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Zusätzliche technische Vorbemerkungen für Innenputzarbeiten Zusätzliche Vorbemerkungen für Innenputzarbeiten
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/ DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
Sämtliche Detailpunkte, Anschlüsse, Abschlüsse, etc. sind vor Montagebeginn mit der Bauleitung zu klären, wenn sie nicht im Leistungstext zweifelsfrei beschrieben sind.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist gegebenenfalls als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Aufstellung der Putzmaschinen, Silos sowie die Festlegung des Mischplatzes erfolgt nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Das kostenfreie Umsetzen der Misch- und Lagerplätze in Abhängigkeit der anderen Ausbaugewerke ist zu berücksichtigen.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Innenputzarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Innenputzarbeiten
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht.
Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen weiteren Vermessungsarbeiten sind eigenständig auszuführen.
Meterrisse an Wänden sind zu schützen und dürfen durch die Putzarbeiten nicht verdeckt werden.
Sämtliche angrenzenden Bauteile sind während der Arbeiten dauerhaft gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Verunreinigungen sind am darauffolgenden Tag rückstandsfrei zu beseitigen.
Fenster - und Türelemente, Verglasungen etc. sind vollflächig durch geeignete Folien abzukleben.
Eloxierte Alu-Teile sind über die Ziff. 4.1.8 VOB, DIN 18350 hinausgehend zu schützen. Beschädigungen an diesen Teilen sind voll zu ersetzen.
Flächen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder Risse zu erwarten sind, sind vor Ausführung mit der Bauleitung zu besichtigen, festzulegen und die Maßnahmen abzustimmen.
Die in den Positionstexten angegebenen Putzarten und Putzgüten sind vom AN vor Ausführung auf ihre Eignung bezüglich des Putzgrundes und ihrer Anwendung zu prüfen.
Der Putzgrund ist von Schalungstrennmitteln und Verunreinigungen, die zu Verfärbungen des Putzauftrages führen können, zu reinigen.
Die zur Ausführung vorgesehenen Putze sind als aufeinander abgestimmte Systemkomponenten herzustellen. Für die Ausführung sind ausschließlich güteüberwachte Putze nach DIN 18550 zu verwenden.
Die Putze bzw. ihre Zusammensetzung sind so abzustimmen, dass unterschiedliche Dehn - und Schwindverhalten des Untergrundes schadensfrei aufgenommen werden können.
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste und Hebebühnen, auch für Flächen die höher als 3,50 m zu bearbeiten sind, für die eigene Leistung erfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes beschrieben ist.
Wand- und Deckenputz sind durch Trennschichten, z.B. Papiere, Folien u.ä. von Durchdringungen und Einbauten zu entkoppeln. Überstände der Trennschichten über die OK der Wandbeschichtung sind zu entfernen.
Alle Profile müssen lot- und fluchtgerecht montiert werden.
Gebäudefugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen auszubilden. Die Vergütung erfolgt gemäß der ausgeschriebenen Positionen.
Alle gegen Holz- oder Stahlprofile, Betonummantelungen, Stahlbetonstützen und Wände angrenzenden Putzfugen sind durch geeignete Putzanschlussprofile und Leisten, bzw. Kellenschnitte zu trennen.
Putzan- und Abschlüsse an Fenster- und Türrahmen sind mit Abschlussprofilen so herzustellen, dass eine Fuge von ca. 5 - 10 mm verbleibt. Die Fuge ist mit elastischem Fugendichtband zu verschließen.
Sämtliche horizontale und vertikale Ecken erhalten Kantenschutzprofile, wenn durch die Bauleitung nichts anderes vorgeschrieben wird.
Wandputze sind bis auf die Betondecke zu führen und dort scharfkantig abzustoßen, so dass der Estrichrandstreifen sauber gestellt werden kann.
Unterputz-Wandeinbauteile wie UP-Dosen etc. sind für das spätere Wiederauffinden kenntlich zu machen.
Sämtliche Unterputz - Einbauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder zu öffnen und zu säubern.
Ansetzen und Beseitigen von bis zu 3 Mustern und Probeputzflächen mit ca. 2 m² Fläche je Putzart ist auf Verlangen des AG auszuführen.
An Installationsschächten ist nach Angabe der Bauleitung die Front freizulassen.
Eventuelles Vorwegputzen von Heizkörpernischen und dergleichen ist auf Veranlassung der Bauleitung auszuführen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18350 als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen
4 Abrechnungshinweise
- Kleinflächen werden über die Hauptposition abgerechnet, sofern dafür keine separate Abrechnungsposition existiert.
- Eine gesonderte Vergütung von Rückflächen von Nischen etc erfolgt nicht.
- Die Abrechnung der Putzfläche erfolgt bei abgehängten Decken bis UK abgehängte Decke zzgl. 10 cm, sofern in der Einzelposition entsprechend angegeben.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Datenblätter
Zusätzliche technische Vorbemerkungen für Innenputzarbeiten
01 Kalk-Zement-Putz
01
Kalk-Zement-Putz
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Putzprofile
01.02
Putzprofile
01.03 Wandputz
01.03
Wandputz
02 Gipsputz
02
Gipsputz
Arbeitshöhe Gipsputz Der Wandputz ist bis +20 cm über das Niveau der Abhangdecke zu erstellen, aber nicht über die gesamte Rohwandhöhe.
UG: ca. 2,70 m ab OKFB
EG: ca. 2,70 m ab OKFB
OG: ca. 2,70 m ab OKFB
Zulagen für Arbeitshöhe in Treppenhäusern in gesonderter Position.
Arbeitshöhe Gipsputz
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 Putzprofile
02.02
Putzprofile
02.03 Treppenhäuser
02.03
Treppenhäuser
02.04 Wandputz
02.04
Wandputz
03 Zulagen und Spachtelarbeiten UG
03
Zulagen und Spachtelarbeiten UG
03.01 Spachtelarbeiten Treppenhäuser
03.01
Spachtelarbeiten Treppenhäuser
03.02 Spachtelarbeiten Untergeschoss
03.02
Spachtelarbeiten Untergeschoss
03.03 Spachtelarbeiten Erdgeschoss
03.03
Spachtelarbeiten Erdgeschoss
03.04 Spachtelarbeiten Obergeschoss
03.04
Spachtelarbeiten Obergeschoss