To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
1. Angebotsunterlagen:
gültig in der aufgeführten Reihenfolge
1.1 "Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis" mit
den Angebots- und Vertragsbedingungen
1.2 Leistungsverzeichnis/Beschreibung der Leistungen
(beigeheftet)
1.3 die Pläne im Büro ausliegend die beigehefteten
Anlagen/Pläne:
- Grundrissausschnitte (verkleinert)
1.4 Die Baugenehmigung nach Erteilung
1.5 VOB, Teil B und C mit den entsprechenden
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV), sofern im vorstehenden nichts
anderes geregelt ist
1.6 DIN-,RAL- und VDI-Bestimmungen des TÜV , EVU ,
VDE, sowie Verordungen des Landes
1.7 Landesrechtliche Normen (Bauordnung) und
Bestimmungen, Auflagen und Anordnungen der zuständigen
Institutionen und Ämter
1.8 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (vom
Bieter vorzulegen)
2. Ausschreibung:
beschränkt in Anlehnung an die VOB/A § 3.1. (2)
3. Zuschlag:
bis zum (siehe Deckblatt) (jedoch nicht mehr als 30
Kalendertage in Anlehnung an die VOB/A § 19.2). Bis
dahin ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4. Vertragsstrafe:
pro Arbeitstag 0,2 %, jedoch nicht mehr als 5 % der
Auftragssumme (netto).
5. Vertragserfüllungsbürgschaft:
ist im Auftragsfall über 10 % der Auftragssumme
(netto) eines in der europäischen Gemeinschaft
zugelassenen
Kreditinstitutes oder eines Kreditversicherers
vorzulegen.
6. Sicherheitsleistung:
. 6.1 nach VOB/B § 17, 10 % der jeweiligen Teilzahlung.
6.2 Gewährleistungs- und Überzahlungsbürgschaft 5 %
der Abrechnungssumme (netto) als unbefristete und
selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines in der
europäischen Gemeinschaft zugelassenen
Kreditinstitutes oder
eines Kreditversicherers.
7. Gewährleistungsfrist:
die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre.Für die
Bedingungen der Gewährleistung gilt die VOB/B § 13.
8. Bauleistungsversicherung:
ist abgeschlossen. Dafür werden dem Auftragnehmer 0,3
% der Auftragssumme (netto) abgezogen.
9. Baustrom
werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt.
Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,15 % der
Auftragssumme (netto) abgezogen.
10. Bauwasser
werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt.
Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,15 % der
Auftragssumme (netto) abgezogen.
11 Baureinigung
werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt.
Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,10 % der
Auftragssumme (netto) abgezogen.
12. Bauschild:
werden vom Auftraggeber veranlasst und verauslagt.
Dafür werden dem Auftragnehmer je 0,10 % der
Auftragssumme (netto) abgezogen.
13. Fachbauleitung gemäß LBO:
ist im Angebotspreis enthalten.
1. Angebotsunterlagen:
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Bauvorhaben
In Stuhr-Brinkum wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit
Tiefgarage neu errichtet.
Das vierstöckige Gebäude gliedert sich vertikal in
vier Vollgeschosse mit Flachdachkonstruktion und
darunter
liegender Tiefgarage. Zwei der vier Geschosse sind
Wohngeschosse, im Erdgeschoss, sowie im 1.
Obergeschoss befinden sich Gewerbeflächen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Innenausbauarbeiten der Filiale der Sparkasse. Diese
erstrecken
sich über einen Teilbereich im Untergeschoss und im
Erdgeschoss sowie über das gesamte 1.
Obergeschoss einschließlich des internen Treppenhauses.
Lage
Das Baugrundstück befindet sich in der Gemeinde Stuhr,
an der Bremer Straße 2, im nördlichen
Gemeindegebiet.
Erschließung
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die
öffentlichen Verkehrswege (Bremer Str. und
Georg-Lohmann-Straße)
Zufahrtsmöglichkeiten Beschaffenheit
Eine direkte Zufahrt zur Baustelle kann per Fahrzeuge
an das Gebäude erfolgen. Direkte Materailanliefungen
sind möglich.Die Transporte in das Gebäude / die
Bauabschnitte sind mittels Kleinlieferungen in
Abstimmung
zu erfolgen. Diese Tatsache ist für die Stellung von
Hilfsmitteln, die Materialanlieferung und besonders
für die
Container etc. zu berücksichtigen und in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Gerüste:
Notwendige Arbeitsgerüste für die Ausführung der
Arbeiten sind Bestandteil der
Leistung des Auftragnehmers und sind in die
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Baustelleneinrichtung:
Die Aufstellung von Baubuden und Baucontainern zur
Material- und Gerätelagerung sowie auch das sowie
das Parken von Fahrzeugen ist nur nach Abstimmung mit
der Bauleitung möglich. Schlaf- und
Wohncontainer werden nicht zugelassen! Das Übernachten
auf der Baustelle ist nicht zulässig!
Die Einrichtung der Baustelle sowie die Vorhaltung
aller zur Ausführung des Gewerkes erforderlichen
Geräte,
Werkzeuge etc. inklusive Wiederherstellung des
Ursprungszustandes bei Verlassen der Baustelle sind
Bestandteil der Einheitspreise. Die
Baustelleinrichtungsfläche ist vor Baubeginn mit der
Bauleitung
abzustimmen.
WC-und Waschgelegenheiten werden vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt.
Angaben zur Ausführung
Die Ausführung erfolgt gem. Terminplan. Die Anzahl der
Mitarbeiter ist der begrenzten Bauzeit anzupassen.
Baustellenabsicherung:
Die Baustelle sowie evtl. Lagerstätten im Außenbereich
sind dauerhaft und ständig zu verschließen
besonders in Punkto der Sicherheit von Passanten und
Mitarbeitern.
Abfallbeseitigung:
Für den Abtransport von Bauschutt, Materialresten und
dgl. ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, die
Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die
Reinigung von Arbeitsplätzen hat umgehend und ständig
sowie auf besondere Anordnung der Bauleitung zu
erfolgen. Werden diesbezügliche Weisungen Bauleitung
nicht beachtet, kann der Auftraggeber nach
Fristsetzung die Abfallbeseitigung auf Kosten des
Auftragnehmers durchführen lassen. Bauschutt- und
Baustellenabfälle sind entsprechend den behoerdlichen
Vorschriften fachgerecht getrennt zu lagern und zu
entsorgen.
Überlassen von Anschlüssen / Bedingungen
Strom- und Wasseranschlüsse werden bauseitig gestellt.
Die Übergabepunkte befinden sich unmittelbar im
Bereich der Baustelle.
Bautagebuch:
Über die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten
sind Bautagesberichte und in Kopie 1x wöchentlich
der Bauführung zu übergeben. Die Bautagesberichte
müssen die Vorgänge am Bau dokumentieren, z.B.
Anzahl der Beschäftigten, Tätigkeit, wichtige
Bauabschnitte, Ereignisse usw.
Allgemein:
Vor Beginn und während der Ausführung der Arbeiten
sind alle angrenzenden Bauteile zu schützen. Schäden
oder evtl. bei Nachfolgearbeiten erforderliche
zusätzliche Arbeiten werden auf Kosten des AN durch
Fachfirmen beseitigt.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen
0.1.01 Nebenangebote oder Vorschläge zur Änderung der
ausgeschriebenen
Leistungen sind ausdrücklich zugelassen und erwünscht,
jedoch anzubieten
einschl. sämtlicher daraus resultierender
Nebenleistungen, wie Planungsänderungen,
statische Umrechnungen einschl. deren Prüfung,
Bezugsnachweisen, Referenzen etc.
Diese Änderungen werden erst nach schriftlicher
Beauftragung durch den Auftraggeber
Bestandteil der Leistung, ansonsten gilt das
Leistungsverzeichnis im ursprünglichen Wortlaut.
0.1.02 Alle sich aus diesen Vorbemerkungen Maßnahmen
ergebenden
Maßnahmen und Leistungen sind als Nebenleistungen in
die Einheitspreise
einzukalkulieren. Alle zu erbringenden Leistungen
umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile sowie die Ausführung
nach Zeichnung und Angabe
und alle Nebenleistungen.
0.1.03 Alle Anlagen sind Bestandteil des
Leistungsverzeichnisses.
Grundsätzlich gelten sämtliche in Frage kommenden
technischen
Vorschriften, wie DIN-Normen, technische Richtlinien,
Herstellervorschriften,
Herstellerempfehlungen, die Bestimmungen der NBauO,
die Auflagen und Vorschriften
der Baurechtsbehörden, des Brandschutzes, des
Bezirks-Schornsteinfegers,
der Versorgungsunternehmen, sowie sonstiger in
Deutschland anerkannter Fach-
, Sicherheits- und Aufsichtsorgane als
Vertragsgrundlage.
0.1.04 Der Bauherr behält sich das Recht vor, Titel
und Positionen ganz oder
teilweise nicht ausführen zu lassen, bzw. an
verschiedene Auftragnehmer zu vergeben.
Hieraus steht dem AN ein Anspruch auf entgangenem
Gewinn nicht zu, Änderungen
der Einheitspreise werden ausgeschlossen.
0.1.05 Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des
Angebotes über die örtlichen
Gegebenheiten zu unterrichten, eventuelle
Nachforderungen die auf Unkenntnis
der örtlichen Gegebenheiten zurückzuführen sind,
werden nicht anerkannt.
0.1.06 Die von den Transportfahrzeugen benutzten
öffentlichen Straßen müssen täglich
von Verunreinigungen durch den
Baustellen-Verkehrgereinigt werden. Im Bedarfsfall
muss die Reinigung auch mehrmals täglich erfolgen.
0.1.07 Beschädigungen an öffentlichen Verkehrsflächen,
die vom AN verursacht wurden,
müssen entsprechend den amtlichen Auflagen und
Vorschriften vom AN beseitigt werden.
0.1.08 Die zur Verwendung kommenden Materialien dürfen
generell ohne vorherige
Rücksprache bei dem planenden Architekten nicht
bestellt werden. Dieses betrifft ebenso
die Massen des Leistungsverzeichnisses, als auch die
in den Positionen beschriebenen
Qualitäten. Diese Abstimmung muss entsprechend dem
Baufortschritt mit entsprechendem
Vorlauf erfolgen. Gestaltungswirksame Materialien und
Oberflächen sind
vorab grundsätzlich zu bemustern.
0.1.09 Auf eine saubere Baustelle wird seitens der
Architekten besonders geachtet. Es wird
davon ausgegangen, dass jeder AN selbstständig, ohne
besondere Aufforderung, seine
Leistungen entsprechend DIN 18299, 4.1.11 regelmäßig
ausführt. Sollte das nicht der Fall sein,
setzt der AG / Architekt nur einmal mündlich oder
schriftlich eine Frist zur Leistungserfüllung. Kommt
der AN einer solchen Aufforderung nicht sogleich nach,
ist der AG berechtigt, ohne Nachfristsetzung
diese Nebenleistung auf Kosten des AN von dritterSeite
ausführen zu lassen.
0.1.10 Sämtliche Reststoffe und Abbruchmaterialien
sind - sofern im LV nichts anderes
angegeben - auf eigene Kosten entsprechend den
örtlichen Vorschriften den zuständigen
Deponien bzw. Reststoffe-Beseitigungs- /
Recyclinganlagen zuzuführen. Auf die zum
Zeitpunkt der Ausführung gültige
Gewerbeabfallverordnung, Altholzverordnung und
Abfallbeseitigungssatzung mit der Pflicht der
Mülltrennung wird ausdrücklich
hingewiesen.
0.1.11 Der Auftragnehmer haftet bis zur vollendeten
Abnahme der Bauleistung für die
unversehrte Vollständigkeit seiner vertraglich
vereinbarten Leistung. Die Gefahrtragung
nach § 644 BGB sowie die §§ 7 und 10 nach VOB/B
bleiben unberührt.
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Grundlagen
Für Angebot und Vertrag sind maßgebend in der jeweils
gültigen Fassung
(bei Widersprüchen in der Reihenfolge)
1.1 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB) in der zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung
gültigen Fassung,
1.2 die Zeichnungen und bautechnischen Nachweise
1.3 sind einzelne Bestimmungen des Vertrages oder
dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die
übrigen verbindlich. Auftraggeber - AG - und
Auftragnehmer - AN - verpflichten sich in diesem Falle,
an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung
zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten
Ergebnis am nächsten kommt.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN sind
ausgeschlossen, Ausnahmen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung des AG.
2. Angebot
2.1 die Angebotsabgabe erfolgt kostenlos und
unverbindlich.
2.2 Vor Angebotsabgabe hat sich der AN über Baustelle,
Zuwegungen und alle sonstigen für die Preisfindung
und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch
Besichtigung und Einsichtnahme in die Pläne zu
unterrichten.
Auf Unkenntnis beruhende Nachforderungen sind
ausgeschlossen.
2.3 Nebenangebote de AN gegenüber dem
Leistungsverzeichnis müssen als solche auf einem
gesonderten Blatt
gekennzeichnet werden. Sie sind auf der Grundlage
dieser ZVB anzubieten.
2.4 Nachtragsangebote für nachträglich erforderliche,
neue oder geänderte Leistungen müssen schriftlich vom
AN
eingereicht werden. Mit der Ausführung darf erst nach
schriftlichem Auftrag durch den AG begonnen werden.
Grundlage
der Kalkulationen ist das Hauptangebot mit ZVB.
2.5 der AN hält sich mindestens an sein Angebot bis 3
Monate nach Angebotseingang beim AG gebunden.
3. Auftrag / Bauvertrag
3.1 Auftrag/Bauvertrag bzw. Erweiterungen, Änderungs-
und Nachaufträge sind nur wirksam, wenn sie vom AG
schriftlich erteilt werden.
3.2 Wird unter Zustimmung des AG eine
Arbeitsgemeinschaft gebildet, muss diese eine
federführende
Firma gegenüber dem AG benennen. Die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft haften als Gesamtschuldner.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart, erfordern
Stundenlohnarbeiten einen schriftlichen Auftrag des
AG.
Stundenlohnarbeiten sind auf Nachweiszetteln in
dreifacher Ausfertigung zur Unterschrift vorzulegen.
Die Unterschrift des Architekten erfolgt vorbehaltlich
der nachträglichen Prüfung, ob die nachgewiesene
Leistung
in Angebotspositionen enthalten und abgegolten ist.
Tagelohnnachweise sind täglich vorzulegen!
3.4 Eine Bauwesenversicherung wird bauseits
abgeschlossen, die Kosten hierfür sind mit 0,3% der
Auftragssumme
vom AN zu tragen. Diese Forderungen des AG können von
der Forderung des AN abgezogen werden.
4. Ausführung
4.1 Für den AN verbindliche Ausführungspläne müssen
die Unterschrift des Architekten des AG tragen. Die
für die
Leistung maßgeblichen Zeichnungsmasse sind vom AN vor
Beginn der Ausführung zu prüfen. Auf Unstimmigkeiten
ist
schriftlich hinzuweisen.
4.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben,
Konstruktions- und Einbau-, Werkplänepläne sind
rechtzeitig vom AN zu
erstellen und zur schriftlichen Genehmigung
vorzulegen. Die Kosten sind komplett in die
Einheitspreis einzukalkulieren
sofern nicht seperat als Position
ausgewiesen.Mehrkosten infolge falscher oder verspätet
vorgelegter Unterlagen trägt
der AN. Die Anerkennung der Ausführungsunterlagen
durch den AG befreit den AN nicht von der vollen
Gewährleistung
für seine Leistungen.
4.3 Sind für den ausgeschriebenen Leistungsbereich
besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen
oder Abnahmen erforderlich, sind diese vom AN ohne
besondere Vergütung rechtzeitig einzuholen und dem AG
zu
überreichen. Die Kosten sind mit einzukalkulieren!
4.4 Der AN hat alle im Zusammenhang mit seiner
Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen. Der AN stellt den AG und seinen
Architekten ausdrücklich frei von
Schadensersatzansprüchen
jeder Art, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen
stehen. AG und sein Architekt treffen im Verhältnis
zum AN keine eigenen Sicherungspflichten. Der AN muss
die Gefahrenstellen ausreichend sichern.
Das Arbeitsschutzgesetzt, sämtliche Verordnungen und
Richtlinien sowie die BGV sind im vollen Umfang zu
beachten.
Der AG beauftragt einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinator sofern notwendig, zur
Überwachung der
Einhaltung erforderlicher Sicherheitsvorkehrungen,
dies befreit den AN jedoch nicht von seiner
Eigenverantwortung und
Verpflichtung zur Beachtung, Einhaltung und
Ausführung erforderlicher Sicherheitsvorkehrungen in
allen Bereichen der
beauftragten Leistungen.
4.5 Der AN hat, - soweit vorgeschrieben - den nach der
Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter bzw.
Fachbauleiter vor Beginn der Arbeiten zu benennen.
Abgesehen davon ist ein dauernd auf der Baustelle
anwesender
verantwortlicher Vertreter des AN zu benennen, der
verpflichtet und befugt ist, an den seitens des AG
angeordneten
Baubesprechungen teilzunehmen, verbindliche
Anweisungen entgegenzunehmen und ausführen zu lassen.
4.6 Der AN hat sich vor Beginn und während seiner
Arbeiten von dem Zustand des Baus und vorhandenen
Leistungen zu überzeugen. Vorhandene Bauteile und
Leistungen dürfen nicht beeinträchtigt oder verändert
werden.
4.7 Der AN hat seine ausgeführten Leistungen gegen
Witterungseinflüsse, Grundwasser und Verschmutzungen
ausreichend zu schützen, sowie Schnee und Eis zu
beseitigen (keine zusätzliche Vergütung).
4.8 Muster und Proben von allen Werkstoffen und
Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung
rechtzeitig dem AG
zur
Genehmigung vorzulegen. Erforderliche
Baustoffprüfungen hat der AN ohne besondere
Anweisungen auf seine Kosten
durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu
lassen. Es dürfen nur Baustoffe oder Bauverfahren
angewendet werden, fürdie eine staatlich anerkannte
Zulassung vorliegt.
4.9 Im Leistungsverzeichnis sind Ausführungsfristen
vorgegeben. Durch Abgabe des unterzeichneten Angebotes
sind
diese Fristen vom Bieter anerkannt. In den
Vergabeunterlagen (Auftrag / Bauvertrag) sind diese
oder gemeinsam mit
dem Bieter geänderte Ausführungsfristen genannt und
durch Unterzeichnung verbindlich vereinbart. Für die
Nichteinhaltung dieser Fristen wird eine
Vertragsstrafe von 0,5% der Brutto-Auftragssumme für
jeden überschrittenen
Werktag festgelegt. Insgesamt darf die Vertragsstrafe
5% der Brutto-Schlussrechnungssumme nicht
überschreiten. Die
vom AG festgelegten Ausführungsfristen und
Bauzeitenpläne sind Vertragsbestandteil. Um einen
zügigen und
reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, sind sie
unbedingt einzuhalten. Betriebsferien einer Firma
dürfen keinen
Einfluss auf die Ausführungsfristen haben, und werden
daher grundsätzlich nicht anerkannt.
Witterungseinflüsse
während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des
Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten
nicht als Behinderung. Bei Überschreitung von
Einzelfristen, bei nicht fristgerechter Erfüllung
eines Verlangens nach §
5/3 VOB/B und wenn der AN der Pflicht nach § 4/7 VOB/B
nicht nachkommt, wird die vereinbarte Vertragsstrafe
einbehalten. Der einbehaltene Betrag wird unter
folgenden Voraussetzungen freigegeben:
a) die Überschreitung der Einzelfristen ist durch
verstärkten Einsatz von Arbeitskräften und Geräten
damit ausgeglichen,
dass nachfolgende Einzelfristen eingehalten sind und
eine Überschreitung derFertigstellungsfrist für die
Leistungen des
Auftragnehmers und dieGesamtfertigstellung des
Gebäudes nicht verursacht wird.
b) das Verlangen nach § 5/3 VOB/B ist erfüllt.
c) die Pflicht nach § 4/7 wurde in einer vertragsmäßig
festgesetzten Frist
erfüllt.
Wird der AN von den Architekten zur Ergänzung der
Belegschaft oder des Maschinenparks im Interesse der
Einhaltung
der Vertragsfristen aufgefordert, dann kommt er dieser
Aufforderung binnen 3 Arbeitstagen nach. Als
angemessene Frist
nach § 5/4 VOB/B gelten 5 Arbeitstage. Der
Auftragnehmer beginnt, fördert und vollendet die
Ausführung der
Bauleistungen nach den vereinbarten
Vertragsfristenplan. Mit der Beseitigung von Mängeln
nach § 4/7 VOB/B beginnt
der AN 3 Arbeitstage nach dem Erkennen. Als Tag des
Erkennen des Mangels gilt die Eintragung im
Bautagebuch, bzw.
das Datum des Poststempels der Mängelrüge. Als
angemessene Frist nach § 4/7 VOB/B gelten 5
Arbeitstage.
5. Zahlungen, Aufmaß, Sicherheiten, Gewährleistungen
5.1 Eine Abtretung der Forderungen des AN bedarf der
schriftlichen Zustimmung des AG.
5.2 Bei etwaigen Rückforderungen des AG aus
Überzahlung kann sich der AN nicht auf einen Wegfall
der Bereicherung
berufen.
5.3 Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach
Ausführungszeichnungen, sofern kein Pauschalpreis
vereinbart ist. Wenn
das nicht möglich ist, nach örtlichem Aufmaß. Als
angemessene Frist nach § 14 Ziff. 4 VOB/B gelten 2
Monate. Als angemessene Frist nach § 16/5 (3) gelten
für die Schlusszahlungen und die Teilschlusszahlungen
grundsätzlich 60 Tage, für die Abschlagszahlungen 21
Tage, vorbehaltlich der Prüffähigkeit der aufgestellten
Rechnungen. Von den Abschlagszahlungen werden als
Sicherheit 10% einbehalten. Die einbehaltenen Beträge
werden
nicht hinterlegt, nicht auf Sperrkonto gezahlt, und
nicht verzinst. Sie werden mit der Schlussrechnung
ausbezahlt.
5.4 Die Dauer der Gewährleistung beträgt grundsätzlich
5 Jahre, nach BGB. Die Sicherheitsleistung für
Gewährleistung
beträgt 5% der Gesamtvergütung (einschl.
Mehrwertsteuer). Die Sicherheitsleistung erfolgt durch
Einbehalt oder durch
auflagenfreie und unbefristete Bankbürgschaft
(Formblattmuster EFB Sich 2) eines in Deutschland
zugelassenen
Kreditinstitutes oder Kreditversicherers.
5.5 Die Freistellungsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes ist dem AG (als Kopie) vorzulegen. Ohne
diese sind
Zahlungen nur unter Einbehalt und Weiterleitung der
gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich.
6. Abnahme
6.1 Die Abnahme erfolgt förmlich. Der Termin wird vom
AN vorgeschlagen. Die fiktive Abnahme gem. § 12/5 VOB/B
ist ausgeschlossen.
7. Sonstiges
7.1 Auf Verlangen des AG hat der AN nachzuweisen, dass
ein ausreichender Versicherungsschutz für
Haftpflichtansprüche besteht, und dass er seinen
Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, den
Sozialversicherungsträgern und der
Berufsgenossenschaft nachkommt.
7.2 Alle Preise sind Festpreise, eine Lohn- und
Stoffpreisklausel wird nicht vereinbart.
7.3 Der AN ist verpflichtet, die Baustelle in einem
sauberen Zustand zu halten, insbesondere den von
seinen Arbeiten
anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial, Abfälle
und Verunreinigungen während und nach Erbringung der
Bauleistung ohne Anspruch auf gesonderte Bezahlung
sofort zu beseitigen. Die Aufforderung zur Schutt- und
Abfallbeseitigung kann durch den Auftraggeber bei
kurzer Fristsetzung mündlich, telefonisch, oder
schriftlich erfolgen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht
unverzüglich nach, so ist der AG berechtigt, ohne
Nachfristsetzung
den Schutt, Abfall und die Verunreinigung auf Kosten
des AN beseitigen zu lassen, und die entstehenden
Kosten von den
Rechnungen des AN abzuziehen. Bei Unklarheiten über
die Verursacher des Bauschutts etc. kann die notwendig
gewordene Baureinigung auf alle am Bauvorhaben
beteiligten Auftragnehmer anteilig zur Auftragssumme
umgelegt
werden. Der AN verzichtet ausdrücklich auf jeden
Einspruch gegen diese Regelung.
7.4 Alle erforderlichen Unterlagen werden dem AN
2-fach kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere
Exemplare können
gegen Kostenerstattung angefordert werden.
7.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet
Bautagesberichte zu führen, und davon den Architekten
eine Durchschrift
wöchentlich zu übergeben.
7.6 Es ist Sache des jeweiligen Auftragnehmers, die
notwendigen Absprachen und Verrechnungen für die
Benutzung der
Baustelleneinrichtung des Rohbauunternehmers mit
demselben zu führen, (Strom, Wasser, Telefon, Baukran,
Gerüste
etc.). Falls für die Ausführung nachstehender Arbeiten
eine Änderung der Gerüste über den Rahmen der
berufsgenossenschaftlichen Forderungen und der DIN
18451 hinaus notwendig wird, so sind diese zu
veranlassen, und die dadurch entstehenden Kosten vom
jeweiligen AN zu tragen.
7.7 Bei eventuellen auftretenden Mehrleistungen, die
im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind, sind vor
Beginn der
Arbeiten die Kosten schriftlich bei den Architekten
einzureichen und deren Genehmigung abzuwarten. Werden
Arbeiten
ohne vorheriges Nachtragsangebot ausgeführt, so wird
angenommen, dass der AN diese zu seinen Leistungen
nach dem Kostenanschlag betrachtet, bei der eine
Vergütung der Arbeiten nicht erfolgt.
7.8 Diese ZVB werden vom Auftragnehmer mit
Angebotsabgabe anerkannt.
KAPAZITÄTEN
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sind in meinem
Betrieb beschäftigt:
Polier bzw. Obermonteure :___Mann
Facharbeiter bzw. Monteure :___Mann
Hilfsarbeiter bzw. Helfer :___Mann
Lehrlinge :___ Mann
Für das Objekt ist folgende Besetzung vorgesehen:
Polier bzw. Obermonteure :___Mann
Facharbeiter bzw. Monteure :___Mann
Hilfsarbeiter bzw. Helfer :___Mann
Lehrlinge :___Mann
STUNDENLÖHNE
Einschl. Zuschläge für Sozialkosten, Fahrgelder,
Auslösung, Kleingerät und
Werkzeug, allgemeine Geschäftskosten, Plangewinn und
Steuern.
Meister :_/Std. _____
Facharbeiter :_/Std. _____
Bauhelfer :_/Std. _____
Auszubildender: :_/Std. _____
1. Grundlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Besprechungscontainer Besprechungscontainer für Zwecke des Auftraggebers
aufstellen, vorhalten und auf Anordnung der Bauleitung
abfahren.
Die Größe muss ausreichend sein für einen Büro /
Besprechungsraum (ca. 15 m²) mit folgender Ausstattung:
1 Schreibtisch, abschließbar,
1 Büro-Drehstuhl,
1 Aktenregal,
1 Besprechungstisch mit 10 Stühlen,
1 Garderobe,
1 Apothekerschrank.
1 funktionstüchtige WLAN-Infrastruktur (WLAN-Router /
Access
Point zur flächendeckenden und stabilen
Internetversorgung im
gesamten Container)
Alle Böden mit Linoleum, alles in einwandfreiem
Zustand.
Eingangstür mit Zylinderschloss, (dem AG sind
Schlüssel in der
angeforderten Anzahl zur Verfügung zu stellen),
Fenster von aussen mit Klappläden (Diebstahlgesichert),
Elektroheizung, Beleuchtung, Steckdosen in
ausreichender
Anzahl.
Alles vorhalten mit Amtsanschluß, einschl. aller
Abgaben und
laufenden Gebühren, z.B. laufende Instandhaltung und
der
1-mal wöchentliche Reinigung aller Räume, alles über
die
gesamte Bauzeit
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
01.__. 1
Besprechungscontainer
1.00
St
01.__. 2 Besprechungscontainer, vorhalten + betreiben Besprechungscontainer, vorhalten und betreiben, über
die
4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
- Alle Betriebskosten einschl. Medienverbräuche
- Reinigung, 1-mal wöchentlich
01.__. 2
Besprechungscontainer, vorhalten + betreiben
40.00
StWo
01.__. 3 Sanitärcontainer, WC-Anlage Sanitärcontainer mit WC-Anlagen, wärmegedämmte
Ausführung, stapelbar einschl. Unterbau. Reinigung
1-mal
wöchentlich durch den AN. Einrichten, vorhalten,
betreiben und
beräumen nach Ende der Bauzeit, wie folgt:
Nutzung: alle am Bau beteiligten Gewerke
Ausstattung
- Elektroinstallation, Beleuchtung
- Heizung
Sanitäreinrichtung
- 2-mal Waschbecken mit Spiegel, Seifenspender und
Handtuchspender je Waschbecken
- Warmwasser Bereiter
- 5-mal WC
- 2-mal Urinal
- WC-Trennwandanlage einschl. Türen für 5-mal
WC-Kabinen
- Anschlüsse für Frischwasser, Abwasser und Strom
einschl.
Verbräuche
Abmessungen: bis ca. 6,50x2,50 m
Zustand: gut und sauber, nicht älter als 3 Jahre
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
Ortsangabe: Aufstellung nach Angaben des AG
01.__. 3
Sanitärcontainer, WC-Anlage
1.00
St
01.__. 4 Sanitärcontainer, WC-Anlage, vorhalten + betreiben Sanitärcontainer als WC-Anlage, vorhalten und
betreiben, über
die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Leistungsbestandteile
- Alle Betriebskosten
- Reinigung, 1-mal wöchentlich
01.__. 4
Sanitärcontainer, WC-Anlage, vorhalten + betreiben
O
40.00
StWo
01.__. 5 Bautür (behelfsmäßig), Stahlblech Behelfsmäßige Bautür aus verzinktem Stahlblech in eine
bauseitige Rohbauöffnung liefern, fachgerecht
einbauen, für die
Dauer der Nutzung vorhalten und nach Anordnung der
Bauleitung wieder demontieren und abtransportieren.
Abmessungen Rohbauöffnung: bis maximal 4,00 m x 3,00 m
Bautür: 1-flügeliges Stahltürelement
Abmessung ca. 1,00 m x 2,00 m, inklusive stabiler
Zarge,
Drückergarnitur und vorgerichtet für den Einbau eines
bauseitigen Profilzylinders.
Die verbleibende Restfläche der Rohbauöffnung um das
Türelement herum ist mit einer stabilen, wetterfesten
und
einbruchhemmenden Konstruktion aus Holzwerkstoffplatten
(OSB-Platten, Mindestdicke 22 mm) auf einer soliden
Kantholz-Unterkonstruktion lückenlos und regendicht zu
schließen.
Die gesamte Konstruktion (Tür und Holzausfachung) muss
mechanisch so stabil im Mauerwerk bzw. Beton verankert
werden, dass ein unbefugtes Eindringen Dritter
(Diebstahlschutz) wirksam verhindert wird.
01.__. 5
Bautür (behelfsmäßig), Stahlblech
6.00
St
01.__. 6 Aufzugsschutz Schutzverkleidung der Aufzugskabine (Wände und Boden)
mit
Schutzplatten (z. B. Hartfaserplatten oder
gleichwertig) inkl.
Kantenschutzprofilen.
Schutz der Bedientableaus mittels geeigneter
Abdeckungen
unter Berücksichtigung der uneingeschränkten Funktion
der
Aufzugssteuerung.
Abmessungen BxTxH: ca. 110 x210 x 210 cm
Regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung des Schutzes
während der Bauzeit.
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Schutz
vollständig zu
entfernen und die Kabine besenrein zu übergeben.
Eventuelle
Verschmutzungen oder Beschädigungen sind fachgerecht zu
beseitigen.
01.__. 6
Aufzugsschutz
1.00
St
01.__. 7 Schutz Einbauteile Auf-/Abbau von Schutzverkleidung aus Holzlatten,
Hartfaserplatten und 0,5 mm dicker PE-Folie herstellen
und mit
Klebeband abkleben, für z. B. Holz- und Glastüren,
Geländer,
Wandverkleidungen usw.
Einbauort: KG/EG/1OG
01.__. 7
Schutz Einbauteile
150.00
m²
01.__. 8 Schutz Treppenstufen, Hartfaser Auf-/Abbau von Abdeckung für Treppenstufen mit einer
Lage
Kunststofffolie, d= 0,5 mm und Hartfaserplatten, Stöße
mit
Kunststoffklebeband staubdicht verkleben und gegen
Abrutschen sichern.
Breite der Stufen: ca. 120 m
Höhe der Stufen: ca. 18 cm
Tiefe der Stufen: ca. 26 cm
Einbauort: Treppenhaus KSK - vom KG bis zum 1. OG
01.__. 8
Schutz Treppenstufen, Hartfaser
40.00
St
01.__. 9 Schutzmaßnahme Dachterrasse als Laufweg Schutz der Dachterrasse für Materialtransport.
Liefern, verlegen und rückbauen einer Schutzabdeckung
(Bautenschutzmatten und Platten) zum Schutz vor
Beschädigungen.
Laufweg ca. 3,00 m breit.
Vorhaltezeit: 4 Wochen.
Längere Nutzung wird in einer separaten Position
berechnet.
01.__. 9
Schutzmaßnahme Dachterrasse als Laufweg
60.00
m²
01.__. 10 Vorhaltung Schutzmaßnahme Dachterrasse Vorhalten der Schutzmaßnahme für die Nutzung als
Laufweg
über die Grundvorhaltezeit hinaus.
01.__. 10
Vorhaltung Schutzmaßnahme Dachterrasse
480.00
m²/W
01.__. 11 Durchsturzsicherung <0,25 m² Zulegung von Abdeckung für Decken-/Bodenöffnungen, mit
Bohlen, als durchtrittsichere Abdeckung.
Öffnungsgröße: bis 0,25 m²
01.__. 11
Durchsturzsicherung <0,25 m²
100.00
St
01.__. 12 Durchsturzsicherung <0,5 m² Auf-/Abbau von Abdeckung für Decken-/Bodenöffnungen,
mit
Bohlen, als durchtrittsichere, unverschiebbare
Abdeckung.
Öffnungsgröße: von 0,26 bis 0,5 m²
01.__. 12
Durchsturzsicherung <0,5 m²
30.00
St
01.__. 13 Durchsturzsicherung <1,1 m² Auf-/Abbau von Abdeckung für Decken-/Bodenöffnungen,
mit
Bohlen, als durchtrittsichere, unverschiebbare
Abdeckung.
Öffnungsgröße: von 0,5m² bis 1,1 m²
01.__. 13
Durchsturzsicherung <1,1 m²
10.00
St
01.__. 14 Absturzsicherung Decken-/Podestränder, Holz Auf-/Abbau von Absturzsicherung aus Holz, an
Treppen-/Decken-/Podestränder, Ausfachung mit Brettern,
geschlossen einschl. Schrammbord aus Holz.
Untergrund: Stb.
Absturzsicherung: H= mind. 1,00 m
01.__. 14
Absturzsicherung Decken-/Podestränder, Holz
50.00
m
01.__. 15 Meterrisse anbringen Meterrisse (Bezugshöhe +1,00 m über fertigem Fußboden -
OKFF) auf den Rohbauwänden bzw. Betonbauteilen
anbringen.
Meteriss ist nach Angaben der Bauleitung deutlich
sichtbar und
haltbar anzuzeichnen.
01.__. 15
Meterrisse anbringen
10.00
St
01.__. 16 Schuttcontainer, 7,00m3 Schuttcontainer für die Entsorgung von nicht
gefährlichem,
sortenreinen Abfall.
Leistungsbestandteile
Aufstellen, An- und Abfahrt der Container
(Beschreibung und
Kalkulation der Entsorgungskosten nach AVV in
gesonderter
Position)
Transport auf zugelassene
Verwertungs-/Entsorgungsanlage
Containerinhalt: 7,00 m3
01.__. 16
Schuttcontainer, 7,00m3
15.00
St
01.__. 17 Baustellenreinigung Besenreinhaltung der Baustelle. Sammlung von Müll,
Abfall und
Verpackungsstoffen der Baufrmen auf der gesamten
Baustelle,
Verbringung zu den Entsorgungsplätzen auf der
Baustelle,
fraktionsgetrennte Entsorgung.
Aufgaben: Sammlung, Transport und
Containerbefüllung jeglichen Abfalls
und Wertstoffs, Besenreinhaltung
Arbeitsort: gesamte Baustelle,
auf Anweisung der Bauleitung
01.__. 17
Baustellenreinigung
100.00
Std
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__. 1 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunden für unvorhergesehene Arbeiten nach
Angabe der Bauleitung zum Nachweis durch täglich
anzuerkennende Tagelohnzettel, einschl. aller
Zuschläge.
05.__. 1
Facharbeiterstunden
100.00
Std.
05.__. 2 Hilfsarbeiter Hilfsarbeiterstunden für unvorhergesehene Arbeiten nach
Angabe der Bauleitung zum Nachweis durch täglich
anzuerkennende Tagelohnzettel, einschl. aller
Zuschläge.
05.__. 2
Hilfsarbeiter
100.00
Std.