Heizung-, Lüftung-, Sanitärinstallation
Neubau von 2 MFH Lachenmeyrstr. 33,33a, 81827 München mit TG
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TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN1.Für die im nachfolgenden Leistungsverzeichn TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 1. Für die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten gelten für Angebot und Ausführung die neuesten Vorschriften der VOB, die neueste Fassung der DIN-Normen, die neueste Fassung der VDI- Richtlinien, der VDE-, der DVGW-TVR-Richtlinien, die Vorschriften des TÜV, der Bewässerungsbehörde, der Gasversorgungsbehörde, der Feuerwehr sowie aller einwirkenden Behörden. Hierin eingeschlossen sind die Einbauvorschriften der Herstellerwerke. 2. Vor Baubeginn hat sich der Auftragnehmer mit vorgenannten Behörden in Verbindung zu setzen und sämtliche Genehmigungsverfahren beizubringen. Die Genehmigungsverfahren sind vollständig beizubringen, auch wenn andere Unternehmer daran Teilleistungen erbracht haben. 3. Die in VOB, Teil B, DIN 1961  3, Teil C, DIN 18379, DIN 18380 sowie DIN 18381 aufgeführten Kriterien sind vom Auftragnehmer vor Auftragsannahme noch einmal zu prüfen. Nachforderungen und Folgen aus mangelnder oder unterlassener Prüfung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 4. Eigenmächtige Änderungen des Bieters im Leistungsverzeichnis haben keine Gültigkeit. Alternativangebote können gemäß VOB eingereicht werden. Sie haben jedoch nur Gültigkeit in Verbindung mit der Abgabe des Hauptangebotes. Über Änderung zu Leistungsverzeichnis oder Zeichnungen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer Berechnungen, Zeichnungen, Massenaufstellungen und Preisdifferenzen der Bauleitung zur Prüfung und Genehmigung vor der Ausführung vorzulegen. Holt sich der Auftragnehmer die schriftliche Genehmigung nicht ein, tritt VOB Teil B, DIN 1961, Ziffer 8.1 in Kraft. Über das Inkrafttreten des § 677 FF BGB entscheidet die Bauleitung. Mindermassen berechtigen nicht zu Preisveränderungen. 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Förderung der Bauarbeiten bei- zutragen. Er hat sich fortlaufend von dem Stand Arbeiten zu Überzeugen und auf ein ineinandergreifen der Arbeitsgänge hinzuwirken. Er hat bauseitige Leistungen, die seine Gewerke berühren, verantwortlich zu überwachen. Zu dieser Leistung gehört auch die Überwachung des Schließens der Schlitze und Durchbrüche sowie Einbetten der Rohre und Kanäle in Beton, Estrich oder Zwischendecken. Das Verdecken der Leitungen und Kanäle darf erst nach Genehmigung der Bauleitung vorgenommen werden. Druckprüfungen und Protokolle sind gem. VOB zu erstellen und müssen von der Bauleitung unterschrieben werden. Bei Luftkanälen ist die Dichtigkeit mittels Rauchpatronen nachzuweisen. 6. Der Auftragnehmer hat sämtliche Zwischentermine und den Endtermin pünktlich einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist der Auftraggeber berechtigt, weitere Firmen zu Lasten des Auftragnehmers einzuschalten. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf kontinuierliche Durchführung der Arbeiten. Die Termine werden von Fall zu Fall auf diese Gegebenheit abgestimmt. 7. Sämtliche Armaturen, Rohre und Materialien müssen in Ihrer Qualität, Geräusch- und Korrosionsentwicklung den jeweiligen Drücken und Temperaturen der Anlage entsprechen. Schlitze und Durchbrüche, soweit sie nicht vorhanden sind, sind vom AN einer Baufirma in Auftrag zugeben. 8. Sämtliche Schweißverbindungen bei Rohrleitungen sind anzuschuhen. Für Kupferrohr dürfen nur Fittings verwendet werden. Schweiß- und Lötstellen sind nachzuisolieren. Verbindungen zwischen Zink- und Kupferrohr dürfen nur mit einer Rotgußarmatur hergestellt werden. Die Bauleitung ist berechtigt, Schweiß- und Lötverbindungen zur Kontrolle heraustrennen zu lassen. 9. Sämtliche Rohrleitungen und Luftkanäle müssen so verlegt werden, daß sie der auftretenden Ausdehnung jederzeit standhalten. In Abständen von höchstens 2,5 m sind stabile Befestigungen gleitend oder als Festpunktkonstruktion je nach örtlichen Gegebenheiten anzubringen. Kanal- und Rohraufhängungen dürfen nur mit Spreizdübeln befestigt werden. 10. Die Anlage ist so zu installieren, daß keine Fließ- oder mechanischen Laufgeräusche zu hören sind. Dies gilt ebenfalls für Ausdehnungsgeräusche, bei unterbrochener Betriebsweise. Sämtliche Objekte, Armaturen, Rohre und Luftkanäle dürfen nicht starr mit Wand, Decke oder Fußboden verbunden werden, sondern sind mit schallentkoppelten Befestigungen zu haltern. Wand- und Deckendurchführungen sind entsprechend der Brandschutzbestimmungen, in der Regel mit Steinwolle, Schmelztemperatur >1000°C, Stopfdichte >150 kg/m³, in geeigneter Dimension zu schützen. 11. Sämtliche Rohrleitungen sind einzeln zu isolieren. Die Isolierungsart muß der Verwendung entsprechen. Isolierendstellen sind in Blechmanschetten einzufassen. Die Isolierstöße müssen dicht verklebt werden. 12. Sämtliche Anlagenteile aus Stahl oder Guß sind zu entrosten und mit einem gutdeckenden Rostanstrich unter Beachtung der DIN 18363 und 18364 in der Farben gem. DIN zu versehen. Dies gilt auch für Teile unterhalb von Isolierungen. Eine Ausnahme bilden Armaturen, die eine werkseitige unversehrte Einbrennlackierung haben, Rotgußarmaturen, feuerverzinkte Teile sowie Heizkörper und deren Anbindungen, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders gesagt ist. 13. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung mind. 14 Tage vorher zu den Abnahmeterminen zu bestellen. Zur Endabnahme sind die Protokolle über Druckproben und Spülvorgänge vorzulegen. Ist die Anlage nicht abnahmefähig, sind Nachabnahmen erforderlich, die zu Lasten des Auftragnehmers gehen. 14. Revisionspläne und Protokolle sind gem. VOB Teil C, DIN 18379, DIN 18380, DIN 18381 in dreifacher Ausfertigung farbig angelegt, anzufertigen und mit der Schlußrechnung einzureichen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nur bei entsprechen dem Hinweis im Leistungsverzeichnis. In Abstimmung mit dem Bauherren der Neuanlage, ist eine verantwortliche Person vom Auftragnehmer mehrfach in die Anlage einzuweisen, nachdem die Anlage im Betriebszustand genau einreguliert und von der Bauleitung abgenommen worden ist. 15. Nebenleistungen aller Art, sie umfassen sämtliche Leistungen, wie sie in VOB Teil C, DIN 18379, DIN 18380 und DIN 18381 in ihrer Art nach beschrieben sind. Hierin eingeschlossen die Verwendung und das Vorhalten von Geräten, Fahrzeugen und Gerüsten jeder Art und Größe. Sofern Lohn-arbeiten erbracht werden, sind die Verwendung von Gas, Sauerstoff und Kleinmaterial ebenfalls in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Sämtliche vorgenannten Leistungen sind in den Einheitspreisen enthalten. Der  Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die aufgrund seines Versäumnisses entstehen. Die Gewährleistung des Auftragnehmers beträgt gemäß VOB 4 Jahre.   ................,den ...........   ................................................................   (Stempel und Unterschrift des Bieters) ANGEBOTS- UND AUFTRAGSBEDINGUNGEN: Grundlagen: Folgende Unterlagen in der jeweiligen gültigen Fassung sind Bestandteil des Angebotes und des Auftrages: 1.  Auftragsschreiben 2.  Vorliegende Angebots- und Auftragsbedingungen 3.  Technische Vorbemerkung 4.  Leistungsverzeichnis 5.  Ausführungszeichnungen des Fachingenieurs 6.  Alle gültigen DIN- Vorschriften und VDI- Richtlinien sowie VDE- Vorschriften Angebot: Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, daß er sich über Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen volle Klarheit durch Einsichtnahme in Zeichnungen, Rückfragen und Besichtigung der Baustelle verschafft hat. Angebotssumme: Ich habe von den Angebots- und Auftragsbedingungen und von der Leistungsbeschreibung, die Bestandteile des Leistungsverzeichnisses sind, Kenntnis genommen und erkenne deren Bedingungen bei evtl. Auftragserteilung als rechtsverbindlich an. Außerdem erkläre ich, daß ich mit den Arbeiten nach Auftragserteilung zu dem genannten Montagetermin anfangen kann und die vorgegebenen Termine einhalte. Meine Angebotssumme für die in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführte Leistungen beträgt einschl. Mehrwertsteuer:   EUR ................................................................   ................,den ...........   ................................................................   (Stempel und Unterschrift des Bieters)
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN1.Für die im nachfolgenden Leistungsverzeichn
Beschreibung / Hinweise zur Baumaßnahme Beschreibung / Hinweise zur Baumaßnahme Das Bauvorhaben besteht aus zwei Mehrfamiliehäusern mit je 12 WE. Beide Häuser sind spiegelbildlich identisch und stehen auf einem gemeinsamen Keller-geschoß mit Tie fgarage. Im Haus 1 (an der Straße) befinden sich die Haus-anschl üsse sowie der Technikraum. Das Objekt wird beheizt mit einer Hybritanlage aus eine r Wasser-/Wasser-Wärmepumpenanlage mit Trenntauscher un d einem Gasbrennwert-Wandkessel. Als Besonderheit bei diesem Bauvorhaben ist zu sehen, d ass die Bäder bau- und ausbauseitig mit allen Installat ionen und Ausstattungen vorgefertigt und montiert werde n. Zum Leistungsumfang der Badzellen gehören auch die gesa mten Steige-/Fallstränge in den Badzellen einschl. Deck endurchdringungen. Im Kellergeschoß bzw. in der Tiefgarage sowie an den ob ersten Stellen der Badzellen sind Anbindungen an die ve rbleibende Hausinstallation vorzunehmen. Im Leistungsumfang des Installateurs der Hausanlage geh ört aber die Befüllung, Inbetriebnahme und eventeulle E inregulierung aller Installationen in und an den Badzel len (Heizung, Sanitär, Innenraum-entlüftung).
Beschreibung / Hinweise zur Baumaßnahme
40 Heizungsinstallation
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Heizungsinstallation
40.01 Wärmeerzeuger, Armaturen und Zubehör
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Wärmeerzeuger, Armaturen und Zubehör
40.02 Gasleitung und Zubehör
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Gasleitung und Zubehör
40.03 Heizflächen und Zubehör
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Heizflächen und Zubehör
40.04 Rohrleitungen und Zubehör
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Rohrleitungen und Zubehör
40.05 Allgemeines
40.05
Allgemeines
Sanitärinstallation
Sanitärinstallation
40.06 Schmutzwasserleitungen und Zubehör
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Schmutzwasserleitungen und Zubehör
40.07 Trinkwasserleitungen und Zubehör
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Trinkwasserleitungen und Zubehör
40.08 Allgemeines
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Allgemeines
40.09 Innenraumentlüftung
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Innenraumentlüftung
40.10 Geräte, Auslässe und Zubehör
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Geräte, Auslässe und Zubehör
40.11 Rohrleitungen und Zubehör
40.11
Rohrleitungen und Zubehör
40.12 Allgemeines
40.12
Allgemeines