Trockenbauarbeiten
Hilden, Poststraße
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10 Trockenbauarbeiten
10
Trockenbauarbeiten
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauord- nung NRW und die einschlägigen Vorschriften der    Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vor- halten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bau- zäune und sowie sämtliche Transporte und Verla- dungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beach-ten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auf- tragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen  genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzu- kommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Bau-stelle zu lagern. 09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bau- toilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungssumme. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbe- seitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anwei- sung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszu-führen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäf- tigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohn- arbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auf- traggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in mona- tlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersichtlichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheits- vorkehrungen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genom- menen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbe- achtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetz- lichen Bestimm ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem or- dentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen wird. Gerichts- stand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unter- brechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Ar-beiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Ge-werke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein be- sonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen  Leistungen erschöpfend unter- richtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unter- schrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allgemeine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst . Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung. Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C) GEG Wärmeschutznachweis Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller aller verwendeten Materialien. Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen: DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18550 Putz, Baustoffe und Ausführungen DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bau- teilen DIN 18180 Gipskartonplatten DIN 18183E Leichtwände aus Gipskartonplatten und Gipskartonwandbautafeln 02. Zusätzliche technische Vorschriften Ergänzend zur VOB gelten die nachstehenden Ausfüh-rungen: Alle vorstehenden Ecken erhalten bis ca. 1,80 m Höhe Eckschutzschienen. Sämtliche zur Verwendung kommenden Metalle (Eck-schutzschienen, Stifte und Drähte) müssen verzinkt sein. Rostschäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Fenster sind bei Innen- und Außenputzarbeiten sorg-fältig mit Kunststoffolie zu schützen. Die Folie darf nicht durch Klammern oder Nägel am Fenster befestigt werden. Abgenommene Heizkörper, die in dem zu putzenden Raum liegen, müssen vor Beschädigungen und Verun-reinigungen ausreichend geschützt werden. Vor Ausführung des Außenputzes sind an allen Gebäude-ecken, Dehnfugen, Gebäudeanschlüssen, Fenster- und Türleibungen und als unterer Abschluß zum Sockelputz jeweils passende Putzschienen vorzusehen. Die Längen der Putzschienen sind so zu begrenzen, dass durch Ausdehnung keine Putzschäden auftreten. Putzuntergründe sind so vorzubereiten, dass eine gute Putzhaftung dauerhaft gewährleistet ist. Schnittfugen zur Trennung des Wand- und Deckenputzes von angrenzenden Bauteilen, sowie als Trennung zwi-schen Wandputz und  Gipskarton sind in die Einheits-preise mit einzukalkulieren. Bei Fassaden-Vollwärmeschutz-System (Thermohaut) dürfen nur Materialien des gleichen Systemherstellers, mit bauaufsichtlicher Zulassung, verwendet werden. Trockenbauarbeiten 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst . Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung. Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Titel C) Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenos- senschaft Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen: DIN 18355 Tiischlerarbeiten DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18360 Metallbauarbeitren DIN 18165 Faserdämmstoffe im Hochbau DIN 18181 Gipskartonplatten im Hochbau DIN 4102 Abgehängte aus nicht brennbarem Material DIN 18181 Unterkonstruktion der abgehängten Decken, Decken aus nicht brennbarem Material 02. Zusätzliche technische Vorschriften Ergänzend zur VOB, Teil C, wird festgelegt: Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Ausführung der gesamten Leistungen genauestens zu unterrichten. Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Ansprüche auf Preisänderungen (Preiser-höhungen) aufgrund ungenauer Kenntnisse der ge- forderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. miß- verständlicher Auffassung der Beschreibungen usw. berücksichtigt. Die Ausschreibung erhebt keinen Anspruch auf  Voll- ständigkeit. Der Bieter hat auf jeden Fall im Sinne der Beschreibung funktionsgerechte Konstruktionen zu er-stellen. Hat der Bieter den Eindruck, dass einzelne Teile der Leistung nicht ausreichend oder überhaupt nicht beschrieben sind, so hat er vor Abgabe des Angebotes diese Punkte mit dem Architekten zu klären. Mehrkosten, die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises  entstehen, werden nicht vergütet. Bestehen von Seiten des Bieters Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart, so sind diese in detailierter Form dem Angebot schriftlich beizufügen. Fehlende Beschreibungen sind zu ergänzen. Eventuell Mängel oder Auslassungen hat der Bieter mit der Angebotsabgabe zu fixieren. Soweit Mehrkosten dadurch entstehen, sind 04diese in einem Zusatzangebot mit dem Hauptangebot anzubieten. Sämtliche Unklarheiten aus der Aus- schreibung sind vom Bieter vor Angebotsabgabe mit dem Architekten zu klären. Es ist eine in allen Belangen nach den Vorstellungen des Architekten voll funktionsfähige Konstruktion anzubieten. Mehrkosten aus Nichtbeachten dieses Hinweises können nicht anerkannt werden. Sämtliche aus der Ausschreibung und den Plänen des Architekten ersichtlichen Arbeiten sind einschließlich aller zur Fertigstellung benötigten Hilfsmittel (auch Gerüste), Leistungen und Werkstoffe zu erbringen. Die Vergütung für alle geforderten Leistungen (schriftliche, zeichnerische, bauvorbereitende, baudurchführende, baubeendigende) sind im Angebotspreis enthalten. Sämtliche Arbeiten sind vom Auftragnehmer in Detail und Ausführung mit den in Berührung kommenden Firmen    (z.B. Rohbauunternehmen, Trennwandhersteller, Fenster-bauer, Elektroinstallationsfirmen usw.) verantwortlich abzusprechen und zu koordinieren. Unstimmigkeiten und daraus resultierende Mehrarbeiten und Mehrkosten wer- den nicht besonders vergütet. 03. Objektbeschreibung Es handelt sich um die Errichtung eines unterkellerten 14-WE-Wohngebäudes, 5-geschossig, mit Tiefgarage. Desweiteren handelt es sich um die Errichtung von 10 nicht unterkellerten Einfamilienhäusern, 2-geschossig mit Staffelgeschoss (Flachdach). Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M1:100 der Fa. Jakob Durst vom 24.06.2025. Das Leistungsver- zeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung. Desweiteren die Positionspläne des IB BTH, Rhede 04. Anlagen ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 25-0173L  vom 12.08.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes, Mönchengladbach ANLAGE 2 Baugenehmigungspläne M 1:100, Fa. Jakob Durst GmbH & Cie ANLAGE 3 Energieberatungs und Planungsbüro Fürst GEG-Wärmeschutznachweise vom 27.03.. 2025 ANLAGE 4 Prüfbericht Brandschutz SV Michael Hamacher 25-NPH-01 vom 29.7.2025
Besondere Angebotsbedingungen
STEILDACH_MFH
STEILDACH_MFH
10.0010 Isover; Integra ZKF 1, 220 mm, WLG 032; mit Klimamembran, Steildach Mehrlagige Wärmedämmung eines nichtbelüfteten, vollge- dämmten Steildachs aus Isover Integra ZKF 1-032 oder gleichwertig, Anwendungsgebiet: DZ Wärmeleitfähigkeitsgruppe 032 nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1 Gesamtdicke der Dämmschicht: 220 mm Einbauort: Steildach liefern und zwischen Dachsparren nach Werksvorschrift einbauen, die Unterseiten mit Isover Vario KM und Vario KB winddicht verkleben. Bevor die Wärmedämmung einschließlich der Dampfbremse mit anderen Baustoffen bekleidet wird, ist für die Isolierung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung eine technische Abnahme durchzuführen.
10.0010
Isover; Integra ZKF 1, 220 mm, WLG 032; mit Klimamembran, Steildach
269.00
m2
10.0020 Isover; Integra ZKF 1, 220 mm, WLG 032; Klimamembran, Gaube, Zulage Mehrlagige Wärmedämmung eines nichtbelüfteten, vollge- dämmten Steildachs aus Isover Integra ZKF 1-032 oder gleichwertig, Anwendungsgebiet: DZ Wärmeleitfähigkeitsgruppe 032 nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1 Gesamtdicke der Dämmschicht: 220 mm Einbauort: Dachgaubenseiten liefern und zwischen Dachsparren nach Werksvorschrift einbauen, die Unterseiten mit Isover Vario KM und Vario KB winddicht verkleben. Bevor die Wärmedämmung einschließlich der Dampfbremse mit anderen Baustoffen bekleidet wird, ist für die Isolierung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung eine technische Abnahme durchzuführen. als Zulage zu Pos. 10.0010
10.0020
Isover; Integra ZKF 1, 220 mm, WLG 032; Klimamembran, Gaube, Zulage
33.00
m2
10.0030 Isover; Integra ZKF 1, 30 mm, WLG 032, 1-lagig Einlagige Wärmedämmung eines nichtbelüfteten Steildachs mit Isover Integra ZKF 1-032 oder gleichwertig dämmen, Anwendungsgebiet: DZ Wärmeleitfähigkeitsgruppe 032 nicht- brennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1. Gesamtdicke der Dämmschicht: 30 mm liefern und auf den Dachsparren nach Werksvorschrift ein- bauen.
10.0030
Isover; Integra ZKF 1, 30 mm, WLG 032, 1-lagig
269.00
m2
10.0040 Sparren und Kehlbalkenflächen auffüttern, 30 mm Sparren- und Kehlbalkenflächen vor dem Einbau der in der Vorposition beschriebenen Wärmedämmung mit imprägnierten Kanthölzern, Abmessung 30 x 60 mm, um 3 cm Höhe auffüttern.
10.0040
Sparren und Kehlbalkenflächen auffüttern, 30 mm
240.00
m2
10.0050 A1-gedämmte Wandschrägen, bis d = 25 cm, 1.000°C Schrägen im Bereich von Wohnungstrenn- und Treppenhaus- abschlusswänden herstellen, Zuschnit, bis: d = 25 cm Oberfläche parallel zur Dachkonstruktion mit Mörtel beiziehen. Anschließendes aufbringen einer 220 mm starken Steinwoll- dämmung (A1), WLG 035, die mit der Sparrenoberkante bün- dig dicht abschließt. > 1.000 °C
10.0050
A1-gedämmte Wandschrägen, bis d = 25 cm, 1.000°C
28.00
m
10.0060 GK-Decken- und Dachschrägenbekleidung, 1-lagig, Q2 Sparren- und Kehlbalkenflächen inkl. der Gauben mit impräg- nierten Dachlatten 24/ 48 mm im Abstand von ca. 41 cm verlatten und im Toleranzbereich liegende Abmaße der Dachkonstruktion durch Unterlegen der Latten ausgleichen. Unterseitige Bekleidung der ausgerichteten Lattenkonstruktion mit 1 Lage 12,5 mm dicken Gipskartonbauplatte nach DIN 18180. Die Befestigung der GK-Bauplatten an der Unterkonstruktion erfolgt mittels verzinkter Schnellbauschrau- ben T35 mit Grobgewinde. Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung. Alle Arbeiten sind nach den einschlägigen Vorschriften und Hersteller- angaben auszuführen inkl. Fugenversiegelungen von Wand- und Deckenanschlüssen mit Acryl-Dichtungsmasse. Erzeugnis: Knauf oder gleichwertig liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0060
GK-Decken- und Dachschrägenbekleidung, 1-lagig, Q2
237.00
m2
10.0070 GK-Decken- und Dachschrägenbekleidung, 2-lagig, Zulage Beplankungen der GK-Decken- und Dachschrägenbekleidung, mit Gipskartonbauplatten 2-lagig herstellen, 2. Lage als Zulage zu Pos. 10.0060
10.0070
GK-Decken- und Dachschrägenbekleidung, 2-lagig, Zulage
O
269.00
m2
10.0080 Aussparungen von 0,50 bis 1,00 m², VELUX, Zulage Viereckige Aussparungen (Fenster) Einzelgröße von 0,50 bis 1,00 m² nach Zeichnung bzw. nach Angabe der örtlichen Bauleitung anlegen, herstellen und falls erforderlichen die Unterkonstruktion fachgerecht auswechseln in fix und fertiger Arbeit, als Zulage zu Pos. 10.0060 und 10.0070
10.0080
Aussparungen von 0,50 bis 1,00 m², VELUX, Zulage
2.00
St
10.0090 Aussparungen von 1,00 bis 2,00 m², VELUX, Zulage Viereckige Aussparungen (Fenster) Einzelgröße von 1,00 bis 2,00 m² nach Zeichnung bzw. nach Angabe der örtlichen Bauleitung anlegen, herstellen und falls erforderlichen die Unterkonstruktion fachgerecht auswechseln in fix und fertiger Arbeit, als Zulage zu Pos. 10.0060 und 10.0070
10.0090
Aussparungen von 1,00 bis 2,00 m², VELUX, Zulage
3.00
St
10.0100 Aussparungen von 2,00 bis 4,00 m², VELUX, Zulage Viereckige Aussparungen (Fenster), Einzelgröße von 2,00- 4,00 m² nach Zeichnung bzw. nach Angabe der örtlichen Bauleitung anlegen, herstellen und falls erforderlichen die Unterkon- struktion fachgerecht auswechseln in fix und fertiger Arbeit, als Zulage zu Pos. 10.0060und  10.0070
10.0100
Aussparungen von 2,00 bis 4,00 m², VELUX, Zulage
O
1.00
St
WÄNDE_MFH + EFH
WÄNDE_MFH + EFH
10.0110 Drempel 2x GKB 2x 12.5 mm/ m2, Q2 Drempelbekleidungen aus einem freistehenden Einfach-Metallständerwerk mit verzinkten CW-Wandprofilen nach DIN 18182/ Teil-1, bis 1,50 m hoch, 2-lagig mit Gipskarton-Bauplatten (GKB) nach DIN 18180, 12,5 mm dick, beplankt, Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standard- verspachtelung inkl. Fugenversiegelungen von Wand- und Deckenanschlüssen mit Acryl-Dichtungsmasse liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0110
Drempel 2x GKB 2x 12.5 mm/ m2, Q2
33.00
m2
10.0120 Freistehende Vorsatzschale, (GKFI), 2-lagig, Q2, raumhoch Freistehende, raumhohe Vorsatzschalen nach DIN 18183 aus CW-50- Wandprofilen nach DIN 18182/ Teil-1, 1- bis 2-seitig, 2-lagig mit Gipskarton-Bauplatten GKFI nach DIN 18180, 12,5 mm dick, beplankt, Einbauort: Bad, D-Bad Wanddicke: mindestens 75 mm maximale Wandhöhe ca.: bis 3,00 m Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardver- spachtelung, liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0120
Freistehende Vorsatzschale, (GKFI), 2-lagig, Q2, raumhoch
165.00
m2
10.0130 Halbhohe Vorsatzschalen (GKFI), 2-lagig Bekleidung von Vorwandinstallationen mit halbhohen senk- rechten Vorsatzschalen nach DIN 18183 und horizontalen Ab- deckungen, aus CW-50-Wandprofilen nach DIN 18183/ Teil 1, 1- bis 2-seitig, 2-lagig mit Gipskarton-Bauplatten (GKFI) nach DIN 18180, 12,5 mm dick, beplankt, Einbauort: Bad Wanddicke: mindestens 75 mm Wandhöhe: 1,40 bis 1,60 m Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardver- spachtelung, liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0130
Halbhohe Vorsatzschalen (GKFI), 2-lagig
158.00
m2
10.0140 Verkofferungen (GKB), HVK, 1-lagig, Q2, raumhoch Verkofferungen aus verzinkten CW-50-Wandprofilen nach DIN 18182, 2- bis 3-seitig, 1-lagig mit Gipskarton-Bauplatten (GKB) nach DIN 18180, 12,5mm dick, beplankt, Einbauhöhe max. bis 3,00 m, Fugenversiegelung nach Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung, liefern und nach Werksvorschrift ein- bauen.
10.0140
Verkofferungen (GKB), HVK, 1-lagig, Q2, raumhoch
125.00
m2
10.0150 Installationslöcher H-L-S und Elektro Installationslöcher für die Gewerke Heizung-Sanitär-Lüftung und Elektro anlegen und herstellen, pauschal
10.0150
Installationslöcher H-L-S und Elektro
L
1.00
psch
10.0160 Aussparungen von 0,50 bis 1,00 m², Elt-UV, Zulage Viereckige Aussparungen (Elektro-UV) Einzelgröße von 0,50 bis 1,00 m² nach Zeichnung bzw. nach Angabe der örtlichen Bauleitung anlegen, herstellen und falls erforderlichen die Unterkonstruktion fachgerecht auswechseln in fix und fertiger Arbeit, als Zulage zu Pos. 10.0140
10.0160
Aussparungen von 0,50 bis 1,00 m², Elt-UV, Zulage
28.00
St
10.0170 Aussparungen von 1,00 bis 1,50 m², HVK, Zulage Viereckige Aussparungen (HVK), Einzelgröße von 1,00 bis 1,50 m² nach Zeichnung bzw. nach Angabe der örtlichen Bauleitung anlegen, herstellen und falls erforderlichen die Unterkon- struktion fachgerecht auswechseln in fix und fertiger Arbeit, als Zulage zu Pos. 10.0140
10.0170
Aussparungen von 1,00 bis 1,50 m², HVK, Zulage
28.00
St
10.0180 Alu-Kantenprofile Kantenprofile für den Trockenbau, aus Aluminium 0,50 mm, lie- fern, auf allen vorstehenden Ecken lot- und fluchtrecht ansetzen und sauber überspachteln. Im Bereich von gefliesten Flächen kommen keine Kantenprofile zur Ausführung.
10.0180
Alu-Kantenprofile
324.00
m
10.0190 Revisionsöffnung in Montagewand, 400/ 400 mm Revisionsöffnung in Montagewand herstellen, mit vorgefertigter Revisionsklappe aus Metallblech, mit Gipsplatten beplankt, inklusive Herstellen der Öffnung und aller sonst notwendigen Nebenarbeiten sowie aller Zubehörteile. Beplankung: 2x 12,5 mm GKBI Größe: 400/ 400 mm
10.0190
Revisionsöffnung in Montagewand, 400/ 400 mm
O
1.00
St
DECKEN_MFH
DECKEN_MFH
10.0200 Unterdecken, GKB -1-lagig, 12.5 mm, Q2, MFH, Bad Unterdecken nach DIN 18168/ Teil-1 aus verzinkten CD- Deckenprofilen nach DIN 18182/ Teil-1 1-lagig mit Gipskarton- Bauplatten (GKB) nach DIN 18180, 12,5 mm dick, beplankt, Abhängehöhe bis 50 cm, Einbauhöhe: bis 3,00 m. Befestigung der Unterkonstruktion an der vorhandenen Holz-Dachkonstruk- tionn, Fugenverspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 als Stan- dardverspachtelung inkl. Fugenversiegelungen von Wand- und Deckenanschlüssen mit Acryl-Dichtungsmasse Einbauort: MFH, Bad liefern und nach Werksvorschrift einbauen.
10.0200
Unterdecken, GKB -1-lagig, 12.5 mm, Q2, MFH, Bad
88.00
m2
20 D„mmung von Decken und B”den
20
D„mmung von Decken und B”den
20.0010 Bodenfläche dämmen, EPS 035, d = 280 mm, 3.OG + 4.OG Bodenfläche dämmen, EPS 035, d = 280 mm, 3.OG + 4.OG
20.0010
Bodenfläche dämmen, EPS 035, d = 280 mm, 3.OG + 4.OG
B
90.00
m2
20.0020 Dämmplatte, PIR Alu WLS 023-DAA dh 120 kPa, 3. + 4. OG Dämmplatte,  PIR Alu WLS 023-DAA dh 120 kPa Dämmstärke 2x 140 mm = 280 mm Fabrikat : Soprema EFYOS BLUE A (PIR Alu WLS 023 - DAA dh 120 kPa) Einbauort: 3. Ober- und 4. Obergeschoss Dachboden MFH Dämmung 2-lagig liefern und auf der Decke über 3.OG und 4.OG zwischen den Fußpfetten verelegen und aufkleben.
20.0020
Dämmplatte, PIR Alu WLS 023-DAA dh 120 kPa, 3. + 4. OG
A
90.00
m2
20.0030 Dämmplatte TERRAROCK PRO Wärmedämmschicht im nicht für  Wohn- oder Arbeitszwecke genutzten und nicht ausgebauten sowie unbeheizten Dach-raum. Bei Auflage einer druckfesten und biegesteifen Boden-platte ist ein Begehen und Nutzen als Lagerfläche für leichte Gegenstände möglich. Maximale dauerhafte Last beträgt 100 kg/m². Abdeckung ab 18 mm OSB / Gipsfaserplatte oder 19 mm Spanplatte möglich. Fabrikat: ROCKWOOL Dämmplatte Tegarock Pro nach RAL-Gütezeichen Nr. 388 Dämmplatten: Dämmstoff aus hoch verdichte-ter, kunstharzgebundener Stein -wolle mit einem Schmelzpunkt >1.000 °C. Euroklasse: A1, nichtbrennbar, gemäß DIN EN 13501-1 Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(m²K) (Bemessungswert) Druckfestigkeit: 20 kPa Nachweis des RAL Güte zeichens, Recyclingfähig Dämmschichtdicke: 280.mm Länge x Breite: 1.000 x 625 mm Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) nach DIN 4108-4:2020-11 Euroklasse: nichtbrennbar A1 nach DIN EN 13 501-1 Anwendungsgebiet: DAD-dg nach DIN 4108-10 Liefern und dicht gestoáen einbauen. Aufgehende sowie an-schließende Bauteile (Drempel, Giebel und Zwischensparren-bereiche), die an die Dämmebene angrenzen, sind ebenfalls zu dämmen.
20.0030
Dämmplatte TERRAROCK PRO
A
90.00
m2
30 Bodentreppe_MFH
30
Bodentreppe_MFH
30.0010 Bodentreppe mit Feuerschutz FS30, 140 x 70 cm, 3.+ 4. OG Bodentreppe mit Feuerschutz FS30 (DIN4102-2; ÖNORM B 3860) Einbau als bauteilgeprüftes System mit Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten von unten. Bodentreppe (DIN14975, DIN 3193) in Möbelqualität (weißer Deckel, weiße Kunststoffdeckleisten auf Gehrung). Einbaufuge feuerhemmend durch geprüftes Deckenanschluss-System (Blähstreifen +  Fugenzopf) Treppenteil "Liliput"- Scherentreppe, Strang- pressaluminium, Stufentiefe 11 cm, Stufen profiliert.; inklusive Kom-fortbedienung. Wärmeschutz: WS4D:(Doppeldämmung + Dich- tung + Deckensanschluss für luftdichten Einbau. Handlauf: Teleskopphandlauf Schutzgeländer: Stabilität 500N (DIN 1055) Schloss: vorbereitet für Profilzylinder Fabrikat: Wellhölfer Treppen GmbH&Co.KG Max-Mengeringhausen-Straße 1 97084 Würzburg Telefon 09 31/ 6 14 05-0 Telefax 09 31/ 6 14 05 71 Email info@wellhoefer.de Typ: Wellhögfer Bodentreppe mit Feuer- Schutz FS30 oder gleichwertiges Produkt. ........................................................ ......................................................... Deckenöffnung: 140 x 70 cm Deckenstärke:: 22 cm Beton + 28 cm Dämmung Lichte Raumhöhe: 2,62 m (unterhalb Decke/ Treppe) Einbauort: 3. + 4. Obergeschoss liefern und fachgerecht montieren.
30.0010
Bodentreppe mit Feuerschutz FS30, 140 x 70 cm, 3.+ 4. OG
2.00
St
40
40
40.0010 Stunden eines Spezialfachbauarbeiters Stunden eines Spezialfachbauarbeiters für diverse, nicht vor- hersehbare Arbeiten, die nur auf Anordnung der örtlichen Bau- leitung zum besonderen Nachweis auszuführen sind.
40.0010
Stunden eines Spezialfachbauarbeiters
O
1.00
Std
40.0020 Stunden eines Baufachwerkers Stunden eines Baufachwerkers, für diverse, nicht vorherseh- bare Arbeiten, die nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung zum besonderen Nachweis auszuführen sind.
40.0020
Stunden eines Baufachwerkers
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