Stahlblechtüren
Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Örtlichkeit VORBEMERKUNG ZUM BAUVORHABEN Bauort: Am Fronhof, 97616 Salz Bauherr: VR-Bank Main-Rhön eG Felix-Wankel-Str. 5 97526 Sennfeld Mit der Baumaßnahme soll im 1 Quartal 2026 begonnen werden. Die anvisierte Fertigstellung ist für 4 Quartal 2028 geplant. Das ehemalige Betriebsgelände am westlichen Ortsrand der Gemeinde Salz, das vorrangig seit den 1930er Jahren der industriellen Nutzung zugewiesen war, soll durch den Neubau von sechs Wohnungshäusern reaktiviert werden. Die Mehrfamilienhäuser mit den Ausmaßen von ca. 18,00 x 28,50m verteilen sich dem Straßenverlauf folgend auf dem Gelände und erschaffenen eine offene Komposition zwischen den einzelnen Baukörpern. Dadurch soll eine integrative Platzgestaltung mit klaren und offen Gebäudefluchten erzielt werden. Es entstehen somit Gebäudeensembles zwischen 3 und 4 Geschossen mit jeweils 12-15 Wohneinheiten. Diese werden auf einer gemeinsam nutzbaren Tiefgarage mit ca. 100 Stellplätzen gegründet. Beabsichtigt ist die Schaffung von zeitgemäßen Wohnungen, wobei die Größen der Wohneinheiten und der vorgesehene Wohnungsmix eine breite Bevölkerungsschicht ansprechen soll und sowohl für ältere als auch jüngere Menschen einen adäquaten bezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Im Erdgeschoss entstehen an der Seite zur Frankenstraße in den Häusern E und F Gewerbeeinheiten. Die EG-Wohnungen verfügen über kleine private Terrassen welche zu den öffentlichen Flächen abgegrenzt werden. Die Wohnungen der Geschosse 1-2 erhalten großzügig geschnittene Balkone, die sich in die Gebäudekubatur integrieren. In den Staffelgeschossen der 4-geschossigen Bauten, sollen große Dachterrassen entstehen werden.
Örtlichkeit
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen: Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen. 1. Allgemeines 1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc.ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch einen Bauleiter oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.5. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn entsprechend dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen. 1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der Landesbauordnung einen Bauleiter als Fachbauleiter zu benennen. 1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ecktermine des Ausführungszeitraumes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot entsprechend zu berücksichtigen. 1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc. Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle vorhandene, vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für Baustrom, Bauwasser kann der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom, Bauwasser und die Toilettennutzung verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,2 % der Nettoabrechnungssumme zu bezahlen. Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu, dass er die vorgenannten Aufwendungen in der Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat. Besonderer Abrechnungshinweis: - Sicherheitseinbehalt bei Abschlagrechnungen 10 %, - Sicherheitseinbehalt bei Schlußrechnungbis Vorlage Bankbürgschaft 5 %, - Abschlagszahlungen nach Baufortschritt oder Zahlungsplan Leistungen, die bei Folgeleistungen überdeckt werden, müssen der Bauüberwachung des  Auftraggebers vor Ausführung anzuzeigen werden. Zur Abrechnung ist zwingend eine Dokumentation in Plänen zu protokollieren, ohne dies ist keine Vergütung möglich. 1.11 Der AN hat ein Bautagebuch zu führen und dieses wöchentlich der Bauüberwachung des AG vorzulegen. 1.12 Der Bauherr behält sich vor, einzelne Leistungen nicht zu vergeben. Der AN sichert zu, dass er die vorgenannten Aufwändungen in der Kalkulation seiner Baupreise berücksichtigt hat.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in den Einheitspreisen entsprechend einzukalkulieren. 1. Normen, Richtlinien 1.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Für die Auftragsabwicklung gelten - VOB/B - VOB/C insbes. DIN 18355 - Tischlerarbeiten DIN 18360 - Metallbauarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18357 - Beschlagarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten sämtliche weiteren für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Normen und Richtlinien in Ihrer derzeit gültigen Fassung, insbesondere: - DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, insbes. Teil 5,18 und 13 - DIN 18095 Rauchschutztüren - DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - DIN EN 1627 Einbruchhemmung - DIN 18093 - Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände - DIN 18055 - Fenster - DIN 18100 - Wandöffnungen für Türen - DIN 18101 - Türen für den Wohnungsbau - DIN 18111 - Stahlzargen - DIN 18250 -18252 Einsteckschlösser für Feuerschutzabschlüsse, Einsteckschlösser, Schließzylinder - DIN 18254 -18255 Profilzylinder, Türdrücker - DIN 18257 - Schutzbeschläge - DIN 18263 - Türschließer mit hydraulischer Dämpfung - DIN 18272-18273 - Baubeschläge für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren - DIN 68706 - Innentüren aus Holz - DIN EN 54 - Brandmeldeanlagen - DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte - DIN EN 1125 - Schlösser und Baubeschläge; Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange - DIN EN 1154 - Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf - DIN EN 1155 - Schlösser und Baubeschläge, elektrisch betriebene Feststellvorrrichtungen - DIN EN 1158 - Schließfolgeregler - DIN EN 1292 - Türen- Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen - DIN EN 12051 - Tür- und Fensterriegel - Unfallverhütungs-Vorschriften - Herstellervorschriften der verwendeten Produkte - RAL - RG 426 Teil 1 - Klimaklassen und Klassen für mechanische und Feuchtebeanspruchung - ZH 1/265 - Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen (zu beziehen bei der gewerblichen Berufsgenossenschaft) - ZH 1/494 - Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore 2. Ausführung 2.1 Allgemeines 2.1.1 Art und Umfang der Leistung Die Leistungen umfassen so nicht anders beschrieben Lieferung + Montage der beschriebenen Bauteile gemäß Herstellervorschrift und Zulassung incl. aller notwendigen Nebenarbeiten, insbes.: - Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. aller Befestigungsmittel - Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen, Schutzüberzügen, Markierungen. incl. aller notwendigen Nebenarbeiten. - Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen nach Abschluss der Malerarbeiten. 2.1.2 technische und maßliche Überprüfung Die angegebenen Maße bei den Türgrößen sind die Rohbau-Lichtmaße der Türöffnung. Rechtzeitig vor Beginn seiner Leistungen hat der AN die vorhandenen Türöffnungen und Anschlußbedingungen auf Eignung und Maßabweichungen zu überprüfen, die tatsächlichen Einbauhöhen, bezogen auf das gesamte Ausbausystem sind nochmals mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. OF Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an der Zarge. Abweichungen sind der Bauleitung sofort mitzuteilen. 2.1.3 planerische Vorbereitung Die Dimensionierung/Bemessung der Konstruktionen (z.B. Türblattdicken, Zargenstärken, Sprossenquerschnitte, Befestigungsmittel) erfolgt durch den AN auf Basis der in Türliste und Ausschreibungstext gemachten funktionellen Vorgaben. Sämtliche Detailpunkte sind vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen, notwendige bauaufsichtliche Zulassungen sind der Bauleitung vorzulegen. 2.1.4 Schutz der Bauteile Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten und Absauggeräte zu verwenden. Der ggf. erforderliche Schutz anschließender Bauteile ist durch den AN zu gewährleisten, die eigenen Schutzmaßnahmen sind laufend bis zur Abnahme zu unterhalten und in Absprache mit der Bauleitung zu entsorgen. Insbesondere fertige Oberflächen sind wirksam gegen Schäden zu schützen, z.B. sind Aluelemente komplett zu schützen. Entsprechende Leistungen sind in die EP einzukalkulieren. 2.1.5 Anschlussarbeiten in angrenzenden Bauteilen Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Vor Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. 2.1.6 Falzdichtungen Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Im Bereich der Bänder darf es keine Unterbrechungen der Dichtungsebene geben. 2.2 Funktionelle Anforderungen 2.2.1 Brand-/ Rauchschutz Feuer- und Rauchschutzabschlüsse dürfen nur angeboten werden, wenn für das Gesamtelement durch Vorlage von bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde ein Eignungsnachweis erbracht wird. Dies ist durch entsprechende Kennzeichnung am Bauteil und Vorlage von Prüfzeugnissen nachzuweisen. Gleiches gilt auch bei Kombinationen verschiedener Funktionsanforderungen (z.B. T30-RS oder T30-schalldämmend), das Zusammenwirken von Tür- und Festverglasungselementen und für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen. Feuer- und Rauchschutztüren müssen sich auch im verschlossenen Zustand öffnen lassen und selbstschließend sein. 2.2.2 Schallschutz Die geforderten Rw-Werte sind durch Vorlage von entsprechenden Prüfbescheiden für das Gesamtelement nachzuweisen. Die Prüfstandwerte R'wP der Hersteller sind um 5dB zu mindern, um die geforderten resultierenden R,w-Werte (R'wR) zu erreichen. Gleiches gilt auch bei Kombinationen verschiedener Funktionsanforderungen (z.B. T30RS oder T30-schalldämmend) oder das Zusammenwirken von Tür- und Festverglasungselementen. Der AN hat Bedenken geltend zu machen, wenn der geforderte Schalldämmwert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. Türen mit Schalldämmanforderungen haben grundsätzlich - vollständig mit Mörtel/Mineralwolle hinterfüllte Zargen - absenkbare Bodendichtung 2.2.3 Einbruchhemmung nach DIN ENV 1627 soweit beschrieben 2.2.4 Feuchte- und Nässeschutz Türen in Feucht- und Naßbereichen müssen gemäß RAL RG 426 Teil III als Feucht- oder Naßraumtüren klassifiziert sein 2.3 Zargen 2.3.1 Grundsätze Die Zargen werden nachträglich in oberflächenfertige KS- Mauerwerks- und Trockenbauwände eingebaut. 2.3.2 Zargenformen gem. LV Text 2.3.3 Zargenbefestigung am Baukörper: - ist auf die (in der Türliste benannten) Einbausituationen, funktionellen Anforderungen und Wandmaterialien abzustimmen. Alle jeweils erforderlichen Befestigungs- und Unterbaumittel (Schrauben, Anker, Winkel, Laschen, Adapterstücke usw.) sind dabei in die EP einzukalkulieren. - Zargenhohlräume sind gem. Herstellerangaben u. Funktionsanforderung passend zum Wandmaterial komplett zu füllen (Mörtel, Mineralwolle, Montageschaum). - Anschlußfugen der Zargen zum Bau werden mit Acryl abgefugt (außer Stockzargen) - Bei nicht oberflächenfertigen Stahlzargen sind Gummidichtungen erst nach der Endbeschichtung einzubauen; sie sind nur an den Ecken zu stoßen. 2.4 Türblätter 2.4.1 Holzwerkstoff-Türblätter - nach DIN 68706 Grund-Vorgaben: - glattes Türblatt aus Holzwerkstoffen bzw. nach Beschrieb im LV - Sandwichaufbau entspr. funktionellen Anforderungen: Mittellage Röhrenspan- oder Vollspanplatte, Hartfaserdeckplatte, ggf. zusätzliche Schalldämmlagen, Stabilisatoren, Dämmungen und Metall-Verbundeinlagen etc. - Kante mit Massivholz-Einleimer, normalgefalzt, Oberfläche lackiert - unten bis 20mm kürzbar (außer bei bestimmten Brand-/Rauchschutztüren) - Dicke entspr. funktionellen Anforderungen: 40-70mm - Oberfläche HPL-Schichtstoff - RAL-Farbe bzw. Furnier nach Musterkarte des Herstellers, nach Wahl des AG - Klimakategorie und Beanspruchungsgruppe entspr. Angabe, Herstellernachweis n. RAL - RG 426 Teil 1 - incl. aller Anpassungen für Beschläge, Sonderausstattung und Schließmittel lt. Angabe zusätzlich für 2-flüglige Türen und Türen mit Oberblende: - Oberblenden haben dieselbe Ausführung wie die darunterliegenden Türblätter - bei Türblattdicken unter 60mm Schlagleiste an der Bandgegenseite der Mittel- bzw. Oberblendenfuge - Türblattdicken über 60mm mit doppeltem Falz, daher keine Schlagleiste zusätzlich für Feuchtraumtüren: - verdeckte Feuchtraumschutzanleimer für gelegentliche Wassereinwirkung mit Trocknungszeiten, verursacht durch Spritzwasser oder durch Kondensatbildung zusätzlich für Naßraumtüren Geometrie wie Holzwerkstoff-Türblätter, jedoch Einlage, Kanten und Decklage aus Kunststoffmaterialien (insbes. verdeckte Kunststoffanleimer). 2.4.2 Stahltürblätter entfällt 2.4.3 Ganzglas-Türblätter - Glas gem. funktionellen Anforderungen, mindestens ESG (kein TVG), Dicke lt. Bemessung des AN - sofern nichts anderes im LV-Text vorgesehen, Klarglas - Unfallschutz-Kennzeichnung siehe "2.7 Glasflächen" 2.5 Stahltüren und -tore entfällt 2.6 Rahmentüren und mehrteilige Türanlagen entfällt 2.7 Glasflächen 2.7.1 Lichtausschnitte in glatten Türblättern - Der Glasauschnitt entspricht der Brand- und Schallschutzklasse des Türelements - Glashalteleisten Standard rechteckig, Oberfläche entspricht der Türoberfläche 2.7.2 (Unfall)Schutz - Glasflächen sind gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361 durch Klebestreifen zu kennzeichnen, dieser wird vom,Auftraggeber entfernt. - bei klaren Glasflächen unter 2m Höhe ist in rechtzeitiger Absprache mit dem Architekten/ Auftraggeber etwa in Augenhöhe ein geeignetes Erkennungselement einzuplanen (Mattfolienstreifen). Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. 2.8 Beschläge 2.8.1 Allgemeines Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung oder Edelstahl einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen. Beschläge für frei zugängliche Außentüren sind korrosionsgeschützt und gegen Aushebeln gesichert zu gestalten. 2.8.2 Bänder In die EP sind alle erforderlichen Bänder einzukalkulieren unter folgender Maßgabe: - Konstruktion, Belastbarkeit, Tragkraft entsprechend den funktionellen und technischen Spezifikationen  sowie den Türblattgewichten, grundsätzlich alle Türbänder wartungsfrei - Oberfläche sichtbarer Bänder silberglänzende Optik (z.B. vernickelt oder Edelstahl rostfrei). - Ganzglastür-Bänder in eckiger Optik (Dorma-Junior-Office-Classic o.ä.). - Bänder von Rahmentüren und mehrteiligen Türanlagen mit Abdeckungen in Farbe der anschließenden Profile. Bei 2-flügligen Türen müssen die Standflügel eine Verriegelung haben, die ein Schließen der Tür bei nicht verriegeltem Standflügel verhindert (Falztreibriegelschloß für selbständige Verriegelung der Treibriegelstangen beim Schließen des Standflügels bzw. verdeckt liegende Handhebelbedienung, die im geöffneten Zustand so heraussteht, daß ein Türschließen nicht möglich ist). Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein. Sichtbare Ganzglastür-Schlösser in eckiger Optik (Dorma-Junior-Office-Classic o.ä.) ausführen. Aufwändungen für das Vorrichten von Schlössern und Schließblechen für bauseits einzubauende Komponenten sind in die EP einzukalkulieren, z.B. für: - Schließblech-Rosette, vorgerichtet für Profilzylinder. 2.8.3 Türdrücker Drücker sind vor Bestellung als Muster vorzulegen. Technische Vorgaben: - lockerungsgeschützte beidseitig verdeckte Verschraubung. Grundsätzlich wird folgende Optik gewünscht: - Knauf als einfache Kugel - geschliffene Silber-Optik (Material Edelstahl - Runde Rosetten auf Türblatt bzw. Ganzglastürschloß, schmale Rosetten auf Rahmentüren unter 120mm Rahmenbzw. Friesbreite, jeweils verdeckt befestigt - Schließblech-Rosette, vorgerichtet für Profilzylinder Türdrücker und andere empfindliche sichtbare Beschlagsteile sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verschmutzung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder zu entfernen. Beschläge für Toilettentüren müssen mit einer optisch wahrnehmbaren Besetztanzeige versehen sein. 2.9 Schließmittel 2.9.1 Allgemein Schließmittel sind türelementbezogen wie folgt in die EP einzukalkulieren: Lieferung und Einbau Schließmittel incl. aller Aufwändungen und Hilfsmittel für die Montage. 2.9.2 Ausführung Sofern Leistungspositionen nichts anderes festgelegt ist, sind folgende Spezifikationen einzukalkulieren: - Obentürschließer mit Gleitschiene, Montage auf Bandseite - Türblatt-Öffnungswinkel 150-160° - Einstellmöglichkeit von Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Endschlag, Öffnungsdämpfung Der AN hat die Bauleitung darauf hinzuweisen, wenn sich aufgrund der Montagesituation Abweichungen vom max. Öffnungswinkel oder eine Verringerung der Türdurchgangshöhe ergeben. 2.9.3 Optik Oberfläche von Schließerkörpern bzw. der Abdeckhauben von Gleitschienenschließern: silber. Abdeckplatten von Bodentürschließern aus Edelstahl. 2.9.4 Feststellanlagen Es gilt die Richtlinie für Feststellanlagen. Bei Brand- und Rauchschutztüren sind entspr. Leistungspositionen entweder Feststellschließer oder Haftmagnete vorzusehen. Diese dürfen nur angeboten werden, wenn für das Gesamtelement durch Vorlage von bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden und eine Abnahmeprüfung durch autorisierte Fachkräfte ein Eignungsnachweis erbracht wird. Dies ist durch entsprechende Kennzeichnung am Bauteil und Vorlage von Prüfzeugnissen nachzuweisen. Der AN hat den AG darauf hinzuweisen, daß die Feststellanlage lt. Zulassungsbescheid regelmäßig geprüft und gewartet werden muß. Werden zu einer Tür Feststellanlagen gefordert, sind in den Tür-EP einzukalkulieren: - Lieferung und Montage kompletter Feststellschließer / Haftmagnete mit Energieversorgung - Lieferung jeweils 2 Stk. Rauchschalter anschließbar an Rauchschalterzentrale - Lieferung jew. einer Unterputz-Unterbrechertaste (Einbau durch Gewerk Elektro) - incl. aller Aufwändungen und Hilfsmittel für die Montage. Elektrischer Anschluß bauseits. Wegen der Einbausituation ggf. erforderliche weitere Decken-Brandmelder sind lt. ges. LV-Pos. gesondert anzubieten. Eine Aufschaltung erfolgt durch Gewerk Elektro. 2.9.5 Bodendichtungen Das Nachstellen absenkbarer Bodendichtungen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Bei hochflorigen textilen Bodenbelägen sind gem. ges. Pos. geeignete Aluschwellprofile auf der Bodenfläche einzubauen. Die Türanlagen sind fachgerecht eingebaut, durch den AN betriebsfertig nutzbar an den AG zu übergeben. In den Einheitspreisen sind alle Nachweise, Zeugnisse, Zulassungsbescheide, Eignungsnachweise, Prüfbescheide, Abnahmen etc. enthalten, die für die betriebsfertige Nutzung der Türanlagen notwendig sind.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen - Tischlerarbeiten Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: alle Geschosse Gerüste Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst. Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen DE-UZ 76 (Blauer Engel) haben. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Leistungen, die bei Folgeleistungen überdeckt werden, müssen der Bauüberwachung des  Auftraggebers vor Ausführung anzuzeigen werden. Zur Abrechnung ist zwingend eine Dokumentation in Plänen zu protokollieren, ohne dies ist keine Vergütung möglich. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen - Tischlerarbeiten
32 Stahlblechtüren
32
Stahlblechtüren
32.01 Baustelleneinrichtung
32.01
Baustelleneinrichtung
32.02 Stahlblechtüren
32.02
Stahlblechtüren
32.03 Dokumentation
32.03
Dokumentation
32.04 Stundenlohnarbeiten
32.04
Stundenlohnarbeiten