Trockenbau
Wohnen am Märchenwald
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PROJEKTBESCHREIBUNG Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um den Neubau eines Wohnquartiers aus insgesamt vier Gebäuden auf einem aktuell unbebauten Grundstück in Düsseldorf Flingern. Die Häuser erstrecken sich dabei über zwei von einer Straße getrennten Grundstücke. Das Haus 01 steht dabei separat auf einem eigenen Grundstück. Die Häuser 02 bis 04 teilen sich wiederum ein Grundstück. Im aktuellen Zustand ist das Grundstück vollständig unbebaut. Im Rahmen der Entwicklung des Stadtteils Düsseldorf Flingern wurde es als Standort für eine Wohnbebauung vorgehalten. Benachbart sind in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche neue Wohnbebauungen entstanden. Auf dem Grundstück selbst stehen einige Bäume, die im Rahmen der Umsetzung des Projektes mittels Ersatzpflanzungen ersetzt werden sollen. Zudem liegt auf dem Grundstück eine Leitung der Telekom, sowie des Stromnetzbetreibers. Dieser Bereich des Grundstücks wird von Bebauung freigehalten und während der Baumaßnahme entsprechend geschützt. Unmittelbar neben dem Grundstück errichtet ein anderer Bauträger gerade mehrere Mehrfamilienhäuser. Gegenüber dem Grundstück soll eine Kita der Stadt Düsseldorf entstehen. Der finale Straßenausbau ist noch nicht erfolgt. Den genauen Umgang regelt hier die beantragte Baugenehmigung. Das Projekt selbst besteht aus vier Baukörpern auf zwei Grundstücken. Der erste Baukörper verfügt über eine zweigeschossige Bauweise zzgl. Staffelgeschoss und einem begrünten Flachdach. Das Gebäude wird in den Etagen EG und 1.OG mittels Pflegewohngemeinschaften genutzt. Das Staffelgeschoss wird mittels öffentlich geförderter Wohnungen genutzt. Das Gebäude ist teilunterkellert. Im Keller befindet sich neben der Haustechnik die notwendige Abstellfläche. Das Haus 02 beinhaltet in einer dreigeschossigen Bauweise zzgl. Staffelgeschoss insgesamt 14 Wohnungen. Diese Wohnungen sind allesamt gefördert. Unter dem Gebäude befindet sich die Tiefgarage, in der alle Stellplätze des Quartiers untergebracht sind. Das dritte Haus beinhaltet insgesamt drei Reihenhäuser in einer zweigeschossigen Bauweise ohne Staffelgeschoss. Auch diese Häuser werden gefördert errichtet. Das Haus 04 beinhaltet 6 Wohnungen in zwei Stockwerken zzgl. Staffelgeschoss. Das Gebäude ist teilunterkellert. Alle Wohnungen inkl. der anbieterverantworteten Pflegewohngemeinschaft werden öffentlich gefördert. Das gesamte Gebäudeensemble wird in KfW 40 errichtet und erhält keine weiteren Förderungen.
PROJEKTBESCHREIBUNG
1. Generelle Vereinbarungen Grundlage für die Abgabe eines Angebots sind folgende generelle Vereinbarungen: Nebenangebote werden nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart und akzeptiert Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes und der Krankenkassen zugelassen Angebote sind nur in Zusammenhang mit einem gültigen Eignungsnachweis zugelassen Angebote sind nur in Zusammenhang mit der Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzprojekten in den letzten drei Jahren zugelassen Geschuldet wird jeweils ein, wie in den Plänen abgebildetes, abnahmefähiges Gewerk inkl. aller Nebenleistungen. Ggfls. in der Ausschreibung nicht aufgeführte, aber zur Fertigstellung des Gewerks relevante Positionen sind bis spätestens zur Abgabe des Angebots schriftlich anzuzeigen und selbstständig mit einzukalkulieren. Die angebotenen Einheitspreise der aufgeführten Leistungen verstehen sich für eine komplette Lieferung und Montage, sowie Anschluss und Inbetriebnahme (sofern notwendig) der betreffenden Leistungen, und zwar auch dann, wenn dies in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich vermerkt ist. Der Auftragnehmer hat anhand der Planungsunterlagen, sowie des örtlichen Befundes (vgl. hierzu das Kapital Bauablauf) das Angebot bezüglich der errechneten Massen und des Wortlautes auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Bedenken sind umgehend, jedoch spätestens bei Abgabe des Angebots, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er die Leistungen vollständig und funktionsgerecht zum angebotenen Preis erbringen kann. In den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen sind folgende Punkte insbesondere mit einzukalkulieren. Die hier aufgeführte Liste hat dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf vom Auftragnehmer eigenständig zu erweitern: alle erforderlichen Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich aller Kosten für die Bauleitung sowie Zuschläge, die dem AN durch Aufmaß und Abnahme entstehenden Kosten, Kosten für alle erforderlichen Dichtungs-, Klemm-, Befestigungs-, Isolierungs-, Schweiß- und Verbindungsmaterialien sowie Kleinteile frei Baustelle, Kosten für sonstige Nebenarbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position stehen, auch wenn diese nicht separat in den Leistungstexten beschrieben sind. Kosten für Schutzmaßnahmen von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, Kosten für das Einholen aller erforderlicher Schachterlaubnisscheine, Kosten für die Inbetriebnahme einzelner Teile sowie für eventuelle Messprotokolle, Kosten aller technischer Unterlagen Kosten für die Erarbeitung und Vervielfältigung der ggfls. erforderlichen Werks- und Montageplanungen. Die vom AG übermittelten Unterlagen können dem Kapitel "Ausführungsunterlagen" entnommen werden. Der AN übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters für eigene und seine Subunternehmerleistungen eigenverantwortlich ohne gesonderte Vergütung. Der Fachbauleiter muss nach Auftragserteilung namentlich benannt werden. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. (s.u. "Baubesprechungen / Baustellenbesetzung")
1. Generelle Vereinbarungen
2. Angebots- und Vertragsbedingungen Die Abgabe eines Angebots, die Vergabe und die Ausführung unterliegen den folgenden Bedingungen: Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung inkl. aller Vorbemerkungen VOB / B und VOB / C BauO NRW in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung DIN Vorschriften und technische Vorbemerkungen Richtlinien der beratenden Ingenieure, wie beispielsweise dem TÜV, VDI, VDS Richtlinien der Berufsgenossenschaften Alle im Anhang befindlichen Unterlagen Anerkannte Regeln der Technik Stellen die o.g. DIN-Normen keine ausreichende Qualitätssicherung für auszuführende Arbeiten dar, kommen für die entsprechenden Leistungen die anerkannten Regeln der Technik zum Einsatz. Aktuelle Richtlinien und Verarbeitungshinweise der Hersteller müssen erfüllt werden, wenn diese oberhalb der Anforderungen der jeweiligen DIN-Norm liegen. Die Reihenfolge und Wichtigkeit der unterschiedlichen Bedingungen und Anforderungen regelt der Bauwerkvertrag.
2. Angebots- und Vertragsbedingungen
3. Angebotsabgabe und Vergabe Die Angebotsabgabe erfolgt unentgeltlich und für den Auftraggeber ohne Verbindlichkeiten. Bei der Vergabe ist der Auftraggeber nicht an das kostengünstigste Angebot gebunden. Bei der Abgabe ist ein vollständig ausgefülltes LV als pdf und gaeb, sowie der Nachweis über die Zulassung zur Ausführung der angebotenen Leistungen vorzulegen. Ein nicht vollständig ausgefülltes LV findet in der Vergabe keine Beachtung.
3. Angebotsabgabe und Vergabe
4. Bauablauf Im Anhang an dieses Leistungsverzeichnis befindet sich ein grober Bauzeitenplan. Dieser gibt die Dauer eines Gewerkes wochenweise an. Die darin angegebenen Zeiten sind als bindend anzusehen. Gleichzeitig ist das Angebot so zu kalkulieren, dass die angebotenen Preise zum Zeitpunkt der Ausführung gem. Bauzeitenplan noch gehalten werden können. Variable Preisgleitklauseln oder andere variable Kosten werden nicht akzeptiert. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den angegebenen Zeiten einverstanden und versichert über ausreichend Personal für die Ausführung der angebotenen Leistungen in der zur Verfügung stehenden Zeit zu verfügen. Ein Nachweis über ausreichend Personal ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Sollten Fragen zum Bauablauf und der Situation auf der Baustelle während der Ausführung bestehen, steht es dem Auftragnehmer frei vor Abgabe des Angebots eine Ortsbesichtigung durchzuführen (und sich vor Ort von den öffentlichen Verhältnissen, insbesondere der Lage und Beschaffenheit der Baustelle und deren Zufahrtswegen zu überzeugen) oder mit den planenden Architekten von Studio OM Kontakt aufzunehmen. Gerne tauschen wir uns mit Ihnen über das Projekt aus. Der Baubeginn für das gesamte Gebäude ist dem Deckblatt zu entnehmen. Der Baubeginn für das eigene Gewerk ist gem. des beiliegenden Bauzeitenplans selbst zu ermitteln. Im Bauzeitenplan sind verschiedene parallellaufende Arbeiten zu erkennen. Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit den parallellaufenden Arbeiten einverstanden. Mögliche hieraus resultierende Einschränkungen im Bezug auf die Lagermöglichkeit von Baumaterialien, sowie mögliche Einschränkungen in der Baustelleneinrichtung sind dem Auftragnehmer bekannt und sind im Angebotspreis mit einkalkuliert. Eine nachträgliche Erhöhung des Angebotspreises auf Basis von erhöhter Aufwendung für Materiallagerung, Materialtransport oder die Baustelleneinrichtung sind ausgeschlossen. Ergänzung: Der AN hat mit den anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass keine Verzögerung der Arbeiten entsteht. Etwaige Schwierigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch mitzuteilen.
4. Bauablauf
5. Ausführungsunterlagen Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle mit dieser Anfrage übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben. Sie haben den Status "Vorabzug" und dürfen für die Ausführung nicht verwendet werden. Der AG stellt eine vollständige und freigegebene Ausführungsplanung inkl. allen relevanten Grundrissen, Deckenspiegeln, Ansichten und Schnitten, sowie allen notwendigen Leitdetails zur Verfügung. Im Rahmen der Verhandlung nach Angebotslegung erhält der AN einen vollständigen Plansatz. Diesen hat der AN bis Vertragsunterschrift selbstständig auf Vollständigkeit zu prüfen. Etwaige Lücken und Fehler müssen bis spätestens zur Vertragsunterschrift angezeigt werden.Ggfls. benötigte Montage- und Werkplanungen, die für das Erbringen des Gewerks notwendig sind, sind vom AN selbstständig zu erarbeiten und vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen. Bereits bei Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer den benötigten Vorlauf der Planunterlagen vor Ausführungsbeginn, sowie die Anzahl der benötigten Exemplare mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass der Auftraggeber kostenfrei nur ein gedrucktes Exemplar der Ausführungsunterlagen zur Verfügung stellt. Alle zusätzlichen Ausführungen werden kostenpflichtig zu Lasten des Auftragnehmers erstellt. Alternativ kann der Auftragnehmer die Unterlagen selbst vervielfältigen. Hierzu erhält er die oben beschriebene Ausführungsunterlagen als pdf und dwg. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart oder die Vorarbeiten anderer Handwerker, so dass die Verantwortung für die Übertragung nicht übernommen werden kann, so ist dies der Bauüberwachung umgehend schriftlich mitzuteilen. Die davon betroffenen Arbeiten sind sofort einzustellen, bis eine Einigung über die Weiterführung der Arbeiten und der Einschließung der Verantwortung erzielt wird. In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für seine Leistungen und Lieferungen allein.
5. Ausführungsunterlagen
6. Baubesprechung Baubesprechungen finden wöchentlich, bei Bedarf oder auf Verlangen des Auftraggebers auch öfter statt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen verantwortlichen Mitarbeiter (Bauleiter) und dessen Vertreter schriftlich zu benennen, der ihn hinsichtlich aller technischen und kaufmännischen Fragen in den Baubesprechungen vertritt. Der Bauleiter ist bevollmächtigt alle Erklärungen des Auftraggebers entgegenzunehmen und für den Auftragnehmer Erklärungen abzugeben. Er ist verpflichtet an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Die Vertretungsberechtigung ist schriftlich nachzuweisen. Der verantwortliche Bauleiter bzw. sein Vertreter haben während der normalen Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend zu sein. Außerhalb der normalen Arbeitszeit muss er fernmündlich erreichbar sein. Der Auftraggeber ist berechtigt einen Austausch von einzelnen Mitgliedern der technischen Aufsicht zu verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Der Auftragnehmer versichert, dass beide Vertreter der deutschen Sprache mächtig und in der Lage sind, mit den weiteren vom Auftragnehmer auf der Baustelle beschäftigten Arbeitern zu kommunizieren. Zur Klarstellung: Mit Abgabe des Angebots stimmt der Auftragnehmer zu, dass zu jedem Zeitpunkt (innerhalb der üblichen Arbeitszeiten) mindestens ein in Wort und Schrift der deutschen Sprache mächtiger Mitarbeiter auf der Baustelle ist, der die oben genannten Anforderungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung erfüllt. Eine Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung (auch per Email) des Auftraggebers. Bei jeder Weitergabe sind die beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitergabe an einen ausländischen Subunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und die Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Subunternehmer weder Leiharbeiter im Sinne des AÜG noch Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Bei sämtlichen ausländischen Arbeitnehmern ist eine gültige Arbeitserlaubnis und gültiger Versicherungsnachweis ständig vorlagebereit auf der Baustelle vorzuhalten.
6. Baubesprechung
7. Baustelleneinrichtung Die Baumaßnahme befindet sich in Düsseldorf Flingern. Das betreffende Grundstück ist unbebaut und kann in ausgewiesenen Bereichen für eine Baustelleneinrichtung genutzt werden. Diese Fläche wird vollständig eingezäunt und videoüberwacht. Die genaue Lage dieser Flächen, sowie deren Verwendung ist dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Dem Baustelleneinrichtungsplan ist zu entnehmen, dass nach Aushub der Baugruben deutlich geringere Lagerkapazitäten auf dem Grundstück vorhanden sind. Lagerungen von Materialien auf dem Grundstück (außerhalb der aktuell durch das entsprechende Gewerk bearbeiteten Flächen; siehe hierzu Bauzeitenplan) sind nur ausnahmsweise und nur in Rücksprache mit der Bauleitung möglich. Seitens des Auftraggebers werden die für die Baumaßnahme notwendigen sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Aufenthaltsflächen für die Mitarbeiter gem. Arbeitsstättenrichtlinie und anderen gesetzlichen Vorgaben sind in der Eigenverantwortung des Auftragnehmers herzustellen. Sollten hierfür zusätzliche Container durch den Auftragnehmer aufgestellt werden müssen, so ist dies nur in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Eine Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Gebäudes ist schon zur Angebotsabgabe verbindlich mitzuteilen. Bauwasser- und Baustromanschlüsse sind an einer zentralen Stelle auf dem Grundstück vorhanden. Eine weitere Verteilung obliegt dem Auftragnehmer. Die Kosten für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen werden pauschal auf alle Unternehmer umgelegt. Die für die Arbeiten an der Fassade notwendigen Gerüste sind bauseitig vorhanden und werden im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollte die Inanspruchnahme dieses Gerüstes zur Ausführung des Gewerks notwendig sein, so ist dies bereits bei Angebotsabgabe verbindlich zu erklären. Die Arbeiten sind in diesem Fall so zu koordinieren, dass dem Abrüsten des Bauwerks zum im Bauzeitenplan definierten Zeitpunkt nichts entgegensteht. Das Gerüst wird im Rahmen der Bauausführung von mehreren Gewerken parallel genutzt. Oben beschriebene Grundsätze für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend. Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und  Gefahr. Die Gerüstgestellung bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5 m hat vom Auftragnehmer zu  erfolgen. Hierfür wird keine Vergütung gewährt. Der Auftragnehmer versichert, größtmögliche  Rücksicht auf den Straßenverkehr und die Nachbarn zu nehmen. Lärm- und Staubbelästigung, sofern vermeidbar, sind zu unterlassen. Hierbei sind die jeweils örtlich höchstzulässigen Lärmgrenzen zu beachten.
7. Baustelleneinrichtung
8. Leitungen auf dem Grundstück / Baumschutz Auf dem Grundstück des Hauses 01 befinden sich im östlichen Randstreifen Leitungen von öffentlichen Versorgungsträgern. Die Lage der Leitungen ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die geltenden Schutzbestimmungen für den Schutzstreifen oberhalb der Leitungen ist für alle Gewerke bindend. Die Fläche darf weder als Baustelleneinrichtungs- noch als Lagerfläche genutzt werden. Bereiche innerhalb der aufgestellten Baumschutzzäune sind ausdrücklich nicht als Lager- oder Abstellfläche zu benutzen. Jegliche Arbeiten innerhalb der Schutzzäune sind ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung durchzuführen.
8. Leitungen auf dem Grundstück / Baumschutz
9. Aufzüge Die im Zuge der Baumaßnahme errichteten Aufzüge sind nicht für den Materialtransport geeignet und nicht für einen solchen zu nutzen. Eine Nutzung der Aufzüge ist während der Gesamtmaßnahme untersagt. Parallel zu den Rohbaumaßnahmen arbeitende Auftragnehmer können ggfls. den bauseitig vorhandenen Kran zum Materialtransport nutzen. Hierzu ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Eine Krannutzung ist nicht Beschaffenheit des Auftrags und kann nicht garantiert werden. Zudem ist zu beachten, dass eine Krannutzung ausschließlich entgeltlich stattfindet und durch die Nutzung des Krans keine Haftung für das bewegte Material übernommen wird. Darüber hinaus ist der Materialtransport nur über die Treppenräume, sowie mittels eigener Hochlogistik möglich. Eine Nutzung von eigener Hochlogistik ist bauseitig abzustimmen. Es ist zu beachten, dass der Kran von mehreren Gewerken genutzt wird. Die oben beschriebenen Grundlagen für parallel laufende Arbeiten gelten entsprechend.
9. Aufzüge
10. Ordnung auf der Baustelle Das Lagern von Materialien ist nur in den im Kapitel Baustelleneinrichtung beschriebenen Maße auf der Baustelle zulässig. Für das auf der Baustelle gelagerte Material ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Diebstahl, Beschädigung oder auch das notwendige Umsetzen von gelagertem Material werden nicht gesondert vergütet. Die Baustelle ist dauerhaft ordentlich zu halten. Hierfür stellt der Auftragnehmer Container für die Entsorgung von Baumaterial zur Verfügung. In diesen Containern sollen übliche Bauabfälle sowie Sonderabfälle, wie beispielsweise belastetes Baumaterial (Lacke, etc.), entsorgt werden. Es ist auf die Trennung des Abfalls zu achten. Die Kosten der Abfallentsorgung liegen beim Auftragnehmer. Sollten die Auftragnehmer der Ordnung auf der Baustelle nicht nachkommen, so stimmt der Auftragnehmer bereits mit Abgabe des Angebots der Tatsache zu, dass der Auftraggeber ohne jede vorherige Ankündigung die Baustelle auf Kosten der Auftragnehmer reinigen lassen kann.. Eine vorherige Fristsetzung zur Wahrung der Ordnung auf der Baustelle, sowie eine entsprechende Nachfristsetzung ist in gemeinsamem Einvernehmen nicht notwendig. Auf der Baustelle herrscht im Sinne der gültigen Vorschriften ein striktes Rauchverbot. Etwaige Verstöße können zu dauerhaften Verweisen der entsprechenden Mitarbeiter von der Baustelle führen. Alkoholkonsum, sowie die Anwesenheit von alkoholisierten Mitarbeitern auf der Baustelle führt zu einem unmittelbaren Verweis von der Baustelle.
10. Ordnung auf der Baustelle
11. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des Bauleiters / Architekten ausgeführt werden. Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten, Auslösung usw. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten; Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind jedoch nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Er gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen Datum, Arbeitszeit, Name, Ausbildungsstand wie Meister, Maurer, Monteur, Beschreibung der Arbeiten enthalten und sind der Fachbauleitung arbeitstäglich zur Prüfung vorzulegen. Verspätet eingereichte Stundennachweise werden unabhängig von ihrer Richtigkeit weder geprüft noch akzeptiert. Der Auftragnehmer darf für Stundenlohnarbeiten keine höher qualifizierten Arbeitskräfte in Rechnung stellen, als dies für die Art der Arbeiten erforderlich ist.
11. Stundenlohnarbeiten
11. Zuständigkeiten Der Eigentümer, die FRD Flingern Düsseldorf GmbH, eine Tochtergesellschaft der FiveRocks Development SE mit Sitz in München hat die Abundio RealEstate Development mit Sitz in Gilching mit der Planung und Entwicklung des Objektes Flinger Richtweg in Düsseldorf beauftragt. Die Abundio übernimmt hierbei alle Planungs- und Bauleistungen. Sie fungiert somit als Generalübernehmer. Der Generalübernehmer beauftragt zur Umsetzung der Leistungen verschiedene Planer und Nachunternehmer. Diese Ausschreibung befasst sich mit der Vergabe einer Teilleistung an einen Nachunternehmer. Für die Projektumsetzung sind bereits folgende Planer beauftragt. Diese stehen bei Rückfragen rund um das Leistungsverzeichnis zur Verfügung: Architekt: studio OM GmbH vertr. durch Herrn Felix Leibeling Grafenberger Allee 128a 40237 Düsseldorf Projektsteuerer: Schneider Gisch GmbH vertr. durch Herrn Sebastian Schneider Gneisenaustraße 8 40477 Düsseldorf Statik: Sommer Baustatik GmbH vertr. durch Herrn Christian Halcour Gewerbestraße Süd 56a 41812 Erkelenz TGA: Feies Planungsgesellschaft mbH vertr. durch Herrn Joachim Feies Hymgasse 37 40549 Düsseldorf Bauphysik: Arndt Energiekonzepte vertr. durch Herrn Jörg Arndt Bachstraße 14a 40764 Langenfeld Brandschutz: Brandschutz Hoffknecht GmbH vertr. durch Herrn Sven Hoffknecht Weberstraße 4 41844 Wegberg Freianlagenplanung: MOLA Landschaftsarchitektur GmbH vertr. durch Herrn Michael Mielke Friedrich-Eber-Straße 8 40210 Düsseldorf
11. Zuständigkeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung für die gesamte im nachfolgenden Leistungsverzeichnis näher beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten sowie den notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots. Herstellen der Versorgungsanschlüsse für Bauwasser und Baustrom an bauseits vorhandene Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit sowie An- und Abreise des Personals.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
01.__.0002 Entsorgung Bauschutt Sämtlicher Bauschutt ist vom Ausführer nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Verpackungsmaterialien, Verschnitt etc. sind täglich in den dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Die Baustelle und insb. das Gerüst ist ständig frei- und sauber zuhalten. Reste auf dem Gerüst sind täglich zu entfernen. Dies sollte zeittechnisch mit einkalkuliert werden. Materialien sind lediglich auf den ausgewiesenen Lagerflächen abzustellen. Das Vorhalten entsprechender Container und der Abtransport ist mit einzukalkulieren.
01.__.0002
Entsorgung Bauschutt
L
1.00
psch
01.__.0003 Abdecken Mischplatz Abdecken des Mischplatzes mit einer Folie oder starkem Karton. Liefern, vorhalten, entfernen und entsorgen von Abdeckungen mit Folie oder starkem Karton einschl. Abklebearbeiten.
01.__.0003
Abdecken Mischplatz
L
1.00
psch
01.__.0004 Schutz von Bodenbelägen Bodenbeläge, auch im Aúßenbereich, durch Auslegen mit PE-Folie (200 µm) Tetrapack oder anderen Maßnahmen schützen.
01.__.0004
Schutz von Bodenbelägen
L
1.00
psch
01.__.0005 Absperrmaßnahmen Die zu bearbeitende Flächen sind durch Spannen von rot-weißen Kunststoffbändern vor unbefugtem Betreten und Befahren abzugrenzen. An den Sperrbändern sind Warnhinweise mit dem Datum der frühestmöglichen mechanischen Belastbarkeit anzubringen.
01.__.0005
Absperrmaßnahmen
L
1.00
psch
01.__.0006 Baustelle räumen Nach Beendigung aller Arbeiten ist die Baustelle ordnungsgemäß räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen sind zu beseitigen.
01.__.0006
Baustelle räumen
L
1.00
psch
02 Haus 01
02
Haus 01
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Vorsatzschalen
02.02
Vorsatzschalen
02.03 Verstärkungen
02.03
Verstärkungen
02.04 Abhangdecken
02.04
Abhangdecken
02.05 Klappen / Öffnungen - Wände
02.05
Klappen / Öffnungen - Wände
02.06 Klappen / Öffnungen - Decken
02.06
Klappen / Öffnungen - Decken
02.07 Innentüren
02.07
Innentüren
02.08 Spachtelarbeiten
02.08
Spachtelarbeiten
02.09 Deckendämmung und Armierung - innen
02.09
Deckendämmung und Armierung - innen
02.10 Wanddämmung und Armierung - innen
02.10
Wanddämmung und Armierung - innen
03 Haus 02
03
Haus 02
03.01 Wände
03.01
Wände
03.02 Vorsatzschalen
03.02
Vorsatzschalen
03.03 Verstärkungen
03.03
Verstärkungen
03.04 Abhangdecken
03.04
Abhangdecken
03.05 Klappen / Öffnungen - Wände
03.05
Klappen / Öffnungen - Wände
03.06 Klappen / Öffnungen - Decken
03.06
Klappen / Öffnungen - Decken
03.07 Innentüren
03.07
Innentüren
03.08 Spachtelarbeiten
03.08
Spachtelarbeiten
03.09 Deckendämmung und Armierung - innen
03.09
Deckendämmung und Armierung - innen
03.10 Wanddämmung und Armierung - innen
03.10
Wanddämmung und Armierung - innen
04 Haus 03
04
Haus 03
04.01 Wände
04.01
Wände
04.02 Vorsatzschalen
04.02
Vorsatzschalen
04.03 Verstärkungen
04.03
Verstärkungen
04.04 Abhangdecken
04.04
Abhangdecken
04.05 Klappen / Öffnungen - Wände
04.05
Klappen / Öffnungen - Wände
04.06 Klappen / Öffnungen - Decken
04.06
Klappen / Öffnungen - Decken
04.07 Innentüren
04.07
Innentüren
04.08 Spachtelarbeiten
04.08
Spachtelarbeiten
05 Haus 04
05
Haus 04
05.01 Wände
05.01
Wände
05.02 Vorsatzschalen
05.02
Vorsatzschalen
05.03 Verstärkungen
05.03
Verstärkungen
05.04 Abhangdecken
05.04
Abhangdecken
05.05 Klappen / Öffnungen - Wände
05.05
Klappen / Öffnungen - Wände
05.06 Klappen / Öffnungen - Decken
05.06
Klappen / Öffnungen - Decken
05.07 Innentüren
05.07
Innentüren
05.08 Spachtelarbeiten
05.08
Spachtelarbeiten
05.09 Deckendämmung und Armierung - innen
05.09
Deckendämmung und Armierung - innen
05.10 Wanddämmung und Armierung - innen
05.10
Wanddämmung und Armierung - innen
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__.0001 evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis Fachkraft
06.__.0001
evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis Fachkraft
O
1.00
St
06.__.0002 evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis Hilfskraft
06.__.0002
evtl. Zusatzarbeiten zum Nachweis Hilfskraft
O
1.00
St