Außenanlagen
Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (MFH 2-4) in Alfter
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PROJEKTBESCHREIBUNG Alfter MFH 2-4 Projektbeschreibung - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32 - 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen - 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer - Grundstücksgröße: 3.574m² - Gesamtwohnfläche: 3.440 m² - Kubatur: ca. 20.400m³, davon KG und TG ca. 7.770m³ - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Planungsstand - Baugenehmigung liegt vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn - Beginn Rohbau: 09.02.2026 - Beginn Außenanlagen: ca. November 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf Die drei Mehrfamilienhäuser teilen sich einen Innenhof, der größtenteils auf dem Dach der Tiefgarage angelegt ist. Auf dem Dach der Tiefgarage ist ein Retentionsdach vorgesehen. Die Arbeiten an den Außenanlagen beginnen hinter Haus 3, gefolgt von den Bereichen hinter den Häusern 2 und 4. Danach werden die Arbeiten vor den Häusern durchgeführt. Abschließend werden die Arbeiten auf dem Dach der Tiefgarage ausgeführt. Gleichzeitig finden die Innenausbauarbeiten statt, weshalb die Zugänglichkeit zu den Hauseingängen sichergestellt werden muss. Das Gerüst für die Gebäude 2 und 3 wurde bereits abgebaut, während sich Haus 4 in der finalen Bauphase befindet. Massen Pflasterfläche: ca. 410 m² Retentionsfläche: ca. 1.030 m² Rollrasen: 1.335 m² Zeitabfragen _____ Arbeitstage Lieferung L-Steine (insbesondere Sonderteile) _____ Arbeitstage Gärten: Planum, Tragschichten, Pflasterarbeiten _____ Arbeitstage Tiefgarage: Herstellung Retentionsdach, Planum, Tragschichten, Pflasterarbeiten _____ Arbeitstage Pflanzarbeiten Personal Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Mitarbeiter Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter _____ Mitarbeiter Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. ________________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung 0,70 % - Baustrom 0,15% - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben. _____________________________ Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH 1. Vertragsbestandteile 1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender       Reihenfolge zugrunde: - das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag - das Angebot des Auftragnehmers - das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen - die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B - die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL) - die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht - sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe   und Bauteile - die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen   Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke - die jeweils gültige Baupreisverordnung - die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,   Massenberechnung etc. 1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht       kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen       Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der       Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die       Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten. 1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie       vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind. 2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,       d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig       ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht       besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten       die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten. 2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und       Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem       Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem       Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen       zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung. 2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.       Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur       Ausführung. 2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei       Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften       mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen       die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr       enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die       Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten       in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen. 2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis       bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im       Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine       Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)       dar. 2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor       Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der       Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu       unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen       Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum       werden nicht anerkannt. 2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder       der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer       Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen       einzusehen. 2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind       Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen       und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der       Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen. 2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der       Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;       weitere Ansprüche ausgeschlossen. 3. Tagelohnarbeiten 3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die       Bauleitung durchgeführt werden. 3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung       der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten       Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht       erfolgen. 4. Baustelleneinrichtung 4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,       einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen       für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für       entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die       Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das       Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten       beziehen. 4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während       der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten. 4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die       Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW       Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.       Name: _____________________ 4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,       Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist       die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser       Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des       betreffenden Unternehmers. 4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten       rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers. 4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und       berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der       einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten. 5. Ausführungen 5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die       Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich. 5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer       gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des       Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung       verlangen. 5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige       Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur       Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist. 5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.       Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit       Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu       geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen       ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen. 5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die       örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für       die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene       Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten. 5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und       Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen       der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen. 6. Gewährleistung 6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für       Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338  10 Jahre und bei beweglichen Teilen,       die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB       (Abnahme) findet keine Anwendung. 6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem       Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des       Fehlens zugesicherter Eigenschaften. 7. Haftung 7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen       Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei. 7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für       jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages       verursachten Schadens. 7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen       Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei. 7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner       auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme       von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden       versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert       nachweisen. 7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften       sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten. 8. Vertragsstrafen       Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei       Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der       Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung       weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den       Auftraggeber treffen. 9. Ausführungsfristen 9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und       einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den       Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach       Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen. 9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen       verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der       Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung. 10. Abnahme       Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind       vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,       gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung. 11. Rechnung und Zahlung 11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und         Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb         von 14 Tagen. 11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein         entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen. 11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,         bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen. 11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in         Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser         Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst         werden. 11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz        oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten. 12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator 12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem         SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.         §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind         Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1. 12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und         Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und         berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der         Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer         sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der         Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle. 12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des         Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien         die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen         hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der         Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten         bleibt unberührt. 12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten         geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften         verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers         nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen. 13. Gerichtsstand Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart. Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt. _______________________, den ______________________ Ort                                                 Datum ____________________________________________ Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld. Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten. Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss! terraBuschkaulerFeld Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern. Internetseite: www.buschkauler-feld.de Übersicht Rohbaubeginn Beginn MFH 2-4      09.02.2026 Beginn MFH 1         ca. Mai 2026 Beginn MFH 5         ca. Juni Mai 2026 Alfter MFH 1 - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27 - 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach - Gesamtwohnfläche: ca. 703 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Alfter MFH 5 - 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23 - 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach - Gesamtwohnfläche: ca. 591 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
ZTV AUSSENANLAGEN Flächen für Materiallagerungen sind sehr begrenzt vorhanden, der AN muss davon ausgehen, dass Materiallieferungen nur peu á peu erfolgen können. Hinweis: Ein Großteil der Arbeiten findet auf der Tg-Decke statt. Zur Veranschaulichung liegt der Ausschreibung ein Übersichtsplan bei, aus dem der Umfang der Tiefgarage entnommen werden kann. Die Tg-Decke ist eingeschränkt befahrbar, sie wurde mit einer Ausbaulast von 1.600 kg/m² und einer Nutzlast von 500 kg/m² bemessen.
ZTV AUSSENANLAGEN
1 Erdbau
1
Erdbau
1._.01 Rohplanum für Pflanz- und Rasenflächen herstellen Rohplanum für Pflanz- und Rasenflächen herstellen - nur für Flächen außerhalb der Tiefgarage - gefällegerecht nach DIN 18 035 Teil 4 - vor dem Aufbringen der Vegetationsschicht - kreuzweise lockern durch Aufreißen (Tiefe 30 cm, Abstand der   Aufreißer max. 30 cm) - Steine und Fremdkörper ab 5 cm Durchmesser,   Wurzelunkräuter und schwer verrottbare Pflanzenteile sind   abzulesen und abzufahren (incl. Entsorgungsgebühr) - Bodenklasse 2 bis 5 gem. DIN 18 300 - Abweichung von der Sollhöhe max. 5 cm - Abweichung von der Ebenheit +/- 5 cm unter der 4m-Latte - incl. Erdmassenausgleich +/- 10 cm (incl. zu lief. Material) - für erforderliche Handarbeit im Bereich von Bestandsbäumen,   Gebäuden, Grenzen und anderen Festpunkten sowie im hängigen   Gelände wird kein Zuschlag gewährt - Abrechnung nach m² gestalteter Oberfläche
1._.01
Rohplanum für Pflanz- und Rasenflächen herstellen
900.00
m2
1._.02 Anstehenden Boden abtragen, laden, abfahren, entsorgen anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren - mit den Erd- und Rohbaugewerken wurde eine Übergabehöhe von 40 cm unter späterer Gelände-OK vereinbart, diese Position beinhaltet Erdmassen, die abweichend von dieser Vereinbarung vom AN zusätzlich abgetragen und entsorgt oder umgelagert werden müssen - Material: entsprechend den früheren Bodenklassen 1-5 gem. DIN 18 300 - Aushubmaterial gemäß Bodengutachten, BM-0 - aus den Abtragsprofilen im Bereich von geplanten Belagsflächen - Abtragsstärke 0 - 50 cm - profilgerecht lösen, laden und fördern - bei Schadstoffverdacht in getrennte Haufwerke aufsetzen und abdecken, der AG wird dann entsprechende Beprobungen veranlasse - Abrechnung nach dem festen Raummaß des tatsächlich ausgebauten Bodens, zudem hat sich der AN die Schichtstärke und die ausgebauten Mengen durch die Bauleitung bestätigen zu lassen - der neu entstehende Baugrund darf im nassen Zustand nicht befahren werden
1._.02
Anstehenden Boden abtragen, laden, abfahren, entsorgen
50.00
m3
1._.03 Anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren, Einfassungen anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren - Aushub für Pflasterzeilen und Bordsteine, Abrechnungen 0,15 m³/lfdm bei Einzeilern, 0,25 m³/lfdm bei Bordsteinen und Zweizeilern, 0,35 m³/lfdm bei Dreizeilern - Material seitlich lagern und zur Hinterfüllung wieder einbauen und verdichten, verdrängtes Material abfahren wie Vorpositionen - sonst wie Pos. 1.1.2
1._.03
Anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren, Einfassungen
70.00
m3
1._.04 Anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren, Handarbeit anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren, Handarbeit - anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren - Boden in Handarbeit lösen entlang Gebäuden od. anderen Hindernissen,   im Wurzelbereich bestehender Bäume sowie in Bereichen zwischen   Leitungstrassen, in denen maschinelle Arbeit nicht möglich ist - maximale Abrechnungsbreite: 50 cm ab dem Hindernis gerechnet - diese Position wird nur auf besondere Anordnung der Bauleitung vergütet - sonst wie Pos. 1.1.2
1._.04
Anstehenden Boden abtragen, laden und abfahren, Handarbeit
10.00
m3
1._.05 Boden unbelastet entsorgen, minimale organ. Bestandteile Boden unbelastet entsorgen, minimale organ. Bestandteile - unbelasteten Boden ohne Schadstoffbelastung,   Homogenbereich A-C von Zwischenlager laden, fördern und entsorgen - Gebühren für die Entsorgung trägt der AN und sind in den E.P. einzurechnen -    die Entsorgung ist nachzuweisen - abgerechnet wird die lose Menge am Zwischenlager nach Wiegeschein
1._.05
Boden unbelastet entsorgen, minimale organ. Bestandteile
160.00
t
1._.06 Füllboden unter Vegetationsflächen Füllboden unter Vegetationsflächen - Füllboden liefern und einbauen, zB unter späteren   Vegetationsflächen oder auch Belagsflächen in Bereichen, in denen der   Gesamtaufbau höher als die erforderlichen Schichtstärken von Oberboden   oder Frostschutzkies ist - Boden auftragen zur Geländemodellierung - Material: Unterboden, kiesig, verdichtungsfähig, nicht bindig,   Bodengruppe 2 und 4 nach DIN 18 915 - Einbau bis 40 cm Stärke, in Schichten von max. 20 cm - unter späteren Vegetationsschichten standfest verdichten
1._.06
Füllboden unter Vegetationsflächen
275.00
m3
1._.07 Oberboden liefern und einbauen Oberboden liefern und einbauen - Bodengruppe 2 und 4, DIN 18915,   dunkles, anmooriges Material wird nicht angenommen - weitgehend frei von Unkräutern, Wurzelrhizomen und   Steinen über 3 cm Durchmesser - Einbau in Strauchgruben: 60 cm,               in Heckengräben: 60 cm,               in Pflanzflächen: 40 cm               in Rasenflächen: 20 cm - oder zur Ergänzung bereits humisierter Flächen nach Bedarf,   Einbaustärken zwischen 0 und 40 cm - Einbau zum großen Teil auf Tg-Decke
1._.07
Oberboden liefern und einbauen
B
481.00
m3
1._.08 Intensivsubstrat i-schwer OPTIGRÜN-Intensivsubstrat i-schwer liefern und einbauen - als Vegetationstragschicht für Intensivbegrünungen, auf Dachflächen mit ho        her Tragfähigkeit, strukturstabilisiert für breites Pflanzenspektrum geeignet,   liefern und auf die natürlich verdichtete Schichthöhe einbauen wie Vorposition - Der materialbezogene Verdichtungsfaktor beträgt: - allgemein: ca. 1,30 - bei pneumatischem Einbau: ca. 1,32     (bei ca. 80 m mittlerer Schlauchlänge)   und ist einzukalkulieren. - Kenndaten: Gesamtporenvol.: > 60-75 Vol% max. Wasserkap.: > 45 Vol% Salzgehalt: < 2,5 g/l organ. Substanz: < 90 g/l pH-Wert: 6,0-8,5 Gewicht wassergesättigt: ca. 1490-1560 kg/m³ Verfügt über eine Europäische Technische Bewertung (ETA-   13/0557) als Bestandteil der Optigrün-Systemlösungen. - Sonstige Kenndaten haben den Anforderungen der FLL-Richtlinien bzw. der        ÖNORM L 1131 zu entsprechen.   Bei Produktalternativen ist dem Angebot zur Prüfung der Materialgleichwertig      keit ein Prüfzeugnis eines unabhängigen Prüfinstituts beizufügen, aus dem alle   geforderten Kennwerte ersichtlich sind.
1._.08
Intensivsubstrat i-schwer
A
250.00
m3
1._.09 gesiebten Oberboden liefern und einbauen gesiebten Oberboden liefern und einbauen - gesiebtes, steinfreies Material - als Ergänzung besteh. Humusschichten - Auftragsstärke: 5-10 cm, oberflächlich einarbeiten
1._.09
gesiebten Oberboden liefern und einbauen
20.00
m3
1._.10 Zuschlag für Oberbodeneinbau in Hochbeete Zuschlag für Oberbodeneinbau in Hochbeete - Zuschlag zu den betreffenden Vorpositionen für den erhöhten Aufwand für den   Einbau des Oberbodens in Hochbeete/Pflanzkästen - der Zuschlag wird gewährt, wenn die Einfassung der Pflanzfläche um   mind. 30 cm über dem umgebenden Gelände liegt
1._.10
Zuschlag für Oberbodeneinbau in Hochbeete
8.00
m3
1._.11 Baumgruben ausheben (3 x 3 m) Baumgruben ausheben - für zu liefernde Solitärbäume - Maße: 3,0 x 3,0 x 1,0 m - Aushub unterhalb des Übergabehorizonts,   somit Aushub von ca. -0,4 bis - 1,0 m Tiefe - Aushubmaterial laden, abfahren und fachgerecht entsorgen (incl. aller   anfallenden Gebühren) - Sohle der Pflanzgrube mind. 30 cm tief lockern - Verfüllung der unteren 20 cm mit lockerem Aushubmaterial,   der oberen 80 cm mit Baumgrubensubstrat: - aus 30 % zu lieferndem Oberboden                   (Anforderungen wie Pos. 1.1.7:   - Boden gem. Bodengruppe 2 und 4 nach DIN 18 915   - mit mind. 4-6 Gewichts-% organischer Substanz,        weitgehend frei von Unkräutern und Wurzelrhizome      sowie Steinen über 3 cm Durchmesser   - dunkles, anmooriges Material wird nicht angenommen)          15 % zu lieferndem Kompost (entsprechend den                   "Gütebestimmungen für Mulchstoffe und                   Komposte im Landschaftsbau"),                   mit einem C:N-Verhältnis von max. 25:          20 % zu lieferndem kalkfreiem Brechsand 0/4          25 % durchlässigem Wandkies 0/32,          10 % Lava 2/32, - Strukturverbesserer mit Spurenelementen zusetzen   (250 g/m3, Richtqualität: Bio-Algeen o.glw.) - organ. NPK-Dünger zusetzen (500 g/m3,   Nährstoffverhältnis 7:7:7, Richtqualität: Engelhardt¦   Gartendünger o.glw.) - Bestandteile gleichmäßig mischen oder als fertige   Mischung anliefern - Einbau in Baumgruben 3,0 x 3,0 in den oberen 80 cm - Abrechnung nach fester, eingebauter Masse   (Auflockerungskoeffizient 25 % nach 4 Wochen Setzung)
1._.11
Baumgruben ausheben (3 x 3 m)
10.00
St
1._.12 Heckengräben ausheben Heckengräben ausheben - Heckengräben idR. 0,6 m breit u. 0,6 m tief,   jedoch in der Regel ab Übergabehorizont -0,4 m oder Aufbau ab Filtervlies   in unterbauten Bereichen - Aushubmaterial seitlich einbauen - Verfüllung mit Oberboden wird über Pos. 1.1.7. abgerechnet
1._.12
Heckengräben ausheben
330.00
m
1._.13 Pflanzgruben ausheben Pflanzgruben für Kletterpflanzen ausheben - Pflanzgruben idR. 0,5 x 0,3 x 0,4 m - Aushubmaterial seitlich einbauen - Verfüllung mit Oberboden wird über Pos. 1.1.7. abgerechnet
1._.13
Pflanzgruben ausheben
159.00
St
2 Gründung, Unterbau
2
Gründung, Unterbau
2._.01 Rohplanum für befestigte Flächen gefällegerecht herstellen Rohplanum für befestigte Flächen gefällegerecht herstellen - nur für Flächen außerhalb der Tg-Decke - gem. ZTVE-Stb 94/97 bzw. ZTV SOB_Stb 04 - Verdichtungsgrad DPR 97 % - Verformungsmodul EV2 mind. 45 MN/m²,   alle Verdichtungsarbeiten sind erschütterungsarm durchzuführen - Abweichung von der Sollhöhe max. 3 cm,   Abweichung von der Ebenheit +/- 3 cm unter der 4-m-Latte - incl. Erdmassenausgleich +/- 10 cm - für erforderliche Handarbeit im Bereich von Gebäuden, anderen Festpunkten      sowie im hängigen Gelände wird kein Zuschlag gewährt - Abrechnung nach qm gestalteter Oberfläche - Position gilt nur außerhalb unterbauter Flächen
2._.01
Rohplanum für befestigte Flächen gefällegerecht herstellen
80.00
m2
2._.02 Rammsondierung durchführen Rammsondierung durchführen - nur außerhalb der Tg-Decke - Künzelstabversuch mit leichter Sonde (Spitzenquerschnitt 5 cm²)   nach DIN 4094 - zur Überprüfung des Verdichtungsgrads des übergebenen Baugrunds - Ausführung incl. Auswertung der Ergebnisse und Vorlage eines Prüfprotokolls    durch ein unabhängiges Prüfinstitut,   Standorte der Versuche in Absprache mit der Bauleitun - Anforderungen: mind. 15 Schläge (in Einzelfällen bis mind. 10 Schläge)   pro 10 cm Eindringung
2._.02
Rammsondierung durchführen
3.00
St
2._.03 Kiestragschicht liefern und einbauen, begehbar Kiestragschicht liefern und einbauen, begehbar - Frostschutzkies für begehbare befestigte Flächen liefern, einbauen,   planieren  und verdichten - auf verdichtetem Baugrund - ohne Bindemittel - aus zu lieferndem Frostschutzkies 0/32, Kornabstufung gem. ZTV SOB-StB   04 und TL SOB-Stb 04,   Mineralstoff Kiessand muss den Anforderungen der Bauklasse 1,0 RStO   entsprechen (Frostempfindlichkeit F1),   Schluffanteile 0,063 mm max. 5 % Gew.anteilen ! (FLL-Richtlinie),   frei von löslichem Kalk - Schichtstärke i.d.R. ca. 35 cm - Anforderungen: Abweichung von der Sollhöhe: max. 2 cm, Ebenflächigkeit: +/- 2 cm auf 4,0 m Meßstrecke, Verdichtung: dPr 100 %, eV2-Wert mind. 100 MN/m2, wasserdurchlässig mit einem Faktor Kf >= 0,0001 m/s, Neigung der Randausbildung max. 1:1,5 - Steine mit mehr als 3 cm Durchmesser dürfen nicht an der Oberfläche der   Tragschicht liegen oder die Flächen sind abzusplitten - die Abrechnung des Tragschichtmaterials erfolgt als Produkt von   Belagsflächen und Einbaudicken in fester Masse, abgerechnet wird demnach      die vorgegebene Breite der obersten Schicht. Arbeitsräume, erforderliche   Bankette, Schüttkegel usw. sind also in die Einheitspreise einzukalkulieren - Mehraufwendungen zum Kieseinbau und zu den Planumsarbeiten   durch vorhandene Einbauten:  Schächte, Schieber, Punktfundamente u.ä.   sind einzukalkulieren
2._.03
Kiestragschicht liefern und einbauen, begehbar
175.00
m3
2._.04 Plattendruckversuch durchführen Plattendruckversuch durchführen - Lastplattenversuch zur Überprüfung des Verdichtungsgrads  des   hergestellten Baugrundes bzw. Tragschicht - Ausführung incl. Auswertung der Ergebnisse und Vorlage eines Prüfprotokolls    durch ein unabhängiges Prüfinstitut, Standorte der Versuche in Absprache mit   der Bauleitung - Anforderungen: eV2-Wert mind. 120 MN/m2,  Verhältnis eV2 zu eV1 max. 2,2
2._.04
Plattendruckversuch durchführen
2.00
St
3 Oberbau. Deckschichten
3
Oberbau. Deckschichten
3.1 Wege
3.1
Wege
3.2 Spielflächen
3.2
Spielflächen
4 Baukonstruktionen in Außenanlagen
4
Baukonstruktionen in Außenanlagen
4.1 Einfriedungen
4.1
Einfriedungen
4.2 Rampen, Treppen, Mauern
4.2
Rampen, Treppen, Mauern
5 Techn. Anlagen in Außenanlagen
5
Techn. Anlagen in Außenanlagen
5.1 Abwasseranlagen
5.1
Abwasseranlagen
5.2 Elektrische Anlagen
5.2
Elektrische Anlagen
5.3 Sonstige technische Anlagen in Außenanlagen
5.3
Sonstige technische Anlagen in Außenanlagen
6 Einbauten in Außenanlagen u. Freiflächen
6
Einbauten in Außenanlagen u. Freiflächen
6.1 Allgemeine Einbauten
6.1
Allgemeine Einbauten
7 Vegetationsflächen
7
Vegetationsflächen
7.1 Vegetationstechn. Bodenverbesserung
7.1
Vegetationstechn. Bodenverbesserung
7.2 Pflanzen
7.2
Pflanzen
7.3 Rasen- und Saatflächen
7.3
Rasen- und Saatflächen
7.4 Sonstige Vegetationsarbeiten
7.4
Sonstige Vegetationsarbeiten
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten (nur auf Bestellung) Die nachstehenden Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Sie haben den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, vermögenswirksamen Leistungen und dergleichen sowie Lohn- und Gehaltskosten zu enthalten. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie für Überstunden werden gesondert vergütet. Werden Arbeiten von Arbeitskräften ausgeführt, die höher qualifiziert sind als die Leistung das erfordert, kann nur der der Leistung entsprechende Regiesatz abgerechnet werden. Bei angeordneten zusätzlichen Leistungen können nur die für die angeordneten Leistungen tatsächlich benötigten Arbeitskräfte und Geräte verrechnet werden. Der An hat diese Arbeiten so einzutakten, dass der geplante Bauablauf nicht beeinträchtigt wird.
Vorbemerkungen
8._.01 Facharbeiter Stunden eines Facharbeiters
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Facharbeiter
O
1.00
h
8._.02 Helfer Stunden eines Helfers
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Helfer
O
1.00
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