1 profilgerecht herstellen. Schichtdicke: ca. 5 cm
04._. 10
Feinplanum aus Splitt-Naturstein 2/5 mm
120.00
04._. 20 seitlich gelagerte Pflaster einbauen gelagerte pflaster wieder einbauen
04._. 20
seitlich gelagerte Pflaster einbauen
100.00
04._. 30 seitlich gelagerte Hochboard einbauen seitlich gelagerte Hochboard einbauen
04._. 30
seitlich gelagerte Hochboard einbauen
32.00
m
04._. 40 Kiesbeet liefern und einbauen Herstellen eines Kiesbeetes , Liefern und Einbauen Material: Kies 16/32 mm H= ca 10 cm
04._. 40
Kiesbeet liefern und einbauen
15.00
04._. 50 Pflasterdecke als Verbundsteinpflaster Pflasterdecke als Verbundsteinpflaster liefern und einbauen Pflasterdecke Nachträglich als Verbundpflaster aus Beton nach DIN 18503 und DIN EN 1344 - R1, T4, FP100, A3, U3 gemäß Anforderungen Tabelle DIN EN 1344 als Industriepflaster, Höhe 10 cm, Farbe grau, mit Längs- und Querprofil, Bettung auf Splitt-Naturstein 0,5 mm, Dicke im verdichteten Zustand 4 cm, Pflasterfugen mit Brechsand Korngruppe 0-2 einschlämmen, einschließlich das erforderliche Einschneiden Rand-und Abschlußsteine sowie Anarbeiten an Betonflächen, Borde usw. sowie Anschlüsse an Einbauten, Begrenzungen. Fugenschnitte werden nicht gesondert vergütet. Eigenschaften: Pflasterhöhe:  10 cm Farbe:   grau Form:  Rechteckig Abmessungen: Normalstein VE: 20er Raster Bezeichnung:  20/10 cm Länge:   197 mm Breite:     97 mm Dicke:   100 mm Beschriebenes Fabrikat: Berding Beton Normalstein VE o. gleichwertig Einbauort: Weg um Halle Angebotenes Fabrikat: ---------------------------------- (vom Bieter Einzutragen)
04._. 50
Pflasterdecke als Verbundsteinpflaster
60.00
05 Beton und Stahlbetonarbeiten
05
Beton und Stahlbetonarbeiten
0001 Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten
[0001]
Technische Vorbemerkungen Beton- und Stahlbetonarbeiten
E
05._. 10 Sauberkeitsschicht Einzelfundamente Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter unter Einzelfundamenten nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 liefern und fachgerecht herstellen. Betongüte: C 12/15 Expositionsklassen: XO Einbaudicke: 5,00 cm Oberfläche glatt abziehen inkl. aller benötigten Materialien. Bereich: unter Einzelfundamente zur Baugrundverbesserung Abgerechnet wird nach tatsächlich verbrauchtem Material zum Nachweis.
05._. 10
Sauberkeitsschicht Einzelfundamente
1.25
05._. 20 Ortbeton für Einzelfundamente C 25/30 Ortbeton für Einzelfundamente aus Stahlbeton in Stahlschalung einbauen und verdichten inkl. Nachbehandlung zum Schutz gegen Witterungseinflüsse, obere Betonfläche waagerecht abgezogen. Das Zuschneiden der Verlorenen Schalung ist mit Einzukalkulieren. Köcheraussparungen in Einzelfundamente gemäß Statik und Zeichnung inkl. Verguss mit Beton C 25/30 der Köcher nach Stützenmontage sind mit Einzukalkulieren. Bei schlechter Witterung mit Niedreschlag oder Frosteinwirkung ist ein geigneter Schutz z. B. PE-Folie als Abdeckung für die Betonierte Fläche vorzusehen. Betondeckung Stützenbewehrung: Cnom: 3,50 cm betondeckung Fundament OKF: Cnom: 4,7 cm Beton: C25/30, XC2, XF1, XA3 Pos 301: 2 Stück - by/bz/h = 100/100/60 cm Pos 302: 5 Stück - by/bz/h = 100/125/60 cm Pos 303: 2 Stück - by/bz/h = 125/125/60 cm Pos 304: 4 Stück - by/bz/h =125/150/60 cm Schalungskosten ist mitzukalkulieren Bewehrung wird in gesonderter Position aufgeführt.
05._. 20
Ortbeton für Einzelfundamente C 25/30
11.50
05._. 30 Stb.-Blockfundament Achse 12 wie zuvor jedoch Ergänzung zur bestande Fundamnete der Halle ÖRTLICH PRÜFEN!!! ORTBETONERGÄNZUNG DER VORH. FUNDAMENTE Anschluss an die Bestandsfundamente mittels Einkleberanker. Anzahl, Dimensionierung und Ausführung der Klebeanker sind mit dem Statiker abzustimmen.
05._. 30
Stb.-Blockfundament Achse 12
7.00
05._. 40 Sauberkeitsschicht Streifenfundamente Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter unter Schtreifenfundamenten nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 liefern und fachgerecht herstellen. Betongüte: C 12/15 Expositionsklassen: XO Einbaudicke: 5,00 cm Oberfläche glatt abziehen inkl. aller benötigten Materialien. Bereich: unter Streifenfundamente zur Baugrundverbesserung Abgerechnet wird nach tatsächlich verbrauchtem Material zum Nachweis.
05._. 40
Sauberkeitsschicht Streifenfundamente
1.005
05._. 50 Ortbeton für Streifenfundamente C25/30 Ortbeton für Streifenfundamente aus Stahlbeton in Stahlschalung einbauen und verdichten inkl. Nachbehandlung zum Schutz gegen Witterungseinflüsse, obere Betonfläche waagerecht abgezogen. Das Zuschneiden der Verlorenen Schalung ist mit Einzukalkulieren. Bei schlechter Witterung mit Niedreschlag oder Frosteinwirkung ist ein geigneter Schutz z. B. PE-Folie als Abdeckung für die Betonierte Fläche vorzusehen. Betondeckung Stützenbewehrung: Cnom: 3,50 cm betondeckung Fundament OKF: Cnom: 4,7 cm Beton: C25/30,  XC2, XF1, XA3 B*H= 30*85cm Bewehrung: konstruktiv bewehren Schalungskosten ist mitzukalkulieren Bewehrung wird in gesonderter Position aufgeführt.
05._. 50
Ortbeton für Streifenfundamente C25/30
17.085
05._. 60 Sockel aus Stahlbeton C35/45 H = 140 cm Ortbeton für Stb Sockel aus Stahlbeton einbauen und verdichten inkl. Nachbehandlung zum Schutz gegen Witterungseinflüsse, obere Betonfläche waagerecht abgezogen. Bei schlechter Witterung mit Niedreschlag oder Frosteinwirkung ist ein geigneter Schutz z. B. PE-Folie als Abdeckung für die Betonierte Fläche vorzusehen. Betondeckung: Cnom: 20 mm Beton: C35/45 , XC3, XD1, XF2 Bewehrung : Konstruktiv Bewehrung B*H= 20*140cm Schalungskosten ist mitzukalkulieren Bewehrung wird in gesonderter Position aufgeführt.
05._. 60
Sockel aus Stahlbeton C35/45 H = 140 cm
15.40
05._. 70 Noppenfolie 14-17 mm ohne Dämmung, 1 ST = 1,2 m2 Noppenfolie ohne Dämmung/14-17 mm Noppenfolie ohne Dämmung, zur Verlegung Für die Rohrdimensionen 14-17 mm, Verlegeabstand VA 6 cm, diagonal 840 mm. Dimension: 840 mm x 1440 mm Liefern und montieren
05._. 70
Noppenfolie 14-17 mm ohne Dämmung, 1 ST = 1,2 m2
O
600.00
0002 Technische Vorbemerkungen- Baustahl
[0002]
Technische Vorbemerkungen- Baustahl
E
05._. 80 Baustahlmatten BST 500 M Betonstahlmatten, BST  500 M liefern, schneiden, biegen und verlegen. Abgerechnet wird nach tatsächlich Verbrauchten Massen zum Nachweis. .
05._. 80
Baustahlmatten BST 500 M
1,072.55
kg
05._. 90 Beton-Rundstahl BST 500 S Beton-Rundstahl DIN 488, BST 500 S, alle Durchmesser, alle Längen liefern, schneiden, biegen und verlegen. Abgerechnet wird nach tatsächlich Verbrauchten Massen zum Nachweis. .
05._. 90
Beton-Rundstahl BST 500 S
1,421.44
kg
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
0003 Vorbemerkung
[0003]
Vorbemerkung
E
06._. 10 Facharbeiterstunde Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden zum Nachweis.
06._. 10
Facharbeiterstunde
O
20.00
Std
06._. 20 Helferstunden Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG ausführen. Die Verrechnungssätze für die Arbeitskraft umfassen sämtliche Gehalts- und Lohnnebenleistungen, sowie Zuschläge für Überstunden, Nachts-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Stunden zum Nachweis.
06._. 20
Helferstunden
O
20.00
Std
06._. 30 Vibrationswalze bis 5 to. Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG auszuführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Vibrationswalze bis 5 to. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 30
Vibrationswalze bis 5 to.
O
15.00
Std
06._. 40 Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Flächenrüttler über 0,75 - 1,3 to. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitstunden zum Nachweis.
06._. 40
Flächenrüttler 0,75 - 1,3 to
O
10.00
Std
06._. 50 LKW ca. 10 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. LKW u. Ladegerät, ca. 10 to Nutzlast. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 50
LKW ca. 10 to Nutzlasten
O
15.00
Std
06._. 60 LKW ca. 5 to Nutzlasten Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. LKW u. Ladegerät, ca. 5 to Nutzlast. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 60
LKW ca. 5 to Nutzlasten
O
15.00
Std
06._. 70 Kleinbagger bis 2,0 to Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Kleinbager bis 2,0 to. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 70
Kleinbagger bis 2,0 to
O
10.00
Std
06._. 80 Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 80
Bagger Tieflöffel, 1,00 cbm
O
15.00
Std.
06._. 90 Radladerstunde, ca. 1,50 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Radladerstunde, ca.1,50 cbm luftbereift. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._. 90
Radladerstunde, ca. 1,50 cbm
O
10.00
Std
06._.100 Radladerstunde, ca. 0,40 cbm Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhaltung, Betriebsstoffe, Zuschläge und Kosten für das Bedienpersonal. Der Verrechnungssatz gilt ab dem Zeitpunkt der Einsatzfähigkeit auf der Baustelle. Radlader, ca. 0,40 cbm luftbereift. Abgerechnet wird nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zum Nachweis.
06._.100
Radladerstunde, ca. 0,40 cbm
O
10.00
Std
06._.110 Revisionsunterlagen Erstellen der Revisionsunterlagen ( Bestandspläne) in 4-facher Ausführung. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben versehen und erfassen den Endstand der ausgeführten Arbeiten nach der Abnahme, basierend auf der DIN 2425, Teil 4, einschl. Vermessung auf der Grundbuchkarte. bestehend aus: Lageplan und Grundrißzeichnungen mit Kanal-, Kabel und Rohrleitungsführung als DWG/DXF-Format als Papierpausen, farbig angelegt Prüf-, Druck-, Spül-, und Einweisungsprotokoll, Bedienungs- und Wartungsanleitung, System und Schemazeichnungen. Die Revisionsunterlagen sind jeweils in einem Ordner mit Rücken-schild, Inhaltsverzeichnis, Register 1-xx zu übergeben. Die Revisionsunterlagen sind als solches zu kennzeichnen und mit dem Firmennamen und mit dem Namen des Revisors zu versehen.
06._.110
Revisionsunterlagen
O
1.00
Stk
06._.120 Revisionsunterlagen wie vor beschrieben, jedoch handschriftlich in die Ausführungspläne eingetragen zur Übernahme durch den AG und bauseitiger Erstellung der Bestandsplaner.
06._.120
Revisionsunterlagen
O
1.00
Stk