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Vorbemerkungen Baubeschreibung
Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern
Niemannsweg 20 + Hohenbergstraße 13
24107 Kiel
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 2 Mehrfamilienhäuser mit 4 bzw. 6 Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) in Massivbauweise mit Tiefgarage.
Gestartet wird mit dem Gebäude in der Hohenbergstraße, der Baustart für das Gebäude im Niemannsweg ist mit einem zeitlichen Versatz von ca. 9 Monaten geplant:
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Fliesenarbeiten zunächst nur vom Gebäude in der Hohenbergstraße.
Vorbemerkungen
Alle Leistungen sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Weiterhin gilt die VOB 2019 Teil B und C mit der Ergänzung von 2023.
Grundsätzlich dürfen nur genormte oder bauaufsichtlich geprüfte und zugelassene Materialien und Konstruktionen verwendet werden.
Vor Beginn der Verlegearbeiten ist der Feuchtigkeitsgehalt des Estrichs mit geeignetem Gerät nach der Arbeitsanweisung / Dokumentation FBH-AD "CM-
Messung" zu messen. Die in der Dokumentation FBH-D4 "Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs" in Tabelle 6 genannten maximalen Feuchtegehalte des Estrichs sind der lndikator für die Belegreife. Sollte sich ergeben, dass der Estrich für eine Verlegung zu feucht ist, ist eine Nachmessung vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist für die Messungen und die Entscheidung ob der Belag verlegt
werden kann oder nicht, verantwortlich. Die Kosten für die Messungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Estrich wird gegebenenfalls mit einem Abbindebeschleuniger hergestellt. Der Produktname des verwendeten Zusatzmittels ist bei der Bauleitung zu erfragen, die entsprechenden Korrekturwerte sind bei der Feuchtigkeitsmessung zu berücksichtigen.
Auf die Einhaltung von Raumfugen und zugelassenen Feldgrößen ist besonders zu achten.
Alle Leistungen sind einschl. den erforderlichen Materialien und Befestigungsmitteln sowie dem fachgerechten Einbau inkl. aller Nebenleistungen anzubieten.
Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Gleiches gilt für den Schutz von Bauteilen, Inneneinrichtungen, Bodenbelägen, Fenstern usw.
Grundsätzlich sind alle Materialien vor dem Einbau zu bemustern. Es ist Sache des Auftragnehmers nach Auftragserteilung den Umfang der Bemusterung mit dem AG
abzustimmen und die Muster rechtzeitig für eine termingerechte Bestellung und Ausführung vorzulegen.
An bodentiefen Fensterelementen sind die Sockelleisten in den Leibungen so einzubauen, dass die Fensterflügel öffenbar bleiben.
In den Einheitspreisen sind die im Folgenden genannten Leistungen und Punkte kalkulatorisch zu berücksichtigen:
Reinigen der zu belegenden Flächen vor Beginn der Arbeiten Verwahren und Schützen angrenzender Bauteile gegen
Beschädigung Ausgleich von Rohbodentoleranzen entsprechend DIN 18202
Einnivellieren der Beläge und Trennschienen nach den in
genügender Anzahl anzubringenden Höhenrissen. Vorhandene
Höhenrisse sind zuvor verbindlich zu kontrollieren. Das Anlegen und elastische Versiegeln von Dehnungsfugen
mit Silikon (Farbe passend zum Belag). Gleiches gilt für
Durchdringungen oder Übergangsbereiche an Innenecken
innerhalb der Fliesenflächen, wie z. B. die Übergangsbereiche
zwischen Boden und Wand / Sockel oder Wand und Wand. Fliesen mit glasierten Kanten herzustellen, Einfassungen mit
Abschluss- und/oder Eckprofilen werden in den Positionen
gesondert erwähnt (Ausnahme: Sind für das ausgeschrieben
Fliesenmaterial keine glasierten Kanten erhältlich, so sind vom
Bieter Abschluss- und/oder Eckprofile in die Einheitspreise
einzurechnen).
Herstellen von Anschlüssen an alle angrenzende Bauteile und
Einbauteile unter Berücksichtigung der vorhandenen
Raumgeometrien, inkl. aller An- und Zuschnitte.
Verlegung der Beläge im Fugenschnitt, Verband, gemäß
Fliesenspiegel oder nach Angabe der Bauleitung/des
Architekten, Diagonalverlegungen werden in den Positionen
gesondert erwähnt.
Das Abschneiden des bauseits montierten Randdämmstreifens einschl. Materialentsorgung nach Verlegung der Bodenfliesen,
Verwahren und Schützen der eigenen Leistungen gegen
Beschädigungen durch Dritte, mittels Abschrankungen und
Hinweisschildern mit Angaben von Sperrzeiten,
Anordnung erforderlicher Schein- und ggf. Bewegungsfugen
gemäß DIN 18560-2, Abschnitt 5.3.3 in Abhängigkeit von
Flächengrößen und Raumgeometrie und unter Berücksichtigung
der Heizkreise gemäß Fugenplan nach Vorgaben des Planers,
Für die Einhaltung der Abmaße von Bauwerks- und
Bauteilabmessungen sowie für Ebenheitstoleranzen der Flächen
gelten die Bestimmungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3 + 6.
Risse und Fugen in den Estrichflächen sind kraftschlüssig zu
verklammern und zu verharzen.
Von jeder verarbeiteten Fliesensorte sind dem Auftraggeber 5 m² kostenlos bei der Abnahme als Reservematerial zu übergeben.
Vorbemerkungen
01 Fliesenarbeiten
01
Fliesenarbeiten
01.01 Wohunngen, Boden
01.01
Wohunngen, Boden
01.02 Wohnungen, Wände
01.02
Wohnungen, Wände
01.03 Treppenhaus
01.03
Treppenhaus
01.04 Fensterbänke
01.04
Fensterbänke
01.05 Regiearbeiten
01.05
Regiearbeiten