To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
BAUKURZBESCHREIBUNG
1.Projektbeschreibung
Das Bauvorhaben befindet sich in einer zentralen Lage
im südlichen Teil des Stadtteils Hamburg-Barmbek auf
dem Flurstück 5971 Krausestraße 116a/b in 22049
Hamburg unweit des S-Bahnhofs Friedrichsberg.
Das Flurstück mit einer Größe von circa 2.468 m2 ist
das letzte unbebaute Grundstück in einem baurechtlich
als Grünfläche ausgewiesenen Areal. Es wird zurzeit
als Parkplatzfläche genutzt und ist deshalb beinahe
vollständig versiegelt. Lediglich der äußere
Randbereich ist mit Bäumen, Hecken und Sträuchern
bestanden. Westlich der Fläche verläuft parallel zur
Grundstücksgrenze ein 3-4 m hohes Dammbauwerk der
Hamburg Hochbahn AG.
Die Zugängigkeit des Grundstücks erfolgt über die
östlich gelegenen Krausestraße.
Die mittlere Geländeoberkante befindet sich etwa bei +
10,40 m NHN.
Auf dem beschriebenen Grundstück beabsichtigt die
Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH die
Errichtung eines Gewerbe- und Handwerkerhofes.
Die Außenabmessungen des Gebäudes mit 4 oberirdischen
Geschossen und Vollunterkellerung betragen
ca. 54 x 16 m. Die Gesamthöhe beträgt etwa 16 m über
Geländeoberkante.
Höhenlage:- UK Gründungssohle+ 6,20 m NHN
- Baunull+ 10,30 m NHN
- Attika+ 26,22 m NHN
- Bemessungsgrundwasserstand (BS-P)ca. + 5,50 m NHN
- bauzeitlicher Bemessungswasserstand (BS-T)ca. + 5,00
m NHN
Konstruktion und Tragstruktur
Das Gebäude wird in Massivbauweise mit stützenfrei
aufgelagerten Stahlbeton-Flachdecken und tragenden
Stahlbetonwänden errichtet. Auf Grund der geforderten
flexiblen Nutzung werden nur zwingend erforderliche
Wände tragend ausgebildet. Tragend ausgebildet sind
dabei die Außenwände, die Flur- und Treppenhauswände
und der Aufzugskern. Die Trennwände der Mietbereiche
sind im Untergeschoss und Erdgeschoss massiv als
Mauerwerk geplant. In den Obergeschossen werden die
Trennwände in Trockenbau ausgeführt. Die Wände zu
Schächten sind nichttragend gemauert und werden
verputzt und gestrichen. Die Ortbetondecken (Qualität
SB2) werden unterseitig gespachtelt und gestrichen.
Die Trockenbauwände und Decken werden gespachtelt und
erhalten einen Anstrich.Es werden weitestgehend
regelhafte Grundrisse ausgebildet. Im EG und 1.OG sind
wandartige Träger vorgesehen.Die lichte Raumhöhe
beträgt im Untergeschoss ca. 3.12 m, im Erdgeschoss
ca. 4.53 m und in den drei Obergeschossen ca. 3.13
m.Das Gebäude wird über 2 Treppenhäuser und zwei
Aufzüge erschlossen.Das Untergeschoss wird in Bauart
weiße Wanne ausgebildet.
Fassade
Die Fassade erhält im EG einen geschosshohen Sockel
aus Vollziegel. Ab Höhe der Torstürze (3,20m) wird das
Gebäude in allen Obergeschossen mit einer Blechfassade
in Winkelfalz mit unterschiedlich breiten Scharen
versehen. Die rhythmisiert angeordneten Fenster in den
Obergeschossen in der Außenfassade bestehen jeweils
aus zwei Flügeln zur Lüftung und zwei zur Reinigung zu
öffnenden Fensterflügeln. Zur Schallminderung werden
vor den Lüftungsflügeln Prallscheiben angeordnet. In
den Obergeschossen werden an den südlichen, westlichen
und östlichen Fassaden konstruktive außenliegende
Sonnenschutzelemente installiert. Außerdem auf den
Fensterbänken ein Taubenschutz angebracht. Im
Erdgeschoss sind zusätzlich zu den Sektionaltoren auch
einflügelige Aluminiumrahmentüren mit seitlichen
Glasfeldern und Oberlichtern mit Lüftungsflügeln
vorgesehen, welche die Breite der darüber liegenden
Fenster aufnehmen. Die Lüftungsflügel erhalten
Prallscheiben zur Schallminderung analog zu den
Fenstern im Obergeschoss.
BAUKURZBESCHREIBUNG
2.Projektbeteiligtenliste
Bauherr
Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
vertreten durch
Projektmanagement
Sprinkenhof GmbH
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
Objektplanung
LP 1- 8 Ausführungsplanung / Objektüberwachung
KKP Architekten GmbH
Erste Brunnenstraße 12
20459 Hamburg
Tragwerksplanung / Bauakustik / Wärmeschutz
Ingenieurbüro Dr. Binnewies
Ingenieugesellschaft mbH
Bauingenieure-Prüfingenieure für Bautechnik
Dammtorstraße 25
20354 Hamburg
Baugrunduntersuchungen (Schadstoffuntersuchungen)
KOP Geotechnik GmbH
Wendenstraße 6
20097 Hamburg
Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
REESE Ingenieure GmbH & Co. KG
Fuhlsbütteler Straße 431
22309 Hamburg
Schallschutz - Lärmschutz außen
Qintus Ingenieurhaus GmbH & Co. KG
Max-Brauer-Allee 62-64
22765 Hamburg
Brandschutz (über KKP)
Qintus Ingenieurhaus GmbH & Co. KG
Max-Brauer-Allee 62-64
22765 Hamburg
Vermessungsarbeiten
Hanack + Partner
Alsterkrugchaussee 37822335 Hamburg
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
h.t.i. hauke timm interservice
Sophienblatt 22
24103 Kiel
Baumschutz
Sachverständigenbüro Bellmann
Stübekamp 84
22337 Hamburg
Außenanlage (über KKP)
Mera GmbH
Friesenweg 20
22763 Hamburg
2.Projektbeteiligtenliste
3.Aufgabenstellung
3.1Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von
Metallbau- und Schlosserarbeiten. wie
- Fassadenelemente Fenster, Haupteingangselemente,
Vordach
- Sonnenschutzanlagen - außenliegende Raffstores
- RR-Glas-Innentüren
- gedämmte hinterlüftete Metallfassade inkl.
Attikaverblechungen
- Taubenabwehrsystem
- Wartungsleistungen
3.2Hinweise zur Kalkulation
- Die Erschließung erfolgt über die beiden
Treppenhäuser.
Die Nutzung des Lastenaufzugs für Materialtransporte
kann nicht zugesagt werden.
- Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen
sich über die Örtlichkeiten zu informieren.
- In die Einheitspreise der im Leistungsverzeichnis
genannten Positionen sind die Abstimmung und
Koordination mit Planungsbeteiligten, Behörden,
Auftraggeber, Dritten und ausführenden Firmen mit
einzurechnen.
- Die Zusammenstellung und Einreichung von
Revisionsunterlagen zur Schlussrechnung ist gefordert
und entsprechend der vom AG vorgegebenen Struktur als
PDF und DWG zu übergeben. '
Die Aufwendungen sind, wenn keine gesonderte
LV-Position vorhanden ist, in die Einheitspreise mit
einzurechnen.
- Der vom AG eingerichtete Projektdatenraum CDE
(Common Data Enviroment) ist für den Austausch der
Pläne, Protokolle und andere wichtige Bauunterlagen
und die Kommunikation der Projektbeteiligten zwingend
zu verwenden. Weiter ist für die Plancodierungen oder
Codierungen von anderen Unterlagen der Plan-Code der
Sprinkenhof verpflichtend (vgl. Anlagen).
3.3Materialanlieferung/ -transportwege / Medienstellung
Allgemein
Die Baustelle ist entsprechend den Vorgaben aus dem
BE-Plan mit einem Bauzaun zur Nachbarbebauung, zu den
Bäumen und zur Krausestraße gesichert.
Medien - Baustrom und Bauwasser - werden auf dem
Baufeld über Verteiler vom AG zur Verfügung gestellt.
Der allgemeine Be- und Entladeverkehr erfolgt über die
Krausestraße. Das Grundstücks darf nur in
Vorwärtsfahrt angefahren bzw. verlassen werden. Die
Nutzung der Überfahrt ist nur für Fahrzeuge mit einer
Länge bis 12 m zulässig.
Materialanlieferungen dürfen aufgrund der beengten
BE-Flächen nur in dem Umfang erfolgen, wie sie
entsprechend der Arbeitsabläufe auch verbaut werden.
Bei dem Aufstellen eines Baukrans oder dgl. ist darauf
zu achten, dass der Schwenkbereich des Auslegers nicht
in die Baumkrone reicht.
Die Lagerung von Baumaterial unter den Bäumen ist
unzulässig.
Auf die Konfektionierung der Bauteile im Hinblick auf
die vorhanden Bäume und Straßenbäume ist zu achten.
Parken
Auf der Baustelle, innerhalb der Bauzaunbegrenzung,
stehenKEINEParkflächen/ Parkplätze zur Verfügung. Das
kurzzeitige Be- und Entladen von Baustellenmaterial,
Geräten usw. ist für die Zeit der Ladetätigkeiten
gestattet. Darüber hinaus ist das Verbleiben von
Fahrzeugen auf der Baustelle nicht gestattet. Der
Auftraggeber wird Fahrzeuge, die entgegen dieser
Anordnung auf der Baustelle abgestellt sind,
abschleppen lassen. Die Kosten trägt der
"Falschparker". Der Auftragnehmer muss sich ggf. auf
eigene Kosten Flächen im öffentlichen Raum anmieten,
um Parkmöglichkeiten für sich zu schaffen.
3.4Angabe zu Firmenschildern
Das Anbringen und/oder Aufstellen von Firmenschildern
ist untersagt.
3.5Kostenbeteiligung an Leistungen des AG
% der Netto-Auftrags-/PauschalAbrechnungssummeUmlage
Baustrom/ -wasser/ Baustellensicherungsiehe gesonderte
Besondere
VertragsbedingungenBauleistungsversicherungsiehe
gesonderte Besondere VertragsbedingungenAllgemeine
BaureinigungAN für seine LeistungSchuttabfuhrAN für
seine Leistung
Die allgemeine Baureinigung hat der
Unternehmertäglich,vor Verlassen der Arbeitsstätte,
durchzuführen (besenrein).Sollte der AN dieser
Verpflichtung nicht nachkommen, wird unverzüglich ein
Ortstermin einberufen (Teilnehmer: Geschäftsführer des
AN, Vertreter des Bauherrn). Die mangelhafte Reinigung
wird dokumentiert, es wird eine Frist zur
Mangelbeseitigung vereinbart. Nach fruchtlosen Ablauf
der Frist, wird die Ersatzvornahme zu Lasten des AN
durchgeführt (keine Nachfristsetzung).
Auch bei Nichtteilnahme des AN bzw. im
Wiederholungsfall wird dieses Verfahren durchgeführt!
3.6Bauablauf
3.6.1Ausführungsbeginn
Beauftragung/Planung: gemäß Besondere
Vertragsbedingungen (BVB) Pkt. 3
Leistungsbeginn Gerüstarbeiten: gemäß Besondere
Vertragsbedingungen (BVB) Pkt. 3
3.6.2Ausführungszeitraum
Allgemeine Arbeitszeiten auf der Baustelle auf Grund
der örtlichen Gegebenheiten:- 6 Tage Arbeitswoche
(Werktage von Mo.-Sa.) mit ortsüblichen (Hamburg)
Feiertagen- Beginn von lärmintensiven Arbeiten nicht
vor 700Uhr und Ende nicht nach 2000Uhr.
3.7Verpflichtungen des AN
3.7.1Verpflichtungen aus dem Bauablauf
- Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen
- Führen eines formellen Bautagebuches in Anlehnung an
Formblatt EFB-Bautagb. für alle vertraglich
geschuldeten Leistungen. Von allen vom AG zu
genehmigenden Nachunternehmern sind ebenfalls tägliche
Arbeitsberichte mit Angaben über das eingesetzte
Personal, Arbeitsort und Tätigkeit dem eigenen
Bautagesbericht beizulegen.Vorstehende Unterlagen sind
der Objektüberwachung des AG wöchentlich am Montag der
folgenden Arbeitswoche bis 1600Uhr unaufgefordert zu
übergeben.
- Vor Arbeitsbeginn auf der Baustelle sind für alle
Eigengewerke und Nachunternehmer für die auf der
Baustelle tätigen Personen Personallisten inkl. Kopien
des Sozialversicherungesausweises beizubringen, welche
monatlich zu aktualisieren sind.
- Stellen eines verantwortlichen und bevollmächtigten
Bauleiters, welcher der deutschen Sprache mächtig ist
und gleichzeitig die Funktion des Fachbauleiters nach
der einschlägigen Landesbauordnung übernimmt.
Entsprechende Referenzen sind vorzulegen.
3.7.2Verpflichtungen aus Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Es ist ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt. Der AN ist
für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten
(BaustellV § 5.3) nach dem Arbeitsschutzgesetz, der
Betriebssicherheitsverordnung, dem
Arbeitssicherheitsgesetz, der Gefahrstoffverordnung,
den jeweiligen TRGS und den Regelwerken der
Berufsgenossenschaft allein verantwortlich.
- Der AN hat vor Arbeitsaufnahme, durch
Gefährdungsbeurteilungen für alle Beschäftigten, die
mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln
und zu dokumentieren und festzulegen, welche Maßnahmen
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle
erforderlich sind. Er hat seinen Beschäftigten dazu
geeignete Anweisungen (Unterweisungen,
Betriebsanweisungen, Montage- und Demontageanweisungen
u.a.) zu erteilen.
- Montage- und Arbeitsanweisungen für potentiell
gefährliche Arbeiten und Montagen sind in jedem Fall,
vor Aufnahme der Arbeiten, der Objektüberwachung des
AG in Kopie zu übergeben.
- Der AN ist verpflichtet, seinem auf der Baustelle
eingesetztem Personal (einschließlich Nachunternehmer)
und seinen Lieferanten vor Arbeitsaufnahme den Inhalt
von Gefährdungsbeurteilungen bekannt zu geben und
während der Arbeit deren Einhaltung durchzusetzen, zu
kontrollieren und dokumentieren.
- Der AN hat auf der Baustelle die Nachweise zur
regelmäßigen sachkundigen und sachverständigen Prüfung
aller zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel und Geräte
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
(Betriebssicherheitsverordnung) zur Einsichtnahme
vorzuhalten. Arbeitsmittel ohne Prüfung dürfen nicht
eingesetzt werden.
- Der AN hat 2 Wochen vor Ausführung seinen
verantwortliche Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit
schriftlich zu benennen.
- In die Einheitspreise der im Leistungsverzeichnis
genannten Positionen sind alle Maßnahmen zum Arbeits-
und Gesundheitsschutz mit einzurechnen.
- Die Gefährdungsbeurteilungen sind dem vom AG
eingesetzten SiGeKo vor Arbeitbeginn zur Verfügung zu
stellen.
3.Aufgabenstellung
5.Verzeichnis der Anlagen
Planliste
Plan-Nr.BezeichnungMaßstabDatum
Unterlagen liegen gemäß Anlage Planliste in digitaler
Formder Angebotsaufforderung bei.
Architektenplanung
260602_FRI_KKP_Türliste_LP5 Auszug LV 332 Metallbau
Fassade
FRI_4_KKP_LA_XX_00_XX_01Lageplan1:20004.11.2024
FRI_5_KKP_AN_NX_XX_XX_06_F_Ansicht Nord1:5009.04.2026
FRI_5_KKP_AN_OX_XX_XX_06_F_Ansicht Ost1:5009.04.2026
FRI_5_KKP_AN_SX_XX_XX_06_F_Ansicht Süd1:5009.04.2026
FRI_5_KKP_AN_WX_XX_XX_06_F_Ansicht West1:5009.04.2026
FRI_5_KKP_BE_XX_00_XX_01_FBaustelleneinrichtungsplan1:1
0004.11.2025
FRI_5_KKP_DT_FA_01_XX_02_FRegeldetail Fenster OG1:2 /
1.1002.03.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_02_XX_02_FDetail Fenster EG in der
Südfassade1:1002.03.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_04_XX_01_FDetail Vordächer1:2 /
1:1024.03.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_06_XX_01_FLichtband in der
Fassade1:1017.03.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_07_XX_02_Foberer
Fensteranschluss1:1009.04.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_08_XX_02_FDetail Attika1:1009.04.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_09_XX_00_FMetallblech-Fassade1:1008.12.
2025
FRI_5_KKP_DT_FA_10_XX_01_FRegeldetail Fenster TRH und
Eingang EG1:10 / 1:509.04.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_11_XX_01_FRegeldetail Fenster EG
Mietungen1:10 / 1:509.04.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_13_XX_00_FWetterschutzgitter RLT
Traforaum1:504.12.2025
FRI_5_KKP_DT_FA_15_XX_00_FDetail Fenster OG
Nordfassade1:1009.04.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_16_XX_00_FDetail Treppenhausfenster
OG1:1009.04.2026
FRI_5_KKP_DT_FA_SN_XX_03_FFassadenschnitte AA BB
CC1:2009.04.2026
FRI_5_KKP_DT_TU_09_XX_00_FInnentüren
Flure1:2503.11.2025
FRI_5_KKP_DT_TU_10_XX_00_FInnentüren
Treppenhäuser1:2503.11.2025
FRI_5_KKP_GR_DA_00_XX_05_F_Grundriss
Dachaufsicht1:5008.05.2026
FRI_5_KKP_GR_EG_00_XX_07_F_Grundriss EG1:5010.12.2025
FRI_5_KKP_GR_OG_01_XX_06_F_Grundriss OG11:5010.12.2025
FRI_5_KKP_GR_OG_02_XX_06_F_Grundriss OG21:5010.12.2025
FRI_5_KKP_GR_OG_03_XX_06_F_Grundriss OG31:5010.12.2025
FRI_5_KKP_GR_UG_01_XX_07_F_Grundriss UG1:5010.12.2025
Liegenschaftskarte_Lageplan_20241009_V0001:100009.10.20
24
5.Verzeichnis der Anlagen
1.Technische Vertragsbestimmungenfür die Verwendungund
Überwachungvon Bauprodukten und deren Dokumentation
1.1Bauprodukte nach der Bauregelliste A des DIBt:
Für Bauprodukte, die nach deutschen Normen eingesetzt
werden gilt weiter der Verwendungs- und
Überwachungsnachweis gem. der Bauregelliste A des DIBt
in der neusten Fassung, über AbZ/AbP, Ü-Zeichen,
einschl. aller techn. Merkblätter,
Sicherheitsdatenblätter,
Gütesiegel,Verwendbarkeitsnachweise,Verarbeitungsrichtl
inien, Pflege-, Wartungs- und
Bedienungsanleitungen.Alle Unterlagen sind in
deutscher Sprache vorzulegen.
Für diese Bauprodukte ist der Objektüberwachung die
spezifische techn. Dokumentation gem. v.g. Anmerkung
spätestens 8 Wochen vor Ausführung, einfach digital
vorzulegen.
1.2Bauprodukte nach der Bauregelliste B des DIBt,für
die im Rahmen der Harmonisierung
Europäischer Normen(hEN)nur CE-Kennzeichnungen
erforderlich sind:
Der AN hat für Bauprodukte,die im Rahmen der
Harmonisierung Europäischer Normen (hEN) über eine
CE-Kennzeichnung verfügen (Bauregelliste B des DIBt in
der neusten Fassung), eine Leistungserklärungen
einschl. Sicherheitsdatenblatt mit einer freiwilligen
spezifischen technischen Dokumentation des/der
Hersteller zu erwirken und der Objektüberwachung
spätestens 8 Wochen vor Ausführung, digital, in
deutscher Sprache vorzulegen.
Aus der spezifischen technische Dokumentation des
Bauproduktes muss insbesondere hervorgehen, dass die
Grundanforderungen an Bauwerke, als Ganzes oder in
Teilen für den vorgesehenen Verwendungszweck tauglich
sind (Anhang 1 BauPvo).
Die spezifische technische Dokumentation besteht
zwingend aus:
1. Leistungserklärung nach Anhang 111 BauPvo
2. Europäische Technische Bewertungen (ETA)
3. Noch bestehende AbZIAbP's
4.Nachweise über die Bewertung und Überprüfung der
Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten
(Qualitätsüberwachung)
5.Nationale Gütesiegel wie z.B.das ift-Rosenheim, GSH,
RAL, KEYMAR
6. Sicherheitsdatenblätter
7. Typenprüfungen und -berechnungen
8. Technische Datenblätter und Verarbeitungsanweisungen
9. Pflege-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen mit
Angabe der Wartungs- und Pflegeintervalle
Wenn Bauprodukte als Bausätze Verwendung finden, hat
der Hersteller durch Bereitstellen von geeigneten
Montageanleitung und Verarbeitungsanweisung gern.
Art.11 (6) BauPVO Sorge dafür zu tragen, dass die
Bausätze korrekt montiert werden können. Die
Montaganleitungen und Verarbeitungsanweisung sind
Bestandteil der techn.Dokumentation.
Für Verbundsysteme,wie
z.b.Wärmedämmverbundsysteme,Abdichtungssysteme,Beschich
tungssystemeu.ä, die als Bauart nicht harmonisiert
genormt sind,sind bauaufsichtliche Zulassungen für
Komplettsystemevorzulegen, auch wenn
Einzelbestandteile von Verbundsystemen harmonisierten
EN entsprechen.
1.3Bauprodukte nach der Bauregelliste C des DIBt und
sonstige Bauprodukte:
Je nach Art und Zusammensetzung der Bauprodukte und
ihrer Anwendung, können z.B. Anforderungen in Hinblick
auf den Brandschutz,Gesundheits- und Umweltschutz, der
Dauerhaftigkeit u.a. gestellt sein. Solche
Anforderungen ergeben sich zum Beispiel aus dem
Verwendungsverbot für Baustoffe, die auch in
Verbindung mit anderen Bauteilen leichtentflammbar
sind,ferner aus stofflichen Verboten oder
Beschränkungen sowie allgemeine Vorschriften und
Grundsätze anderer Rechtsbereiche (z.B.
Gefahrstoffverordnung, WHG, Chemikaliengesetz u.a.)aus
denen einschränkende Bestimmungen abzuleiten sind.
Diese Bauprodukte dürfen nicht zur Ausführung kommen.
Die Verwendbarkeit von Bauprodukten nach der
Bauregelliste C des DIBt und für sonstige Bauprodukte
ist über Prüfzeugnisse (z. B. Nachweis
Normalentflammbarkeit (DIN 4102-B2 bzw. Klasse E nach
DIN EN 13501-1), techn. Merkblättern,
Sicherheitsdatenblätter u. a. nachzuweisen. Alle
Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Für diese Bauprodukte sind der Objektüberwachung die
spezifischen techn. Dokumentationen, wie in 1.1I1.2
gefordert, spätestens 8 Wochen vor Ausführung,
digital, vorzulegen.
1.4Überwachungdes AN;
Zu den vertraglichen Leistungen des AN gehören auch:
1.das örtliche Überprüfen von CE- Kennzeichnungen,
Gütesiegel, Ü-Zeichen, u. a.,von allen zur Ausführung
kommenden Bauprodukten, bei jeder Lieferung und vor
Verwendung, auf Konformität mit den technischen
Dokumentationen nach Nr. 1.1 - 1.3. Hierzu sind die
CE-Kennzeichnungen, Ü-Zeichen,Gütesiegel,
Produktdeklarationen u.a. zu sammeln, mit
Entnahmedatum/Einbauort zu versehen und auf
Übereinstimmung zu bestätigen sowie den entsprechenden
Bauprodukten beizulegen.
2.die Überwachung und Dokumentation der Ausführung,
entsprechend den
tech.Datenblättern,Verarbeitungsanweisungen,
Sicherheitsdatenblättern, AbZ/AbP's, ETA's,DIN-Normen
und anderer, z.B. der Anforderung an den Untergrund
und der Vorbereitung, Einhaltung
derVerarbeitungstemperaturen,
Restfeuchten,Witterungsbedingungen,
Verarbeitungszeiten, Verbrauch, Applikationen,
Trocknungs-, Aushärtungs- und Nachbehandlungszeiten
usw.,an Hand geeigneter Prüfprotokolle.
1.5Dokumentation der Bauprodukte durch den AN:
28 Tage vor Abnahme der Leistung,hat der AN eine
gesamte Dokumentation nach Nr.1.1-1.4,für alle
verwendeten Materialien an den AG zu übergeben.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der Dokumentation
bedingt, dass die Leistung nicht abnahmereif ist. Erst
mit
vollständiger und fristgerechter Vorlage ist die
Leistung abnahmereif.
Auf diese besondere Vertragsbestimmung weist der AG
den AN ausdrücklich hin. Mit Abgabe und Unterschrift
unter das Angebot akzeptiert der AN diese Forderung
des AG uneingeschränkt und ausdrücklich.
Die gesamte Bauproduktdokumentation beinhaltet:
1.die spezifische technische Dokumentation nach Nr.
1.1 - 1.3
2.die Dokumentation nach Nr. 1.4.Diese Dokumentation
ist den einzelnen technischen Dokumentationen nach
Nr.1.1 - 1.3 beizufügen.
3.Wartungs- und Pflegeangebote, wenn diese vom AG
abgefordert wurden.
Auf allen Bauproduktdokumentationen ist durch den AN
der Einbauort und das Bauteil eindeutig zu vermerken.
Die Dokumentation erfolgt strukturell nach
Leistungsbereichen und Bauteilen, nach
Dokumentationsstrukturvorgabe des AG, digital - Pläne
als PDF- und DWG-Format im vorgegebenen Datenraum.
1.6Eigenverantwortungdes AN und Kosten der
Dokumentationen:
1.Der AN trägt insbesondere die eigenständige
Verantwortung:
- dass alle zum Einbau geplanten Materialien den
technischen Vertragsbestimmungen entsprechen.
- dass die spezifische tech. Dokumentation der
Materialien/Bauprodukte,ohne weitere Aufforderung
durch den AG bzw. der Objektüberwachung, spätestens 8
Wochen vor Ausführung an die Objektüberwachung
übergeben wird.
Sollte sich aus der Prüfung der Unterlagen der
Dokumentation ergeben, dass Materialien/Bauprodukte
ungeeignet sind, gehen alle daraus entstehenden
Verzögerungen und Kosten zu Lasten des AN. Dies
gilt auch für eine verspätete Übergabe der
Dokumentationsunterlagen an die Objektüberwachung.
2.Ein gesonderter Vergütungsanspruch der Kosten für
die gesamten Dokumentationen nach 1.1 - 1.5, einschl.
der baubegleitenden Übergabe der technischen
Dokumentationen an die Objektüberwachung, besteht
nicht. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen
Einheitspreise einzukalkulieren.
1.Technische Vertragsbestimmungenfür die Verwendungund
Technische Vorbemerkungen
Gewerk Metall-Fenster-Fassaden
Stahlbauarbeiten-DIN 18 335Fassadenarbeiten-DIN 18 351
Metallbauarbeiten-DIN 18 360
Verglasungsarbeiten-DIN 18 361
Korrosionsschutzarbeiten an Stahlund Aluminium-DIN 18
364
Bei der Ausführung sind folgende Hinweise zu beachten :
- Die vom Bieter in das Leistungsverzeichnis
einzutragenden Preise gelten jeweils für eine
fertiggestellte, vollständig ausgeführte Leistung,
incl. Lieferung, Abladen, Transport und Lagerung aller
Materialien.
- Die notwendigen Feineinmessungen für die
Konstruktion nach Auftragserteilung sind Sache des AN
und sind einzurechnen.
- Sind zu verschiedenen Positionen Detailskizzen
beigefügt, dienen diese als Anhalt für die
Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung
dar. Andere Lösungen können angeboten werden, wenn sie
die Anforderungen erfüllen.
- Vor Fertigungsbeginn sind vom Bieter
Detailzeichnungen im Maßstab 1:1 eines senkrechten und
eines waagerechten Schnittes der Hauptpositionen
vorzulegen. Desgleichen sind für Fenster, Fassaden,
Bekleidungen und Vordächer zu wesentlichen Details und
Baukörperanschlüssen Zeichnungen und/oder
Beschreibungen zu liefern aus denen Konstruktion,
Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse erkennbar
sind. Sie bedürfen der Freigabe durch den
Auftraggeber. Die Kosten hierfür sind in den Pos.
Werk- und Montageplanung und Statische Nachweise zu
kalkuliern.
- Der Bieter hat sämtliche Profile und tragende Teile
eigenverantwortlich zu bemessen. Nach
Auftragserteilung hat der AN die statischen
Berechnungen in prüffähiger Form nach Erfordernis
einzureichen (z.B. 3-fach Bauprüf., 3-fach Faching.),
sowie verbindliche Werkpläne der Fassadenkonstruktion
zu erstellen und in prüffähiger Form den AG
rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen.
- Kosten für Materialprüfung oder technische Nachweise
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
- Die Rüstung des Baukörpers wird durch den AG
gestellt.
- Sämtliche Kleinteile, Unterlagplatten, Schrauben und
sämtliche Verbindungsmittel ebenso wie eventuell
notwendige Hilfs- und Transportkonstruktionen sind mit
den Einheitspreisen abgegolten.
- Die konstruktive Ausbildung aller
Elementeverbindungen, Anschlussfugen zu anderen
Bauteilen, Abdichtungen und Verankerungen sind so
auszuführen, dass durch unterschiedliches Verhalten
der Bauteile bei Dehnung, Biegung, Wind, Wärme , Kälte
, Nässe etc., spannungsfreies Verschieben der Teile
möglich ist. Elektrolytbildung durch den Zusammenbau
unterschiedlicher Metalle ist z.B. durch Einbau von
geeigneten neutralen Trennschichten (Anstriche sind
nicht ausreichend) zu unterbinden.
- Generell dürfen an den Fassadenelementen bei
Windbelastung (Druck/Sog) keine Bewegungsgeräusche
auftreten. Diese Forderung gilt sowohl für
Befestigungs- und Ankerpunkte als auch für
Flächenteile (z.B. Blechverkleidungen, Anschlussbleche)
- Für den Einbau von Isolierglasscheiben, die
Glasfalzausbildung sowie die Anordnung von
Entwässerungs- und Belüftungsbohrungen gelten die
Verglasungsvorschriften der Isolierglasindustrie in
der jeweils gültigen Fassung.
- Alle Fassadenbauteile bzw. Fenster sind so
auszubilden, dass alle Fugen, Anschlüsse, Verbindungen
innerhalb der Elemente und auch angrenzende Bauteile
nach Stand der Technik dauerhaft und wartungsfrei
gegen das Eindringen von Niederschlagwasser
abgedichtet sind. Als zusätzliche Sicherheit gegen
unter Extrembedingung einsickerndes Niederschlagwasser
müssen die Elemente eine innere Wasserführung
aufweisen, die das aufgefangene Wasser an geeigneter
Stelle wieder nach außen leiten.
- Als Wärmedämmstoffe sind ausschließlich alterungs-
und witterungsbeständige, fäulnis- und schimmelfeste,
feuchtigkeitsunempfindliche, wasserabweisende und
dauerhaft formbeständige Mineralfaserdämmplatten nach
DIN 18165 und in Sockelbereichen extrudierte
Polystyrolplatten nach DIN 18 164 in jeweils möglichst
großen Formaten zu verwenden. Das Verlegen der
Dämmstoffe hat nach Herstellerangaben durch punktweise
Verklebung und mechanisch befestigten Telleranker aus
nichtrostendem Stahl zu erfolgen.
- Beschläge müssen aus korrosionsbeständigen
Werkstoffen gefertigt sein und durch Anpassung an das
vom Bieter gewählte Profilsystem eine dauerhafte
Funktionssicherheit bei geringstmöglichem Wartungs-
und Pflegeaufwand gewährleisten.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Anforderungen
Allgemeines
Die in diesen ZTV beschriebenen Anforderungen und
Leistungen verstehen sich als Mindestanforderungen und
Mindestleistungen bezogen auf Qualität und Umfang der
zu erbringenden Leistung. Der hierdurch definierte
Standard und die damit verbundenen Kosten sind in das
Angebot einzukalkulieren. Sofern nicht ausdrücklich
erwähnt, sind keine separaten Leistungspositionen in
der Leistungsbeschreibung hierfür vorgesehen.
In vorliegendem Dokument sind die Anforderungen an die
Konstruktionen funktional beschrieben und mit
Leitdetails ergänzt. Die Angebote sind entsprechend zu
kalkulieren.
Die Positionen beinhalten stets die Herstellung,
Lieferung und Montage sowohl der im Positionstext als
auch der in der ZTV beschriebenen Leistungen.
Für die Durchführung der ausgeschriebenen
Bauleistungen gelten zusätzlich zur VOB Teil C in der
gültigen
Ausgabe alle entsprechenden DIN- und EN-Normen (oder
gleichwertige), Richtlinien und Vorschriften der
jeweiligen Fachverbände nach dem neuesten Stand der
Technik, die Angaben der Materialhersteller soweit
zutreffend, sowie alle im Einzelnen hier nicht
aufgeführten "Anerkannten Regeln der Technik", welche
für die Erbringung der Leistung maßgeblich werden
können.
Über die Normen hinaus gelten für die konstruktive
Bearbeitung und Ausführung alle zutreffenden Erlasse,
Merkblätter und Richtlinien in der zur Zeit gültigen
Fassung.
Soweit für die zu liefernden Stoffe und Bauteile keine
Normen vorhanden sind, hat der Auftragnehmer (AN) vor
Ausführung der Arbeiten die
Verwendbarkeit selbst nachzuweisen.
Nachhaltige Baustoffe, Einzelanforderungen
Die Reinigung, die Vorbehandlung und die Beschichtung
der Oberflächen von Stahl und Edelstahl erfolgt
nachweislich ohne Einsatz von Chrom-VI. Des weiteren
sind emissionsarme Oberflächen dieser Bauteile resp.
die Verarbeitung in einem Betrieb, der der 31. BImSchV
unterliegt, über eine Herstellerdeklaration
nachzuweisen. Abweichungen von dieser Vorgabe sind auf
jeden Fall mehr als 3 Wochen vor der Anwendung beim
Bauherrn anzuzeigen und als technische Ausnahme zu
begründen und zu belegen.
Korrosionsschutz an Metallbauteilen muss generell
entweder werkseitig in einem Betrieb, der der 31.
BImSchV unterliegt, erfolgen oder auf der Baustelle im
Spritzverfahren nach den geltenden Regeln des
Arbeitsschutzes aufgetragen werden. Für werkseitige
Beschichtungen dürfen auf der Baustelle nur noch
Ausbesserungsarbeiten (Schweißnähte, Transportschäden)
vorgenommen werden.
Abweichungen hiervon sind in den LV-Positionen
beschrieben.
Für tragende Bauteile ist die DIN EN ISO 12944
einzuhalten, wobei die Applikation immer auf die
Schutzdauer "H" auszulegen ist. Es sind keine Pigmente
und Sikkative auf der Basis von Blei, Cadmium und
Chrom-VI-Verbindungen enthalten.
Bauaufsichtlich relevante Metallbauteile mit einem
kombinierten Beschichtungssystem, bei welchem
bauaufsichtliche Zulassungen für
Korrosionsschutzgrundierungen und
Brandschutzbeschichtungen zu berücksichtigen sind,
müssen werkseitig beschichtet werden. Auf der
Baustelle dürfen nur noch Ausbesserungsarbeiten
(Schweißnähte, Transportschäden) vorgenommen werden.
Bauabdichtungen sind generell so auszuführen, dass
notwendige Beschichtungen, Grundierungen oder
Klebstoffe von Folien, Dichtbahnen und Dachbahnen
lösemittelfrei und emissionsarm sind.
Bei Dämmstoffen auf der Basis von Polystyrol (PS, EPS,
XPS), PUR, EPDM und Ortschäumen ist insbesondere
darauf zu achten, dass diese nicht mit halogenhaltigen
Treibmitteln (FCKW und H-FCKW) geschäumt wurden. Eine
Herstellererklärung und eine entsprechende EPD
(Umwelt-Produkdeklaration), die das betreffende
Bauprodukt dezidiert ausweist, ist vorzulegen.
Beanspruchungen
Die gesamte Konstruktion einschließlich der
Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des
Baukörpers abgeben können.
Die Verglasung ist nach der gültigen Fassung der
Richtlinie "Technische Regeln für die Verwendung von
linienförmig gelagerten Verglasungen" (TRLV) vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu bemessen.
Falls zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind,
enthält die Leistungsbeschreibung entsprechende
Hinweise.
Für Bereiche der Konstruktion, die gegen Absturz
sichern gilt die Richtlinie "Technische Regeln für die
Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)"
bzw. DIN 18008 Teil 4 vom Deutschen Institut für
Bautechnik (DIBt).
Verformungen und Dehnungen
Der AN hat alle Konstruktionen und Befestigungen so
auszulegen, dass nach dem derzeitigen Stand der
Technik einwandfreie Dehnungsmöglichkeiten gegeben
sind und die sich aus verschiedenen Einflüssen
ergebenden Längenänderungen ohne Beeinträchtigung der
Bauteile und der Dichtigkeit des Daches an den Fugen
aufgenommen werden können. Bauteile, die bei
Längsbewegungen aufeinander gleiten können, müssen
zwischengelegte Kunststoffgleitstücke erhalten.
Sonstige Anforderungen und Nachweise
Weitere Anforderungen und Prüfungen sind gemäß DIN EN
13830 (Vorhangfassaden) bzw. DIN EN 14351-1 (Fenster),
DIN EN 1090 (Konformitätsnachweis für Stahl- und
Aluminiumtragwerke) zu erbringen, sofern nicht
ausdrücklich anders erwähnt. Die Produktnorm mit
CE-Konformität ist für die angebotenen Fassaden- und
Fenstersysteme sowie für die Stahl- und
Aluminiumtragwerke obligatorisch und nach
Bauproduktenverordnung (BauPV) zu dokumentieren und
nachzuweisen.
Anforderungen an den Brandwiderstand sind im
Leistungsverzeichnis beschrieben.
Muster und Proben
siehe Leistungsverzeichnis
Schutzvorkehrungen
Schutz fremder Leistungen und von
Bestandskonstruktionen
Der sachgemäße Schutz von Leistungen im Bestand und
von solchen, welche durch andere AN erbracht werden
und im Arbeits- und Wirkungsbereich des Auftragnehmers
Stahlbau, Verglasung und Fassade liegen, ist in
geeigneter Form herzustellen.
Rohbautoleranzen
Die angebotenen Konstruktionen müssen die
erforderlichen Rohbautoleranzen nach DIN 18202
aufnehmen können, wobei im Rasterabstand je
Verankerungspunkt eine Toleranzausgleichsmöglichkeit
von mindestens +/- 10 mm in alle Raumrichtungen
herzustellen ist.
Der AN ist verpflichtet, die Maße am Bau zu einem
frühestmöglichen Zeitpunkt eigenverantwortlich zu
prüfen und sämtliche hieraus resultierenden
Konsequenzen in der Projektabwicklung und Stahlbau
/Fassadenplanung zu berücksichtigen.
Die Toleranzaufnahmemöglichkeiten sämtlicher
Anschlüsse der ausgeschriebenen Stahlbauteile und
Fassadenkonstruktionen sind entsprechend zu
berücksichtigen und einzuplanen. Die Kosten hierfür
sind in das Angebot einzurechnen.
Baustoffe - Stahl
Die Stahlbauteile sind in Qualitäten zu liefern, die
den Gütevorschriften der DIN EN 10025, DIN 1623, Blatt
1 (für Bleche) und DIN 1623, Blatt 2 (für Bänder),
entsprechen.
Soweit nicht anders bezeichnet sind alle Stahlteile in
Stahlgüte S355J2 bzw. S235J2G3 auszuführen.
Sofern keine anderen Angaben in dem
Leistungsverzeichnis und den Planunterlagen gemacht
werden, sind geschweißte Stahlkonstruktionen in S355J2
und S235J2G3 / J2H nach DIN EN 10027 vorzusehen.
Abnahmeprüfzeugnisse für Stahlerzeugnisse gemäß DIN EN
12204 (ehem. DIN 50049) ; Bescheinigungen über
Materialprüfungen 3.1B - nach Tab.1. Nachweise über
die Lieferqualität hat der spätere AN auf Verlangen
vorzulegen.
Nachweise der Hersteller über verwendete Baustoffe
hinsichtlich Güte sind zu erbringen.
Alle Prüfzertifikate müssen auf der Baustelle
vorhanden und stets zugänglich sein.
Sämtliche Befestigungsmittel wie Schrauben, Muttern,
etc. sind vom AN auszulegen und gemäß seiner
statischen Berechnungen zu liefern und montieren. Um
eine Verletzung des Grundanstriches zu vermeiden, sind
sämtliche Schraubverbindungen mit Unterlegscheibe zu
versehen.
Das Verzinken von Verbindungsmitteln wie Schrauben,
Muttern, etc. erfolgt nach DIN 267, Teil 10.
Beim Zuschnitt von Stahlblechen sind im Zuge der
Werkstattplanung geeignete Ausrundungen oder
Eckbohrungen vorzusehen.
Schraubverbindungen
Bei der Ausführung der Schraubverbindungen sind die
Bestimmungen der DIN EN 1090-2 einzuhalten. Alle
Verbindungsmittel sind mindestens in Edelstahl gemäß
ZTV 1.9.2 anzubieten.
Hohlprofile sind aus Korrosionsschutzgründen stets
dicht zu schließen. Der AN hat auch dafür Sorge zu
tragen, dass Bohrlöcher und andere Öffnungen dicht
geschlossen werden. Dies ist in das Angebot
einzurechnen.
Die Schweißverbindungen sind gemäß CE-Konformität
nachzuweisen.
Baustoffe - Aluminium
Leichtmetall-Legierung Profile
Für Eloxaloberflächen sind ausschließlich Legierungen
in Eloxalqualität nach DIN EN 573 in der Qualität
"dekorative Oberfläche" vorzusehen.
Geforderte Legierung der Profile: EN AW-6060 T66.
Hohlprofile im Aussenbereich sind stets zu schließen,
bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Entwässerung.
Frästeile sind in Oberfläche den Strangpressprofilen
anzugleichen. Zusätzliche Maßnahmen (Schleifen,
Spachteln, etc.) sind stets in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Leichtmetall-Legierung Bleche
Die farbbeschichteten bzw. eloxierten Bleche müssen in
dekorativer Oberfläche gefertigt sein. Die Legierung
für die Bleche ist auf die Qualität für eine
Farbbeschichtung oder eine Eloxierung, Qualität
Fassadenplan, einzustellen.
Werden an Aluminiumblechen Bolzen aufgeschweißt, so
ist der Werkstoff entsprechend der Anforderung zu
wählen.
Die Blechdicke muss hierbei so gewählt werden, dass
sich die Bolzen auf der Gegenseite nicht abzeichnen.
Aluminiumbleche als dekorative Verkleidungen und
Ausfachungen sind in einheitlicher Walzrichtung
herzustellen. Diese Bleche müssen aus einer
Fertigungscharge als Bleche in Fassadenqualität
geliefert werden.
Die Blechstärke ist nach statischen Erfordernissen zu
dimensionieren; Mindeststärke d=3 mm, zur
Gewährleistung der Ebenheit.
Abkantungen sind vor der Oberflächenbehandlung mit
kleinstmöglichem Biegeradius gemäß DIN 6935 ohne
Rissbildung herzustellen. Die Kanten der Bleche sind
ebenfalls zu beschichten.
Gebogene Verblechungen sind stets mehrteilig und über
Fügen/Schweißen mit Nachbearbeitung (Schleifen,
Spachteln,..) zu erstellen, um visuell keine
Unterschiede zu gekanteten planen Blechen zu
generieren. Hierfür sind entsprechende Blechstärken
und Maßnahmen vorzusehen.
Baustoffe - Edelstahl
Beim Einsatz von (im statischen Sinne) nichttragenden
Teilen in Edelstahl im Innen- und Außenbereich ist der
austenitische CrNiMo-Stahl mit der Werkstoffnummer
1.4401 nach DIN EN 10088 und in der Stahlgüte S235 zu
verwenden, sofern in den Planunterlagen und den
LV-Positionen kein anderer beschrieben ist.
Baustoff - Befestigungsmittel
Alle Verbindungen und Befestigungen müssen einen
Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau ermöglichen.
Befestigungsmittel von Fassadenbestandteilen an
tragenden Verbindungen sind aus Edelstahl,
Werkstoffnummer 1.4571 nach DIN EN 10088 in der
entsprechenden Festigkeitsklasse herzustellen. Alle
Schraub- und Bolzenverbindungen sind gegen Lösen zu
sichern.
Die Befestigungsmittel müssen für den jeweiligen
Verwendungszweck zugelassen sein. Werden sie in andere
Metalle (z. B. Stahl) eingelassen, so sind die Metalle
durch geeignete Maßnahmen vor Kontaktkorrosion zu
schützen.
Schraubverbindungen sind gegen unbeabsichtigtes Lösen
zu sichern. Die Verwendung von Befestigungsmitteln aus
Edelstahl ist, sofern in dem LV-Text und den
Planunterlagen nicht anders beschrieben, in folgenden
Fällen vorzusehen:
- Befestigungen im Witterungsbereich,
- Befestigung aller tragenden Bauteile.
Baustoffe - Anker- und Befestigungsteile
Sämtliche Werkstoffe und Konstruktionssysteme sind den
besonderen Einsatzbedingungen entsprechend auszuwählen
und auszubilden, auch wenn dies im Einzelnen nicht
besonders erwähnt wird. Dies bedeutet, dass durch die
gegebene Beanspruchung keinerlei Einschränkungen in
der Gebrauchstauglichkeit auftreten dürfen. Alle
erforderlichen Aufwendungen sind in das Angebot
einzukalkulieren.
Im bewitterten Bereich sind entsprechende Teile in
Edelstahl auszuführen.
Baustoffe - Dichtstoffe
Dichtungsprofile
Die elastischen Dichtungsbänder zur Dichtung der
Verglasung der Elemente sind auf der Basis von
Polychloroprene-Kautschuk (z.B. Neoprene oder
APTK/EPDM) herzustellen. Ihre Qualität hat den
NAAMM-Spezifikationen -Standard SG 1/70 bzw. der DIN
7863 - zu entsprechen. Dies bedeutet, dass der reine
elastomere Gehalt der Profile mind. über 50 % zu
betragen hat.
Spritzbare Fugendichtstoffe
Nass-Silikonisierungen sind witterungs- und
UV-beständig auszuführen.
Bei Fugenhinterfüllungen sind des Weiteren die
Herstellerrichtlinien zu beachten.
Der Bauherr legt größten Wert auf die Verwendung
nachhaltiger und gesundheitlich unbedenklicher
Baustoffe. Gefährliche Stoffe dürfen nicht in den
Bauprodukten enthalten sein. Für kleinflächige
Verklebungen und das Verfüllen mechanisch
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne
Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die
nachstehenden Vorgaben:
Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung
durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen.
Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung
die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen
Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf
Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere
Elementformen/Öffnungsvarianten oder
Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen
haben.
Fensternach DIN EN 14351-1
Alu- Fensterelement:Uw 1,0 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g <= 0,5
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:4
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208
Klassifizierung, Prüfverfahren A:9A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210
Klassifizierung:C5
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw:37 dB
Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung:siehe
Definition in den Positionen
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Prallscheiben/Absturzsicherung:
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g = 0,6
Mietungseingänge/Haupteingangselementenach DIN EN
14351-1
Türelement:Ud 1,8 W/(m²K)
GlasteileUw 1,0 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g <= 49 %
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:2
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208
Klassifizierung, PrüfverfahrenA: 3A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210
Klassifizierung:C2
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw:siehe Definition in den
Positionen
Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung:siehe
Definition in den Positionen
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die
CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl.
der nationalen Anhänge Angaben für Gebäude mit
rechteckigem Grundriss
Windzone:2 Hamburg , Binnenland
Geländekategorie:3 Vorstädte, Industrie- oder
Gewerbegebiete
Gebäudehöhe h:ca. 16,05 m < 25 m
Gebäudebreite b:ca. 53,35 m
Gebäudetiefe d:ca. 16,00 m
Höhe über NHN:ca. 10,30 m
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN
1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit:1.0 KN/m
wirkend in: Brüstungshöhe
Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen
Anhänge Schneelastzone: 2
Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der
Sockelbeträge 1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 inkl. der
nationalen Anhänge. Für bestimmte Lagen der
Schneelastzone 3 können sich höhere Werte als nach
Gleichung (NA.3) ergeben. Informationen über die
Schneelast in diesen Lagen sind von den örtlichen,
zuständigen Stellen einzuholen.
Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum
mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die
zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen
die Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach
DIN EN 1990 als außergewöhnliche Einwirkungen zu
berücksichtigen sind.
Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach
maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt
der Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild
5.4 sind jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3
anzuwenden
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Baukörperanschlüsse (formale Regelungen)
Die Ausbildungen der Fenster- und Fassadenanschlüsse
sind gemäß den nachfolgenden Beschreibungen
vorzunehmen.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima
und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die
Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind
in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur
Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und
Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen.
Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und
Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen
wird auf das VFF-Merkblatt ES.03, Wärmetechnische
Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster
verwiesen. Hier sind Anschlussbeispiele mit der Angabe
der Temperaturfaktors fRsiund
demlängenbezogenenWärmedurchgangskoeffizienten
enthalten. Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung
sollte der Faktor für den raumseitigen
Wärmeübergangswiderstand fRsi>0,70 sein.
Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein
Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein
Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn
raumseitig Dichtmaterialien mit höherem
Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig
und/oder auf der Außenseite witterungsgeschützte
Öffnungen eingeplant werden.ÄußereEinflüsse, wie
Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in
ihrer Funktion beeinträchtigen. Bei Fensteröffnungen
mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw.
sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der
Anschlüsse zu erwarten.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element
zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite,
ist entsprechend der Anforderungen aus dem
Wärmeschutznachweis auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als
Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke:0,75 mm
Folienbreite seitlich:ca. 250 mm
Folienbreite oben:ca. 250 mm
Folienbreite unten:ca. 250 mm
Sollten bedingt durch denVerwendungsortoder Art der
Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der
Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert
sein, wird dieses gesondert beschrieben.
Sollten Überlappungsbereiche zu angrenzenden Gewerken
(z.B. der Bauwerksabdichtung) bestehen, so ist dieser
Punkt mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Fensterbänke
Bei Fensterbänken ist die vordere Kante der
Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen
Abknicken zu sichern. Die Fensterbank ist auf der
Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1
nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten.
Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der
Gesamtfläche nicht unterschreiten. Fensterbänke sind
grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser
sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und
kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen
eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass
eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden
wird. Die Neigung der Fensterbänke darf 5% nicht
unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über
der Vorderkante der fertigen Fassade soll mindestens
30-40 mm betragen. Die Befestigung ist grundsätzlich
nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind
thermisch bedingte Längenänderungen durch ausreichende
Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Elementabmessungen sind als Rohbauöffnung angegeben.
Baukörperanschlüsse für Fenster-/Türelemente
AFAnschluss seitlich und oben. (Fenster) gemäß Details
Der Einbau der Elemente erfolgt in der Massivwandebene
innenbündig bevor dieäußerehinterlüftete
Fassadenbekleidung/Verblendschale montiert wird.
Die Elemente werden im tragenden Baukörper eingebaut.
Der Bereich zwischen Blendrahmen und Baukörper ist
vollflächig mit Wärmedämmung zu verfüllen.
Raumseitiger Anschluss wind- und diffusionsdicht inkl.
Kompriband und mit mit Alu-Blende 2 mm abgedeckt
Außenseiteiger Anschluss schlagregen- und winddicht
und diffusionsoffen.
Auf der Außenseite ist der Blendrahmen mit einem
Anschlussprofil für die spätere Anbindung der
Fassadenbekleidung auszuführen. Dieses Profil dient
gleichzeitig zur Anbindung der Dichtungsfolie. Diese
ist bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort zu
verkleben.
AUFAnschluss unten Fenster
Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text
"Anschluss seitlich" beschrieben ausgebildet.
Auf der Außenseite ist die Dichtungsfolie an der
Basiskonstruktion eingespannt. Die Folie ist bis auf
den tragenden Baukörper zu führen und dort zu
verkleben. Die äussere Fensterbank ist im Gewerk
Blechfassade ausgeschrieben.
ATFAnschluss seitlich und oben. - Türen,Fassaden EG
gemäß Details
Der Einbau der Elemente erfolgt in der Massivwandebene
in der Dämmebene bevor dieäußerehinterlüftete
Fassadenbekleidung/Verblendschale montiert wird.
Die Elemente werden am tragenden Baukörper eingebaut.
Raumseitiger Anschluss wind- und diffusionsdicht inkl.
Kompriband und mit einem Alu-Winkel
d= 2 mm abgedeckt.
.
Außenseiteiger Anschluss schlagregen- und winddicht
und diffusionsoffen.
Auf der Außenseite ist der Rahmen mit einem
F-Anschlussprofil für die spätere Anbindung der
Fassadenbekleidung auszuführen.
AUTFAnschluss unten Fassadenelemente EG
Der untere Anschluss erfolgt gemäß beiliegender
Detailzeichnung des Planers.
Die Elemente sind innerhalb der Dämmebene des
Baukörpers einzubauen.
In Türbereichen schließt die Fassade mit Nullschwelle
mit einem Fußprofil an den ca. 150 mm tiefer liegenden
Rohfußboden an.
In Fassadenbereiche schließt das Element mit einem 300
mm hohem Sockelprofil/Paneel mit Aluminiumdeckschale
in Fassadenfarbe ab.
Zur Lastabtragung der Fassade ist ein nach statischen
und konstruktiven Anforderungen ausreichender
verzinkter Stahlwinkel am Baukörper zu befestigen. Der
Stahlwinkel dient als Auflager für die
Fassadenkonstruktion.
Des Weiteren dient der Stahlwinkel zur Fixierung der
am Baukörper hochgeführten und verklebten
Dichtungsfolie. Zusätzlich ist eineäußere,die
Wärmedämmung überlappende Schleppfolie einzuklemmen.
Verblechungen Seiten- und Sturzleibungen
Blechdicke 3 mm
Farbe: endbeschichtet, RAL 7016
Fenster ohne Sonnenschutz
Sturz- und Seitenleibungen von Öffnungen verkleiden
mit Kantblech herstellen
- im Sturzbereich inkl Metall-Unterkonstruktion und
ca. 80 mm Dämmstoffeinlage
- seitlich inkl. Metall-Unterkonstruktion inkl.
Verstärkungen in Bereich Taubenabwehrbefestigung und
ca. 80 mm Dämmstoffeinlage
Fenster mit Sonnenschutz
Sturz- und und Seitenleibungen von Öffnungen mit
Sonnenschutzanlagen verkleidet aus 2-teiligem
Kantblech herstellen
- im Sturzbereich, inkl Metall-Unterkonstruktion und
ca. 80 mm Dämmstoffeinlage im Sonnenschutzbereich
ausgespart
- seitlich inkl. Metall-Unterkonstruktion inkl.
Verstärkungen in Bereich Taubenabwehrbefestigung und
ca. 80 mm Dämmstoffeinlage
Baukörperanschlüsse (formale Regelungen)
Technische Vorbemerkungen
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind vom Auftragnehmer vor Beginn
der Arbeiten anzuzeigen.
Stundenlohnarbeiten müssen Angaben gemäß BVB Pkt 7.2
enthalten.
Sie sind dem AG bzw. seinem Beauftragten spätestens am
darauffolgenden Tag vorzulegen. Das Original verbleibt
beim AG.
Die Abzeichnung der Nachweise gilt vorbehaltlich der
weiteren Prüfung bei der Abrechnung und bestätigt
lediglich, dass die aufgeführten Arbeiten mit dem
angegebenen Personaleinsatz ausgeführt wurden. Der
abgezeichnete Stundenlohnzettel ersetzt nicht die
Beauftragung durch den AG.
Nachfolgend sind Stundenverrechnungssätze für
Stundenlohnarbeiten anzugeben. Die angegebene
Stundenzahl ist nicht verbindlich.
Für Überstunden/Wochenendarbeit sind ebenfalls
Verrechnungssätze wie gefordert anzugeben. Diese
werden vergütet, wenn solche Arbeiten vom AG im
Einzelfall beauftragt werden. Bei entsprechender
Überstunden/Wochenendarbeit, die der AN auf Grund
selbstverschuldetem Terminverzug zu leisten hat,
besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Es gelten folgende Regelungen zur Stundeneinordnung :
Kernarbeitszeit:Montag bis Samstag 700bis 2000Uhr
Technische Vorbemerkungen
00 Werkplanung/Statik
00
Werkplanung/Statik
00.__.__.001 Werk- und Montageplanung Werk- und Montageplanung
Für nachfolgend beschriebene Metallbauarbeiten der
Fassade und Elemente.
Technische Bearbeitung, Werk- und Ausführungsplanung
für nachfolgend aufgeführte Metallbaukonstruktionen
für den Außen- und Innenbereich auf Grundlage der
freigegebenen Ausführungspläne erstellen und in
1-facher Ausfertigung in digitaler Form übergeben.
00.__.__.001
Werk- und Montageplanung
1.00
Psch
00.__.__.002 Statische Nachweise Statische Nachweise
z.B. Vordächer.
Statische Nachweise ggf. mit Feinabstimmung mit dem
Tragwerksplaner für nachfolgend aufgeführte
Metallbaukonstruktionen für den Außen- und
Innenbereich auf Grundlage der freigegebenen
Ausführungspläne erstellen und beim Prüfendem
Ingenieurbüro einreichen und in 1-facher Ausfertigung
in digitaler Form übergeben.
00.__.__.002
Statische Nachweise
1.00
Psch
01 Fassade Türen Fenster
01
Fassade Türen Fenster
01.__.__.001 Mietungseingänge EG - 3,200/3,200 -DT_FA_11, Ansicht Ost/West Mietungseingänge EG - 3,200/3,200 -DT_FA_11, Ansicht
Ost/West
Haupteingang TRH 1 EG
Detail DT_FA_11 / Ansicht Ost und West
Alu-Fassadenelement mit Eingangstür und
Festverglasungen,
Elementeabmessung: ca. 3.200 x 3.200 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrauPulverbeschichtung
- Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50
- Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K, Tür 1,8 1,0 W/m²K
- Schalldämm-MaßRw 37 dBEinbruchhemmungRC2 (unten)
Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail
als 4-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und
durch waagerechten Riegel und senkrechte Pfosten
aufgeteilt in:
unten
- 1 Stck ca. 920 x 1.970 mm, Dreh-Kippflügel, mit
Dreh-Kipp-Beschlag
- 1 Stck ca. 1.120 x 2.260 mm, Türelement 1-flg.
- 1 Stck ca. 920 x 1.970 mm, Dreh-Kippflügel, mit
Dreh-Kipp-Beschlag
oben
- 1 Stck ca. 2.950 x 755 mm Oberlicht-Kippflügel mit
Oberlichtscherenbeschlag mit Gestänge,
als Lüftungsflügel ca. 0,15 m²
Baukörperanschlüsseoben und seitlichATFunten:AUTF
Türelement als Aluminiumrohrrahmentür mit
VSG-Glasfüllung
gemäß Anforderungen aus Brand, Schall- und
Wärmeschutz, Oberflächen voranodisiert und beschichtet
gemäß Farbkonzept
- Objektbänder in Edelstahl
- Türelement mit 20 mm Schwelle
- 3-fach-Verriegelung mit Panikschloss
- Türschließer und OTS gegenbandseitig
- Bedienung:
innen Drücker in Edelstahl
außen Knauf
mit Prallscheibe vor den Dreh-Kippflügel siehe
gesonderte Position.
Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und
Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen
inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus
Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm
Dämmstoffeinlage
Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement
Blechdicke: 3 mm
Leibungsbreite: ca. 240 mm
01.__.__.001
Mietungseingänge EG - 3,200/3,200 -DT_FA_11, Ansicht Ost/West
7.00
Stck
01.__.__.002 Prallscheibe 0,900/2,000 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West Prallscheibe 0,900/2,000 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost
und West
vor Dreh-Kippflügel Mietungseingänge EG
Detail DT_FA_11 Ansichten Ost und West
Prallscheibe jeweils vor D-K-Flügel der v.g.
Mietungseineingangselemente
Abmessung: ca. 920 x 1.970 mm
Konstruktion:Aluminiumrahmen Rechteckrohr mit
VSG-Verglasung,über gekantete Halterungen am Rahmen
befestigt.mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau
- Verglasungaus VSG aus ESG, t = 10 / 12 / 14 / 16 mm
mit mind. 2-seitiger Lagerung der ScheibenEs dürfen
nur zugelassene Materialien eingesetzt werden
(ETB-Richtlinie, Bauteil- Versuch (Pendelschlag-
Versuch) oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung).mit g= 0,6
01.__.__.002
Prallscheibe 0,900/2,000 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West
14.00
Stck
01.__.__.003 Haupteingangselement EG TRH 1 und 2 - 1,720/3,250 -DT_FA_10,
Ansicht Ost Haupteingangselement EG TRH 1 und 2 - 1,720/3,250
-DT_FA_10, Ansicht Ost
Haupteingang TRH 1 und 2 EG
Detail DT_FA_10 / Ansicht Ost
Alu-Fassadenelement mit Hauseingangstür und
Festverglasungen,
Elementeabmessung: ca. 1.720 x 3.250 mm
gesamte Konstruktion: (TRH 2 gespiegelt)
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrauPulverbeschichtung
- Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50
- Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K, Tür 1,8 1,0 W/m²K
- Schalldämm-MaßRw 37 dBEinbruchhemmungRC2 (unten)
Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail
als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und
durch waagerechten Riegel aufgeteilt in:
unten
- 1 Stck ca. 1.500 x 2.260 mm, Türelement 1-flg.
oben
- 1 Stck ca. 1.560 x 820 mm Festverglasung
Baukörperanschlüsseoben und seitlichATFunten:AUTF
Türelement als Aluminiumrohrrahmentür mit
VSG-Glasfüllung
gemäß Anforderungen aus Brand, Schall- und
Wärmeschutz, Oberflächen voranodisiert und beschichtet
gemäß Farbkonzept
- Objektbänder in Edelstahl
- Türelement mit Nullschwelle
- 3-fach-Verriegelung mit Panikschloss mit
Schlossüberwachung inkl. trennbarer Kabelübergang
- Fluchttüröffner mit Fallenschloss für die
Fluchtwegsicherung
- Sicherheitsöffner mit RR und Diode/FH E-Öffner im
Systemschließblech
- Drehtürantrieb mit Brandschutzmodul und
Sicherheitssensor und Funktionswahlschalter und
Freigabeelement
sowie Reed-/Magnetkontakte, Kabelübergänge etc.
- mit leicht öffnenden Gleitschienentürschließer mit
Feststellfunktion .
- Bedienung:
innen Drücker in Edelstahl
außen türhohe Griffstange in Edelstahl
- Tür als Haupteingang inkl. Verkabelung für
elektrische Türöffner/Türverriegelung
inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus
Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm
Dämmstoffeinlage
Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement
Blechdicke: 3 mm
Leibungsbreite: ca. 240 mm
01.__.__.003
Haupteingangselement EG TRH 1 und 2 - 1,720/3,250 -DT_FA_10,
Ansicht Ost
2.00
Stck
01.__.__.004 Bodentürstopper, Edelstahl Bodentürstopper, Edelstahl
Türstopper aus Edelstahl matt,
mit auswechselbarer Gummiauflage mit verdeckten
Befestigungen in Bodenmontage
Durchmesser 45 mm
01.__.__.004
Bodentürstopper, Edelstahl
2.00
Stck
01.__.__.005 Fassadenelement TRH - 2,970/3.200 -DT_FA_10 Ost Fassadenelement TRH - 2,970/3.200 -DT_FA_10 Ost
Fassadenelement Treppenhäuser EG
Detail DT_FA_10 / Ansicht Ost
Alu-Fassadenelement mit Festverglasungen
Elementeabmessung: ca. 2.970 x 3.200 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrauPulverbeschichtung
- Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50
- Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K,
- Schalldämm-MaßRw37 dBEinbruchhemmungRC2 (unten)
Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail
als 4-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und
durch waagerechten Riegel und senkrechten Pfosten
aufgeteilt in:
unten
- 1 Stck ca. 865 x 2.410 mm, Festverglasung mit
VSG-Glasfüllung
- 1 Stck ca. 1.865 x 2.410 mm, Festverglasung mit
VSG-Glasfüllung
oben
- 1 Stck ca. 865 x 530 mm, Festverglasung mit
VSG-Glasfüllung
- 1 Stck ca. 1.865 x 530 mm, Festverglasung mit
VSG-Glasfüllung
Baukörperanschlüsseoben und seitlichATFunten:AUTF
inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus
Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm
Dämmstoffeinlage
Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement
Blechdicke: 3 mm
Leibungsbreite: ca. 240 mm
01.__.__.005
Fassadenelement TRH - 2,970/3.200 -DT_FA_10 Ost
2.00
Stck
01.__.__.006 Fassadenstreifen zwischen Haupteingang und Fassadenelement Fassadenstreifen zwischen Haupteingang und
Fassadenelement
Fassadenstreifen
Detail DT_FA_10 / Ansicht Ost
Gedämmter hinterlüfteter Fassadenstreifen mit
Anschluss an die Elemente.
Ausführung sinngemäß wie im Titel Metallfassade
beschrieben, jedoch als gekannteter Glattblechstreifen
zwischen den Elementen
Ansichtsbreite: 400 mm
Höhe: 3.200 mm
01.__.__.006
Fassadenstreifen zwischen Haupteingang und Fassadenelement
2.00
Stck
Fenster
Fenster
01.__.__.007 Fenster - 1,500/2,700 EG RC2N -DT_FA_02 Süd Fenster - 1,500/2,700 EG RC2N -DT_FA_02 Süd
Fenster im EG
Detail DT_FA_02 / Ansicht Süd
Alu-Fensterelemente
Elementeabmessung: ca. 1.500 x 2.700 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau
- Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50
- Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K
- Schalldämm-MaßRw37 dB- EinbruchhemmungRC2N
Aufteilung und Einbau gemäß Ansichten und Detail
als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und
durch senkrechten Pfosten und waagerechten Riegel
aufgeteilt in:
unten
- 1 Stck ca. 425 x 1.865 mm, Drehflügel mit,
Drehbeschlag als Reinigungsflügel
- 1 Stck ca. 805 x 1.865 mm Dreh-Kippflügel, mit
Dreh-Kipp-Beschlag mit Öffnungsbegrenzer als
Lüftungsflügel ca. 1,43 m²
oben
- 1 Stck ca. 425 x 485 mm Festverglasung
- 1 Stck ca. 805 x 485 mm Oberlicht-Kippflügel mit
Oberlichtscherenbeschlag mit Gestänge,
als Lüftungsflügel ca. 0,15 m²
Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF
mit Prallscheibe vor den Lüftungsflügel siehe
gesonderte Position.
Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und
Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen
inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus
Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm
Dämmstoffeinlage
Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement
Blechdicke: 3 mm
Leibungsbreite: ca. 450 mm
01.__.__.007
Fenster - 1,500/2,700 EG RC2N -DT_FA_02 Süd
3.00
Stck
01.__.__.008 Prallscheibe 960/2.490 mm EG -DT_FA_02 Süd Prallscheibe 960/2.490 mm EG -DT_FA_02 Süd
vor Lüftungsflügel der Fenster im Giebel im EG
Detail DT_FA_02 / Ansicht Süd
Prallscheibe und Absturzsicherung jeweil vor
Lüftungsflügel der v.g. Fensterelemente
Abmessung: ca. 960 x 2.490 mm
Konstruktion:Aluminiumrahmen Rechteckrohr mit
VSG-Verglasung,3 seitig über gekantete Halterungen am
Rohbau befestigt.Obere Halterung gleichzeitig für
Aufnahme de Raffstorsystems.mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau
- Verglasungaus VSG aus ESG, t = 10 / 12 / 14 / 16 mm
mit mind. 2-seitiger Lagerung der ScheibenEs dürfen
nur zugelassene Materialien eingesetzt werden
(ETB-Richtlinie, Bauteil- Versuch (Pendelschlag-
Versuch) oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung).mit g= 0,6
01.__.__.008
Prallscheibe 960/2.490 mm EG -DT_FA_02 Süd
3.00
Stck
01.__.__.009 Fenster - 2,420/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West Fenster - 2,420/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und
West
Fenster im 1. bis 3.OG
Detail DT_FA_01 / Ansichten Ost und West
Alu-Fensterelemente
Elementeabmessung: ca. 2.420 x 2.420 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau
- Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50
- Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K
- Schalldämm-MaßRw37 dB
Aufteilung und Einbau gemäß Ansichten und Detail
als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und
durch senkrechten Pfosten und waagerechten Riegel
aufgeteilt in:
unten
- 1 Stck ca. 1.345 x 460 mm, Kippelement, mit
Kippbeschlag als Reinigungsflügel,
- 1 Stck ca. 805 x 460 mm, Kippelement mit
Kippbeschlag mit Öffnungsbegrenzer als Lüftungsflügel
ca. 0,14 m²
oben
- 1 Stck ca. 1.345 x 1.685 mm Drehflügel mit,
Drehbeschlag als Reinigungsflügel
- 1 Stck ca. 805 x 1.685 mm Dreh-Kippflügel, mit
Dreh-Kipp-Beschlag mit Öffnungsbegrenzer als
Lüftungsflügel ca. 1,28 m²
Ausführung
Lüftungsflügel links im 1. und 3. OG (36 Stck)
Lüftungsflügel rechts im 2.OG (18 Stck)
Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF
mit Prallscheibe vor den Lüftungsflügel siehe
gesonderte Position.
Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und
Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen
inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus
Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm
Dämmstoffeinlage
sowie Anarbeitung an die Raffstoreführug im Sturz und
Leibungsbereich
Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement
Blechdicke: 3 mm
Leibungsbreite: ca. 450 mm
01.__.__.009
Fenster - 2,420/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West
54.00
Stck
01.__.__.010 Prallscheibe 1,140/2,220 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West Prallscheibe 1,140/2,220 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost
und West
vor Lüftungsflügel der Fenster im 1. bis 3.OG
Detail DT_FA_01 /DT_FA_07 / Ansichten Ost und West
Prallscheibe und Absturzsicherung jeweils vor
Lüftungsflügel der v.g. Fensterelemente
Abmessung: ca. 1.140 x 2.220 mm
Konstruktion:Aluminiumrahmen Rechteckrohr mit
VSG-Verglasung,3 seitig über gekantete Halterungen am
Rohbau befestigt.Obere Halterung gleichzeitig für
Aufnahme de Raffstorsystems.mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau
- Verglasungaus VSG aus ESG, t = 10 / 12 / 14 / 16 mm
mit mind. 2-seitiger Lagerung der ScheibenEs dürfen
nur zugelassene Materialien eingesetzt werden
(ETB-Richtlinie, Bauteil- Versuch (Pendelschlag-
Versuch) oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung).mit g= 0,6
01.__.__.010
Prallscheibe 1,140/2,220 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_01 Ost und West
54.00
Stck
01.__.__.011 Fenster - 1,500/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und Süd Fenster - 1,500/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und
Süd
Fenster 1. bis 3. OG
Detail DT_FA_15 / Ansichten Nord und Süd
Alu-Fensterelemente
Elementeabmessung: ca. 1.500 x 2.420 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau
- Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= o,50
- Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K
- Schalldämm-MaßRw37 dB
Aufteilung und Einbau gemäß Ansichten und Detail
als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und
durch senkrechten Pfosten und waagerechten Riegel
aufgeteilt in:
unten
- 1 Stck ca. 425 x 460 mm, Kippflügel mit Kippbeschlag
als Reinigungsflügel
- 1 Stck ca. 805 x 460 mm Kippflügel mit Kippbeschlag
mit Öffnungsbegrenzer als Lüftungsflügel ca. 0,14 m²
oben
- 1 Stck ca. 425 x 1.885 mmDrehflügel mit Drehbeschlag
als Reinigungsflügel
- 1 Stck ca. 805 x 1.885 mmDreh-Kippflügel, mit
Dreh-Kipp-Beschlag mit Öffnungsbegrenzer als
Lüftungsflügel ca. 1,26 m²
Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF
mit Prallscheibe vor den Lüftungsflügel siehe
gesonderte Position.
Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und
Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen
inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus
Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm
Dämmstoffeinlage
sowie Anarbeitung an die Raffstoreführug im Sturz und
Leibungsbereich bei den Fenstern in der Südfassade
Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement
Blechdicke: 3 mm
Leibungsbreite: ca. 450 mm
01.__.__.011
Fenster - 1,500/2,420 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und Süd
18.00
Stck
01.__.__.012 Prallscheibe 1,140/2,320 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und Süd Prallscheibe 1,140/2,320 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_15
Nord und Süd
vor Lüftungsflügel der Fenster in Giebeln 1. bis
3.OGDetail DT_FA_15/ Ansicht Nord und Süd
Prallscheibe und Absturzsicherung jeweil vor
Lüftungsflügel der v.g. Fensterelemente
Abmessung: ca. 960 x 2.220 mm
Konstruktion:Aluminiumrahmen Rechteckrohr mit
VSG-Verglasung,3 seitig über gekantete Halterungen am
Rohbau befestigt.Obere Halterung gleichzeitig für
Aufnahme de Raffstorsystems.mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau
- Verglasungaus VSG aus ESG, t = 10 / 12 / 14 / 16 mm
mit mind. 2-seitiger Lagerung der ScheibenEs dürfen
nur zugelassene Materialien eingesetzt werden
(ETB-Richtlinie, Bauteil- Versuch (Pendelschlag-
Versuch) oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung).mit g= 0,6
01.__.__.012
Prallscheibe 1,140/2,320 mm 1. bis 3.OG -DT_FA_15 Nord und Süd
18.00
Stck
01.__.__.013 Treppenhausfenster - 2,970/2.000 - DT_FA_16 Treppenhausfenster - 2,970/2.000 - DT_FA_16
Fenster im Treppenhaus
Detail DT_FA_16 / Ansichte Ost
Alu-Fensterelemente
Elementeabmessung: ca. 2.970 x 2.000 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 7016 anthrazitgrau
- Verglasungmind. 2-fach-Verglasung mit g>= 0,50
- Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K
- Schalldämm-MaßRw37 dB
Aufteilung und Einbau gemäß Ansichten und Detail
als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen und
durch senkrechten Pfosten und waagerechten Riegel
aufgeteilt in:
links
- 1 Stck ca. 1.075 x 1.725 mm, Dreh-Kippflügel, mit
Dreh-Kipp-Beschlag
rechts unten
- 1 Stck ca. 1.700 x 1.250 mm Drehflügel, mit
Dreh-Beschlag
rechts oben
- 1 Stck ca. 1.700 x 400 mm Kippflügel, mit
Kipp-Beschlag
Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF
inkl. Ausführung der Sturz- und Seitenleibungen aus
Kantblech inkl Metall-Unterkonstruktion und ca. 80 mm
Dämmstoffeinlage
Farbe: endbeschichtet wie Fassadenelement
Blechdicke: 3 mm
Leibungsbreite: ca. 325 mm
01.__.__.013
Treppenhausfenster - 2,970/2.000 - DT_FA_16
6.00
Stck
01.__.__.014 Kellerfenster - Kunststofffenster Kellerfenster - Kunststofffenster
Fenster UG Achse 1 und 11
Kunststoffensterelemente zur Entrauchung des UG
Elementeabmessung: ca. 900 x 1.500 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)weiß
- Verglasung2-fach-Verglasung
- Wärmeschutz W/m²KUWmind. 1,0 W/m²K
- Schalldämm-MaßRw37 dB
als 1-tlg. Element mit umlaufendem Blendrahmen
als Dreh-Kippflügel, mit Dreh-Kipp-Beschlag
Baukörperanschlüsseseitlich und oben: AFunten:AUF
mit Prallscheibe vor den Lüftungsflügel siehe
gesonderte Position.
Ggf. sind Befestigungspunkte auf dem Blendrahmen und
Pfosten für Halterungen der Prallscheibe vorzusehen
01.__.__.014
Kellerfenster - Kunststofffenster
3.00
Stck
01.__.__.015 Vordach ca. 5,03 x 1,47 m - DT_FA_04 Vordach ca. 5,03 x 1,47 m - DT_FA_04
Vordach gemäß Detail FA_04
Abmessung ca. 5,03 x 1,05 m
Vordach als freitragendes Element über dem
Eingangsbereich bestehend aus:
- feuerverzinkter Stahlkonstruktion gemäß statischer
Erfordernis und zu erstellender Werkplanung, mit
thermischer Trennung auf den Rohbau montiert
z.B. Längs- und Randträger außen umlaufend U280 sowie
mittige Längs- und Querträger U100 biegesteif
verschweißt
Längsträger wandseitig über Kopfplatten biegesteif am
Rohbau befestigt
- Dach, Oberseite im Gefälle, als Blechdach mit
Flächenaussteifung mit Antidrönunterlage auf einer der
Neigung angepassten Unterkonstruktion,
mit Ablauf am Tiefpunkt und Speier als Notüberlauf
seitlich,
inkl. Wandanschluss an gedämmter Blechfassade
- freie Seiten (3-seitig) mit scharfkantiger
Bekleidung aus Alukantblech mit Durchlässe für Speier,
Ansichtshöhe ca. 330 mm
- Unterseite Bekleidung mit HPL-Platte d= 20 mm
unsichtbar verschraubt mit Aussparung für LED-Leuchten
inkl Bohrungen für bauseitige Verkabelung in Profile
der Tragkonstruktion
Material:TrägerprofileSt 37-2,nach EN 10027-1 : S 235
JRnach EN 10027-2 : 1.0037verzinkt
undBefestigungsmittel: Stahl, feuerverzinkt
Alle sichtbaren Kantteile und HPL-Untersicht in RAL
7016
01.__.__.015
Vordach ca. 5,03 x 1,47 m - DT_FA_04
2.00
Stck
02 Sonnenschutz
02
Sonnenschutz
Außenliegender Raffstore als Sonnenschutz
Elektrisch betriebenen, Sonnenschutz außenliegend für
Fenster,
als Raffstore, einer lichtenVerschattungshöhebis ca.
220 cm.
inkl. geeignete Konsolen/Aufhängung zur Montage hinter
hinterlüfteten Blechfassade.
Bedienung: motorisch, von innen bedienbar
Untergrund: Metallfenster/Rohbau
technische Parameter:
-Oberschieneaus stranggepresstem Aluminiumprofil ohne
Oberflächenbehandlung.(kein rollgeformtes
Aluminium-Band oder verzinkte Stahlbänder).Kopfleiste
nach unten geschlossen um ein Verschieben oder Wandern
der Einbauteile auszuschließen.Wendewelle aus
verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie,
gekapselte,teflonhaltigeLager mit Wenderolle und
Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur
Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der
Lamellen.
-Lamellen60 mm breit, ca. 0,45 mm dick,
konkav-konvex-gewölbt, aus speziallegiertem, mit
lichtechtem Lack im Spezialverfahren
korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium.> mit
Federstahl-Effekt zur Verhinderung
bleibenderDeformierungen> Lamellen mitStanzungzur
Arretierung der Leiterkordel.Oberste Lamelle verstärkt
und mit Schutzöse für Aufzugsband versehen.Der Behang
fährt geschlossen ab und waagerecht auf.
-LeiterkordelPolyester-Leiterkordel, mit
Kevlar-Einlage, schwarz, in schwerer Sonderausführung,
mit Doppelstegen. Jede Lamelle am oberen Steg der
Leiterkordel befestigt.
-AufzugsbänderSpezialbeschichtetes Polyesterband,
schwarz in witterungsbeständiger Ausführung,dehnungs-
und schrumpfarm,bruch- undknickfest.Aufzugsband wird
durch nur 5 x 9 mm große Stanzungen geführt, um den
Lichteinfall in den Innenraum im Bereich der
Stanzungen auf ein Minimum zu reduzieren. Größere
Stanzungen für Aufzugsband sind nicht zulässig.
-Unterschieneaus stranggepresstem Aluminiumprofil, mit
schwarzen Endkappen aus Kunststoff.
-SeitenführungSeitenführung durch schwarze
Führungsnippel aus glasfaserverstärktem Polyamid,
schlagfest, mit den Lamellen verbunden,
wechselseitiggenippeltsowie Führungsschienen, U-Profil
aus stranggepresstem Aluminium, mit eingezogenen
schwarzenKedernzur Geräuschdämmung, einschließlich der
erforderlichen Führungsschienenhalter.
-AntriebVerdeckt eingebauter, 230V-Mittelmotor,
Schutzart IP 54, mit angeflanschtem Planetengetriebe
und beidseitigem Wellenabgang, eingebauten
Endschaltern und Thermoschutzschalter.Motor mit
einstellbaren oberen und unteren Endschaltern
-BedienungHoch- und Tieffahren der Raffstoren durch
Schalterbedienung.Wenden durch leichtes Antippen der
jeweiligen Richtung.Bei Erreichen der oberen oder
unteren Endlage bewirken die im Motor eingebauten
Endschalter das automatische Abschalten des
Antriebes.Steuerungseinrichtungen durch TGA
-OberflächenbehandlungDie Unterschienen,
Führungsschienen und Führungsschienenhalter sind
pulverbeschichtet auszuführen.Pulverbeschichtung durch
ein Polyesterpulver. Schichtdicke mind. 60 - 120 my
inkl. chromfreie Vorbehandlung im "No-Rinse"-Verfahren
nachQualitätsrichtlinieGSB-Al 631.Farbton: RAL 7016
-BefestigungBei Befestigung der Raffstoren am
Fensterrahmen. Es sind Schrauben mit Dichtbeschichtung
zur Verhinderung von Wassereintritt durch
Kapillarwirkung einzusetzen.
Außenliegender Raffstore als Sonnenschutz
02.__.__.001 Raffstoranlage einteilig 2,240/2,140 Raffstoranlage einteilig 2,240/2,140
für Fenster Ansicht Ost und West 1. bis 3.OG
- Detail DT_FA_01
Sonnenschutzanlage gemäß Grundbeschreibung bestehend
aus
Raffstoranlagen bis oberhalb der Taubendrähte laufend
Behangabmessung: ca.2.240 x 2.140 mm
inkl.
- 1 Stck Motor
02.__.__.001
Raffstoranlage einteilig 2,240/2,140
54.00
Stck
02.__.__.002 Raffstoranlage einteilig 1.320/1.750 Raffstoranlage einteilig 1.320/1.750
für Fenster Ansicht Süd 1. bis 3.OG
- Detail DT_FA_15
Sonnenschutzanlage gemäß Grundbeschreibung bestehend
aus
Raffstoranlagen bis oberhalb der Taubendrähte laufend
Behangabmessung: ca.1.320 x 1.750 mm
inkl.
- 1 Stck Motor
02.__.__.002
Raffstoranlage einteilig 1.320/1.750
9.00
Stck
02.__.__.003 Leitungspeitsche für 230V Antriebe Leitungspeitsche für 230V Antriebe
Vieradrige Leitungspeitsche für bauseitige Verbindung
zwischen Motorsteuereinheit und 230V
Sonnenschutzantrieb. Flexible vorkonfektionierte
Leitung 0,75 mm² auf einer Seite mit Aderendhülsen
versehen, auf der anderen Seite mit vierpoliger
Stecker-Kupplung (STAK3).
Die Leitung muss Halogenfrei, Ozon- und UV-Beständig
für die dauerhafte Verlegung im Freien geeignet sein.
Für den fachgerechten Anschluss muss die Leitung
folgenden Farb-Code aufweisen: schwarz, braun, blau
und gelb/grün. Eine andere Farbbelegung ist nicht
zulässig.
Länge: 15 m
Typ: Leitungspeitsche für 230V Antriebe
02.__.__.003
Leitungspeitsche für 230V Antriebe
63.00
Stck
03 Rohrrahmentüren - Alu-Glas innen
03
Rohrrahmentüren - Alu-Glas innen
03.__.__.001 Tür TRH - 1. bis 3.OG - 1-flg., 1,250/2,260 , RS - DT_TU_10 Tür TRH - 1. bis 3.OG - 1-flg., 1,250/2,260 , RS -
DT_TU_10
Treppenhaustür zum Flur Einbausituation Detail DT_TU_10
Alu-Glas-Türelement als zugelassenes einflügeliges
Rauchschutzelement
Elementeabmessung: ca. 1.250 x 2.260 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 5011Pulverbeschichtung
- VerglasungKlarglas VSG
- Brandschutzrauchdicht
Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als
Element mit Rahmen bestehend aus:
- 1-flügelige Türelement, mind. 1.000 mm
- Verglasung: Bodengebundene Verglasung
inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in
Blick- und Kniehöhe
Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl.
Türelement mit:
- mechanische Beanspruchungsklasse: S
- Türelement als zugelassene Rauchschutzkonstruktion
Türflügel mit RS-Bodendichtung
Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung
- Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten
- Schloss der Schlossklasse 4
- Türelement mit bandseitigen Obentürschließer
- Drückergarnitur aus Edelstahl
3x DIN-L, 3x DIN-R
03.__.__.001
Tür TRH - 1. bis 3.OG - 1-flg., 1,250/2,260 , RS - DT_TU_10
6.00
Stck
03.__.__.002 Türelement Flur, UG - 2-flg., 1.760/2,135 - DT_TU_xx Türelement Flur, UG - 2-flg., 1.760/2,135 - DT_TU_xx
Flurtür UG - Einbausituation in Anlehnung Detail
DT_TU_9
Alu-Glas-Türelement als 2-flügeliges asymmetrisches
Element
Elementeabmessung: ca. 1.760 x 2.135 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 9010Pulverbeschichtung
- VerglasungKlarglas VSG
Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als
Element mit Rahmen bestehend aus:
- 2-flügelige Türelement,
- Verglasung: Bodengebundene Verglasung
inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in
Blick- und Kniehöhe
Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl.
Türelement mit:
- mechanische Beanspruchungsklasse: S
- Türelement ohne Brandschutzfunktion
Verglasung entsprechend Erfordernis
- Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten
- Einsteckschloss als Riegel-Fallenschloss Klasse 4
mit Antipanikfunktion
- Treibriegelschloss am Standflügel
- Gleitschienenobentürschließer bandseitig mit
Schließfolgeregelung
- Gehflügel ca. 950 mm
- Drückergarnitur aus Edelstahl
03.__.__.002
Türelement Flur, UG - 2-flg., 1.760/2,135 - DT_TU_xx
1.00
Stck
03.__.__.003 Türelement Flure, EG bis 3.OG - 2-flg., 1.760/2.260, RS - DT_TU_9 Türelement Flure, EG bis 3.OG - 2-flg., 1.760/2.260,
RS - DT_TU_9
Flurtür EG bis 3.OG - Einbausituation Detail DT_TU_9
Alu-Glas-Türelement als zugelassenes 2-flügeliges
asymmetrisches Rauschutzelement
Elementeabmessung: ca. 1.760 x 2.260 mm
Türelement mit:
- Türelement als zugelassene Rauchschutzkonstruktion
Türflügel mit RS-Bodendichtung
Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung
- Gleitschienenobentürschließer mit integriertem
Rauchmelder, bandseitig mit Schließfolgeregelung
4x DIN-L,
03.__.__.003
Türelement Flure, EG bis 3.OG - 2-flg., 1.760/2.260, RS - DT_TU_9
4.00
Stck
03.__.__.004 Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit
Brandschutzanforderungen im EG
Zusätzlicher Rauchmelder für Türen im EG auf Grund der
Deckenhöhe beidseitig
2 Stck je Tür
als Zulage zur entsprechenden Türposition.
03.__.__.004
Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG
2.00
Stck
03.__.__.005 Türelement TRH, EG - 2-flg., 1.770/2,260, RS - DT_TU_xx Türelement TRH, EG - 2-flg., 1.770/2,260, RS -
DT_TU_xx
Treppenhaustür TRH 2 im EG - Einbausituation in
Anlehnung Detail DT_TU_10
Alu-Glas-Türelement als zugelassenes 2-flügeliges
asymmetrisches Rauchschutzelement
Elementeabmessung: ca. 1.770 x 2.260 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 5011Pulverbeschichtung
- VerglasungKlarglas VSG
Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als
Element mit Rahmen bestehend aus:
- 2-flügelige Türelement,
- Verglasung: Bodengebundene Verglasung
inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in
Blick- und Kniehöhe
Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl.
Türelement mit:
- mechanische Beanspruchungsklasse: S
- Türelement als zugelassene Rauchschutzkonstruktion
Türflügel mit RS-Bodendichtung
Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung
- Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten
- Einsteckschloss als Riegel-Fallenschloss Klasse 4
mit Antipanikfunktion
- Treibriegelschloss am Standflügel
- Gleitschienenobentürschließer bandseitig mit
Schließfolgeregelung
- Gehflügel mind. 1.000 mm
- Drückergarnitur aus Edelstahl
Tür mit
- barrierfreien Drehtürantrieb
- Panikschloss mit Schlossüberwachung inkl. trennbarer
Kabelübergang
- Fluchttüröffner mit Fallenschloss für die
Fluchtwegsicherung
- Sicherheitsöffner mit RR und Diode/FH E-Öffner im
Systemschließblech
- Drehtürantrieb mit Brandschutzmodul und
Sicherheitssensor und Funktionswahlschalter und
Freigabeelement
- sowie Reed-/Magnetkontakte, Kabelübergänge,
Bedienelemente Taster etc.
03.__.__.005
Türelement TRH, EG - 2-flg., 1.770/2,260, RS - DT_TU_xx
2.00
Stck
03.__.__.006 Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit
Brandschutzanforderungen im EG
Zusätzlicher Rauchmelder auf Grund der Deckenhöhe
beidseitig
2 Stck je Tür
als Zulage zur entsprechenden Türposition.
03.__.__.006
Zusätzlicher Rauchmelder für Türen mit Brandschutzanforderungen im EG
4.00
Stck
03.__.__.007 Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung OTS/Feststellanlagen Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung OTS/Feststellanlagen
Nach dem betriebsfertigen Einbau der Feststellanlagen
am Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und
vorschriftsmäßige Installation durch eine
Abnahmeprüfung festzustellen.
Die Abnahmeprüfung darf nur von autorisierten
Fachkräften oder von Fachkräften einer dafür benannten
Prüfstelle durchgeführt werden.
Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung in unmittelbarer
Nähe des Abschlusses an der Wand Schild in der Größe
105 mm x 52 mm mit der Aufschrift Feststellanlage
Abnahme durch (Firmenzeichen sowie Monat und Jahr der
Abnahme) dauerhaft anzubringen.
Das Prüfbuch ist dem AG zu übergeben.
Dem Betreiber ist über die erfolgreiche Abnahmeprüfung
eine Bescheinigung auszustellen; sie ist durch den
Betreiber aufzubewahren.
03.__.__.007
Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung OTS/Feststellanlagen
2.00
Psch
03.__.__.008 Türelement Flur, UG- 2-flg., 1.760/2.135, fh,DS - DT_TU_9 Türelement Flur, UG- 2-flg., 1.760/2.135, fh,DS -
DT_TU_9
Flurtür UG - Einbausituation in Anlehnung Detail
DT_TU_9
Alu-Glas-Türelement als zugelassenes 2-flügeliges
asymmetrisches feuerhemmendes, dichtschließendes
Element
Elementeabmessung: ca. 1.760 x 2.135 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 9010Pulverbeschichtung
- VerglasungKlarglas VSG
Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als
Element mit Rahmen bestehend aus:
- 2-flügelige Türelement,
- Verglasung: Bodengebundene Verglasung
inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in
Blick- und Kniehöhe
Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl.
Türelement mit:
- mechanische Beanspruchungsklasse: S
- Türelement als zugelassene feuerhemmende Konstruktion
Türflügel mit Bodendichtung
Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung
- Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten
- Einsteckschloss als Riegel-Fallenschloss Klasse 4
mit Antipanikfunktion
- Treibriegelschloss am Standflügel
- Gleitschienenobentürschließer mit integriertem
Rauchmelder, bandseitig mit Schließfolgeregelung
- Gehflügel ca. 950 mm
- Drückergarnitur aus Edelstahl
1x DIN-R
03.__.__.008
Türelement Flur, UG- 2-flg., 1.760/2.135, fh,DS - DT_TU_9
1.00
Stck
03.__.__.009 Türelement TRH, UG - 1-flg., 1.250/2,135, fH-RS- DT_TU_xx Türelement TRH, UG - 1-flg., 1.250/2,135, fH-RS-
DT_TU_xx
Treppenhaustür UG - Einbausituation in Anlehnung
Detail DT_TU_9
Alu-Glas-Türelement als zugelassenes 1-flügeliges
feuerhemmendes und rauchdichtes Element
Elementeabmessung: ca. 1.25 x 2.1350 mm
gesamte Konstruktion:
mit Anforderung wie folgt,
- Oberfläche(n)RAL 9010Pulverbeschichtung
- VerglasungKlarglas VSG
Aufteilung und Einbau gemäß Ansicht und Detail als
Element mit Rahmen bestehend aus:
- 1-flügeliges Türelement,
- Verglasung: Bodengebundene Verglasung
inkl. Markierung nach GUV (Durchlaufschutz) je 1x in
Blick- und Kniehöhe
Einbau in Massivwand, Anschlüsse gemäß Detail inkl.
Türelement mit:
- mechanische Beanspruchungsklasse: S
- Türelement als zugelassene feuerhemmende und
rauchdichtschließende Konstruktion mit Bodendichtung
Verglasung entsprechend Erfordernis aus der Zulassung
- Objektbänder entsprechend der zu erwartenden Lasten
- Einsteckschloss als Riegel-Fallenschloss Klasse 4
mit Antipanikfunktion
- Gleitschienenobentürschließer bandseitig
- Drückergarnitur aus Edelstahl
03.__.__.009
Türelement TRH, UG - 1-flg., 1.250/2,135, fH-RS- DT_TU_xx
2.00
Stck
03.__.__.010 Bodentürstopper, Edelstahl Bodentürstopper, Edelstahl
Türstopper aus Edelstahl matt,
mit auswechselbarer Gummiauflage mit verdeckten
Befestigungen in Bodenmontage
Durchmesser 45 mm
03.__.__.010
Bodentürstopper, Edelstahl
8.00
Stck
03.__.__.011 Wandtürstopper, Edelstahl Wandtürstopper, Edelstahl
Wandtürstopper aus Edelstahl Aluminium mit
auswechselbarer Gummiauflage mit verdeckten
Befestigungen auf massiver Wand
l = 90 mm. (überbrückt die Drückergarnitur)
03.__.__.011
Wandtürstopper, Edelstahl
8.00
Stk
12 Wartungen / Störungsbeseitigung
12
Wartungen / Störungsbeseitigung
12. 0. 1 Wartungsarbeiten
12. 0. 1
Wartungsarbeiten
01. 0.02 Abschnitt 1-flg., Tür - Pos. 01.0010
01. 0.02
Abschnitt 1-flg., Tür - Pos. 01.0010
01. 0.03 Abschnitt 1-flg., RS-Tür Drehtürantieb
01. 0.03
Abschnitt 1-flg., RS-Tür Drehtürantieb
01. 0.04 Abschnitt 1-flg., RS-Tür - Pos. 03.00
01. 0.04
Abschnitt 1-flg., RS-Tür - Pos. 03.00
01. 0.05 Abschnitt 2-flg., Tür - Pos. 03.0020
01. 0.05
Abschnitt 2-flg., Tür - Pos. 03.0020
01. 0.06 Abschnitt 2-flg., RS-Tür - Pos. 03.00
01. 0.06
Abschnitt 2-flg., RS-Tür - Pos. 03.00
01. 0.07 Abschnitt 2-flg., RS-Tür Drehtürantie
01. 0.07
Abschnitt 2-flg., RS-Tür Drehtürantie
01. 0.08 Abschnitt 2-flg., fh-Tür, DS - Pos. 0
01. 0.08
Abschnitt 2-flg., fh-Tür, DS - Pos. 0
01. 0.09 Abschnitt 1-flg., fh-RS-Tür - Pos. 03
01. 0.09
Abschnitt 1-flg., fh-RS-Tür - Pos. 03
01. 0.10 Abschnitt Raffstoreanlagen - Pos. 02.
01. 0.10
Abschnitt Raffstoreanlagen - Pos. 02.
12. 0.12 Verrechnungssätze Störungsbeseitigung -
12. 0.12
Verrechnungssätze Störungsbeseitigung -
90 Stundenlohnarbeiten
90
Stundenlohnarbeiten
90.__.__.001 Facharbeiterstunde Facharbeiterstunde
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die
jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen
sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten.
Für Facharbeiterstunden
90.__.__.001
Facharbeiterstunde
10.00
Std
90.__.__.002 Helferstunde Helferstunde
Stundenlohnarbeiten wie in Pos.90.0010beschrieben,
jedoch
Helfer
90.__.__.002
Helferstunde
10.00
Std