Kernbohrung
Nünchritz OT Goltzscha - Erneuerung Gewege und Beleuchtung Dorfstraße
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Tiefbau Elt - SachsenNetze Tiefbau Elt - SachsenNetze
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Tiefbau Elt - SachsenNetze
Tiefbau-Kompaktleistungen Im folgenden Leistungsverzeichnis sind alle Leistungen erfasst, die zur Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten zum Zwecke der Herstellung von Versorgungsanlagen des Auftraggebers (AG) erforderlich sind. Mit den ... Tiefbau-Kompaktleistungen Im folgenden Leistungsverzeichnis sind alle Leistungen erfasst, die zur Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten zum Zwecke der Herstellung von Versorgungsanlagen des Auftraggebers (AG) erforderlich sind. Mit den Einheits- bzw. Pauschalpreisen sind alle in den Leistungspositionen beschriebenen Teilleistungen unter Beachtung der jeweiligen Vorbemerkungen abgegolten. Insbesondere zu beachten sind die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zu den Leistungsverzeichnissen für Tiefbauleistungen in der jeweils geltenden Fassung. Abrechnung: Die Entscheidung zur Abrechnung des Einzelauftrages nach Einzelleistungen oder Kompaktleistungen wird durch den AG mit der Auftragserteilung getroffen. - Die Kompaktpreise gelten pro Meter Graben bzw. pro Stück   Grube - Die Oberflächen der Straßen, Geh- und Radwege werden nach m²   abgerechnet (Zulage). - Die Graben-/Grubenprofile werden unterschieden nach Ausführung   mit/ohne Sandauflager bzw. mit/ohne Massenaustausch. - Durch Zulagen für Mehrbreiten und Mehrtiefen ist eine   baukastenartige Zusammenstellung der tatsächlichen   Abmessungen der Gräben und Gruben möglich. - Bei der Wahl der für die Abrechnung zugrunde liegenden   Graben-/ Grubenbreiten ist die Mindestbreite nach DIN 4124   zzgl. der erforderlichen Maße des Verbaus (2 x 10 cm)   anzusetzen. Mit den nachfolgenden Kompaktpreisen abgegolten sind alle Aufwendungen für die Herstellung von Gräben und Gruben einschl. deren Oberflächen zwecks Verlegung von Leitungen und Kabeln einschl. Hausanschlussleitungen in privaten und öffentlichen Grundstücken. Neben den in den Positionen beschriebenen Leistungen gehören auch nachfolgende Leistungen / Nebenleistungen zur vertragsgerechten Erfüllung, ohne das ein gesonderter Vergütungsanspruch besteht: - Beschaffung von Unterlagen über Fremdanlagen - Einholen der Aufgrabegenehmigungen - Einholen von verkehrsrechtlichen Genehmigungen - Baustellensicherung gem. DIN 18299 - Grundstückszufahrten bis 7,5 t. Davon unberührt bleiben   Leistungen zur Gewährleistung der Zugängigkeit für Feuerwehr,   Rettungsfahrzeuge u.ä. im öffentlichen Verkehrsraum. - Erschwernisse bei Arbeiten in privaten Grundstücken, es kann   nicht grundsätzlich vom Einsatz von Maschinentechnik   ausgegangen werden - Aushub mit Hand im Bereich von vorhandenen   Leitungen, Kabeln, Bauwerken und Kanälen - alle erforderlichen Lade-,Transportleistungen sowie   Verwertungskosten nichtgefährlicher Abfälle - sämtliche Zwischenlagerungen/-transporte - Erschwernisse Bei Erd- und Verbauarbeiten durch in Gräben   und Gruben befindliche Kabel, Leitungen einschl. deren   Sicherung - visuelle Kontrolle des Erdaushubs auf Kampfmittelbelastung - alle erforderlichen landschaftsgärtnerischen und   Landschaftsschutzmaßnahmen (z.B. Baum-/Wurzelschutz) - Herstellen der Fugen in Oberflächen aus Betondecken   und Asphalt - Setzen von Straßenkappen/ Unterlegplatten sowie Schilder-   pfosten einschl. Fundament - Anfertigung Ausführungsskizze gem. DIN 2425 - Übergabe Dokumentation - Freistellungserklärungen Straßenbaulastträger/Grundstücks-   eigentümer Auf Nachweis werden vergütet (unter Vorlage vom AG anerkannter Rechnungen) - Wiederherstellung von Fahrbahnmarkierungen - Gebühren für Genehmigungen/Anordnungen. - Leistungen zur Verkehrssicherung Abgrenzung Baugrube / Graben: Gruben kommen im Zusammenhang mit durchgehenden Gräben abrechnungstechnisch dann zur Anwendung, wenn das Grabenprofil ggf. incl. abschnittsweiser Verbreiterung / Vertiefung (Zulagen) für Montagearbeiten nicht ausreicht (z.B. quer zur Grabenachse angeordnet) oder die Grube vor Ausführung des weitergehenden Grabens aus technologischen Gründen separat angelegt / ausgehoben werden muss. Gruben sind separat nur vergütungsfähig, wenn die tatsächliche Ausführung nachgewiesen (Foto od. dgl.) und die technologische Notwendigkeit gegeben ist. Die Außenabmessungen der Gruben in Richtung des Grabens sind vom durchgehenden Graben abzuziehen, d.h. die Grube stellt keine Zulageposition dar. Erläuterungen zu Abkürzungen: - Gra/Gru: Graben/Grube - oS/mS: ohne/mit Sand - oMt/mMt: ohne/mit Massenaustausch - MehrB: Mehrbreite - Mehrt: Mehrtiefe - Gfl: Grundfläche - Ofl Asphaltb: Oberfläche Asphaltbeton - Ofl Betond: Oberfläche Betondecke - Ofl Pl/Gpfl Naturst: Oberfläche Platten/Großpflaster aus   Naturstein - Ofl Dresdn Krustenpl: Oberfläche Dresdner Krustenplatten - Ofl Pf/Pl aus Bet: Oberfläche Pflaster/Platten aus Beton - Ofl Klein/Mosaikpfl aus Naturst: Oberfläche Klein-/Mosaik-   pflaster aus Naturstein Abrechnungsregeln Gräben/ Gruben Die Mehraufwendungen bei der Herstellung des Verbaus bei Graben-/Grubentiefen > 1,75 m sind sowohl in den Graben- positionen B100 x T180, den Grubenpositionen T180cm als auch in den jeweiligen Zulagepositionen Mehrtiefe Graben-/ Grubentiefe > 1,80 m zu berücksichtigen. Die Ausführung der Gräben/ Gruben hat nach Werknorm des AG und unter Beachtung der berufsgenossenschaftlichen Regeln zu erfolgen. Ggf. technisch/ technologische bedingte Abweichungen von den Breiten/ Tiefen bzw. der Grundfläche bedürfen zwingend der Zustimmung des AG! Rundungsregeln zur Berechnung der Abrechnungsmengen: Gerundet wird nach den kaufmänn. Rundungsregeln (DIN 1333). Ist die Ziffer der ersten Nachkommastelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. Ist die Ziffer an der ersten Nachkommastelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet. Abrechnungsregeln Gräben: Rundungsregel für Mehrbreiten und Mehrtiefen je 10 cm: Allg. Rundungsregelung für Breiten- und Tiefenermittlung (Runden auf 10 cm): 0,000 - 4,999 cm abrunden auf 0 cm 5,000 - 9,999 cm aufrunden auf 10 cm 1. Wahl des passenden oder des nächst kleineren Grabens im LV (Orientierung zunächst an Tiefe) 2. Ermittlung der Mehrtiefe 3. Ermittlung der Mehrbreite Abrechnungsregeln Gruben: Rundungsregel für Grubenflächen (Grundfläche) Allg. Rundungsregelung für Gruben (Runden auf x,0 m² bzw. x,5 m²) x,000 - x,249 > abrunden auf x,000 m² x,250 - x,499 > aufrunden auf x,500 m² x,500 - x,749 > abrunden auf x,500 m² x,750 - x,999 > aufrunden auf (x+1),000 m²
Tiefbau-Kompaktleistungen Im folgenden Leistungsverzeichnis sind alle Leistungen erfasst, die zur Ausführung von Tief- und Straßenbauarbeiten zum Zwecke der Herstellung von Versorgungsanlagen des Auftraggebers (AG) erforderlich sind. Mit den ...
Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen herstellen Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen herstellen
Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen herstellen
5. 9 Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen herstellen
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Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen verschließen Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen verschließen
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5.10 Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen verschließen
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Wanddurchbrüche/ Kernlochbohrungen verschließen
Straßenbau Straßenbau
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8 Straßenbau
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Betonarbeiten Betonarbeiten
Betonarbeiten
8. 3 Betonarbeiten
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