Betonarbeiten
Neubau Geschäftsstelle und Firmenkundencenter Nord
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1.         Angebotsunterlagen:             gültig in der aufgeführten Reihenfolge 1.1   "Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis" mit den Angebots- und Vertragsbedingungen 1.2 Leistungsverzeichnis/Beschreibung der Leistungen (beigeheftet) 1.3 die Pläne im Büro ausliegend die beigehefteten Anlagen/Pläne: - Grundrissausschnitte (verkleinert) 1.4 Die Baugenehmigung nach Erteilung 1.5 VOB, Teil B und C mit den entsprechenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), sofern im vorstehenden nichts anderes geregelt ist 1.6 DIN-,RAL- und VDI-Bestimmungen des TÜV , EVU , VDE, sowie Verordungen des Landes 1.7 Landesrechtliche Normen (Bauordnung) und Bestimmungen, Auflagen und Anordnungen der zuständigen Institutionen und Ämter 1.8 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (vom Bieter vorzulegen) 2. Ausschreibung: beschränkt in Anlehnung an die VOB/A § 3.1. (2) 3. Zuschlag: bis zum (siehe Deckblatt)  (jedoch nicht mehr als 30 Kalendertage in Anlehnung an die VOB/A § 19.2). Bis dahin ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 4. Vertragsstrafe: pro Arbeitstag 0,2 %, jedoch nicht mehr als 5 % der Auftragssumme (netto). 5. Vertragserfüllungsbürgschaft: ist im Auftragsfall über 10 % der Auftragssumme (netto) eines in der europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder eines Kreditversicherers vorzulegen. 6. Sicherheitsleistung: . 6.1 nach VOB/B § 17, 10 % der jeweiligen Teilzahlung. 6.2 Gewährleistungs- und Überzahlungsbürgschaft 5 % der Abrechnungssumme (netto) als unbefristete und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines in der europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder eines Kreditversicherers. 7. Gewährleistungsfrist: die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre.Für die Bedingungen der Gewährleistung gilt die VOB/B § 13. 8. Bauleistungsversicherung: ist abgeschlossen. Dafür werden dem Auftragnehmer 0,3 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 9. Baustrom werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,15 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 10.  Bauwasser werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,15 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 11 Baureinigung werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,10 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 12. Bauschild: werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,10 % der Auftragssumme (netto) abgezogen. 13. Fachbauleitung gemäß LBO:             ist im Angebotspreis enthalten.
1.         Angebotsunterlagen:
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Bauvorhaben In Stuhr-Brinkum wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage neu errichtet. Das vierstöckige Gebäude gliedert sich vertikal in vier Vollgeschosse mit Flachdachkonstruktion und darunter liegender Tiefgarage. Zwei der vier Geschosse sind Wohngeschosse, im Erdgeschoss, sowie im 1. Obergeschoss befinden sich Gewerbeflächen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Innenausbauarbeiten der Filiale der Sparkasse. Diese erstrecken sich über einen Teilbereich im Untergeschoss und im Erdgeschoss sowie über das gesamte 1. Obergeschoss einschließlich des internen Treppenhauses. Lage Das Baugrundstück befindet sich in der Gemeinde Stuhr, an der Bremer Straße 2, im nördlichen Gemeindegebiet. Erschließung Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die öffentlichen Verkehrswege (Bremer Str. und Georg-Lohmann-Straße) Zufahrtsmöglichkeiten Beschaffenheit Eine direkte Zufahrt zur Baustelle kann per Fahrzeuge an das Gebäude erfolgen. Direkte Materailanliefungen sind möglich.Die Transporte in das Gebäude / die Bauabschnitte sind mittels Kleinlieferungen in Abstimmung zu erfolgen. Diese Tatsache ist für die Stellung von Hilfsmitteln, die Materialanlieferung und besonders für die Container etc. zu berücksichtigen und in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Gerüste: Notwendige Arbeitsgerüste für die Ausführung der Arbeiten sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers und sind in die Einheitspreisen einzukalkulieren. Baustelleneinrichtung: Die Aufstellung von Baubuden und Baucontainern zur Material- und Gerätelagerung sowie auch das sowie das Parken von Fahrzeugen ist nur nach Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Schlaf- und Wohncontainer werden nicht zugelassen! Das Übernachten auf der Baustelle ist nicht zulässig! Die Einrichtung der Baustelle sowie die Vorhaltung aller zur Ausführung des Gewerkes erforderlichen Geräte, Werkzeuge etc. inklusive Wiederherstellung des Ursprungszustandes bei Verlassen der Baustelle sind Bestandteil der Einheitspreise. Die Baustelleinrichtungsfläche ist vor Baubeginn mit der Bauleitung abzustimmen. WC-und Waschgelegenheiten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Angaben zur Ausführung Die Ausführung erfolgt gem. Terminplan. Die Anzahl der Mitarbeiter ist der begrenzten Bauzeit anzupassen. Baustellenabsicherung: Die Baustelle sowie evtl. Lagerstätten im Außenbereich sind dauerhaft und ständig zu verschließen besonders in Punkto der Sicherheit von Passanten und Mitarbeitern. Abfallbeseitigung: Für den Abtransport von Bauschutt, Materialresten und dgl. ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Reinigung von Arbeitsplätzen hat umgehend und ständig sowie auf besondere Anordnung der Bauleitung zu erfolgen. Werden diesbezügliche Weisungen Bauleitung nicht beachtet, kann der Auftraggeber nach Fristsetzung die Abfallbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen. Bauschutt- und Baustellenabfälle sind entsprechend den behoerdlichen Vorschriften fachgerecht getrennt zu lagern und zu entsorgen. Überlassen von Anschlüssen / Bedingungen Strom- und Wasseranschlüsse werden bauseitig gestellt. Die Übergabepunkte befinden sich unmittelbar im Bereich der Baustelle. Bautagebuch: Über die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind Bautagesberichte und in Kopie 1x wöchentlich der Bauführung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Vorgänge am Bau dokumentieren, z.B. Anzahl der Beschäftigten, Tätigkeit, wichtige Bauabschnitte, Ereignisse usw. Allgemein: Vor Beginn und während der Ausführung der Arbeiten sind alle angrenzenden Bauteile zu schützen. Schäden oder evtl. bei Nachfolgearbeiten erforderliche zusätzliche Arbeiten werden auf Kosten des AN durch Fachfirmen beseitigt.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen 0.1.01 Nebenangebote oder Vorschläge zur Änderung der ausgeschriebenen Leistungen sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht, jedoch anzubieten einschl. sämtlicher daraus resultierender Nebenleistungen, wie Planungsänderungen, statische Umrechnungen einschl. deren Prüfung, Bezugsnachweisen, Referenzen etc. Diese Änderungen werden erst nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber Bestandteil der Leistung, ansonsten gilt das Leistungsverzeichnis im ursprünglichen Wortlaut. 0.1.02 Alle sich aus diesen Vorbemerkungen Maßnahmen ergebenden Maßnahmen und Leistungen sind als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie die Ausführung nach Zeichnung und Angabe und alle Nebenleistungen. 0.1.03 Alle Anlagen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Grundsätzlich gelten sämtliche in Frage kommenden technischen Vorschriften, wie DIN-Normen, technische Richtlinien, Herstellervorschriften, Herstellerempfehlungen, die Bestimmungen der NBauO, die Auflagen und Vorschriften der Baurechtsbehörden, des Brandschutzes, des Bezirks-Schornsteinfegers, der Versorgungsunternehmen, sowie sonstiger in Deutschland anerkannter Fach- , Sicherheits- und Aufsichtsorgane als Vertragsgrundlage. 0.1.04 Der Bauherr behält sich das Recht vor, Titel und Positionen ganz oder teilweise nicht ausführen zu lassen, bzw. an verschiedene Auftragnehmer zu vergeben. Hieraus steht dem AN ein Anspruch auf entgangenem Gewinn nicht zu, Änderungen der Einheitspreise werden ausgeschlossen. 0.1.05 Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten zu unterrichten, eventuelle Nachforderungen die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 0.1.06 Die von den Transportfahrzeugen benutzten öffentlichen Straßen müssen täglich von Verunreinigungen durch den Baustellen-Verkehrgereinigt werden. Im Bedarfsfall muss die Reinigung auch mehrmals täglich erfolgen. 0.1.07 Beschädigungen an öffentlichen Verkehrsflächen, die vom AN verursacht wurden, müssen entsprechend den amtlichen Auflagen und Vorschriften vom AN beseitigt werden. 0.1.08 Die zur Verwendung kommenden Materialien dürfen generell ohne vorherige Rücksprache bei dem planenden Architekten nicht bestellt werden. Dieses betrifft ebenso die Massen des Leistungsverzeichnisses, als auch die in den Positionen beschriebenen Qualitäten. Diese Abstimmung muss entsprechend dem Baufortschritt mit entsprechendem Vorlauf erfolgen. Gestaltungswirksame Materialien und Oberflächen sind vorab grundsätzlich zu bemustern. 0.1.09 Auf eine saubere Baustelle wird seitens der Architekten besonders geachtet. Es wird davon ausgegangen, dass jeder AN selbstständig, ohne besondere Aufforderung, seine Leistungen entsprechend DIN 18299, 4.1.11 regelmäßig ausführt. Sollte das nicht der Fall sein, setzt der AG / Architekt nur einmal mündlich oder schriftlich eine Frist zur Leistungserfüllung. Kommt der AN einer solchen Aufforderung nicht sogleich nach, ist der AG berechtigt, ohne Nachfristsetzung diese Nebenleistung auf Kosten des AN von dritterSeite ausführen zu lassen. 0.1.10 Sämtliche Reststoffe und Abbruchmaterialien sind - sofern im LV nichts anderes angegeben - auf eigene Kosten entsprechend den örtlichen Vorschriften den zuständigen Deponien bzw. Reststoffe-Beseitigungs- / Recyclinganlagen zuzuführen. Auf die zum Zeitpunkt der Ausführung gültige Gewerbeabfallverordnung, Altholzverordnung und Abfallbeseitigungssatzung mit der Pflicht der Mülltrennung wird ausdrücklich hingewiesen. 0.1.11 Der Auftragnehmer haftet bis zur vollendeten Abnahme der Bauleistung für die unversehrte Vollständigkeit seiner vertraglich vereinbarten Leistung. Die Gefahrtragung nach § 644 BGB sowie die §§ 7 und 10 nach VOB/B bleiben unberührt.
Allgemeine Vorbemerkungen
02 Betonarbeiten
02
Betonarbeiten
02.__. 1 Kernbohrung in Stb, < Ø60mm Herstellen von Kernbohrungen in Stb.-Bauteilen verschiedener Bauteilstärken einschl. Schuttentsorgung nach AVV-Schlüssel. Kernbohrung: bis Ø 60 mm Material: Beton/Stb. etc. Dicke: bis 30cm
02.__. 1
Kernbohrung in Stb, < Ø60mm
30.00
St
02.__. 2 Kernbohrung in Stb, < Ø100mm Herstellen von Kernbohrungen in Stb.-Bauteilen verschiedener Bauteilstärken einschl. Schuttentsorgung nach AVV-Schlüssel. Kernbohrung: von Ø 60 bis Ø 100 mm Material: Beton/Stb. etc. Dicke: bis 30cm
02.__. 2
Kernbohrung in Stb, < Ø100mm
30.00
St
02.__. 3 Kernbohrung in Stb, < Ø150mm Herstellen von Kernbohrungen in Stb.-Bauteilen verschiedener Bauteilstärken einschl. Schuttentsorgung nach AVV-Schlüssel. Kernbohrung: von Ø 100 bis Ø 150mm Material: Beton/Stb. etc. Dicke: bis 30cm
02.__. 3
Kernbohrung in Stb, < Ø150mm
35.00
St
03 Mauerarbeiten
03
Mauerarbeiten
03.__. 11 Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 200/100 mm Herstellen Wanddurchbrüche. Wanddicke: 17,5 cm Öffnungsgröße: 200/100 mm
03.__. 11
Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 200/100 mm
15.00
St
03.__. 12 Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 800/200 mm Herstellen Wanddurchbrüche. Wanddicke: 17,5 cm Öffnungsgröße: 800/200 mm
03.__. 12
Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 800/200 mm
10.00
St
03.__. 13 Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 350/200 mm Herstellen Wanddurchbrüche. Wanddicke: 17,5 cm Öffnungsgröße: 350/200 mm
03.__. 13
Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 350/200 mm
10.00
St
03.__. 14 Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 400/400 mm Herstellen Wanddurchbrüche. Wanddicke: 17,5 cm Öffnungsgröße: 400/400 mm
03.__. 14
Herstellen von Wanddurchbrüche, 17,5 cm, 400/400 mm
10.00
St
03.__. 15 Herstellen von Wanddurchbrüche, 11,5 cm, 350/200 mm Herstellen Wanddurchbrüche. Wanddicke: 11,5 cm Öffnungsgröße: 350/200 mm
03.__. 15
Herstellen von Wanddurchbrüche, 11,5 cm, 350/200 mm
10.00
St
03.__. 16 Herstellen von Wanddurchbrüche, 11,5 cm, 300/200 mm Herstellen Wanddurchbrüche. Wanddicke: 11,5 cm Öffnungsgröße: 300/200 mm
03.__. 16
Herstellen von Wanddurchbrüche, 11,5 cm, 300/200 mm
10.00
St
03.__. 17 Kernbohrung in Mauerwerk, Ø70mm Herstellen von Kernbohrungen in Mauerwerk verschiedener Bauteilstärken einschl. Schuttbeseitigung nach AVV-Schlüssel. Kernbohrung: Ø 70 mm Wandmaterial: massiver Stein Mz, KSV etc. Wanddicke: bis 24,0 cm
03.__. 17
Kernbohrung in Mauerwerk, Ø70mm
25.00
St
03.__. 18 Kernbohrung in Mauerwerk, Ø100mm Herstellen von Kernbohrungen in Mauerwerk verschiedener Bauteilstärken einschl. Schuttbeseitigung nach AVV-Schlüssel. Kernbohrung: Ø 100 mm Wandmaterial: massiver Stein Mz, KSV etc. Wanddicke: bis 24,0 cm
03.__. 18
Kernbohrung in Mauerwerk, Ø100mm
25.00
St
03.__. 19 Kernbohrung in Mauerwerk, Ø150mm Herstellen von Kernbohrungen in Mauerwerk verschiedener Bauteilstärken einschl. Schuttbeseitigung nach AVV-Schlüssel. Kernbohrung: Ø 150 mm Wandmaterial: massiver Stein Mz, KSV etc. Wanddicke: bis 24,0 cm
03.__. 19
Kernbohrung in Mauerwerk, Ø150mm
25.00
St
03.__. 26 Wandschlitze massives MW, 10x10cm, vertikal Nachträgliches Herstellen von Wandschlitzen in rohem Mauerwerk, vertikal einschl. Schuttabfuhr nach AVV-Schlüssel. Statische Anforderungen an Restwandstärken sind zu beachten! Schlitzgröße: bis 10x10 cm Wandmaterial: Mz, KSV
03.__. 26
Wandschlitze massives MW, 10x10cm, vertikal
20.00
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__. 1 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden für unvorhergesehene Arbeiten nach Angabe der Bauleitung zum Nachweis durch täglich anzuerkennende Tagelohnzettel, einschl. aller Zuschläge.
05.__. 1
Facharbeiterstunden
100.00
Std.
05.__. 2 Hilfsarbeiter Hilfsarbeiterstunden für unvorhergesehene Arbeiten nach Angabe der Bauleitung zum Nachweis durch täglich anzuerkennende Tagelohnzettel, einschl. aller Zuschläge.
05.__. 2
Hilfsarbeiter
100.00
Std.