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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkung Neubau eines Mehrfamilienhauses, Mühlenweg 48, Bux
Vorbemerkung
Vorbemerkung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten. Das Haus ist zweigeschossig mit
ausgebautem Spitzboden und nicht unterkellert.
Voraussichtlicher Baubeginn: 3. Quartal 2026
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeit zu
informieren. Nachforderungen auf Grund mangelnder Ortskenntnis werden
nicht anerkannt. Der Auftragnehmer hat sich vor Anlieferung der zur
Durchführung seiner Leistung erforderlichen Materialien über die
Möglichkeit von Lagerungen bei der örtlichen Bauleitung zu informieren.
Soweit öffentliche Flächen, Wege usw. in Anspruch genommen werden
müssen, ist der Auftragnehmer als Antragsteller verpflichtet, sämtliche
sich daraus ergebende Kosten zu übernehmen und nach Erledigung
seines Auftrages den alten Zustand kostenlos wieder herzustellen. Soweit
einem Dritten dadurch ein Schaden entsteht, ist der Auftragnehmer
hierfür verantwortlich.
Verschmutzungen sowie Material- und Verpackungsreste sind täglich zu
entfernen und wöchentlich abzutransportieren. Die öffentlichen Flächen
sind - ebenso wie die Nachbargebäude und -grundstücke - vor
Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Die gesamte Baustelle
ist stets in einem sauberen Zustand zu halten. Versäumt der
Auftragnehmer ganz oder teilweise seine Verpflichtung zur Baureinigung,
so wird diese nach einmaliger Aufforderung auf seine Kosten durch Dritte
im Auftrag des Auftraggebers ausgeführt.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Ausführung
seiner Leistung, sofern er nicht rechtzeitig - V O R A U F T R A G S -
V E R G A B E - schriftlich Bedenken gegen die vom Auftraggeber oder
den Fachingenieuren vorgeschriebenen Stoffe, gegen die Art der
Ausführung oder Planung vorgebracht hat.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten der
Baustelleneinrichtung einschl. aller erforderlichen Geräte, Aufzüge,
Maschinen, Kran inkl. Kranfundament, usw. für die vom Auftragnehmer
auszuführenden Leistungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern
das Leistungsverzeichnis keine besonderen Ansätze aufweist. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelleneinrichtung gemeinsam mit
den übrigen am Bau Beteiligten von Baubeginn an so festzulegen, dass
gegenseitige Störungen und Änderungen während der Bauzeit vermieden
werden. Wenn Baustelleneinrichtungen die Arbeit am Bau behindern, so
sind sie auf Aufforderung der örtlichen Bauleitung kostenlos zu
entfernen bzw. zu verlegen.
Bauseits wird ein Fassadengerüst mit Dachfanggerüst gestellt.
Gerüststellung innerhalb des Gebäudes ist Sache des Auftragnehmers und
ist in die EP einzukalkulieren. Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste,
Geräte und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer mit
diesem zu vereinbaren und eventuell entstehende Kosten sind direkt mit
der entsprechenden Firma abzurechnen. Die Benutzung fremder Gerüste usw.
geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Die Außenecken des Gebäudes werden auf Veranlassung
des Bauherrn durch einen öffentlich bestellten Vermesser angegeben.
Vorbemerkung
Vorbemerkung Technische Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung
========================================
Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Durchführung
der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind. Die
Baustelleneinrichtung ist für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen zu errichten und in den Positionen des Teiles -
Baustelleneinrichtung - zu berücksichtigen. Hierzu gehören alle
Einrichtungen, Werkzeuge, Innengerüste für Mauerarbeiten, Außengerüste
falls erforderlich, schwere und leichte Hebegeräte, Transportmittel,
Aufenthalts- und Lagerräume sowie sonstige zur Fertigstellung der
Anlagen benötigten Gegenstände.
Zusätzliche Baustellenrichtungen:
Zusätzliche Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur
Durchführung von Bauleistungen vom Auftraggeber zusätzlich gefordert
werden. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen
Stoffe und Bauteile einschl. abladen und lagern auf der Baustelle, wenn
nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Auftraggeber bestimmt, welche
Unternehmer während der Gebrauchsüberlassung die zusätzlichen
Baustelleneinrichtungen benutzen dürfen.
Stoffe, Bauteile:
Stoffe und Bauteile, die der Auftragnehmer vorzuhalten hat, können
gebraucht sein, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist. Stoffe und
Bauteile, die in das Eigentum des Auftraggebers übergehen, müssen neu
und ungebraucht sein, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist.
Ausführung:
Der Auftragnehmer hat die Baustelleneinrichtungsarbeiten unter eigener
Verantwortung auszuführen. Er hat dabei die anerkannten Regeln der
Technik und die behördlichen Vorschriften zu beachten. Er ist für die
Erfüllung der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen
Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich.
Zusätzliche Baustelleneinrichtungen, die der Auftraggeber gefordert hat,
sind in einem zu dem vertragsgemäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu
überlassen und während der Vorhaltezeit in diesem Zustand zu erhalten.
Nebenleistungen:
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung in der
Leistungsbeschreibung zur vertraglichen Leistung gehören (siehe VOB/B
-DIN 1961- § 2 Nr. 1).
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen:
Aufwendungen für die behördliche Genehmigung und Abnahme von
Baustelleneinrichtungen des Auftragnehmers.
Lieferung der Betriebsstoffe.
Vorhalten der Geräte und Werkzeuge.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften
und den sonstigen behördlichen Vorschriften.
Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung des
öffentlichen Verkehrs sowie von Einrichtungen außerhalb der Baustelle
zur Umleitung und Regulierung des öffentlichen Verkehrs.
Vorbemerkung
02 Gerüstarbeiten
02
Gerüstarbeiten
02._.001 Arbeits- und Schutzgerüst (Fassadengerüst), BK W 09 EG-SB Verblendmauerwerk Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 als längenorientiertes Standgerüst, (wahlweise in Rahmen oder Stielbauweise) bzw. oder gleichwertig, mit systemintegriertem vorlaufenden Geländer und mit vorgeschalteter Gerüsttreppe, mind. alle 50 m ein Zugang (siehe gesonderte Position) (Vorgabe für Gerüstnutzung ab 5,00 m Aufstiegshöhe, Ausnahme Einfamilienhäuser gem. LBO) gem. TRBS 2121-1 und Aufbau- und Verwendungsanleitung / statischem Einzelnachweis Gerüstkonstruktion mit Belägen, die Um- bzw. Ausbau jederzeit ohne technischen Mehraufwand ermöglichen Lastklasse: 4 (gleichmäßig verteilte Last q1 = 3,00 kN/m², Teilflächenlast q2 = 5,00 kN/m²) Breitenklasse W 09 Vorhaltedauer: 28 Wochen Traufhöhe EG-DG (Satteldach 45°): ca. 3,82 m ab OK Baugrube alle Gerüstlagen genutzt, oberste Gerüstlagen jeweils ausgebildet mit Absturzsicherung (Dachfanggerüst in gesondertet Position), Verankerung nach Wahl des Auftragnehmers, mit auf den Ankergrund abgestimmten Verankerungsmitteln, Einrüstung für Fassaden- und Dacharbeiten, mit innenliegenden Leitergängen Standfläche waagerecht auf Gelände über Lastverteiler belastbar, ohne Bekleidung Geländehöhenunterschiede sind konstruktiv auszugleichen. Diese Leistung ist in den EP einzukalkulieren.
Gerüst nach Abruf in Abschnitten liefern und aufbauen. Nach Fertigstellung der Arbeiten bzw. auf Anordnung der Bauleitung an der Gebäudehülle abbauen. Das Verschließen der Ankerlöcher im Bereich des Verblendmauerwerks ist in den EP mit einzukalkulieren. Das Verschließen erfolgt mit dem Fugenmaterial und nicht mit Ankerstopfen.
Gerüstflächenaussparungen für die Balkone sind in den EP einzukalkulieren. (bei der Abrechnung übermessen)
02._.001
Arbeits- und Schutzgerüst (Fassadengerüst), BK W 09 EG-SB Verblendmauerwerk
582.00
m²
02._.002 Fassadengerüst Vorhalten pro Woche Vorhalten der vorbeschriebenen Gebäudeeinrüstung abweichend von der angegebenen Vorhaltezeit je m² und Woche als Mehr- oder Minderleistung Für 1 Woche
02._.002
Fassadengerüst Vorhalten pro Woche
O
1.00
m²
02._.003 Gerüstverbreiterung mit Konsolen 60 cm Konsolen mit ca. 60 cm Ausladung liefern und auf der Innenseite des Fassadengerüstes montieren. Gebrauchsüberlassung wie beim Fassadengerüst.
02._.003
Gerüstverbreiterung mit Konsolen 60 cm
165.00
m
02._.004 Konsolen Vorhalten pro Woche Vorhalten der vorbeschriebenen Konsolen abweichend von der angegebenen Vorhaltezeit je m und Woche als Mehr- oder Minderleistung Für 1 Woche
02._.004
Konsolen Vorhalten pro Woche
O
1.00
m/Wo
02._.005 Gerüstverbreiterung mit Konsolen 30 cm Konsolen mit ca. 30 cm Ausladung liefern und auf der Innenseite des Fassadengerüstes montieren. Gebrauchsüberlassung wie beim Fassadengerüst.
02._.005
Gerüstverbreiterung mit Konsolen 30 cm
165.00
m
02._.006 Konsolen Vorhalten pro Woche Vorhalten der vorbeschriebenen Konsolen abweichend von der angegebenen Vorhaltezeit je m und Woche als Mehr- oder Minderleistung Für 1 Woche
02._.006
Konsolen Vorhalten pro Woche
O
1.00
m/Wo
02._.007 Umbau Konsolen VB-MW Demontage der vorgenannten Konsolen b=60 cm und Einbau der vorgenannten Konsolen b=30 cm im Zuge der Verblendarbeiten in Eigenregie
02._.007
Umbau Konsolen VB-MW
165.00
m
02._.008 Gerüsttreppen-Anlage Gerüsttreppen-Anlage als Podesttreppenaufstiege, integriert mit einem vorgesetzten Gerüstfeld in das vorhandene Fassadengerüst, aufstellen und vorhalten. Höhe bis oberste Gerüstlage: ca. 4,0 m Vorhaltedauer: 28 Wochen Gerüsttreppen-Anlage über 2 Gerüstlagen; die oberen Gerüstlagen im Giebelbereich werden über innenliegende Leitergänge erschlossen.
02._.008
Gerüsttreppen-Anlage
1.00
Stck
02._.009 Gerüsttreppen Vorhalten pro Woche Vorhalten der vorbeschriebenen Gerüsttreppen abweichend von der angege- benen Vorhaltezeit je Stck und Woche als Mehr- oder Minderleistung Für 1 Woche
02._.009
Gerüsttreppen Vorhalten pro Woche
O
1.00
Stk/
02._.010 Fassadengerüst kontrollieren und warten Fassadengerüst nach Gebrauchsüberlassung an Folgegewerke über den Ausführungszeitraum hinaus bis zum Gerüstabbau kontrollieren und warten.
02._.010
Fassadengerüst kontrollieren und warten
O
1.00
psch
02._.011 Schutzdach über den Gebäudeeingängen Schutzdach über Gebäudeeingang HAR, Vorhaltedauer: 28 Wochen
02._.011
Schutzdach über den Gebäudeeingängen
O
1.00
Stck
02._.012 Schutzdach Vorhalten pro Woche Vorhalten der vorbeschriebenen Schutzdächer abweichend von der angege- benen Vorhaltezeit je Stck und Woche als Mehr- oder Minderleistung Für 1 Woche
02._.012
Schutzdach Vorhalten pro Woche
O
1.00
Stk/
02._.013 Zulage Arbeitsgerüst ausbauen zum Dachfanggerüst Arbeitsgerüst ausbauen zum Dachfanggerüst nach DIN 4420-1 sowie den Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft, am Fassadengerüst, Ausbau der obersten Gerüstlage zur Dachfanglage mit Schutzwand, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung und örtlicher Gegebenheiten. Als Zulage zur Hauptposition, Vorhaltung wie Hauptposition
02._.013
Zulage Arbeitsgerüst ausbauen zum Dachfanggerüst
38.00
m
02._.014 Dachfanggerüst Vorhalten pro Woche Vorhalten des vorbeschriebenen Dachfanggerüsts abweichend von der angegebenen Vorhaltezeit je m und Woche als Mehr- oder Minderleistung Für 1 Woche
02._.014
Dachfanggerüst Vorhalten pro Woche
O
1.00
m/Wo
02._.015 Gerüstabfangung Hausanschlüsse Gerüstabfangung im Bereich der Hausanschlüsse über eine Länge von ca. 4,00m herstellen; als Zulage zur vorbeschriebenen Gebäudeeinrüstung.
02._.015
Gerüstabfangung Hausanschlüsse
1.00
Stck
02._.016 Seitenschutz aus Holz/Stahlrohren an Wandöffnungen Seitenschutz entsprechend BGI 807 " Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherung und Dachschutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten" Bauteile mindestens S10 Gerüstbretter und Bohlen, an Verkehrswegen der Baustelle zur Sicherung gegen Absturz von Personen auf Anordnung der Bauleitung herstelllen und wieder entfernen. Beschädigungen werden gegen Nachweis abgerechnet.
02._.016
Seitenschutz aus Holz/Stahlrohren an Wandöffnungen
O
1.00
lfdm
02._.017 Innere Absturzsicherung mit zwei Stangen Einseitige Absturzsicherung auf der Innneseite des Fassadengerüstes (Brustwehr) nach Demontage der Konsolen, Gebrauchsüberlassung wie beim Fassadengerüst.
02._.017
Innere Absturzsicherung mit zwei Stangen
O
1.00
m
02._.018 Gerüst Gauben Einrüsten der Dachgauben gem. anliegender Zeichnung inkl. Dachfanggerüst,, H>=1,00 m über Gauben-Traufe, Höhe der Gauben ca. 2,15 m Lastklasse: 3 (gleichmäßig verteilte Last q1 = 2,00 kN/m²) Breitenklasse W 09 Vorhaltedauer: 12 Wochen
02._.018
Gerüst Gauben
4.00
Stck
02._.019 Gerüst Gauben Vorhalten pro Woche Vorhalten der vorbeschriebenen Gaubeneinrüstung abweichend von der angegebenen Vorhaltezeit je m² und Woche als Mehr- oder Minderleistung Für 1 Woche
02._.019
Gerüst Gauben Vorhalten pro Woche
O
1.00
Stk/