Betonwerkstein und Innenfensterbänke
Neubau WGH 34 WE AURELiE
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Baubeschreibung AURELIE  Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses Baubeschreibung: Baugrundstück Bezirk: Altona Gemarkung: Ottensen Flurstücke: 266, 267, 3877 Grundstücksgröße:  1.252,5 m2 Auf drei Flurstücken zentral in Ottensen möchte die Geschwister Fick GbR eine neue Gewerbefläche für einen Drogeriemarkt, eine Schankwirtschaft sowie in den Obergeschossen neuen Wohnraum errichten. Die drei Grundstücke befinden sich in Familienbesitz und alle geplanten Wohnungen werden als Mietwohnungen im Familienbestand bleiben. Die drei Grundstücke werden zu einem Grundstück vereinigt. Neben den Gewerbeflächen werden insgesamt 34 Mietwohnungen geplant. Bei dem Vorhaben handelt es sich nach §2, Abs. 3 HBauO um Gebäude der Gebäudeklasse 5. Der höchste Aufenthaltsraum liegt bei 15,96 m über der Bezugshöhe. An der Bahrenfelder Straße befinden sich die Zugänge der beiden Gewerbeflächen im Erdgeschoss. Die Wohnungen verteilen sich auf vier Gebäudeteile (Haus 1 bis 4), die vom 1. bis zum 5. Obergeschoss auf dem Sockel des Gewerbes liegen. Sie werden über einen Zugang in der Nöltingstraße barrierefrei erschlossen, hier befindet sich ein Aufzug. Über dieses Treppenhaus erreicht man die barrierefreien Laubengänge bzw. die Dachfläche auf dem 1.OG. Über das 1.OG gelangt man zum weiteren Treppenhaus in Haus 4. Rückseitig im Piependreiherweg ist es möglich den gemeinsam genutzten Innenhof auf dem Dach des Drogeriemarktes über eine Außentreppe zu betreten. Hier und im 5. OG befinden sich Kinderspielflächen und ein intensiv begrünter Dachgarten. Im Untergeschoss sind die notwendigen Abstellräume, Räume für Kinderwagen, Mobilitätshilfen und Fahrräder, sowie Hausanschluss- und Technikräume untergebracht. Hier befinden sich auch Lager, Sanitärräume und Technikräume der Gewerbemieter. Gegenüber dem Aufzug liegt das barrierefreie Gäste- WC der Schankwirtschaft. Das WC ist während der Öffnungszeit der Schankwirtschaft barrierefrei zugänglich. Konstruktion Gründung: Stahlbeton aus wasserundurchlässigem Beton (WU- Beton) Tragwerk: Stahlbetondecken- u. Wände- Teilbereiche KS-Mauerwerk Außenwände: tragende Schale + Verblendmauerwerk, Teilbereiche mit Putzoberfläche (Laubengang) oder WDVS mit Putz Innenwände: Mauerwerk bzw. Leichtbau Dach: Haus 1: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; extensives Gründach als Technikdach mit Photovoltaikfläche; oberstes Geschoss mit Stehfalzeindeckung; Dachterrasse mit Betonsteinplattenbelag Haus 2: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intensives Gründach mit Spielfläche Haus 3: gedämmtes Holz- Sparrendach mit Stehfalzeindeckung Haus 4: gedämmtes Holz- Pfettendach mit Stehfalzeindeckung; Gauben 1.OG über Drogeriemarkt: Flachdach aus WU- Beton mit Dämmung; intens. Gründach mit Spielfläche
Baubeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen 1.  Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. VOB - Teil C in der jeweils gültigen Fassung Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18 299 „ Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Ergänzend zur ATV DIN 18 299 und zur DIN 18352 gilt: DIN EN 1347 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der Benetzungsfähigkeit DIN EN 12808 Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten DIN EN 13888 Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung, Klassifikation und Bezeichnung DIN EN  14411 Keramische Fliesen und Platten - Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung DIN EN  12004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Anforderungen, Konformitätsbewertung,   Klassifizierung und Bezeichnung DIN  18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen DIN  18158 Bodenklinkerplatten DIN  18534 Abdichtung von Innenräumen BGR  181  Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr DGUV  207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche IVD Merkblätter Industrieverband Dichtstoffe e.V. IVK Merkblätter Industrieverband Klebstoffe e.V. FDF Merkblätter Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB IWM Merkblätter Industrieverband Werk Mörtel e.V. und andere BdG Merkblätter Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten 2.  Angaben zur Ausführung 2.1. Allgemeines Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind zu beseitigen. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können,  so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern, sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos durchzuführen . Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der Anschluss nach dem Abschluss der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann. Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung , der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich , ist eine Abstimmung vorzunehmen. Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden.   Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein - das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Während der Ausführung ist zu beachten,   dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.  Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen. 2.2 Ausführung Alle angebotenen Einheitspreise verstehen sich inklusive Lieferung des Materials, Einbau, Schnittarbeiten und aller Nebenleistungen. Fugen müssen in der Flucht, kontinuierlich und ohne Vorsprünge sein.  Fugen an Wänden müssen genau horizontal/ vertikal und in gerundeten Ecken ausgerichtet sein. Die Fugenausrichtung in Fußböden muss in Absprache mit dem AG und der Bauleitung erfolgen. Grundsätzlich werden die Fugen parallel zu Wänden ausgerichtet. Geschnittene Fliesen / Platten sollen auf ein Minimum reduziert werden, so groß wie möglich sein und an schlecht einsehbaren Stellen verlegt werden. Fugen in Wänden und Fußböden müssen zueinander ausgerichtet sein. Alle Innenecken und Anschlüsse an flankierende Bauteile, auch Sanitärgegenstände, sowie Materialwechsel im Untergrund sind schimmelpilzabweisend elastisch zu verfügen. Dichtungsmasse auf Silikonkautschukbasis einkomponentig, geeignet für elastische Verfugung von Fliesen- und Plattenarbeiten im Innenbereich. Die Farbe von Verfugung und dauerelastischem Material ist mit dem AG abzustimmen. Boden-Wand-Kantenfugen und lotrechte Wandbelagfugen bei wechselndem Untergrund: Dichtung mit elastischer Fugenfüllmasse auf Polysulfid-Basis, weich, durchgehend gefärbt. Farbton:  im Fliesenfugen-Farbton nach Wahl des AG. Wenn die Fugen ausgehärtet sind, sind die Wandfliesen mit einem trockenen Tuch zu polieren. Alle bearbeiteten Flächen sind vollflächig und stoßsicher zu schützen.   Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Ausführung an Beton- und Mauerwerkswänden auf Haftbrücke und Wandputz aus MG II und auf Trockenbauwänden im Dünnbett. Installationsleitungen sind zu überspannen, Drahtgewebeeinlagen und Verankerungen korrosionsgeschützt, z.B. doppelt feuerverzinkt. 2.4  Bodenbeläge Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen . Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen .  Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Um einen Körperschluss zu flankierenden Bauteilen zu verhindern ist der Estrichranddämmstreifen erst nach Abschluss der Bodenarbeiten oberflächenbündig zu entfernen. Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen . Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto- Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen. 2.5  Fugen Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,   die die Funktion der Fugen beeinträchtigen , freizuhalten. Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden . Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. 3.  Muster Alle Beläge / Verfugungen etc. sind dem AG zur Bemusterung und Ausführungsfreigabe vorzulegen - die entsprechenden Mustertafeln (Reverenzmuster) sind zeitnah und unaufgefordert dem AG zur Verfügung zu stellen. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen. 4.   Preisinhalte - Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften, - in die Einheitspreise ist einzurechnen: - Das Stellen von Arbeitshilfen /- Werkzeuge jeglicher Art , die der Erfüllung dienen, - jegliche Untergrundvorbehandlung, - Ausgleichen von Untergrundunebenheiten bis 1 cm - jegliche Form der Untergrundvorbehandlung, auch Haftbrücken, - Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbelägen für Installationen usw. - Überlassen von ca. 1,0 m² Ersatzplatten  30x60 je Plattensorten
Technische Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen 2 Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Bauleistungen In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben. Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu überprüfen 2.2 Mitteilungspflicht bei Unklarheiten Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der Angebotsabgabe. Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine Leistungspflicht. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat. Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den vereinbarten Preisen berücksichtigt. Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen. 2.3 Terminplan Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt. 2.4 Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen und nach Bedarf bzw. auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen. 2.5 Sonstige Koordination Der AN hat an einer wöchentliche Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen, an der auch der AG berechtigt ist teilzunehmen. Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. 2.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer. Der AN hat für seine Mitarbeiter und seine Nachunternehmer eigenverantwortlich diese Pflichten gemäß BaustellV komplett wahrzunehmen und seine ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten. Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo abzustimmen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Innenfensterbänke
01
Innenfensterbänke
01.01 Innenfensterbänke
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Innenfensterbänke
02 Betonwerkstein TRH 1
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Betonwerkstein TRH 1
02.01 Treppenhaus 1
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Treppenhaus 1
02.02 Treppenlauf TRH 1+2
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Treppenlauf TRH 1+2
02.03 Türschwellen
02.03
Türschwellen