Fenster/ Türen/ PR-Fassade/ Sonnenschutz
Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäude
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Projektbezeichnung Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Sachsen-Anhalt (GNUE) "Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes für das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) am Hauptsitz in Halle", im weiteren kurz Neubau LAV oder LAV-Halle Allgemeines Am Behördenstandort "An der Fliederwegkaserne" in Halle (Saale) soll auf einer landeseigenen Liegenschaft der Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes für das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) mit dazugehörigen Außenanlagen errichtet werden. Am Hauptsitz Halle wird eine umfassende Zentralisierung des LAV angestrebt, in dem neu zu errichtenden Gebäudekomplex werden daher Labore, die Verwaltungsführung  und die Stabsstelle untergebracht. Der für die Maßnahme vorgesehene Bereich auf dem Grundstück der landeseigenen Liegenschaft ist für das erforderliche Bauvolumen geeignet. Der Neubau wird unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit geplant und errichtet. Es sind vorrangig umweltverträgliche und wiederverwertbare Materialien sowie Werkstoffe vorgesehen, die geltenden Vorschriften entsprechen bzw. Prüf- und Gütesiegel aufweisen. Der Neubau ist zudem unter Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant. Gebäudekonzept Gebäudeklasse 5, max. Gebäudeausdehnung ca. 106,35 m x 41,65 m, Gebäudeausdehnung Holzbauteil ca. 106,35 m x 22,60 m Höhe (Attika) ca. 19,75 m ab OK Gelände, OK Gelände = 109,52m ü.NHN Das Gebäude besitzt drei oberirdische Vollgeschosse mit Labor- und Büronutzung und mit übergreifenden Funktionsräumen sowie ein Untergeschoss als Teilunterkellerung. Das Gebäude ist seiner inneren Nutzung folgend zweigeteilt. Der westliche Gebäudeteil wird in Stahlbetonskelettbauweise errichtet und beherbegt überwiegend Labornutzung mit teilweise offenen Laborlandschaften als auch geschlossene Labore der Schutzstufen 1 bis 3. Der östliche Gebäudeteil wird überwiegend in Holzbauweise mit einem mittigen Stahlbetonkern errichtet und ist für Büronutzung vorgesehen. Technikzentralen befinden sich im Untergeschoß und als Dachzentralen auf dem westlichen Gebäudeteil. Das Gebäude wird im Ergeschoß ebenerdig erschlossen, über das dem Eingang nachgelagerte Foyer werden die Büro- und Laborbereich angebunden.Zur vertikalen Erschließung dienen zwei zentral gelegene Treppenräume und neben den Treppenräumen  jeweils ein Personenaufzug. Für die innere Verbindung zwischen den Geschossen steht an den Stirnseiten des Gebäudes jeweils ein weiterer Treppenraum zur Verfügung. Die geplanten Geschoßhöhen betragen im Untergeschoß 3,15 m, in den Erd- und Obergeschossen 3,675 m im östlichen Büroteil und aufgrund der vielfältigen Installationen im westlichen Laborteil 4,20 m. Die Dachzentrale ist mit 5,75 m Höhe geplant. Konstruktionsbeschreibung Gebäude Holzbau als reine Holzkonstruktion in einer Bauweise unter Verwendung geregelter Bauarten und Bauteile bei der mittels einer Brandsimulation die Anwendung normativ geregelter Bemessungen der Verbindungen der Holzkonstruktion nachgewiesen legitimiert wird. Tragende Konstruktion aus Holzstützen mit Außenwänden in vorgefertigter Modulbauweise, Decken als Brettsperrholzdecken mit tragenden Holzbindern. Stahlbetonskelettbau mit Stahlbetonstützen und tragenden Innen- und Außenwänden als Halbfertigteile mit Ortbetonfüllung, Decken als Ortbetondecken.. Das Tragwerksraster im Holzbau beträgt 3,60 m, im Stahlbetonbau 7,20 m, das Ausbauraster beträgt 1,20 m. Treppenläufe als Fertigteilläufe mit Podesten und Zwischenpodesten in Ortbeton mit Linoleumbelag Nichttragende Innenwände als Kalksandsteinmauerwerk, leichte Trennwände als Trockenbaukonstruktionen, elementierte Systemtrennwände als Glaswände zur Abtrennung der Labore, Systemmtrennwand mit Metallpaneelen als gasdichte Systemwand für die S3 Labore. Dachaufbau als extensiv begrüntes Warmdach mit EPS-Dämmplatten (bzw. Mineralwoll-Dämmung über Brandwänden) und 2-lagiger bituminöser Abdichtung. Fassade am westlich Stahlbetonbauteil mit vorgehängter hinterlüfteter Fassade, aufgeteilt in Bereiche mit einer Bekleidung aus großformatigen Faserzementplatten und Bereiche mit einer Bekleidung mit Keramikbaguettes. Am östlichen Holzbau kommt ein Holzlamellenfassade mit vertikalen Holzlamellen zum EInsatz. Fenster am westlichen Stahlbetongebäude als gedämmte Aluminiumfenster, am östlichen Holzgebäudeteil als Holzfenster mit Aluminiumdeckschale. Bodenbeläge je nach Raumnutzung als fugenloser Kautschukbelag, Linoleumbelag oder textiler Bodenbelag, Sanitärräume mit Bodenfliesen, Technikzentralen mit PU-Beschichtung.
Projektbezeichnung
02 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 02.1 Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299 (2019 mit Ergänzungsband 2023) 0.1.1  Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Die Baustelle Neubau LAV Halle liegt auf der landeseigenen Liegenschaft am Behördenstandort "An der Fliederwegkaserne 18-20" in 06130 Halle (Saale) Das Baugrundstück wird über die öffentliche Straßen "Vogelweide" und "Vogelherd" angefahren und über "An der Fliederwegkaserne" erschlossen. Die Zufahrtswege bis zum Baugelände führen durch Wohngebiete und sind befestigt.  Innerhalb des Baugeländes werden Flächen als Parkplätze für Firmentransporter und Flächen für Anlieferungen hergerichtet. Parkplätze für Privat-PKW's stehen im Baugelände und im umliegenden Standortgelände nicht zur Verfügung. Parkplätze im öffentlichen Straßenland entlang der Zufahrtswege stehen nur begrenzt zur Verfügung. Notwendige Sperrungen von Versorgungs- und Rettungswegen für spezielle Transport-, Abbruch-, Sicherungs- und Montagearbeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Objektüberwachung und dem AG möglich. Zusätzlich sind notwendige Sperrungen von öffentlichen Verkehrsflächen für spezielle Transport-, Abbruch- und Sicherungsarbeiten nur nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Stellen der Stadt möglich. In diesem Zusammenhang einzuholende Genehmigungen sind durch den AN zu veranlassen, anfallende Kosten trägt der AN. Regelarbeitzeit Montag - Freitag 7:00 - 19:00 Uhr, abweichende Arbeitszeiten sowie Wochenendarbeit sind vorher mit dem AG abzustimmen und bei Erfordernis (z.Bsp. Sonntags- u. Feiertagsarbeit) den zuständigen Behörden anzuzeigen und genehmigen zu lassen, Kosten trägt der AN. 0.1.2  Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen -- keine Angaben -- 0.1.3  Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe siehe allgemeine Baubeschreibung 0.1.4  Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Verkehrsbeschränkungen im Baustellenbereich werden allen Gewerken mit 2 Tagen Vorlauf angekündigt. Demzufolge sind Anlieferungen von Baumaterial und Baugerät, welche zu längeren Behinderungen im Baustellenbetrieb führen, der örtl. Bauüberwachung mit mind 72 h Vorlauf anzukündigen. 0.1.5  Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Zufahrts- und Rettungswege im und außerhalb der Baustellengeländes sind ständig freizuhalten. 0.1.6  Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen,  z.B. Montageöffnungen Materialtransport kann über einen Gerüstaufzug (Grundfläche 1,4 x 2,6 m, Tragfähigkeit 1.500 kg) über das Fassadengerüst erfolgen, weiterer Transport in das Gebäudeinnere erfolgt durch die Fensteröffnungen Größe ca. BxH 0,75 x 2,8 m. Innerhalb des Gebäudes erfolgt die Erschließung über die Treppenhäuser, weiterhin wird Aufzug 3 zu einem späteren Zeitpunkt als Bauaufzug für die Ausbaugewerke hergerichtet (Grundfläche ca. 2,5 x 1,4 m, Türbreite 1,2 m, Tragfähigkeit 1.800 kg, UG - 3.OG). . 0.1.7  Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Baustrom wird innerhalb des Baugeländes und zusätzlich für die Ausbaugewerke innerhalb des Gebäudes über Baustromverteiler zur Verfügung gestellt. Bauwasser wird innerhalb der BE-Fläche über ausreichend Zapfstellen bereitgestellt. Innerhalb des Gebäudes werden keine Zapfstellen errichtet. Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt gem.den besonderen Vertragsbedingungen. 0.1.8  Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Durch den AG werden Sanitär- und WC-Container im Baustellengelände zur Nutzung durch alle am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung gestellt. Vorgesehene Lagerflächen für Material sowie Stellflächen für durch den AN zu stellende Systemcontainer als Aufenthalts- und Lagerräume für Eigennutzung können dem BE-Plan entnommen werden. Festlegung von Teilbereichen der Lagerplätze zur alleinigen Nutzung durch den AN sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. Das Einrichten von Mannschaftsunterkünften und Materiallagern im Gebäude ist nicht zulässig. 0.1.9  Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen Grundlage ist der "Geotechnische Bericht zur Detailbaugrunduntersuchung" der G.E.O.S Ingenieurgesellschaft mbH aus Halle vom 25.09.2024, die bodenmechanischen Kennwerte sind diesem Bericht zu entnehmen. Als Baugrund stehen Mutterboden, Auffüllungen und Geschiebemegel u. -sand an. 0.1.10  Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen Gemäß Baugrundgutachten liegt der Bereich der Teilunterkellerung (Gründungsplanum 105,60 m NHN) in einem möglichen Grundwassereinflussbereich (Schichtenwasseranschnitt bei 107,30 m NHN). Dementsprechend muß mit hohen Bodenfeuchten gerechnet werden, die eine bauzeitliche Wasserhaltung erforderlich machen. 0.1.11  Besondere umweltrechtliche Vorschriften Die umliegenden Gebäude am Standort sind als Bürogebäude in Nutzung, außerhalb des Standortes befinden sich in direkter Nachbarschaft Wohngebäude, Kleingärten, Gargen und eine Schule. Diie einzuhaltenden  Schallimmisionen entspr. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm (AVV Baulärm) Pkt. 3.1.1 d) werden mit 55 dB (A) tagsüber und 40 dB (A) nachts festgelegt. 0.1.12  Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Anfallender Bauschutt und Reste von Arbeitsstoffen sind arbeitstäglich aufzunehmen und zu entsorgen. Es müssen Entsorgungsnachweise bei allen Materialtransporten geführt werden und dem AG übergeben werden. Die Nachweise sind mit der genauen Bezeichnung der Baumaßnahme zu versehen. Die tägliche Baustellenreinigung sowie die Müllbeseitigung bzw. -entsorgung sind gem. VOB/C in die Einheitspreise einzurechnen. Sollte die Reinigung und die Müllbeseitigung bzw. -entsorgung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, so ist die Objektüberwachung nach einmaliger fruchtloser Aufforderung berechtigt, die Reinigung zu Lasten der/des Verursacher/s nach vorheriger Ankündigung und Bekanntgabe der Verursacher durch Dritte durchführen zu lassen und die Kosten bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Die im Rahmen des Bauvorhabens anfallenden Stoffe sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (§ 7 KrWG) bzw, allgemeinwohlverträglich zu beseitigen (§ 15 KrWG). Die Anforderungen der GewAbfV, insbesondere die Getrennthaltungs- u. Vorbehandlungspflichten sind einzuhalten und umzusetzen. Vollzugshinweise zur GewAbfV sind in der Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 34 zu finden. 0.1.13  Schutzgebiete oder Schutzzeiten -- keine Angaben -- 0.1.14   Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle Im Baufeld verbleibende Bäume erhalten eine Stammschutz sowie einen Überfahrschutz im Wurzelbereich. Flächen im Bereich der verbleibenden Bäume können nicht für Materiallagerungen oder Stellflächen für Gerät genutzt werden. 0.1.15  Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs -- keine Angaben -- 0.1.16  Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen Die im Bereich des Baufeldes liegenden bekannten Leitungen können den Plänen entnommen werden. Weitere Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht bekannt. 0.1.17  Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer Bodenhindernisse sind nicht bekannt 0.1.18  Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden. Es bestehen keien Hinweise auf Kampfmittelverdacht, daher sind keien Maßnahmen zur Kampfmittelsondierung vorgesehen. 0.1.19  Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Für die Baumaßnahme hat der AG einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGeKo) beauftragt. Die für die Baumaßnahme vom SiGeKo aufgestellte Baustellenordnung wird Vertragsbestandteil. 0.1.20  Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Der laufende Betrieb des Gesamtstandortes darf durch den Baustellenbetrieb nicht beeinträchtigt werden. 0.1.21  Schadstoffbelastungen -- keine Angaben -- 0.1.22  Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten Vor Beginn der Maßnahme erfolgt der Abbruch der Bestandsgebäude, mit einem Teil des gebrochenen Abbruchmaterials werden bereits kleinere Lagerflächen im Baustellenbereich angelegt. 0.1.23  Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Mit zunehmendem Baufortschritt erhöht sich die Anzahl der an der Maßnahme beteiligten Gewerke und damit die Arbeitskräfteanzahl. Insbesonder für die Anlieferungen und Transporte zu den Arbeitsbereichen im Gebäude sind eigenverantwortliche Abstimmung der einzelne Gewekrke untereinander notwendig, um unnötige Wartezeiten oder daraus resultierende Behinderungen zu vermeiden. Die gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung der Leistung anderer ist erforderlich. 2.1 Angaben zur Ausführung Einzelangaben in Ergänzung zu vorstehenden Angaben zur Baustelle 2.1.1 Maschinen und Geräte Für die Ausführung der Arbeiten sind Maschinen und Geräte zu verwenden,die dem Stand der Technik sowie der Richtlinie 89/392 EWG entsprechen, nach § 39 der VBG 1 geprüft sind und die gemäß den einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen der Anlieger auf ein Minimum reduzieren. 2.1.2 Bauleitung des Auftragnehmers / Firmenbauleiter Nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen Firmenbauleiter (bevollmächtigten Vertreter) zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Firmenbauleiter ist Ansprechpartner der Objektüberwachung und verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN. Der Firmenbauleiter hat an den wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen. Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Der AN verpflichtet sich ferner dafür zu sorgen, dass ständig weisungsbefugtes Personal anwesend ist, welches eine fachliche Verständigung in deutscher Sprache ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der AG berechtigt auf Kosten des AN einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Der AN ist gehalten, bestens geschultes, und in Ausführung der beschriebenen Leistungen erfahrenes und ausgebildetes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Der AG ist berechtigt, die Qualifikation und Fertigkeit der eingesetzten Arbeitskräfte zu prüfen und erforderlichenfalls den Austausch unqualifizierter Arbeitskräfte zu verlangen. Einem solchen Verlangen ist unverzüglich ohne Verzögerung nachzukommen, dem AG entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten 2.1.3 Bautagebuch Der AN ist verpflichtet arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen und arbeitstäglich, digital im Dateiformat pdf zu übermitteln. Durch die Objektüberwachung des AG kann ein alternativer Eintrag in einer vom AG bereitgestellten digitalen Plattform angeordnet werden. Im Bautagebuch hat der AN über den Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem AG sind alle Unfälle, Erste Hilfe - Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die Mindestanforderungen an das Bautagebuch sind: - fortlaufende Nummerierung - Datum - Temperatur und Witterungsverhältnisse - Anzahl und Namen der Arbeitskräfte und Subunternehmer auf der Baustelle - Geräte-, Material-, Maschinen- bzw. Großgeräteeinsatz - ausgeführte Leistung mit Ortsangabe (Geschossen, Achsen, Höhen, Bauteile) - besondere Maßnahmen und Vorkommnisse, Bedenken, Behinderungen, Verzüge - Anweisungen des AG und seiner Erfüllungsgehilfen - Unterschrift des Bauleiters des AN Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Das gilt ebenfalls, falls der AN zur Nutzung eines Bautagebuchs auf einer Projektplattform des AG aufgefordert wird. 2.1.4 Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, seinen Projektleiter / Firmenbauleiter bzw. im Vertretungsfall, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden im wöchentlichen Turnus statt. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 2.1.5 Termin- und Arbeitsablaufplanung Der AN hat einen Detailterminplan für seine vertraglichen Leistungen auf der Grundlage der beigefügten Planunterlagen und des Bauzeitenplans mit Zeitangaben gemäß den Festlegungen des AG zu erstellen in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung und diesen spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen innerhalb 7 Werktagen digital im Dateiformat pdf zur Prüfung u. Freigabe dem AG zu übergeben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. 2.1.6 Planunterlagen/ Übergabe von Ausführungszeichnungen an den AN Alle Planunterlagen, Ausführungspläne werden nur als pdf-Dateien übergeben. Ausdruck und weitere Vervielfältigung ist Sache des Bieters und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Der AG bezahlt keine Kopier-/ Druckkosten. 2.1.7 Werk- u. Montageplanung Werkstatt- und Montagepläne sind digital als pdf-Datei einschl. zugehöriger Planlisten zur Prüfung einzureichen 2.1.8 Eignungs- und Gütenachweise Prüfzeugnisse, Zulassungen und Gütenachweise der zum Einsatz kommenden Baustoffe und Bauelemente hat der AN unaufgefordert vor Ausführung zu übergeben. 2.1.9 Massen und Maßangaben im LV Die im LV angegebenen Maße sind nur Richtmaße. Die genauen Maße ergeben sich aus den Ausführungsplänen und sind nach Auftragserteilung örtlich durch den AN eigenverantwortlich zu nehmen. Sollten Unstimmigkeiten zwischen Planunterlagen und LV bestehen oder Schwierigkeiten im Bezug auf die Bauausführung erkennbar sein, so hat der AN den AG unverzüglich davon zu unterrichten. Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung, die Konstruktion oder das gewählte Material sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die einzelnen Massen sind in Tabellenform zusammenzufassen. Abrechnung und Nachtragsvereinbarungen sind in der Struktur der Leistungsbeschreibung zu gliedern. 2.1.10 Wartungs- und Instandhaltungsleistungen Erforderliche Wartungs- und Instandhaltungsleistungen werden in einem separaten Vertrag erfasst. 2.1.11 Dokumentation Die vom AN zu erstellende Dokumentation ergibt sich in Umfang, Inhalt und Zeitpunkt der Übergabe aus den beiliegenden Vorgaben des AG. 2.1.12 gebrauchsfertige Leistung Die in den einzelnen Positionen des LV beschriebenen Leistungen sind immer als gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen ist somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind. 2.1.13) Gerüst Für die ausgeschriebenen Leistungen wird bauseits ein Fassadengerüst als Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Lastklasse 4 (3 kN/m2), Breitenklasse SW09, Höhenklasse H 2, mit wandseitiger Belagverbreiterung, erstellt. An einer Fassadenseite wird ein Bauaufzug ca. 1,4 x 2,6 m, Traglast 1.500 kg errichtet, der durch alle Gewerke nach Einweisung genutzt werden kann. Werden Gerüste im Innenbereich, zusätzliche Fassadengerüste oder Hebe- und Transportzeuge benötigt, sind diese durch den AN selbst zu erstellen. Die zum bauseigen Fassadengerüst evtl. zusätzlich benötigten Montage- und Arbeitsgerüste sowie Hilfskonstruktionen und Traggerüste (nach einschlägigen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft), sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Im Inneren des Gebäudes wird ab Beginn der Ausbaugewerke in den Obergeschossen ein Aufzug als Bauaufzug hergerichtet (Aufzug 3, ca. 1,4 x 2,5 m, Türbreite 1,2 m, Traglast 1.800 kg, UG - 3.OG), dieser steht zum Zeitpunkt der Ausführung der ausgeschriebenen Fassadenarbeiten jedoch noch nicht zur Verfügung. 2.1.14) Krananlagen Durch das Gewerk Rohbau sind in den beiden Innenhöfen Turmdrehkräne zur eigenen Leistungserbringung des Rohbauers errichtet, die beiden Kräne stehen anderen Gewerken nicht zur Verfügung. Weitere stationäre Krananlagen können nicht errichtet werden. Sollen Mobilkräne zum Einsatz kommen, sind diese eigenverantwortlich durch den AN in Absprache mit Gewerk Rohbau und der Bauüberwachung zu planen und zu realisieren. Hierzu zählen insbesondere notwendige Erdbau-, Gründungs- und Sicherungsmaßnahmen. Standorte für Krananlagen werden durch den AG nicht vorgegeben. Alle für eine evtl. Kranstellung erforderlich werdenden behördlichen, nachbarschaftlichen oder sonstige Genehmigungen sind eigenverantwortlich durch den AN herbeizuführen. 2.1.15 Bauablauf, Erschwernisse Nach derzeitigem Stand ist folgender Bauablauf / Montagereihenfolge geplant und bei der Kalkulation zu berücksichtigen: 1) Schließen der Fassadenöffnungen, Gebäude dicht herstellen, - Montage Elementrahmen / Primärkonstruktion mit anschließendem EInbau Fenster- und Türflügel und Verglasung, Montage Fensterbänke und außenliegender Sonnenschutz an den Hauptfassaden. - Ausführung von unten nach oben, UG+EG, 1.OG, 2.OG, dabei kommt es zu Überschneidungen der einzelnen Leistungen, d.h. beispielsweise bei Montage der Elementrahmen im1.OG erfolgt zeitgleich die Montage des Sonnenschutzes / der Fensterbänke im EG - zum Zeitpunkt der Fassadenmontage im EG erfolgt durch das Gewerk Rohbau die Betonage der Decke der Technikzentrale 3.OG, dies bedeutet die Kräne im Innenhof sind zu diesem Zeitpunkt noch im Einsatz und werden erst danach demontiert. Die Montage der Fassaden der beiden Innenhöfe erfolgt daher zeitversetzt den Hauptfassaden nachfolgend. 2) Herstellen der Vorhangfassaden - Montage UK und Fassadendämmung von unten nach oben, beginnend nach Gebäude dicht EG - Montage Keramikfassade von unten nach oben, EG, 1.OG, 2.OG, Dachtechnikzentrale - Montage Glattblechfassade EG und Faserzementfassade Technikzentrale Außenbereich 3.OG Die Montage der verschiedenen Fassadenelemente soll über das bauseitige Fassadengerüst erfolgen (z.Bsp. mit Seilwinde, ggfs. Mobilkran, Vakuumheber, jeweils einzukalkulierende Eigenleistung des AN Fassade). Zur Einbringung von Fassadenbauteilen für die Montage der Innenhoffassaden ist bei möglicher Einbringung durch das EG (Speiseraum bzw. Foyer) die Nutzlast von 5 kN/m2 und die maximale lichte Höhe von 2,65 m zu berücksichtigen. Ein anderer Weg durch das Gebäude steht nicht zur Verfügung, jedoch ist auch ein einkranen mit Mobilkran von der ostseitigen Straße oder von der Nord- und Südseite aus, über den Holzbauteil in den Innenhof möglich. Wird eine Einbringung durch Foyer und Speisesaal gewählt ist die Montagereihenfolge für das Schließen der Eingangsfassade und der Hoffassade im Einbringweg zu berücksichtigen.
02 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
03 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV - Baustelleneinrichtung des AN 3.1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage 3.1.1) Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach VOB/C ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art 3.2. Stoffe, Bauteile und Richtfabrikate 3.2.1) -- entfällt -- 3.3. Angaben zur Ausführung 3.3.1) Soweit in den Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anders beschrieben, umfasst die Baustelleneinrichtung für die eigene Leistungsausführung des AN folgende Leistungen, die zur abnahmefähigen Erstellung seiner Bauleistung erforderlich sind: - den An- und Abtransport, den Auf- und Abbau, das Einrichten sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit sowie Räumen der Baustelle und Wiederherstellung des Geländes einschl. Entfernung von Verunreinigungen - Herrichtung der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze (Freimachen, Beräumen) - sämtliche notwendigen Maschinen, Kräne, Gerüste, Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel und Hilfskonstruktionen für eigene Leistungsausführung sowie deren betriebsfertiger Auf- und Abbau sowie Unter- und Vorhaltung entsprechend der aufgeführten Leistungen; - Vormontageplätze, Arbeitsplätze für technologische Einrichtungen, Baumaschinen u. dgl. 3.3.2) Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen erfolgt durch den AG nach Maßgabe des Baustelleneinrichtungsplanes und der damit zur Verfügung stehenden Flächen. Vor Erichtung der Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung des AG eine gemeinsame Begehung der beabsichtigten Nutzung von Bereichen und Flächen durchzuführen und über den Zustand ein Protokoll vom AN zu führen.
03 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
04 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV Fassadenarbeiten, vorgehängte hinterlüftete Fasssden 4.1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage 4.1.1) Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach VOB/C: ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, ATV DIN 18351 - vorgehängte hinterlüftete Fassade, 4.2. Stoffe, Bauteile und Richtfabrikate 4.2.1) Sind im Leistungsverzeichnis und in den Planungsunterlagen Fabrikate angegeben, handelt es sich um Richtfabrikate. Es können selbstverständlich Alternativprodukte in gleichwertiger Ausführung angeboten werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch vergleichbare statische Werte, Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse, Referenzobjekte, Muster usw. auf Anforderung kurzfristig zu erbringen. 4.2.2) Die Erarbeitung von Musterflächen erfolgt in Absprache mit der Objektüberwachung des AG nach Auftragserteilung. Die Musterflächen sind jeweils analog der entsprechenden Ausführungsposition mit der ausgeschriebenen Oberfläche herzustellen. Entsprechende Positionen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt. 4.3. Angaben zur Ausführung 4.3.1) Werk- und Montageplanung Anhand der übergebenen Planungsunterlagen des Architekten hat der AN unmittelbar nach Auftragserteilung und Planerhalt die gesamte Leistung durchzuarbeiten und die für die Ausführung notwendigen Planunterlagen auf Basis der vom Architekten des AG übergebenen Pläne als Werks- und Montageplanung abschnittsweise nach geplanten Baufortschritt so rechtzeitig zu erstellen, dass auch mit einer angemessenen Prüfzeit und Überarbeitung kein Verzug des abgestimmten Baublaufs entsteht. Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind. Weiterhin sind alle Angaben aufzunehmen, die Einflüsse auf andere Gewerke beinhalten. Es ist die Verpflichtung des AN, alle Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Prüfung einzureichen und nicht Aufgabe der Planer, diese Unterlagen anzufordern. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV entsprechenden Ausführung notwendig sind, in einer Konstruktionszeichnung im Maßstab 1:2 oder 1:5 zu erstellen und digital als pdf zu übergeben. Erst nach Freigabe der Planunterlagen darf die Ausführung der betreffenden Bauteile aufgenommen werden. Freigegebene Pläne erhalten einen Freigabevermerk. Mit der Werks- und Montageplanung sind auch alle Materialnachweise zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfvorlage der Materialnachweise versteht sich als Teil des Prüfvorganges der Werkstatt- und Montageplanung und ist Teil des Freigabevorganges. Für Verzögerungen der Prüf- und Freigabeabläufe, welche der AN durch unvollständige, fehlerhafte oder verzögerte Bearbeitungtung verschuldet, kann von diesem keine Verschiebung der vereinbarten Ausführungstermine abgeleitet werden. Nach Prüfung und Freigabe der Konstruktionszeichnungen als Werks- und Montageplanung sind daraus Ausführungszeichnungen zu erstellen, in dem die Ergänzungen und Korrekturen des Prüfvorganges in den Vorlagezeichnungen nachgeführt werden. In die Ausführungszeichnungen müssen alle durch den Prüfvorgang definierten Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen eingearbeitet werden. Weitere, nicht durch den Prüfvorgang verursachten Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen dürfen nur nach Abstimmung mit den Planern in die Ausführungsplanung eingearbeitet werden und müssen indiziert werden. 4.3.2) Die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten macht ein örtliches Aufmaß der bauseits erstellten Rohbauleistungen vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Maßabweichungen des Baukörpers, die zu Änderungen der Planungsgrundlage führen, sind unverzüglich den Planern und der Objektüberwachung des AG bekanntzugeben. Die Rohbautoleranzen sind mit den Vorgaben der DIN 18202 zu berücksichtigen und einzuplanen. Der AN misst seine notwendigen Bezugsachsen im Baukörper ein und führt darüber eine Ergebnisdokumentation als Messprotokoll mit Verteilung an die Objektüberwachung des AG und Fachplanung. Die Planung der Fassadenkonstruktionen erfolgt auf Basis der vorgegebenen Achssysteme und Rohbaukanten. 4.3.4) folgende Randbedingungen sind zu beachten:Windlastzone 2Geländekategorie IVGebäudeklasse 5,Gebäudeausdehnung bis 107 m x 42 m,Gebäudehöhe bis 20 m
04 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
05 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV Fassadenarbeiten, Pfosten-Riegel-Fasasden, Tür- und Fensterelementen 5.1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage 4.1.1) Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach VOB/C: ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, ATV DIN 18 357 Beschlagarbeiten, ATV DIN 18 358 Rollladenarbeiten, ATV DIN 18 360 Metallbauarbeiten ATV DIN 18 361 Verglasungsarbeiten 5.2. Stoffe, Bauteile und Richtfabrikate 5.2.1) Sind im Leistungsverzeichnis und in den Planungsunterlagen Fabrikate angegeben, handelt es sich um Richtfabrikate. Es können selbstverständlich Alternativprodukte in gleichwertiger Ausführung angeboten werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch vergleichbare statische Werte, Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse, Referenzobjekte, Muster usw. auf Anforderung kurzfristig zu erbringen.. 5.2.2) Die Erarbeitung von Musterflächen erfolgt in Absprache mit der Objektüberwachung des AG nach Auftragserteilung. Die Musterflächen sind jeweils analog der entsprechenden Ausführungsposition mit der ausgeschriebenen Oberfläche herzustellen. Entsprechende Positionen sind im Leistungsverzeichnis aufgeführt. 5.3. Angaben zur Ausführung 5.3.1) Werk- und Montageplanung Anhand der übergebenen Planungsunterlagen des Architekten hat der AN unmittelbar nach Auftragserteilung und Planerhalt die gesamte Leistung durchzuarbeiten und die für die Ausführung notwendigen Planunterlagen auf Basis der vom Architekten des AG übergebenen Pläne als Werks- und Montageplanung abschnittsweise nach geplanten Baufortschritt so rechtzeitig zu erstellen, dass auch mit einer angemessenen Prüfzeit und Überarbeitung kein Verzug des abgestimmten Baublaufs entsteht. Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind. Weiterhin sind alle Angaben aufzunehmen, die Einflüsse auf andere Gewerke beinhalten. Zugehörig ist auch die Fertigung von Kabelplänen für die einzelnen Elemente, schematische Kabelpläne des Systemherstellers sind nicht ausreichend. Es ist die Verpflichtung des AN, alle Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Prüfung einzureichen und nicht Aufgabe der Planer, diese Unterlagen anzufordern. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV entsprechenden Ausführung notwendig sind, in einer Konstruktionszeichnung im Maßstab 1:2 oder 1:5 zu erstellen und digital als pdf zu übergeben. Erst nach Freigabe der Planunterlagen darf die Ausführung der betreffenden Bauteile aufgenommen werden. Freigegebene Pläne erhalten einen Freigabevermerk. Mit der Werks- und Montageplanung sind auch alle Materialnachweise zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfvorlage der Materialnachweise versteht sich als Teil des Prüfvorganges der Werkstatt- und Montageplanung und ist Teil des Freigabevorganges. Für Verzögerungen der Prüf- und Freigabeabläufe, welche der AN durch unvollständige, fehlerhafte oder verzögerte Bearbeitungtung verschuldet, kann von diesem keine Verschiebung der vereinbarten Ausführungstermine abgeleitet werden. Nach Prüfung und Freigabe der Konstruktionszeichnungen als Werks- und Montageplanung sind daraus Ausführungszeichnungen zu erstellen, in dem die Ergänzungen und Korrekturen des Prüfvorganges in den Vorlagezeichnungen nachgeführt werden. In die Ausführungszeichnungen müssen alle durch den Prüfvorgang definierten Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen eingearbeitet werden. Weitere, nicht durch den Prüfvorgang verursachten Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen dürfen nur nach Abstimmung mit den Planern in die Ausführungsplanung eingearbeitet werden und müssen indiziert werden. 5.3.2) Der AN hat jedes Element vor Ort, incl. der einzubauenden Teile wie z.B. den Sonnenschutz, nachweisbar aufzumessen und die Maße zu dokumentieren. Rohbautoleranzen nach DIN 18202 sind zu beachten. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Abmessungen der Elemente sind in der Regel Rohbauöffnungsmaße. Sind in den einzelnen Positionsbeschreibungen Abmessungen von Einsatzelementen (Verglasungen, Paneele, Türen o.ä.) angegeben, handelt es sich um Achsmaße. Alle Maße sind ca.-Maße und gelten ausschließlich für die Angebotskalkulation und nicht für die Fertigung. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmass unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Vor dem Einbau der Fassadenelemente ist dann ein Kontrollaufmaß zu erstellen. 5.3.3) Es gehört zum Auftrag des AN, alle Fassadenelemente entsprechend den Richtlinien insbesondere DIN VDE 0185, DIN 18384, DIN 57185 sowie VdS- Richtlinie 2006 leitend miteinander zu verbinden. Die Verbindungen sind durch Bohrungen mit Verschraubungen und Schleifleitungen mit dem erforderlichen Querschnitt vorzunehmen. Vor Ausführung der Arbeiten ist eine Abstimmung mit der bauseitigen Blitzschutzfirma bezüglich der Ausführung der Verbindungen sowie der Art und Anzahl der Anschlusspunkte an den Übergabestellen durch den AN herbeizuführen. Die Ausführung der Übergabestellen gehört zum Leistungsumfang des AN und ist in die Angebotspreise einzurechnen. Weiterhin sind die Güte- und Prüfbestimmungen für die Errichtung von Blitzschutzanlagen - RAL-GZ 642 einzuhalten. Der Anschluss an die Blitzschutz-Ableitung erfolgt bauseits 5.3.4) Profilsystem Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen. Es dürfen nur Systeme angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz der genannten Artikel, bezogen von unterschiedlichen Lieferanten, wird hinsichtlich der "System-Garantie für die komplett erbrachte Leistung" ausgeschlossen. Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Für alle Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Beschläge zu verwenden. Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder, verdeckt liegend angeordnet werden. Die im Falz angeordneten Beschläge aus Edelstahl sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke aus Edelstahl zu verwenden. Der Glasaufbau richtet sich nach den jeweiligen Wärme-, Schall-, Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen. Die Verglasung hat mittels EPDM-Dichtprofilen zu erfolgen. Die Lieferung und der Einbau von Ausfachungen/Paneelen ist im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben. Glasstatik / Zulassungsbescheide / bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind von AN beizubringen 5.3.6) Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen. - Stahl Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S 235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. In der Ausführung Stahl galvanisch verzinkt (GV-GC) nach DIN EN ISO 50961 / bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10147. Stahl-Bleche sind generell aus verzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen. Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in verzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 55928-8 erfolgen. - Edelstahl Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt sind, z. B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen sowie grundsätzlich alle Verbindungsteile sind aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1 nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle der Stahlgruppen A2 für zugängliche Konstruktionen, ansonsten A4 verwendet werden. - Aluminium Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden. 5.3.7) Pulverbeschichtung / Pulverlack Die Farbeschichtung ist im elektrostatischen Pulververfahren auszuführen, die Beschichtung hat grundsätzlich nach erfolgter Bearbeitung zu erfolgen, ausgenommen hiervon sind nur Schnittflächen von Profilen, welche mechanisch verbunden werden, so dass die Schnittflächen nicht mehr sichtbar sind und durch die feste Zusammenfügung mit Dichtmasse oder Kleber einen dauerhaften Korrosionsschutz aufweisen. Der zu beschichtende Untergrund muss frei von Oxidationsprodukten, Zunder-, Öl-, Fett- oder Trennmittelrückständen sein. Es ist ein hochwetterfester Pulverlack mit folgenden Mindestanforderungen zu verwenden: Gitterschnitt, ISO 2409 Gt 0 Buchholzhärte, ISO 2815 > 80 Bewitterung - 3 Jahre Florida, 5° Süd: min 50% Restglanz Kurzbewitterung - 1000 Std. WOM, EN ISO 11341: min. 90% Restglanz 1000h Kondenswassertest, EN ISO 6270 : keine Unterwanderung, keine Blasen. 1000h Salzsprühtest, DIN 50021 - keine Unterwanderung, keine Blasen. Mörtelbeständigkeit, ASTM C 207 - nach 24h leicht, rückstandsfrei entfernbar. 5.3.8) Schutzmaßnahmen (entspr. VOB/B §4 Abs.5) sämtliche Profile der Fassaden, Fenster- u. Türelemente sind mit einer UV-stabilen und rückstandsfrei entfernbaren Schutzfolie zu versehen, um Beschädigungen bei Transport und Montage möglichst zu vermeiden. Die Folien sind erst unmittelbar vor Abnahme zu entfernen und zu entsorgen. 5.3.9) statische und bauphysikalische Anforderungen: Sämtliche Konstruktionen sind grundsätzlich in wärmegedämmter Ausführung vorzusehen. Konsolen, Anschlüsse, Unterkonstruktionen, die die Dämmebene zum Rohbau durchstoßen, sind generell thermisch zu trennen. Die Abdichtungen zum Baukörper sind luft- und feuchtigkeitsdicht und raumseitig dampfdiffusionshemmend herzustellen. Zur Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen wird baubegleitend und nach Fertigstellung der Leistungen eine Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test) der Gebäudehülle nach DIN EN ISO 9972 im Differnzdruckverfahren durchgeführt. folgende Randbedingungen sind zu beachten: - Windlastzone 2 - Geländekategorie IV - Gebäudeklasse 5, - Gebäudeausdehnung bis 107 m x 42 m, - Gebäudehöhe bis 20 m Fenster- und Türelemente, Pfosten-Riegel-Fassade: - Wärmeschutz UW?1,0 W/m2K bzw. UD?1,8 W/m2K  DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4, - Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 30% DIN EN 410 (Blindpaneel g 1%), - Lichttransmissionsgrad tD65 = 0,60 (Blindpaneel tD65 = 0,01 - Luftdurchlässigkeit Klasse A4 n. DIN EN 12152 (Festverglasungen) - Luftdurchlässigkeit Klasse A4 n. DIN EN 12207 (öffenbare Fenster u. Türen) - Schlagregendichtheit Klasse R7 n. DIN EN 12154 (Festverglasungen) - Schlagregendichtheit Klasse 9A n. DIN EN 12208 (öffenbare Fenster u. Türen) - Widerstandsfähigkeit bei Windlast C5 (Fenster) bzw C2 (Türen) n. DIN EN 12210,
05 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
06 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Lieferung von Dokumentationsunterlagen durch den Auftragnehmer (AN) Alle Dokumentations- und Revisionsunterlagen sind auf dem Stand des ausgeführten Zustandes spätestens 21 Tage vor (Teil-) Abnahme der Bauleistung komplett dem AG in digitaler Form zur Prüfung zu übergeben. Für die Dokumentation sind alle für den späteren Betrieb und die Nutzung, sowie für Umbauten, Instandsetzungen und Instandhaltungen erforderlichen Einzeldokumente (inkl. Planunterlagen) zu erbringen. Dies umfasst in der Regel (nicht abschließend und nicht für alle Gewerke vollumfänglich gültig): 1) Inhaltsverzeichnis 1.1) Inhalt der analogen und digitalen Dokumente 2) Nachweise zu Bausatz, Bauteil und Bauart 2.1) Nachweise zur Ausführung, Überwachung, Konformität Eigen- und Fremdüberwachung, ÜH Hersteller, ÜZ, CE 2.2) Nachweise der Baustoff-, Bauteil- und Bauartprüfungen, Nachweise der Verbindungsmittel 2.3) Nationaler und Europäischer Nachweis: abP, abZ, ZiE, LE (Leistungserklärung), ETA, abG, vbG. 2.4) Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung: Übereinstimmung durch Hersteller (ÜHP), ÜH des Herstellers, ÜZ durch Zertifizierungsstelle 3) Berechnungen 3.1) geprüfte statische Berechnungen des AN 4) Produktdatenblätter, Herstellerverzeichnis 4.1) Bauproduktdatenblätter bzw. Materialdeklarationen, Datenblätter aller bei dem Bauvorhaben vom AN verwendeten Materialien. 4.2) Technische Merkblätter. 4.3) Sicherheitsdatenblätter. 4.4) Herstellerverzeichnis, Fabrikatsverzeichnis, Ersatzteilliste aller verwendeten Produkte mit Bezugsquellen. 5) Instandhaltungsvorgaben, Pflegehinweise, Wartung 5.1) Vorgaben zur Instandhaltung und Pflege, Reinigungsanleitungen 5.2) Bedienungs- und Wartungsanleitungen 5.3) Sofern vereinbart: Wartungsverträge 5.4) Protokolle der Funktionsprüfungen. 6) Prüfprotokolle, Gutachten (soweit sie vom AN zu erbringen sind) 6.1) Prüfberichte, TÜV, DEKRA, Hersteller 6.2) Bescheinigungen Sachverständigenprüfungen 6.3) Bescheinigungen Sachkundigenprüfungen 6.4) Fremdüberwachungsberichte 6.5) Haftzugversuche 6.6) Lastplattendruckversuche 6.7) Güteüberwachung 7) Sonstige Protokolle, Nachweise (soweit sie vom AN zu erbringen) 7.1) Protokolle der Inbetriebnahmen 7.2) Bautagesberichte gem. ATV 7.3) Übergabeprotokolle (Übergabe von Schlüsseln, Reservematerial etc.). 7.4) Einweisungsprotokolle 7.5) Entsorgungsnachweise, Zusammenstellung der Begleit- und Wiegescheine, Aufzeigen und Nachweisen der weiteren Verwertungswege. 8) Abnahmen, Einweisungen, Übergaben, Erklärungen 8.1) VOB Abnahmeniederschrift 8.2) Fachunternehmerbescheinigung 8.3) Fachunternehmererklärung 9) Pläne, Zeichnungen, Schemata, letztgültig 9.1) Werk- und Montageplanung 9.2) Bestandspläne mit Darstellung aller prüf- und wartungspflichtigen sowie wartungsbedürftigen Anlagen. 9.3) Kabelschemata / Klemmpläne (falls elt. Bauteile verwendet wurden). 9.4) Anlagenbeschreibungen, Daten von Geräten, 9.5) Unterlagen zu Brandschutz technischer Anlagenteile, 9.6) Unterlagen zu Mess-Steuer, und Regelungsanlagen, 9.7) Bestandsunterlagen der Leitungsverlegungen ELT und HLS, Abnahmeprotokolle der Grundleitungen 9.8) Brandschutzkataster aller eingebauten Öffnungsverschlüsse 10) Foto- und Bilddokumentation 10.1) Foto- und Bild-Dokumentation (fachlich-, technische Fotodokumentation nach Themenbereichen sortiert).
06 ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
07 Planunterlagen Alle nachfolgend aufgeführten Zeichnungen dienen zur Unterstützung bei der Kalkulation, auch wenn sie nicht explizit in den entsprechenden Positionen erwähnt werden. 01_Lageplan 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_LGP_AUBR_001_0_P- 02_Baustelleneinrichtungsplan 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_LGP_AUBR_261_H_F- 03_Grundrisse UG 12109_1535202-UG01_TEA_AP_OPL_GRU_UG01_001_Q_F- 12109_1535202-UG01_TEA_AP_OPL_GRU_UG01_002_Q_F- 12109_1535201-UG01_TEA_AP_OPL_GRU_UG01_003_Q_F- 12109_1535201-UG01_TEA_AP_OPL_GRU_UG01_004_Q_F- EG 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_GRU_EG00_001_Q_P- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_GRU_EG00_002_Q_P- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_GRU_EG00_003_Q_P- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_GRU_EG00_004_Q_P- 1.OG 12109_1535202-OG01_TEA_AP_OPL_GRU_OG01_001_J_P- 12109_1535202-OG01_TEA_AP_OPL_GRU_OG01_002_J_P- 12109_1535201-OG01_TEA_AP_OPL_GRU_OG01_003_J_P- 12109_1535201-OG01_TEA_AP_OPL_GRU_OG01_004_J_P- 2.OG 12109_1535202-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_001_I_F- 12109_1535202-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_002_I_F- 12109_1535201-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_003_I_F- 12109_1535201-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_004_I_F- 3.OG 12109_1535202-OG02_TEA_AP_OPL_GRU_OG02_002_I_F- 12109_1535202-OG03_TEA_AP_OPL_GRU_OG03_002_E_V- DG 12109_1535202-DG01_TEA_AP_OPL_GRU_DG01_001_C_V- 12109_1535202-DG01_TEA_AP_OPL_GRU_DG01_002_C_V- 12109_1535201-DG01_TEA_AP_OPL_GRU_DG01_003_C_V- 12109_1535201-DG01_TEA_AP_OPL_GRU_DG01_004_C_V- 04_Schnitte 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_002_B_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_003_B_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_004_B_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_005_B_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_012_B_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_014_B_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_001_B_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_006_B_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_007_B_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_008_B_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_009_B_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_010_B_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_011_B_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_SNT_GOEZ_013_B_F- 05_Ansichten 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_001_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_002_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_003_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_004_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_005_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_006_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_007_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_011_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_012_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_013_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_014_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_015_A_F- 12109_1535201-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_017_A_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_008_A_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_009_A_F- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_010_A_F- 06_Übersichten Fassaden Sonnenschutz 01-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_104_B_P- 01-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_112_A_P- 01-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_113_A_P- 01-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_114_A_P- 02_EG00_TEA_AP_OPL_USP_EG00_115_A_P- 02_OG01_TEA_AP_OPL_USP_OG01_116_A_P- 02_OG02_TEA_AP_OPL_USP_OG02_117_A_P- 02-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_100_A_P- 02-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_101_A_P- 02-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_102_A_P- 02-EG00_TEA_AP_OPL_ANS_GOEZ_105_A_P- 07_Details Fassade 12109_1535202_01-DA01_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_359_B_P- 12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_356_B_P- 12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_358_B_P- 12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_363_A_P- 12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_364_B_P- 12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_365_B_P- 12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_367_B_P- 12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_368_B_P- 12109_1535202_01-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_369_B_P- 12109_1535202_01-OG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_366_B_P- 12109_1535202_01-OG01_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_354_A_P- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_300_A_P- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_301_A_P- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_302_A_P- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_303_A_P- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_304_A_P- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_305_A_P- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_306_A_P- 12109_1535202-EG00_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_310_A_P- 12109_1535202-OG03_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_231_A_V- 12109_1535202-OG03_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_232_A_V- 08_Treppe_Lichtschacht 12109_15352_01-UG01_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_004_B_F- 12109_15352_02-UG01_TEA_AP_OPL_DET_GOEZ_550_E_P-
07 Planunterlagen
1 Baustelleneinrichtung | Technische Bearb
1
Baustelleneinrichtung | Technische Bearb
1. 3 techn Bearbeitung, Planung
1. 3
techn Bearbeitung, Planung
2 Fensterbänder
2
Fensterbänder
2. 1 Glas-Aluminium-Warmfassade, mit integrie
2. 1
Glas-Aluminium-Warmfassade, mit integrie
2. 2 Glas-Aluminium-Warmfassade 60 mm
2. 2
Glas-Aluminium-Warmfassade 60 mm
2. 3 Glas-Aluminium-Warmfassade 50mm
2. 3
Glas-Aluminium-Warmfassade 50mm
2. 4 Brandschutzfassade
2. 4
Brandschutzfassade
2. 5 Tür-/Fensterelemente
2. 5
Tür-/Fensterelemente
2. 6 ungedämmtes Aluminium Tür- u. Trennwand-
2. 6
ungedämmtes Aluminium Tür- u. Trennwand-
2. 7 Stahlblechtüren
2. 7
Stahlblechtüren
2. 8 Sonnenschutz
2. 8
Sonnenschutz
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4. 1 Stundenlohnarbeiten
4. 1
Stundenlohnarbeiten