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Baubeschreibung AURELIE Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
Baubeschreibung:
Baugrundstück
Bezirk: Altona
Gemarkung: Ottensen
Flurstücke: 266, 267, 3877
Grundstücksgröße: 1.252,5 m2
Auf drei Flurstücken zentral in Ottensen möchte die Geschwister Fick GbR eine neue Gewerbefläche für einen Drogeriemarkt, eine Schankwirtschaft sowie in den Obergeschossen neuen Wohnraum errichten. Die drei Grundstücke befinden sich in Familienbesitz und alle geplanten Wohnungen werden als Mietwohnungen im Familienbestand bleiben. Die drei Grundstücke werden zu einem Grundstück vereinigt.
Neben den Gewerbeflächen werden insgesamt 34 Mietwohnungen geplant.
Bei dem Vorhaben handelt es sich nach §2, Abs. 3 HBauO um Gebäude der Gebäudeklasse 5. Der höchste Aufenthaltsraum liegt bei 15,96 m über der Bezugshöhe.
An der Bahrenfelder Straße befinden sich die Zugänge der beiden Gewerbeflächen im Erdgeschoss.
Die Wohnungen verteilen sich auf vier Gebäudeteile (Haus 1 bis 4), die vom 1. bis zum 5. Obergeschoss auf dem Sockel des Gewerbes liegen.
Sie werden über einen Zugang in der Nöltingstraße barrierefrei erschlossen, hier
befindet sich ein Aufzug. Über dieses Treppenhaus erreicht man die barrierefreien Laubengänge bzw. die Dachfläche auf dem 1.OG.
Über das 1.OG gelangt man zum weiteren Treppenhaus in Haus 4.
Rückseitig im Piependreiherweg ist es möglich den gemeinsam genutzten Innenhof auf dem Dach des Drogeriemarktes über eine Außentreppe zu betreten. Hier und im 5. OG befinden sich Kinderspielflächen und ein intensiv begrünter Dachgarten.
Im Untergeschoss sind die notwendigen Abstellräume, Räume für Kinderwagen, Mobilitätshilfen und Fahrräder, sowie Hausanschluss- und Technikräume untergebracht.
Hier befinden sich auch Lager, Sanitärräume und Technikräume der
Gewerbemieter. Gegenüber dem Aufzug liegt das barrierefreie Gäste- WC der Schankwirtschaft. Das WC ist während der Öffnungszeit der Schankwirtschaft barrierefrei zugänglich.
Konstruktion
Gründung: Stahlbeton aus wasserundurchlässigem Beton (WU- Beton)
Tragwerk: Stahlbetondecken- u. Wände- Teilbereiche KS-Mauerwerk
Außenwände: tragende Schale + Verblendmauerwerk, Teilbereiche mit Putzoberfläche
(Laubengang) oder WDVS mit Putz
Innenwände: Mauerwerk bzw. Leichtbau
Dach: Haus 1: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; extensives Gründach als
Technikdach mit Photovoltaikfläche; oberstes Geschoss mit Stehfalzeindeckung;
Dachterrasse mit Betonsteinplattenbelag
Haus 2: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intensives Gründach mit
Spielfläche
Haus 3: gedämmtes Holz- Sparrendach mit Stehfalzeindeckung
Haus 4: gedämmtes Holz- Pfettendach mit Stehfalzeindeckung; Gauben
1.OG über Drogeriemarkt: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intens.
Gründach mit Spielfläche
Baubeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen
Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B.
nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen,
internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den
ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
VOB - Teil C in der jeweils gültigen Fassung
Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18 299 „ Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art“ Ergänzend zur ATV DIN 18 299 und zur DIN 18352 gilt:
DIN EN 1347
Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der
Benetzungsfähigkeit
DIN EN 12808
Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten
DIN EN 13888
Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung,
Klassifikation und Bezeichnung
DIN EN 14411
Keramische Fliesen und Platten - Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und
Kennzeichnung
DIN EN 12004
Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Anforderungen,
Konformitätsbewertung, Klassifizierung und Bezeichnung
DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen
DIN 18158 Bodenklinkerplatten
DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
DGUV 207-006
Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche IVD Merkblätter
Industrieverband Dichtstoffe e.V.
IVK Merkblätter
Industrieverband Klebstoffe e.V.
FDF Merkblätter
Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB
IWM Merkblätter
Industrieverband Werk Mörtel e.V. und andere
BdG Merkblätter
Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
2. Angaben zur Ausführung
2.1. Allgemeines
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das
gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige
Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder
vermutet werden.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind zu
beseitigen. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche
muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen
Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten
können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um
sein Einverständnis zu ersuchen.
Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern, sind unter und hinter
Wannen und Duschwannen nahtlos durchzuführen . Anschlüsse und Ecken sind
mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an
den Potentialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die
Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der Anschluss nach dem Abschluss
der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann.
Unabhängig der Regelung von Abschnitt
3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor
Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung , der Einsatz von Schmuckelementen u.
dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von
Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das
wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich , ist eine Abstimmung
vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume
im Ansatzmörtelbett zu vermeiden. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe
Platte sein - das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden.
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit
hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren
u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung
geschützt werden. Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen.
2.2 Ausführung
Alle angebotenen Einheitspreise verstehen sich inklusive Lieferung des
Materials, Einbau, Schnittarbeiten und aller Nebenleistungen.
Fugen müssen in der Flucht, kontinuierlich und ohne Vorsprünge sein. Fugen an
Wänden müssen genau horizontal/ vertikal und in gerundeten Ecken ausgerichtet sein. Die Fugenausrichtung in Fußböden muss in Absprache mit dem AG und der
Bauleitung erfolgen. Grundsätzlich werden die Fugen parallel zu Wänden
ausgerichtet. Geschnittene Fliesen / Platten sollen auf ein Minimum reduziert
werden, so groß wie möglich sein und an schlecht einsehbaren Stellen verlegt
werden.
Fugen in Wänden und Fußböden müssen zueinander ausgerichtet sein.
Alle Innenecken und Anschlüsse an flankierende Bauteile, auch
Sanitärgegenstände, sowie Materialwechsel im Untergrund sind
schimmelpilzabweisend elastisch zu verfügen. Dichtungsmasse auf Silikonkautschukbasis einkomponentig, geeignet für elastische Verfugung von Fliesen- und Plattenarbeiten im Innenbereich. Die Farbe von Verfugung und dauerelastischem Material ist mit dem AG abzustimmen.
Boden-Wand-Kantenfugen und lotrechte Wandbelagfugen bei wechselndem
Untergrund: Dichtung mit elastischer Fugenfüllmasse auf Polysulfid-Basis, weich,
durchgehend gefärbt.
Farbton: im Fliesenfugen-Farbton nach Wahl des AG.
Wenn die Fugen ausgehärtet sind, sind die Wandfliesen mit einem trockenen
Tuch zu polieren. Alle bearbeiteten Flächen sind vollflächig und stoßsicher zu
schützen. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern
und anderen Verunreinigungen zu übergeben.
Ausführung an Beton- und Mauerwerkswänden auf Haftbrücke und Wandputz aus
MG II und auf Trockenbauwänden im Dünnbett. Installationsleitungen sind zu
überspannen, Drahtgewebeeinlagen und Verankerungen korrosionsgeschützt,
z.B. doppelt feuerverzinkt.
2.4 Bodenbeläge
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife
festzustellen. Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem
Verlegen der Beläge zu schließen . Fußbodeneinläufe erhalten im
Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht
muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen . Werden vor oder bei
der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu
informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen.
Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und
dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Um einen
Körperschluss zu flankierenden Bauteilen zu verhindern ist der
Estrichranddämmstreifen erst nach Abschluss der Bodenarbeiten
oberflächenbündig zu entfernen.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der
Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen . Die
Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des
Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-
Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen.
2.5 Fugen
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von
Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen ,
freizuhalten.
Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen
ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine
Dreiflankenhaftung zu vermeiden .
Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
3. Muster
Alle Beläge / Verfugungen etc. sind dem AG zur Bemusterung und
Ausführungsfreigabe vorzulegen - die entsprechenden Mustertafeln
(Reverenzmuster) sind zeitnah und unaufgefordert dem AG zur Verfügung zu
stellen. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen.
4. Preisinhalte
- Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften,
- in die Einheitspreise ist einzurechnen:
- Das Stellen von Arbeitshilfen /- Werkzeuge jeglicher Art ,
die der Erfüllung dienen,
- jegliche Untergrundvorbehandlung,
- Ausgleichen von Untergrundunebenheiten bis 1 cm
- jegliche Form der Untergrundvorbehandlung, auch Haftbrücken,
- Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbelägen für Installationen usw.
- Überlassen von ca. 1,0 m² Ersatzplatten 30x60 je Plattensorten
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 2 Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Bauleistungen
In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben.
Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu überprüfen
2.2 Mitteilungspflicht bei Unklarheiten
Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der Angebotsabgabe.
Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine Leistungspflicht. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat.
Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den vereinbarten Preisen berücksichtigt. Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen.
2.3 Terminplan
Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt.
2.4 Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch
Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen und nach Bedarf bzw. auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen.
2.5 Sonstige Koordination
Der AN hat an einer wöchentliche Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen, an der auch der AG berechtigt ist teilzunehmen.
Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet.
2.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer.
Der AN hat für seine Mitarbeiter und seine Nachunternehmer eigenverantwortlich diese Pflichten gemäß BaustellV komplett wahrzunehmen und seine ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten. Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo abzustimmen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Innenfensterbänke
01
Innenfensterbänke
01.01 Innenfensterbänke
01.01
Innenfensterbänke
02 Betonwerkstein TRH 1
02
Betonwerkstein TRH 1
02.01 Treppenhaus 1
02.01
Treppenhaus 1
02.02 Treppenlauf TRH 1+2
02.02
Treppenlauf TRH 1+2
02.03 Türschwellen
02.03
Türschwellen