Betonwerksteinarbeiten
Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
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I. Ausschreibungsbedingungen I.    Ausschreibungsbedingungen 1.   Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. 2.   Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. 3.   Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. 4.   Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: -   ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter    (vorgesehene kfm. und technische Federführung). -   Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der    Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen. 5.   Anlagen 5.1.   Planliste    Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen: 5.2.   Statische Berechnung    Folgende Unterlagen zum Statischen Nachweis vom Ingenieurbüro RECIS GmbH liegen bei: Statischer Nachweis vom 05.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-EO, Index b, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E1, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E4, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E5, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-DA, 19.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-LS, 21.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-QS, 31.03.2026 Positionsplan E-TW-PO-KG, 27.02.2026    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit der RECIS GmbH abgestimmt werden. Ansprechpartner sind Herr Zein Haider, Tel.: +49 (40) 768 99111, sowie Herr Uwe Herzog (Ingenieurbüro Phase 10), Tel.: +40 (172) 612 45 09.    Bestandunterlagen der Halle, an die der Riegel anschließt, können nach Terminabsprache, soweit vorhanden, beim Architekten und beim Tragwerksplaner eingesehen werden. 5.3.   Gründungsbeurteilung    Folgende Unterlagen zum Baugrund vom Ingenieurbüro Burmann Mandel + Partner Partnerschaftsges. mbB liegen bei: Gründungsbeurteilung vom 28.10.2025    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Ansprechpartner ist Herr Hendrik Schrader, Tel.: +49 (40) 89 60 37. 6.   Ausführungstermine Die Errichtung des Riegels unterliegt einem sehr begrenzten Ausführungsterminplan. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Erdgeschoss im Januar 2028 in Nutzung genommen werden muss. Die Zugänglichkeit ist dabei aus der Bestandshalle zu gewährleisten. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit der Obergeschosse soll nachlaufend bis März 2028 erfolgen. Die Fertigstellung einschl. der Außenanlagen erfolgt parallel zum Betrieb des Erdgeschosses.    Für die Maßnahme ist die beiliegende Roadmap bindend. Diese ist zu verifizieren und zu optimieren. 20.11.2026: Beauftragung umgehend, spätestens 14.12.2026: Start der Werkplanungen 07.12.2026: Einrichtung der Baustelle 14.12.2026: Start der Infrastrukturarbeiten 22.02.2027: Start der Gründungsarbeiten 26.04.2027: Start der Rohbauarbeiten (Hochbau) 14.01.2028: Fertigstellung Erdgeschoss 10.03.2028: Fertigstellung Gebäude gesamt 24.03.2028: Fertigstellung Außenanlagen    Sämtliche Zwischentermine sind zu gewährleisten, im Speziellen die einzelnen Inbetriebnahmen.    Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme des Erdgeschosses sieht der Terminplan eine Bauweise von unten nach oben vor. Damit wird geweährleistet, dass das Erdgeschoss und die direkten Geschosse darüber schon abgedichtet und auch ausgebaut werden können, während in den oberen Geschossen noch Rohbauarbeiten stattfinden.    Mit dem Angebot ist ein Terminplan vorzulegen, der die o.g. Termine berücksichtigt und ermöglicht. Die Berücksichtigung der Termine ist im Angebot einzukalkulieren und essentieller Bewertungspunkt des Angebotes.    Ausführungstermine werden zur Vergabe besprochen und festgelegt. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs- und Zwischentermine werden Vertragsbestandteil. (siehe auch BBB, Pkt. 8) 7.   Pauschalierung Der Auftraggeber beabsichtigt, ggf. Teilbereiche des ausgeschriebenen Leistungsumfangs als Pauschal-Festpreis zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden. Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen zu prüfen. Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen. Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
I. Ausschreibungsbedingungen
III-10. ZTV - Fliesen- und Plattenarbeiten III-9.   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)    Gewerk:   Fliesen- und Plattenarbeiten       - DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten 1.   Leistungsumfang    Der ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet keramischen Wand- und Bodenbodenbelag in den Sanitärräumen. 2.   Allgemeine Hinweise zur Ausführung 2.1.   Sämtliche Leistungen verstehen sich einschließlich Lieferung und Einbau in fertiger Arbeit, dabei sind alle erforderlichen Nebenleistungen eingeschlossen, auch wenn diese bei den einzelnen Positionen nicht wiederholt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn ausdrücklich etwas anderes gefordert wird. 2.2.   Erforderliches Montagegerät sowie alle notwendigen Sicherheits- und Absicherungsmaßnahmen, ebenso Arbeitsgerüste - auch über 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe - für die ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Position mit einzurechnen, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben ist, und gelten dann entgegen der VOB Teil C als Nebenleistungen.    Bauseits wird kein Standgerüst zur Verfügung gestellt. 2.3.   Jegliche Materiallagerung innerhalb der Baustelle ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Abschließbare Räume oder Flächen in der Baustellenfläche werden nicht zur Verfügung gestellt bzw. zugelassen. 2.4.   Für die in das Bauwerk eingehenden Stoffe und Bauteile sind grundsätzlich ungebrauchte Teile zu verwenden, die den geforderten DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen müssen. 2.5.   Stoffe und Bauteile, die der AN nur vorzuhalten hat, die also nicht in das Bauwerk eingehen, können nach Wahl des Auftragnehmers auch gebraucht sein. 2.6.   Leergebinde von Anstrichmitteln, Klebern, Zusatzstoffen usw. müssen vom AN aus dem Baustellenbereich entfernt und entsorgt werden. Diese dürfen nicht in die Bauschuttcontainer geworfen werden. 2.7.   Strom und Wasser als Baustellenversorgung stehen an Verteilern für alle Gewerke zur Verfügung. 3.   Gewerkespezifische Hinweise zur Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten 3.1.   Kleinere Stemm- und Nacharbeiten an vorhandenen Bauteilen sind vom Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auszuführen. Nacharbeiten und nachträgliches Anpassen gelten als Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 3.2.   Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders gefordert, sind grundsätzlich Fliesen der 1. Wahl anzubieten. Sie sind auf der Baustelle in Originalverpackungen anzuliefern. 3.3.   Außenecken sind mit Platten mit glasierten Kanten auszubilden. Werden Eckausbildungen mit Gehrungen gefordert, werden diese in einer gesonderten Position ausgewiesen. 3.4.   Das saubere Anpassen an Lüftungs- und Reinigungsöffnungen, das Anarbeiten an Türschwellen, Blendrahmen, Stahlzargen, Schachtabdeckungen, Bodeneinläufen, Fußbetätigungen, Winkeleisen, Rohrdurchführungen usw. gilt als Nebenleistung und wird nicht besonders vergütet. 3.5.   Die Unterputzdosen für Lichtschalter- und Steckdosen sind mit der baus. Elektroinstallationsfirma anzulegen. Die Unterputzdosen werden grundsätzlich ins Fliesenkreuz gesetzt. Nur in Ausnahmefällen wird davon in Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung abgewichen. Das Anlegen und Anarbeiten an die Unterputzdosen gilt ebenfalls als Nebenleistung. 3.6.   Fliesenböden werden i.d.R. ohne Gefälle ausgeführt, falls in der Leistungsbeschreibung nicht aus- drücklich anders gefordert. Unmittelbar um die Einläufe erhalten sie eine Absenkung von ca. 1,0 cm. 3.7.   Abdeckungen für Fensterbänke, Vormauerungen, Sockel, Ablagen o.ä. werden mit Einheitspreisen der Wandfliesen abgerechnet. Eine Zulagevergütung erfolgt nicht. 3.8.   Für die Verlegung werden vom Architekten Fliesenpläne als Verlegepläne zur Verfügung gestellt. Diese sind vom AN auf Machbarkeit zu überprüfen und ggf. rechtzeitig vor Verlegung korrigieren zu lassen. 3.9.   Die in den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen bzw. ZTV benannten Fabrikatsvorgaben gelten als einheitliche Qualitätsvorgabe. Alternativ können aber selbstverständlich mit genauer Leistungs- und Materialbeschaffenheit gleichwertige Erzeugnisse nach Wahl des Bieters angeboten werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Wird keine Fabrikats- bzw. Materialangabe gemacht, so werden die vorgegebenen Werkstoffe Bestandteil des Vertrages. 3.10.   Bei fabrikatsbezogenen Materialien sind die Verarbeitungsvorschriften bzw. Herstellerrichtlinien der jeweiligen Werke zu beachten und einzuhalten.
III-10. ZTV - Fliesen- und Plattenarbeiten
06 Ausbau
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Ausbau
06.09 Betonwerkstein
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Betonwerkstein