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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Projektbezeichnung
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes
Sachsen-Anhalt (GNUE) "Neubau eines Labor- und
Verwaltungsgebäudes für das Landesamt für
Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) am Hauptsitz in
Halle", im weiteren kurz Neubau LAV oder LAV-Halle
Allgemeines
Am Behördenstandort "An der Fliederwegkaserne" in
Halle (Saale) soll auf einer landeseigenen
Liegenschaft der Neubau eines Labor- und
Verwaltungsgebäudes für das Landesamt für
Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) mit
dazugehörigen Außenanlagen errichtet werden. Am
Hauptsitz Halle wird eine umfassende Zentralisierung
des LAV angestrebt, in dem neu zu errichtenden
Gebäudekomplex werden daher Labore, die
Verwaltungsführung und die Stabsstelle untergebracht.
Der für die Maßnahme vorgesehene Bereich auf dem
Grundstück der landeseigenen Liegenschaft ist für das
erforderliche Bauvolumen geeignet.
Der Neubau wird unter dem Gesichtspunkt der
Nachhaltigkeit geplant und errichtet. Es sind
vorrangig umweltverträgliche und wiederverwertbare
Materialien sowie Werkstoffe vorgesehen, die geltenden
Vorschriften entsprechen bzw. Prüf- und Gütesiegel
aufweisen.
Der Neubau ist zudem unter Berücksichtigung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant.
Gebäudekonzept
Gebäudeklasse 5,
max. Gebäudeausdehnung ca. 106,35 m x 41,65 m,
Gebäudeausdehnung Holzbauteil ca. 106,35 m x 22,60 m
Höhe (Attika) ca. 19,75 m ab OK Gelände, OK Gelände =
109,52m ü.NHN
Das Gebäude besitzt drei oberirdische Vollgeschosse
mit Labor- und Büronutzung und mit übergreifenden
Funktionsräumen sowie ein Untergeschoss als
Teilunterkellerung.
Das Gebäude ist seiner inneren Nutzung folgend
zweigeteilt. Der westliche Gebäudeteil wird in
Stahlbetonskelettbauweise errichtet und beherbegt
überwiegend Labornutzung mit teilweise offenen
Laborlandschaften als auch geschlossene Labore der
Schutzstufen 1 bis 3. Der östliche Gebäudeteil wird
überwiegend in Holzbauweise mit einem mittigen
Stahlbetonkern errichtet und ist für Büronutzung
vorgesehen. Technikzentralen befinden sich im
Untergeschoß und als Dachzentralen auf dem westlichen
Gebäudeteil.
Das Gebäude wird im Ergeschoß ebenerdig erschlossen,
über das dem Eingang nachgelagerte Foyer werden die
Büro- und Laborbereich angebunden.Zur vertikalen
Erschließung dienen zwei zentral gelegene Treppenräume
und neben den Treppenräumen jeweils ein
Personenaufzug. Für die innere Verbindung zwischen den
Geschossen steht an den Stirnseiten des Gebäudes
jeweils ein weiterer Treppenraum zur Verfügung.
Die geplanten Geschoßhöhen betragen im Untergeschoß
3,15 m, in den Erd- und Obergeschossen 3,675 m im
östlichen Büroteil und aufgrund der vielfältigen
Installationen im westlichen Laborteil 4,20 m. Die
Dachzentrale ist mit 5,75 m Höhe geplant.
Konstruktionsbeschreibung Gebäude
Holzbau als reine Holzkonstruktion in einer Bauweise
unter Verwendung geregelter Bauarten und Bauteile bei
der mittels einer Brandsimulation die Anwendung
normativ geregelter Bemessungen der Verbindungen der
Holzkonstruktion nachgewiesen legitimiert wird.
Tragende Konstruktion aus Holzstützen mit Außenwänden
in vorgefertigter Modulbauweise, Decken als
Brettsperrholzdecken mit tragenden Holzbindern.
Stahlbetonskelettbau mit Stahlbetonstützen und
tragenden Innen- und Außenwänden als Halbfertigteile
mit Ortbetonfüllung, Decken als Ortbetondecken..
Das Tragwerksraster im Holzbau beträgt 3,60 m, im
Stahlbetonbau 7,20 m, das Ausbauraster beträgt 1,20 m.
Treppenläufe als Fertigteilläufe mit Podesten und
Zwischenpodesten in Ortbeton mit Linoleumbelag
Nichttragende Innenwände als Kalksandsteinmauerwerk,
leichte Trennwände als Trockenbaukonstruktionen,
elementierte Systemtrennwände als Glaswände zur
Abtrennung der Labore, Systemmtrennwand mit
Metallpaneelen als gasdichte Systemwand für die S3
Labore.
Dachaufbau als extensiv begrüntes Warmdach mit
EPS-Dämmplatten (bzw. Mineralwoll-Dämmung über
Brandwänden) und 2-lagiger bituminöser Abdichtung.
Fassade am westlich Stahlbetonbauteil mit vorgehängter
hinterlüfteter Fassade, aufgeteilt in Bereiche mit
einer Bekleidung aus großformatigen Faserzementplatten
und Bereiche mit einer Bekleidung mit
Keramikbaguettes. Am östlichen Holzbau kommt ein
Holzlamellenfassade mit vertikalen Holzlamellen zum
EInsatz.
Fenster am westlichen Stahlbetongebäude als gedämmte
Aluminiumfenster, am östlichen Holzgebäudeteil als
Holzfenster mit Aluminiumdeckschale.
Bodenbeläge je nach Raumnutzung als fugenloser
Kautschukbelag, Linoleumbelag oder textiler
Bodenbelag, Sanitärräume mit Bodenfliesen,
Technikzentralen mit PU-Beschichtung.
Projektbezeichnung
02 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
02.1 Angaben zur Baustelle
gemäß DIN 18299 (2019 mit Ergänzungsband 2023)
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt
sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung
Die Baustelle Neubau LAV Halle liegt auf der
landeseigenen Liegenschaft am Behördenstandort "An der
Fliederwegkaserne 18-20" in 06130 Halle (Saale)
Das Baugrundstück wird über die öffentliche Straßen
"Vogelweide" und "Vogelherd" angefahren und über "An
der Fliederwegkaserne" erschlossen. Die Zufahrtswege
bis zum Baugelände führen durch Wohngebiete und sind
befestigt. Innerhalb des Baugeländes werden Flächen
als Parkplätze für Firmentransporter und Flächen für
Anlieferungen hergerichtet. Parkplätze für
Privat-PKW's stehen im Baugelände und im umliegenden
Standortgelände nicht zur Verfügung. Parkplätze im
öffentlichen Straßenland entlang der Zufahrtswege
stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Notwendige Sperrungen von Versorgungs- und
Rettungswegen für spezielle Transport-, Abbruch-,
Sicherungs- und Montagearbeiten sind nur nach
vorheriger Absprache mit der zuständigen
Objektüberwachung und dem AG möglich.
Zusätzlich sind notwendige Sperrungen von öffentlichen
Verkehrsflächen für spezielle Transport-, Abbruch- und
Sicherungsarbeiten nur nach vorheriger Absprache mit
den zuständigen Stellen der Stadt möglich. In diesem
Zusammenhang einzuholende Genehmigungen sind durch den
AN zu veranlassen, anfallende Kosten trägt der AN.
Regelarbeitzeit Montag - Freitag 7:00 - 19:00 Uhr,
abweichende Arbeitszeiten sowie Wochenendarbeit sind
vorher mit dem AG abzustimmen und bei Erfordernis
(z.Bsp. Sonntags- u. Feiertagsarbeit) den zuständigen
Behörden anzuzeigen und genehmigen zu lassen, Kosten
trägt der AN.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie
besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
-- keine Angaben --
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch
Anzahl und Höhe
siehe allgemeine Baubeschreibung
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,
insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Verkehrsbeschränkungen im Baustellenbereich werden
allen Gewerken mit 2 Tagen Vorlauf angekündigt.
Demzufolge sind Anlieferungen von Baumaterial und
Baugerät, welche zu längeren Behinderungen im
Baustellenbetrieb führen, der örtl. Bauüberwachung mit
mind 72 h Vorlauf anzukündigen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Zufahrts- und Rettungswege im und außerhalb der
Baustellengeländes sind ständig freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B.
Montageöffnungen
Materialtransport kann über einen Gerüstaufzug
(Grundfläche 1,4 x 2,6 m, Tragfähigkeit 1.500 kg) über
das Fassadengerüst erfolgen, weiterer Transport in das
Gebäudeinnere erfolgt durch die Fensteröffnungen Größe
ca. BxH 0,75 x 2,8 m.
Innerhalb des Gebäudes erfolgt die Erschließung über
die Treppenhäuser, weiterhin wird Aufzug 3 zu einem
späteren Zeitpunkt als Bauaufzug für die Ausbaugewerke
hergerichtet (Grundfläche ca. 2,5 x 1,4 m, Türbreite
1,2 m, Tragfähigkeit 1.800 kg, UG - 3.OG). .
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für
das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und
Abwasser
Baustrom wird innerhalb des Baugeländes und zusätzlich
für die Ausbaugewerke innerhalb des Gebäudes über
Baustromverteiler zur Verfügung gestellt.
Bauwasser wird innerhalb der BE-Fläche über
ausreichend Zapfstellen bereitgestellt. Innerhalb des
Gebäudes werden keine Zapfstellen errichtet.
Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt gem.den
besonderen Vertragsbedingungen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder
Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Durch den AG werden Sanitär- und WC-Container im
Baustellengelände zur Nutzung durch alle am Bau
beteiligten Firmen zur Verfügung gestellt.
Vorgesehene Lagerflächen für Material sowie
Stellflächen für durch den AN zu stellende
Systemcontainer als Aufenthalts- und Lagerräume für
Eigennutzung können dem BE-Plan entnommen werden.
Festlegung von Teilbereichen der Lagerplätze zur
alleinigen Nutzung durch den AN sind mit der
Bauüberwachung abzustimmen.
Das Einrichten von Mannschaftsunterkünften und
Materiallagern im Gebäude ist nicht zulässig.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Grundlage ist der "Geotechnische Bericht zur
Detailbaugrunduntersuchung" der G.E.O.S
Ingenieurgesellschaft mbH aus Halle vom 25.09.2024,
die bodenmechanischen Kennwerte sind diesem Bericht
zu entnehmen.
Als Baugrund stehen Mutterboden, Auffüllungen und
Geschiebemegel u. -sand an.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und
Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von
Wasseranalysen
Gemäß Baugrundgutachten liegt der Bereich der
Teilunterkellerung (Gründungsplanum 105,60 m NHN) in
einem möglichen Grundwassereinflussbereich
(Schichtenwasseranschnitt bei 107,30 m NHN).
Dementsprechend muß mit hohen Bodenfeuchten gerechnet
werden, die eine bauzeitliche Wasserhaltung
erforderlich machen.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Die umliegenden Gebäude am Standort sind als
Bürogebäude in Nutzung, außerhalb des Standortes
befinden sich in direkter Nachbarschaft Wohngebäude,
Kleingärten, Gargen und eine Schule. Diie
einzuhaltenden Schallimmisionen entspr. der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (AVV
Baulärm) Pkt. 3.1.1 d) werden mit 55 dB (A) tagsüber
und 40 dB (A) nachts festgelegt.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B.
Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und
Abfall
Anfallender Bauschutt und Reste von Arbeitsstoffen
sind arbeitstäglich aufzunehmen und zu entsorgen. Es
müssen Entsorgungsnachweise bei allen
Materialtransporten geführt werden und dem AG
übergeben werden. Die Nachweise sind mit der genauen
Bezeichnung der Baumaßnahme zu versehen.
Die tägliche Baustellenreinigung sowie die
Müllbeseitigung bzw. -entsorgung sind gem. VOB/C in
die Einheitspreise einzurechnen. Sollte die Reinigung
und die Müllbeseitigung bzw. -entsorgung nicht
ordnungsgemäß durchgeführt werden, so ist die
Objektüberwachung nach einmaliger fruchtloser
Aufforderung berechtigt, die Reinigung zu Lasten
der/des Verursacher/s nach vorheriger Ankündigung und
Bekanntgabe der Verursacher durch Dritte durchführen
zu lassen und die Kosten bei der Schlussrechnung in
Abzug zu bringen.
Die im Rahmen des Bauvorhabens anfallenden Stoffe sind
ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (§ 7 KrWG)
bzw, allgemeinwohlverträglich zu beseitigen (§ 15
KrWG).
Die Anforderungen der GewAbfV, insbesondere die
Getrennthaltungs- u. Vorbehandlungspflichten sind
einzuhalten und umzusetzen. Vollzugshinweise zur
GewAbfV sind in der Mitteilung der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 34 zu
finden.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten
-- keine Angaben --
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen
und dergleichen im Bereich der Baustelle
Im Baufeld verbleibende Bäume erhalten eine
Stammschutz sowie einen Überfahrschutz im
Wurzelbereich. Flächen im Bereich der verbleibenden
Bäume können nicht für Materiallagerungen oder
Stellflächen für Gerät genutzt werden.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs
-- keine Angaben --
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen,
insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
Die im Bereich des Baufeldes liegenden bekannten
Leitungen können den Plänen entnommen werden. Weitere
Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht bekannt.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle,
Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
Bodenhindernisse sind nicht bekannt
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland
geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und
gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich
Kampfmittel erfüllt wurden.
Es bestehen keien Hinweise auf Kampfmittelverdacht,
daher sind keien Maßnahmen zur Kampfmittelsondierung
vorgesehen.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene
Maßnahmen
Für die Baumaßnahme hat der AG einen Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator (SIGeKo) beauftragt. Die für
die Baumaßnahme vom SiGeKo aufgestellte
Baustellenordnung wird Vertragsbestandteil.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen
Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen
und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Der laufende Betrieb des Gesamtstandortes darf durch
den Baustellenbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
0.1.21 Schadstoffbelastungen
-- keine Angaben --
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten
Vorarbeiten
Vor Beginn der Maßnahme erfolgt der Abbruch der
Bestandsgebäude, mit einem Teil des gebrochenen
Abbruchmaterials werden bereits kleinere Lagerflächen
im Baustellenbereich angelegt.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Mit zunehmendem Baufortschritt erhöht sich die Anzahl
der an der Maßnahme beteiligten Gewerke und damit die
Arbeitskräfteanzahl. Insbesonder für die Anlieferungen
und Transporte zu den Arbeitsbereichen im Gebäude sind
eigenverantwortliche Abstimmung der einzelne Gewekrke
untereinander notwendig, um unnötige Wartezeiten oder
daraus resultierende Behinderungen zu vermeiden.
Die gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung der
Leistung anderer ist erforderlich.
2.1 Angaben zur Ausführung
Einzelangaben in Ergänzung zu vorstehenden Angaben zur
Baustelle
2.1.1 Maschinen und Geräte
Für die Ausführung der Arbeiten sind Maschinen und
Geräte zu verwenden,die dem Stand der Technik sowie
der Richtlinie 89/392 EWG entsprechen, nach § 39 der
VBG 1 geprüft sind und die gemäß den einschlägigen
Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen
der Anlieger auf ein Minimum reduzieren.
2.1.2 Bauleitung des Auftragnehmers / Firmenbauleiter
Nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen
Firmenbauleiter (bevollmächtigten Vertreter) zu
benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion
schriftlich anzuzeigen. Der Firmenbauleiter ist
Ansprechpartner der Objektüberwachung und
verantwortlich für die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN.
Der Firmenbauleiter hat an den wöchentlichen
Baubesprechungen teilzunehmen.
Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache
verfasst sein. Der AN verpflichtet sich ferner dafür
zu sorgen, dass ständig weisungsbefugtes Personal
anwesend ist, welches eine fachliche Verständigung in
deutscher Sprache ermöglicht. Kommt der AN dieser
Verpflichtung nicht nach, so ist der AG berechtigt auf
Kosten des AN einen Dolmetscher hinzuzuziehen.
Der AN ist gehalten, bestens geschultes, und in
Ausführung der beschriebenen Leistungen erfahrenes und
ausgebildetes Personal unter verantwortlicher Aufsicht
abzustellen.
Der AG ist berechtigt, die Qualifikation und
Fertigkeit der eingesetzten Arbeitskräfte zu prüfen
und erforderlichenfalls den Austausch unqualifizierter
Arbeitskräfte zu verlangen. Einem solchen Verlangen
ist unverzüglich ohne Verzögerung nachzukommen, dem AG
entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten
2.1.3 Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet arbeitstäglich ein Bautagebuch
zu führen und arbeitstäglich, digital im Dateiformat
pdf zu übermitteln. Durch die Objektüberwachung des AG
kann ein alternativer Eintrag in einer vom AG
bereitgestellten digitalen Plattform angeordnet werden.
Im Bautagebuch hat der AN über den Personal- und
Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die
Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über
besondere Vorkommnisse zu berichten. Hierzu zählen
auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem
Gewerbeaufsichtsamt. Dem AG sind alle Unfälle, Erste
Hilfe - Fälle und Schadensfälle unverzüglich
mitzuteilen.
Die Mindestanforderungen an das Bautagebuch sind:
- fortlaufende Nummerierung
- Datum
- Temperatur und Witterungsverhältnisse
- Anzahl und Namen der Arbeitskräfte und
Subunternehmer auf der Baustelle
- Geräte-, Material-, Maschinen- bzw. Großgeräteeinsatz
- ausgeführte Leistung mit Ortsangabe (Geschossen,
Achsen, Höhen, Bauteile)
- besondere Maßnahmen und Vorkommnisse, Bedenken,
Behinderungen, Verzüge
- Anweisungen des AG und seiner Erfüllungsgehilfen
- Unterschrift des Bauleiters des AN
Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Das
gilt ebenfalls, falls der AN zur Nutzung eines
Bautagebuchs auf einer Projektplattform des AG
aufgefordert wird.
2.1.4 Baubesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die der
AG regelmäßig durchführt, seinen Projektleiter /
Firmenbauleiter bzw. im Vertretungsfall, einen
geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Die Besprechungen finden im wöchentlichen Turnus
statt. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
2.1.5 Termin- und Arbeitsablaufplanung
Der AN hat einen Detailterminplan für seine
vertraglichen Leistungen auf der Grundlage der
beigefügten Planunterlagen und des Bauzeitenplans mit
Zeitangaben gemäß den Festlegungen des AG zu erstellen
in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung und
diesen spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung,
bei Überarbeitungen innerhalb 7 Werktagen digital im
Dateiformat pdf zur Prüfung u. Freigabe dem AG zu
übergeben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei
erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen
ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten.
2.1.6 Planunterlagen/ Übergabe von
Ausführungszeichnungen an den AN
Alle Planunterlagen, Ausführungspläne werden nur als
pdf-Dateien übergeben. Ausdruck und weitere
Vervielfältigung ist Sache des Bieters und in die
Einheitspreise mit einzurechnen. Der AG bezahlt keine
Kopier-/ Druckkosten.
2.1.7 Werk- u. Montageplanung
Werkstatt- und Montagepläne sind digital als pdf-Datei
einschl. zugehöriger Planlisten zur Prüfung
einzureichen
2.1.8 Eignungs- und Gütenachweise
Prüfzeugnisse, Zulassungen und Gütenachweise der zum
Einsatz kommenden Baustoffe und Bauelemente hat der AN
unaufgefordert vor Ausführung zu übergeben.
2.1.9 Massen und Maßangaben im LV
Die im LV angegebenen Maße sind nur Richtmaße. Die
genauen Maße ergeben sich aus den Ausführungsplänen
und sind nach Auftragserteilung örtlich durch den AN
eigenverantwortlich zu nehmen.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen Planunterlagen und LV
bestehen oder Schwierigkeiten im Bezug auf die
Bauausführung erkennbar sein, so hat der AN den AG
unverzüglich davon zu unterrichten.
Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung, die
Konstruktion oder das gewählte Material sind
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die einzelnen Massen sind in Tabellenform
zusammenzufassen.
Abrechnung und Nachtragsvereinbarungen sind in der
Struktur der Leistungsbeschreibung zu gliedern.
2.1.10 Wartungs- und Instandhaltungsleistungen
Erforderliche Wartungs- und Instandhaltungsleistungen
werden in einem separaten Vertrag erfasst.
2.1.11 Dokumentation
Die vom AN zu erstellende Dokumentation ergibt sich in
Umfang, Inhalt und Zeitpunkt der Übergabe aus den
beiliegenden Vorgaben des AG.
2.1.12 gebrauchsfertige Leistung
Die in den einzelnen Positionen des LV beschriebenen
Leistungen sind immer als gebrauchsfertige Leistung
beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die
fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen ist
somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN
18299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren,
anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der
Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich
erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn
Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu
erbringen erwähnt sind.
2.1.13) Gerüst
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird bauseits ein
Fassadengerüst als Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse SW09,
Höhenklasse H 2, mit wandseitiger Belagverbreiterung,
erstellt. An einer Fassadenseite wird ein Bauaufzug
ca. 1,4 x 2,6 m, Traglast 1.500 kg errichtet, der
durch alle Gewerke nach Einweisung genutzt werden
kann. Werden Gerüste im Innenbereich, zusätzliche
Fassadengerüste oder Hebe- und Transportzeuge
benötigt, sind diese durch den AN selbst zu erstellen.
Die zum bauseigen Fassadengerüst evtl. zusätzlich
benötigten Montage- und Arbeitsgerüste sowie
Hilfskonstruktionen und Traggerüste (nach
einschlägigen Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft), sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Im Inneren des Gebäudes wird ab Beginn der
Ausbaugewerke in den Obergeschossen ein Aufzug als
Bauaufzug hergerichtet (Aufzug 3, ca. 1,4 x 2,5 m,
Türbreite 1,2 m, Traglast 1.800 kg, UG - 3.OG), dieser
steht zum Zeitpunkt der Ausführung der
ausgeschriebenen Fassadenarbeiten jedoch noch nicht
zur Verfügung.
2.1.14) Krananlagen
Durch das Gewerk Rohbau sind in den beiden Innenhöfen
Turmdrehkräne zur eigenen Leistungserbringung des
Rohbauers errichtet, die beiden Kräne stehen anderen
Gewerken nicht zur Verfügung. Weitere stationäre
Krananlagen können nicht errichtet werden. Sollen
Mobilkräne zum Einsatz kommen, sind diese
eigenverantwortlich durch den AN in Absprache mit
Gewerk Rohbau und der Bauüberwachung zu planen und zu
realisieren. Hierzu zählen insbesondere notwendige
Erdbau-, Gründungs- und Sicherungsmaßnahmen. Standorte
für Krananlagen werden durch den AG nicht vorgegeben.
Alle für eine evtl. Kranstellung erforderlich
werdenden behördlichen, nachbarschaftlichen oder
sonstige Genehmigungen sind eigenverantwortlich durch
den AN herbeizuführen.
2.1.15 Bauablauf, Erschwernisse
Nach derzeitigem Stand ist folgender Bauablauf /
Montagereihenfolge geplant und bei der Kalkulation zu
berücksichtigen:
1) Schließen der Fassadenöffnungen, Gebäude dicht
herstellen,
- Montage Elementrahmen / Primärkonstruktion mit
anschließendem EInbau Fenster- und Türflügel und
Verglasung, Montage Fensterbänke und außenliegender
Sonnenschutz an den Hauptfassaden.
- Ausführung von unten nach oben, UG+EG, 1.OG, 2.OG,
dabei kommt es zu Überschneidungen der einzelnen
Leistungen, d.h. beispielsweise bei Montage der
Elementrahmen im1.OG erfolgt zeitgleich die Montage
des Sonnenschutzes / der Fensterbänke im EG
- zum Zeitpunkt der Fassadenmontage im EG erfolgt
durch das Gewerk Rohbau die Betonage der Decke der
Technikzentrale 3.OG, dies bedeutet die Kräne im
Innenhof sind zu diesem Zeitpunkt noch im Einsatz und
werden erst danach demontiert. Die Montage der
Fassaden der beiden Innenhöfe erfolgt daher
zeitversetzt den Hauptfassaden nachfolgend.
2) Herstellen der Vorhangfassaden
- Montage UK und Fassadendämmung von unten nach oben,
beginnend nach Gebäude dicht EG
- Montage Keramikfassade von unten nach oben, EG,
1.OG, 2.OG, Dachtechnikzentrale
- Montage Glattblechfassade EG und Faserzementfassade
Technikzentrale Außenbereich 3.OG
Die Montage der verschiedenen Fassadenelemente soll
über das bauseitige Fassadengerüst erfolgen (z.Bsp.
mit Seilwinde, ggfs. Mobilkran, Vakuumheber, jeweils
einzukalkulierende Eigenleistung des AN Fassade).
Zur Einbringung von Fassadenbauteilen für die Montage
der Innenhoffassaden ist bei möglicher Einbringung
durch das EG (Speiseraum bzw. Foyer) die Nutzlast von
5 kN/m2 und die maximale lichte Höhe von 2,65 m zu
berücksichtigen. Ein anderer Weg durch das Gebäude
steht nicht zur Verfügung, jedoch ist auch ein
einkranen mit Mobilkran von der ostseitigen Straße
oder von der Nord- und Südseite aus, über den
Holzbauteil in den Innenhof möglich. Wird eine
Einbringung durch Foyer und Speisesaal gewählt ist die
Montagereihenfolge für das Schließen der
Eingangsfassade und der Hoffassade im Einbringweg zu
berücksichtigen.
02 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
03 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV - Baustelleneinrichtung des AN
3.1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
3.1.1) Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach
VOB/C ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
3.2. Stoffe, Bauteile und Richtfabrikate
3.2.1) -- entfällt --
3.3. Angaben zur Ausführung
3.3.1) Soweit in den Positionen des
Leistungsverzeichnisses nicht anders beschrieben,
umfasst die Baustelleneinrichtung für die eigene
Leistungsausführung des AN folgende Leistungen, die
zur abnahmefähigen Erstellung seiner Bauleistung
erforderlich sind:
- den An- und Abtransport, den Auf- und Abbau, das
Einrichten sowie die Vorhaltung über die gesamte
Bauzeit sowie Räumen der Baustelle und
Wiederherstellung des Geländes einschl. Entfernung von
Verunreinigungen
- Herrichtung der erforderlichen Lager- und
Arbeitsplätze (Freimachen, Beräumen)
- sämtliche notwendigen Maschinen, Kräne, Gerüste,
Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel und Hilfskonstruktionen
für eigene Leistungsausführung sowie deren
betriebsfertiger Auf- und Abbau sowie Unter- und
Vorhaltung entsprechend der aufgeführten Leistungen;
- Vormontageplätze, Arbeitsplätze für technologische
Einrichtungen, Baumaschinen u. dgl.
3.3.2) Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung
des AN erforderlichen Flächen erfolgt durch den AG
nach Maßgabe des Baustelleneinrichtungsplanes und der
damit zur Verfügung stehenden Flächen. Vor Erichtung
der Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung des
AG eine gemeinsame Begehung der beabsichtigten Nutzung
von Bereichen und Flächen durchzuführen und über den
Zustand ein Protokoll vom AN zu führen.
03 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
04 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV Fassadenarbeiten, vorgehängte hinterlüftete
Fasssden
4.1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
4.1.1) Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach VOB/C:
ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art,
ATV DIN 18351 - vorgehängte hinterlüftete Fassade,
4.2. Stoffe, Bauteile und Richtfabrikate
4.2.1) Sind im Leistungsverzeichnis und in den
Planungsunterlagen Fabrikate angegeben, handelt es
sich um Richtfabrikate. Es können selbstverständlich
Alternativprodukte in gleichwertiger Ausführung
angeboten werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit
ist durch vergleichbare statische Werte,
Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse,
Referenzobjekte, Muster usw. auf Anforderung
kurzfristig zu erbringen.
4.2.2) Die Erarbeitung von Musterflächen erfolgt in
Absprache mit der Objektüberwachung des AG nach
Auftragserteilung. Die Musterflächen sind jeweils
analog der entsprechenden Ausführungsposition mit der
ausgeschriebenen Oberfläche herzustellen.
Entsprechende Positionen sind im Leistungsverzeichnis
aufgeführt.
4.3. Angaben zur Ausführung
4.3.1) Werk- und Montageplanung
Anhand der übergebenen Planungsunterlagen des
Architekten hat der AN unmittelbar nach
Auftragserteilung und Planerhalt die gesamte Leistung
durchzuarbeiten und die für die Ausführung notwendigen
Planunterlagen auf Basis der vom Architekten des AG
übergebenen Pläne als Werks- und Montageplanung
abschnittsweise nach geplanten Baufortschritt so
rechtzeitig zu erstellen, dass auch mit einer
angemessenen Prüfzeit und Überarbeitung kein Verzug
des abgestimmten Baublaufs entsteht.
Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die
zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der
Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind.
Weiterhin sind alle Angaben aufzunehmen, die Einflüsse
auf andere Gewerke beinhalten.
Es ist die Verpflichtung des AN, alle Unterlagen
rechtzeitig und vollständig zur Prüfung einzureichen
und nicht Aufgabe der Planer, diese Unterlagen
anzufordern.
Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details,
die für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV
entsprechenden Ausführung notwendig sind, in einer
Konstruktionszeichnung im Maßstab 1:2 oder 1:5 zu
erstellen und digital als pdf zu übergeben.
Erst nach Freigabe der Planunterlagen darf die
Ausführung der betreffenden Bauteile aufgenommen
werden.
Freigegebene Pläne erhalten einen Freigabevermerk.
Mit der Werks- und Montageplanung sind auch alle
Materialnachweise zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Prüfvorlage der Materialnachweise versteht sich
als Teil des Prüfvorganges der Werkstatt- und
Montageplanung und ist Teil des Freigabevorganges.
Für Verzögerungen der Prüf- und Freigabeabläufe,
welche der AN durch unvollständige, fehlerhafte oder
verzögerte Bearbeitungtung verschuldet, kann von
diesem keine Verschiebung der vereinbarten
Ausführungstermine abgeleitet werden.
Nach Prüfung und Freigabe der Konstruktionszeichnungen
als Werks- und Montageplanung sind daraus
Ausführungszeichnungen zu erstellen, in dem die
Ergänzungen und Korrekturen des Prüfvorganges in den
Vorlagezeichnungen nachgeführt werden.
In die Ausführungszeichnungen müssen alle durch den
Prüfvorgang definierten Änderungen, Korrekturen und
Ergänzungen eingearbeitet werden.
Weitere, nicht durch den Prüfvorgang verursachten
Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen dürfen nur
nach Abstimmung mit den Planern in die
Ausführungsplanung eingearbeitet werden und müssen
indiziert werden.
4.3.2) Die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten
macht ein örtliches Aufmaß der bauseits erstellten
Rohbauleistungen vor Beginn der Arbeiten erforderlich.
Maßabweichungen des Baukörpers, die zu Änderungen der
Planungsgrundlage führen, sind unverzüglich den
Planern und der Objektüberwachung des AG
bekanntzugeben.
Die Rohbautoleranzen sind mit den Vorgaben der DIN
18202 zu berücksichtigen und einzuplanen.
Der AN misst seine notwendigen Bezugsachsen im
Baukörper ein und führt darüber eine
Ergebnisdokumentation als Messprotokoll mit Verteilung
an die Objektüberwachung des AG und Fachplanung.
Die Planung der Fassadenkonstruktionen erfolgt auf
Basis der vorgegebenen Achssysteme und Rohbaukanten.
4.3.4) folgende Randbedingungen sind zu
beachten:Windlastzone 2Geländekategorie
IVGebäudeklasse 5,Gebäudeausdehnung bis 107 m x 42
m,Gebäudehöhe bis 20 m
04 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
05 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV Fassadenarbeiten, Pfosten-Riegel-Fasasden, Tür-
und Fensterelementen
5.1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
4.1.1) Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach VOB/C:
ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art,
ATV DIN 18 357 Beschlagarbeiten,
ATV DIN 18 358 Rollladenarbeiten,
ATV DIN 18 360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
5.2. Stoffe, Bauteile und Richtfabrikate
5.2.1) Sind im Leistungsverzeichnis und in den
Planungsunterlagen Fabrikate angegeben, handelt es
sich um Richtfabrikate. Es können selbstverständlich
Alternativprodukte in gleichwertiger Ausführung
angeboten werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit
ist durch vergleichbare statische Werte,
Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse,
Referenzobjekte, Muster usw. auf Anforderung
kurzfristig zu erbringen..
5.2.2) Die Erarbeitung von Musterflächen erfolgt in
Absprache mit der Objektüberwachung des AG nach
Auftragserteilung. Die Musterflächen sind jeweils
analog der entsprechenden Ausführungsposition mit der
ausgeschriebenen Oberfläche herzustellen.
Entsprechende Positionen sind im Leistungsverzeichnis
aufgeführt.
5.3. Angaben zur Ausführung
5.3.1) Werk- und Montageplanung
Anhand der übergebenen Planungsunterlagen des
Architekten hat der AN unmittelbar nach
Auftragserteilung und Planerhalt die gesamte Leistung
durchzuarbeiten und die für die Ausführung notwendigen
Planunterlagen auf Basis der vom Architekten des AG
übergebenen Pläne als Werks- und Montageplanung
abschnittsweise nach geplanten Baufortschritt so
rechtzeitig zu erstellen, dass auch mit einer
angemessenen Prüfzeit und Überarbeitung kein Verzug
des abgestimmten Baublaufs entsteht.
Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die
zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der
Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind.
Weiterhin sind alle Angaben aufzunehmen, die Einflüsse
auf andere Gewerke beinhalten. Zugehörig ist auch die
Fertigung von Kabelplänen für die einzelnen Elemente,
schematische Kabelpläne des Systemherstellers sind
nicht ausreichend.
Es ist die Verpflichtung des AN, alle Unterlagen
rechtzeitig und vollständig zur Prüfung einzureichen
und nicht Aufgabe der Planer, diese Unterlagen
anzufordern.
Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details,
die für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV
entsprechenden Ausführung notwendig sind, in einer
Konstruktionszeichnung im Maßstab 1:2 oder 1:5 zu
erstellen und digital als pdf zu übergeben.
Erst nach Freigabe der Planunterlagen darf die
Ausführung der betreffenden Bauteile aufgenommen
werden.
Freigegebene Pläne erhalten einen Freigabevermerk.
Mit der Werks- und Montageplanung sind auch alle
Materialnachweise zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Prüfvorlage der Materialnachweise versteht sich
als Teil des Prüfvorganges der Werkstatt- und
Montageplanung und ist Teil des Freigabevorganges.
Für Verzögerungen der Prüf- und Freigabeabläufe,
welche der AN durch unvollständige, fehlerhafte oder
verzögerte Bearbeitungtung verschuldet, kann von
diesem keine Verschiebung der vereinbarten
Ausführungstermine abgeleitet werden.
Nach Prüfung und Freigabe der Konstruktionszeichnungen
als Werks- und Montageplanung sind daraus
Ausführungszeichnungen zu erstellen, in dem die
Ergänzungen und Korrekturen des Prüfvorganges in den
Vorlagezeichnungen nachgeführt werden.
In die Ausführungszeichnungen müssen alle durch den
Prüfvorgang definierten Änderungen, Korrekturen und
Ergänzungen eingearbeitet werden.
Weitere, nicht durch den Prüfvorgang verursachten
Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen dürfen nur
nach Abstimmung mit den Planern in die
Ausführungsplanung eingearbeitet werden und müssen
indiziert werden.
5.3.2) Der AN hat jedes Element vor Ort, incl. der
einzubauenden Teile wie z.B. den Sonnenschutz,
nachweisbar aufzumessen und die Maße zu dokumentieren.
Rohbautoleranzen nach DIN 18202 sind zu beachten. Die
in der Leistungsbeschreibung genannten Abmessungen der
Elemente sind in der Regel Rohbauöffnungsmaße. Sind in
den einzelnen Positionsbeschreibungen Abmessungen von
Einsatzelementen (Verglasungen, Paneele, Türen o.ä.)
angegeben, handelt es sich um Achsmaße. Alle Maße sind
ca.-Maße und gelten ausschließlich für die
Angebotskalkulation und nicht für die Fertigung.
Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem
Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein
vorheriges Aufmass unmöglich macht, so sind unter
Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die
Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Vor dem
Einbau der Fassadenelemente ist dann ein
Kontrollaufmaß zu erstellen.
5.3.3) Es gehört zum Auftrag des AN, alle
Fassadenelemente entsprechend den Richtlinien
insbesondere DIN VDE 0185, DIN 18384, DIN 57185 sowie
VdS- Richtlinie 2006 leitend miteinander zu verbinden.
Die Verbindungen sind durch Bohrungen mit
Verschraubungen und Schleifleitungen mit dem
erforderlichen Querschnitt vorzunehmen.
Vor Ausführung der Arbeiten ist eine Abstimmung mit
der bauseitigen Blitzschutzfirma bezüglich der
Ausführung der Verbindungen sowie der Art und Anzahl
der Anschlusspunkte an den Übergabestellen durch den
AN herbeizuführen. Die Ausführung der Übergabestellen
gehört zum Leistungsumfang des AN und ist in die
Angebotspreise einzurechnen.
Weiterhin sind die Güte- und Prüfbestimmungen für die
Errichtung von Blitzschutzanlagen - RAL-GZ 642
einzuhalten.
Der Anschluss an die Blitzschutz-Ableitung erfolgt
bauseits
5.3.4) Profilsystem
Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl
muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen
System-Herstellers erfolgen. Es dürfen nur Systeme
angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten
einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung
gestellt werden. Der Einsatz der genannten Artikel,
bezogen von unterschiedlichen Lieferanten, wird
hinsichtlich der "System-Garantie für die komplett
erbrachte Leistung" ausgeschlossen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche
Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der
Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig
ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass
anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste,
außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird,
ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle
hergestellt werden müssen.
Für alle Konstruktionen sind die in den
Fertigungsunterlagen des Systemherstellers
ausgewiesenen Beschläge zu verwenden. Sind nicht
systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese
unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt
werden.
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit
Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder, verdeckt
liegend angeordnet werden.
Die im Falz angeordneten Beschläge aus Edelstahl sind
form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu
verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen
sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke aus Edelstahl
zu verwenden.
Der Glasaufbau richtet sich nach den jeweiligen
Wärme-, Schall-, Brandschutz- und
Sicherheitsanforderungen. Die Verglasung hat mittels
EPDM-Dichtprofilen zu erfolgen.
Die Lieferung und der Einbau von Ausfachungen/Paneelen
ist im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen
Positionen gesondert beschrieben.
Glasstatik / Zulassungsbescheide / bauaufsichtliche
Prüfzeugnisse sind von AN beizubringen
5.3.6) Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss
gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und
keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann.
Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl.
vorzusehen.
- Stahl
Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene
Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S 235JR nach DIN
EN 10027-1 oder höher zu verwenden. In der Ausführung
Stahl galvanisch verzinkt (GV-GC) nach DIN EN ISO
50961 / bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10147.
Stahl-Bleche sind generell aus verzinktem Blech nach
DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität
auszuführen.
Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in
verzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung
von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend
DIN 55928-8 erfolgen.
- Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem
Korrosionsangriff ausgesetzt sind, z. B. Befestigungs-
und Verankerungskonstruktionen sowie grundsätzlich
alle Verbindungsteile sind aus rostfreiem Edelstahl
herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und
Befestigungselemente dürfen ohne besonderen
Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1 nur
nichtrostende Stähle bzw. Stähle der Stahlgruppen A2
für zugängliche Konstruktionen, ansonsten A4 verwendet
werden.
- Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der
Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität
nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist
die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu
verwenden.
5.3.7) Pulverbeschichtung / Pulverlack
Die Farbeschichtung ist im elektrostatischen
Pulververfahren auszuführen, die Beschichtung hat
grundsätzlich nach erfolgter Bearbeitung zu erfolgen,
ausgenommen hiervon sind nur Schnittflächen von
Profilen, welche mechanisch verbunden werden, so dass
die Schnittflächen nicht mehr sichtbar sind und durch
die feste Zusammenfügung mit Dichtmasse oder Kleber
einen dauerhaften Korrosionsschutz aufweisen.
Der zu beschichtende Untergrund muss frei von
Oxidationsprodukten, Zunder-, Öl-, Fett- oder
Trennmittelrückständen sein.
Es ist ein hochwetterfester Pulverlack mit folgenden
Mindestanforderungen zu verwenden: Gitterschnitt, ISO
2409 Gt 0 Buchholzhärte, ISO 2815 > 80
Bewitterung - 3 Jahre Florida, 5° Süd: min 50%
Restglanz
Kurzbewitterung - 1000 Std. WOM, EN ISO 11341: min.
90% Restglanz
1000h Kondenswassertest, EN ISO 6270 : keine
Unterwanderung, keine Blasen.
1000h Salzsprühtest, DIN 50021 - keine Unterwanderung,
keine Blasen.
Mörtelbeständigkeit, ASTM C 207 - nach 24h leicht,
rückstandsfrei entfernbar.
5.3.8) Schutzmaßnahmen (entspr. VOB/B §4 Abs.5)
sämtliche Profile der Fassaden, Fenster- u.
Türelemente sind mit einer UV-stabilen und
rückstandsfrei entfernbaren Schutzfolie zu versehen,
um Beschädigungen bei Transport und Montage möglichst
zu vermeiden. Die Folien sind erst unmittelbar vor
Abnahme zu entfernen und zu entsorgen.
5.3.9) statische und bauphysikalische Anforderungen:
Sämtliche Konstruktionen sind grundsätzlich in
wärmegedämmter Ausführung vorzusehen. Konsolen,
Anschlüsse, Unterkonstruktionen, die die Dämmebene zum
Rohbau durchstoßen, sind generell thermisch zu
trennen. Die Abdichtungen zum Baukörper sind luft- und
feuchtigkeitsdicht und raumseitig
dampfdiffusionshemmend herzustellen.
Zur Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen wird
baubegleitend und nach Fertigstellung der Leistungen
eine Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) der
Gebäudehülle nach DIN EN ISO 9972 im
Differnzdruckverfahren durchgeführt.
folgende Randbedingungen sind zu beachten:
- Windlastzone 2
- Geländekategorie IV
- Gebäudeklasse 5,
- Gebäudeausdehnung bis 107 m x 42 m,
- Gebäudehöhe bis 20 m
Fenster- und Türelemente, Pfosten-Riegel-Fassade:
- Wärmeschutz UW?1,0 W/m2K bzw. UD?1,8 W/m2K DIN EN
ISO 10077-1, DIN 4108-4,
- Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 30% DIN EN
410 (Blindpaneel g 1%),
- Lichttransmissionsgrad tD65 = 0,60 (Blindpaneel tD65
= 0,01
- Luftdurchlässigkeit Klasse A4 n. DIN EN 12152
(Festverglasungen)
- Luftdurchlässigkeit Klasse A4 n. DIN EN 12207
(öffenbare Fenster u. Türen)
- Schlagregendichtheit Klasse R7 n. DIN EN 12154
(Festverglasungen)
- Schlagregendichtheit Klasse 9A n. DIN EN 12208
(öffenbare Fenster u. Türen)
- Widerstandsfähigkeit bei Windlast C5 (Fenster) bzw
C2 (Türen) n. DIN EN 12210,
05 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
06 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Lieferung von Dokumentationsunterlagen durch den
Auftragnehmer (AN)
Alle Dokumentations- und Revisionsunterlagen sind auf
dem Stand des ausgeführten Zustandes spätestens 21
Tage vor (Teil-) Abnahme der Bauleistung komplett dem
AG in digitaler Form zur Prüfung zu übergeben.
Für die Dokumentation sind alle für den späteren
Betrieb und die Nutzung, sowie für Umbauten,
Instandsetzungen und Instandhaltungen erforderlichen
Einzeldokumente (inkl. Planunterlagen) zu erbringen.
Dies umfasst in der Regel (nicht abschließend und
nicht für alle Gewerke vollumfänglich gültig):
1) Inhaltsverzeichnis
1.1) Inhalt der analogen und digitalen Dokumente
2) Nachweise zu Bausatz, Bauteil und Bauart
2.1) Nachweise zur Ausführung, Überwachung,
Konformität Eigen- und Fremdüberwachung, ÜH
Hersteller, ÜZ, CE
2.2) Nachweise der Baustoff-, Bauteil- und
Bauartprüfungen, Nachweise der Verbindungsmittel
2.3) Nationaler und Europäischer Nachweis: abP, abZ,
ZiE, LE (Leistungserklärung), ETA, abG, vbG.
2.4) Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung:
Übereinstimmung durch Hersteller (ÜHP), ÜH des
Herstellers, ÜZ durch Zertifizierungsstelle
3) Berechnungen
3.1) geprüfte statische Berechnungen des AN
4) Produktdatenblätter, Herstellerverzeichnis
4.1) Bauproduktdatenblätter bzw.
Materialdeklarationen, Datenblätter aller bei dem
Bauvorhaben vom AN verwendeten Materialien.
4.2) Technische Merkblätter.
4.3) Sicherheitsdatenblätter.
4.4) Herstellerverzeichnis, Fabrikatsverzeichnis,
Ersatzteilliste aller verwendeten Produkte mit
Bezugsquellen.
5) Instandhaltungsvorgaben, Pflegehinweise, Wartung
5.1) Vorgaben zur Instandhaltung und Pflege,
Reinigungsanleitungen
5.2) Bedienungs- und Wartungsanleitungen
5.3) Sofern vereinbart: Wartungsverträge
5.4) Protokolle der Funktionsprüfungen.
6) Prüfprotokolle, Gutachten (soweit sie vom AN zu
erbringen sind)
6.1) Prüfberichte, TÜV, DEKRA, Hersteller
6.2) Bescheinigungen Sachverständigenprüfungen
6.3) Bescheinigungen Sachkundigenprüfungen
6.4) Fremdüberwachungsberichte
6.5) Haftzugversuche
6.6) Lastplattendruckversuche
6.7) Güteüberwachung
7) Sonstige Protokolle, Nachweise (soweit sie vom AN
zu erbringen)
7.1) Protokolle der Inbetriebnahmen
7.2) Bautagesberichte gem. ATV
7.3) Übergabeprotokolle (Übergabe von Schlüsseln,
Reservematerial etc.).
7.4) Einweisungsprotokolle
7.5) Entsorgungsnachweise, Zusammenstellung der
Begleit- und Wiegescheine, Aufzeigen und Nachweisen
der weiteren Verwertungswege.
8) Abnahmen, Einweisungen, Übergaben, Erklärungen
8.1) VOB Abnahmeniederschrift
8.2) Fachunternehmerbescheinigung
8.3) Fachunternehmererklärung
9) Pläne, Zeichnungen, Schemata, letztgültig
9.1) Werk- und Montageplanung
9.2) Bestandspläne mit Darstellung aller prüf- und
wartungspflichtigen sowie wartungsbedürftigen Anlagen.
9.3) Kabelschemata / Klemmpläne (falls elt. Bauteile
verwendet wurden).
9.4) Anlagenbeschreibungen, Daten von Geräten,
9.5) Unterlagen zu Brandschutz technischer
Anlagenteile,
9.6) Unterlagen zu Mess-Steuer, und Regelungsanlagen,
9.7) Bestandsunterlagen der Leitungsverlegungen ELT
und HLS, Abnahmeprotokolle der Grundleitungen
9.8) Brandschutzkataster aller eingebauten
Öffnungsverschlüsse
10) Foto- und Bilddokumentation
10.1) Foto- und Bild-Dokumentation (fachlich-,
technische Fotodokumentation nach Themenbereichen
sortiert).
06 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
07 Planunterlagen
Alle nachfolgend aufgeführten Zeichnungen dienen zur
Unterstützung bei der Kalkulation, auch wenn sie nicht
explizit in den entsprechenden Positionen erwähnt
werden.
01_Lageplan
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_LGP_AUBR_001_0_P-
02_Baustelleneinrichtungsplan
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_LGP_AUBR_261_H_F-
03_Grundrisse
UG
12109_1535202-UG01_TEA_AP_OPL_GRU_UG01_001_Q_F-
12109_1535202-UG01_TEA_AP_OPL_GRU_UG01_002_Q_F-
12109_1535201-UG01_TEA_AP_OPL_GRU_UG01_003_Q_F-
12109_1535201-UG01_TEA_AP_OPL_GRU_UG01_004_Q_F-
EG
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_GRU_EG00_001_Q_P-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_GRU_EG00_002_Q_P-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_GRU_EG00_003_Q_P-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_GRU_EG00_004_Q_P-
1.OG
12109_1535202-OG01_TEA_AP_OPL_GRU_OG01_001_J_P-
12109_1535202-OG01_TEA_AP_OPL_GRU_OG01_002_J_P-
12109_1535201-OG01_TEA_AP_OPL_GRU_OG01_003_J_P-
12109_1535201-OG01_TEA_AP_OPL_GRU_OG01_004_J_P-
2.OG
12109_1535202-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_001_I_F-
12109_1535202-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_002_I_F-
12109_1535201-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_003_I_F-
12109_1535201-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_004_I_F-
3.OG
12109_1535202-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_002_I_F-
12109_1535202-OG03_TEA_AP_OPL_GRU_OG03_002_E_V-
DG
12109_1535202-DG01_TEA_AP_OPL_GRU_DG01_001_C_V-
12109_1535202-DG01_TEA_AP_OPL_GRU_DG01_002_C_V-
12109_1535201-DG01_TEA_AP_OPL_GRU_DG01_003_C_V-
12109_1535201-DG01_TEA_AP_OPL_GRU_DG01_004_C_V-
04_Schnitte
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_002_B_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_003_B_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_004_B_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_005_B_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_012_B_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_014_B_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_001_B_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_006_B_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_007_B_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_008_B_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_009_B_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_010_B_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_011_B_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_013_B_F-
05_Ansichten
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_001_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_002_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_003_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_004_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_005_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_006_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_007_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_011_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_012_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_013_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_014_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_015_A_F-
12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_017_A_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_008_A_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_009_A_F-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_010_A_F-
06_Übersichten Fassaden Sonnenschutz
01-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_104_B_P-
01-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_112_A_P-
01-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_113_A_P-
01-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_114_A_P-
02_EG00_TEA_AP_OPL_USP_EG00_115_A_P-
02_OG01_TEA_AP_OPL_USP_OG01_116_A_P-
02_OG02_TEA_AP_OPL_USP_OG02_117_A_P-
02-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_100_A_P-
02-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_101_A_P-
02-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_102_A_P-
02-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_105_A_P-
07_Details Fassade
12109_1535202_01-DA01_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_359_B_P-
12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_356_B_P-
12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_358_B_P-
12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_363_A_P-
12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_364_B_P-
12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_365_B_P-
12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_367_B_P-
12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_368_B_P-
12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_369_B_P-
12109_1535202_01-OG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_366_B_P-
12109_1535202_01-OG01_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_354_A_P-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_300_A_P-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_301_A_P-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_302_A_P-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_303_A_P-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_304_A_P-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_305_A_P-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_306_A_P-
12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_310_A_P-
12109_1535202-OG03_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_231_A_V-
12109_1535202-OG03_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_232_A_V-
08_Treppe_Lichtschacht
12109_15352_01-UG01_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_004_B_F-
12109_15352_02-UG01_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_550_E_P-
07 Planunterlagen
1 Baustelleneinrichtung | Technische Bearb
1
Baustelleneinrichtung | Technische Bearb
1. 3 techn Bearbeitung, Planung
1. 3
techn Bearbeitung, Planung
2 Fensterbänder
2
Fensterbänder
2. 1 Glas-Aluminium-Warmfassade, mit integrie
2. 1
Glas-Aluminium-Warmfassade, mit integrie
2. 2 Glas-Aluminium-Warmfassade 60 mm
2. 2
Glas-Aluminium-Warmfassade 60 mm
2. 3 Glas-Aluminium-Warmfassade 50mm
2. 3
Glas-Aluminium-Warmfassade 50mm
2. 4 Brandschutzfassade
2. 4
Brandschutzfassade
2. 5 Tür-/Fensterelemente
2. 5
Tür-/Fensterelemente
2. 6 ungedämmtes Aluminium Tür- u. Trennwand-
2. 6
ungedämmtes Aluminium Tür- u. Trennwand-
2. 7 Stahlblechtüren
2. 7
Stahlblechtüren
2. 8 Sonnenschutz
2. 8
Sonnenschutz
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4. 1 Stundenlohnarbeiten
4. 1
Stundenlohnarbeiten