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Allgemeine Baubeschreibung Projekt:
Neubau eines Feuerwehrhauses mit 34 Einstellplätzen
und Werbeanlagen in Westoverledingen
Bauherr:
Gemeinde Westoverledingen
Bahnhofstraße 18
26810 Westoverledingen
Projektbeschreibung
An dem Furkeweg in 26810 Westoverledingen/Völlenerfehn soll ein neues Feuerwehrhaus für die Freiwillige Feuerwehr errichtet werden.
Der Neubau besteht aus zwei Bereichen, einer Fahrzeughalle mit insgesamt
4 Einstellplätzen für Einsatzfahrzeuge, sowie Lagerflächen, Werkstatt, Umkleiden, etc. und einem Sozialtrakt mit Büros, Schulungsräumen und Toiletten, und allen weiteren nach DIN 14092 erforderlichen Räumen. Im Außenbereich befinden sich
34 Einstellplätze für PKWs.
Der Baukörper besteht aus zwei aneinandergebauten Teilen. Die Fahrzeughalle wird mit einem versetzen Satteldach und der Sozialtrakt größenteils mit einem Flachdach und einem kleinen Pultdach abgeschlossen.
Die Erschließung erfolgt über den Furkeweg - eine direkte Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge im Alarmfall ist über die Anbindung der Fahrzeughalle zum Furkeweg mit insgesamt 4 Außentoren gewährleistet. Die PKW-Einstellplätze befinden sich auf der nord- und nordwestlichen Seite des Gebäudes. Von dort aus gelangen die Einsatzkräfte im Alarmfall über die Einsatz-Eingänge zu den Umkleiden.
Das Eingangsfoyer wird über die westliche Seite des Gebäudes betreten. Die Schulungsräume, Umkleiden, Küche, weitere sanitäre Anlagen und die Funkzentrale (Büro) sind erdgeschossig angeordnet und an den Eingangsbereich angeschlossen.
Im Obergeschoss des Gebäudes befindet sich eine Freiflächen und ein Technikraum. Dieses ist über eine massive Treppe im Bereich der Fahrzeughalle zu erreichen. Der Hausanschlussraum befindet sich im Erdgeschoss, im hinteren Teil der Fahrzeughalle.
Das Tragwerk der Fahrzeughalle bildet eine Stahlkonstruktion und das des Sozialtraktes eine Stahlbetonkonstruktion mit tragendem Mauerwerk. Die tragenden Bauteile bestehen aus einem Stahlskelett bzw. Stahlbetondecken.
Die Außenfassade besteht im Bereich der Fahrzeughalle aus Sandwichpaneelen und im Bereich des Sozialtraktes aus zweischaligen Verblendmauerwerk mit einer Kerndämmung.
Das Satteldach der Fahrzeughalle wird mit Sandwichelementen gedeckt und somit als harte Bedachung ausgeführt. Der Sozialtrakt erhält ein Flachdach aus einer Stahlbetondecke mit Dachabdichtung in entsprechendem Gefälle und einer Begrünung. Das Abteil der Schulungsräume und Küche wird mit einem Pultdach überdeckt.
Das Gebäude stellt einen Brandabschnitt dar und wird aus brandschutztechnischer Sicht in zwei Nutzungseinheiten unterteilt:
a) Fahrzeughalle
b) Sozialtrakt
Die einzelnen Nutzungseinheiten werden durch feuerhemmende Trennwände gem. §7 DVO-NBauOAbschnitt 1 (1) und entsprechende Türen (T30-RS) voneinander getrennt.
Beigefügte Unterlagen
Zeichnungen zur Baumaßnahme, die Statik mit Berechnungen und Plänen, ein Baustelleinrichtungsplan, ein Bauzeitenplan sowie ein Bodengutachten liegen der Ausschreibung bei.
Die Zeichnungen gelten vor dem Text der Positionen.
Alle Positionen verstehen sich inkl. Lieferung, Herstellung bzw. Montage, statisch erf. zugelassenen Edelstahlbefestigungsmaterialien und erf. Dichtbänder, auch wenn nichts formuliert ist.
Baunebenkosten/ anteilige Umlagekosten
Baustrom: 0,15 % von der Netto-Schlussabrechnungssumme Bauwasser: 0,15 % von der Netto-Schlussabrechnungssumme Bauschild: 0,15 % von der Netto-Schlussabrechnungssumme Baureinigung: 0,25 % von der Netto-Schlussabrechnungssumme Bauleistungsversicherung: 0,50 % von der Brutto-Schlussabrechnungssumme Sicherheitsleistung: 3,00 % von der Brutto-Schlussabrechnungssumme (durch Bankbürgschaft)
zus. für öffentliche Ausschreibungen ab 250.000,00 € Netto-Auftrag:
Vertragserfüllung:5,00 % von der Brutto-Auftragssumme
(durch Bankbürgschaft)
Vorbemerkung SiGeKo
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Arbeitssicherheit:
Sicherheits- und Arbeitsbereiche sind weiträumig abzusichern und mit der Bauleitung abzustimmen. Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes § 19 vom 7. August 1996 gilt für die Baustelle und alle Arbeiten die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in der letzten gültigen Fassung. Vom Auftraggeber wird deshalb ein Fachingenieur als "Sicherheitskoordinator" eingesetzt, welcher die Durchführung und Überwachung der vorbeschriebenen Verordnung ausführt. Er ist im Rahmen seines Auftrages auf der Baustelle gegenüber allen Beteiligten weisungsberechtigt. Der Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und die Weisungen des Koordinators zu befolgen. Eventuell entstehende Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
Allgemeine Sicherheitsanweisungen:
Die folgenden Vorschriften sind bei der Arbeit einzuhalten:
- die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- die Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV),
- die Arbeitsstättenrichtlinien.
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) ist vor den Tätigkeiten auf der Baustelle vorzulegen.
Die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter (auch Mitarbeiter von Subunternehmen) sind mindestens 1x jährlich entsprechend den ausgeführten Tätigkeiten zu unterweisen (§ 4 UVV Grundsätze der Prävention (BGV A1). Diese Unterweisung ist aktenkundig zu machen und dem Sicherheitskoordinator auf Nachfrage vorzulegen.
Von jeder auf der Baustelle tätigen Firma muss mindestens eine deutschsprachige Aufsichtsperson auf der Baustelle vorhanden sein.
Auf der Baustelle herrscht Alkohol- und Rauschmittelverbot. Das Mitführen von Explosionsstoffen sowie Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes ist untersagt.
Der Unternehmer hat folgende Voraussetzungen für die Organisation der Ersten-Hilfe bereitzustellen:
- Meldeeinrichtung, über die Hilfe herbeigerufen werden kann (Telefon, Handy, u.a.)
- Erste-Hilfe-Material (Verbandskästen)
- Ersthelfer, je nach Beschäftigtenzahl (§ 26 Grundsätze der Prävention BGV A1)
Vorbemerkung
Das zu errichtende Nichtwohngebäude wird im Rahmen des Förderprogramms Nr. 499 - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Klimafreundlicher Neubau Kommunen (KFN) errichtet.
Es handelt sich hierbei um die Förderstufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit LCA-Nachweis (ohne QNG)".
Ziel der Maßnahme ist die Errichtung eines besonders energieeffizienten und nachhaltigen Gebäudes, das die technischen, förderrechtlichen und ökologischen Anforderungen dieser Förderstufe in der jeweils gültigen Fassung erfüllt.
Die Planung, Ausführung und Dokumentation sämtlicher Leistungen haben die technischen Mindestanforderungen sowie die förderrelevanten Vorgaben des Programms "Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (KFN)" zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere:
- die energetische Qualität der Gebäudehülle,
- die Effizienz und Ausführung der Anlagentechnik,
- die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen im Rahmen der Lebenszyklusanalyse (LCA),
- den Einsatz förderfähiger und nachhaltiger Baustoffe,
- die ordnungsgemäße Nachweisführung gegenüber der Förderstelle.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene Qualität der Produkte ist verbindlich einzuhalten. Abweichungen hiervon sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vor Beginn der Ausführung sind für alle vorgesehenen Produkte folgende Unterlagen zur Prüfung und Freigabe vorzulegen:
- Produktdatenblätter
- gültige Prüfzeugnisse,
- Nachhaltigkeitsnachweis in Form einer EPD-Erklärung (Environmental Product Declaration).
Für die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten sind mit der Schlussrechnung zwingend folgende Unterlagen einzureichen:
- Fachunternehmererklärung über die ausgeführten Arbeiten
Die Schlussrechnung muss zudem folgende Angaben enthalten:
- Anschrift des Bauherrn,
- vollständige Anschrift der Objektadresse:
Furkeweg, 26810 Westoverledingen OT Völlen, Gemeinde Westoverledingen
- Ausführungszeitraum,
- Angabe des ausgeführten Gewerkes.
Die Vorlage vollständiger, prüffähiger und förderkonformer Unterlagen ist Voraussetzung für die Abnahme und die Freigabe der Schlusszahlung
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingung Die Baustellenzuwegung besteht aus öffentlichen Straßen, die Tragfähigkeit ist nicht bekannt.
Alle zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Lager-, Arbeits-, Aufenthalts- und Sanitärcontainer sind vom AN mitzubringen, vorzuhalten und mit dem Bauherrn/ Architekten abzustimmen. Geeignete Plätze und Flächen sind begrenzt im Umfeld der Baustelle vorhanden und in Eigenverantwortung zu unterhalten. Diese Lagerflächen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Krane, Hebezeuge, Maschinen und Werkzeuge sind vom AN zu beschaffen und vorzuhalten.
Der AG stellt keine Baustelleneinrichtungen zur Verfügung.
Die Baustelleneinrichtung muss mit dem AG/ Architekten abgestimmt werden.
Die Baustellenzufahrt ist stets freizuhalten.
Vom AG wird Strom und Wasser auf dem Baugrundstück bereitgestellt. Die Baunebenkosten richten sich nach den besonderen Vertragsbedingungen sowie nach den Angaben der allgemeinen Baubeschreibung. Die Heranführung von Strom und Wasser zu den jeweiligen Verbrauchsstellen ist Sache des AN.
Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich zu übergeben.
Der AN hat an den 1x wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen persönlich oder mit einer fachkundigen Kraft teilzunehmen.
Wir weisen darauf hin, dass Nachträge ausschließlich dann zulässig sind, wenn diese vor der Ausführung schriftlich bei uns eingereicht und von uns bzw. dem Bauherren beauftragt wurden.
Bitte stellen Sie sicher, dass entsprechende Nachtragsangebote rechtzeitig und in schriftlicher Form zur Prüfung und Freigabe bei uns vorliegen.
Ohne eine vorherige schriftliche Beauftragung können zusätzliche Leistungen nicht anerkannt oder vergütet werden.
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingung
Zusätzliche technische Vertragsbedingung Das Aufmass ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3).
Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich und kostenlos seine eigenen Abfälle, Verunreinigungen, Verpackungsmaterial und Bauschutt von der Baustelle zu entfernen. In jedem Falle jedoch an jedem Freitag. Kommt der AN seinen Pflichten zur Beseitigung der o.g. Stoffe auch nach besonderer Aufforderung nicht nach, erfolgt die Schuttbeseitigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers. Darüberhinaus hat der AN alle dadurch entstandenen Mehraufwendungen bei dem AG und der Bauüberwachung zu tragen.
Für die Ausführung der folgenden Arbeiten gilt die VOB Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (ATV) sowie die vorher genannten zusätzlichen allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingung
Hinweise zur Kalkulation In den nachfolgend aufgeführten Leistungspositionen sind folgende Leistungen gem. VOB ausgeschrieben:
- Rohbauarbeiten nach DIN 18 300,
- Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN 4420.
Bei mehrschichtigen Systemen darf grundsätzlich nur Material aus dem System eines Herstellers verwendet werden.
Die Zeichnungen gelten vor dem Text der Positionen.
Alle Positionen verstehen sich inkl. Lieferung, Herstellung bzw. Montage, auch wenn nichts formuliert ist.
Ausführung gemäß Statik, Gründungs- und Bewehrungsplan.
Die Entsorgung von Bauschutt, Abfall, ggfs. Abbruch, Verpackungsmaterial und Materialverschnitt, o.ä. ist alleine Sache des Bieters. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Bei der Bauausführung kann es erforderlich sein, dass Arbeiten eines Gewerkes gleichzeitig in verschiedenen Bereichen auszuführen sind, auch zeitliche Unterbrechungen im Rahmen des baulichen Ablaufes können vorkommen.
Mehrfache An- un Abfahrten entsprechend dem Bauablauf sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachforderungen durch Unterbrechung der Leistung sind ausgeschlossen.
Hinweise zur Kalkulation
02 Gerüstarbeiten
02
Gerüstarbeiten
02.__.000.1 Herrichten des Geländes für die ebenen Standflächen Herrichten des Geländes für eine ebene und standfeste Standfläche des Gerüstes.
Ort: Sozialtrakt (Verblender)
02.__.000.1
Herrichten des Geländes für die ebenen Standflächen
1.00
St
02.__.000.2 Arbeits- und Schutzgerüst Erstellen und Abbauen Arbeits- und Schutzgerüst DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1, Standgerüst, längenorientiert, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse W09, mit wandseitiger Belagverbreiterung 0,5 m, außenseitigen Bordbrett, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, einschl. Leitergänge DIN EN 12811-1 für Gerüst, innenliegend, Leitergang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage,
Einrüstung für Mauer- und Betonarbeiten und Dach- u. Fassadenarbeiten, Erstellung zeitlich gestaffelt nach Arbeitsfortschritt, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage bis 6 m, Standfläche waagerecht, über Lastverteiler belastbar, als Dachfanggerüst DIN 4420-1, mit Schutzwand, Breite des Dachüberstandes bis 0,5 m.
Grundeinsatzzeit:4 Wochen
Ort: Sozialtrakt
02.__.000.2
Arbeits- und Schutzgerüst
580.00
m²
02.__.000.3 Längervorhaltung Arbeits- und Schutzgerüst Komplette Vorhaltung und Unterhaltung des Arbeits- und Schutzgerüst für jede weitere Woche über die vereinbarte Grundeinsatzzeit hinaus.
02.__.000.3
Längervorhaltung Arbeits- und Schutzgerüst
18.00
Wo
02.__.000.4 Schutzdach Gebäudeeingänge Schutzdach mit vertikaler Bordwand als Erweiterung des vorbeschriebenen Gerüstes zum Einbau im Bereich von Gebäudezugängen in unterschiedlichen Einzellängen
Breite des Schutzdaches:2,50m
Bordwandhöhe: 0,60 m
Grundeinsatzzeit:4 Wochen
02.__.000.4
Schutzdach Gebäudeeingänge
2.50
m
02.__.000.5 Längervorhaltung Schutzdach Komplette Vorhaltung und Unterhaltung des Schutzdaches Eingänge für jede weitere Woche über die vereinbarte Grundeinsatzzeit hinaus.
02.__.000.5
Längervorhaltung Schutzdach
18.00
Wo
02.__.000.6 Fangerüst für Dachflächen < 20° Neigung Fangerüst für Dachflächen < 20° Neigung, gemäß DIN EN auskragend als Konsolgerüst, für eine Absturzhöhe bis 2,00 m (gemessen von OK oberster Belag bis oberste Lage Dach),
Breitenklasse: 06; Lastklasse: 3 (2,0 KN/m²), Seitenschutz einseitig.
Die Belagteile müssen den "Grundsätzen für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten und Schutzwänden" nach BGG 927 entsprechen.
Einrüsten für Arbeiten anderer Unternehmer an senkrechten Bauwerksflächen, Standfläche waagerecht, direkt belastbar.
Höhe von OK Gelände bis OK Dachrand Halle bis 5,75 m/ 7,98 m und Höhe OK Flachdach Sozialtrakt bis OK Dachrand Halle 1,42 m/ 4,65 m.
Grundeinsatzzeit:4 Wochen
02.__.000.6
Fangerüst für Dachflächen < 20° Neigung
25.50
m
02.__.000.7 Längervorhaltung Fanggerüst Komplette Vorhaltung und Unterhaltung des Dachfanggerüstes für jede weitere Woche über die vereinbarte Grundeinsatzzeit hinaus.
02.__.000.7
Längervorhaltung Fanggerüst
2.00
Wo
02.__.000.8 Seitenschutz/ Geländer Innenbereich Seitenschutz/ Geländer im Gebäudeinneren nach DIN mit Absturzhöhen über 2,00 m Höhe, als Absturzsicherung entlang der Deckenkante und der Treppe.
Grundeinsatzzeit:4 Wochen
Ort: Fahrzeughalle und Freiflächen OG
02.__.000.8
Seitenschutz/ Geländer Innenbereich
43.00
m
02.__.000.9 Längervorhaltung Seitenschutz Komplette Vorhaltung und Unterhaltung des Seitenschutzes/ Geländer im Gebäudeinneren für jede weitere Woche über die vereinbarte Grundeinsatzzeit hinaus.
02.__.000.9
Längervorhaltung Seitenschutz
18.00
Wo
02.__.001.0 Treppenaufgänge/ Treppenturm zusätzlich liefern und einbauen Treppenaufgänge/ Treppenturm zusätzlich liefern und einbauen. Von OK Gelände bis zur obersten Gerüstlage, Höhe: 6 m,
im Bereich des Belages ist eine Klappe einzubauen.
Grundeinsatzzeit:4 Wochen
02.__.001.0
Treppenaufgänge/ Treppenturm zusätzlich liefern und einbauen
1.00
St
02.__.001.1 zusätzliche Woche Komplette Vorhaltung und Unterhaltung eines Treppenaufgangs für jede weitere Woche über die vereinbarte Grundeinsatzzeit hinaus.
02.__.001.1
zusätzliche Woche
12.00
Wo