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Allgemeine Vorbemerkungen
Die Grundlage der Leistungen sind die VOB, Teile B und
C in der jeweils neusten Fassung, die anerkannten
Regeln des Handwerks und der Technik einschl. der
jeweiligen DIN- Vorschriften. Beim Zustandekommen eines
Vertrages gelten diese Bestandteile als
Vertragsgrundlage. Für die Bearbeitung und Abgabe
dieses Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen
verstehen sich für fix und fertige Arbeit und umfassen,
wenn auch nicht ausdrücklich beschrieben, Lieferung,
Herstellung, Vorhaltung sowie das Ausbessern
beschädigter Einbauten für die gesamte Bauzeit. Für die
angebotenen Leistungen übernimmt der AN die
Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen
gem. VOB/Teil C, die sich bei den Positionen
zwangsläufig ergeben und die zur vertragsmäßigen
Ausführung gehören, diese sind einzukalkulieren, auch
wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Vor
Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Verhältnisse auf
Eignung für eine mängelfreie Ausführung zu prüfen.
Sollten während der Ausführung Ereignisse eintreten,
die eine fristgerechte und mängelfreie Fertigstellung
in Frage stellen, so sind diese sofort der Bauleitung
mitzuteilen.
Ausgeschriebene Fabrikate können durch gleichwertiges
Material ersetzt werden, müssen jedoch im LV angegeben
werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem
AN.
Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung auszuführen; der
Abzug von der Baustelle bedarf ausdrücklich der
Genehmigung des AG.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig hinzuweisen.
Der AN verpflichtet sich qualifiziertes
Führungspersonal, dass die deutsche Sprache in Wort und
Schrift beherrscht, in ausreichender Personenzahl auf
der Baustelle bereitzustellen und nicht auszuwechseln.
Die laufende Schuttbeseitigung einschl. deren Abfuhr
ist Sache des Auftragnehmers. Solle der Auftragnehmer
dieser Auflage nicht nachkommen, ist der Auftraggeber
berechtigt, nach einmaliger erfolgloser schriftlicher
Aufforderung den Schutt auf Kosten des Auftragnehmers
durch Dritte entfernen zu lassen.
Nach Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der
Schlussrechnung, ist die Dokumentation in 1-facher
Ausführung sowie Digital einzureichen. Die
Dokumentation beinhaltet alle notwendigen
Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen,
Übereinstimmungserklärungen, Pflege- und
Reinigungsvorschriften, Datenblätter der verwendeten
Materialien und Produkte sowie Werks- und Montagepläne.
Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im
Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen,
bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch
den Auftraggeber.
Folgende Lohnsätze sind für evtl. notwendig werdende
zusätzliche Arbeiten verbindlich.
Stundenlohnarbeiten sind nur in Absprache mit der
Bauleitung auszuführen. Die Stundenlohnzettel sind
vollständig unter Angabe der ausgeführten Arbeiten und
des verwendeten Materials auszufüllen.
Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen
nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur
Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene
Stundenlohnzettel werden nicht vergütet.
Meister und Vorarbeiter ______________ _ / Stunde
Facharbeiter ______________ _ / Stunde
Helfer ______________ _ / Stunde
Der Bieter versichert,
1. dass er sich über die Baustelle, ihre
Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung,
Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie
aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die
Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat.
Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation
werden nicht anerkannt.
2. dass im LV keine Unklarheiten sind,
3. dass er über die zur fach- und fristgerechten
Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und
Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte
Bereitstellung gesichert ist.
4. er sich für 4 Monate nach Ablauf des im Anschreiben
genannten Abgabedatums an sein Angebot gebunden hält.
Bei einer Beauftragung der angebotenen Leistung wird
ein gesonderter Nachunternehmervertrag abgeschlossen.
Unterschrift:
_______________________________
Allgemeine Vorbemerkungen
2 Grünanlagen
2
Grünanlagen
2. 7 Grünflächen
2. 7
Grünflächen