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Bill of Quantities
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Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1. Angebotsunterlagen:
gültig in der aufgeführten Reihenfolge
1.1 "Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis" mit
den Angebots- und Vertragsbedingungen
1.2 Leistungsverzeichnis/Beschreibung der Leistungen
(beigeheftet)
1.3 die Pläne im Büro ausliegend die beigehefteten
Anlagen/Pläne:
- Grundrissausschnitte (verkleinert)
1.4 Die Baugenehmigung nach Erteilung
1.5 VOB, Teil B und C mit den entsprechenden
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV), sofern im vorstehenden nichts
anderes geregelt ist
1.6 DIN-,RAL- und VDI-Bestimmungen des TÜV , EVU ,
VDE, sowie Verordungen des Landes
1.7 Landesrechtliche Normen (Bauordnung) und
Bestimmungen, Auflagen und Anordnungen der zuständigen
Institutionen und Ämter
1.8 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (vom
Bieter vorzulegen)
2. Ausschreibung:
beschränkt in Anlehnung an die VOB/A § 3.1. (2)
3. Zuschlag:
bis zum (siehe Deckblatt) (jedoch nicht mehr als 30
Kalendertage in Anlehnung an die VOB/A § 19.2). Bis
dahin ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4. Vertragsstrafe:
pro Arbeitstag 0,2 %, jedoch nicht mehr als 5 % der
Auftragssumme (netto).
5. Vertragserfüllungsbürgschaft:
ist im Auftragsfall über 10 % der Auftragssumme
(netto) eines in der europäischen Gemeinschaft
zugelassenen
Kreditinstitutes oder eines Kreditversicherers
vorzulegen.
6. Sicherheitsleistung:
. 6.1 nach VOB/B § 17, 10 % der jeweiligen Teilzahlung.
6.2 Gewährleistungs- und Überzahlungsbürgschaft 5 %
der Abrechnungssumme (netto) als unbefristete und
selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines in der
europäischen Gemeinschaft zugelassenen
Kreditinstitutes oder
eines Kreditversicherers.
7. Gewährleistungsfrist:
die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre.Für die
Bedingungen der Gewährleistung gilt die VOB/B § 13.
8. Bauleistungsversicherung:
ist abgeschlossen. Dafür werden dem Auftragnehmer 0,3
% der Auftragssumme (netto) abgezogen.
9. Baustrom
werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt.
Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,15 % der
Auftragssumme (netto) abgezogen.
10. Bauwasser
werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt.
Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,15 % der
Auftragssumme (netto) abgezogen.
11 Baureinigung
werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt.
Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,10 % der
Auftragssumme (netto) abgezogen.
12. Bauschild:
werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt.
Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,10 % der
Auftragssumme (netto) abgezogen.
13. Fachbauleitung gemäß LBO:
ist im Angebotspreis enthalten.
1. Angebotsunterlagen:
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Bauvorhaben
In Stuhr-Brinkum wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit
Tiefgarage neu errichtet.
Das vierstöckige Gebäude gliedert sich vertikal in
vier Vollgeschosse mit Flachdachkonstruktion und
darunter
liegender Tiefgarage. Zwei der vier Geschosse sind
Wohngeschosse, im Erdgeschoss, sowie im 1.
Obergeschoss befinden sich Gewerbeflächen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Innenausbauarbeiten der Filiale der Sparkasse. Diese
erstrecken
sich über einen Teilbereich im Untergeschoss und im
Erdgeschoss sowie über das gesamte 1.
Obergeschoss einschließlich des internen Treppenhauses.
Lage
Das Baugrundstück befindet sich in der Gemeinde Stuhr,
an der Bremer Straße 2, im nördlichen
Gemeindegebiet.
Erschließung
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die
öffentlichen Verkehrswege (Bremer Str. und
Georg-Lohmann-Straße)
Zufahrtsmöglichkeiten Beschaffenheit
Eine direkte Zufahrt zur Baustelle kann per Fahrzeuge
an das Gebäude erfolgen. Direkte Materailanliefungen
sind möglich.Die Transporte in das Gebäude / die
Bauabschnitte sind mittels Kleinlieferungen in
Abstimmung
zu erfolgen. Diese Tatsache ist für die Stellung von
Hilfsmitteln, die Materialanlieferung und besonders
für die
Container etc. zu berücksichtigen und in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Gerüste:
Notwendige Arbeitsgerüste für die Ausführung der
Arbeiten sind Bestandteil der
Leistung des Auftragnehmers und sind in die
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Baustelleneinrichtung:
Die Aufstellung von Baubuden und Baucontainern zur
Material- und Gerätelagerung sowie auch das sowie
das Parken von Fahrzeugen ist nur nach Abstimmung mit
der Bauleitung möglich. Schlaf- und
Wohncontainer werden nicht zugelassen! Das Übernachten
auf der Baustelle ist nicht zulässig!
Die Einrichtung der Baustelle sowie die Vorhaltung
aller zur Ausführung des Gewerkes erforderlichen
Geräte,
Werkzeuge etc. inklusive Wiederherstellung des
Ursprungszustandes bei Verlassen der Baustelle sind
Bestandteil der Einheitspreise. Die
Baustelleinrichtungsfläche ist vor Baubeginn mit der
Bauleitung
abzustimmen.
WC-und Waschgelegenheiten werden vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt.
Angaben zur Ausführung
Die Ausführung erfolgt gem. Terminplan. Die Anzahl der
Mitarbeiter ist der begrenzten Bauzeit anzupassen.
Baustellenabsicherung:
Die Baustelle sowie evtl. Lagerstätten im Außenbereich
sind dauerhaft und ständig zu verschließen
besonders in Punkto der Sicherheit von Passanten und
Mitarbeitern.
Abfallbeseitigung:
Für den Abtransport von Bauschutt, Materialresten und
dgl. ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, die
Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die
Reinigung von Arbeitsplätzen hat umgehend und ständig
sowie auf besondere Anordnung der Bauleitung zu
erfolgen. Werden diesbezügliche Weisungen Bauleitung
nicht beachtet, kann der Auftraggeber nach
Fristsetzung die Abfallbeseitigung auf Kosten des
Auftragnehmers durchführen lassen. Bauschutt- und
Baustellenabfälle sind entsprechend den behoerdlichen
Vorschriften fachgerecht getrennt zu lagern und zu
entsorgen.
Überlassen von Anschlüssen / Bedingungen
Strom- und Wasseranschlüsse werden bauseitig gestellt.
Die Übergabepunkte befinden sich unmittelbar im
Bereich der Baustelle.
Bautagebuch:
Über die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten
sind Bautagesberichte und in Kopie 1x wöchentlich
der Bauführung zu übergeben. Die Bautagesberichte
müssen die Vorgänge am Bau dokumentieren, z.B.
Anzahl der Beschäftigten, Tätigkeit, wichtige
Bauabschnitte, Ereignisse usw.
Allgemein:
Vor Beginn und während der Ausführung der Arbeiten
sind alle angrenzenden Bauteile zu schützen. Schäden
oder evtl. bei Nachfolgearbeiten erforderliche
zusätzliche Arbeiten werden auf Kosten des AN durch
Fachfirmen beseitigt.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen
0.1.01 Nebenangebote oder Vorschläge zur Änderung der
ausgeschriebenen
Leistungen sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht,
jedoch anzubieten
einschl. sämtlicher daraus resultierender
Nebenleistungen, wie Planungsänderungen,
statische Umrechnungen einschl. deren Prüfung,
Bezugsnachweisen, Referenzen etc.
Diese Änderungen werden erst nach schriftlicher
Beauftragung durch den Auftraggeber
Bestandteil der Leistung, ansonsten gilt das
Leistungsverzeichnis im ursprünglichen Wortlaut.
0.1.02 Alle sich aus diesen Vorbemerkungen Maßnahmen
ergebenden
Maßnahmen und Leistungen sind als Nebenleistungen in
die Einheitspreise
einzukalkulieren. Alle zu erbringenden Leistungen
umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie die Ausführung
nach Zeichnung und Angabe
und alle Nebenleistungen.
0.1.03 Alle Anlagen sind Bestandteil des
Leistungsverzeichnisses.
Grundsätzlich gelten sämtliche in Frage kommenden
technischen
Vorschriften, wie DIN-Normen, technische Richtlinien,
Herstellervorschriften,
Herstellerempfehlungen, die Bestimmungen der NBauO,
die Auflagen und Vorschriften
der Baurechtsbehörden, des Brandschutzes, des
Bezirks-Schornsteinfegers,
der Versorgungsunternehmen, sowie sonstiger in
Deutschland anerkannter Fach-
, Sicherheits- und Aufsichtsorgane als
Vertragsgrundlage.
0.1.04 Der Bauherr behält sich das Recht vor, Titel
und Positionen ganz oder
teilweise nicht ausführen zu lassen, bzw. an
verschiedene Auftragnehmer zu vergeben.
Hieraus steht dem AN ein Anspruch auf entgangenem
Gewinn nicht zu, Änderungen
der Einheitspreise werden ausgeschlossen.
0.1.05 Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des
Angebotes über die örtlichen
Gegebenheiten zu unterrichten, eventuelle
Nachforderungen die auf Unkenntnis
der örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen sind,
werden nicht anerkannt.
0.1.06 Die von den Transportfahrzeugen benutzten
öffentlichen Straßen müssen täglich
von Verunreinigungen durch den
Baustellen-Verkehrgereinigt werden. Im Bedarfsfall
muss die Reinigung auch mehrmals täglich erfolgen.
0.1.07 Beschädigungen an öffentlichen Verkehrsflächen,
die vom AN verursacht wurden,
müssen entsprechend den amtlichen Auflagen und
Vorschriften vom AN beseitigt werden.
0.1.08 Die zur Verwendung kommenden Materialien dürfen
generell ohne vorherige
Rücksprache bei dem planenden Architekten nicht
bestellt werden. Dieses betrifft ebenso
die Massen des Leistungsverzeichnisses, als auch die
in den Positionen beschriebenen
Qualitäten. Diese Abstimmung muss entsprechend dem
Baufortschritt mit entsprechendem
Vorlauf erfolgen. Gestaltungswirksame Materialien und
Oberflächen sind
vorab grundsätzlich zu bemustern.
0.1.09 Auf eine saubere Baustelle wird seitens der
Architekten besonders geachtet. Es wird
davon ausgegangen, dass jeder AN selbstständig, ohne
besondere Aufforderung, seine
Leistungen entsprechend DIN 18299, 4.1.11 regelmäßig
ausführt. Sollte das nicht der Fall sein,
setzt der AG / Architekt nur einmal mündlich oder
schriftlich eine Frist zur Leistungserfüllung. Kommt
der AN einer solchen Aufforderung nicht sogleich nach,
ist der AG berechtigt, ohne Nachfristsetzung
diese Nebenleistung auf Kosten des AN von dritterSeite
ausführen zu lassen.
0.1.10 Sämtliche Reststoffe und Abbruchmaterialien
sind - sofern im LV nichts anderes
angegeben - auf eigene Kosten entsprechend den
örtlichen Vorschriften den zuständigen
Deponien bzw. Reststoffe-Beseitigungs- /
Recyclinganlagen zuzuführen. Auf die zum
Zeitpunkt der Ausführung gültige
Gewerbeabfallverordnung, Altholzverordnung und
Abfallbeseitigungssatzung mit der Pflicht der
Mülltrennung wird ausdrücklich
hingewiesen.
0.1.11 Der Auftragnehmer haftet bis zur vollendeten
Abnahme der Bauleistung für die
unversehrte Vollständigkeit seiner vertraglich
vereinbarten Leistung. Die Gefahrtragung
nach § 644 BGB sowie die §§ 7 und 10 nach VOB/B
bleiben unberührt.
Allgemeine Vorbemerkungen
02 Betonarbeiten
02
Betonarbeiten
02.__. 1 Kernbohrung in Stb, < Ø60mm Herstellen von Kernbohrungen in Stb.-Bauteilen
verschiedener
Bauteilstärken einschl. Schuttentsorgung nach
AVV-Schlüssel.
Kernbohrung: bis Ø 60 mm
Material: Beton/Stb. etc.
Dicke: bis 30cm
02.__. 1
Kernbohrung in Stb, < Ø60mm
30.00
St
02.__. 2 Kernbohrung in Stb, < Ø100mm Herstellen von Kernbohrungen in Stb.-Bauteilen
verschiedener
Bauteilstärken einschl. Schuttentsorgung nach
AVV-Schlüssel.
Kernbohrung: von Ø 60 bis Ø 100 mm
Material: Beton/Stb. etc.
Dicke: bis 30cm
02.__. 2
Kernbohrung in Stb, < Ø100mm
30.00
St
02.__. 3 Kernbohrung in Stb, < Ø150mm Herstellen von Kernbohrungen in Stb.-Bauteilen
verschiedener
Bauteilstärken einschl. Schuttentsorgung nach
AVV-Schlüssel.
Kernbohrung: von Ø 100 bis Ø 150mm
Material: Beton/Stb. etc.
Dicke: bis 30cm
02.__. 3
Kernbohrung in Stb, < Ø150mm
35.00
St
03 Mauerarbeiten
03
Mauerarbeiten
03.__. 11 Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 200/100 mm Herstellen Wanddurchbrüche.
Wanddicke: 17,5 cm
Öffnungsgröße: 200/100 mm
03.__. 11
Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 200/100 mm
15.00
St
03.__. 12 Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 800/200 mm Herstellen Wanddurchbrüche.
Wanddicke: 17,5 cm
Öffnungsgröße: 800/200 mm
03.__. 12
Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 800/200 mm
10.00
St
03.__. 13 Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 350/200 mm Herstellen Wanddurchbrüche.
Wanddicke: 17,5 cm
Öffnungsgröße: 350/200 mm
03.__. 13
Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 350/200 mm
10.00
St
03.__. 14 Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 400/400 mm Herstellen Wanddurchbrüche.
Wanddicke: 17,5 cm
Öffnungsgröße: 400/400 mm
03.__. 14
Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 400/400 mm
10.00
St
03.__. 15 Herstellen von Wanddurchbrüche, 11,5 cm, 350/200 mm Herstellen Wanddurchbrüche.
Wanddicke: 11,5 cm
Öffnungsgröße: 350/200 mm
03.__. 15
Herstellen von Wanddurchbrüche, 11,5 cm, 350/200 mm
10.00
St
03.__. 16 Herstellen von Wanddurchbrüche, 11,5 cm, 300/200 mm Herstellen Wanddurchbrüche.
Wanddicke: 11,5 cm
Öffnungsgröße: 300/200 mm
03.__. 16
Herstellen von Wanddurchbrüche, 11,5 cm, 300/200 mm
10.00
St
03.__. 17 Kernbohrung in Mauerwerk, Ø70mm Herstellen von Kernbohrungen in Mauerwerk verschiedener
Bauteilstärken einschl. Schuttbeseitigung nach
AVV-Schlüssel.
Kernbohrung: Ø 70 mm
Wandmaterial: massiver Stein Mz, KSV etc.
Wanddicke: bis 24,0 cm
03.__. 17
Kernbohrung in Mauerwerk, Ø70mm
25.00
St
03.__. 18 Kernbohrung in Mauerwerk, Ø100mm Herstellen von Kernbohrungen in Mauerwerk verschiedener
Bauteilstärken einschl. Schuttbeseitigung nach
AVV-Schlüssel.
Kernbohrung: Ø 100 mm
Wandmaterial: massiver Stein Mz, KSV etc.
Wanddicke: bis 24,0 cm
03.__. 18
Kernbohrung in Mauerwerk, Ø100mm
25.00
St
03.__. 19 Kernbohrung in Mauerwerk, Ø150mm Herstellen von Kernbohrungen in Mauerwerk verschiedener
Bauteilstärken einschl. Schuttbeseitigung nach
AVV-Schlüssel.
Kernbohrung: Ø 150 mm
Wandmaterial: massiver Stein Mz, KSV etc.
Wanddicke: bis 24,0 cm
03.__. 19
Kernbohrung in Mauerwerk, Ø150mm
25.00
St
03.__. 26 Wandschlitze massives MW, 10x10cm, vertikal Nachträgliches Herstellen von Wandschlitzen in rohem
Mauerwerk, vertikal einschl. Schuttabfuhr nach
AVV-Schlüssel.
Statische Anforderungen an Restwandstärken sind zu
beachten!
Schlitzgröße: bis 10x10 cm
Wandmaterial: Mz, KSV
03.__. 26
Wandschlitze massives MW, 10x10cm, vertikal
20.00
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__. 1 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden für unvorhergesehene Arbeiten nach
Angabe der Bauleitung zum Nachweis durch täglich
anzuerkennende Tagelohnzettel, einschl. aller
Zuschläge.
05.__. 1
Facharbeiterstunden
100.00
Std.
05.__. 2 Hilfsarbeiter Hilfsarbeiterstunden für unvorhergesehene Arbeiten nach
Angabe der Bauleitung zum Nachweis durch täglich
anzuerkennende Tagelohnzettel, einschl. aller
Zuschläge.
05.__. 2
Hilfsarbeiter
100.00
Std.