Erdungsanlage/Blitzschutz
Neubau eines Bürogebäudes mit zwei Hallenteilen BWH Bohrwerkzeuge Hoffmann GmbH & Co. KG
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1.1.1 Allgemeines Die Firma BWH Bohrwerkzeuge Hoffmann GmbH & Co. KG in Hainichen erweitert Ihren Standort mit einem 3-geschossigen Verwaltungsgebäude und zwei Stahlbauhallen. Das Baufeld liegt in einem rechtkräftigen B-Plan Gebiet mit gewerblich genutzen Grundstücken. Die Beeinträchtigung der angrenzenden Nutzungen muss während der Bauzeit auf das Mindestmaß reduziert werden. Entwurfsbeschreibung: Gewerbeneubau Halle und Büro 1. Städtebauliche Einordnung Der geplante Gewerbeneubau befindet sich auf einem Grundstück am Kastanienring, südlich einer bereits bestehenden Halle ("Halle Bestand"). Die Setzung der Baukörper reagiert auf die Grundstücksgeometrie und den Straßenverlauf: Das dreigeschossige Bürogebäude wird straßenseitig an der südwestlichen Grundstücksecke positioniert und definiert die Straßenkante an der dortigen Kurve. Die großvolumigen Industriehallen (Halle 1 und Halle 2) schließen sich rückwärtig in nordöstlicher Richtung an das Bürogebäude an. Die Topografie des Geländes weist ein Gefälle auf, welches durch die Höhenentwicklung der Gebäude und die Modellierung der Außenanlagen aufgenommen wird. Die Stellplatzanlagen mit insgesamt 43 Parkplätzen (26, 13 und 4 Stellplätze) sind im westlichen und südlichen Grundstücksbereich entlang der Erschließungsstraße angeordnet. 2. Funktionen im Grundriss Der Grundriss gliedert sich in drei funktionale Hauptbereiche, die miteinander verbunden sind:Bürogebäude: Das Gebäude ist dreigeschossig organisiert. Das Erdgeschoss (260,1 m²) nimmt den Hauptzugang, einen Empfangsbereich, Besprechungsräume sowie notwendige Neben- und Sanitärräume auf. Das 1. Obergeschoss (289,5 m²) und das 2. Obergeschoss fassen primär die administrativen Funktionen mit Einzel- und Mehrpersonenbüros, Sozialräumen und Teeküchen. Ein zentrales Treppenhaus mit Aufzugsanlage verbindet die Ebenen.  Halle 2 (Lagerhalle): Diese Halle fungiert als Bindeglied zwischen dem Bürotrakt und der Haupthalle. Sie weist eine Grundfläche von 582,8 m² und eine lichte Höhe von 7 Metern auf. In die Lagerhalle sind im Erd- und Obergeschoss ergänzende Büroeinbauten integriert.  Halle 1 (Maschinenhalle): Den nördlichen Abschluss bildet die große Maschinenhalle mit einer Grundfläche von 722,2 m² und einer Höhe von 11 Metern. Der stützenfreie Grundriss ermöglicht eine flexible Anordnung von großen Maschinenanlagen. Zudem sind Laufkranbahnen in der Hallenstruktur vorgesehen. 3. Gestaltung, Funktionalität und Einbindung in den Außenraum Die architektonische Gestaltung leitet sich direkt aus den jeweiligen Nutzungsanforderungen ab. Das Bürogebäude hebt sich durch eine abgerundete Gebäudeecke im Südwesten sowie eine horizontale Fassadengliederung mittels regelmäßiger Fensterbänder von den Hallenbauten ab. Diese Fensterbänder gewährleisten eine gleichmäßige natürliche Belichtung der Arbeitsplätze.  Die Hallen weisen eine orthogonale, kubische Formensprache auf. Die Fassaden der Hallen sind mit einer vertikal strukturierten Metallverkleidung versehen. Zur Belichtung der tieferen Hallenbereiche sind Lichtbänder in den Fassaden sowie Oberlichter in der Dachfläche der Lagerhalle integriert. Für die logistische Funktionalität sind an der Nordwest- und Nordostfassade großformatige Sektionaltore angeordnet, die eine ebenerdige Anlieferung und Einbringung von Maschinen ermöglichen. Die Außenanlagen sind funktional in Erschließungsflächen, Parkräume und Anlieferzonen zoniert, wobei der Haupteingang des Bürogebäudes durch die Wegführung vom Kastanienring direkt angebunden ist. 4. Konstruktive und statische Bauweise Der Gebäudekomplex wird in einer funktionsgetrennten Mischbauweise ausgeführt:Hallen (Halle 1 und 2): Die Industriehallen sind als Stahlskelettbauten konzipiert. Die Tragstruktur besteht aus eingespannten Stahlstützen und weitspannenden Stahlfachwerkbindern, die eine stützenfreie Bodenfläche in der Maschinenhalle ermöglichen. Die Gebäudeaussteifung erfolgt, wie im Dachaufsichtsplan (Grundriss DG) ersichtlich, über horizontale und vertikale Windverbände (Kreuzverbände) innerhalb der Stahlkonstruktion. Die Gebäudehülle besteht voraussichtlich aus gedämmten Metall-Sandwichelementen oder einer zweischaligen Metallfassade.  Bürogebäude: Der Verwaltungstrakt ist als Massivbau ausgeführt. Die Schnittdarstellungen (Schnitt A-A und B-B) zeigen massive Geschossdecken aus Stahlbeton sowie tragende Innen- und Außenwände, welche die vertikalen Lasten abtragen. Die Flachdächer aller Gebäudeteile sind partiell für die Aufnahme von Haustechnikkomponenten und Oberlichtern ausgelegt.
1.1.1 Allgemeines
1.1.2. Angaben zur Ausführung Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Dies gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z. B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Decken und Unterzüge Die Decken werden als Stahlbetondecken, monolithische Ausführung, teilweise punktgestützt mit Dübelleisten in den Durchstanzbereichen ausgebildet. Es sind besondere Aufwendungen einzukalkulieren, u. a. für: Einbau von Aussparungen und Durchbrüchen Einbau von Durchstanzbewehrung (Dübelleisten) und Schubbewehrungen (Bügel) Bewehrung als Vorratsmatten, Stabstahl, gerade, gebogen Betonage mit kleinem Größtkorn besondere Aufwendungen zur Betonage / Verdichtung in engen Zwischenräumen Hoch belastete Unterzüge sind teilweise mit der Decke zu betonieren. Stützen Die Stützen werden als monolithische Ortbetonstützen geplant. Die Stützen und deren Anschlüsse sind teilweise hoch bewehrt. Es sind besondere Aufwendungen einzukalkulieren, u. a. für: Betonage mit kleinem Größtkorn besondere Aufwendungen zur Verdichtung in engen Zwischenräumen Bewehrung als Stabstahl, gerade, gebogen, gekröpft Wände / Wandträger Die Wände werden als monolithische Stahlbetonwände geplant. Weiterhin sind zahlreiche Wandträger in den Obergeschossen erforderlich. Im UG sind die Außenwände zusammen mit der unteren Bodenplatte als WU-Konstruktion herzustellen. Der Anschluss von Mauerwerkswänden an die Stahlbetonwände / Stützen hat mittels angedübelter oder einbetonierter Anschluss-Schienen und eingelegten Flachstahlankern zu erfolgen. Nichtragende Mauerwerkswände sind durch eine Fuge von der Decke zu trennen. Die obere Halterung erfolgt durch Federanker. Am Kopf- und Fußpunkt tragender Innen- und Außenwänden aus Mauerwerk ist über die gesamte Wandbreite des Mauerwerks eine Lage besandete Bitumenpappe R500 mit Rohfilzeinlage nach DIN 52128 anzuordnen. Es sind besondere Aufwendungen einzukalkulieren, u. a. für: Einbau von Durchbrüchen, Aussparungen, Einbauteile Betonage mit kleinem Größtkorn besondere Aufwendungen zur Verdichtung in engen Zwischenräumen Ausbildung der erdberührten Außenwände im UG als WU- Konstruktion, damit verbunden Einbau von Fugenblechen, Fugenbändern bzw. Verpressschläuchen Bewehrung als Vorratsmatten, Stabstahl, gerade, gebogen, abgekröpft Treppen und Podeste Die Treppenläufe und Podeste der Innentreppen werden mit Außnahme des Zwischenpodest EG als Stahlbetonfertigteile geplant und ist schallentkoppelt eingebaut. Eine Ausführbarkeit als Fertigteil ist durch den AN zu prüfen. Die Werksplanung der Fertigteile durch den AN zu erstellen.Es werden erhöhte Anforderungen an die Maßgenauigkeit im Hinblick auf den Einbau (Fugen an Konsolen) gestellt Gründung Die Gründung des Gebäudes erfolgt in Abstimmung mit dem Baugrundgutachter entsprechend des vorhandenen Baugrundes. Sauberkeitsschicht ca. 10 cm mit Magerbeton auszuführen. Es sind besondere Aufwendungen: Einbau von Leitungsdurchführungen Einbau beschichteter Fugenbänder Einbau Schubbewehrungen (Bügel) Bewehrung als Stabstahl, gerade, gebogen für Betonage mit kleinem Größtkorn besondere Aufwendungen zur Betonage / Verdichtung in engen Zwischenräumen lagenweise Einbringung und Verdichtung des Lastverteilungspolsters nach Vorgabe Unterlagen und Nachweise Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.Für den Nachweis der Güte der verwendeten Bauteile und Materialien sind folgende Unterlagen auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen bzw. vorzuhalten: Materialgütenachweise Übereinstimmungserklärungen Werkszeugnisse Lieferscheine CE-Deklarationen der am Bau eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte AbZ Übereinstimmungserklärung Fertig- und Halbfertigteile
1.1.2. Angaben zur Ausführung
1.1.3. Angaben zur Abrechnung Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.). Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen; eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder Witterungseinflüsse - mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist - entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. Bei den ermittelten Mengen in den Erdarbeiten wurde der Auflockerungsfaktor des Aushubmaterials nicht berücksichtigt. Somit erfolgt die Abrechnung nach Abtrag und Kubatur der Entnahmestelle. Für die interne Kalkulation kann ein Auflockerungsfaktor von ca. 0,80 angesetzt werden. Mit der Bauabnahme bzw. spätestens mit Schlussabrechnung hat der Auftragnehmer folgende Nachweise, Unterlagen und Erklärungen in Papier und digital an den Auftraggeber zu übergeben: Fachunternehmererklärung Fachbauleitererklärung vollständige Bautagesberichte Materialnachweise und Zertifikate Lieferscheine Entsorgungsnachweise Prüfprotokolle Revisionspläne Fotodokumentation
1.1.3. Angaben zur Abrechnung
00 Allgemein
00
Allgemein
00.__.0001 Baustelleneinrichtung Baustelle für die vertragsgemäße Durchführung der eigenen Leistungen wie nachfolgend beschrieben einrichten, für die gesamte notwendige und vereinbarte Einsatzzeit vorhalten und nach Abschluss beräumen und abtransportieren Schwerpunkte: Kran einschließlich Aufstellfläche Maschinen, Geräte, Werkzeuge Lager- und Arbeitsplätze bzw. -räume Baustellenbeleuchtung zusätzlich notwendige Absperrungen Erste-Hilfe-Ausrüstung Feuerlöscher Aufwendungen zur Erfüllung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorgaben Bauseitig: Zuwegung nutzbar Kampfmittelfreiheit Maßgeblich sind die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonst mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften. einschließlich aller Materialien, Transporte und Nebenleistungen.
00.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
00.__.0002 Überfahrschutz von Bestandsoberflächen Schutz von Bestandsoberflächen (z. B. öffentlicher Gehweg, Einfahrtsbereiche zum Grundstück) wie nachfolgend beschrieben komplett fachgerecht herstellen, für die Dauer der Bauzeit vorhalten, abbauen und abtransportieren: behelfsmäßige Überfahrt Schutz befestigter Pflaster-, Platten- oder Asphaltflächen Ausführung entsprechend zu erwartender Beanspruchung (z. B. Achslasten, Verkehrsdichte) einlagige Verlegung Geotextil Klasse 4 Einbau Sand 0/20 mm in ca. 10 cm Dicke Asphaltschicht gemäß DIN 18035-6 in offener, einschichtiger Bauweise Asphaltart: PA 11 T WDA Bindemittel: Bitumen 70/100 Schichtdicke: 50 mm, verdichtet einschließlich aller Materialien, Anschlüsse und Nebenarbeiten.
00.__.0002
Überfahrschutz von Bestandsoberflächen
100.00
m²
00.__.0003 Schnurgerüst Schnurgerüst wie nachfolgend beschrieben liefern, herstellen, vorhalten, demontieren und abtransportieren: für Vermesser entsprechend den baurechtlichen Vorschriften rings um die Baugrube standsichere Unterkonstruktion und Verstrebung einschließlich notwendiger Tiefbauarbeiten durchgehende Horizontalbohlen absolut waagerecht mindestens 1,0 m über Gelände anbringen Rückbau nach erfolgtem Anlegen sämtlicher Umfassungs- und tragender Zwischenwände im EG einschließlich aller Materialien und Nebenleistungen.
00.__.0003
Schnurgerüst
L
1.00
psch
00.__.0004 Bautreppe Holz Provisorische Treppenanlage für die Bauphase liefern, einbauen, unterhalten und vorhalten sowie entfernen: Holzkonstruktion einläufige Treppe Treppenlauf aus Wangen und Trittstufen Geländer beidseitig entsprechend gültiger Vorschriften Laufbreite der Treppe: >= 1,00 m Höhenunterschied : ca. 3,25 m mit allen Verbindungs- und Befestigungsmitteln einschließlich aller Materialien, Anschlüsse und Nebenarbeiten.
00.__.0004
Bautreppe Holz
O
3.00
St
00.__.0005 Meterriss in allen Geschossen Meterriss wie nachfolgend beschrieben liefern, herstellen, vorhalten, demontieren und entfernen: Herstellung in allen Geschossen im Bereich Treppenhaus genaue Standortfestlegung mit AG bzw. Bauleitung Einmessung auf zur Verfügung stehende Höhenpunkte Anbringen einer selbstklebenden Meterriss-Achsplakette Farbe rot Rückbau nach Abschluss der Bauleistung einschließlich aller Materialien und Nebenleistungen.
00.__.0005
Meterriss in allen Geschossen
5.00
St
00.__.0006 Fassadenöffnungen schließen Verschluss für Fassadenöffnungen wie nachfolgend beschrieben komplett fachgerecht liefern, montieren, vor- und unterhalten, demontieren und abtransportieren: Witterungsschutz Fassadenöffnungen in verschiedenen Größen stabile Holzunterkonstruktion mit PE-Folie bespannt Foliendicke: mindestens 0,5 mm einschließlich aller Verbindungs- und Befestigungsmittel Vorhaltedauer: bis 6 Monate einschließlich aller Materialien, Anschlüsse und Nebenarbeiten.
00.__.0006
Fassadenöffnungen schließen
O
161.00
m²
00.__.0007 Bautür montieren Bautür wie nachfolgend beschrieben komplett fachgerecht liefern, montieren, vor- und unterhalten, demontieren und abtransportieren: Bautür 1-flügelig, in verschiedenen Größen Systembauweise aus Stahlblech PZ vorgerichtet zum Einsetzen in rohe Wandöffnungen stabile Ausführung verschließbar Maulweite verstellbar einschließlich aller Verbindungs- und Befestigungsmittel Vorhaltedauer: bis 6 Monate einschließlich aller Materialien, Anschlüsse und Nebenarbeiten.
00.__.0007
Bautür montieren
3.00
St
00.__.0008 Absturzsicherung montieren Absturzsicherung wie nachfolgend beschrieben komplett fachgerecht liefern, herstellen, vor- und unterhalten, demontieren und abtransportieren: Seitenschutz gemäß DIN 4420, Teil 1 an Kanten und Öffnungen aus Holz oder Metall, am Massivbau befestigt Trag- und Unterkonstruktion, Aussteifungen mit Geländer, Zwischenholm und Bordbrett einschließlich aller Verbindungs- und Befestigungsmittel Höhe: 1,10 m Vorhaltedauer: bis 6 Monate einschließlich aller Materialien, Anschlüsse und Nebenarbeiten.
00.__.0008
Absturzsicherung montieren
25.50
m
00.__.0009 Treppengeländer montieren Leistung wie Vorposition, jedoch: als Treppen- und Podestgeländer einschließlich Schutzmaßnahmen für Verankerung an Sichtbetonflächen einschließlich aller Materialien, Anschlüsse und Nebenarbeiten.
00.__.0009
Treppengeländer montieren
16.00
m
00.__.0010 Bauzaun Lieferung und Aufbau eines Bauzaunes: aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben Stützfüße aus Beton einschließlich aller Verbindungs- und Befestigungsmittel alle Elemente müssen frei von Schadstellen sein, es dürfen keine Spitzen, scharfe Kanten oder ähnliche Verletzungsgefahren am Bauzaun vorhanden sein Schrauben von Verbindungsschellen dürfen nicht überstehen und dürfen nur von innerhalb der Baustelle zugänglich sein Zaunhöhe: ca. 2,00 m Vorhaltedauer/ Grundstandzeit: 6 Monate einschließlich aller Materialien, Anschlüsse und Nebenarbeiten.
00.__.0010
Bauzaun
270.00
m
00.__.0011 Bauzaun Vorhaltung Bauzaun wie Vorposition, jedoch Miete je weitere Woche Vorhaltung insgesamt 40 Kalenderwochen
00.__.0011
Bauzaun Vorhaltung
10,800.00
mWo
03 Beton- und Maurerarbeiten
03
Beton- und Maurerarbeiten
03.10 Erdungsanlage
03.10
Erdungsanlage