Fenster/ Türen/ Sonnenschutz
Neubau eines Gewerbe- und Handwerkshof
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BAUKURZBESCHREIBUNG 1.Projektbeschreibung Das Bauvorhaben befindet sich in einer zentralen Lage im südlichen Teil des Stadtteils Hamburg-Barmbek auf dem Flurstück 5971 Krausestraße 116a/b in 22049 Hamburg unweit des S-Bahnhofs Friedrichsberg. Das Flurstück mit einer Größe von circa 2.468 m2 ist das letzte unbebaute Grundstück in einem baurechtlich als Grünfläche ausgewiesenen Areal. Es wird zurzeit als Parkplatzfläche genutzt und ist deshalb beinahe vollständig versiegelt. Lediglich der äußere Randbereich ist mit Bäumen, Hecken und Sträuchern bestanden. Westlich der Fläche verläuft parallel zur Grundstücksgrenze ein 3-4 m hohes Dammbauwerk der Hamburg Hochbahn AG. Die Zugängigkeit des Grundstücks erfolgt über die östlich gelegenen Krausestraße. Die mittlere Geländeoberkante befindet sich etwa bei + 10,40 m NHN. Auf dem beschriebenen Grundstück beabsichtigt die Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH die Errichtung eines Gewerbe- und Handwerkerhofes. Die Außenabmessungen des Gebäudes mit 4 oberirdischen Geschossen und Vollunterkellerung betragen ca. 54 x 16 m. Die Gesamthöhe beträgt etwa 16 m über Geländeoberkante. Höhenlage:- UK Gründungssohle+ 6,20 m NHN - Baunull+ 10,30 m NHN - Attika+ 26,22 m NHN - Bemessungsgrundwasserstand (BS-P)ca. + 5,50 m NHN - bauzeitlicher Bemessungswasserstand (BS-T)ca. + 5,00 m NHN Konstruktion und Tragstruktur Das Gebäude wird in Massivbauweise mit stützenfrei aufgelagerten Stahlbeton-Flachdecken und tragenden Stahlbetonwänden errichtet. Auf Grund der geforderten flexiblen Nutzung werden nur zwingend erforderliche Wände tragend ausgebildet. Tragend ausgebildet sind dabei die Außenwände, die Flur- und Treppenhauswände und der Aufzugskern. Die Trennwände der Mietbereiche sind im Untergeschoss und Erdgeschoss massiv als Mauerwerk geplant. In den Obergeschossen werden die Trennwände in Trockenbau ausgeführt. Die Wände zu Schächten sind nichttragend gemauert und werden verputzt und gestrichen. Die Ortbetondecken (Qualität SB2) werden unterseitig gespachtelt und gestrichen. Die Trockenbauwände und Decken werden gespachtelt und erhalten einen Anstrich.Es werden weitestgehend regelhafte Grundrisse ausgebildet. Im EG und 1.OG sind wandartige Träger vorgesehen.Die lichte Raumhöhe beträgt im Untergeschoss ca. 3.12 m, im Erdgeschoss ca. 4.53 m und in den drei Obergeschossen ca. 3.13 m.Das Gebäude wird über 2 Treppenhäuser und zwei Aufzüge erschlossen.Das Untergeschoss wird in Bauart weiße Wanne ausgebildet. Fassade Die Fassade erhält im EG einen geschosshohen Sockel aus Vollziegel. Ab Höhe der Torstürze (3,20m) wird das Gebäude in allen Obergeschossen mit einer Blechfassade in Winkelfalz mit unterschiedlich breiten Scharen versehen. Die rhythmisiert angeordneten Fenster in den Obergeschossen in der Außenfassade bestehen jeweils aus zwei Flügeln zur Lüftung und zwei zur Reinigung zu öffnenden Fensterflügeln. Zur Schallminderung werden vor den Lüftungsflügeln Prallscheiben angeordnet. In den Obergeschossen werden an den südlichen, westlichen und östlichen Fassaden konstruktive außenliegende Sonnenschutzelemente installiert. Außerdem auf den Fensterbänken ein Taubenschutz angebracht. Im Erdgeschoss sind zusätzlich zu den Sektionaltoren auch einflügelige Aluminiumrahmentüren mit seitlichen Glasfeldern und Oberlichtern mit Lüftungsflügeln vorgesehen, welche die Breite der darüber liegenden Fenster aufnehmen. Die Lüftungsflügel erhalten Prallscheiben zur Schallminderung analog zu den Fenstern im Obergeschoss.
BAUKURZBESCHREIBUNG
2.Projektbeteiligtenliste Bauherr Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH Burchardstraße 8 20095 Hamburg vertreten durch Projektmanagement Sprinkenhof GmbH Burchardstraße 8 20095 Hamburg Objektplanung LP 1- 8 Ausführungsplanung / Objektüberwachung KKP Architekten GmbH Erste Brunnenstraße 12 20459 Hamburg Tragwerksplanung / Bauakustik / Wärmeschutz Ingenieurbüro Dr. Binnewies Ingenieugesellschaft mbH Bauingenieure-Prüfingenieure für Bautechnik Dammtorstraße 25 20354 Hamburg Baugrunduntersuchungen (Schadstoffuntersuchungen) KOP Geotechnik GmbH Wendenstraße 6 20097 Hamburg Technische Gebäudeausrüstung (TGA) REESE Ingenieure GmbH & Co. KG Fuhlsbütteler Straße 431 22309 Hamburg Schallschutz - Lärmschutz außen Qintus Ingenieurhaus GmbH & Co. KG Max-Brauer-Allee 62-64 22765 Hamburg Brandschutz (über KKP) Qintus Ingenieurhaus GmbH & Co. KG Max-Brauer-Allee 62-64 22765 Hamburg Vermessungsarbeiten Hanack + Partner Alsterkrugchaussee 37822335 Hamburg Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) h.t.i. hauke timm interservice Sophienblatt 22 24103 Kiel Baumschutz Sachverständigenbüro Bellmann Stübekamp 84 22337 Hamburg Außenanlage (über KKP) Mera GmbH Friesenweg 20 22763 Hamburg
2.Projektbeteiligtenliste
3.Aufgabenstellung 3.1Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von Metallbau- und Schlosserarbeiten. wie - Fassadenelemente Fenster, Haupteingangselemente, Vordach - Sonnenschutzanlagen - außenliegende Raffstores - RR-Glas-Innentüren - gedämmte hinterlüftete Metallfassade inkl. Attikaverblechungen - Taubenabwehrsystem - Wartungsleistungen 3.2Hinweise zur Kalkulation - Die Erschließung erfolgt über die beiden Treppenhäuser. Die Nutzung des Lastenaufzugs für Materialtransporte kann nicht zugesagt werden. - Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen sich über die Örtlichkeiten zu informieren. - In die Einheitspreise der im Leistungsverzeichnis genannten Positionen sind die Abstimmung und Koordination mit Planungsbeteiligten, Behörden, Auftraggeber, Dritten und ausführenden Firmen mit einzurechnen. - Die Zusammenstellung und Einreichung von Revisionsunterlagen zur Schlussrechnung ist gefordert und entsprechend der vom AG vorgegebenen Struktur als PDF und DWG zu übergeben. ' Die Aufwendungen sind, wenn keine gesonderte LV-Position vorhanden ist, in die Einheitspreise mit einzurechnen. - Der vom AG eingerichtete Projektdatenraum CDE (Common Data Enviroment) ist für den Austausch der Pläne, Protokolle und andere wichtige Bauunterlagen und die Kommunikation der Projektbeteiligten zwingend zu verwenden. Weiter ist für die Plancodierungen oder Codierungen von anderen Unterlagen der Plan-Code der Sprinkenhof verpflichtend (vgl. Anlagen). 3.3Materialanlieferung/ -transportwege / Medienstellung Allgemein Die Baustelle ist entsprechend den Vorgaben aus dem BE-Plan mit einem Bauzaun zur Nachbarbebauung, zu den Bäumen und zur Krausestraße gesichert. Medien - Baustrom und Bauwasser - werden auf dem Baufeld über Verteiler vom AG zur Verfügung gestellt. Der allgemeine Be- und Entladeverkehr erfolgt über die Krausestraße. Das Grundstücks darf nur in Vorwärtsfahrt angefahren bzw. verlassen werden. Die Nutzung der Überfahrt ist nur für Fahrzeuge mit einer Länge bis 12 m zulässig. Materialanlieferungen dürfen aufgrund der beengten BE-Flächen nur in dem Umfang erfolgen, wie sie entsprechend der Arbeitsabläufe auch verbaut werden. Bei dem Aufstellen eines Baukrans oder dgl. ist darauf zu achten, dass der Schwenkbereich des Auslegers nicht in die Baumkrone reicht. Die Lagerung von Baumaterial unter den Bäumen ist unzulässig. Auf die Konfektionierung der Bauteile im Hinblick auf die vorhanden Bäume und Straßenbäume ist zu achten. Parken Auf der Baustelle, innerhalb der Bauzaunbegrenzung, stehenKEINEParkflächen/ Parkplätze zur Verfügung. Das kurzzeitige Be- und Entladen von Baustellenmaterial, Geräten usw. ist für die Zeit der Ladetätigkeiten gestattet. Darüber hinaus ist das Verbleiben von Fahrzeugen auf der Baustelle nicht gestattet. Der Auftraggeber wird Fahrzeuge, die entgegen dieser Anordnung auf der Baustelle abgestellt sind, abschleppen lassen. Die Kosten trägt der "Falschparker". Der Auftragnehmer muss sich ggf. auf eigene Kosten Flächen im öffentlichen Raum anmieten, um Parkmöglichkeiten für sich zu schaffen. 3.4Angabe zu Firmenschildern Das Anbringen und/oder Aufstellen von Firmenschildern ist untersagt. 3.5Kostenbeteiligung an Leistungen des AG % der Netto-Auftrags-/PauschalAbrechnungssummeUmlage Baustrom/ -wasser/ Baustellensicherungsiehe gesonderte Besondere VertragsbedingungenBauleistungsversicherungsiehe gesonderte Besondere VertragsbedingungenAllgemeine BaureinigungAN für seine LeistungSchuttabfuhrAN für seine Leistung Die allgemeine Baureinigung hat der Unternehmertäglich,vor Verlassen der Arbeitsstätte, durchzuführen (besenrein).Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird unverzüglich ein Ortstermin einberufen (Teilnehmer: Geschäftsführer des AN, Vertreter des Bauherrn). Die mangelhafte Reinigung wird dokumentiert, es wird eine Frist zur Mangelbeseitigung vereinbart. Nach fruchtlosen Ablauf der Frist, wird die Ersatzvornahme zu Lasten des AN durchgeführt (keine Nachfristsetzung). Auch bei Nichtteilnahme des AN bzw. im Wiederholungsfall wird dieses Verfahren durchgeführt! 3.6Bauablauf 3.6.1Ausführungsbeginn Beauftragung/Planung: gemäß Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Pkt. 3 Leistungsbeginn Gerüstarbeiten: gemäß Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Pkt. 3 3.6.2Ausführungszeitraum Allgemeine Arbeitszeiten auf der Baustelle auf Grund der örtlichen Gegebenheiten:- 6 Tage Arbeitswoche (Werktage von Mo.-Sa.) mit ortsüblichen (Hamburg) Feiertagen- Beginn  von lärmintensiven Arbeiten nicht vor 700Uhr und Ende nicht nach 2000Uhr. 3.7Verpflichtungen des AN 3.7.1Verpflichtungen aus dem Bauablauf - Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen - Führen eines formellen Bautagebuches in Anlehnung an Formblatt EFB-Bautagb. für alle vertraglich geschuldeten Leistungen. Von allen vom AG zu genehmigenden Nachunternehmern sind ebenfalls tägliche Arbeitsberichte mit Angaben über das eingesetzte Personal, Arbeitsort und Tätigkeit dem eigenen Bautagesbericht beizulegen.Vorstehende Unterlagen sind der Objektüberwachung des AG wöchentlich am Montag der folgenden Arbeitswoche bis 1600Uhr unaufgefordert zu übergeben. - Vor Arbeitsbeginn auf der Baustelle sind für alle Eigengewerke und Nachunternehmer für die auf der Baustelle tätigen Personen Personallisten inkl. Kopien des Sozialversicherungesausweises beizubringen, welche monatlich zu aktualisieren sind. - Stellen eines verantwortlichen und bevollmächtigten Bauleiters, welcher der deutschen Sprache mächtig ist und gleichzeitig die Funktion des Fachbauleiters nach der einschlägigen Landesbauordnung übernimmt. Entsprechende Referenzen sind vorzulegen. 3.7.2Verpflichtungen aus Arbeits- und Gesundheitsschutz - Es ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt. Der AN ist für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten (BaustellV § 5.3) nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Gefahrstoffverordnung, den jeweiligen TRGS  und den Regelwerken der Berufsgenossenschaft allein verantwortlich. - Der AN hat vor Arbeitsaufnahme, durch Gefährdungsbeurteilungen für alle Beschäftigten, die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu dokumentieren und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle erforderlich sind. Er hat seinen Beschäftigten dazu geeignete Anweisungen (Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Montage- und Demontageanweisungen u.a.) zu erteilen. - Montage- und Arbeitsanweisungen für potentiell gefährliche Arbeiten und Montagen sind in jedem Fall, vor Aufnahme der Arbeiten, der Objektüberwachung des AG in Kopie zu übergeben. - Der AN ist verpflichtet, seinem auf der Baustelle eingesetztem Personal (einschließlich Nachunternehmer) und seinen Lieferanten vor Arbeitsaufnahme den Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen bekannt zu geben und während der Arbeit deren Einhaltung durchzusetzen, zu kontrollieren und dokumentieren. - Der AN hat auf der Baustelle die Nachweise zur regelmäßigen sachkundigen und sachverständigen Prüfung aller zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel und Geräte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Betriebssicherheitsverordnung) zur Einsichtnahme vorzuhalten. Arbeitsmittel ohne Prüfung dürfen nicht eingesetzt werden. - Der AN hat 2 Wochen vor Ausführung seinen verantwortliche Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit schriftlich zu benennen. - In die Einheitspreise der im Leistungsverzeichnis genannten Positionen sind alle Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mit einzurechnen. - Die Gefährdungsbeurteilungen sind dem vom AG eingesetzten SiGeKo vor Arbeitbeginn zur Verfügung zu stellen.
3.Aufgabenstellung
5.Verzeichnis der Anlagen Planliste Plan-Nr.BezeichnungMaßstabDatum Unterlagen liegen gemäß Anlage Planliste in digitaler Formder Angebotsaufforderung bei. Architektenplanung 260602_FRI_KKP_Türliste_LP5 Auszug LV 332 Metallbau Fassade FRI_4_KKP_LA_XX_00_XX_01Lageplan1:20004.11.2024 FRI_5_KKP_AN_NX_XX_XX_06_F_Ansicht Nord1:5009.04.2026 FRI_5_KKP_AN_OX_XX_XX_06_F_Ansicht Ost1:5009.04.2026 FRI_5_KKP_AN_SX_XX_XX_06_F_Ansicht Süd1:5009.04.2026 FRI_5_KKP_AN_WX_XX_XX_06_F_Ansicht West1:5009.04.2026 FRI_5_KKP_BE_XX_00_XX_01_FBaustelleneinrichtungsplan1:1 0004.11.2025 FRI_5_KKP_DT_FA_01_XX_02_FRegeldetail Fenster OG1:2 / 1.1002.03.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_02_XX_02_FDetail Fenster EG in der Südfassade1:1002.03.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_04_XX_01_FDetail Vordächer1:2 / 1:1024.03.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_06_XX_01_FLichtband in der Fassade1:1017.03.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_07_XX_02_Foberer Fensteranschluss1:1009.04.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_08_XX_02_FDetail Attika1:1009.04.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_09_XX_00_FMetallblech-Fassade1:1008.12. 2025 FRI_5_KKP_DT_FA_10_XX_01_FRegeldetail Fenster TRH und Eingang EG1:10 / 1:509.04.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_11_XX_01_FRegeldetail Fenster EG Mietungen1:10 / 1:509.04.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_13_XX_00_FWetterschutzgitter RLT Traforaum1:504.12.2025 FRI_5_KKP_DT_FA_15_XX_00_FDetail Fenster OG Nordfassade1:1009.04.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_16_XX_00_FDetail Treppenhausfenster OG1:1009.04.2026 FRI_5_KKP_DT_FA_SN_XX_03_FFassadenschnitte AA BB CC1:2009.04.2026 FRI_5_KKP_DT_TU_09_XX_00_FInnentüren Flure1:2503.11.2025 FRI_5_KKP_DT_TU_10_XX_00_FInnentüren Treppenhäuser1:2503.11.2025 FRI_5_KKP_GR_DA_00_XX_05_F_Grundriss Dachaufsicht1:5008.05.2026 FRI_5_KKP_GR_EG_00_XX_07_F_Grundriss EG1:5010.12.2025 FRI_5_KKP_GR_OG_01_XX_06_F_Grundriss OG11:5010.12.2025 FRI_5_KKP_GR_OG_02_XX_06_F_Grundriss OG21:5010.12.2025 FRI_5_KKP_GR_OG_03_XX_06_F_Grundriss OG31:5010.12.2025 FRI_5_KKP_GR_UG_01_XX_07_F_Grundriss UG1:5010.12.2025 Liegenschaftskarte_Lageplan_20241009_V0001:100009.10.20 24
5.Verzeichnis der Anlagen
1.Technische Vertragsbestimmungenfür die Verwendungund Überwachungvon Bauprodukten und deren Dokumentation 1.1Bauprodukte nach der Bauregelliste A des DIBt: Für Bauprodukte, die nach deutschen Normen eingesetzt werden gilt weiter der Verwendungs- und Überwachungsnachweis gem. der Bauregelliste A des DIBt in der neusten Fassung, über AbZ/AbP, Ü-Zeichen, einschl. aller techn. Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Gütesiegel,Verwendbarkeitsnachweise,Verarbeitungsrichtl inien, Pflege-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen.Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Für diese Bauprodukte ist der Objektüberwachung die spezifische techn. Dokumentation gem. v.g. Anmerkung spätestens 8 Wochen vor Ausführung, einfach digital vorzulegen. 1.2Bauprodukte nach der Bauregelliste B des DIBt,für die im Rahmen der Harmonisierung Europäischer Normen(hEN)nur CE-Kennzeichnungen erforderlich sind: Der AN hat für Bauprodukte,die im Rahmen der Harmonisierung Europäischer Normen (hEN) über eine CE-Kennzeichnung verfügen (Bauregelliste B des DIBt in der neusten Fassung), eine Leistungserklärungen einschl. Sicherheitsdatenblatt mit einer freiwilligen spezifischen technischen Dokumentation des/der Hersteller zu erwirken und der Objektüberwachung spätestens 8 Wochen vor Ausführung, digital, in deutscher Sprache vorzulegen. Aus der spezifischen technische Dokumentation des Bauproduktes muss insbesondere hervorgehen, dass die Grundanforderungen an Bauwerke, als Ganzes oder in Teilen für den vorgesehenen Verwendungszweck tauglich sind (Anhang 1 BauPvo). Die spezifische technische Dokumentation besteht zwingend aus: 1. Leistungserklärung nach Anhang 111 BauPvo 2. Europäische Technische Bewertungen (ETA) 3. Noch bestehende AbZIAbP's 4.Nachweise über die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (Qualitätsüberwachung) 5.Nationale Gütesiegel wie z.B.das ift-Rosenheim, GSH, RAL, KEYMAR 6. Sicherheitsdatenblätter 7. Typenprüfungen und -berechnungen 8. Technische Datenblätter und Verarbeitungsanweisungen 9. Pflege-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen mit Angabe der Wartungs- und Pflegeintervalle Wenn Bauprodukte als Bausätze Verwendung finden, hat der Hersteller durch Bereitstellen von geeigneten Montageanleitung und Verarbeitungsanweisung gern. Art.11 (6) BauPVO Sorge dafür zu tragen, dass die Bausätze korrekt montiert werden können. Die Montaganleitungen und Verarbeitungsanweisung sind Bestandteil der techn.Dokumentation. Für Verbundsysteme,wie z.b.Wärmedämmverbundsysteme,Abdichtungssysteme,Beschich tungssystemeu.ä, die als Bauart nicht harmonisiert genormt sind,sind bauaufsichtliche Zulassungen für Komplettsystemevorzulegen, auch wenn Einzelbestandteile von Verbundsystemen harmonisierten EN entsprechen. 1.3Bauprodukte nach der Bauregelliste C des DIBt und sonstige Bauprodukte: Je nach Art und Zusammensetzung der Bauprodukte und ihrer Anwendung, können z.B. Anforderungen in Hinblick auf den Brandschutz,Gesundheits- und Umweltschutz, der Dauerhaftigkeit u.a. gestellt sein. Solche Anforderungen ergeben sich zum Beispiel aus dem Verwendungsverbot für Baustoffe, die auch in Verbindung mit anderen Bauteilen leichtentflammbar sind,ferner aus stofflichen Verboten oder Beschränkungen sowie allgemeine Vorschriften und Grundsätze anderer Rechtsbereiche (z.B. Gefahrstoffverordnung, WHG, Chemikaliengesetz u.a.)aus denen einschränkende Bestimmungen abzuleiten sind. Diese Bauprodukte dürfen nicht zur Ausführung kommen. Die Verwendbarkeit von Bauprodukten nach der Bauregelliste C des DIBt und für sonstige Bauprodukte ist über Prüfzeugnisse (z. B. Nachweis Normalentflammbarkeit (DIN 4102-B2 bzw. Klasse E nach DIN EN 13501-1), techn. Merkblättern, Sicherheitsdatenblätter u. a. nachzuweisen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Für diese Bauprodukte sind der Objektüberwachung die spezifischen techn. Dokumentationen, wie in 1.1I1.2 gefordert, spätestens 8 Wochen vor Ausführung, digital, vorzulegen. 1.4Überwachungdes AN; Zu den vertraglichen Leistungen des AN gehören auch: 1.das örtliche Überprüfen von CE- Kennzeichnungen, Gütesiegel, Ü-Zeichen, u. a.,von allen zur Ausführung kommenden Bauprodukten, bei jeder Lieferung und vor Verwendung, auf Konformität mit den technischen Dokumentationen nach Nr. 1.1 - 1.3. Hierzu sind die CE-Kennzeichnungen, Ü-Zeichen,Gütesiegel, Produktdeklarationen u.a. zu sammeln, mit Entnahmedatum/Einbauort zu versehen und auf Übereinstimmung zu bestätigen sowie den entsprechenden Bauprodukten beizulegen. 2.die Überwachung und Dokumentation der Ausführung, entsprechend den tech.Datenblättern,Verarbeitungsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern, AbZ/AbP's, ETA's,DIN-Normen und anderer, z.B. der Anforderung an den Untergrund und der Vorbereitung, Einhaltung derVerarbeitungstemperaturen, Restfeuchten,Witterungsbedingungen, Verarbeitungszeiten, Verbrauch, Applikationen, Trocknungs-, Aushärtungs- und Nachbehandlungszeiten usw.,an Hand geeigneter Prüfprotokolle. 1.5Dokumentation der Bauprodukte durch den AN: 28 Tage vor Abnahme der Leistung,hat der AN eine gesamte Dokumentation nach Nr.1.1-1.4,für alle verwendeten Materialien an den AG zu übergeben. Die nicht rechtzeitige Vorlage der Dokumentation bedingt, dass die Leistung nicht abnahmereif ist. Erst mit vollständiger und fristgerechter Vorlage ist die Leistung abnahmereif. Auf diese besondere Vertragsbestimmung weist der AG den AN ausdrücklich hin. Mit Abgabe und Unterschrift unter das Angebot akzeptiert der AN diese Forderung des AG uneingeschränkt und ausdrücklich. Die gesamte Bauproduktdokumentation beinhaltet: 1.die spezifische technische Dokumentation nach Nr. 1.1 - 1.3 2.die Dokumentation nach Nr. 1.4.Diese Dokumentation ist den einzelnen technischen Dokumentationen nach Nr.1.1 - 1.3 beizufügen. 3.Wartungs- und Pflegeangebote, wenn diese vom AG abgefordert wurden. Auf allen Bauproduktdokumentationen ist durch den AN der Einbauort und das Bauteil eindeutig zu vermerken. Die Dokumentation erfolgt strukturell nach Leistungsbereichen und Bauteilen, nach Dokumentationsstrukturvorgabe des AG, digital - Pläne als PDF- und DWG-Format im vorgegebenen Datenraum. 1.6Eigenverantwortungdes AN und Kosten der Dokumentationen: 1.Der AN trägt insbesondere die eigenständige Verantwortung: - dass alle zum Einbau geplanten Materialien den technischen Vertragsbestimmungen entsprechen. - dass die spezifische tech. Dokumentation der Materialien/Bauprodukte,ohne weitere  Aufforderung durch den AG bzw. der Objektüberwachung, spätestens 8 Wochen vor Ausführung an die Objektüberwachung übergeben wird. Sollte sich aus der Prüfung der Unterlagen der Dokumentation ergeben, dass Materialien/Bauprodukte ungeeignet sind, gehen alle daraus entstehenden Verzögerungen und Kosten zu Lasten des AN. Dies gilt auch für eine verspätete Übergabe der Dokumentationsunterlagen an die Objektüberwachung. 2.Ein gesonderter Vergütungsanspruch der Kosten für die gesamten Dokumentationen nach 1.1 - 1.5, einschl. der baubegleitenden Übergabe der technischen Dokumentationen an die Objektüberwachung, besteht nicht. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
1.Technische Vertragsbestimmungenfür die Verwendungund
Technische Vorbemerkungen Gewerk Metall-Fenster-Fassaden Stahlbauarbeiten-DIN 18 335Fassadenarbeiten-DIN 18 351 Metallbauarbeiten-DIN 18 360 Verglasungsarbeiten-DIN 18 361 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlund Aluminium-DIN 18 364 Bei der Ausführung sind folgende Hinweise zu beachten : - Die vom Bieter in das Leistungsverzeichnis einzutragenden Preise gelten jeweils für eine fertiggestellte, vollständig ausgeführte Leistung, incl. Lieferung, Abladen, Transport und Lagerung aller Materialien. - Die notwendigen Feineinmessungen für die Konstruktion nach Auftragserteilung sind Sache des AN und sind einzurechnen. - Sind zu verschiedenen Positionen Detailskizzen beigefügt, dienen diese als Anhalt für die Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung dar. Andere Lösungen können angeboten werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen. - Vor Fertigungsbeginn sind vom Bieter Detailzeichnungen im Maßstab 1:1 eines senkrechten und eines waagerechten Schnittes der Hauptpositionen vorzulegen. Desgleichen sind für Fenster, Fassaden, Bekleidungen und Vordächer zu wesentlichen Details und Baukörperanschlüssen Zeichnungen und/oder Beschreibungen zu liefern aus denen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse erkennbar sind. Sie bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Die Kosten hierfür sind in den Pos. Werk- und Montageplanung und Statische Nachweise zu kalkuliern. - Der Bieter hat sämtliche Profile und tragende Teile eigenverantwortlich zu bemessen. Nach Auftragserteilung hat der AN die statischen Berechnungen in prüffähiger Form nach Erfordernis einzureichen (z.B. 3-fach Bauprüf., 3-fach Faching.), sowie verbindliche Werkpläne der Fassadenkonstruktion zu erstellen und in prüffähiger Form den AG rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. - Kosten für Materialprüfung oder technische Nachweise sind in die Einheitspreise einzurechnen. - Die Rüstung des Baukörpers wird durch den AG gestellt. - Sämtliche Kleinteile, Unterlagplatten, Schrauben und sämtliche Verbindungsmittel ebenso wie eventuell notwendige Hilfs- und Transportkonstruktionen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. - Die konstruktive Ausbildung aller Elementeverbindungen, Anschlussfugen zu anderen Bauteilen, Abdichtungen und Verankerungen sind so auszuführen, dass durch unterschiedliches Verhalten der Bauteile bei Dehnung, Biegung, Wind, Wärme , Kälte , Nässe etc., spannungsfreies Verschieben der Teile möglich ist. Elektrolytbildung durch den Zusammenbau unterschiedlicher Metalle ist z.B. durch Einbau von geeigneten neutralen Trennschichten (Anstriche sind nicht ausreichend) zu unterbinden. - Generell dürfen an den Fassadenelementen bei Windbelastung (Druck/Sog) keine Bewegungsgeräusche auftreten. Diese Forderung gilt sowohl für Befestigungs- und Ankerpunkte als auch für Flächenteile (z.B. Blechverkleidungen, Anschlussbleche) - Für den Einbau von Isolierglasscheiben, die Glasfalzausbildung sowie die Anordnung von Entwässerungs- und Belüftungsbohrungen gelten die Verglasungsvorschriften der Isolierglasindustrie in der jeweils gültigen Fassung. - Alle Fassadenbauteile bzw. Fenster sind so auszubilden, dass alle Fugen, Anschlüsse, Verbindungen innerhalb der Elemente und auch angrenzende Bauteile nach Stand der Technik  dauerhaft und wartungsfrei gegen das Eindringen von Niederschlagwasser abgedichtet sind. Als zusätzliche Sicherheit gegen unter Extrembedingung einsickerndes Niederschlagwasser müssen die Elemente eine innere Wasserführung aufweisen, die das aufgefangene Wasser an geeigneter Stelle wieder nach außen leiten. - Als Wärmedämmstoffe sind ausschließlich alterungs- und witterungsbeständige, fäulnis- und schimmelfeste, feuchtigkeitsunempfindliche, wasserabweisende und dauerhaft formbeständige Mineralfaserdämmplatten nach DIN 18165 und in Sockelbereichen extrudierte Polystyrolplatten nach DIN 18 164 in jeweils möglichst großen Formaten zu verwenden. Das Verlegen der Dämmstoffe hat nach Herstellerangaben durch punktweise Verklebung und mechanisch befestigten Telleranker aus nichtrostendem Stahl zu erfolgen. - Beschläge müssen aus korrosionsbeständigen Werkstoffen gefertigt sein und durch Anpassung an das vom Bieter gewählte Profilsystem eine dauerhafte Funktionssicherheit bei geringstmöglichem Wartungs- und Pflegeaufwand gewährleisten.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Anforderungen Allgemeines Die in diesen ZTV beschriebenen Anforderungen und Leistungen verstehen sich als Mindestanforderungen und Mindestleistungen bezogen auf Qualität und Umfang der zu erbringenden Leistung. Der hierdurch definierte Standard und die damit verbundenen Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, sind keine separaten Leistungspositionen in der Leistungsbeschreibung hierfür vorgesehen. In vorliegendem Dokument sind die Anforderungen an die Konstruktionen funktional beschrieben und mit Leitdetails ergänzt. Die Angebote sind entsprechend zu kalkulieren. Die Positionen beinhalten stets die Herstellung, Lieferung und Montage sowohl der im Positionstext als auch der in der ZTV beschriebenen Leistungen. Für die Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen gelten zusätzlich zur VOB Teil C in der gültigen Ausgabe alle entsprechenden DIN- und EN-Normen (oder gleichwertige), Richtlinien und Vorschriften der jeweiligen Fachverbände nach dem neuesten Stand der Technik, die Angaben der Materialhersteller soweit zutreffend, sowie alle im Einzelnen hier nicht aufgeführten "Anerkannten Regeln der Technik", welche für die Erbringung der Leistung maßgeblich werden können. Über die Normen hinaus gelten für die konstruktive Bearbeitung und Ausführung alle zutreffenden Erlasse, Merkblätter und Richtlinien in der zur Zeit gültigen Fassung. Soweit für die zu liefernden Stoffe und Bauteile keine Normen vorhanden sind, hat der Auftragnehmer (AN) vor Ausführung der Arbeiten die Verwendbarkeit selbst nachzuweisen. Nachhaltige Baustoffe, Einzelanforderungen Die Reinigung, die Vorbehandlung und die Beschichtung der Oberflächen von Stahl und Edelstahl erfolgt nachweislich ohne Einsatz von Chrom-VI. Des weiteren sind emissionsarme Oberflächen dieser Bauteile resp. die Verarbeitung in einem Betrieb, der der 31. BImSchV unterliegt, über eine Herstellerdeklaration nachzuweisen. Abweichungen von dieser Vorgabe sind auf jeden Fall mehr als 3 Wochen vor der Anwendung beim Bauherrn anzuzeigen und als technische Ausnahme zu begründen und zu belegen. Korrosionsschutz an Metallbauteilen muss generell entweder werkseitig in einem Betrieb, der der 31. BImSchV unterliegt, erfolgen oder auf der Baustelle im Spritzverfahren nach den geltenden Regeln des Arbeitsschutzes aufgetragen werden. Für werkseitige Beschichtungen dürfen auf der Baustelle nur noch Ausbesserungsarbeiten (Schweißnähte, Transportschäden) vorgenommen werden. Abweichungen hiervon sind in den LV-Positionen beschrieben. Für tragende Bauteile ist die DIN EN ISO 12944 einzuhalten, wobei die Applikation immer auf die Schutzdauer "H" auszulegen ist. Es sind keine Pigmente und Sikkative auf der Basis von Blei, Cadmium und Chrom-VI-Verbindungen enthalten. Bauaufsichtlich relevante Metallbauteile mit einem kombinierten Beschichtungssystem, bei welchem bauaufsichtliche Zulassungen für Korrosionsschutzgrundierungen und Brandschutzbeschichtungen zu berücksichtigen sind, müssen werkseitig beschichtet werden. Auf der Baustelle dürfen nur noch Ausbesserungsarbeiten (Schweißnähte, Transportschäden) vorgenommen werden. Bauabdichtungen sind generell so auszuführen, dass notwendige Beschichtungen, Grundierungen oder Klebstoffe von Folien, Dichtbahnen und Dachbahnen lösemittelfrei und emissionsarm sind. Bei Dämmstoffen auf der Basis von Polystyrol (PS, EPS, XPS), PUR, EPDM und Ortschäumen ist insbesondere darauf zu achten, dass diese nicht mit halogenhaltigen Treibmitteln (FCKW und H-FCKW) geschäumt wurden. Eine Herstellererklärung und eine entsprechende EPD (Umwelt-Produkdeklaration), die das betreffende Bauprodukt dezidiert ausweist, ist vorzulegen. Beanspruchungen Die gesamte Konstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Die Verglasung ist nach der gültigen Fassung der Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen" (TRLV) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu bemessen. Falls zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind, enthält die Leistungsbeschreibung entsprechende Hinweise. Für Bereiche der Konstruktion, die gegen Absturz sichern gilt die Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)" bzw. DIN 18008 Teil 4 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Verformungen und Dehnungen Der AN hat alle Konstruktionen und Befestigungen so auszulegen, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik einwandfreie Dehnungsmöglichkeiten gegeben sind und die sich aus verschiedenen Einflüssen ergebenden Längenänderungen ohne Beeinträchtigung der Bauteile und der Dichtigkeit des Daches an den Fugen aufgenommen werden können. Bauteile, die bei Längsbewegungen aufeinander gleiten können, müssen zwischengelegte Kunststoffgleitstücke erhalten. Sonstige Anforderungen und Nachweise Weitere Anforderungen und Prüfungen sind gemäß DIN EN 13830 (Vorhangfassaden) bzw. DIN EN 14351-1 (Fenster), DIN EN 1090 (Konformitätsnachweis für Stahl- und Aluminiumtragwerke) zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt. Die Produktnorm mit CE-Konformität ist für die angebotenen Fassaden- und Fenstersysteme sowie für die Stahl- und Aluminiumtragwerke obligatorisch und nach Bauproduktenverordnung (BauPV) zu dokumentieren und nachzuweisen. Anforderungen an den Brandwiderstand sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Muster und Proben siehe Leistungsverzeichnis Schutzvorkehrungen Schutz fremder Leistungen und von Bestandskonstruktionen Der sachgemäße Schutz von Leistungen im Bestand und von solchen, welche durch andere AN erbracht werden und im Arbeits- und Wirkungsbereich des Auftragnehmers Stahlbau, Verglasung und Fassade liegen, ist in geeigneter Form herzustellen. Rohbautoleranzen Die angebotenen Konstruktionen müssen die erforderlichen Rohbautoleranzen nach DIN 18202 aufnehmen können, wobei im Rasterabstand je Verankerungspunkt eine Toleranzausgleichsmöglichkeit von mindestens +/- 10 mm in alle Raumrichtungen herzustellen ist. Der AN ist verpflichtet, die Maße am Bau zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt eigenverantwortlich zu prüfen und sämtliche hieraus resultierenden Konsequenzen in der Projektabwicklung und Stahlbau /Fassadenplanung zu berücksichtigen. Die Toleranzaufnahmemöglichkeiten sämtlicher Anschlüsse der ausgeschriebenen Stahlbauteile und Fassadenkonstruktionen sind entsprechend zu berücksichtigen und einzuplanen. Die Kosten hierfür sind in das Angebot einzurechnen. Baustoffe - Stahl Die Stahlbauteile sind in Qualitäten zu liefern, die den Gütevorschriften der DIN EN 10025, DIN 1623, Blatt 1 (für Bleche) und DIN 1623, Blatt 2 (für Bänder), entsprechen. Soweit nicht anders bezeichnet sind alle Stahlteile in Stahlgüte S355J2 bzw. S235J2G3 auszuführen. Sofern keine anderen Angaben in dem Leistungsverzeichnis und den Planunterlagen gemacht werden, sind geschweißte Stahlkonstruktionen in S355J2 und S235J2G3 / J2H nach DIN EN 10027 vorzusehen. Abnahmeprüfzeugnisse für Stahlerzeugnisse gemäß DIN EN 12204 (ehem. DIN 50049) ; Bescheinigungen über Materialprüfungen 3.1B - nach Tab.1. Nachweise über die Lieferqualität hat der spätere AN auf Verlangen vorzulegen. Nachweise der Hersteller über verwendete Baustoffe hinsichtlich Güte sind zu erbringen. Alle Prüfzertifikate müssen auf der Baustelle vorhanden und stets zugänglich sein. Sämtliche Befestigungsmittel wie Schrauben, Muttern, etc. sind vom AN auszulegen und gemäß seiner statischen Berechnungen zu liefern und montieren. Um eine Verletzung des Grundanstriches zu vermeiden, sind sämtliche Schraubverbindungen mit Unterlegscheibe zu versehen. Das Verzinken von Verbindungsmitteln wie Schrauben, Muttern, etc. erfolgt nach DIN 267, Teil 10. Beim Zuschnitt von Stahlblechen sind im Zuge der Werkstattplanung geeignete Ausrundungen oder Eckbohrungen vorzusehen. Schraubverbindungen Bei der Ausführung der Schraubverbindungen sind die Bestimmungen der DIN EN 1090-2 einzuhalten. Alle Verbindungsmittel sind mindestens in Edelstahl gemäß ZTV 1.9.2 anzubieten. Hohlprofile sind aus Korrosionsschutzgründen stets dicht zu schließen. Der AN hat auch dafür Sorge zu tragen, dass Bohrlöcher und andere Öffnungen dicht geschlossen werden. Dies ist in das Angebot einzurechnen. Die Schweißverbindungen sind gemäß CE-Konformität nachzuweisen. Baustoffe - Aluminium Leichtmetall-Legierung Profile Für Eloxaloberflächen sind ausschließlich Legierungen in Eloxalqualität nach DIN EN 573 in der Qualität "dekorative Oberfläche" vorzusehen. Geforderte Legierung der Profile: EN AW-6060 T66. Hohlprofile im Aussenbereich sind stets zu schließen, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Entwässerung. Frästeile sind in Oberfläche den Strangpressprofilen anzugleichen. Zusätzliche Maßnahmen (Schleifen, Spachteln, etc.) sind stets in die Einheitspreise einzukalkulieren. Leichtmetall-Legierung Bleche Die farbbeschichteten bzw. eloxierten Bleche müssen in dekorativer Oberfläche gefertigt sein. Die Legierung für die Bleche ist auf die Qualität für eine Farbbeschichtung oder eine Eloxierung, Qualität Fassadenplan, einzustellen. Werden an Aluminiumblechen Bolzen aufgeschweißt, so ist der Werkstoff entsprechend der Anforderung zu wählen. Die Blechdicke muss hierbei so gewählt werden, dass sich die Bolzen auf der Gegenseite nicht abzeichnen. Aluminiumbleche als dekorative Verkleidungen und Ausfachungen sind in einheitlicher Walzrichtung herzustellen. Diese Bleche müssen aus einer Fertigungscharge als Bleche in Fassadenqualität geliefert werden. Die Blechstärke ist nach statischen Erfordernissen zu dimensionieren; Mindeststärke d=3 mm, zur Gewährleistung der Ebenheit. Abkantungen sind vor der Oberflächenbehandlung mit kleinstmöglichem Biegeradius gemäß DIN 6935 ohne Rissbildung herzustellen. Die Kanten der Bleche sind ebenfalls zu beschichten. Gebogene Verblechungen sind stets mehrteilig und über Fügen/Schweißen mit Nachbearbeitung (Schleifen, Spachteln,..) zu erstellen, um visuell keine Unterschiede zu gekanteten planen Blechen zu generieren. Hierfür sind entsprechende Blechstärken und Maßnahmen vorzusehen. Baustoffe - Edelstahl Beim Einsatz von (im statischen Sinne) nichttragenden Teilen in Edelstahl im Innen- und Außenbereich ist der austenitische CrNiMo-Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4401 nach DIN EN 10088 und in der Stahlgüte S235 zu verwenden, sofern in den Planunterlagen und den LV-Positionen kein anderer beschrieben ist. Baustoff - Befestigungsmittel Alle Verbindungen und Befestigungen müssen einen Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau ermöglichen. Befestigungsmittel von Fassadenbestandteilen an tragenden Verbindungen sind aus Edelstahl, Werkstoffnummer 1.4571 nach DIN EN 10088 in der entsprechenden Festigkeitsklasse herzustellen. Alle Schraub- und Bolzenverbindungen sind gegen Lösen zu sichern. Die Befestigungsmittel müssen für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen sein. Werden sie in andere Metalle (z. B. Stahl) eingelassen, so sind die Metalle durch geeignete Maßnahmen vor Kontaktkorrosion zu schützen. Schraubverbindungen sind gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern. Die Verwendung von Befestigungsmitteln aus Edelstahl ist, sofern in dem LV-Text und den Planunterlagen nicht anders beschrieben, in folgenden Fällen vorzusehen: - Befestigungen im Witterungsbereich, - Befestigung aller tragenden Bauteile. Baustoffe - Anker- und Befestigungsteile Sämtliche Werkstoffe und Konstruktionssysteme sind den besonderen Einsatzbedingungen entsprechend auszuwählen und auszubilden, auch wenn dies im Einzelnen nicht besonders erwähnt wird. Dies bedeutet, dass durch die gegebene Beanspruchung keinerlei Einschränkungen in der Gebrauchstauglichkeit auftreten dürfen. Alle erforderlichen Aufwendungen sind in das Angebot einzukalkulieren. Im bewitterten Bereich sind entsprechende Teile in Edelstahl auszuführen. Baustoffe - Dichtstoffe Dichtungsprofile Die elastischen Dichtungsbänder zur Dichtung der Verglasung der Elemente sind auf der Basis von Polychloroprene-Kautschuk (z.B. Neoprene oder APTK/EPDM) herzustellen. Ihre Qualität hat den NAAMM-Spezifikationen -Standard SG 1/70 bzw. der DIN 7863 - zu entsprechen. Dies bedeutet, dass der reine elastomere Gehalt der Profile mind. über 50 % zu betragen hat. Spritzbare Fugendichtstoffe Nass-Silikonisierungen sind witterungs- und UV-beständig auszuführen. Bei Fugenhinterfüllungen sind des Weiteren die Herstellerrichtlinien zu beachten. Der Bauherr legt größten Wert auf die Verwendung nachhaltiger und gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe. Gefährliche Stoffe dürfen nicht in den Bauprodukten enthalten sein. Für kleinflächige Verklebungen und das Verfüllen mechanisch
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben: Anforderungen an die Bauteile Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären. Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente. Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben. Fensternach DIN EN 14351-1 Alu- Fensterelement:Uw 1,0 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlässigkeit:g <= 0,5 Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:4 Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A:9A Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung:C5 Bewertetes Schalldämm-Maß Rw:37 dB Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung:siehe Definition in den Positionen Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Prallscheiben/Absturzsicherung: Gesamtenergiedurchlässigkeit:g = 0,6 Mietungseingänge/Haupteingangselementenach DIN EN 14351-1 Türelement:Ud 1,8 W/(m²K) GlasteileUw 1,0 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlässigkeit:g <= 49 % Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:2 Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, PrüfverfahrenA: 3A Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung:C2 Bewertetes Schalldämm-Maß Rw:siehe Definition in den Positionen Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung:siehe Definition in den Positionen Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Lastannahmen Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl. der nationalen Anhänge Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss Windzone:2 Hamburg , Binnenland Geländekategorie:3 Vorstädte, Industrie- oder Gewerbegebiete Gebäudehöhe h:ca. 16,05 m < 25 m Gebäudebreite b:ca. 53,35 m Gebäudetiefe d:ca. 16,00 m Höhe über NHN:ca. 10,30  m Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge Zusatzlasten mit:1.0 KN/m wirkend in: Brüstungshöhe Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge Schneelastzone: 2 Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der Sockelbeträge 1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge. Für bestimmte Lagen der Schneelastzone 3 können sich höhere Werte als nach Gleichung (NA.3) ergeben. Informationen über die Schneelast in diesen Lagen sind von den örtlichen, zuständigen Stellen einzuholen. Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen die Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach DIN EN 1990 als außergewöhnliche Einwirkungen zu berücksichtigen sind. Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt der Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild 5.4 sind jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3 anzuwenden
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Baukörperanschlüsse (formale Regelungen) Die Ausbildungen der Fenster- und Fassadenanschlüsse sind gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen wird auf das VFF-Merkblatt ES.03, Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster verwiesen. Hier sind Anschlussbeispiele mit der Angabe der Temperaturfaktors fRsiund demlängenbezogenenWärmedurchgangskoeffizienten enthalten. Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung sollte der Faktor für den raumseitigen Wärmeübergangswiderstand fRsi>0,70 sein. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig und/oder auf der Außenseite  witterungsgeschützte Öffnungen eingeplant werden.ÄußereEinflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Bei Fensteröffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw. sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis auszuführen. Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen. Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen. Materialdicke:0,75 mm Folienbreite seitlich:ca. 250 mm Folienbreite oben:ca. 250 mm Folienbreite unten:ca. 250 mm Sollten bedingt durch denVerwendungsortoder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben. Sollten Überlappungsbereiche zu angrenzenden Gewerken (z.B. der Bauwerksabdichtung) bestehen, so ist dieser Punkt mit der Objektüberwachung abzustimmen. Fensterbänke Bei Fensterbänken ist die vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der Fensterbänke darf 5% nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über der Vorderkante der fertigen Fassade soll mindestens 30-40 mm betragen. Die Befestigung ist grundsätzlich nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch bedingte Längenänderungen durch ausreichende Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen. Elementabmessungen sind als Rohbauöffnung angegeben. Baukörperanschlüsse für Fenster-/Türelemente AFAnschluss seitlich und oben. (Fenster) gemäß Details Der Einbau der Elemente erfolgt in der Massivwandebene innenbündig bevor dieäußerehinterlüftete Fassadenbekleidung/Verblendschale montiert wird. Die Elemente werden im tragenden Baukörper eingebaut. Der Bereich zwischen Blendrahmen und Baukörper ist vollflächig mit Wärmedämmung zu verfüllen. Raumseitiger Anschluss wind- und diffusionsdicht inkl. Kompriband und mit mit Alu-Blende 2 mm abgedeckt Außenseiteiger Anschluss schlagregen- und winddicht und diffusionsoffen. Auf der Außenseite ist der Blendrahmen mit einem Anschlussprofil für die spätere Anbindung der Fassadenbekleidung auszuführen. Dieses Profil dient gleichzeitig zur Anbindung der Dichtungsfolie. Diese ist bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben. AUFAnschluss unten Fenster Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben ausgebildet. Auf der Außenseite ist die Dichtungsfolie an der Basiskonstruktion eingespannt. Die Folie ist bis auf den tragenden Baukörper zu führen und dort zu verkleben. Die äussere Fensterbank ist im Gewerk Blechfassade ausgeschrieben. ATFAnschluss seitlich und oben. - Türen,Fassaden EG gemäß Details Der Einbau der Elemente erfolgt in der Massivwandebene in der Dämmebene bevor dieäußerehinterlüftete Fassadenbekleidung/Verblendschale montiert wird. Die Elemente werden am tragenden Baukörper eingebaut. Raumseitiger Anschluss wind- und diffusionsdicht inkl. Kompriband und mit einem Alu-Winkel d= 2 mm abgedeckt. . Außenseiteiger Anschluss schlagregen- und winddicht und diffusionsoffen. Auf der Außenseite ist der Rahmen mit einem F-Anschlussprofil für die spätere Anbindung der Fassadenbekleidung auszuführen. AUTFAnschluss unten Fassadenelemente EG Der untere Anschluss erfolgt gemäß beiliegender Detailzeichnung des Planers. Die Elemente sind innerhalb der Dämmebene des Baukörpers einzubauen. In Türbereichen schließt die Fassade mit Nullschwelle mit einem Fußprofil an den ca. 150 mm tiefer liegenden Rohfußboden an. In Fassadenbereiche schließt das Element mit einem 300 mm hohem Sockelprofil/Paneel mit Aluminiumdeckschale in Fassadenfarbe ab. Zur Lastabtragung der Fassade ist ein nach statischen und konstruktiven Anforderungen ausreichender verzinkter Stahlwinkel am Baukörper zu befestigen. Der Stahlwinkel dient als Auflager für die Fassadenkonstruktion. Des Weiteren dient der Stahlwinkel zur Fixierung der am Baukörper hochgeführten und verklebten Dichtungsfolie. Zusätzlich ist eineäußere,die Wärmedämmung überlappende Schleppfolie einzuklemmen. Verblechungen Seiten- und Sturzleibungen Blechdicke 3 mm Farbe: endbeschichtet, RAL 7016 Fenster ohne Sonnenschutz Sturz- und Seitenleibungen von Öffnungen verkleiden mit Kantblech herstellen - im Sturzbereich inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage - seitlich inkl. Metall-Unterkonstruktion inkl. Verstärkungen in Bereich Taubenabwehrbefestigung und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage Fenster mit Sonnenschutz Sturz- und und Seitenleibungen von Öffnungen mit Sonnenschutzanlagen verkleidet aus 2-teiligem Kantblech herstellen - im Sturzbereich, inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage im Sonnenschutzbereich ausgespart - seitlich inkl. Metall-Unterkonstruktion inkl. Verstärkungen in Bereich Taubenabwehrbefestigung und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage
Baukörperanschlüsse (formale Regelungen)
Technische Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Stundenlohnarbeiten müssen Angaben gemäß BVB Pkt 7.2 enthalten. Sie sind dem AG bzw. seinem Beauftragten spätestens am darauffolgenden Tag vorzulegen. Das Original verbleibt beim AG. Die Abzeichnung der Nachweise gilt vorbehaltlich der weiteren Prüfung bei der Abrechnung und bestätigt lediglich, dass die aufgeführten Arbeiten mit dem angegebenen Personaleinsatz ausgeführt wurden. Der abgezeichnete Stundenlohnzettel ersetzt nicht die Beauftragung durch den AG. Nachfolgend sind Stundenverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten anzugeben. Die angegebene Stundenzahl ist nicht verbindlich. Für Überstunden/Wochenendarbeit sind ebenfalls Verrechnungssätze wie gefordert anzugeben. Diese werden vergütet, wenn solche Arbeiten vom AG im Einzelfall beauftragt werden. Bei entsprechender Überstunden/Wochenendarbeit, die der AN auf Grund selbstverschuldetem Terminverzug zu leisten hat, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Es gelten folgende Regelungen zur Stundeneinordnung : Kernarbeitszeit:Montag bis Samstag 700bis 2000Uhr
Technische Vorbemerkungen
00 Werkplanung/Statik
00
Werkplanung/Statik
00.__.__.001 Werk- und Montageplanung Werk- und Montageplanung Für nachfolgend beschriebene Metallbauarbeiten der Fassade und Elemente. Technische Bearbeitung, Werk- und Ausführungsplanung für nachfolgend aufgeführte Metallbaukonstruktionen für den Außen- und Innenbereich auf Grundlage der freigegebenen Ausführungspläne erstellen und in 1-facher Ausfertigung in digitaler Form übergeben.
00.__.__.001
Werk- und Montageplanung
1.00
Psch
00.__.__.002 Statische Nachweise Statische Nachweise z.B. Vordächer. Statische Nachweise ggf. mit Feinabstimmung mit dem Tragwerksplaner für nachfolgend aufgeführte Metallbaukonstruktionen für den Außen- und Innenbereich auf Grundlage der freigegebenen Ausführungspläne erstellen und beim Prüfendem Ingenieurbüro einreichen und in 1-facher Ausfertigung in digitaler Form übergeben.
00.__.__.002
Statische Nachweise
1.00
Psch
01 Fassade Türen Fenster
01
Fassade Türen Fenster
01.__.__.001 Mietungseingänge EG - 3,200/3,200 -DT_FA_11, Ansicht Ost/West Mietungseingänge EG - 3,200/3,200   -DT_FA_11, Ansicht Ost/West Haupteingang TRH 1 EG Detail DT_FA_11 / Ansicht Ost und West Alu-Fassadenelement mit Eingangstür und Festverglasungen, Elementeabmessung: ca. 3.200 x 3.200 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrauPulverbeschichtung - Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50 - Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K, Tür 1,8 1,0 W/m²K - Schalldämm-MaßRw 37 dBEinbruchhemmungRC2 (unten) Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als 4-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und durch waagerechten Riegel und senkrechte Pfosten aufgeteilt in: unten - 1 Stck ca.    920 x 1.970 mm, Dreh-Kippflügel, mit Dreh-Kipp-Beschlag - 1 Stck ca. 1.120 x 2.260 mm, Türelement 1-flg. - 1 Stck ca.    920 x 1.970 mm, Dreh-Kippflügel, mit Dreh-Kipp-Beschlag oben - 1 Stck ca. 2.950 x  755 mm Oberlicht-Kippflügel mit Oberlichtscherenbeschlag mit Gestänge, als Lüftungsflügel ca. 0,15 m² Baukörperanschlüsseoben und seitlichATFunten:AUTF Türelement als Aluminiumrohrrahmentür mit VSG-Glasfüllung gemäß Anforderungen aus Brand, Schall- und Wärmeschutz, Oberflächen voranodisiert und beschichtet gemäß Farbkonzept - Objektbänder in Edelstahl - Türelement mit 20 mm Schwelle - 3-fach-Verriegelung mit Panikschloss - Türschließer  und  OTS gegenbandseitig - Bedienung: innen Drücker in Edelstahl außen Knauf mit Prallscheibe vor den Dreh-Kippflügel siehe gesonderte Position. Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement Blechdicke: 3 mm Leibungsbreite: ca. 240 mm
01.__.__.001
Mietungseingänge EG - 3,200/3,200 -DT_FA_11, Ansicht Ost/West
7.00
Stck
01.__.__.002 Prallscheibe 0,900/2,000 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West Prallscheibe 0,900/2,000 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West vor Dreh-Kippflügel Mietungseingänge EG Detail DT_FA_11 Ansichten Ost und West Prallscheibe jeweils vor D-K-Flügel der v.g. Mietungseineingangselemente Abmessung: ca. 920 x 1.970 mm Konstruktion:Aluminiumrahmen Rechteckrohr mit VSG-Verglasung,über gekantete Halterungen am Rahmen befestigt.mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau - Verglasungaus VSG aus ESG, t = 10 / 12 / 14 / 16 mm mit mind. 2-seitiger Lagerung der ScheibenEs dürfen nur zugelassene Materialien eingesetzt werden (ETB-Richtlinie, Bauteil- Versuch (Pendelschlag- Versuch) oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).mit g= 0,6
01.__.__.002
Prallscheibe 0,900/2,000 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West
14.00
Stck
01.__.__.003 Haupteingangselement EG TRH 1 und 2 - 1,720/3,250 -DT_FA_10, Ansicht Ost Haupteingangselement EG TRH 1 und 2 - 1,720/3,250 -DT_FA_10, Ansicht Ost Haupteingang TRH 1 und 2 EG Detail DT_FA_10 / Ansicht Ost Alu-Fassadenelement mit Hauseingangstür und Festverglasungen, Elementeabmessung: ca. 1.720 x 3.250 mm gesamte Konstruktion: (TRH 2 gespiegelt) mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrauPulverbeschichtung - Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50 - Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K, Tür 1,8 1,0 W/m²K - Schalldämm-MaßRw 37 dBEinbruchhemmungRC2 (unten) Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und durch waagerechten Riegel aufgeteilt in: unten - 1 Stck ca. 1.500 x 2.260 mm, Türelement 1-flg. oben - 1 Stck ca. 1.560 x 820 mm Festverglasung Baukörperanschlüsseoben und seitlichATFunten:AUTF Türelement als Aluminiumrohrrahmentür mit VSG-Glasfüllung gemäß Anforderungen aus Brand, Schall- und Wärmeschutz, Oberflächen voranodisiert und beschichtet gemäß Farbkonzept - Objektbänder in Edelstahl - Türelement mit Nullschwelle - 3-fach-Verriegelung mit Panikschloss mit Schlossüberwachung inkl. trennbarer Kabelübergang - Fluchttüröffner mit Fallenschloss für die Fluchtwegsicherung - Sicherheitsöffner mit RR und Diode/FH E-Öffner im Systemschließblech - Drehtürantrieb mit Brandschutzmodul und Sicherheitssensor und Funktionswahlschalter und Freigabeelement sowie Reed-/Magnetkontakte, Kabelübergänge etc. - mit leicht öffnenden Gleitschienentürschließer mit Feststellfunktion . - Bedienung: innen Drücker in Edelstahl außen türhohe Griffstange in Edelstahl - Tür als Haupteingang inkl. Verkabelung für elektrische Türöffner/Türverriegelung inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement Blechdicke: 3 mm Leibungsbreite: ca. 240 mm
01.__.__.003
Haupteingangselement EG TRH 1 und 2 - 1,720/3,250 -DT_FA_10, Ansicht Ost
2.00
Stck
01.__.__.004 Bodentürstopper, Edelstahl Bodentürstopper, Edelstahl Türstopper aus Edelstahl matt, mit auswechselbarer Gummiauflage mit verdeckten Befestigungen in Bodenmontage Durchmesser 45 mm
01.__.__.004
Bodentürstopper, Edelstahl
2.00
Stck
01.__.__.005 Fassadenelement TRH - 2,970/3.200 -DT_FA_10 Ost Fassadenelement TRH - 2,970/3.200   -DT_FA_10 Ost Fassadenelement Treppenhäuser EG Detail DT_FA_10 / Ansicht Ost Alu-Fassadenelement mit Festverglasungen Elementeabmessung: ca. 2.970 x 3.200 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrauPulverbeschichtung - Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50 - Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K, - Schalldämm-MaßRw37 dBEinbruchhemmungRC2 (unten) Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als 4-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und durch waagerechten Riegel und senkrechten Pfosten aufgeteilt in: unten - 1 Stck ca.    865 x 2.410 mm, Festverglasung mit VSG-Glasfüllung - 1 Stck ca. 1.865 x 2.410 mm, Festverglasung mit VSG-Glasfüllung oben - 1 Stck ca.    865 x 530 mm, Festverglasung mit VSG-Glasfüllung - 1 Stck ca. 1.865 x 530 mm, Festverglasung mit VSG-Glasfüllung Baukörperanschlüsseoben und seitlichATFunten:AUTF inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement Blechdicke: 3 mm Leibungsbreite: ca. 240 mm
01.__.__.005
Fassadenelement TRH - 2,970/3.200 -DT_FA_10 Ost
2.00
Stck
01.__.__.006 Fassadenstreifen zwischen Haupteingang und Fassadenelement Fassadenstreifen zwischen Haupteingang und Fassadenelement Fassadenstreifen Detail DT_FA_10 / Ansicht Ost Gedämmter hinterlüfteter Fassadenstreifen mit Anschluss an die Elemente. Ausführung sinngemäß wie im Titel Metallfassade beschrieben, jedoch als gekannteter Glattblechstreifen zwischen den Elementen Ansichtsbreite: 400 mm Höhe: 3.200 mm
01.__.__.006
Fassadenstreifen zwischen Haupteingang und Fassadenelement
2.00
Stck
Fenster
Fenster
01.__.__.007 Fenster - 1,500/2,700 EG RC2N -DT_FA_02 Süd Fenster - 1,500/2,700  EG RC2N -DT_FA_02  Süd Fenster im EG Detail DT_FA_02 / Ansicht Süd Alu-Fensterelemente Elementeabmessung: ca. 1.500 x 2.700 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau - Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50 - Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K - Schalldämm-MaßRw37 dB- EinbruchhemmungRC2N Aufteilung und Einbau gemäß Ansichten und Detail als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und durch senkrechten Pfosten und waagerechten Riegel aufgeteilt in: unten - 1 Stck ca. 425 x 1.865 mm, Drehflügel mit, Drehbeschlag als Reinigungsflügel - 1 Stck ca.  805 x 1.865 mm Dreh-Kippflügel, mit Dreh-Kipp-Beschlag mit Öffnungsbegrenzer als Lüftungsflügel ca. 1,43 m² oben - 1 Stck ca. 425 x 485 mm Festverglasung - 1 Stck ca. 805 x 485 mm Oberlicht-Kippflügel mit Oberlichtscherenbeschlag mit Gestänge, als Lüftungsflügel ca. 0,15 m² Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF mit Prallscheibe vor den Lüftungsflügel siehe gesonderte Position. Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement Blechdicke: 3 mm Leibungsbreite: ca. 450 mm
01.__.__.007
Fenster - 1,500/2,700 EG RC2N -DT_FA_02 Süd
3.00
Stck
01.__.__.008 Prallscheibe 960/2.490 mm EG -DT_FA_02 Süd Prallscheibe 960/2.490 mm EG -DT_FA_02 Süd vor Lüftungsflügel der Fenster im Giebel im EG Detail DT_FA_02 / Ansicht Süd Prallscheibe und Absturzsicherung jeweil vor Lüftungsflügel der v.g. Fensterelemente Abmessung: ca. 960 x 2.490 mm Konstruktion:Aluminiumrahmen Rechteckrohr mit VSG-Verglasung,3 seitig über gekantete Halterungen am Rohbau befestigt.Obere Halterung gleichzeitig für Aufnahme de Raffstorsystems.mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau - Verglasungaus VSG aus ESG, t = 10 / 12 / 14 / 16 mm mit mind. 2-seitiger Lagerung der ScheibenEs dürfen nur zugelassene Materialien eingesetzt werden (ETB-Richtlinie, Bauteil- Versuch (Pendelschlag- Versuch) oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).mit g= 0,6
01.__.__.008
Prallscheibe 960/2.490 mm EG -DT_FA_02 Süd
3.00
Stck
01.__.__.009 Fenster - 2,420/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West Fenster - 2,420/2,420  1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West Fenster im 1. bis 3.OG Detail DT_FA_01 / Ansichten Ost und West Alu-Fensterelemente Elementeabmessung: ca. 2.420 x 2.420 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau - Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50 - Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K - Schalldämm-MaßRw37 dB Aufteilung und Einbau gemäß Ansichten und Detail als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und durch senkrechten Pfosten und waagerechten Riegel aufgeteilt in: unten - 1 Stck ca. 1.345 x 460 mm, Kippelement, mit Kippbeschlag als Reinigungsflügel, - 1 Stck ca.    805 x 460 mm, Kippelement mit Kippbeschlag mit Öffnungsbegrenzer als Lüftungsflügel ca. 0,14 m² oben - 1 Stck ca. 1.345 x 1.685 mm Drehflügel mit, Drehbeschlag als Reinigungsflügel - 1 Stck ca.    805 x 1.685 mm Dreh-Kippflügel, mit Dreh-Kipp-Beschlag mit Öffnungsbegrenzer als Lüftungsflügel ca. 1,28 m² Ausführung Lüftungsflügel links im 1. und 3. OG (36 Stck) Lüftungsflügel rechts im 2.OG (18 Stck) Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF mit Prallscheibe vor den Lüftungsflügel siehe gesonderte Position. Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage sowie Anarbeitung an die Raffstoreführug im Sturz und Leibungsbereich Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement Blechdicke: 3 mm Leibungsbreite: ca. 450 mm
01.__.__.009
Fenster - 2,420/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West
54.00
Stck
01.__.__.010 Prallscheibe 1,140/2,220 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West Prallscheibe 1,140/2,220 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West vor Lüftungsflügel der Fenster im 1. bis 3.OG Detail DT_FA_01 /DT_FA_07 / Ansichten Ost und West Prallscheibe und Absturzsicherung jeweils vor Lüftungsflügel der v.g. Fensterelemente Abmessung: ca. 1.140 x 2.220 mm Konstruktion:Aluminiumrahmen Rechteckrohr mit VSG-Verglasung,3 seitig über gekantete Halterungen am Rohbau befestigt.Obere Halterung gleichzeitig für Aufnahme de Raffstorsystems.mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau - Verglasungaus VSG aus ESG, t = 10 / 12 / 14 / 16 mm mit mind. 2-seitiger Lagerung der ScheibenEs dürfen nur zugelassene Materialien eingesetzt werden (ETB-Richtlinie, Bauteil- Versuch (Pendelschlag- Versuch) oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).mit g= 0,6
01.__.__.010
Prallscheibe 1,140/2,220 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West
54.00
Stck
01.__.__.011 Fenster - 1,500/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und Süd Fenster - 1,500/2,420  1. bis 3.OG -DT_FA_15  Nord und Süd Fenster 1. bis 3. OG Detail DT_FA_15 / Ansichten Nord und Süd Alu-Fensterelemente Elementeabmessung: ca. 1.500 x 2.420 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau - Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50 - Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K - Schalldämm-MaßRw37 dB Aufteilung und Einbau gemäß Ansichten und Detail als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und durch senkrechten Pfosten und waagerechten Riegel aufgeteilt in: unten - 1 Stck ca. 425 x 460 mm, Kippflügel mit Kippbeschlag als Reinigungsflügel - 1 Stck ca.  805 x 460 mm Kippflügel mit Kippbeschlag mit Öffnungsbegrenzer als Lüftungsflügel ca. 0,14 m² oben - 1 Stck ca. 425 x 1.885 mmDrehflügel mit Drehbeschlag als Reinigungsflügel - 1 Stck ca. 805 x 1.885 mmDreh-Kippflügel, mit Dreh-Kipp-Beschlag mit Öffnungsbegrenzer als Lüftungsflügel ca. 1,26 m² Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF mit Prallscheibe vor den Lüftungsflügel siehe gesonderte Position. Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage sowie Anarbeitung an die Raffstoreführug im Sturz und Leibungsbereich bei den Fenstern in der Südfassade Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement Blechdicke: 3 mm Leibungsbreite: ca. 450 mm
01.__.__.011
Fenster - 1,500/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und Süd
18.00
Stck
01.__.__.012 Prallscheibe 1,140/2,320 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und Süd Prallscheibe 1,140/2,320 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und Süd vor Lüftungsflügel der Fenster in Giebeln 1. bis 3.OGDetail DT_FA_15/ Ansicht Nord und Süd Prallscheibe und Absturzsicherung jeweil vor Lüftungsflügel der v.g. Fensterelemente Abmessung: ca. 960 x 2.220 mm Konstruktion:Aluminiumrahmen Rechteckrohr mit VSG-Verglasung,3 seitig über gekantete Halterungen am Rohbau befestigt.Obere Halterung gleichzeitig für Aufnahme de Raffstorsystems.mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau - Verglasungaus VSG aus ESG, t = 10 / 12 / 14 / 16 mm mit mind. 2-seitiger Lagerung der ScheibenEs dürfen nur zugelassene Materialien eingesetzt werden (ETB-Richtlinie, Bauteil- Versuch (Pendelschlag- Versuch) oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung).mit g= 0,6
01.__.__.012
Prallscheibe 1,140/2,320 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und Süd
18.00
Stck
01.__.__.013 Treppenhausfenster - 2,970/2.000 - DT_FA_16 Treppenhausfenster - 2,970/2.000 - DT_FA_16 Fenster im Treppenhaus Detail DT_FA_16 / Ansichte Ost Alu-Fensterelemente Elementeabmessung: ca. 2.970 x 2.000 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau - Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= 0,50 - Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K - Schalldämm-MaßRw37 dB Aufteilung und Einbau gemäß Ansichten und Detail als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und durch senkrechten Pfosten und waagerechten Riegel aufgeteilt in: links - 1 Stck ca. 1.075 x 1.725 mm, Dreh-Kippflügel, mit Dreh-Kipp-Beschlag rechts unten - 1 Stck ca.  1.700 x 1.250 mm Drehflügel, mit Dreh-Beschlag rechts oben - 1 Stck ca.  1.700 x 400 mm Kippflügel, mit Kipp-Beschlag Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm Dämmstoffeinlage Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement Blechdicke: 3 mm Leibungsbreite: ca. 325 mm
01.__.__.013
Treppenhausfenster - 2,970/2.000 - DT_FA_16
6.00
Stck
01.__.__.014 Kellerfenster - Kunststofffenster Kellerfenster - Kunststofffenster Fenster UG Achse 1 und 11 Kunststoffensterelemente zur Entrauchung des UG Elementeabmessung: ca. 900 x 1.500 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)weiß - Verglasung2-fach-Verglasung - Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K - Schalldämm-MaßRw37 dB als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen als Dreh-Kippflügel, mit Dreh-Kipp-Beschlag Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF mit Prallscheibe vor den Lüftungsflügel siehe gesonderte Position. Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen
01.__.__.014
Kellerfenster - Kunststofffenster
3.00
Stck
01.__.__.015 Vordach ca. 5,03 x 1,47 m - DT_FA_04 Vordach ca. 5,03 x 1,47 m - DT_FA_04 Vordach gemäß Detail FA_04 Abmessung ca. 5,03 x 1,05 m Vordach als freitragendes Element über dem Eingangsbereich bestehend aus: - feuerverzinkter Stahlkonstruktion gemäß statischer Erfordernis und zu erstellender Werkplanung, mit thermischer Trennung auf den Rohbau montiert z.B. Längs- und Randträger außen umlaufend U280 sowie mittige Längs- und Querträger U100 biegesteif verschweißt Längsträger wandseitig über Kopfplatten biegesteif am Rohbau befestigt - Dach, Oberseite im Gefälle, als Blechdach mit Flächenaussteifung mit Antidrönunterlage auf einer der Neigung angepassten Unterkonstruktion, mit Ablauf am Tiefpunkt und Speier als Notüberlauf seitlich, inkl. Wandanschluss an gedämmter Blechfassade - freie Seiten (3-seitig) mit scharfkantiger Bekleidung aus Alukantblech mit Durchlässe für Speier, Ansichtshöhe ca. 330 mm - Unterseite Bekleidung mit HPL-Platte d= 20 mm unsichtbar verschraubt mit Aussparung für LED-Leuchten inkl Bohrungen für bauseitige Verkabelung in Profile der Tragkonstruktion Material:TrägerprofileSt 37-2,nach EN 10027-1 : S 235 JRnach EN 10027-2 : 1.0037verzinkt undBefestigungsmittel: Stahl, feuerverzinkt Alle sichtbaren Kantteile und HPL-Untersicht in RAL 7016
01.__.__.015
Vordach ca. 5,03 x 1,47 m - DT_FA_04
2.00
Stck
02 Sonnenschutz
02
Sonnenschutz
Außenliegender Raffstore als Sonnenschutz Elektrisch betriebenen, Sonnenschutz außenliegend für Fenster, als Raffstore, einer lichtenVerschattungshöhebis ca. 220 cm. inkl. geeignete Konsolen/Aufhängung zur Montage hinter hinterlüfteten Blechfassade. Bedienung: motorisch, von innen bedienbar Untergrund: Metallfenster/Rohbau technische Parameter: -Oberschieneaus stranggepresstem Aluminiumprofil ohne Oberflächenbehandlung.(kein rollgeformtes Aluminium-Band oder verzinkte Stahlbänder).Kopfleiste nach unten geschlossen um ein Verschieben oder Wandern der Einbauteile auszuschließen.Wendewelle aus verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, gekapselte,teflonhaltigeLager mit Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der Lamellen. -Lamellen60 mm breit, ca. 0,45 mm dick, konkav-konvex-gewölbt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium.> mit Federstahl-Effekt zur Verhinderung bleibenderDeformierungen> Lamellen mitStanzungzur Arretierung der Leiterkordel.Oberste Lamelle verstärkt und mit Schutzöse für Aufzugsband versehen.Der Behang fährt geschlossen ab und waagerecht auf. -LeiterkordelPolyester-Leiterkordel, mit Kevlar-Einlage, schwarz, in schwerer Sonderausführung, mit Doppelstegen. Jede Lamelle am oberen Steg der Leiterkordel befestigt. -AufzugsbänderSpezialbeschichtetes Polyesterband, schwarz in witterungsbeständiger Ausführung,dehnungs- und schrumpfarm,bruch- undknickfest.Aufzugsband wird durch nur 5 x 9 mm große Stanzungen geführt, um den Lichteinfall in den Innenraum im Bereich der Stanzungen auf ein Minimum zu reduzieren. Größere Stanzungen für Aufzugsband sind nicht zulässig. -Unterschieneaus stranggepresstem Aluminiumprofil, mit schwarzen Endkappen aus Kunststoff. -SeitenführungSeitenführung durch schwarze Führungsnippel aus glasfaserverstärktem Polyamid, schlagfest, mit den Lamellen verbunden, wechselseitiggenippeltsowie Führungsschienen, U-Profil aus stranggepresstem Aluminium, mit eingezogenen schwarzenKedernzur Geräuschdämmung, einschließlich der erforderlichen Führungsschienenhalter. -AntriebVerdeckt eingebauter, 230V-Mittelmotor, Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter.Motor mit einstellbaren oberen und unteren Endschaltern -BedienungHoch- und Tieffahren der Raffstoren durch Schalterbedienung.Wenden durch leichtes Antippen der jeweiligen Richtung.Bei Erreichen der oberen oder unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes.Steuerungseinrichtungen durch TGA -OberflächenbehandlungDie Unterschienen, Führungsschienen und Führungsschienenhalter sind pulverbeschichtet auszuführen.Pulverbeschichtung durch ein Polyesterpulver. Schichtdicke mind. 60 - 120 my inkl. chromfreie Vorbehandlung im "No-Rinse"-Verfahren nachQualitätsrichtlinieGSB-Al 631.Farbton:  RAL 7016 -BefestigungBei Befestigung der Raffstoren am Fensterrahmen. Es sind Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung einzusetzen.
Außenliegender Raffstore als Sonnenschutz
02.__.__.001 Raffstoranlage einteilig 2,240/2,140 Raffstoranlage einteilig 2,240/2,140 für Fenster Ansicht Ost und West 1. bis 3.OG - Detail DT_FA_01 Sonnenschutzanlage gemäß Grundbeschreibung bestehend aus Raffstoranlagen bis oberhalb der Taubendrähte laufend Behangabmessung: ca.2.240 x  2.140 mm inkl. - 1 Stck Motor
02.__.__.001
Raffstoranlage einteilig 2,240/2,140
54.00
Stck
02.__.__.002 Raffstoranlage einteilig 1.320/1.750 Raffstoranlage einteilig 1.320/1.750 für Fenster Ansicht Süd 1. bis 3.OG - Detail DT_FA_15 Sonnenschutzanlage gemäß Grundbeschreibung bestehend aus Raffstoranlagen bis oberhalb der Taubendrähte laufend Behangabmessung: ca.1.320 x  1.750 mm inkl. - 1 Stck Motor
02.__.__.002
Raffstoranlage einteilig 1.320/1.750
9.00
Stck
02.__.__.003 Leitungspeitsche für 230V Antriebe Leitungspeitsche für 230V Antriebe Vieradrige Leitungspeitsche für bauseitige Verbindung zwischen Motorsteuereinheit und 230V Sonnenschutzantrieb. Flexible vorkonfektionierte Leitung 0,75 mm² auf einer Seite mit Aderendhülsen versehen, auf der anderen Seite mit vierpoliger Stecker-Kupplung (STAK3). Die Leitung muss Halogenfrei, Ozon- und UV-Beständig für die dauerhafte Verlegung im Freien geeignet sein. Für den fachgerechten Anschluss muss die Leitung folgenden Farb-Code aufweisen: schwarz, braun, blau und gelb/grün. Eine andere Farbbelegung ist nicht zulässig. Länge: 15 m Typ: Leitungspeitsche für 230V Antriebe
02.__.__.003
Leitungspeitsche für 230V Antriebe
63.00
Stck
03 Rohrrahmentüren - Alu-Glas innen
03
Rohrrahmentüren - Alu-Glas innen
03.__.__.001 Tür TRH - 1. bis 3.OG - 1-flg., 1,250/2,260 , RS - DT_TU_10 Tür TRH - 1. bis 3.OG - 1-flg., 1,250/2,260 , RS - DT_TU_10 Treppenhaustür zum Flur Einbausituation Detail DT_TU_10 Alu-Glas-Türelement als zugelassenes einflügeliges Rauchschutzelement Elementeabmessung: ca. 1.250 x 2.260 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 5011Pulverbeschichtung - VerglasungKlarglas VSG - Brandschutzrauchdicht Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als Element mit Rahmen bestehend aus: - 1-flügelige Türelement, mind. 1.000 mm - Verglasung: Bodengebundene Verglasung inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in Blick- und Kniehöhe Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl. Türelement mit: - mechanische Beanspruchungsklasse: S - Türelement als zugelassene Rauchschutzkonstruktion Türflügel mit RS-Bodendichtung Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung - Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten - Schloss der Schlossklasse 4 - Türelement mit bandseitigen Obentürschließer - Drückergarnitur aus Edelstahl 3x DIN-L, 3x DIN-R
03.__.__.001
Tür TRH - 1. bis 3.OG - 1-flg., 1,250/2,260 , RS - DT_TU_10
6.00
Stck
03.__.__.002 Türelement Flur, UG - 2-flg., 1.760/2,135 - DT_TU_xx Türelement Flur,  UG - 2-flg., 1.760/2,135 - DT_TU_xx Flurtür UG - Einbausituation in Anlehnung Detail DT_TU_9 Alu-Glas-Türelement als 2-flügeliges asymmetrisches Element Elementeabmessung: ca. 1.760 x 2.135 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 9010Pulverbeschichtung - VerglasungKlarglas VSG Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als Element mit Rahmen bestehend aus: - 2-flügelige Türelement, - Verglasung: Bodengebundene Verglasung inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in Blick- und Kniehöhe Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl. Türelement mit: - mechanische Beanspruchungsklasse: S - Türelement ohne Brandschutzfunktion Verglasung entsprechend Erfordernis - Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten - Einsteckschloss als Riegel-Fallenschloss Klasse 4 mit Antipanikfunktion - Treibriegelschloss am Standflügel - Gleitschienenobentürschließer bandseitig mit Schließfolgeregelung - Gehflügel ca. 950 mm - Drückergarnitur aus Edelstahl
03.__.__.002
Türelement Flur, UG - 2-flg., 1.760/2,135 - DT_TU_xx
1.00
Stck
03.__.__.003 Türelement Flure, EG bis 3.OG - 2-flg., 1.760/2.260, RS - DT_TU_9 Türelement Flure, EG bis 3.OG - 2-flg., 1.760/2.260, RS - DT_TU_9 Flurtür EG bis 3.OG - Einbausituation Detail DT_TU_9 Alu-Glas-Türelement als zugelassenes 2-flügeliges asymmetrisches  Rauschutzelement Elementeabmessung: ca. 1.760 x 2.260 mm Türelement mit: - Türelement als zugelassene Rauchschutzkonstruktion Türflügel mit RS-Bodendichtung Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung - Gleitschienenobentürschließer mit integriertem Rauchmelder, bandseitig mit Schließfolgeregelung 4x DIN-L,
03.__.__.003
Türelement Flure, EG bis 3.OG - 2-flg., 1.760/2.260, RS - DT_TU_9
4.00
Stck
03.__.__.004 Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG Zusätzlicher Rauchmelder für Türen im EG auf Grund der Deckenhöhe beidseitig 2 Stck je Tür als Zulage zur entsprechenden Türposition.
03.__.__.004
Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG
2.00
Stck
03.__.__.005 Türelement TRH, EG - 2-flg., 1.770/2,260, RS - DT_TU_xx Türelement TRH,  EG - 2-flg., 1.770/2,260, RS - DT_TU_xx Treppenhaustür TRH 2 im EG - Einbausituation in Anlehnung Detail DT_TU_10 Alu-Glas-Türelement als zugelassenes 2-flügeliges asymmetrisches  Rauchschutzelement Elementeabmessung: ca. 1.770 x 2.260 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 5011Pulverbeschichtung - VerglasungKlarglas VSG Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als Element mit Rahmen bestehend aus: - 2-flügelige Türelement, - Verglasung: Bodengebundene Verglasung inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in Blick- und Kniehöhe Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl. Türelement mit: - mechanische Beanspruchungsklasse: S - Türelement als zugelassene Rauchschutzkonstruktion Türflügel mit RS-Bodendichtung Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung - Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten - Einsteckschloss als Riegel-Fallenschloss Klasse 4 mit Antipanikfunktion - Treibriegelschloss am Standflügel - Gleitschienenobentürschließer bandseitig mit Schließfolgeregelung - Gehflügel mind. 1.000 mm - Drückergarnitur aus Edelstahl Tür mit - barrierfreien Drehtürantrieb - Panikschloss mit Schlossüberwachung inkl. trennbarer Kabelübergang - Fluchttüröffner mit Fallenschloss für die Fluchtwegsicherung - Sicherheitsöffner mit RR und Diode/FH E-Öffner im Systemschließblech - Drehtürantrieb mit Brandschutzmodul und Sicherheitssensor und Funktionswahlschalter und Freigabeelement - sowie Reed-/Magnetkontakte, Kabelübergänge, Bedienelemente Taster etc.
03.__.__.005
Türelement TRH, EG - 2-flg., 1.770/2,260, RS - DT_TU_xx
2.00
Stck
03.__.__.006 Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG Zusätzlicher Rauchmelder auf Grund der Deckenhöhe beidseitig 2 Stck je Tür als Zulage zur entsprechenden Türposition.
03.__.__.006
Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG
4.00
Stck
03.__.__.007 Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung OTS/Feststellanlagen Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung OTS/Feststellanlagen Nach dem betriebsfertigen Einbau der Feststellanlagen am Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen. Die Abnahmeprüfung darf nur von autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung in unmittelbarer Nähe des Abschlusses an der Wand Schild in der Größe 105 mm x 52 mm mit der Aufschrift Feststellanlage Abnahme durch  (Firmenzeichen sowie Monat und Jahr der Abnahme) dauerhaft anzubringen. Das Prüfbuch ist dem AG zu übergeben. Dem Betreiber ist über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung auszustellen; sie ist durch den Betreiber aufzubewahren.
03.__.__.007
Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung OTS/Feststellanlagen
2.00
Psch
03.__.__.008 Türelement Flur, UG- 2-flg., 1.760/2.135, fh,DS - DT_TU_9 Türelement Flur, UG- 2-flg., 1.760/2.135, fh,DS - DT_TU_9 Flurtür UG  - Einbausituation in Anlehnung Detail DT_TU_9 Alu-Glas-Türelement als zugelassenes 2-flügeliges asymmetrisches  feuerhemmendes, dichtschließendes Element Elementeabmessung: ca. 1.760 x 2.135 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 9010Pulverbeschichtung - VerglasungKlarglas VSG Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als Element mit Rahmen bestehend aus: - 2-flügelige Türelement, - Verglasung: Bodengebundene Verglasung inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in Blick- und Kniehöhe Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl. Türelement mit: - mechanische Beanspruchungsklasse: S - Türelement als zugelassene feuerhemmende Konstruktion Türflügel mit Bodendichtung Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung - Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten - Einsteckschloss als Riegel-Fallenschloss Klasse 4 mit Antipanikfunktion - Treibriegelschloss am Standflügel - Gleitschienenobentürschließer mit integriertem Rauchmelder, bandseitig mit Schließfolgeregelung - Gehflügel ca. 950 mm - Drückergarnitur aus Edelstahl 1x DIN-R
03.__.__.008
Türelement Flur, UG- 2-flg., 1.760/2.135, fh,DS - DT_TU_9
1.00
Stck
03.__.__.009 Türelement TRH, UG - 1-flg., 1.250/2,135, fH-RS- DT_TU_xx Türelement TRH,  UG - 1-flg., 1.250/2,135, fH-RS- DT_TU_xx Treppenhaustür  UG - Einbausituation in Anlehnung Detail DT_TU_9 Alu-Glas-Türelement als zugelassenes 1-flügeliges feuerhemmendes und rauchdichtes Element Elementeabmessung: ca. 1.25 x 2.1350 mm gesamte Konstruktion: mit Anforderung wie folgt, - Oberfläche(n)RAL 9010Pulverbeschichtung - VerglasungKlarglas VSG Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als Element mit Rahmen bestehend aus: - 1-flügeliges Türelement, - Verglasung: Bodengebundene Verglasung inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in Blick- und Kniehöhe Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl. Türelement mit: - mechanische Beanspruchungsklasse: S - Türelement als zugelassene feuerhemmende und rauchdichtschließende Konstruktion mit Bodendichtung Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung - Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten - Einsteckschloss als Riegel-Fallenschloss Klasse 4 mit Antipanikfunktion - Gleitschienenobentürschließer bandseitig - Drückergarnitur aus Edelstahl
03.__.__.009
Türelement TRH, UG - 1-flg., 1.250/2,135, fH-RS- DT_TU_xx
2.00
Stck
03.__.__.010 Bodentürstopper, Edelstahl Bodentürstopper, Edelstahl Türstopper aus Edelstahl matt, mit auswechselbarer Gummiauflage mit verdeckten Befestigungen in Bodenmontage Durchmesser 45 mm
03.__.__.010
Bodentürstopper, Edelstahl
8.00
Stck
03.__.__.011 Wandtürstopper, Edelstahl Wandtürstopper, Edelstahl Wandtürstopper aus Edelstahl Aluminium mit auswechselbarer Gummiauflage mit verdeckten Befestigungen auf massiver Wand l = 90 mm. (überbrückt die Drückergarnitur)
03.__.__.011
Wandtürstopper, Edelstahl
8.00
Stk
12 Wartungen / Störungsbeseitigung
12
Wartungen / Störungsbeseitigung
12. 0. 1 Wartungsarbeiten
12. 0. 1
Wartungsarbeiten
01. 0.02 Abschnitt 1-flg., Tür - Pos. 01.0010
01. 0.02
Abschnitt 1-flg., Tür - Pos. 01.0010
01. 0.03 Abschnitt 1-flg., RS-Tür Drehtürantieb
01. 0.03
Abschnitt 1-flg., RS-Tür Drehtürantieb
01. 0.04 Abschnitt 1-flg., RS-Tür - Pos. 03.00
01. 0.04
Abschnitt 1-flg., RS-Tür - Pos. 03.00
01. 0.05 Abschnitt 2-flg., Tür - Pos. 03.0020
01. 0.05
Abschnitt 2-flg., Tür - Pos. 03.0020
01. 0.06 Abschnitt 2-flg., RS-Tür - Pos. 03.00
01. 0.06
Abschnitt 2-flg., RS-Tür - Pos. 03.00
01. 0.07 Abschnitt 2-flg., RS-Tür Drehtürantie
01. 0.07
Abschnitt 2-flg., RS-Tür Drehtürantie
01. 0.08 Abschnitt 2-flg., fh-Tür, DS - Pos. 0
01. 0.08
Abschnitt 2-flg., fh-Tür, DS - Pos. 0
01. 0.09 Abschnitt 1-flg., fh-RS-Tür - Pos. 03
01. 0.09
Abschnitt 1-flg., fh-RS-Tür - Pos. 03
01. 0.10 Abschnitt Raffstoreanlagen - Pos. 02.
01. 0.10
Abschnitt Raffstoreanlagen - Pos. 02.
12. 0.12 Verrechnungssätze Störungsbeseitigung -
12. 0.12
Verrechnungssätze Störungsbeseitigung -
90 Stundenlohnarbeiten
90
Stundenlohnarbeiten
90.__.__.001 Facharbeiterstunde Facharbeiterstunde Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Für Facharbeiterstunden
90.__.__.001
Facharbeiterstunde
10.00
Std
90.__.__.002 Helferstunde Helferstunde Stundenlohnarbeiten wie in Pos.90.0010beschrieben, jedoch Helfer
90.__.__.002
Helferstunde
10.00
Std