Abbruch- und Erdarbeiten
Stadt Köln / GS Paul-Humburg-Str. / K
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Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu Hinweis zum Gesamt-LV: AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer o.glw. - oder gleichwertig IB - Ingenieurbüro (x) - gültig () - ungültig 1.1 Grundstück, Bauwerk und Besonderheiten der Baustelle 'Das Grundstück liegt in Köln, Stadtteil Longerich, Paul-Humburg-Str. 13. Bei der Bauaufgabe handelt es sich um die schlüsselfertige Erweiterung und Generalinstandsetzung eines denkmalgeschützen Nebenstandorts der "Carl-von-Ossietzky Gesamtschule" an der Paul-Humburg-Str. mit Einfeld-Sporthalle und Außenanlagen. Die Bauherrin ist die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Der Gebäudekomplex besteht aus drei Gebäudeteilen. Bauteil A besteht aus einem zu sanierenden denkmalgeschützen Bestandsgebäude mit einem Tiefgeschoss und zwei Obergeschossen (EG,1.OG) sowie einem Erweiterungs-Neubau (A1) mit einem Tiefgeschoss (teilweise) und zwei Obergeschossen (EG,1.OG). Bei Bauteil B handelt es sich um ein zu sanierendes eingeschossiges denkmalgeschütztes Bestandsgebäude. Der Neubau Bauteil C besteht aus einem Tiefgeschoss und drei Obergeschossen (EG, 1.OG, 2.OG) für Schulräume. Der B-ereich der in Bauteil C enthaltenen Einfeld-Sporthalle ist nicht unterkellert. ' Die Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird vom AG erstellt und vorgehalten. Die Verbrauchskosten der Energie- und Wasserversorgung der Baustelle wird über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt ist täglich zu entsorgen. Die entsprechenden Behältnisse und Kippgebühren werden über die Bauumlage dem AN berechnet (siehe Deckblatt der Ausschreibung). 1.2 Allgemeine Grundlagen des Angebotes Die Baustelleneinrichtung ist in die jeweiligen Positionen einzurechnen, sie wird nicht gesondert vergütet, falls im LV nicht anders  beschrieben. Die Baustelle muss ständig mit einem deutschsprachigen Polier besetzt sein. Die als Anlage beiliegenden Pläne sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind von Ihnen zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. 1.3 Termine Abgabetermin des Angebotes siehe beiliegendes Deckblatt. Die Angaben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden definitiv bei der Auftragserteilung mit  dem AN festgelegt. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechungen auszuführen. Hinweis: Verschiebt sich der Baubeginn oder verschiebt sich der Bauablauf in einzelnen Bauabschnitten, aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so verschiebt sich der Bauablauf parallel. Mehrkosten hieraus werden nicht vergütet. Schlechtwetter im üblichen Umfang ist in in der Bauzeit enthalten ( VOB Regelung). Andere Arbeitsunterbrechungen aus höherer Gewalt führen nur dann zu einer Bauzeitverlängerung, wenn 5 AT Unterbrechung überschritten werden. 1.4 Qualität und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Auftragnehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und zu unserer Zufriedenheit auszuführen. Die Qualitätskontrolle erfolgt mit der nesseler app n.core. Mängel und Restleistungen werden über diese app erfasst und elektronisch an den MIU übermittelt. Die Mängel sind zeitnah zu beheben und in der app freizumelden. Dies ist eine  geschuldete Nebenleistung. 1.5 Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen ( neben den Ausführungszeichnungen) a) Technische Vorbemerkungen b) Leistungsverzeichnis mit Anlagen c) VOB/B, DIN 1961, Ausgabe '2019 ' d) VOB/C, Ausgabe '2019 ' e) Technische Vorschriften für Bauleistungen - Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, - Unfallverhütungsvorschriften, - Werksvorschriften für die Verarbeitung der    Werkstoffe in den jeweils zur Abnahme gültigen    Fassungen Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind, berücksichtigt werden. Dies bestätigt der Bieter ausdrücklich rechtsverbindlich durch die Unterschrift dieses Angebotes. 1.6 SiGe-Plan Der für die Baustelle erstellte SiGe-Plan ist einzuhalten. Die Gefährdungsanalysen und die Unterweisungsprotokolle für die Baustelle sind dem SiGeKo und der Bauleitung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 1.7 Preisstellung Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist am Schluß der Nettoangebotssumme hinzuzurechnen. Alle Positionen verstehen sich als komplette fertige Leistungen, einschließlich Nebenarbeiten, auch wenn sie nur mit einem Kurztext beschrieben sind. Es ist die 'Komplettleistung ' zu kalkulieren. Für abhandengekommene oder beschädigte Materialien, Leistungen und Geräte wird vom Auftraggeber kein Ersatz geleistet. 1.8 Nebenleistung Die angebotenen Leistungen gelten einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18299, falls nichts gegenteiliges in den Vorbemerkungen bzw. Positionstexten erwähnt ist. Darüberhinaus sind folgende Nebenleistungen zu beachten. Als Nebenleistung gilt auch das Herstellen von Schnur- gerüsten für die Anbringung von Vermessungsmarken durch den Vermesser. Das Abladen, Lagern und Fördern der Baustoffe auf der Baustelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn nichts anderes im Leistungsverzeichnis vorgeschrieben ist. Das Einweisen und das Auf- und Abladen aller Materialien, Schalungen und Geräten von LKW´s zur Baustellenversorgung ist einzukalkulieren. Es ist genügend Personal für die Lade- und Entladetätigkeit einzuplanen, so dass keine unnötige LKW Wartezeit ensteht . Das Umstapeln von Material und Geräten zur Schaffung von Stellflächen für Kräne, Betonpumpen, Anlieferung von Material etc. ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Auch das mehrmalige Umlagern ist enthalten ( siehe auch Punkt 1.23). Hierbei sind Flucht- und Verkehrswege ständig freizulassen. Die im BE Plan ausgewiesenen Stellflächen sind zu beachten. Dazu gehört auch das tägliche Öffnen und Schließen des Bauzaunes. Die Reinigung der Schalung sofort nach dem Ausschalen und vor dem Rücktransport. Die Reinigung aller sonstigen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, Absturzsicherungen, Gerüste, Transportbehätnisse, Container und Maschinen. 1.9 PSA und Kleingeräte Kleinwerkzeug und PSA (persönliche Schutzausrüstung) hat der AN selber zu stellen, dies betrifft auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Gurte etc.). Kleingeräte wie Bohrmaschinen, Schleifhexen, Stichsägen o. ä. können dem AN gegen Unterschrift zur Verfügung gestellt werden. Bei Verlust haftet der AN mit dem Neupreis. 1.10 Vermessung Die Einheitspreise berücksichtigen das Einhalten der Konstruktionsmaße der Bauteile, ausgehend vom gegebenen Meterriss und Achsmaßen nach VOB. Auf der Baustelle werden zur Vermessung elektrooptische Tachymeter eingesetzt (Hilti-Pos o. ä.) Die Referenzpunkte werden durch den AG angelegt. Die Arbeiten für das Abstecken der benötigten Messpunkte, durch den AN, zum Anlegen der Bauteile ist in den Einheitspreisen enthalten. Das Einmessen der vertikalen Bauteile hat zusammenhängend für alle vertikalen Bauteile nach der Betonage der Decke zu erfolgen. Die Lagerung von Materialien oder Schalung auf der Decke darf erst nach Beendigung der Einmessarbeien erfolgen. 1.11 Fassaden-Gerüste Das Auf- , Abbauen und Unterhalten von Fassadengerüsten ist Sache des AG. Das Fassadengerüst wird nach der Arbeitsraumverfüllung erstellt. Die Absturzsicherung am Kellerdeckenrand zum Arbeitsraum erstellt der AN ( Siehe 1.13) Beschädigungen oder Verschmutzungen an Gerüstmaterial sind vom AN zu verantworten soweit sie nicht dem normalen Verschleiß unterliegen. betonreste auf den gerüsten sind sofort zu entfernen. 1.12 Sauberkeit auf der Baustelle Der Arbeitsplatz ist täglich besenrein zu verlassen, die Abfälle sind sortiert in den entsprechend vorgehaltenen Containern zu entsorgen, d. h. der Transport zwischen Abfallentstehung und Abfallcontainer ist vom AN durchzuführen. Spätestens 4 Wochen nach Deckenbetonage ist die darunterliegende Etage ausbaufertig zu übergeben. Ausbaufertig bedeutet: Vermörtelung der Spannstellen, Entfernung aller Betongrate Stahlbetonbauteilen, verschiebesichere Abdeckung der Deckendurchbrüche, Entfernung aller Rohbaumaterialien. Fertigstellung der Leibungen bei Mauerwerk, Betonkosmetik bei Fehlstellen im Stahlbeton, Beseitigung von Fehlstellen und offenen Stoßfugen beim Mauerwerk. 1.13 Absturzschutz/Arbeitsgerüste Die für alle Rohbauarbeiten ( auch Bewehrungsarbeiten, Leerrohrverlegung oder Ähnlichem in Decken und Wänden , etc. ) nötigen Arbeitsgerüste oder Absturzsicherungen, auch an allen Betonierkanten und Tagesfeldfugen, sind für die jeweilige Bauzeit vom AN herzustellen und bis zum Abschluss der Arbeiten zu unterhalten ( Einschränkung siehe unter 1.11). Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Schal- und Betonierpositionen einzurechnen ( Nebenleistung im Sinne der VOB) Absturzschutz für Ausbaufirmen nach der Erstellung der Rohbauleistungen werden, nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG, vergütet. Der Einsatz von Hebebühnen, fertigen Bewehrungsgerüsten etc. fallen unter diesem Absatz und sind pfleglich nach Herstellervorgaben zu behandeln. 1.14 Aussparungen Das Aussparen und spätere Schließen aller Öffnungen für Rüsthölzer, Balkenauflager und Reinigungsöffnungen etc. ist im Einheitspreis enthalten. Dies gilt nur für das eigene  Gewerk. Das Schließen von Aussparungen für TGA-Gewerke etc. wird gesondert vergütet. 1.15 Arbeitszeit Die tägliche Arbeitszeit sowie Samstagsarbeit wird nach den Erfordernissen des Vertragsterminplans geregelt. Die jeweiligen Kolonnen werden durch einen deutsch- sprachigen Vorarbeiter oder Werkpolier besetzt. Der durch die örtliche Bauleitung vorgegebene Arbeits- ablauf ist unbedingt einzuhalten. Sollte aus Bauzeitgründen ein 2-Schicht-Betrieb notwendig sein, so führt dies nicht zu zusätzlichen  Vergütungsansprüchen des AN. 1.16 Aufmaß Das Aufmaß ( prüfbar mit Aufmaßplänen) ist mindestens monatlich durchzuführen und dem ver- antwortlichen Bauleiter des AG zur Anerkennung und Prüfung vorzulegen. Ohne Aufmaß besteht kein Vergütungsanspruch. 1.17 außervertragliche Arbeiten Sollten Arbeiten auszuführen sein, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, so sind diese vor Ausführung festzustellen und gesondert anzubieten. Mit der Ausführung der Arbeiten ist erst nach Beauftragung durch den AG, dem Grunde nach, zu beginnen. Bedarfspositionen und Einheitspreispositionen sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den AG auszuführen und vergütungspflichtig. 1.18 Wartezeiten Eventuell anfallende Wartezeiten auf die zur Verfügung gestellten Hebegeräte oder andere Hilfsmittel werden nicht vergütet. Geräte- und Maschinenreparaturen im normalen Umfang und die damit verbundenen Wartezeiten führen nicht zu Mehrvergütung und nicht zu zusätzlicher Bauzeit. 1.19 Erklärung Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung Der Bieter erklärt hiermit, daß er Mitglied seiner Berufsgenossenschaft ist und im Auftragsfalle die Verpflichtung der beschäftigten Person sowie die Verantwortung zur Befolgung der zur Verhütung von Unfällen erlassenen Vorschriften zu tragen hat. Desweiteren bestätigt der Bieter, dass er ausreichend versichert ist. Die erforderlichen Nachweise hat der AN spätestens bei der Vergabeverhandlung vorzulegen. 1.20 Teilkündigung Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Positionen oder Bauabschnitte aus dem Leistungsverzeichnis selber auszuführen oder entfallen zu lassen bzw. anderweitig zu vergeben. Daraus stehen dem Auftragnehmer keine Entschädigungsansprüche zu. 1.21 Bürgschaften Der AG fordert vom AN bei Vorlage der Schlussrechnung eine Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme für die Dauer von 5 Jahren. Diese Sicherheitsleistung kann durch eine Bürgschaft, einer deutschen Bank oder eines deutschen Kautionsversicherers gestellt werden. Die Bürgschaft muss den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §770 Abs. 1, §771 BGB und den Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Abs. 2 BGB - soweit die Forderungen  nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind enthalten. Hinweis: Beim Gewerk Erdarbeiten wird die o. g. Bürgschaft nur auf die Nettoauftragssumme der Arbeiten Verfüllen und Verdichten gefordert. 1.22 Wartungs- und Bestandsunterlagen siehe Technische Vorbemerkungen '(X) ' entfällt 1.23 Lean-Management Die Baustelle wird gegebenenfalls mit Hilfe des Lean-Management durchgeführt. Vor Baustellenstart findet eine Vorab-Infoveranstaltung statt. Wärend der Bauausführung findet täglich, vormittags, eine Taktstatus-Besprechung von ca. 10-15 Minuten Dauer zwischen Polieren, Vorarbeitern und ggf. Bauleitung statt. Wöchentlich findet eine ca.1-stündige Taktabsicherungs-Besprechung zwischen Bauleitern und Polieren statt in der die Arbeitsziele und Schwierigkeiten auf der Baustelle ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam ausgearbeitet werden. Ebenfalls wird eine Vorausschau der nächsten 2-Wochen erstellt. Die in den Taktstatusbesprechungen und in den Taktabsicherungsbesprechungen neu erarbeiteten Termine und Ziele sind für den weiteren Bauablauf verbindlich. Die ursprünglichen Meilensteine des Vertrages sind weiterhin maßgebend und ändern sich nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. Diese Veranstaltungen und Besprechungen sind für den AN teilnahmepflichtig und sind im Sinne der VOB eine Nebenleistung. Die Teilnehmer des AN, an den Lean-Besprechungen , sind auskunfst- und weisungsbefugt. Die in den Logistikplänen ausgewiesen Flächen sind verbindlich zu nutzen ( siehe auch Punkt 1.8). Das Lean-Konzept sieht auch vor, dass die fertiggestellten Arbeitsbereiche ( Betonage der Decke eines jeweiligen Abschnittes unmittelbar nach dem Ausschalen) gereinigt werden. Anschließend erfolgt die Mängelbeseitigung.  Hierfür ist genügend Personal zeitnah einzuplanen. ............................................................................. Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand 03-2021
Baubeschreibung und allgemeine Vorbemerkungen Miu
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten Vorbemerkungen zu Erdarbeiten: 1) Bodenklassifizierung: siehe auch Bodengutachten 2) Anmerkung: In den folgenden Einzelpositionen ist unter dem Begriff Kippe oder Entsorgung zu verstehen: A: Bei Aushub-, Schutt- und Abfallmassen eine jeweils     zugelassene und geordnete Deponie. B: Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte     Wiederaufbereitungsanlage. Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung des AN. Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unver- züglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimm- ung mit dem AG einer Sondermüll-Deponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkosten werden vergütet. Dies trifft besonders zu, wenn in den nachfolgenden Positionen nicht bereits auf die o. g. Schadstoffe hingewiesen wird oder die evtl. vorhandene chemische Deklarationsanalyse die Schad- stoffgehalte eindeutig beschreibt. 3) Es gelten folgende Richtlinien/Verordnungen, jeweils in der aktuellsten Fassung: DIN Normen: DIN 18300, DIN 18196, DIN 18007,  DIN 4123, DIN 4124 Bodenentsorgung: LAGA Boden 2004 Deponieverordnung (DepV) Ersatzbaustoffverordbnung (EBV) Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Hinterfüllen und Überschütten: Ersatzbaustoffverordbnung (EBV) Bei Erdarbeiten  im Straßenbau: Erdarbeiten               gem. ZTVE-STB 94, Trageschichten        gem. ZTVT-STB 95, Bit. Deckschichten   gem. ZTVBIT-STB 84/90 Ergänzend zu den o. g. ATV´s gelten alle in der VOB/B, VOB/C aufgeführten Normen und DIN-Vorschriften als vereinbart. 4) In den EP´s sind einzurechnen: Lieferung aller Materialien, Gestellen und Vorhalten aller erforderlichen  Arbeitsgeräte, sowie die entsprechenden Transporte und Kippgebühren. Für die im folgenden ausgeschriebenen Erdarbeiten sind Baugruben mit senkrechten Grabenwänden oder mit Böschungen ohne besondere Vergütung einzukalkulieren. Hilfsbaustraßen für den AN, welche für die Herstellung der Erdarbeiten gemäß Leistungsverzeichnis erforderlich sind. Reinigung von Fahrzeugen / Baumaschinen sowie öffentlichen Verkehrswegen / Straßen mit geeignetem Gerät (z.B. Reifen- waschanlage, Kehrmaschine) 5) Erd- und Verbauarbeiten: Die Festlegung der Aushubarbeiten erfolgt nach DIN 4124 bzw. nach den Unfall-Verhütungs-Vorschriften der TBG.  Die Bodenklassen / Homogenbereiche werden nach DIN 18300 begutachtet. Grabensohle nach Angabe des AG und nach DIN 4033 abgleichen (ohne besondere Vergütung). 6)Weiterverwendung des Aushubbodens Die Weiterverwendung des Aushubbodens erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung. Nicht verdichtungs- fähigen Boden und verdrängte Bodenmassen ohne Zwischenlagerung abfahren. Die Abrechnung erfolgt nach m3 fester Masse oder Wiegescheinen (Umrech- nungsfaktor 1 m3 = 2,0 to). 7) Hinterfüllen und Überschütten Baugruben nach dem Merkblatt über das Zufüllen von Leitungsgräben lagenweise verfüllen und verdichten. 8) Abrechnung Für die Abrechnung der Position "Baugrubenaushub, Abfuhr + Entsorgung LAGA Z0 bzw. EBV BM-0" erfolgt grundsätzlich nach Geländeaufmaß in m3 fester Masse. Das Geländeaufmaß ist durch den AN eigenverantwortlich im eingebauten / gewachsenen bzw. verdichteten Zustand des Bodens zu erstellen. Abrechnung der Entsorgungszulagen: 1. Entsorgungszulagen > LAGA Z0 bzw. EBV BM-0 in €/to: Abrechnung gemäß Wiegescheinen. 2. Entsorgungszulagen > LAGA Z0 bzw. EBV BM-0 in €/m3: Abrechnung gemäß Wiegescheinen mit dem Umrechnungsfaktor 1 m3 = 2,0 to. 9) Besonderer Hinweis zur Entsorgung von Boden und Bauschutt Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im nachfolgenden LV abgefragten Positionen für die Entsorgung von Bodenaushub oder Bauschutt ausschließlich gemäß den abfalltechnischen Einstufungen des Bodengutachters abgerechnet werden. Die Einstufungen erfolgen nach folgenden Regelwerken (in der aktuellsten Fassung): - LAGA Boden 2004 - Deponieverordnung (DepV) - Ersatzbaustroffverordnung (EBV) Im Auftragsfalle werden keine Mehrkosten aufgrund von abweichenden Annahmekriterien der Annahmestellen oder daraus resultierenden höheren Transportkosten akzeptiert. Es wird daher dringend empfohlen, dass durch den Bieter schon bei der Angebotskalkulation die Analysenberichte (falls vorhanden) bei den in Frage kommenden Annahmestellen vorgelegt werden, um eine sichere Preiskalkulation der Entsorgung zu gewährleisten. 10) Dokumentation Für den Bodenaushub ist eine komplett nachvollziehbare Dokumentation der Entsorgungswege (mit Liefer- oder Wiegescheinen) nach Abschluss der Erdarbeiten an den AG zu übergeben. Dies gilt insbesondere für nicht gefährliche Abfälle nach AVV (ASN 17 05 04).
Vorbemerkungen zu Erdarbeiten
Hinweis zur Sorgfaltspflicht im denkmalgeschützten Bestand Der Schutz der denkmalgeschützten Bausubstanz ist strikt zu beachten. Hierzu zählen beispielhaft historische Bodenbeläge, Treppengeländer, Fassadenelemente sowie weitere schützenswerte Bauteile im Bestand. Die Arbeiten innerhalb der rot umrandeten Bereiche finden vollumfänglich im denkmalgeschützten Bestand statt. Sie sind mit besonderer Rücksichtnahme und erhöhter Sorgfaltspflicht bezüglich der vorgenannten Bauteile durchzuführen. Beschädigungen an der denkmalgeschützten Substanz sind zwingend zu vermeiden.
Hinweis zur Sorgfaltspflicht im denkmalgeschützten Bestand
01 Abbrucharbeiten außen
01
Abbrucharbeiten außen
01.0010 Abbruch und Entsorgung Asphalt Verwertungsklasse A Abbruch und Entsorgung von Asphaltflächen Dicke bis 30 cm. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Annahme Aufbau Asphaltdecke: Klassifizierung nach RuVA Stb 01 (Fassung 2005) Verwertungsklasse A (teerfrei) AVV Abfallschlüssel 17 03 02
01.0010
Abbruch und Entsorgung Asphalt Verwertungsklasse A
41.00
m3
01.0020 Abbruch und Entsorgung Asphalt teerhaltig (nicht gefährlicher Abfall) Abbruch und Entsorgung von Asphaltflächen Dicke bis 30 cm. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Annahme Aufbau Asphaltdecke: Klassifizierung nach RuVA Stb 01 (Fassung 2005) Verwertungsklasse B (teerhaltig) Nicht gefährlicher Abfall: Abfallschlüssel AVV 17 03 02 PAK ≤ 1.000 mg/kg und Benzo(a)pyren ≤ 50 mg/kg
01.0020
Abbruch und Entsorgung Asphalt teerhaltig (nicht gefährlicher Abfall)
18.00
m3
01.0030 Abbruch und Entsorgung Asphalt teerhaltig (gefährlicher Abfall) Abbruch und Entsorgung von Asphaltflächen Dicke bis 30 cm. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Annahme Aufbau Asphaltdecke: Klassifizierung nach RuVA Stb 01 (Fassung 2005) Verwertungsklasse B (teerhaltig) Gefährlicher Abfall: Abfallschlüssel AVV 17 03 01*: PAK > 1.000 mg/kg und Benzo(a)pyren > 20 mg/kg
01.0030
Abbruch und Entsorgung Asphalt teerhaltig (gefährlicher Abfall)
O
1.00
m3
01.0040 Abbruch Zaun Bestand incl. entsorgen bis 2,5m Höhe Vorhandenen Zaun bis 2,5 m Höhe abbrechen und ordnungsgemäß ent- sorgen. Einschl. der Pfahlfundamente.
01.0040
Abbruch Zaun Bestand incl. entsorgen bis 2,5m Höhe
100.00
m
01.0050 Abbruch Außenanlagen (ohne Versiegelung) Rückbau diverser Aufbauten z.B. Anlagen, Aufbauten, konstruktive Einbauten, Spielgeräte, Bänke, Tische, Mauern, Treppen auf dem gesamten Schulgelände
01.0050
Abbruch Außenanlagen (ohne Versiegelung)
1.00
pau
01.0060 Abbruch + Entsorgung Gummibelag / Tartanbelag inkl. unterlagernde Schwarzdecke Gummibelag / Tartanbelag Bereich BT C aufnehmen / abbrechen, laden, transportieren und fachgerecht entsorgen. Der Tartanbelag wird gem. Bohrprofilen IB Kramm (siehe RKB 8, RKB 9) von einer 20 cm dicken Schwarzdecke unterlagert. Der Abbruch und die Entsorgung dieser Schwarzdecke ist in dieser Position mit einzukalkulieren, d.h. nicht in den vorigen Positionen zum Asphaltabbruch enthalten. Hierfür liegt keine Analytik vor, es ist daher von Verwertungsklasse A (RuVA Stb 01, ASN 17 03 02) auszugehen. (Siehe Asphalt-Probe MP 4/953, Gutachten Geoteam 13.01.2023) Der Tartanbelag hat gemäß den Bohrprofilen IB Kramm RKB 8, 9 eine Dicke von 1 cm. Die Fläche beträgt ca. 850 m²
01.0060
Abbruch + Entsorgung Gummibelag / Tartanbelag inkl. unterlagernde Schwarzdecke
1.00
pau
02 Komplettabbruch - Bauteil C + Pausengang
02
Komplettabbruch - Bauteil C + Pausengang
Vorbemerkungen Komplettabbruch Die Abbrucharbeiten sind funktional auf Grundlage der Unterlagen in den folgenden Pauschal-Positionen anzubieten. In den Unterlagen findet sich ein Übersichtsplan zu dem Abbruch, hier sind die Leistungen auf einem Lageplan bzw. Luftbild zusammengefasst. Der Bauteil C sowie angrenzender Pausengang sind inkl. Schadstoffsanierung gemäß Schadstoffgutachten komplett bis UK Gründung abzubrechen. Schadstoffgutachten: - Gutachten ECO Luft Mai 2022 - Gutachten Kühn Geoconsulting August 2026 Das Gebäude C befindet sich derzeit unter Denkmalschutz, dieser wird aber aufgehoben zum Abbruch. Die Containerbauten 31, 32, 34, 35 sind KEIN Bestandteil dieser Anfrage und werden bauseits abgebrochen.
Vorbemerkungen Komplettabbruch
02.0010 BE Bauteil C + Pausengang Baustelleneinrichtungen für die Abbrucharbeiten von Bauteil C inkl. Pausengang An- / Abfahrt, Auf- / Abbau , Umsetzen aller für die o.g. Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge Der Bauzaun wird bauseits gestellt.
02.0010
BE Bauteil C + Pausengang
1.00
pau
02.0020 Schadstoffsanierung Bauteil C + Pausengang (Gutachten ECO Luft) Schadstoffsanierung im Bauteil C inkl. Pausengang fachgerecht ausführen inkl. allen erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie inkl. fachgerechter Entsorgung aller anfallenden Abbruchabfälle. Grundleistung gemäß vorliegendemSchadstoffgutachten ECO Luft Mai 2022 (zusätzliche Leistung nach neuem Gutachten Kühn in separater Position abgefragt)
02.0020
Schadstoffsanierung Bauteil C + Pausengang (Gutachten ECO Luft)
1.00
pau
02.0030 Schadstoffsanierung Bauteil C + Pausengang (Gutachten Kühn) Schadstoffsanierung im Bauteil C inkl. Pausengang fachgerecht ausführen inkl. allen erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie inkl. fachgerechter Entsorgung aller anfallenden Abbruchabfälle. Zusätzliche Leistung als Mehrkosten gemäß neuem Schadstoffgutachten Kühn Geoconsulting August 2026.
02.0030
Schadstoffsanierung Bauteil C + Pausengang (Gutachten Kühn)
1.00
pau
02.0040 Entkernung Bauteil C + Pausengang Entkernung von Bauteil C inkl. Pausengang fachgerecht durchführen: Ausräumen / ausbauen / demontieren / deinstallieren / entsorgen der bestehenden Einrichtungsgegenstände, Installationen, Fenster, Türen, Einbauten, Wand- und Deckenverkleidungen (ohne Putz und Tapeten), Bodenbeläge, Beleuchtungen, etc. (OHNE gefährliche Abfälle). TGA des Bestandes zurückbauen und fachgerecht entsorgen, inkl. fachgerechte Trennung der TGA vom Restsystem vor Demontagebeginn. Rückbau jeweils bis zum Einspeisepunkt.
02.0040
Entkernung Bauteil C + Pausengang
1.00
pau
02.0050 Komplettabbruch Bauteil C + Pausengang Komplettabbruch Bauteil C inkl. Pausengang ober- und unterirdisch inkl. Gründung (Fundamente / Bodenplatte) sowie ggf. weitere unterirdische Einbauten. In dieser Position ist die Entsorgung des kompletten Bauschutts als Entsorgungsklasse RC-1 nach EBV einzukalkulieren.
02.0050
Komplettabbruch Bauteil C + Pausengang
1.00
pau
03 Abbruch im Bestand - Bauteile A und B
03
Abbruch im Bestand - Bauteile A und B
Vorbemerkungen Abbruch im Bestand Die Abbrucharbeiten sind funktional auf Grundlage der Unterlagen in den folgenden Pauschal-Positionen anzubieten. In den Unterlagen findet sich ein Übersichtsplan zu dem Abbruch, hier sind die Leistungen auf einem Lageplan bzw. Luftbild zusammengefasst. Die Bauteile A und B bleiben bestehen, hier sind im Bestand Teilabbrucharbeiten einiger Innen- und Außenwände durchzuführen. Zur Kalkulation des Teilabbruchs stehen aktuelle Pläne KPSA/HPP Stand August 2026 zur Verfügung. Außerdem muss in den Gebäuden A+B ebenfalls die Schadstoffsanierung auf Grundlage der Schadstoffgutachten durchgeführt werden. Schadstoffgutachten: - Gutachten ECO Luft Mai 2022 - Gutachten Kühn Geoconsulting August 2026 Die Gebäude stehen unter Denkmalschutz, es sind daher jegliche Beschädigungen der zu erhaltenden Bausubstanz zu vermeiden. Die Arbeiten sind mit größter Vorsicht auszuführen.
Vorbemerkungen Abbruch im Bestand
03.0010 BE Bauteil A Baustelleneinrichtungen für die Abbrucharbeiten (Teilabbruch im Bestand) von Bauteil A An- / Abfahrt, Auf- / Abbau , Umsetzen aller für die o.g. Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge Der Bauzaun wird bauseits gestellt.
03.0010
BE Bauteil A
1.00
pau
03.0020 Schadstoffsanierung Bauteil A (Gutachten ECO Luft) Schadstoffsanierung im Bauteil A fachgerecht ausführen inkl. allen erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie inkl. fachgerechter Entsorgung aller anfallenden Abbruchabfälle. Grundleistung gemäß vorliegendemSchadstoffgutachten ECO Luft Mai 2022 (zusätzliche Leistung nach neuem Gutachten Kühn in separater Position abgefragt)
03.0020
Schadstoffsanierung Bauteil A (Gutachten ECO Luft)
1.00
pau
03.0030 Schadstoffsanierung Bauteil A (Gutachten Kühn) Schadstoffsanierung im Bauteil A fachgerecht ausführen inkl. allen erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie inkl. fachgerechter Entsorgung aller anfallenden Abbruchabfälle. Zusätzliche Leistung als Mehrkosten gemäß neuem Schadstoffgutachten Kühn Geoconsulting August 2026.
03.0030
Schadstoffsanierung Bauteil A (Gutachten Kühn)
1.00
pau
Hinweis Entkernung Bauteil A Entkernung Bauteil A ohne Fenstern (siehe Langtext)
Hinweis Entkernung Bauteil A
03.0040 Entkernung Bauteil A Entkernung von Bauteil A inkl. Pausengang fachgerecht durchführen: Ausräumen / ausbauen / demontieren / deinstallieren / entsorgen der bestehenden Einrichtungsgegenstände, Installationen, Türen, Einbauten, Wand- und Deckenverkleidungen (ohne Putz und Tapeten), Bodenbeläge (teilweise), Beleuchtungen, etc. (OHNE gefährliche Abfälle). TGA des Bestandes zurückbauen und fachgerecht entsorgen, inkl. fachgerechte Trennung der TGA vom Restsystem vor Demontagebeginn. Rückbau jeweils bis zum Einspeisepunkt. Besonderheit Bauteil A: Die Fenster in Bauteil A sind nicht durch den AN zu demontieren und damit nicht Bestandteil der Entkernung. Die denkmalgeschützten Boden-Werksteinbeläge bleiben erhalten. Zur Entkernung sind ergänzend die Eintragungen in den Plänen KPSA/HPP Stand August 2026 zu beachten.
03.0040
Entkernung Bauteil A
1.00
pau
03.0050 Schutz der denkmalgeschützten Werkstein-Bodenbeläge Bauteil A Liefern und einbauen einer Holzabdeckung zum Schutz für alle denkmalgeschützten Werkstein-Bodenbeläge in Bauteil A. Das Aufmaß ergibt sich aus den Plänen zum Abbruch im Bestand KPSA/HPP Stand August 2026. Dort sind alle Bereiche markiert, wo der Bodenbelag rückzubauen ist. In allen verbleibenden Räumen ist die Holzabdeckung zu kalkulieren. Die Holzabdeckung bleibt vor Ort und wird nach Abschluss aller Arbeiten bauseits entfernt.
03.0050
Schutz der denkmalgeschützten Werkstein-Bodenbeläge Bauteil A
O
1.00
pau
03.0060 Abbruch im Bestand (Teilabbruch) Bauteil A Teilabbruch im Bestand, Bauteil A gemäß Plänen KPSA/HPP Stand August 2026 durchführen. Bauschutt im Bestand transportieren, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen. Die Wände über den Türöffnungen sind komplett vertikal zu schneiden und abzutragen, was mit einzukalkuklieren ist. Da kein Sturz vorhanden ist (Mauerwerk liegt auf der Zarge auf), erfolgt diese Leistung zeitlich schon während der Schadstoffsanierung / Entkernung. In dieser Position ist die Entsorgung des Bauschutts als Entsorgungsklasse RC-1 nach EBV einzukalkulieren.
03.0060
Abbruch im Bestand (Teilabbruch) Bauteil A
1.00
pau
03.0070 Witterungsschutz Außenwand herstellen Witterungsschutz aus Latten und Folie (nach Wahl des AN) liefern, an Außenwand vom Bestand herstellen und nach Abschluss der Arbeiten wieder demontieren und entsorgen.
03.0070
Witterungsschutz Außenwand herstellen
O
543.00
m2
03.0080 BE Bauteil B Baustelleneinrichtungen für die Abbrucharbeiten (Teilabbruch im Bestand) von Bauteil B An- / Abfahrt, Auf- / Abbau , Umsetzen aller für die o.g. Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge Der Bauzaun wird bauseits gestellt.
03.0080
BE Bauteil B
1.00
pau
03.0090 Schadstoffsanierung Bauteil B (Gutachten ECO Luft) Schadstoffsanierung im Bauteil B fachgerecht ausführen inkl. allen erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie inkl. fachgerechter Entsorgung aller anfallenden Abbruchabfälle. Grundleistung gemäß vorliegendemSchadstoffgutachten ECO Luft Mai 2022 (zusätzliche Leistung nach neuem Gutachten Kühn in separater Position abgefragt)
03.0090
Schadstoffsanierung Bauteil B (Gutachten ECO Luft)
1.00
pau
03.0100 Schadstoffsanierung Bauteil B (Gutachten Kühn) Schadstoffsanierung im Bauteil B fachgerecht ausführen inkl. allen erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie inkl. fachgerechter Entsorgung aller anfallenden Abbruchabfälle. Zusätzliche Leistung als Mehrkosten gemäß neuem Schadstoffgutachten Kühn Geoconsulting August 2026.
03.0100
Schadstoffsanierung Bauteil B (Gutachten Kühn)
1.00
pau
Hinweis Entkernung Bauteil B Entkernung Bauteil A mit Fenstern (siehe Langtext)
Hinweis Entkernung Bauteil B
03.0110 Entkernung Bauteil B Entkernung von Bauteil B inkl. Pausengang fachgerecht durchführen: Ausräumen / ausbauen / demontieren / deinstallieren / entsorgen der bestehenden Einrichtungsgegenstände, Installationen, Fenster, Türen, Einbauten, Wand- und Deckenverkleidungen (ohne Putz und Tapeten), Bodenbeläge (teilweise), Beleuchtungen, etc. (OHNE gefährliche Abfälle). TGA des Bestandes zurückbauen und fachgerecht entsorgen, inkl. fachgerechte Trennung der TGA vom Restsystem vor Demontagebeginn. Rückbau jeweils bis zum Einspeisepunkt. Besonderheit Bauteil B: Die denkmalgeschützten Boden-Werksteinbeläge bleiben erhalten. Zur Entkernung sind ergänzend die Eintragungen in den Plänen KPSA/HPP Stand August 2026 zu beachten.
03.0110
Entkernung Bauteil B
1.00
pau
03.0120 Schutz der denkmalgeschützten Werkstein-Bodenbeläge Bauteil B Liefern und einbauen einer Holzabdeckung zum Schutz für alle denkmalgeschützten Werkstein-Bodenbeläge in Bauteil B. Das Aufmaß ergibt sich aus den Plänen zum Abbruch im Bestand KPSA/HPP Stand August 2026. Dort sind alle Bereiche markiert, wo der Bodenbelag rückzubauen ist. In allen verbleibenden Räumen ist die Holzabdeckung zu kalkulieren. Die Holzabdeckung bleibt vor Ort und wird nach Abschluss aller Arbeiten bauseits entfernt.
03.0120
Schutz der denkmalgeschützten Werkstein-Bodenbeläge Bauteil B
O
1.00
pau
03.0130 Abbruch im Bestand (Teilabbruch) Bauteil B Teilabbruch im Bestand, Bauteil B gemäß Plänen KPSA/HPP Stand August 2026 durchführen. Bauschutt im Bestand transportieren, laden, abfahren und fachgerecht entsorgen. Die Wände über den Türöffnungen sind komplett vertikal zu schneiden und abzutragen, was mit einzukalkuklieren ist. Da kein Sturz vorhanden ist (Mauerwerk liegt auf der Zarge auf), erfolgt diese Leistung zeitlich schon während der Schadstoffsanierung / Entkernung. In dieser Position ist die Entsorgung des Bauschutts als Entsorgungsklasse RC-1 nach EBV einzukalkulieren.
03.0130
Abbruch im Bestand (Teilabbruch) Bauteil B
1.00
pau
04 Entsorgungszulagen Bauschutt
04
Entsorgungszulagen Bauschutt
04.0010 Zulage Entsorgung Bauschutt EBV RC-2 Zulage für die Entsorgung von Bauschutt zu den Grundpositionen im Abbruch, in denen RC-1 gem. EBV einzukalkulieren ist. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 1: RC-2
04.0010
Zulage Entsorgung Bauschutt EBV RC-2
O
1.00
to
04.0020 Zulage Entsorgung Bauschutt EBV RC-3 Zulage für die Entsorgung von Bauschutt zu den Grundpositionen im Abbruch, in denen RC-1 gem. EBV einzukalkulieren ist. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 1: RC-3
04.0020
Zulage Entsorgung Bauschutt EBV RC-3
O
1.00
to
04.0030 Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK 0 Zulage für die Entsorgung von Bauschutt zu den Grundpositionen im Abbruch, in denen RC-1 gem. EBV einzukalkulieren ist. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bauschutts nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK 0
04.0030
Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK 0
O
1.00
to
04.0040 Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK I Zulage für die Entsorgung von Bauschutt zu den Grundpositionen im Abbruch, in denen RC-1 gem. EBV einzukalkulieren ist. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bauschutts nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK I
04.0040
Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK I
O
1.00
to
04.0050 Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK II Zulage für die Entsorgung von Bauschutt zu den Grundpositionen im Abbruch, in denen RC-1 gem. EBV einzukalkulieren ist. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bauschutts nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK II
04.0050
Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK II
O
1.00
to
04.0060 Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK III Zulage für die Entsorgung von Bauschutt zu den Grundpositionen im Abbruch, in denen RC-1 gem. EBV einzukalkulieren ist. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bauschutts nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK III
04.0060
Zulage Entsorgung Bauschutt DepV DK III
O
1.00
to
04.0070 Zulage Entsorgung Bauschutt DepV > DK III Zulage für die Entsorgung von Bauschutt zu den Grundpositionen im Abbruch, in denen RC-1 gem. EBV einzukalkulieren ist. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bauschutts nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): > DK III
04.0070
Zulage Entsorgung Bauschutt DepV > DK III
O
1.00
to
05 Baufeldräumung
05
Baufeldräumung
05.0010 Baufeld von Büschen roden und entsorgen Baufeld von Büschen roden und anfallendes Häckselgut ordnungsgemäß entsorgen.
05.0010
Baufeld von Büschen roden und entsorgen
168.00
m2
05.0020 Grasnarbe 5 - 10 cm abtragen, entsorgen Grasnarbe 5 - 10 cm abtragen, Material verladen und fachgerecht entsorgen
05.0020
Grasnarbe 5 - 10 cm abtragen, entsorgen
168.00
m2
06 Aushub von Baugruben und Flächenaushub
06
Aushub von Baugruben und Flächenaushub
06.0010 Oberboden abtragen, ents. BM-0 gem. EBV Humoses Oberbodenmaterial (Mutterboden), in unterschiedlicher Dicke lösen, laden, abfahr- en und entsorgen. Das Aushubmaterial wird Eigentum des AN. Abtragsdicke: i.M. 20 - 40 cm Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Oberboden mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Oberboden OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
06.0010
Oberboden abtragen, ents. BM-0 gem. EBV
50.40
m3
06.0020 Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b5,5m Boden für Baugrube profilgerecht lösen und laden, Grobplanum herstellen und Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht / mit Verbau ' Evtl. Mehraufwand für den Aushub entlang eines Verbaus wird gesondert als Zulage abgerechnet. Bodenprofil: 'ohne / mit 3% Gefälle ' Abmessungen: Sohle l x b: 'verschieden ' Aushubtiefe: 'bis 5,5 ' m Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
06.0020
Baugrubenaushub, Bkl. 3-5, ents. BM-0 gem. EBV, b5,5m
6,946.00
m3
06.0030 Zulage zum Aushub Verbau Trägerbohlwand hbisca.5,5 m Zulage zur Hauptposition des Bodenaushubes für den erschwerten Aushub entlang des Trägerbohlwandverbaues. Höhe der Verbauwand bis ca.: '5,5 ' m.
06.0030
Zulage zum Aushub Verbau Trägerbohlwand hbisca.5,5 m
145.00
m2
06.0040 Sicherung der Böschungen mittels Folie Sicherung der Böschungen gegen Abrutschen mittels  Folie gemäß geotechnischen Bericht. Einschl. Befestigung und Unterhalt der Folie bis zur Wiederverfüllung des Arbeitsraumes. Vor dem Verfüllen des Arbeitsraumes ist die Folie zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
06.0040
Sicherung der Böschungen mittels Folie
870.00
m2
06.0050 Zulage Ausschachtung Berme Pilgerschritt Im Bereich des Neubaukellers im direkten Anschluss an Bauteil A Bestand ist eine Unterfangung des Bestandskellers erforderlich. Hierfür muss an der betreffenden Bestandskellerwand durch den AN im Zuge der Erdarbeiten eine Berme stehen gelassen werden. Die Berme muss vor Beginn der Unterfangungsarbeiten im  Pilgerschrittverfahren ausgeschachtet werden. In dieser Position ist eine Erschwerniszulage für das Pilgerschrittverfahren pro m³ Aushub anzubieten. Abfuhr und Entsorgung des Bodenmaterials ist bereits in der Grundposition zum Aushub enthalten (nur Zulage). Der Unterfangungsaushub unter dem Bestandsfundament, die Schalung der Unterfangung sowie der Unterfangungsbeton wird bauseitig ausgeführt.
06.0050
Zulage Ausschachtung Berme Pilgerschritt
92.565
m3
07 Aushub von Fundamenten
07
Aushub von Fundamenten
07.0010 Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m Boden ab Baugrubensohle für Aufzugsunter- fahrten, Fundamente oder Schächte profilge- recht  bis zur tragfähigen Bodenschicht oder Fundament-Unterkante lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Aushubtiefe: 'bis 2,0 ' m Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
07.0010
Fundament- / Schachtaushub, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m
539.00
m3
07.0020 Fundament- / Schachtaushub, Bkl3-5, seitl. lagern, einbauen u Verdichten tbis2,0 Boden ab Baugrubensohle für Fundamente / Schächte lösen, auch getrennt nach Schichtmaterial seitlich lagern und nach Beendigung der Fundamentarbeiten gelagerten Boden wieder einbauen und ver- dichten Ausführung: 'im Randbereich geböscht ' Bodenklasse 3 bis 5 Aushubtiefe: bis '2,0 ' m Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Breite des Aushubs an Fundamentbreiten ange- passt.
07.0020
Fundament- / Schachtaushub, Bkl3-5, seitl. lagern, einbauen u Verdichten tbis2,0
643.00
m3
07.0030 Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,5m Boden ab Fundamentsohle für Tiefergründung profilgerecht  bis zur tragfähigen Bodenschicht lösen und laden, Aushubmaterial entsorgen. Ausführung: 'im Randbereich geböscht mit 60 bis 85° ' Aushubtiefe: 'bis 2,5 ' m Bodenklasse 3 bis 5 Toleranz Planum: lt. DIN18202, Tabelle3, Zeile 1 Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
07.0030
Aushub für Tiefergründung, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,5m
782.60
m3
08 Brunnengründung
08
Brunnengründung
08.0010 Aushub für Brunnengründung, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m Lösen und Laden des Bodens für die Herstellung der Brunnenschächte, Bodenklasse 3-5 nach DIN 18300, voraussichtlich mittels Bagger mit Greiferausrüstung aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bereich der Schachtdurchmesser (Aushubverfahren nach Wahl des AN). Herstellen der erforderlichen, der Schachtkontur angepassten Aushubform unter Berücksichtigung des notwendigen Arbeitsraums nach DIN 4124. Aushubsohle abziehen und für das Aufsetzen der Schachtringe herrichten und verdichten. Unmittelbares Verladen des Aushubmaterials auf Transportfahrzeuge. Abfahren des nicht wiederverwendbaren Aushubmaterials von der Baustelle sowie Übergabe an eine zugelassene Annahmestelle zur Entsorgung/Verwertung. Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
08.0010
Aushub für Brunnengründung, Bkl 3-5, ents BM-0 gem. EBV, tbis2,0m
57.00
m3
08.0020 Schachtringe aus Stahlbeton, DN 1000, liefern + einbauen als Brunnengründung, ohne Betonauffüllung Schachtringe aus Stahlbeton nach DIN EN 1917 / DIN 4034-1, DN 1000, werkseitig gefertigt mit Muffe/Falz und werkseitig eingebauter Elastomerdichtung nach DIN EN 681-1, liefern, lagegerecht in die vorbereitete Baugrube einheben, lotrecht und höhengerecht ausrichten sowie gegen Verschieben sichern. Ausführung als Brunnenschacht zur Gründung aus mehreren übereinander gesetzten Ringelementen. Gesamthöhe je Brunnen bis 2,0 m, Ringzusammenstellung entsprechend Lieferprogramm des Herstellers und tatsächlich erforderlicher Einbindetiefe vor Ort. Inklusive Ringraumverfüllung zwischen Schachtring und Baugrubenwand mit geliefertem Füllkies. Inklusive erforderlicher Sicherungsmaßnahmen während des Bauzustands. Nicht Gegenstand dieser Position: – Betonauffüllung/Ausbetonieren der Schachtringe (erfolgt bauseits) – Aushubarbeiten für die Schachtringe (siehe gesonderte Position) – Herstellung/Verdichtung der Aushubsohle (siehe Aushubposition) – Hebegerät für Schachtringe wird bauseits gestellt Hinweis Aufmaß: Die angesetzte Menge basiert auf 25 Stk. Brunnen mit einer rechnerisch mittleren Höhe von 1,25 m (erwartungsgemäß 1,0–1,5 m je Brunnen, maximal 2,0 m). Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich eingebauten lfdm gemäß Aufmaß.
08.0020
Schachtringe aus Stahlbeton, DN 1000, liefern + einbauen als Brunnengründung, ohne Betonauffüllung
31.25
lfdm
09 Zulagen Entsorgung Aushub
09
Zulagen Entsorgung Aushub
09.0010 Zulage Entsorgung Boden BM-0* gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-0* Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen < 10 Vol.-% Bodenmaterial OHNE Störstoffe (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
09.0010
Zulage Entsorgung Boden BM-0* gem. EBV
O
1.00
to
09.0020 Zulage Entsorgung Boden BM-F0* gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F0* Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
09.0020
Zulage Entsorgung Boden BM-F0* gem. EBV
O
1.00
to
09.0030 Zulage Entsorgung Boden BM-F1 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F1 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
09.0030
Zulage Entsorgung Boden BM-F1 gem. EBV
O
1.00
to
09.0040 Zulage Entsorgung Boden BM-F2 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F2 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
09.0040
Zulage Entsorgung Boden BM-F2 gem. EBV
1,491.00
to
09.0050 Zulage Entsorgung Boden BM-F3 gem. EBV Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers auf einer Annahmestelle mit Genehmigung nach neuer Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Einstufung nach EBV, Anl. 1 Tab. 3: BM-F3 Bodenmaterial mit mineralischen Fremdbestandteilen 10 bis max.50 Vol.-% Bodenmaterial mit nur vernachlässigbaren Anteilen an Störstoffen (Holz, Kunststoffe, Glas, Metallteile) gem. §2 Nr.9 BBodSchV n.F.
09.0050
Zulage Entsorgung Boden BM-F3 gem. EBV
O
1.00
to
09.0060 Zulage Entsorgung Boden DepV DK 0 Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK 0 mit Fremdbestandteilen < '10 ' % oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
09.0060
Zulage Entsorgung Boden DepV DK 0
O
1.00
to
09.0070 Zulage Entsorgung Boden DepV DK I Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK I mit Fremdbestandteilen < '10 ' % oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
09.0070
Zulage Entsorgung Boden DepV DK I
O
1.00
to
09.0080 Zulage Entsorgung Boden DepV DK II Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK II mit Fremdbestandteilen < '10 ' % oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
09.0080
Zulage Entsorgung Boden DepV DK II
1,872.00
to
09.0090 Zulage Entsorgung Boden DepV DK III Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): DK III mit Fremdbestandteilen < '10 ' % oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
09.0090
Zulage Entsorgung Boden DepV DK III
O
1.00
to
09.0100 Zulage Entsorgung Boden DepV > DK III Zulage für die Entsorgung des Bodenaushubes zu den Positionen BM-0 gem. EBV - Baugruben- / Flächenaushub - Fundament- / Schachtaushub - Unterfangungsaushub - Bohrgut Transport/Entsorgungsweg nach Wahl des Mitunternehmers. Einstufung des Bodenmaterials nach DepV 2009 (in der aktuellsten Fassung): > DK III mit Fremdbestandteilen < '10 ' % oder gewachsenen Boden ohne Fremdbestandteile
09.0100
Zulage Entsorgung Boden DepV > DK III
O
1.00
to
10 Tragschicht / kapillarbrechende Schicht unter Bopla
10
Tragschicht / kapillarbrechende Schicht unter Bopla
10.0010 Geotextil unter Schotterflächen GRK 3 Geotextil liefern und mit Stoßüberdeckung unter der Baustrasse und Schotterflächen verlegen, um ein Durchdrücken des Unter- bodens zu verhindern. Geotextilrobustheitsklasse:  GRK ³ 3 Überlappungsverluste sind einzurechnen. Abgerechnet wird die abgedeckte Fläche.
10.0010
Geotextil unter Schotterflächen GRK 3
2,620.00
m2
10.0020 RC-1 Material gem. EBV, 0/45, liefern, einbauen, verdichten RC-1 Material mit Gütezeugnis gemäß EBV, Körnung 0/45 liefern, lagenweise einbauen und verdichten. Einbauort: unter Bodenplatte Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
10.0020
RC-1 Material gem. EBV, 0/45, liefern, einbauen, verdichten
O
953.00
m3
10.0030 RC-2 Material gem. EBV, 0/45, liefern, einbauen, verdichten RC-2 Material mit Gütezeugnis gemäß EBV, Körnung 0/45 liefern, lagenweise einbauen und verdichten. Einbauort: unter Bodenplatte Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
10.0030
RC-2 Material gem. EBV, 0/45, liefern, einbauen, verdichten
953.00
m3
10.0040 RC-3 Material gem. EBV, 0/45, liefern, einbauen, verdichten RC-3 Material mit Gütezeugnis gemäß EBV, Körnung 0/45 liefern, lagenweise einbauen und verdichten. Einbauort: unter Bodenplatte Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
10.0040
RC-3 Material gem. EBV, 0/45, liefern, einbauen, verdichten
O
953.00
m3
10.0050 Natursteinschotter 0/35 liefern, einbauen, verdichten Natursteinschotter der Körnung 0/35 liefern, lagenweise einbauen und verdichten. Einbauort: unter Bodenplatte Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
10.0050
Natursteinschotter 0/35 liefern, einbauen, verdichten
O
953.00
m3
10.0060 Frostschutzkies liefern, einbauen, verdichten Frostschutzkies liefern, lagenweise einbauen und verdichten. Einbauort: unter Bodenplatte Frostempfindlichkeitsklasse: F1 Körnung mind. 0/32 oder grobkörniger Es kann auch eine vergleichbare, alternative Körnung angeboten werden. Ggf. Angabe alternative Körnung durch Bieter:
10.0060
Frostschutzkies liefern, einbauen, verdichten
O
953.00
m3
10.0070 Feinplanum herstellen, incl. Nachverdichtung Feinplanum im Bereich der Gebäude zur Auf- nahme der Sauberkeitsschicht der Boden- platten herstellen. Ebenheit: innerhalb einer 4 m langen Mess-                latte bis 2 cm Sollhöhe: ±  2 cm Abweichung Einschl. Nachverdichtung.
10.0070
Feinplanum herstellen, incl. Nachverdichtung
2,620.00
m2
10.0080 Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll Prüfungen zur Ermittlung der Verdichtungs- bzw. Tragfähigkeitswerte mittels Lastplatten- druckversuch durch unabhängigen Baugrund- gutachter durchführen, Prüfprotokolle in drei- facher Ausfertigung. Geforderter Verdichtungsgrad DPr. : 100 % Einschl. dem erforderlichen Gegengewicht zur Versuchsdurchführung.
10.0080
Lastplattendruckversuch, Prüfprotokoll
12.00
Stk
11 Arbeitsraumverfüllung
11
Arbeitsraumverfüllung
11.0010 Arbeitsraumverfüllung Fundamente, Schächte Füllkies Füllkies oder gleichwertiges Material liefern und in die Arbeitsräume der Fundamente und Schächte einbauen und lagenweise (max.40 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
11.0010
Arbeitsraumverfüllung Fundamente, Schächte Füllkies
17.00
m3
11.0020 Arbeitsraumverfüllung Baugrube Füllkies Füllkies oder gleichwertiges Material liefern und in die Arbeitsräume der Baugrube ein- bauen und lagenweise in Lagen (max. 40 cm) bis zu einer Proctordichte von 100% verdichten.
11.0020
Arbeitsraumverfüllung Baugrube Füllkies
2,145.00
m3
12 Befestigung BE Fläche
12
Befestigung BE Fläche
12.0010 Geotextil unter Schotterflächen GRK 3 Geotextil liefern und mit Stoßüberdeckung unter der Baustrasse und Schotterflächen verlegen, um ein Durchdrücken des Unter- bodens zu verhindern. Geotextilrobustheitsklasse:  GRK ³ 3 Überlappungsverluste sind einzurechnen. Abgerechnet wird die abgedeckte Fläche.
12.0010
Geotextil unter Schotterflächen GRK 3
906.00
m2
12.0020 Herstellen Baustrasse mit Unterbau, NatSchot 0/35 Herstellen einer temporären Baustrasse - aus Natursteinschotter 0/35 oder vergleichbare Körnung - einschl. Grobplanum als Auflager für das Geotextil (Geotextil wird separat vergütet) - einschl.Unterhaltung und Nachbesserung während der   Bauzeit.
12.0020
Herstellen Baustrasse mit Unterbau, NatSchot 0/35
O
774.00
m3
12.0030 Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustraße NatSchot Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustraße. Das Material wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen.
12.0030
Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustraße NatSchot
O
774.00
m3
12.0040 Herstellen Baustraße mit Unterbau, RC-1 bis RC-3 Herstellen einer temporären Baustraße - aus RC-1 bis RC-3 Material gem. EBV, Körnung 0/45   oder vergleichbar - einschl. Grobplanum als Auflager für das Geotextil (Geotextil wird separat vergütet) - einschl.Unterhaltung und Nachbesserung während der   Bauzeit.
12.0040
Herstellen Baustraße mit Unterbau, RC-1 bis RC-3
774.00
m3
12.0050 Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustraße RC-1 bis RC-3 Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustraße. Das Material wird Eigentum des AN und ist zu entsorgen.
12.0050
Aufnehmen und Abfahren der vorgenannten Baustraße RC-1 bis RC-3
O
774.00
m3