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01
AUSSENANLAGEN
PROJEKTBESCHREIBUNG Alfter MFH 1
Projektbeschreibung
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27
- 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
-Grundstücksfläche: 785 m²
- Gesamtwohnfläche: ca. 703 m²
- Kubatur: ca. 2.805 m³, davon ca. 235m³ KG
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Baubeginn
- Beginn Rohbau: ca. Mai 2026
- Beginn Außenanlagen: ca. Oktober 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN,PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf
Zunächst werden die L-Steine zur Sicherung der Geländesprünge eingebaut. Anschließend wird die Parkplatzfläche in Abstimmung mit dem Nachbargrundstück hergestellt. Abschließen werden die Terrassen- und Rasenflächen hergestellt sowie die Bepflanzungen vorgenommen.
Massen
Pflasterfläche inkl. Rasenpflaster: ca. 250 m²
L-Steine: ca. 90 m²
Rollrasen: 80 m²
Zeitabfragen
_____ Arbeitstage Planum, Tragschichten, Pflasterarbeiten
_____ Arbeitstage Pflanzarbeiten
_____ Arbeitstage L-Steine einbauen
Personal
Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Mitarbeiter
Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter _____ Mitarbeiter
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen:
ausschreibung@terra-colonia.de
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
________________________________________________________________
Umlagen
- Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
- Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
- Bauleistungsversicherung, Bautoilette 0,70 %
- Baustrom 0,15%
- Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN,PERSONAL, UMLAGEN
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH
1. Vertragsbestandteile
1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender
Reihenfolge zugrunde:
- das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag
- das Angebot des Auftragnehmers
- das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen
- die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C
- die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
- die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL)
- die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht
- sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe
und Bauteile
- die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen
Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke
- die jeweils gültige Baupreisverordnung
- die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,
Massenberechnung etc.
1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht
kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen
Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der
Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die
Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten.
1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie
vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind.
2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis
2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig
ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht
besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten
die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten.
2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und
Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem
Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen
zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung.
2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.
Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur
Ausführung.
2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei
Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften
mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen
die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr
enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten
in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen.
2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis
bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im
Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)
dar.
2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor
Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der
Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu
unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen
Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum
werden nicht anerkannt.
2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder
der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen
einzusehen.
2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind
Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen
und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der
Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen.
2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der
Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;
weitere Ansprüche ausgeschlossen.
3. Tagelohnarbeiten
3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die
Bauleitung durchgeführt werden.
3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung
der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten
Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht
erfolgen.
4. Baustelleneinrichtung
4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,
einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen
für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für
entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die
Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.
4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das
Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten
beziehen.
4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während
der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten.
4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die
Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW
Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.
Name: _____________________
4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,
Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist
die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des
betreffenden Unternehmers.
4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten
rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers.
4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.
5. Ausführungen
5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die
Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich.
5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer
gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des
Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung
verlangen.
5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige
Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur
Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist.
5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.
Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit
Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu
geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen
ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen.
5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die
örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für
die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene
Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten.
5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und
Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen
der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für
Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338 10 Jahre und bei beweglichen Teilen,
die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB
(Abnahme) findet keine Anwendung.
6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem
Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen
Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei.
7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für
jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages
verursachten Schadens.
7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen
Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei.
7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner
auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden
versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert
nachweisen.
7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten.
8. Vertragsstrafen
Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei
Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der
Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den
Auftraggeber treffen.
9. Ausführungsfristen
9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und
einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den
Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach
Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen.
9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen
verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der
Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung.
10. Abnahme
Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind
vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,
gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung.
11. Rechnung und Zahlung
11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb
von 14 Tagen.
11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein
entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen.
11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,
bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen.
11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in
Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser
Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz
oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten.
12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator
12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem
SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.
§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind
Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1.
12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der
Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer
sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der
Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle.
12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des
Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien
die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen
hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der
Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten
bleibt unberührt.
12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten
geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers
nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen.
13. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt.
_______________________, den ______________________
Ort Datum
____________________________________________
Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld.
Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten.
Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss!
terraBuschkaulerFeld
Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern.
Internetseite: www.buschkauler-feld.de
Übersicht Rohbaubeginn
Beginn MFH 2-4 09.02.2026
Beginn MFH 1 ca. Mai 2026
Beginn MFH 5 ca. Juni Mai 2026
Alfter MFH 2-4
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32
- 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen
- 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer
- Gesamtwohnfläche: 3.440 m²
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Alfter MFH 5
- 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23
- 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
- Gesamtwohnfläche: ca. 591 m²
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
ZTV AUSSENANLAGEN ZTV AUSSENANLAGEN
Bei Beginn der Arbeiten ist mit der Bauleitung eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
Bei der Bestandsaufnahme und Einweisung in die Bauarbeiten sind alle
relevanten,erkennbaren
zusätzlichen Punkte festzuhalten. Insbesondere sind angrenzende Flächen Dritter auf
Schäden zu untersuchen und diese festzuhalten.
Grundsätzlich sind bei allen Arbeiten die anfallenden Handarbeiten einzurechnen, soweit
im LV keine gesonderte Position ausgewiesen wird.
Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über den Verlauf vorhandener
Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon etc.) zu informieren. Alle vorhandenen
Einbauten wie Schieber, Schachtabdeckungen, Grenzsteine, Mauern, Leitungen,
Überläufe, Stauwehre etc. sind gegen Beschädigungen zu sichern.
Alle eingebauten Massen wie Oberboden, Kompost etc. sind durch Lieferscheine,
Wiegekarten usw. nachzuweisen. Mehreinbau wird nicht vergütet, Mindereinbau wird
abgezogen. Aufrechnungen der Massen gegeneinander sind nur bei Genehmigung
durch den AG möglich. Alle Materialien werden gemäß LV als lose Masse abgerechnet.
Die Kippgebühren gehen, wenn in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben,
zu Lasten des AN.
Alle Schneidearbeiten an Pflaster, Kantensteinen etc. sind mit der
Nassschneidemaschine auszuführen. Die Kosten für das Beischneiden sind
einzurechnen, wenn im LV keine gesonderte Position ausgewiesen ist.
Die Pflanzarbeiten werden im Anschluss der Bauarbeiten durchgeführt. Mögliche
Beschädigungen an der bereits fertiggestellten Anlage gehen zu Lasten des AN und
sind zu beseitigen. Eventuell notwendige Sicherungs- und Absperrmaßnahmen wie
Absperrungen durch transportable Bauzäune, z.B. bei Pflegemaßnahmen an Bäumen,
sind ggf. einzurechnen.
Die angegebenen Mengen dienen zur Kalkulation. Die Mengen sind eigenständig zu überprüfen. Eine Ortsbesichtigung ist jederzeit Zeit ohne die Zustimmung des Auftraggebers möglich. Das Grundstück ist frei zugänglich. Die Mengenermittlung des AG wird vor Vertragsunterzeichnung übergeben.
ZTV AUSSENANLAGEN
02 Vor- und Erdarbeiten
02
Vor- und Erdarbeiten
Vorbemerkung Durch den AN Erdbau wird ein Planum für Belagsflächen wie folgt hergestellt:
- Flächen auskoffern, Planum herstellen und verdichten
- zulässige Abweichung von der Sohle +/- 2cm
- Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, mit Verdichtungsnachweis, nach ZTV E-StB- M 3
- Tiefe: 0,38m unterhalb der späteren OK Belag
Durch den AN Erdbau wird ein Planum für Oberboden wie folgt hergestellt:
- Aushub und Modellierung der Gartenflächen
- Höhentoleranz: < 3,0cm (+/- 1,5cm)
Vorbemerkung
02.__.0001 Feinplanum, Rasenflächen Feinplanum für Rasen- und Pflanzfläche herstellen, zulässige Abweichung von der Ebenheit 2 cm gemäß DIN 18916, Anschlüsse an Kanten, Einfassungen, Wege- und Platzbeläge oberflächengleich, Steine von mehr als 2cm Durchmesser, Unrat, Unkrautund schwer verrottbare Pflanzenteile aufnehmen, abfahren und beseitigen, einschließlich anfallender Deponiegebühr.
02.__.0001
Feinplanum, Rasenflächen
116.00
m²
02.__.0002 Feinplanum, Belagsflächen Feinplanum für Belagsflächen herstellen, Untergrundverdichten, für Belagsflächen (Wege und Terrassen), zulässige Abweichungvon der Sollhöhe +/- 2cm, Verformungsmodul mind. EV245MPa, mit Verdichtungsnachweis, nach ZTV E-StB- M 3.
02.__.0002
Feinplanum, Belagsflächen
282.00
m²
03 Landschaftsbauarbeiten
03
Landschaftsbauarbeiten
03.__.0001 Vert.Schutzschicht Noppenbahn Vertikale Schutzschicht als Schutz der Sockelabdichtung mitdem Einbringen des Spritzschutzstreifens und Unterbaus,umlaufend um das Gebäude fachgerecht einbauen und gegen Abrutschen sichern.
Material: vlieskaschierte Noppenbahn
Schichtdicke: 8mm, Rollenbreite: 80cm
Einschließlich sämtlicher Zuschnitte.
03.__.0001
Vert.Schutzschicht Noppenbahn
78.00
m
03.__.0002 Spritzschutzstreifen Spritzschutzstreifen entlang der Gebäudewand, wie imAußenanlagenplan dargestellt herstellen,
inkl. Tiefbord und Verfüllung mit Rollkies auf geeignetem Vlies(ca. 120g/qm) mehrschichtig ausbringen und am Randhochziehen.
Rollkies
- gewaschener Rollkies: 16/32
- Streifenbreite: 40 m
- Schichtdicke: 20 cm
Tiefbord
Maße: 30 cm hoch, 100 cm lang, 8 cm breit
- Oberfläche: grau, glatt, mit einseitiger Fase
- höhen- und fluchtgerecht auf herzustellendes
Magerbetonfundament (Beton C 12/15, 20 cm stark) setzen
- inkl. dem Schneiden von erforderlichen Passstücken an Richtungsänderungen und Anschlüssen an Bestandsvorgaben
- Fugenbreite an den Stößen max. 5 mm
03.__.0002
Spritzschutzstreifen
53.00
m
03.__.0003 Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen sandfarben Platten für Terrasse liefern und auf 3 cm starkem,
verdichteten Splittbett 0/5mm verlegen inkl. HerstellungTragschicht aus Natursteinschotter.
Platten fachgerecht mit einer Fugenbreite von 5,5mm (+/-1mm)verlegen, mit Splitt 1/3 (gebrochen) einkehren und auf fertigerHöhe abrütteln. Höhenabweichungmax. 2mm. Verlegearbeiten einschließlich aller Nebenarbeiten.
Platten wechselweise aus mehreren Paketen entnehmen. Die Platten sind im Plattenmaß ohne Schneidearbeiten und ohne Einfassung mit Tiefborden auf der Terrassenfläche zu verlegen.
Produkt: Metten Cubus Spring
Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG
Größe:60cm x 30cm x 8cm
Farbe: Sand, Objektfarbe 1419
Verlegemuster: Kreuzfugenverlegung
Natursteinschotterals Tragschicht für die Plattenflächeliefern, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten.
Schichtstärke (verdichtet): 25 cm
Korngröße: 0/32
Verdichtungsgrad DPr 103 %, Verformungsmodul EV2 min. 120MN/qm.
Das Planum darf an keiner Stelle um mehr als ± 20mm von derNennhöhe abweichen.
03.__.0003
Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen sandfarben
43.00
m²
03.__.0004 Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen mittelgrau wie Vorposition, jedoch:
Alternativ Produkt: Metten Cubus Spring
Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG
Größe:60cm x 30cm x 8cm
Farbe: mittelgrau
03.__.0004
Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen mittelgrau
O
43.00
m²
03.__.0005 Betonpflaster liefern und einbauen - Erschließungswege wie Vorposition, jedoch:
Produkt: Metten Cubus Spring
Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG
Größe: 60cm x 30cm x 8cm
Farbe: anthrazit
Verlegemuster: Kreuzfugenverlegung
inkl. Einfassung mit Tiefborden
Die Zuwegung ist barrierefreie herzustellen und erhält an technisch erforderlichen Bereichen Entwässerungsrinnen. Lieferung und Einbau der Entwässerungsrinnen wird gesondert vergütet.
03.__.0005
Betonpflaster liefern und einbauen - Erschließungswege
34.00
m²
03.__.0006 Betonpflaster liefern und einbauen - Parkplatzzufahrt wie Vorposition, jedoch:
Einbauort Parkplatzzufahrt.
Neigung der Zufahrt bis 6%,
inkl. Einfassung mit Tiefborden
03.__.0006
Betonpflaster liefern und einbauen - Parkplatzzufahrt
71.00
m²
03.__.0007 Belag PKW-Stellplätze wie Vorposition, jedoch:
beidseitig seitlich mit Betonrücken
Verlegung quer, hintereinander
Herstellung von 2 Fahrspuren je Stellplatz mit 60cm Breite, inklusive Schotter zwischen den Fahrspuren.
Anzahl Stellplätze: 8 Stück, davon einer behinderten gerecht
03.__.0007
Belag PKW-Stellplätze
72.00
m
03.__.0008 Fahrradstellplätze Fahrradstellplatz für 10 Fahrräder als wassergebundene Decke herstellen.
Angebotenes Fabrikat:
Liefern und Einbauen der Fahrradbügel wird gesondert vergütet.
03.__.0008
Fahrradstellplätze
18.00
m²
03.__.0009 Tiefborde aus Beton liefern und höhen- und fluchtgerecht auf ein mindestens 20 cm dickes, Betonfundament, als Pflasterflächeneinfassung versetzen.
Die Rückenstütze soll bis ca. 10 cm unter die Bordsteinoberkante reichen.
Inkl. Anpassungs- und Schneidearbeiten sowie sämtlicher notwendiger Erdarbeiten. Überschüssigen Boden seitlich einplanieren.
Maße: 8/25/100
Farbe: grau
Einbauort: Grünstreifen Parkplatz
03.__.0009
Tiefborde
17.00
m
03.__.0010 L-Steine - Parkplatz Winkelstein aus Beton, gefertigt nach Richtlinie für Betonteile ohne Norm mit Gütezeichen (RiBoN), zur Einfassung und Geländestabilisierung fachgerecht versetzen.
Farbton: grau
Winkelsteine auf ein mind. 20 cm starkes Magerbetonfundament C 12/15 versetzen. Die
Fugen sind mit einer Breite von ca. 5 mm auszuführen.
Die Fugen zwischen den Winkelsteinen sind auf der
Rückseite abzudichten (z.B. mit Teerpappe, Folie o.ä.).
Als Hinterfüllung dient frostsicheres Material. Mehraufwendungen für Eckbereiche sind einzukalkulieren.
Sichtbare Höhe: 30 bis 120 cm
Einbauort: Entlang der Parkplätze
Hinweis:
Die Vorrüstung zur E-Mobilität wird durch den AN ELT hergestellt. Bei der Herstellung des Parklpatzes ist dieses entsprechend zu berücksichtigen.
03.__.0010
L-Steine - Parkplatz
23.00
m
03.__.0011 L-Steine - Parkplatz/Nachbar wie Vorposition, jedoch:
Sichtbare Höhe: bis 120 cm
Einbauort: Stirnseite der Parkplatzfläche zum Nachbargrundstück
03.__.0011
L-Steine - Parkplatz/Nachbar
8.00
m
03.__.0012 L-Steine - Gebäude Rückseite (Nord)/Nachbar wie Vorposition, jedoch:
Sichtbare Höhe: 60 bis 120 cm
Einbauort: Gebäude Rückseite (Nord) zum Nachbargrundstück
03.__.0012
L-Steine - Gebäude Rückseite (Nord)/Nachbar
26.00
m
03.__.0013 L-Steine - Gebäude (Ost)/Straße wie Vorposition, jedoch:
Sichtbare Höhe: 0 bis 50 cm
Einbauort: Gebäude (Ost) zur öffentlichen Straße
03.__.0013
L-Steine - Gebäude (Ost)/Straße
7.00
m
03.__.0014 L-Steine - Gebäude/Zuwegung wie Vorposition, jedoch:
Sichtbare Höhe: 40 bis 90 cm
Einbauort: Gebäude (Nord und Ost) entlang der Zuwegung und des Fahrradstellplatzes
03.__.0014
L-Steine - Gebäude/Zuwegung
25.80
m
03.__.0015 Müllplatz mit Doppelstabmattenzaun Herstellen eines Müllplatzes mit den Abmessungen (ca. 1,4 x 6,3 m) bestehend aus:
4-seitige Einfassung aus Doppelstabmattenzaun (Länge ca. 12m) mit eingeflochtenem Sichtschutz ca. 1,8 m hoch, ohne Tor. Der Bereich zur Zuwegung bleibt offen (siehe Grundrissen Außenanlagen mit Positionen).
Farbe: anthrazitgrau
Angebotenes Produkt:
Der Müllplatz mit muss geeignet sein; um die folgenden Mülltonnen aufzunehmen:
1 x 1.100 Liter Restmüll
1 x 1.100 Liter Gelbmüll
1 x 770 Liter Papiermüll
2 x 240 Liter Biomüll
03.__.0015
Müllplatz mit Doppelstabmattenzaun
1.00
psch
03.__.0016 Mutterboden 0,2m für Pflanzflächen liefern, verteilen und andecken.Oberbodenmaterial frei von sichtbaren Verunreinigungen, arman Steinen, frei von Wurzelwerk und Ästen mit Durchmesserüber 2 cm. Oberboden in die Pflanzflächen locker,ohne Verdichtungen des Untergrundes und des Oberbodens,einbringen.
Anschlüsse an angrenzende Beläge 2 cm unter Oberkante.
Abweichung von Sollhöhe +/- 2cm.
Schichtstärke: 0,2m
03.__.0016
Mutterboden 0,2m
14.00
m³
03.__.0017 Rasenerde 0,1m für Rasenflächen liefern, verteilen und andecken.
Anschlüsse an angrenzende Beläge 2 cm unter Oberkante.
Abweichung von Sollhöhe +/- 2cm.
Schichtstärke: 0,1m
03.__.0017
Rasenerde 0,1m
9.00
m³
04 Entwässerungsarbeiten
04
Entwässerungsarbeiten
04.__.0001 Entwässerungsrinne, PKW-befahrbar ACO-Drain-Entwässerungssrinne
für Niederschlagswasser nach DIN 19580
mit Gefälle, Gitterrost aus verzinktem Stahl, PKW-befahrbar, mit Rahmen aus verzinktem Winkelstahl mit Arretierring für senkrechten Abgang mit Steckmuffe mit Endstirmwand; Rinnenteile auf 20 cm Beton C12/15 einbauen
Einbauort: Grundstückszufahrt, Parkplätze
04.__.0001
Entwässerungsrinne, PKW-befahrbar
5.20
m
04.__.0002 Entwässerungsrinne, begehbar wie Vorposition, jedoch nicht befahrbar sondern begehbar
Einbauort: Zuwegungen, Terrassen EG
04.__.0002
Entwässerungsrinne, begehbar
10.80
m
04.__.0003 Entwässerungsrinnen anschließen Anschluss der Entwässerungsrinnen gemäß Vorpositionen an vorhandene Entwässerungsleitungen, mit KG-Rohr DN 100, inkl. erforderlicher Formteile und Erdarbeiten, Rohrlänge bis 1,0 m
Abrechnung pro Stück anzuschließende Entwässerungsrinne
04.__.0003
Entwässerungsrinnen anschließen
7.00
St
05 Einrichtungsgegenstände
05
Einrichtungsgegenstände
05.__.0001 Sandkasten Herstellung eines Sandkastens inkl. Einfassung mit Fallschutz-Randsteinen, Größe ca. 2 m x 2 m inkl. Lieferung des Spielsandes
05.__.0001
Sandkasten
1.00
St
05.__.0002 Kleinkinderspielgerät Lieferung und Montage einer Kleinkinder-Wippe der Fa. HST Spielgeräte oder glw. (z.B. Federspielgerät "Dino")
Angebotes Produkt:
05.__.0002
Kleinkinderspielgerät
1.00
St
05.__.0003 Sitzbank liefern und fachgerechte Montage einer Sitzbank inkl. erforderlicher Fundamente.
Material Unterkonstruktion: Stahl
Material Auflage: Holz behandelt, wetterfest lasiert
Breite: ca. 2000mm
Höhe: ca. 800mm
Sitztiefe: 400mm
Sitzhöhe: 460mm
Befestigungsart: aufdübeln auf Fundament
Angebotenes Produkt:
05.__.0003
Sitzbank
1.00
St
05.__.0004 Pflanzkübel Pflanzkübel als Sichtschutz zwischen den Dachterrassen liefern inkl. Bepflanzung. Länge Pflanzkübel jeweils ca. 1,50m
Angebotenes Fabrikat Pflanzkübel:
Angebotene Bepflanzung:
05.__.0004
Pflanzkübel
2.00
St
05.__.0005 Fahrradbügel liefern und einbauen liefern und fachgerecht in herzustellende Punktfundamente einzubetonieren.
Material: Stahl, feuerverzinkt
Außenmaß: Flachstahl 50mm
Wandstärke: 12mm
Gesamthöhe: 1200mm
Höhe über Flur: 850mm
Breite: 1000mm
Ausführung: ohne Knieholm
Korrosionsschutz: Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461,
Beschichtung: Anthrazitgrau
Inkl. sämtl. Zubehör
Produkt: Planus, Fa.TK Absperrtechnik
oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
05.__.0005
Fahrradbügel liefern und einbauen
5.00
St
06 Einfriedung
06
Einfriedung
06.__.0001 Zauntor liefern und einbauen Zauntore an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Gehwegliefern liefern und einbauen, 1-flügelig, Metallrahmen und Geflechtfüllung
Höhe: 100 cm
Breite (lichte Weite): 100 cm
Farbe: anthrazit
Vorrüstung für Profilzylinder
Hinweis:
An die Tore wird kein Zaun angeschlossen. Die Tore werden in die Hecke integriert.
06.__.0001
Zauntor liefern und einbauen
3.00
St
07 Pflanzarbeiten
07
Pflanzarbeiten
07.__.0001 Hecken- und Rasenflächen fräsen Vegetationsflächen vor Bodenauftrag durch kreuzweises undtiefgründiges Fräsen lockern. Steine über 5cm, Unrat, Wurzeln,Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile aufnehmen ladenund abfahren, einschließlich Kippgbühren.
Handarbeit im Bereich von Wegen, Einfassungen etc.
Lockerungstiefe: 20 - 30cm
07.__.0001
Hecken- und Rasenflächen fräsen
25.00
m²
07.__.0002 Rindenmulch Heckenpfanzung liefern und in einer Höhe von mind. 8cm einbauen und auf derPflanzfläche verteilen, inkl. Stickstoff-Ausgleichsdüngung.
Qualität: 0 / 20
07.__.0002
Rindenmulch Heckenpfanzung
3.00
m³
07.__.0003 Rollrasen inkl. Fertigstellungspflege liefern, abladen und auf unverformtem und feuchtem Planum fachgerecht verlegen. Der Rollrasen ist höhengleich mit denangrenzenden Einfassungen, Rasenkanten, Platten undBelägen einzubauen und diagonal zur Verlegerichtungabzuwalzen. Abschließend intensive Beregnung durchführen.Es ist ausschließlich Rollrasen, welcher auf Sandböden bzw.schwach humosen Sandböden gezogen wurde, zu verwenden.
inkl. Fertigstellungspflege, wässern, mähen, etc.
Hinweis: Die Spiel- und Begegnungsfläche wird ebenfalls mit Rollrasen belegt. Die Fläche ist in dieser Position enthalten.
07.__.0003
Rollrasen inkl. Fertigstellungspflege
116.00
m²
07.__.0004 Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege Liguster (Ligustrum vulgare) als Heckenpflanze, Ballenware, liefern und fachgerecht einpflanzen.
Höhe: ca. 1,20 - 1,50 m
inkl. Fertigstellungspflege, wässern, etc.
07.__.0004
Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege
63.00
m
07.__.0005 Bodendecker Bodendecker als Einzelpflanzen liefern und fachgerecht einpflangen.
Angebotene Pflanze:
inkl. Fertigstellungspflege, wässern, etc.
07.__.0005
Bodendecker
7.00
St
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten dürfen nur aufausdrückliche Anordnung durchden AG durchgeführt werden. Die Stundenlohnzettel sindtäglich in doppelter Ausfertigung, vollständig ausgefüllt mitVor- und Zunamen der ausführenden Mitarbeiter sowiederen Qualifikation, Fachkraft oder Hilfskraft, derzuständigen Bauleitung zur schriftlichen Anerkennungvorzulegen und mit der Schlussrechnung einzureichen.
Stehzeiten und zwischenzeitlicher Abzug von Geräten undMaschinen werden nicht vergütet. Bezahlt werden nur dieangeordneten und tatsächlich geleisteten Stunden ohneBerücksichtigung der An- und Abfahrtswege, sowieArbeitspausen.
Ferner ist in den Preisen das Vorhalten erforderlicher Geräte und Werkzeuge enthalten.
Die eingesetzten Einheitspreise verstehen sich einschließlich aller Zuschläge, bei Geräten und Maschineneinschließlich Bedienung.
Vorbemerkungen
08.__.0001 Facharbeiter Stunden eines Facharbeiters
08.__.0001
Facharbeiter
O
1.00
h
08.__.0002 Helfer Stunden eines Helfers
08.__.0002
Helfer
O
1.00
h