Abbrucharbeiten Dach
Neubau Pestalozzi Schulzentrum Anderten Hannover
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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNG Allgemeines zur Baumaßnahme: Projektname: Neubau OBS Pestalozzi, 1.Bauabschnitt (Schulzentrum Anderten). Bauherr*in: Landeshauptstadt Hannover – FB Gebäudemanagement. Das Grundstück des Schulzentrum Anderten liegt in Hannover im Stadtteil Anderten. Adresse: Eisteichweg 7 - 9, 30559 Hannover. Zufahrt Baustelle: über die Straße Wasserweg, 30559 Hannover. Bauaufgabe: Es ist beabsichtigt den Neubau der Oberschule Pestalozzi auf dem Gelände des Schulzentrums Anderten zu errichten. Es ist zu beachten, dass es sich bei der Bauaufgabe um einen ersten Bauabschnitt handelt. In Teilbereichen gibt es Provisorien und Anschlussstellen an den späteren zweiten Bauabschnitt. Baukonstruktion: Der nicht unterkellerte, zweigeschossige Neubau mit Innenhof wird als Holztafelbau mit aussteifenden Stahlbeton-Kernen errichtet. Gründung und Aufzugsunterfahrt: Die Gründung erfolgt über Stahlbeton-Streifenfundamente und einer durchlaufenden wasserundurchlässigen-Sohle(WU) mit zusätzlicher Abdichtungsebene im Frischbetonverbundsystem (FBVS). Unterhalb der Außenwandfundamente sind Magerbetonauffüllungen geplant. Die Sohle und Wände der Aufzugsunterfahrt werden ebenfalls in WU Beton mit FBVS ausgeführt. ALLGEMEIN: Bei der WU-Sohle ist zu beachten: statisch erforderliche Verankerungen sind mit zugelassenen Injektionsankern auszuführen, Verankerung mit Spalt- und Spreizwirkung sind nicht zulässig. Wände: Die Gebäudehülle und weitere Elemente der Tragstruktur sind mit einem hohen Vorfertigungsgrad geplant, wobei sich die Außenwände als Holztafeln auf einem Stahlbeton-Sockel befinden. Im massiven Kern werden die Wände aus Betonfertigteilen mit Sichtbeton-Oberfläche ausgeführt, einige Zwischenwände in Mauerwerk. Die erhöhte Betonqualität (SB2) der Fertigteile bedeutet für alle am Bau tätigen Firmen: Schutz und achtsamer Umgang mit der fertigen Leistung, Bohrlöcher sind sauber zu planen unterliegen der Freigabe Auftraggeberin / der örtlichen Bauleitung, keine Beschriftungen oder Verschmutzung auf Sichtbetonoberflächen erlaubt. Die Wände im Bereich des Holzbaus bestehen aus einer Holztafelkonstruktion mit einer innenseitigen Vorsatzschale aus Gipskarton. Decken: Die Geschossdecken werden als Holzbalkendecke mit sichtbaren Deckenbalken und in Teilbereichen als Brettsperrholzdecke ausgeführt. Im Bereich der notwendigen Flure und Treppenräumen ist eine nichtbrennbare GK-Verkleidung an Decke und Stützen vorgesehen. Im Bereich der massiven Kerne sind massive Decken als Filigrandecken mit Ortbetonauffüllung geplant. Treppen: Die Treppenläufe, inkl. Zwischenpodeste sind als Betonfertigteile in Sichtbetonqualität geplant. Die Hauptpodeste sind als Filigrandecken mit Ortbetonauffüllung geplant. Dach: Der Flachdachaufbau besteht aus einem Unterbau aus Beton- und Holzdecken mit Dachdämmung aus Mineralwolle, sowie Dachdichtung aus Bitumenbahnen. Auf der Dachdichtung ist eine extensive Dachbegrünung, sowie eine Photovoltaikanlage geplant. Abmessungen/ Maße: Der 1. Bauabschnitt besitzt die Abmessungen von ca. 46,50 m x 31,50 m. Die Fußbodenhöhe des Obergeschosses beträgt ca.+ 3,87 m OKFF. Die OK Dachfläche beträgt ca. + 8,00 m OKF mit einer Attikahöhe ca. + 8,50 m. Angaben zur Baustelle: Das umschlossene Baufeld befindet sich angrenzend an den bestehenden Schulhof. Die Arbeiten finden während des laufenden Schulbetriebes statt. Daher kann es nicht ausgeschlossen werden, dass sich Schüler*innen, Lehrkräfte oder andere Personen im Bereich der Zufahrt bzw. angrenzend an der Baustelle aufhalten- der Baustellenverkehr und Baustellenbetrieb ist deshalb mit besonderer Vorsicht zu gestalten. Der Regel- Schulbetrieb findet von ca. 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Zufahrt und BE Fläche: Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über den angrenzenden Wasserweg, siehe Baustelleinrichtungsplan. Die Baustellenzufahrt ist ebenso Feuerwehrzufahrt und Anlieferungsweg der Schule, daher ist die Zufahrt ausschließlich zu Anlieferungszwecken zu nutzen – eine Nutzung als Baustelleinrichtungs- und/ oder Lagerfläche ist untersagt. Feuerwehraufstellflächen und ihre Zufahrten, sowie Hydranten und Zugänge sind grundsätzlich dauerhaft freizuhalten. Flucht- und Rettungswege sind grundsätzlich freizuhalten, insbesondere darf in diesen keine Materialien gelagert werden. Der Wasserweg und die Baustellenzufahrt sind befestigt und für Baufahrzeuge befahrbar. Das Baufeld ist nicht umfahrbar, zudem gibt es eine eigeschränkte Wendemöglichkeit für Lastkraftwagen. Ein Rückstau von Baufahrzeugen auf den Zufahrtsstraßen ist nicht zulässig. Die Zufahrtsstraßen verfügen teilweise über beschränkte Durchfahrtsbreiten/ Radien. Dies ist bei der Bemessung der Baustellen- und Lieferfahrzeuge einzukalkulieren. Es wir den Bietenden dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über den Baustellenbereich zu informieren. Das Baufeld ist vom Wasserweg und vom Friedrich-Wilhelm-Fitzner-Weg frei einsehbar. Zum Betreten des Grundstücks müsste vorher ein Besichtigungstermin vereinbart werden. Dieser ist über Bieterfragen über die Vergabeplattform anzufordern. Forderungen des AN nach Auftragsvergabe, die auf Unkenntnis der offensichtlichen Gegebenheiten basieren, werden nicht akzeptiert. Das Baufeld ist zurzeit eine Sportanlage mit Rasenflächen, Asphaltflächen (mit Ballfangzäunen), Spielfelder mit wassergebundener Decke und einem Beachvolleyballfeld, die Flächen sind nur eingeschränkt, gar nicht oder nur mit leichtem Gerät befahrbar. Zum Zeitpunkt der Baustelle sind bauseits hergestellte Nutzflächen vorhanden, siehe Baustelleneinrichtungsplan. Das Baufeld ist bauseits mit einem Bauzaun umzäunt, Baumschutzzäune sind bauseits gestellt. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten Zugänge betreten und verlassen werden. Private PKW dürfen innerhalb des Baugeländes nicht abgestellt werden. Öffentliche Parkplätze stehen in der näheren Umgebung eingeschränkt zur Verfügung. Aufenthaltsräume: Aufenthaltsräume werden bauseits auf dem Baufeld nicht zur Verfügung gestellt. In Abstimmung mit der Auftraggeberin / der örtlichen Bauleitung können Pausenraum-Container in Eigenregie aufgestellt werden. Das Aufstellen, Vorhalten und Räumen der ggf. gewünschten Aufenthaltsräume ist in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Der AN hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei zugänglich gehalten werden. Sanitär-, Strom- und Wasserversorgung: Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser und Baustrom werden außerhalb des Neubaus, in der BE-Flächezur Verfügung gestellt. Für die Leitungsführung zum Gebäude unddie Verteilung innerhalb des Gebäudes ist der AN selbst zuständig. Der Baustrom und das Bauwasser werden dem AN kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine Baubeleuchtung der Verkehrswege im Gebäude wird bauseits zur Verfügung gestellt. Für die Beleuchtung der direkten Arbeitsbereiche ist der AN selbst zuständig. Sanitäreinrichtung: Ein Sanitärcontainer wird bauseits zur Verfügung gestellt und wöchentlich gereinigt. Farbreste, Reinigungsflüssigkeiten, Baustoffe, kontaminierte Stoffe oder Flüssigkeiten dürfen nicht über das Abwassersystem des Sanitärcontainers entsorgt werden. Kampfmittel: Im Baufeld besteht kein Kampfmittelverdacht. ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN Bauleitung Auftragnehmer: Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers nach VOB/B § 4 Nr. 1 und 2 hat dieser eine leitende, deutschsprachige Fachkraft zu stellen. Die Bauleitung muss während der Ausführung der Arbeiten durchgehend auf der Baustelle anwesend sein und muss wöchentlich an den Baubesprechungen, bei Bedarf an anschließenden Baubegehungen teilnehmen – der Aufwand dafür ist einzukalkulieren. Bautagesberichte: Während der Bauzeit sind vom AN täglich Bautagesberichte anzufertigen, in denen die Leistungen der einzelnen Positionen, der Geräteeinsatz, die Belegschaftsstärke, das Wetter mit Temperaturangaben und besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Die Bautagesberichte sind wöchentlich der Bauüberwachung zu übergeben. Verkehrssicherung: Außerhalb der Arbeitszeiten sind sämtliche Baugruben, geöffneten Schachtbauwerke, Durchbrüche und dergleichen abzudecken, zu schließen oder mit einer festen Absturzsicherung (Absperrschranken, h>=1,0m) gemäß den Unfallverhütungsvorschriften und "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen" (RSA 21) zu umschließen. Absperrbänder oder dergleichen sind nicht zulässig. Diese Verkehrssicherungsmaßnahme ist gem. VOB eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Der AN kann sich bei etwaiger Verletzung der ihm übertragenen Verkehrssicherungspflicht, nicht auf die Bauüberwachung durch den AG und seine Mitarbeitende berufen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination: Von der Auftraggeberin wir ein*e Sicherheits- und Gesundheitskoordinator*in (SiGeKo) beauftragt. Sämtliche zur Erstellung und Ergänzung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erforderlichen Unterlagen sind durch den Auftragnehmenden zusammenzustellen und dem SiGeKo zu übergeben. Die Kosten hierfür sind in die Baustellengemeinkosten einzurechnen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen: Auflistung der verantwortlichen Personen, auch für Nachunternehmen. Ferner verpflichtet sich der AN, den SiGe-Plan sämtlichen Nachunternehmen bekannt zu machen und hierfür den Nachweis zu führen. Diese Anerkenntnisbestätigung ist durch den AN an die AG und den SiGeKo weiterzuleiten. Die Übermittlung der Vorankündigung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wird durch den SiGeKo fristgerecht vorbereitet. Zwischen Absendung der Vorankündigung und dem Beginn der Arbeiten auf der Baustelle müssen mindestens zwei Wochen liegen. Der AN hat mindestens drei Wochen vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle die vom SiGeKo benötigten Angaben für die Erstellung der Vorankündigung schriftlich mitzuteilen. Werden im Verlauf der Baudurchführung weitere Nachunternehmen eingesetzt, so ist die an den SiGeKo zu übermitteln. Oberstes Gebot während der gesamten Bauphase ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutz Anderer, der Mitarbeitenden, sowie aller am Bau Beteiligten! ACHTUNG: Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein absolutes Rauchverbot. Baumschutz: Die vorhandenen, nicht zur Rodung freigegebenen Bäume und Gehölze sind zu schonen, insbesondere im Stamm- und Wurzelbereich. In vorhandenem Gehölzbestand darf im Wurzelbereich nur so gearbeitet werden, dass Wurzelschäden, auch durch Bodenverdichtung, vermieden werden. Der Wurzelbereich darf nicht mit Baufahrzeugen überfahren oder als Materiallagerfläche genutzt werden. Die Standfestigkeit von Gehölzen darf nicht gefährdet werden. Bei Schäden oder notwendigen Eingriffen am Wurzelwerk, die die Standsicherheit der Gehölze gefährden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Die RAS-LG 4 sowie die DIN 18920 müssen beachtet werden. Etwaige Schäden gehen zu Lasten des AN.Die Gehölze werden bauseits, vorab durch geeignete, Maßnahmen geschützt. (siehe hierzu):https://serviceportal. hannover - stadt.de/buergerservice/dienstleistungen/baumschutz-und-baumschutzsatzung-900000183-0.html?myMedium=1 Dokumentationsunterlagen: Vor Endabnahme sind Dokumentationsunterlagen 1-fach in Papierform sowie 1-fach digital zu übergeben (s. hierzu gesonderte Position). Dazu gehören u.a. alle Werkzeichnungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausführung (Bestandszeichnungen) sowie die Nachweise über verwendete und eingebaute Materialien. Sämtliche Benutzerinformationen, insbesondere zu Wartungs- und Pflegearbeiten entsprechend den Forderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und dem Produkthaftungsgesetz sind ebenfalls Bestandteil der Dokumentation und zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben. Die Dokumentation ist nach Fertigstellung der Arbeiten ggf. um Kopien der Lieferscheine als Nachweis des verwendeten Materials zu ergänzen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vorbemerkungen: Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage: Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den ATV und der Norm: DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art. DIN 18334 - Zimmer- und Holzbauarbeiten. DIN 18335 - Stahlbauarbeiten. DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten. DIN 18339 - Klempnerarbeiten. DIN 18355 - Tischlerarbeiten. DIN 18357 - Beschlagarbeiten. DIN 18358 - Rollladenarbeiten. DIN 18360 - Metallbauarbeiten. DIN 18361 - Verglasungsarbeiten. DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen. DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauarbeiten. DIN 18451 - Gerüstarbeiten. Gegenstand dieser Ausschreibung sind im Wesentlichen Zimmer- und Holzbauarbeiten mit Stahlbauarbeiten, welche für die Herstellung der Bauteile der Tragkonstruktion dienen, ebenso Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten mit Aufbau eines Gründaches sowie Fassadenarbeiten mit Vorhangfassade und Beschlagsarbeiten der Fenster- und Türelemente für die Erstellung der Bauelemente der Gebäudehülle. Baustoffe und Baukonstruktionen: Technische Spezifikationen, Normen und Richtlinien für Bauarbeiten jeder Art in der jeweils aktuellen Fassung. Objektbezogen gewählter Baustoff und Holzwerkstoffe: Gewählter Baustoff für das Tragwerk ist C24, S10 - KVH und BSH, GL24c, GL24h, GL28c, Gewählt Holzwerkstoffe für das Tragwerk ist Furnierschichtholz Steico GLVL R oder gleichwertig. (Achtung: Produktangabe, siehe Hinweis zur Ausschreibung). Gewählt OSB/3; Nut und Feder; Mindestplattenmaß 2,50x1,25 m, BSP gem. Zulassung. Es sind grundsätzlich Holzwerkstoffplatten mit einer Rohdichte ρ mean ≥ 600 kg/m³ zu verwenden. Gemäß EN 12369-1 haben OSB/3-Platten eine Rohdichte von 500 kg/m³. Daher ist gem. DIN 4102-4, 10.5.4 Beplankungen/Bekleidungen, (2) die erforderliche Mindestdicke um den Faktor kr = (600/550)0,5 = 1,04 zu erhöhen. → gemäß Planung OSB/3 mit t ≥ 22 mm. Gewählter Baustoff für die Fassade ist C24, S10 - KVH, Gl24 (Lärche), Gewählt Holzwerkstoffe für die Fassade ist Furnierschichtholz (Steico LVL R oder Kerto-S) gem. Zulassung. (Achtung: Produktangabe, siehe Hinweis zur Ausschreibung). Objektbezogen gewählter Baustahl: gewählt S 235 und S355 JR. Material / Erzeugnis / Typ / Zulassung: Das eingebaute Material muss der Bemusterung entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den AG ist vom AN einzuholen. Es werden nur Materialien/Erzeugnisse/Typen verwendet, die über alle für den projektspezifischen Standort und Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen verfügen. Nachweise darüber sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. Die angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung gewöhnlich vorausgesetzten technischen Spezifikationen. Auf Verlangen des AG weist der Bieter die in der Ausschreibung gewöhnlich vorausgesetzten technischen Spezifikationen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom AG anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Bieter oder AN nachgewiesen wird. Umweltverträglichkeit: Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen - soweit möglich schadstofffrei bzw. schadstoffarm sein. Baustoffe und Produkte sind vor Einbau der Objektüberwachung mitzuteilen und vorzustellen. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise der Umweltverträglichkeit vorzulegen. Qualitäten und Schutz: Schnittholz ist mit der zu erwartenden Gleichgewichtsfeuchte nach DIN EN 1995 einzubauen. Die Verwendung von Holz mit einem höheren Feuchtigkeitsgehalt ist nur dann zulässig, wenn es nachtrocknen kann, dies zu keinen Schäden führt und die Konstruktion gegenüber Schwindverformungen unempfindlich ist. Holzfeuchten von u = 20 % dürfen jedoch in keinem Fall überschritten werden. Wenn in der Statik nichts anderes angegeben wird, sind bezüglich des chemischen Holzschutzes DIN EN 1995 und DIN 68800 zu beachten. Bei Lieferung/ Lagerung und im Bauzustand ist die Holzkonstruktion mit ausreichenden Maßnahmen durch die ausführende Firma vor Feuchte und anderen Witterungseinflüssen zu schützen. Die frühzeitige Abstimmung eines Witterungsschutz-Konzeptes für die Bauzeit durch die ausführende Firma mit der Bauleitung erforderlich. Verbindungsmittel und Stahlteile: Es ist die Lieferung und der Einbau sämtlicher Verbindungsmittel und Stahlteile in verzinkter Ausführung gemäß DIN 18364, 55928 bzw. EN ISO 1461 mit in die Preise einzukalkulieren (Zuganker, Bolzen zur Schubübertragung, Schubfeste Verbindung von Stützen usw.). Abweichungen sind den Positionen zu entnehmen. Beim Korrosionsschutz der Verbindungsmittel ist DIN EN 1995 zu beachten. Angaben zum konstruktiven Brandschutz Hinweis aus der Statik : Anforderungen an die tragenden Bauteile GK 3, oberstes Geschoss Höhe < 7 m; Sonderbau. Gemäß Brandschutzkonzept vom 19.10.2022 bzw. 14.03.2025 - Nachtrag vom Ing.- Büro Brandschutzingenieure: Wenn nicht anders vorgegeben, werden die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in dem entsprechendem Abschnitt der Statik und nicht in den Positionsdeckblättern der Statik zusammengefasst. In notwendigen Fluren und Treppenhäusern ist gem. Brandschutzkonzept bauseits eine nichtbrennbare Bekleidung der Holztafelbauwände und der Stützen vorgesehen. Geschossdecken EG bis 1.OG: Holzbalkendecke, BSP s. Pos. Heißbemess. S. Statik. zus. von oben Estrich gem. DIN 4102-4:2016 Tab. 10.11 Zeile 1. Verbindungsmittel im Holz geschützt oder alternativ bekleidet, s. jeweilige Pos. In notwendigen Fluren und Treppenhäusern ist gem. Brandschutzkonzept eine nichtbrennbare Unterdecke unterhalb der Deckenbalken vorzusehen (min. 12,5 mm GKF). Brennbare Leitungen sind gem. Konzept in geeignete Installationskanäle zu verlegen. Beplankung OSB/3 REI30 Heißbemess. s. Statik. Stb. h = 20 cm REI30 DIN EN 1992-1-2, Tab. 5.8,  (Spalten 2 und 4) erf. h ≥ 6 cm, a ≥ 10 mm. Unterzüge im EG und OG: Holzbalken s. Pos. R30 Heißbemessung siehe Statik bzw. in Wand bekleidet, s.u. Deckengleicher Stahlträger R30 DIN 4102-4:2016, Tab. 7.3, 1x12,5 mm GKF-Platte. Treppen: Innentreppe nicht brennbare Baustoffe oder feuerhemmend; hier Stb.-Treppen bzw. Stahltreppen mit Betonwerksteinstufen. Stützen im EG: Holzstützen s. Pos. R30 Heißbemessung siehe Statik. Wände: KS 12/IIa (allgemein) REI30 erf. d ≥ 11,5 cm, d ≥ 17,5 cm DIN EN 1996-1-2/NA, Tabelle NA.B.2.2, Zeile 1.3. Stb. REI30 DIN EN 1992-1-2, Tab. 5.4, d ≥ 20,0 cm Spalte 5, erf. b ≥ 12 cm, a ≥ 10 mm. Holztafelbauwände R30, DIN 4102-4:2016, Tab. 10.5, b/d ≥ 4/8 cm Zeile 7, erf. OSB d ≥ 13 mm mit erf. GKF ≥ 9,5 mm (OSB + GKB). Holztafelbauwände REI30, DIN 4102-4:2016, Tab. 10.6, b/d ≥ 4/8 cm Zeile 1, erf. OSB d ≥ 13 mm. Es sind grundsätzlich Holzwerkstoffplatten mit einer Rohdichte ρmean ≥ 600 kg/m³ zu verwenden. Gemäß EN 12369-1 haben OSB/3-Platten eine Rohdichte von 500 kg/m³. Daher ist gem. DIN 4102-4, 10.5.4 Beplankungen/Bekleidungen, (2) die erforderliche Mindestdicke um den Faktor kr = (600/550)0,5 = 1,04 zu erhöhen. → gemäß Planung OSB/3 mit t = 22 mm. In notwendigen Fluren und Treppenhäusern ist gem. Brandschutzkonzept eine nichtbrennbare Bekleidung der Holztafelbauwände und der Stützen erf. (min. 12,5 mm GKF). Obere Halterung der Wände über die REI30-Decken bzw. R30-Dachdecke.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Hinweise zur Ausschreibung Anmerkungen zur Ausführung Leistungsumfang: Leistungsverzeichnis umfasst die dichte Gebäudehülle mit dem Focus auf einen hohen Vorfertigungsgrad. Inhalt des LV sind Tragwerk, Fassadenbekleidung, Fenster, Dachabdichtung einschließlich der für diese Zwecke erforderliche Verbreitung der Baustelle. Holzbau - Planunterlagen: Die Planungsunterlagen werden durch einen Prüfingenieur geprüft, die Materialbestellung und die Bauausführung kann erst erfolgen, wenn eine Freigabe des Prüfingenieurs vorliegt. Die Konstruktionsplanung umfasst alle statisch notwendigen Bauteile und Anschlüsse. Konstruktive Lagesicherung von Bauteilen und Bauzustände sowie Elementplanung inkl. Montagestöße sind durch die ausführende Firma zu planen. Dies ist bei der Kalkulation als auch der Planung der Zeitschiene der Lieferketten zu berücksichtigen. Holzbau - Witterungsschutz: Insbesondere im Bauzustand ist die Holzkonstruktion mit ausreichenden Maßnahmen durch die ausführende Firma vor Feuchte und anderen Witterungseinflüssen zu schützen. Die frühzeitige Abstimmung eines Witterungsschutz-Konzeptes für die Bauzeit ist durch die ausführende Firma mit der Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Maßnahmen hierzu sind in nachfolgenden LV Postionen enthalten und dort einzukalkulieren. Statik Gebäude: Die anliegende statische Berechnung beinhaltet den Standsicherheitsnachweis für den Schulneubau der OBS Pestalozzi in Hannover (hier: Bauabschnitt 1). Die Gesamtstabilität wird durch aussteifende Dach- und Deckenscheiben sowie Holztafelbauwände und zwei bauseitige Stb.-Kerne gewährleistet. Bzgl. des Brandschutzes wird an das Dach, die Decken sowie die tragenden Wände und Stützen die Anforderung R30 gestellt. Die Wände zwischen den Klassenräumen werden als Trennwände ausgeführt. Die Wände und Decken sind Elementweise vorelementiert. Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise sind durch den Hersteller zu erbringen und kein Bestandteil der statischen Berechnung: Lichtbandkonstruktion, Deckelkonstruktion über der Treppenöffnung, nicht tragende Wände, absturzsichernde Gläser und sind im Rahmen der jeweiligen Werkplanung vom Bieter zu liefern, sind in nachfolgenden LV Postionen enthalten und dort einzukalkulieren. Statik Fassade: Diese anliegende statische Berechnung beinhaltet die Bemessung und Konstruktion Fassade, den Standsicherheitsnachweis der Fassade im Innenhof und an den Außenwänden. Im Innenhof werden nur die Schalungsbretter ausgeführt. Auf den Außenwänden wird neben den Schalbrettern noch eine vorgehängte Lamellenfassade ausgeführt Die Fassade soll mit einem hohen Vorfertigungsgrad vorbereitet und montiert werden. I.d.R. ist vorgesehen die Fassade je Geschoss in Elementen mit sinnvollen Breiten vorzuelementieren. Ein Element besteht dabei aus Traglattung, der Brettschalung und den davor platzierten Lamellen. Als Unterkonstruktion auf der tragenden Wand wird eine Konterlattung montiert. Die Verschraubung der Elemente erfolgt durch die Traglattung in Konterlattung, hierfür werden einzelne Bretter der Schalung ausgespart und örtlich nachverschraubt. Im Zuge der Werkplanung ist über die gesamte Fassade ein Bezug zwischen den Hölzern in den tragenden Wänden und den Verschraubungspunkte geometrisch zu berücksichtigen. Stiellagen in den tragenden Wänden und Fixpunkte sind entsprechend abzustimmen. Gleichermaßen ist ein besonderes Augenmerk auf den konstruktiven Holzschutz zu legen. Werden die Planungsunterlagen durch einen Prüfingenieur geprüft, darf die Materialbestellung und die Bauausführung erst erfolgen, wenn eine Freigabe des Prüfingenieurs vorliegt. Bemessung und Konstruktion der Fassade vgl. Statik Dateiname: OBS 1BA_LP5_TWP_Bemessung und Konstruktion Fassade OBS 1BA_LP5_TWP_KF01 Fassade Regeldetails Verwendung der klassischen Schrauben. Detailangaben in Statik beachten, aufgrund der Zugänglichkeit und Kontrollierbarkeit wurde bewusst KEINE Edelstahlverbindungsmittel gewählt. Vorfertigung und Montage: Die Erstellung der Gebäudehülle ist in montage- bedingte Teilabschnitte unterteilt. Die Konstruktion ist eine Kombination aus größtenteils vorgefertigten Bauteilen mit örtlichen Anschlüssen. Elemente sind inkl. erf. Montageunterstützung bzw. Montageöffnungen vorzusehen. Es ist davon auszugehen, dass die hier ausgeschriebenen Arbeiten in mehreren Teilabschnitten verteilt auszuführen sind, dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Bis zur örtlichen Montage ist eine trockene Lagerung vorgefertigter Bauteile vom AN vorzusehen. Lieferung und Einbau je nach Wetterlage zu koordinieren. Der Vorlauf, sowie Produktions- und Montagebeginn sind mit der Bauleitung abzustimmen. Ein Bauablaufplan inkl. Abstimmung mit dem AG ist der jeweiligen LV Position enthalten. Hinweis zur Montage: Sämtliche Maße sind örtlich zu prüfen. Auf die lotrechte Ausführung von tragenden Stützen und Wänden ist besonders zu achten. Alle Verbindungsmittel und Stahlteile sind durch geeignete Maßnahmen dauerhaft vor Korrosion zu schützen. Verankerungs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel: Herstellung, Abbund und Montage der einzelnen Bauteile, die Verbindung untereinander,  sowie die allseitige Verankerung an benachbarten Bauteilen umfasst alle notwendigen Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungsmittel, sowie ausdrücklich inkl. Winkelverbinder (mit Rippe). Diese sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und mit diesen abgegolten. Die Anordnung sämtlicher Verankerungs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel hat nach konstruktiven und/oder statischen Anforderungen zu erfolgen. Alle nicht nachgewiesenen Querschnitte und Anschlüsse sind konstruktiv und nach den Regeln der Technik zu wählen und auszuführen. Alle Schraubanschlüsse sind vorzubohren. Beim Korrosionsschutz der Verbindungsmittel ist DIN EN 1995 zu beachten. Es ist sicherzustellen, z.B. durch Einschraubhilfen/Winkellehren, dass Schrauben in dem vorgegebenen Einschraubwinkel eingedreht werden. Bei langen Schrauben, Stahl-Holz-Verbindungen oder Schrauben in Hartholz, sind die Einbauhinweise des Herstellers zu beachten und ggf. Drehmomentbegrenzer oder ähnliche Montagehilfen zu verwenden. Die Konstruktionsdetails gelten nur für die statisch-konstruktiven Vorgaben, alle weiteren Detailangaben, Bauteilaufbauten siehe Ausführungsplanung Architektur. Höhenlagen & Maße sowie Durchbrüche sind mit der Ausführungsplanung Architektur abzugleichen. Bei Abweichungen zwischen den Fachplanungsdetails ist der Aufsteller dieser Planung zu kontaktieren. Holztafelbau Konstruktionszeichnungen: Konstruktionszeichnungen als auch -Details vgl. Statik Dateiname: OBS 1BA_LP5_TWP_K1 Erdgeschoss OBS 1BA_LP5_TWP_K2 Obergeschoss OBS 1BA_LP5_TWP_K3 Schnitt A-A OBS 1BA_LP5_TWP_K4 Schnitt B-B OBS 1BA_LP5_TWP_K5 Konstruktionsdetails 1 OBS 1BA_LP5_TWP_K6 Konstruktionsdetails 2 OBS 1BA_LP5_TWP_K7 Konstruktionsdetails 3 OBS 1BA_LP5_TWP_K8 Schnitt C-C und D-D OBS 1BA_LP5_TWP_K9 Ansichten Achse A und C OBS 1BA_LP5_TWP_K10 Geländeranschluss an Treppenauge Achse 11 OBS 1BA_LP5_TWP_K11 Verankerung Wandscheiben Bemessungswerte der Verankerung Holztafelbau : Anordnung der Schub- und Zugverankerungen vgl. Statik mit Dateiname: - OBS 1BA_LP5_TWP_K11 Verankerung Wandscheiben. Ermittlung der Bemessungswerte vgl. Statik mit Dateiname: - OBS 1BA_LP5_TWP_Statische Ergänzung 1. Auslegung der Verankerung je Wandscheibe, siehe jeweilige LV Position. Die Wandscheiben werden am Wandfuß/Schwelle mit dem HILTI HCW-System angeschlossen. (Achtung: Produktangabe, siehe Hinweis nachstehend). Am Wandkopf/ Rähm erfolgt eine kontinuierliche Verschraubung. HCW - Schubkräfte parallel und senkrecht zur Faser, Zugkräfte (konstr.). HCW-S - Schubkräfte parallel und senkrecht zur Faser. HCW-L - Zugkräfte am Wandende. HSW - Stockschraube, Zug- und Schubkräfte Holz-Holz. Hinweis zur Angabe von Produkten in den statischen Unterlagen: In den statischen Unterlagen werden in den Positionen teilweise Produktangaben gemacht, z.B. um Nachweise zu führen und Bemessungstools zu verwenden. Die Produktangaben werden daher in den jeweiligen LV-Positionen als "Produkt der Planung" mit angeführt unter dem Zusatz "oder gleichwertig". Es sind gleichwertige Produkte zur Ausführung zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss vom AN eigenständig nachgewiesen werden, inkl. statischem Nachweis. Der Nachweis hat in nachvollziehbarer, prüffähiger Form zu erfolgen. Aufmaß Gebäude: Vor Abbund und Baustellenmontage sind die tatsächlichen Abmessungen des Gebäudes, hier WU- Bodenplatte, Stb.- Aufkantung als auch Stahlbeton- Technikkern und -Treppenhauskern zu überprüfen, Elementpläne sind im Rahmen der jeweiligen Werkplanung vom Bieter zu liefern, dieses ist in die jeweilige Postion einzukalkulieren. Durchdringungen und Durchbrüche: Alle werkseitig herzustellenden Durchdringungen in Wänden, Decken und der Dachdecke für die Gewerke Elektro und HLS ist gem. Planung sind im Rahmen der jeweiligen Werkplanung vom Bieter zu integrieren, dieses ist in der jeweiligen Postion einzukalkulieren. Luft- und Winddichtigkeit: Das Herstellen einer luftdichten (innen) und winddichten (außen) Gebäudehülle ist in die Einheitspreise  einzukalkulieren. Dazu gehört das fachgerechte Abkleben von Wand-, Dach- und Deckenstößen und deren Anschlüsse mit geeigneten Materialien sowie eine ordnungsgemäße Folienführung im Bereich von Sockel, Geschossstoß und Dachanschluss sowie an den Fenstern. Luftdichte Anschlüsse an Fremdgewerke werden separat ausgewiesen. Hinweis zur Kalkulation Holzbau: Die folgenden Positionen beschreiben die Konstruktion auf Grundlage der beiliegender Statik und Planung. Aufmaß, Abrechnung und Elementierung der genannten Bauteile/ Elemente ist gem. DIN VOB/C ist zu beachten. Holzbauteile (Wände, Decken, Dächer etc.) sind als Elemente nach Flächenmaß und mit ihrem Schichtaufbau ausgeschrieben. Es ist die gesamte Konstruktion gem. im LV beschriebener Sichten und Aufbauten inkl. aller Nebenbestandteile zu kalkulieren. Besondere Bauteile wie statisch relevante Bauteile wie Stützen, Unterzüge, Verankerungen werden separat ausgewiesen. In den Quadratmeterpreis sind das Abbinden der Holzbauteile und alle nicht separat erfassten Maßnahmen wie Auswechslungen, Mehrfachpfosten, Eckverstärkungen und Sturzausbildungen einzukalkulieren. Außerdem sind Eckverbindungsmittel, Verbindungsmittel der Elemente untereinander einzukalkulieren. Dem Auftragnehmer liegt eine fundierte Grundlage vor. Alle für eine abweichend gewählte Konstruktionsart in der werksseitigen Planung sind weitere nötige Elemente als auch statische Nachweise, die nicht explizit in der Leistungsbeschreibung erwähnt werden, bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Hinweis zur Kalkulation Allgemein: Lieferung- und Montageleitungen werden in den LV-Texten nicht extra ausgewiesen, sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Abbund- und Montageleistungen werden in den LV-Texten nicht extra ausgewiesen, sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Hinweis zum Dateienaustausch: Der Datenaustausch erfolgt über eine digitale Austausch-Plattform. Hinweis zum Rechnungseingang: Ein GAEB-Datenaustausch im Rechnungswesen ist ergänzend zu den Vertragsbedingungen möglich/ bevorzugt.
Hinweise zur Ausschreibung
3 Gebäudehülle Dämmung und Abdichtung
3
Gebäudehülle Dämmung und Abdichtung
3.01 Vorarbeiten Dach
3.01
Vorarbeiten Dach
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4.01 Nachweisarbeiten
4.01
Nachweisarbeiten