Eingangstüren und Innentüren
Neubau MFH Hybridbauweise
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Allgemeine Vorbemerkungen Tür- und Zargenarbeiten 1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen Diese Vorbemerkungen gelten für alle nachfolgenden Positionen der Tür- und Zargenarbeiten. Sämtliche Lieferungen und Leistungen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen (insb. DIN 18101, DIN 18355, DIN 18360), den Herstellervorschriften sowie den Angaben in den Leistungsbeschreibungen auszuführen. Die Montage hat durch geschultes Fachpersonal zu erfolgen. 2. Technische Anforderungen und Ausführung Anforderungen: Alle Türelemente müssen die in den jeweiligen Positionen geforderten Eigenschaften bezüglich Brandschutz (z.B. T30), Rauchschutz (RS), Schallschutz (SSK) und Einbruchhemmung (RC) erfüllen. Entsprechende Prüfzeugnisse und Zulassungen sind vor Einbau unaufgefordert vorzulegen. Oberflächen: Oberflächen sind, wo nicht anders beschrieben, als fertig behandelte Oberflächen (z.B. HPL, Lack) zu verstehen. Beschädigungen während Transport und Montage sind fachgerecht und ohne optische Beeinträchtigung zu beseitigen. Grundierte Oberflächen sind für den bauseitigen Endanstrich vorzubereiten. Klimaklassen: Die in den Positionen genannten Klimaklassen (II und III) sind zwingend einzuhalten, um Verformungen der Türblätter zu vermeiden. Maße: Alle Maße sind vor Fertigungsbeginn am Bau zu prüfen (Aufmaßpflicht des Auftragnehmers). Unklarheiten sind umgehend mit der Bauleitung zu klären. Die angegebenen Rohbaumaße sind Richtwerte. 3. Montage und Einbau Wandanschlüsse: Die Montage der Zargen muss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wandbauarten (Stahlbeton im EG, CLT-Holzbau in den OG) erfolgen. Die Befestigungsmittel sind auf den jeweiligen Untergrund abzustimmen. Fugen zwischen Zarge und Wand sind nach den anerkannten Regeln der Technik schall- und rauchdicht zu schließen. Beschläge: Alle Beschläge (Schlösser, Drücker, Bänder, Schließer) sind fachgerecht zu montieren und einzustellen. Die Funktionstüchtigkeit aller beweglichen Teile ist bei der Abnahme nachzuweisen. Bodendichtungen: Absenkbare Bodendichtungen sind so einzustellen, dass sie bei geschlossener Tür einen dichten Abschluss zum Bodenbelag bilden und die geforderten Schall- und Rauchschutzwerte gewährleistet sind. 4. Koordination und Sonstiges Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit der Bauleitung und den anderen Gewerken (z.B. Holzbau, Trockenbau, Bodenleger, Maler) abzustimmen. Die Baustelle ist sauber zu halten, Verpackungsmaterial und Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine förmliche Abnahme. Die zur Bedienung und Wartung der Elemente notwendigen Unterlagen sind der Bauleitung zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen Tür- und Zargenarbeiten
01 Türen
01
Türen
Hinweis zum Schall-und Brandschutz Alle Anforderungen des Brandschutzgutachtens und des Schallschutznachweises sind zu beachten!
Hinweis zum Schall-und Brandschutz
01.01 Stahltüren Erdgeschoss mit und ohne Anforderungen
01.01
Stahltüren Erdgeschoss mit und ohne Anforderungen
01.02 Türen Obergeschosse mit Brandschutzanforderungen
01.02
Türen Obergeschosse mit Brandschutzanforderungen
01.03 Türen Obergeschosse ohne Anforderungen
01.03
Türen Obergeschosse ohne Anforderungen