Stahl-Innentüren
MWH Weyprechthof München
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Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück Max-Liebermann-Straße 6/Weyprechtsstraße, FlNr. 1233/18 in 80937 München-Feldmoching eine Wohnanlage bestehend aus zwei miteinander verbundenen Gebäuden und einer 2-geschossigen Tiefgarage zu errichten. Der nördliche Baukörper (Haus 1) besteht aus fünf Geschossen (EG/1.OG/2.OG/3.OG/4.OG/DG) mit insgesamt 61 Wohnungen. Der südliche Baukörper (Haus 2) besteht aus vier Geschossen (EG/ 1.OG/2.OG/3.OG) mit insgesamt 21 Wohnungen und einem Gastrobereich im Erdgeschoss. Beide Gebäude sind 2-geschossig unterkellert. Die Tiefgarage umfasst insgesamt 75 PKW-Stellplätze. Die Gebäude werden nach den Wohnbauförderbestimmungen (WFB 2022) geplant und errichtet. Haus 1+2 wird nach den Förderrichtlinien der Einkommensorientierten Förderung (EOF) das Gebäude geplant und errichtet. Anzahl Wohnungen 82 + 1 Gewerbe Wohnfläche 4.424 m2 Bruttorauminhalt 33.380 m3 TG-Stellplätze 75 Stück HÖHENANGABEN (RICHTWERTE FÜR KALKULATION) * +- 0 ,00m  =  ca. 498,90 m ü.NN * OK Gelände  im Mittel =  ca. 498,90 m ü.NN * höchster Grundwasserstand  =   ca. 493,30 m ü.NN * Sohle Flachgründung  =  491,65 m ü.NN * Gründungssohle Aufzugsunterfahrten = 490,45m ü.NN Nachhaltigkeits-Zertifizierungen: Es sind bei diesem Bauvorhaben folgende Zertifizierungs-Anforderungen zum "Nachhaltigen Bauen" zu erfüllen; -  DGNB in der Zertifizierungsstufe 'Gold' -  QNG als 'Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen' -  ESG-Verifikation der DGNB als EU-Taxonomie-Konformität Zeitlicher Ablauf: Baubeginn Rohbau ab Mitte Oktober 2025 Ausführungsbeginn Stahlblechtüren ab Sep. 2026 bis max. Dez. 2026 Die genauen Termine zur Leistungserbringung "Stahlblechtüren" werden in Vergabeverhandlungen vor einer möglichen Auftragserteilung festgelegt.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Projekt
Technische Vorbemerkungen T 1. Baustelleneinrichtung, Zufahrten, Baustraßen, Lagerflächen Einrichtungen, Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen (Vorlage eines Baustelleneinrichtungs- plans), anderfalls bei Bedarf auf eigene Kosten zu ändern. Weitere erfoderliche Flächen sind durch den Auftrgsnehmer in eigener Sache ggf. anzumieten bzw. zu beschaffen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Verkehrssicherung, Beschilderung und Reinigung der angrenzenden öffentlichen Verkehrswege bzw. Zufahrtsstraßen zur Baustelle ist durch den Auftragnehmer zeitnah und selbstständig durchzuführen. Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ist in jedem Falle zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat eine ordentliche, saubere Baustelle zu gewährleisten. Wöchentlich ist die gesamte Baustelle aufzuräumen, Schutt ist in Container zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind täglich aufzuräumen. Sollte auch nach einmaliger Aufforderung die Sauberkeit und Ordnung nicht hergestellt werden, wird der Auftraggeber die Säuberung zu Lasten des Auftragnehmers  veranlassen. Übernachtungen auf der Bautelle sind nicht zulässig. T 2. Vorleistungen / Vorarbeiten Der Auftraggeber hat weitere Ausbauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese Leistungen werden teilweise parallellaufend ausgeführt. Hier wird vom Auftragnehmer Zusammenarbeit mit anderen Gewerken zur Termin- und qualitätsgerechten Herstellung erwartet. T 3. Unfallverhütung/Sicherheit Besonders wird auf die Einhaltung der UVV-/VBG-Vorschriften zum Unfallschutz und zur Sicherheit hingewiesen, insbesondere für Absturzgefährdungen (Treppenloch, Schächte, bodengleiche Fenster) und bei Schneide-, Transport- und Anschlagarbeiten). Auf die Helmtragepflicht wird ausdrücklich hingewiesen. Insbesondere die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung und der UVV "Erste Hilfe" (VBG 109) sind hinsichtlich ausreichender Einrichtungen auf der Baustelle zu beachten. Der Zugang  zu Erste-Hilfe- und Rettungsmaterial ist zu kennzeichnen und während des Baubetriebes allgemein zugänglich zu halten. Ersthelfer müssen entsprechend der Anzahl der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter anwesend sein. Eine Meldeeinrichtung (Telefon) muß vorhanden und zugänglich sein. Der Aushang "Erste Hilfe" ist vom AN zu stellen. Kosten hierfür sind in die Angebots-Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber wird die Pflichten der Baustellenverordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesondert beauftragen. T 4. Ausführung und Montage Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen  Regeln der Technik anzubieten und auszuführen. Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden  und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet. Es sind ausschließlich DIN-konfome Materialien aus europäischer Produktion mit entsprechenden Übereinstimmungserklärungen, Prüfzeugnissen oder Qualitätsnachweisen zu verwenden. Die Qualität von Liefermaterial ist vom Auftragnehmer bei Bedarf ohne Mehrkosten für den Auftraggeber mit unabhängigen Gutachten/ Prüfberichten zu belegen. Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber den in der Leistungs- beschreibung aufgeführten Fabrikaten, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer  Begründung anzumelden. T 5. Abrechnungshinweise Leistungen für Verkehrssicherung, Beschilderung, Straßenreinigung (Beseitigung von Verschmutzungen) die auf die angebotenen Leistungen zurückgehen werden nicht gesondert vergütet. Aufwendungen hierfür sind in die angebotenen Preise einzurechnen. Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dazu gehört auch ein für die Arbeiten erforderliches Hebezeug. Mehrarbeiten durch Witterungseinflüsse, soweit sie das jahreszeitlich zu erwartende Ausmaß nicht überschreiten, werden nicht vergütet und sind ohne Verzug auf eigene Kosten durch den Auftragnehmer durchzuführen. Bei Aufmaßen werden nur technisch erforderliche bzw. technologisch mögliche Maße anerkannt. Mehrleistungen bzw. Folgeleistungen gehen zu Lasten des Verursachers. T 6. Umwelt- und Entsorgungsvorschriften Der AN ist in seinem Aufgabenbereich zuständig für die Einhaltung aller Umweltvorschriften, die sich aus den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, behördlichen Richtlinien sowie Bau- und Betriebsgenehmigungen ergeben. Dies betrifft die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern, einschl. der anfallenden Gebühren, die bestimmungsmäßige Anwendung, Lagerung und den Transport von gefährlichen Stoffen, sowie die Beachtung von Schutz- gebieten und -zeiten im Bereich der Baustelle (Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- und Immissionsschutz), soweit diese bei den Arbeiten und Leistungen des AN anfallen. Die hierzu erforderlichen Ausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen hat der AN für die Dauer seiner Arbeiten auf seine Kosten zu beschaffen, vorzuhalten und einzusetzen. Für eventuell bei Durchführung seiner Arbeiten nötige Bauhilfsmaßnahmen hat der AN die dafür erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen. Der verantwortliche Bauleiter/Fachbauleiter bzw. sein Umweltschutz- verantwortlicher hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich sicherzustellen. Er ist verpflichtet,seine Arbeitskräfte rechtzeitig in der Beachtung aller Umweltschutzbestimmungen im Baustellenbereich in Abstimmung mit dem AG zu unterweisen. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen. Bei der Durchführung der Bauarbeiten ist die Belästigung durch Geräusche der für die Bauarbeiten einzusetzenden Geräte, Maschinen, Fahrzeuge usw. so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Bestimmungen und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen, Richtlinien usw. sind einzuhalten. Während arbeitsfreier Zeiten und bei Unterbrechungen sind die Arbeitsmaschinen auszuschalten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 und den Ergänzungen gem. Richtlinie 2005/88/EG entsprechen und die Kriterien des Umweltzeichens „lärmarme Baumaschine“ enthalten und entsprechend gekennzeichnet sind. Auch hier gelten die Ausführungsvorschriften zum Thema DGNB ergänzend und erweiternd. Es gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die AV Baulärm! Grundsätzlich ist in Bezug auf die Lagerung und Entsorgung von Abfällen, Lärm-, Staub- und Bodenschutz auf der Baustelle im Rahmen der DGNB-Zertifizierung die Einhaltung der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten- verordnung (BBodSchV) zu beachten. Sonntagsarbeit (ohne Lärmbelästigung) z.B. beim Innenausbau: Für diese Genehmigung ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig. (Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN). T 7. Bauseitige Leistungen Vom AG werden folgende Leistungen bereitgestellt: - Fassadengerüst                Alle anderen erforderlichen Gerüste und Rüstungen für die Leistungen des AN sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren, auch wenn nicht eigens im LV erwähnt. - Beleuchtung der Verkehrs- und Fluchtwege, - Elektroverteilungen außerhalb des Gebäudes. - Höhenbezugspunkte auf jeder Etage. - Entnahmepunkt "Bauwasser" ebenerdig. - Sanitärcontainer / Chemietoilette ebenerdig. - Bauwesenversicherung Der Auftraggeber erwirkt die erforderliche Baugenehmigung. Er beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Bauüberwachung; die Sige-Koordination gem. Baustellenverordnung wird er getrennt beauftragen. Alle anderen durch die Gesetzgebung (z. B. Fachbauleitung gem. BayBO) und Notwendigkeit erforderlichen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer. Sie sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Bauumlage von 2,0 % der Bruttoabrechnungssumme des Auftragnehmers für die Nutzung der Sanitär-, Strom- und Bauwassereinrichtung sowie für die Beteiligung an der Bauwesenversicherung. T 8. Sicherheitsleistungen Ausführungssicherheit 10 % der Auftragssumme. Gewährleistungssicherheit 5 % der Abrechnungssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ( 5 Jahre + 6 Monate). Die Modalitäten zu den Sicherheiten werden in der Auftragsverhandlung in einem Verhandlungsprotokoll genauer festgelegt. T 9. Planunterlagen Pläne werden dem AN als pdf-Dateien, bzw. nach Abstimmung auch als dwg/dxf-Datei zur Verfügung gestellt.
Technische Vorbemerkungen
Zertifizierungs-Anforderungen 'Nachhaltiges Bauen' Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben ‚MWH' in der Max-Liebermann-Straße 6 in München nach den Zertifizierungsanforderungen der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), Nutzungsvariante Neubau Wohnen, Version 2018, in der Zertifizierungsstufe ‚Gold' zertifizieren zu lassen. Zusätzlich wurden für das Neubauprojekt KfW-Fördermittel aus dem Programm ‚Klimafreundlicher Neubau' (KFN) beantragt. Ergänzend sind die Nachhaltigkeitsanforderungen des Bundes zum ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude' (QNG) einzuhalten. Darüber hinaus wird eine EU-Taxonomie-Konformität über die ESG-Verifikation der DGNB angestrebt, welche im Rahmen der DGNB-Zertifizierung mit geprüft wird. Allgemeiner Hinweis Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für eine Zertifizierung relevanten Unterlagen und Dokumente, wie im Pflichtenheft beschrieben, dem Auftraggeber und seinem Auditor bereit zu stellen: Die Übergabe DGNB relevanter Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form. Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem gebauten Zustand aktualisiert im PDF oder DWG-Format bereitzustellen. Folgende Anforderungen zum nachhaltigen Bauen gemäß DGNB/QNG/ESG7.2 sind Vertragsbestandteil und die geforderten Nachweise ohne gesonderte Aufforderung vor Freigabe/Ausführung zu übergeben und gemäß gebautem Stand nachzuführen: Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der relevanten Bauteile, Baumaterialien und Oberflächen gemäß Kriterien Matrix als Anlage 2 (DGNB/QNG/ESG7.2) Sämtliche der gemäß Anlage 4b (ESG 7.1) genannten Produkte je relevanter Kostengruppe die kein CE-Kennzeichen gemäß EU-Bauproduktenverordnung aufweisen. Diese sind zur Konformitätsprüfung mit der EU-REACH-Verordnung dem Auditor des Bauherrn vor Einbau vorzulegen (Anlage 4a) Zusätzlich übergibt der AN dem Bauherrn eine Auflistung sämtlicher (100%) gemäß Anlage 4b relevanter Produkte samt Nachweis (z.B. Herstellerbestätigung oder Produktdatenblatt) der CE-Kennzeichnung. Im Hinblick auf die Zertifizierung sind alle Angaben zu Risikostoffen zwingend einzuhalten (siehe Anhang 2 der technischen Vorbemerkungen zu DGNB ENV_1.2, QNG 3.1 und ESG 7.1/2). Für alle einzubauenden Produkte und Materialien, außer rein mineralische Baumaterialien, sind hinsichtlich materialökologischer Anforderungen die geforderten Qualitäten anhand der von KPI bereitgestellten Deklarationslisten vor Bestellung eine Freigabe durch den Auditor einzuholen. Leistungsbestandteil des AN ist die Beibringung und Zusammenstellung aller dafür geforderten Unterlagen und Nachweise (insbesondere Produkt- und Sicherheits-datenblätter) anhand der Deklarationslisten. Der AN hat unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4 Wochen nach Vergabe bzw. 2 Wochen vor Bestellung, mindestens Produktangaben wie Menge, Einsatzort sowie Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration), und wenn nötig Herstellererklärung / Prüfzertifikat, der Bauleitung und dem Auditor (KPI) unaufgefordert und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich per E-Mail freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen Materialan-forderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess. Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von 2 Wochen berücksichtigt werden. Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die vom Auditor freigegeben und DGNB-konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen. Die Bauleitung dokumentiert die Verwendung / den Einbau der Produkte anhand des Materialkatasters von KPI. Hierzu sind zwingend die betreffenden Anlagen 'Nachhaltiges Bauen' zu diesem LV zu beachten und die betreffenden Zertifizierungs-Anforderungen umzusetzen.
Zertifizierungs-Anforderungen 'Nachhaltiges Bauen'
Konstruktionsbeschreibung Stahlblechtüren Die Stahlblechtüren kommen mit Stahlzargen wie folgt zur Ausführung; Wohnen : 1. Treppenhaus-, Schleusen- und Kellertüren als Stahlblechtüren im 1. u. 2.UG : Stahltüren VDS / T0 / T30 / T30-RS / T90-RS /  RS 1-flügelige Drehtür nach aktueller Norm bzw. mit BaZ als einbaufertiges Türelement, DIN rechts oder DIN links nach Werkplanung, teilweise kommen auch 2-flügelige Türen zur Ausführung, siehe dazu entsprechende Positionen. Brand- und Rauchschutzanforderungen entsprechend DIN EN 16034, bzw. DIN EN 1634 und DIN EN 13501. Teilweise Stahlblechtür-Elemente in gedämmter Ausführung (ggf. Zarge u. Türblatt nach Erfordernis) bis zu einem Uw-Wert von 1,5 W/m²K , bei Türöffnungen zu TG in gedämmten Wandbereichen, siehe auch Planung, sowie Bauphysik etc. Türblatt: 3-seitig gefälzt, Blechdicke >= 1,0 mm, Verstärkung für OTS-Montage, absenkbare Bodendichtung gem. Klassifizierung der Bauelemente bzw. bauaufsichtl. Zulassung. Zarge: Stahl-Eckzarge im Standardprofil bzw. optional mit Gegenzarge als Umfassungszarge, umlaufend 3-seitig gefälzt, hinterdämmt, Blechdicke s >= 1,5 mm bzw. nach konstruktiver Erfordernis, mit in Zarge eingestanzter Tür-Nr., Schließlöcher vorgestanzt in Türdrückerhöhe mit Meterrisskerbe, ohne Bodeneinstand,  vorgerichtet für OTS-Montage. Obertürschließer und sonstige Ausstattungen wie Gegenzargen, Türstopper usw. in gesondetren Positionen, einschl. Lieferung und Montage Schwelle: Fußbodeneben Montage: gem. Hersteller-Richtlinien bzw. bauaufsichtl. Zulassung Befestigung: Verdeckt als Sichtmontage. Die Mörtel-Vergussfuge ist bei unverputzten Stb.-Wänden wandbündig herzustellen und zu glätten. Oberfläche: Türblatt und Zarge allseitig feuerverzinkt zum Korrosionsschutz und werkseitig grundiert für bauseitige Oberflächenbeschichtung lt. Farbkonzept des Architekten. Richtfabrikat : Hörmann o. glw. Schloss: Standard Einsteckschlösser mit Wechsel und PZ-Lochung, vorgerichtet für Profilzylinder oder Blindzylinder 2-flügelige Türen zusätzlich mit Falztreibriegelschloss, nach oben verriegelbar und ggf. mit Schließfolgeregelung. Drücker: FS-Rundgriff-Türdrücker als Drücker/Knauf- oder Drücker/Drücker- bzw. Drücker/Knauf- Garnituren mit Kurzschild in Aluminium Richtfabrikat: Fa. Hoppe Amsterdam Aluminium F1 Bänder: mind. 2 Stk. eher 3 Stk. dreiteilige, verstellbare, wartungsfreie Stahl-Konstruktionsbänder verzinkt, Dimensionierung ggf. in schwerer Ausführung gem. konstruktiver Erfordernis. Bei T30-Türen Ausführung mit Federband (FB) gem. bauaufsichtlicher Zulassung, sofern im LV-Text keine andere Ausführung vorgegeben ist. Obentürschließer (OTS): Obentürschließer mit Gleitschiene für Brandschutztüren zugelassen, für Montage auf Band- bzw. Bandgegenseite geeignet. Bedienkraft (Bedienkraft >K.3 lt. DIN EN 12237-2004-05), Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Endschlag unabhängig voneinander einstellbar. Eine OTS-Montage nach endgültigem Türanstrich ist ggf. zu berücksichtigen. Richtfabrikat: DORMA TS 93 / GEZE TS 5000 bzw. TS 5000 ECLine mit Gleitschiene ggf. zusätzliche Montage von Diktatoren (sep. POS.) Bzgl.  Barrierefreiheit teilweise in verschiedenen Konfigurationen mit einer Schließver zögerung, reduzieï»rter Bedienkraft und/oder elektro-mechanischem Türflügelantrieb mit Wandtaster ausgestattet, siehe hierzu auch Zusatzpositionen. Elektro-Mechanischer Türflügelantrieb mit Wandtaster zur Bedienung beidseitig, rollstuhlgerecht/barrierefrei, einschl. aller Vorrüstungen etc. (elektrischer Anschluß bauseits) auf Bedarf lt. Zusatz- Positionen. Eletrische Bauteile die vom AN geliefert werden sind nach fachgerechtem Anschluß in Betrieb zu nehmen. Für die Wartungsarbeiten an Brand- u. Rauchschutztüren, sowie sonstige zu wartenden Bauteile (z.B. E-Antriebe etc.) ist ein Wartungsbuch (Prüfbuch) und ein Wartungsangebot für den AG bzw. Betreiber zur Abnahme zu übergeben. Türgrößen BxH von : 0,885-1,26 x 2,01-2,26m u. unterschiedlichen Wandstärken, die in den Positionen angegeben Abmessungen sind Rohbaumaße.  2. Stahlblechtüren Gastronomie (Mieterausbau optional) die Stahlblechtüren bei der Gastronomie im 1.UG werden teilweise ähnlich zu den o.g. Positionen ausgeführt, sihe gesonderte Positionen. Die Ausführung der Stahlblechtüren im Gastrobereich ist ein separater Mieterausbau und kommt nur optional bei Abruf durch den AG zur Ausführung.
Konstruktionsbeschreibung Stahlblechtüren
01 Stahlblechtüren
01
Stahlblechtüren
01.01 Stahlblechtüren 1.-2.UG
01.01
Stahlblechtüren 1.-2.UG
01.02 Einbauteile, Zubehör, etc.
01.02
Einbauteile, Zubehör, etc.
01.03 Stahlblechtüren Gastronomie
01.03
Stahlblechtüren Gastronomie
01.04 Trafo-Türen
01.04
Trafo-Türen
02 Regiearbeiten
02
Regiearbeiten
02.01 Regiearbeiten
02.01
Regiearbeiten