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Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
Die Katholische Grundschule Rinkerode an der Mägdestiege 8 in Rinkerode-Drensteinfurt soll auf Wunsch der Stadt Drensteinfurt überplant werden, um den steigenden Schülerzahlen gemäß Schulentwicklungsplan und dem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden.
Auf dem Grundstück soll neben den Umbaumaßnahmen im Bestand zusätzlich ein zweigeschossiger Erweiterungsneubau entstehen. Zudem sollen alle Gebäudeteile nach Fertigstellung der Maßnahmen barrierefrei erreichbar sein.
Die Durchführung der Gesamtmaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die voraussichtliche Gesamtbauzeit über alle Bauabschnitte beträgt ca. 3 bis 4 Jahre.
1.BA - Rückbau des Toilettentraktes
Als vorbereitende Maßnahmen wird eine Baustraße parallel zu den Turnhallen erstellt und der nicht mehr benötigte Toilettentrakt zurückgebaut, um den notwendigen Platz für die kommenden Baumaßnahmen zu schaffen.
2.BA - Erweiterungsneubau Klassentrakt
Der Klassentrakt erhält 8 Klassen mit zuschaltbarem Differenzierungsraum und offenen Lernfluren.
Der nachhaltige 2-geschossige Neubau wird vorgefertigt und in Holztafelbau mit Holzfassade errichtet.Das Gebäude wird nach KfW 40 Standard erreichtet. Das Flachdach des Neubaus wird begrünt und erhält eine Photovoltaikanlage und eine Luftwärmepumpe.
Der Bauplatz für den Erweiterungsneubau befindet sich auf dem östlichen Teil des Schulgrundstücks.
3.BA - Umbau Langbau 60er Jahre Gebäude
Im Bestandsbaukörper werden Mensa und Speiseräume für die Ganztagsbetreuung untergebracht. Hier entstehen zudem 2 Multifunktionsräume u.a. für den offenen Ganztag.
4.BA - Umbau Denkmal
Aufgrund der kleinräumigen Strukturen werden im linken und mittleren Gebäudeteil des Denkmals die Verwaltungsräume der Schule und der OGS untergebracht.
Im rechten Gebäudeteil wird der OGS Bereich neu strukturiert und über eine neue Verbindungstreppe mit dem OGS Bereich im Erdgeschoss des Langbaus verbunden.
Die Pausenhalle / Aula verbleibt an bekannter Stelle.
Die Bauabschnitte 1 + 2 sind genehmigt
Die Bauabschnitte 3 + 4 wurden beantragt.(10.08.2026)
Baubeginn Tiefbau ab 12.10.2026
Baubeginn Rohbauarbeiten ab 09.11.2026
Bauzeit ca. 14 Wo. ab Baustart
Allgemeine Baubeschreibung
Hinweis - Bauabschnitte Erweiterungsneubau und Umbau der katholischen Grundschule Rinkerode:
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Erweiterungsbau sowie den Umbau der bestehenden katholischen Grundschule Rinkerode.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb.
Die voraussichtliche Gesamtbauzeit über alle Bauabshcnitt beträgt ca. 3 bis 4 Jahre.
Zur Genehmigungsentwicklung ist vorgesehen, für freistehende Gebäudeteile sowie einzelne Bauabschnitte separate Bauanträge einzureichen.
1. Bauabschnitt - Rückbau der Außentoiletten
Der Bauablauf beginnt mit dem Rückbau der bestehenden Außentoiletten (siehe Bauantrag AZ:63-3215/2025)
Dieser Bauabschnitt ist Voraussetzung zur:
- Herstellung einer dauerhaft tragfähigen Baustraße
- Sicherung eines verkehrssicheren Schulwegs
- Aufrechterhaltung eines sicheren und abgegrenzten Schulhofbereichswährend der Bauzeit
Die verkehrlichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen sind im Lageplan-Vorabzug- 1 Bauabschnitt dargestellt.
Im Anschluss an den Abbruch des Toilettentrakts erfolgt eine zwischen- zeitliche Schließung eines Fassadenbereichs aus den 60 er Jahre Bauten.
Durch diese Maßnahme entsteht eine veränderte Fluchtwegesituation, die mittels einer provisorischen Fluchttreppe sichergestellt wird. Diese provisorische Fluchttreppe bleibt bis zum Ende des 3. Bauabschnitts, Energetische Ertüchtigung des Gebäudeteils aus den 60 er Jahren, bestehen und gewährleistet jederzeit die erforderliche Sicherheit.
2. Bauabschnitt Erweiterungsneubau Grundschule
Im zweiten Bauabschnitt wird der bereits beantragte Erweiterungsneubau AZ.: 63-3212/2025 realisiert.
3.-und 4. Bauabschnitt Umbau des Bestandgebäudes
In den darauffolgenden dritten und vierten Bauabschnitten erfolgt der komplette Umbau des bestehenden Schulgebäudes.
Die Einzelnen Bauphasen werden jeweils durch temporäre Lösungen und gesonderte Anträge neu geregelt. Ziel ist es, jederzeit eine funktionierende Baustelle mit einer sicheren Nutzung der Schule einschließlich Schulweg und Schulhof zu verbinden.
Baustelle:
Das Baugrundstück für den Erweiterungsneubau befindet sich auf dem östlichen Teil des Schulgrundstücks der Grundschule Rinkerode an der Mägdestiege 8 in Rinkerode-Drensteinfurt. Das Baufeld ist aktuell Teil des Schulhofes, welcher im Rahmen der Maßnahme für die Bauzeit gesperrt wird.
Hinweis - Bauabschnitte
ZTV Arbeits-, Umwelt, Sicherheits- und Gesundheitsschutz Zusätzliche technische Vorbemerkungen Arbeits-, Umwelt, Sicherheits- und Gesundheitsschutz
1.0 - Richtlinien, Arbeits- und Umweltschutzschutzvorschriften
Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung werden durch die im Leistungsverzeichnis zugeordneten und beschriebenen Bauleistungen und insbesondere durch nachfolgende DIN - Vorschriften definiert:
DIN ÉN1991 Lastannahmen für Bauten
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4123 Gebäudesicherung
DIN 4124 Baugruben und Gräben
DIN 4420 Arbeits - und Schutzgerüste
DIN 4421 Traggerüste
DIN 4422 Fahrgerüste
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
Die für das jeweilige Gewerk bestehenden DIN-Bestimmungen und Richtlinien sind anzuwenden.
Über die zuvor aufgeführten DIN-Normen und Vorschriften hinaus gelten, die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie alle staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Regeln zum Arbeits- und Gesundheits- und Umweltschutz, die Baustellenverordnung (BaustellV) mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan.
Ferner gelten alle für die ausgeschriebenen Leistungen geltenden Erlasse, Merkblätter, Richtlinien und alle einschlägigen DIN, VDE-, VDI-, EN-, Sicherheits-, Bau- und sonstige Normen in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die VOB, letzte Fassung, Teil C, gilt als vereinbart.
Es gelten weiterhin, soweit bereits vorhanden
- Auflagen der Baugenehmigung
- Brandschutzkonzept
- Wärmeschutzkonzept
- Schallschutznachweis
2.0 Arbeits- und Gesundheitsschutz, SiGeKo
Diese Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung (BaustellV). Diese ist Vertragsbestandteil und ist von jedem Auftragnehmer anzuerkennen. Die BaustellV ist entsprechend zu beachten und anzuwenden.
Der Bauherr hat daher zum Zweck der Umsetzung der BaustellV einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt. Der SiGeKo wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Seinen Anweisungen und Auflagen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten.
Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen etc. sind mit dem SiGeKo vor Arbeitsaufnahme abzustimmen. Eventuell erforderliche Mehrbesuche des SiGeKo, die einzelne Auftragnehmer zu verschulden haben, werden dem betreffenden Unternehmen in Rechnung gestellt.
Jeder Unfall ist dem SiGeKo unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch zu melden.
Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach UVV BGV A1 (ehem. VBG 1) zu bestimmen, sofern eine Abstimmung bei gegenseitiger Gefährdung gegeben ist. Dieser VGB-Koordinator ist dem SiGeKo zu benennen und hat sich mit diesem abzustimmen.
Gemäß der BaustellV ist ein SiGe - Plan erstellt worden. Die Regelungen sind für alle auf der Baustelle tätigen Firmen Vertragsbestandteil und sind zwingend einzuhalten. Der SiGe-Plan wird auf der Baustelle sichtbar ausgehängt, die Einweisung erfolgt durch den SiGeKo. Sämtliche gemäß UVV und anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gemäß Anweisung der Bauleitung und des SiGeKo vorzuhalten, einschließlich eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur.
Jede Firma hat die erforderliche Erste-Hilfe-Einrichtungen während der Bauzeit auf der Baustelle vorzuhalten. Weiterhin sind dem SiGeKo die erforderlichen Ersthelfer auf der Baustelle zu benennen.
Folgende Unterlagen müssen dem SiGeKo mindestens 2
Wochen vor Arbeitsbeginn unaufgefordert zur Verfügung
zu stellen:
- Baustelleneinrichtungsplan
- Gefährdungsbeurteilung der Firma gem. §§ 5 und 6 des
ArbSchG
- Gefahrstoffliste mit Mengenangaben
- Angabe der Nachunternehmer (Name, Anzahl der
Beschäftigten, Einsatzdauer)
- Bauzeitenplan mit Angabe der Gewerke
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Arbeitsmedizinische Untersuchungsnachweise
- Angabe des Namen der Sicherheitsfachkraft
- Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten auf der
Baustelle
- Angabe der Namen der Ersthelfer auf der Baustelle
(min. 10% der anwesenden Beschäftigten)
ZTV Arbeits-, Umwelt, Sicherheits- und Gesundheitsschutz
ZTV Erdarbeiten Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten
Für die nachfolgend beschriebenen Leistungen gelten:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
sowie alle weiteren DIN-Vorschriften, die für die
geforderte Leistung in Frage kommen, in der jeweils gültigen Fassung.
Vor Beginn der Erdarbeiten hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich Erhebungen bei den zuständigen Stellen anzustellen über Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen im Baustellenbereich. Die Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Behörden und Stellen sind genau zu beachten und einzuhalten.
Alle notwendigen Genehmigungen für den Aufbruch von
Straßen, Gehwegen usw. sind vom Auftragnehmer
einzuholen.
Für die Abrechnung aller im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Erdbewegungen und Aushubarbeiten gelten
die festen ungestörten Bodenmassen ohne
Auflockerungszuschläge.
Sollte bei den Aushubarbeiten auf prähistorische Funde gestoßen werden, sind die Arbeiten zu unterbrechen und die zuständige Behördenstelle sofort in Kenntnis zu setzen.
Auf der Baustelle darf nur solches Material verbleiben, welches sich für die spätere Wiedereinfüllung eignet. Kies darf ohne Genehmigung von der Baustelle nicht abgefahren werden.
Das Verfüllen der Arbeitsräume und Leitungsgräben hat so zu erfolgen, dass Schäden jeder Art ausgeschlossen sind, wobei im Bereich von wasserdichten Wänden und der Leitungen selbst nur steinloses Aushubmaterial verdichtet werden darf. Wird dieses Erdmaterial auf der Baustelle nicht angetroffen, so kann erst nach erfolgter Überprüfung und Genehmigung des Architekten die Verfüllung mit geeignetem Material vorgenommen werden. Für aufzufüllende Bereiche in öffentlichen Flächen gilt die Festlegung nach örtlicher Vorschrift. Im übrigen dürfen Verfüllungen erst nach erfolgter Abnahme der Vorleistungen durch den Architekten oder durch die Behörde ausgeführt werden. Sollte dabei im Hinblick auf zu erwartende Schäden der Einsatz von bestimmten Baumaschinen untersagt werden, so dürfen dem Auftraggeber dadurch keine Mehrkosten entstehen.
Überschüttungen von Bauteilen dürfen nur dann mit
Maschineneinsatz durchgeführt werden, wenn keine
Beschädigungen an der Isolierung zu erwarten und die
Tragfähigkeit überprüft ist.
Bei maschinellen Aushubarbeiten dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die den angetroffenen Baugrund in seiner Tragfähigkeit nicht mindern.
ZTV Erdarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Hauptposition, Einrichten, Vorhalten, Abräumen Einrichten, Vorhalten und Abräumen aller zur Durchführung der Vertragsleistung des AN erforderliche Baustelleneinrichtung
Einrichten der Baustelle mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen:
Herstellen der erforderlichen Lager-, Arbeits- und Werkstattplätze sowie Magazine.
Liefern und Aufstellen von Tagesunterkünften für das eigene Personal.
Bereitstellen aller erforderlichen Maschinen und Geräte für die eigenen Arbeiten.
Vorhalten der Baustellenbeleuchtung für den eigenen Arbeitsbereich.
Einholen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die eigene Baustelleneinrichtung im öffentlichen Verkehrsraum einschließlich der anfallenden Gebühren.
Aufbau und Vorhalten der Verkehrssicherung für die eigene Baustelleneinrichtung nach behördlicher Anordnung.
Liefern, Montieren und betriebsfertiges Aufstellen einer Turmdrehkrananlage (nur für dei eigenen Arbeiten). Die Dimensionierung hat so zu erfolgen, dass alle relevanten Lager-, Ablade- und Einbauorte erreicht werden. In den Preis einzurechnen sind alle erforderlichen Geländevorbereitungen, Fundamentierungsarbeiten sowie die spätere, restlose Entfernung der Fundamente nach Abbau des Krans. Der genaue Standort ist im Baustellenplan einzutragen und vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle vom AN eingesetzten Geräte haben den letzten Bestimmungen der Immissionsgesetze und Betriebssicherheit zu entsprechen und müssen danach ausgestattet sein, insbesondere auf Lärmbelästigung und Funk- und Empfangsstörungen der Anlieger.
Die Baustelle ist entsprechend den gesetzlichen Unfall- verhütungsvorschriften zu sichern.
Einschl. restloses Beräumen der Baustelle, Abbau aller Anlagen, Reinigen des Geländes und Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands nach Beendigung der Arbeiten
01.__.0001
Baustelleneinrichtung Hauptposition, Einrichten, Vorhalten, Abräumen
1.00
Psch
01.__.0002 Baustelleneinrichtung vorhalten Vorhalten aller in Position beschriebenen Baustellen- einrichtungen für die vertragliche Bauzeit.
Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Vorhaltewochen.
01.__.0002
Baustelleneinrichtung vorhalten
14.00
Wo
05 Erdarbeiten
05
Erdarbeiten
05.01 Vorbereitende Maßnahmen
05.01
Vorbereitende Maßnahmen
05.05 Erdarbeiten unter Sohle
05.05
Erdarbeiten unter Sohle
05.10 Erdarbeiten Leitungsgräben unter Sohle
05.10
Erdarbeiten Leitungsgräben unter Sohle
05.15 Verfüllung Arbeitsraum
05.15
Verfüllung Arbeitsraum
25 Stundenlohnarbeiten
25
Stundenlohnarbeiten
25.01 Stundenlohnarbeiten
25.01
Stundenlohnarbeiten
25.02 Zubehör
25.02
Zubehör