Trockenbau
Neubau Hafenwerkstätten Hamburg Oberwerder Damm 21 20539 Hamburg
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01 Trockenbauarbeiten
01
Trockenbauarbeiten
01.01 Trockenbauarbeiten
01.01
Trockenbauarbeiten
01.02 Mieterausbau Variante 1
01.02
Mieterausbau Variante 1
01.03 Mieterausbau Variante 2
01.03
Mieterausbau Variante 2
01.04 Mieterausbau Variante 3
01.04
Mieterausbau Variante 3
01.05 Mieterausbau Variante 4
01.05
Mieterausbau Variante 4
02 Holztüren und Stahlzargen
02
Holztüren und Stahlzargen
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGENTECHNISCHE VORSCHRIFTENFür die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend  genannten:VOB Teil A, Teil B, Teil CÖrtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung DIN 18 355  TischlerarbeitenDIN 18 357  BeschlagarbeitenDIN 18 363  Anstricharbeiten - Empfehlungen der BerufsgenossenschaftTECHNISCHE VORBEMERKUNGEN1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Die ausgeschriebene Leistung umfaßt die Lieferung und den Einbau von: - Stahlumfassungszargen - Türblättern aus Holz - Beschlägen und Griffen2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNGZeichnungen des Architekten3.0 AUSFÜHRUNG Für die Ausführung der Tischlerarbeiten gilt die VOB Teil C, DIN 18 355 - Tischlerarbeiten -, sowie die ergänzenden Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften in der jeweilsneuesten Fassung.Die Klassifizierung der Innentürelemente erfolgt nach den Güte- und Prüfbestimmungen für Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen RAL-RG 426, einschl. der Einsatzempfehlungen für Innentüren, herausgegeben von der Gütegemeinschaft für Innentüren in Gießen.Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten.Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der Darstellung der Teilungen und Öffnungsarten etc. als Anhalt für die Angebotsbearbeitung.Nach Auftragserteilung sind vom AN auf Anforderung Detailzeichnungen der Hauptpositionen i. M. 1:1 bzw. 1:10 anzufertigen und in 3-facher Ausfertigung der Bauleitung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt nicht.Nach Auftragserteilung und vor Bestellung/Ausführung sind alle Bauteile zu bemustern und von der AG zur Ausführung freizugeben. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt nicht.Alle Beschlagteile sind nach den Vorschriften der  Herstellerfirmen einzubauen.Brandschutz- und Rauchschutzanforderungen sowie Schallschutzanforderungen gelten immer für das ganze Türelement (Tür und Zarge), auch wenn dies im LV nicht expliziet so erwähnt wird.  Der Nachweis/Zulassung muss als ganzes geführt werden. Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen und Verunreinigungen durch entsprechende Massnahmen zu schützen.Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar herzurichten. Schlösser, Getriebe, Schliessfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und zu ölen.Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Elemente auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen.Behördliche GenehmigungFür die Erbringungen der beschriebenen Leistungen sind nach Auftragserteilung alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Sachverständigenbescheinigungen etc. Anträge und Gesuche einschl. der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen sowie Fühlungnahme mit den Behörden, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der AG fallen, Sache des Auftragnehmers. Die von den zuständigen Behörden zu genehmigen Unterlagen hat der Auftragnehmer zu fertigen. Vollmachten zur Genehmigungsbeantragung werden vom Auftraggeber ausgestellt.4.0 NEBENLEISTUNGENBaustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßtBemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNGDie Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten.Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht.Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen.Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen.AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.6.0 TERMINEDie Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
TISCHLERARBEITEN / TÜREN UND ZARGEN
02.01 Holztüren und Stahlzargen
02.01
Holztüren und Stahlzargen
03 Tischlerarbeiten
03
Tischlerarbeiten
Tischlerarbeiten TISCHLERARBEITENTECHNISCHE VORSCHRIFTENFür die Durchführung der Arbeiten sind die geltenden Vorschriften, Normen, Richtlinien in der jeweils neuesten gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden, insbesondere die nachfolgend  genannten:VOB Teil A, Teil B, Teil CÖrtliche Baubestimmungen/Landesbauordnung DIN 18 355  TischlerarbeitenDIN 18 363  Anstricharbeiten - Empfehlungen der BerufsgenossenschaftTECHNISCHE VORBEMERKUNGEN1.0 ART UND UMFANG DER LEISTUNG Die ausgeschriebene Leistung umfaßt die Lieferung und den Einbau von: - Fensterbänke - Treppenstufen - Badausbauten2.0 GRUNDLAGEN DER LEISTUNGSERMITTLUNGZeichnungen des Architekten3.0 AUSFÜHRUNG Für die Ausführung der Tischlerarbeiten gilt die VOB Teil C, DIN 18 355 - Tischlerarbeiten -, sowie die ergänzenden Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften in der jeweilsneuesten Fassung.Nach Auftragserteilung sind vom AN Detailzeichnungen der Hauptpositionen i. M. 1:1 bzw. 1:10 anzufertigen und in 3-facher Ausfertigung der Bauleitung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt nicht.Nach Auftragserteilung und vor Bestellung/Ausführung sind alle Bauteile zu bemustern und von der AG zur Ausführung freizugeben. Eine separate Vergütung hierfür erfolgt nicht.Alle Beschlagteile sind nach den Vorschriften der Herstellerfirmen einzubauen. en Beschläge sind wo möglich einzulassen !Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigungen und Verunreinigungen durch entsprechende Massnahmen zu schützen.Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar herzurichten. Schlösser, Getriebe, Schliessfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und zu ölen.Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Elemente auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen.4.0 NEBENLEISTUNGENBaustelleneinrichtung, Aufenthalts- und Lagerräume sind, soweit nicht Einrichtungen des Bauhauptgewerkes genutzt werden können, durch den Auftragnehmer zu beschaffen.Klein- und Befestigungsmaterial, soweit nicht im LV erfaßtBemusterung der Einbauteile zur Festlegung durch den AG5.0 HINWEIS FÜR DIE PREISBILDUNGDie Einheitspreise des Angebotes beinhalten alle Leistungen und Aufwendungen für die gebrauchsfertige Übergabe der geforderten Bauleistung einschl. Herstellung, Lieferung, Transport an die Einbaustellen, Verwendung von Montagegerüsten, Unterhaltung von Schutzmaßnahmen.Der AN hat sich bei der einer eingehenden Ortsbesichtigung über die für die Erbringung der Leistungen relevanten Gegebenheiten zu informieren. Etwaige Bedenken gegen die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Ausführungsart und/oder -weise sind der AG durch den AN schriftlich gem. VOB, Teil B §4 Nr. 3 unverzüglich, spätestens mit Abgabe des Angebotes mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen der geplanten Ausführung mit den tatsächlichen Gegebenheiten oder zusätzliche Erfordernisse sind dem Angebot schriftlich beizulegen und als Einheitspreis zu erfassen.Es wird besonderen Wert auf eine umweltschonende Durchführung gelegt. Die gilt insbesondere für die Verwendung von schadstoffarmen Materialien sowie eine den gesetztlichen Vorschriften und ökonomischen wie ökologischen Erfordernissen entsprechenden Entsorgungen von anfallenden Abfuhrgut. Entsprechende Nachweise sind der AG vorzulegen. Die Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten.Der AN hat für den gesamten Zeitraum seiner Leistungserbringung einen verantwortlichen sach- und fachkompetenten, deutschsprechenden Fachbauleiter zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser als Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten zur Verfügung steht.Auf der Baustelle ist durch den Auftragnehmer, vertreten durch den Fachbauleiter, ein Bautagebuch für die für das Gewerk mit den täglichen Eintragungen in Bezug auf das Bauvorhaben zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich auszuhändigen.Abstimmungen, Festlegungen etc. zu Baustelle, Ausführung, Terminen sowie allen vertragsrelevanten Bedingungen und Maßnahmen sind auschließlich mit der AG zu treffen.Der AN ist mit Auftragsnahme verpflichtet an wöchentlich terminierten Baubesprechungen mit einem sach- und fachkundigen Vertreter teilzunehmen.AN eigene Beschilderungen sind nicht zugelassen.Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zugelassen.6.0 TERMINEDie Ausführung erfolgt entsprechend dem durch den AG erstellten Rahmenfristenplan in seiner aktuellsten Fassung.
Tischlerarbeiten
03.01 Fensterbänke Tiefe Fensterleibung prüfen
03.01
Fensterbänke Tiefe Fensterleibung prüfen
04 Tiefgaragendämmung
04
Tiefgaragendämmung
04.__._._.0001 Deckenbekleidung, Tektalan A2-Basic WLG 040 D=200 mm, UKD=285 cm Deckenbekleidung, aus Holzwolle-Mehrschichtplatten, liefern, zuschneiden und fachgerecht mittels Betonschrauben auf Stahlbetondeckenfläche montieren : Typ: Tektalan A2-Basic WLG 040 Format : 1000 x 600 mm Stärke : 200 mm Einbauort: Tiefgarage Einbauhöhe: UKD = 285 cm Nichtbrennbare Holzwolle-Mehrschichtplatte nach DIN 13168:2013 WW-C/2-L2-W1-T1-S2-CS(10)30-TR7,5-CI1 mit Steinwollekern. Zweischichtplatte aus mit weißzementgebundener Holzwolle-Deckschicht und nichtbrennbarer Knauf Insulation Steinwolle mit hoher Biolöslichkeit und RAL- Gütezeichen. Nichtbrennbar, wärmedämmend und schallabsorbierend, diffusionsoffen. Verlegung im Halbverband, Befestigung mit Betonschraube, Länge gem. Erfordernis, Bedarf Befestigungsmittel: 2 Stk./Platte bzw. 3,3 Stk./m². Als Komplettleistung einschl. aller Zuschnitte und Einpassarbeiten (Passtücke). Auf ein sauberes Fugenbild ist zu achten.
04.__._._.0001
Deckenbekleidung, Tektalan A2-Basic WLG 040 D=200 mm, UKD=285 cm
2,369.00
04.__._._.0002 Deckenbekleidung, Tektalan A2-Basic WLG 040 D=100 mm, UKD=285 cm Deckenbekleidung, aus Holzwolle-Mehrschichtplatten, liefern, zuschneiden und fachgerecht mittels Betonschrauben auf Stahlbetondeckenfläche montieren : Typ: Tektalan A2-Basic WLG 040 Format : 1000 x 600 mm Stärke : 100 mm Einbauort : Tiefgarage Einbauhöhe : UKD = 285 cm Als seitliche Verkleidung der Unterzüge und als Verzögerungsstreifen an Wand und Decke, Nichtbrennbare Holzwolle-Mehrschichtplatte nach DIN 13168:2013 WW-C/2-L2-W1-T1-S2-CS(10)30-TR7,5-Cl1 mit Steinwollekern. Zweischichtplatte aus mit weißzementgebundener Holzwolle-Deckschicht und nichtbrennbarer Knauf Insulation Steinwolle mit hoher Biolöslichkeit und RAL-Gütezeichen. Nichtbrennbar, wärmedämmend und schallabsorbierend, diffusionsoffen. Verlegung im Halbverband, Befestigung mit Betonschraube, Länge gem. Erfordernis, Bedarf Befestigungsmittel: 2 Stk./Platte bzw. 3,3 Stk./m². Als Komplettleistung einschl. aller Zuschnitte und Einpassarbeiten (Passtücke ). Auf ein sauberes Fugenbild ist zu achten.
04.__._._.0002
Deckenbekleidung, Tektalan A2-Basic WLG 040 D=100 mm, UKD=285 cm
1,033.00
04.__._._.0003 Zulage Stirnkantenababdeckung geklebt, für Tektalan D=100 mm Stirnkantenabdeckung mit Heraklith Abdeckstreifen, für Tektalan D=100 mm, Verklebung und Zuschnitt gem. Herstellerangaben.
04.__._._.0003
Zulage Stirnkantenababdeckung geklebt, für Tektalan D=100 mm
1,697.00
m
04.__._._.0004 Zulage Stirnkantenabdeckblech für Tektalan D=100 mm Stirnkantenabdeckblech für Tektalan D=100 mm, Stahlblech 1mm, Verzinkt, Abwicklung gem. Herstellerempfehlung Heraklith, über Schnittkante ziehen und befestigen, einschl. Gehrungen.
04.__._._.0004
Zulage Stirnkantenabdeckblech für Tektalan D=100 mm
O
1,697.00
m
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__._._.0001 Stundenlohn Facharbeiter Lohnstunden als Facharbeiterstundenauf besondere Anweisung des Auftraggebersfür zusätzlich auszuführende Arbeiten.Nachweis durch Stundenzettel, die spätestensam Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegtwerden müssen.Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
05.__._._.0001
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
05.__._._.0002 Stundenlohn Helfer Lohnstunden als Helferstundenauf besondere Anweisung des Auftraggebersfür zusätzlich auszuführende Arbeiten.Nachweis durch Stundenzettel, die spätestensam Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegtwerden müssen.Später eingereichte Unterlagen werden nicht anerkannt.
05.__._._.0002
Stundenlohn Helfer
O
1.00
h