Innentüren
Neubau einer Seniorenresidenz in Bremen Grohn
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Bauvorhaben Auftraggeber Cureus Nord GmbH Schmalhorn 13 29308 Winsen (Aller) Projektbeschreibung Neubau eines Seniorenresidenz mit 85 Pflegeplätzen und 15 Kurzzeitpflegeplätzen Lage des Grundstücks Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Hermann-Fortmann-Straße 23 & 25 28759 Bremen-Grohn Bestand Das Grundstück ist jetzt unbebaut. Städtebauliches Konzept Das insgesamt 4-geschossige Altenwohn- und Pflegeheim (EG, 1.OG bis 3.OG) ist mit einem Flachdach geplant. Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Hermann-Fortmann-Straße und der Grohner Bergstraße. Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, der gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z.B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als EP anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z.B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw). Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Innentüren Allgemeines / Normbezug Die nachfolgenden gewerkespezifischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zur Allgemeinen Vorbemerkung, zum Leistungsverzeichnis, zu den Vertragsunterlagen, den freigegebenen Ausführungsplänen, Detailplänen, Brandschutzunterlagen, Schallschutznachweisen, bauaufsichtlichen Anforderungen und Herstellervorgaben. Die Leistungen umfassen die vollständige, fachgerechte, funktionsfähige und abnahmefähige Lieferung und Montage der ausgeschriebenen Innentüren, Holzinnentüren, Stahlzargen, Aluminium-Elemente mit Festverglasungen F30, Feuerschutztüren T30/T90/RS, Stahltüren T30/T90/RS, Rauchschutztüren, mechanischen Schließanlagen, Türstopper, Panikfunktionen, WC-Garnituren sowie aller system- und funktionsbedingten Zubehörteile. Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem: VOB/B – DIN 1961 VOB/C – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten DIN 4102 und DIN EN 13501, soweit brandschutztechnisch relevant DIN 18095 bzw. DIN EN 1634 und DIN EN 16034, soweit für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse anwendbar DIN EN 14351, DIN EN 14351-2, soweit anwendbar DIN EN 179 und DIN EN 1125 für Notausgangs- und Paniktürverschlüsse, sofern gefordert DIN 18250 für Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren, soweit anwendbar DIN 18251, DIN 18252, DIN 18257 für Schlösser, Profilzylinder und Schutzbeschläge, soweit anwendbar DIN 18273 für Türdrückergarnituren für Feuerschutz- und Rauchschutztüren DIN 18101, DIN 18111 und DIN 18168, soweit für Innentüren, Zargen und Trockenbauanschlüsse relevant DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 18040 Barrierefreies Bauen, soweit vertraglich oder öffentlich-rechtlich gefordert Landesbauordnung, eingeführte Technische Baubestimmungen, Brandschutzkonzept und Baugenehmigung allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen, Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen Herstellervorgaben, Montageanleitungen, Wartungsanleitungen und Systemfreigaben allgemein anerkannte Regeln der Technik Alle Tür- und Elementkonstruktionen sind entsprechend ihrer ausgeschriebenen Funktion auszuführen. Dies betrifft vor allem Anforderungen an Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Einbruchhemmung, Barrierefreiheit, Nutzungssicherheit, Dauerhaftigkeit, Bedienbarkeit, Flucht- und Rettungswege sowie optisches Erscheinungsbild. Nebenleistungen Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie für die vollständige, mangelfreie, funktionsfähige und abnahmefähige Leistung erforderlich sind und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben werden. Hierzu zählen vor allem: Prüfen der Ausführungsunterlagen, Türlisten, Brandschutzpläne, Schließpläne und Montageorte Aufmaßkontrolle vor Fertigung und Montage Prüfen der Rohbauöffnungen, Wandarten, Wanddicken, Bodenhöhen, Estrichhöhen und Meterrisse Prüfen der Untergründe, Anschlussflächen und Befestigungsmöglichkeiten Abstimmung der Einbaurichtung, Anschlagrichtung, Öffnungsrichtung und Drückerhöhen Liefern, Abladen, Transportieren, Zwischenlagern und Verteilen der Bauteile im Gebäude Schutz der Türen, Zargen, Verglasungen, Beschläge, Oberflächen und angrenzenden Bauteile Montage aller systemzugehörigen Befestigungsmittel, Dichtungen, Bänder, Schlösser, Beschläge und Zubehörteile Einstellen und Nachjustieren der Türflügel, Bänder, Schließbleche, Türschließer, Feststeller und Panikfunktionen Herstellen funktionsfähiger Anschlussfugen nach Herstellervorgabe Anbringen und Einregulieren von Türstoppern, WC-Garnituren, Drückergarnituren und Schutzbeschlägen Kennzeichnung der Türen und Schlüssel nach Schließplan Beseitigung eigener Verunreinigungen, Verpackungen und Montageabfälle Übergabe der Nachweise, Montage- und Wartungsunterlagen Systemteile dürfen nur entsprechend den jeweiligen Zulassungen, Klassifizierungen und Herstellervorgaben kombiniert werden. Bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen sind eigenmächtige Änderungen, Bohrungen, Kürzungen, Fräsungen oder Ergänzungen unzulässig, sofern diese nicht durch die Zulassung, Bauartgenehmigung oder eine schriftliche Freigabe des Herstellers gedeckt sind. Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Fertigung und Montage alle für seine Leistung relevanten Unterlagen, Vorleistungen und örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Zu prüfen sind vor allem: Rohbauöffnungen, Leibungen, Stürze, Wanddicken und Bodenaufbauten Meterrisse, Fertigfußbodenhöhen und Schwellenanschlüsse Wandarten, Wandqualitäten und zulässige Befestigungsuntergründe Anforderungen aus Brandschutzkonzept, Türliste und Fluchtwegplanung Feuerwiderstandsklassen T30, T90, F30, Rauchschutzanforderungen RS und Selbstschließung Anforderungen an Panikfunktion, Notausgangsverschlüsse und Fluchtrichtung Anforderungen an Schallschutz, Dichtungen, Bodendichtungen und Anschlussfugen wärmeschutzrelevante Anschlüsse, Trennungen zwischen beheizten und unbeheizten Bereichen Anforderungen an Barrierefreiheit, lichte Durchgangsbreiten, Bedienhöhen und Schwellen Beschlagsausstattung, Drückergarnituren, WC-Garnituren, Türstopper und Schließanlagen Übereinstimmung von Türlisten, Plänen, LV-Positionen und Brandschutzunterlagen Verträglichkeit mit angrenzenden Gewerken, vor allem Trockenbau, Bodenbelag, Maler, Elektro, Zugangskontrolle, RWA/BMA und TGA Erkennt der Auftragnehmer fehlende Angaben, Widersprüche, ungeeignete Untergründe, nicht ausführbare Details, Abweichungen von Zulassungen, brandschutztechnische Risiken, schallschutztechnische Schwächungen oder sonstige Bedenken, hat er diese unverzüglich vor Ausführung schriftlich anzumelden. Eine Ausführung trotz erkennbarer Bedenken ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die Mangelfreiheit, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Nachweisfähigkeit seiner Leistung. Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Dieser muss mit der Montage von Brandschutz-, Rauchschutz-, Schallschutz- und Schließanlagenbauteilen vertraut sein. Der benannte Bauleiter bzw. Fachbauleiter hat die Montage zu koordinieren, die Monteure einzuweisen, die Einhaltung der Zulassungen und Herstellervorgaben zu überwachen sowie an den erforderlichen Baubesprechungen und Schnittstellenterminen teilzunehmen. Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € netto von der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt. Der Auftragnehmer bleibt für Nachunternehmer, Lieferanten und Monteure vollumfänglich verantwortlich. Aufmaß und Abrechnung Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C. Der Auftragnehmer hat vor Fertigung ein eigenes Aufmaß zu nehmen und die Maße mit den freigegebenen Plänen, Türlisten und örtlichen Gegebenheiten abzugleichen. Die Abrechnung hat positionsbezogen, prüffähig und nachvollziehbar zu erfolgen. Erforderliche Aufmaßblätter, Türlisten, Zuordnungen, Planmarkierungen, Lieferscheine, Nachweise und Fotodokumentationen sind beizufügen. Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen, zum Beispiel Zargenbefestigungen, Hinterfüllungen, Brandschutzfugen, Anschlussabdichtungen, Bodeneinstandsbereiche und Befestigungspunkte, sind vor dem Verschließen oder Überarbeiten zu dokumentieren. Mengen und Massen Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen, Türanzahlen, Elementgrößen, Zargentypen, Anschlagrichtungen, Brandschutzklassen, Rauchschutzanforderungen, Beschlagsausstattungen, Schließfunktionen und Zubehörteile vor Angebotsabgabe eigenständig zu prüfen. Grundlagen sind vor allem: Leistungsverzeichnis Türlisten Grundrisse Schnitte Detailpläne Brandschutzpläne Schließplan Ausstattungsbeschreibung Wand- und Bodenaufbauten Angaben zu Flucht- und Rettungswegen Ergeben sich erkennbare Abweichungen oder Unklarheiten, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Nachforderungen aufgrund erkennbarer, aber nicht angezeigter Unstimmigkeiten werden nicht anerkannt. Werk- und Montageplanung Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Detail- und Montageplanungen zu erstellen. Darzustellen und abzustimmen sind vor allem: Türtypen, Zargentypen, Elementgrößen und Öffnungsrichtungen Wandanschlüsse, Zargenbefestigungen und Hinterfüllungen Feuer- und Rauchschutzdetails F30-Festverglasungen in Aluminium-Elementen Anschlussfugen, Dichtungen, Bodendichtungen und Schwellen Anforderungen an Schallschutz und wärmeschutzrelevante Trennbereiche Türschließer, Feststellanlagen, Schließfolgeregelungen und Mitnehmerklappen Panikfunktionen, Notausgangsverschlüsse und Fluchtwegausstattung mechanische Schließanlage mit Zylinderlängen, Schließberechtigungen und Schlüsselkennzeichnung Türstopper, Wand- oder Bodenpuffer und Kollisionsschutz WC-Garnituren und Besetzt-/Frei-Anzeigen Schnittstellen zu Elektro, Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle, Feststellanlagen und Gebäudeautomation Revisions-, Wartungs- und Bedienanforderungen Werk- und Montageunterlagen sind rechtzeitig vor Fertigung und Montage zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung oder Freigabe durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Maßhaltigkeit, Systemkonformität, Zulassungskonformität, Funktion und Mangelfreiheit. Koordination mit anderen Gewerken Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren. Schnittstellen bestehen vor allem zu: Rohbau Trockenbau Estrich Bodenbelag Maler- und Beschichtungsarbeiten Elektroinstallation Brandmeldeanlage Zutrittskontrolle Feststellanlagen Lüftung und TGA Schlosser- und Metallbauarbeiten Fassaden- und Verglasungsarbeiten Brandschutzfachplanung Schallschutzplanung Der Auftragnehmer hat rechtzeitig sicherzustellen, dass Einbausituationen, Wandqualitäten, Befestigungen, Kabelübergänge, Türkontakte, Haftmagnete, Feststellanlagen, Bodendichtungen, Schwellen, Türstopper und Beschläge fachgerecht montiert und funktionsfähig betrieben werden können. Nachträgliche Änderungen an Feuer- und Rauchschutzabschlüssen dürfen nur nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers und des Herstellers erfolgen, soweit sie zulassungsrelevant sind. Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Oberflächen, Verglasungen, Beschläge und fertige Leistungen vorzusehen. Hierzu zählen vor allem: Schutz vor Beschädigung, Feuchtigkeit, Verschmutzung und Verformung trockene, standsichere und materialgerechte Lagerung Schutz von Holzoberflächen, Stahloberflächen, Aluminiumprofilen, Verglasungen und Beschlägen Schutz fertig montierter Türen bis zur Abnahme sichere Transportwege innerhalb des Gebäudes Vermeidung von Schäden an Wänden, Böden, Decken und angrenzenden Bauteilen Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, DGUV-Regelwerke und Baustellenordnung fachgerechter Umgang mit schweren Türflügeln, Glasbauteilen und Brandschutzelementen Beschädigte, verzogene, feuchte, verschmutzte oder nicht mehr zulassungskonforme Bauteile dürfen nicht eingebaut werden. Brandschutz Alle Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Brandschutzverglasungen, F30-Aluminium-Festverglasungen, Stahltüren T30/T90/RS, Feuerschutztüren T90/RS sowie zugehörige Beschläge und Zubehörteile sind entsprechend den bauaufsichtlichen Nachweisen, Klassifizierungen, Zulassungen, Bauartgenehmigungen, Herstellervorgaben und Montageanleitungen auszuführen. Zu beachten sind vor allem: Feuerwiderstandsklasse gemäß LV, Türliste und Brandschutzkonzept Rauchschutzanforderung RS, soweit ausgeschrieben Selbstschließung und dauerhaft funktionsfähige Schließung zugelassene Zargen-, Wand- und Befestigungssysteme zugelassene Hinterfüllungen und Anschlussfugen zugelassene Dichtungen, Bodendichtungen und Schwellenlösungen geeignete und zugelassene Schlösser, Bänder, Türdrücker, Türschließer und Panikbeschläge zulässige Verglasungen, Glashalterungen, Profile und Dichtstoffe Übereinstimmung mit Flucht- und Rettungswegplanung Kennzeichnungsschilder und Übereinstimmungsbestätigungen Wartungs- und Funktionsanforderungen Feuer- und Rauchschutzabschlüsse dürfen nicht gekürzt, gebohrt, gefräst, verändert oder mit zusätzlichen Bauteilen versehen werden, sofern dies nicht durch den jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis, die Montageanleitung oder eine schriftliche Herstellerfreigabe gedeckt ist. Türstopper, Bodentürpuffer, Wandpuffer, Feststeller, Haftmagnete oder sonstige Haltevorrichtungen dürfen die brandschutztechnische und rauchschutztechnische Funktion nicht beeinträchtigen. Bei Türen mit Selbstschließfunktion sind unzulässige Offenhaltungen ausgeschlossen. Schallschutz Türen, Zargen, Dichtungen, Bodendichtungen, Anschlussfugen und angrenzende Bauteile sind so auszuführen, dass die vertraglich geforderten Schallschutzwerte erreicht werden. Der Auftragnehmer hat bei schallschutzrelevanten Türen vor allem zu beachten: ausgeschriebenes Schalldämmmaß passende Türblatt-, Zargen-, Dichtungs- und Bodendichtungssysteme fachgerechte Hinterfüllung und Abdichtung der Zarge luftdichte Anschlussfugen geeignete Absenkdichtungen oder Schwellen korrekte Einstellung von Türblatt, Dichtungen und Schließdruck Vermeidung von Schallnebenwegen Verträglichkeit mit Bodenbelägen und Höhenversätzen keine unzulässigen Kürzungen von Türblättern Schallschutzanforderungen gelten nur als erfüllt, wenn Türblatt, Zarge, Beschläge, Dichtungen, Anschlussfugen und angrenzende Bauteile als Gesamtsystem funktionsgerecht ausgeführt sind. Werden durch Vorleistungen, Bauzustände oder Planungsangaben schallschutztechnische Anforderungen gefährdet, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Bedenken anzumelden. Wärmeschutz Soweit Türen, Zargen, Aluminium-Elemente, Festverglasungen oder Stahltüren Bereiche mit unterschiedlichen Temperaturzonen trennen, sind die wärmeschutztechnischen Anforderungen zu beachten. Dies betrifft vor allem Türen und Elemente zwischen: beheizten und unbeheizten Bereichen Treppenhäusern und Nutzbereichen Technikräumen und Aufenthaltsbereichen Fluren und angrenzenden Funktionsräumen Bereichen mit erhöhten Anforderungen an Luftdichtheit oder Energieeffizienz Wärmeschutzrelevante Bauteile sind mit geeigneten Türblättern, Profilen, Verglasungen, Dichtungen, Bodendichtungen und Anschlussfugen auszuführen. Wärmebrücken, unkontrollierte Luftströmungen, offene Fugen und unzureichende Dichtungsebenen sind zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen U-Werte, Verglasungsanforderungen, Dichtungssysteme und Herstellerdetails einzuhalten. Abweichungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und bedürfen der Freigabe. Mechanische Schließanlagen, Panikfunktion, WC-Garnituren und Türstopper Die mechanische Schließanlage ist inklusive Schließplan, Türliste und Nutzungsanforderungen vollständig funktionsfähig zu liefern und einzubauen. Hierzu gehören vor allem: Profilzylinder, Halbzylinder, Knaufzylinder oder Sonderzylinder gemäß Schließplan Schlüssel, Sicherungskarten und Schließberechtigungen Kennzeichnung und Zuordnung der Schlüssel Übergabeprotokoll für Schlüssel und Zylinder abgestimmte Zylinderlängen passend zu Türblatt, Beschlag und Schutzrosette Berücksichtigung von Feuerwehr-, Betreiber-, Technik- und Nutzeranforderungen Panikfunktionen und Notausgangsverschlüsse sind entsprechend den Anforderungen aus Türliste, Brandschutzkonzept und Fluchtwegplanung auszuführen. Die gewählte Funktion muss zur Nutzung, Fluchtrichtung und Türart passen. Nach Montage ist jede Panikfunktion einzustellen, zu prüfen und zu dokumentieren. WC-Garnituren sind vollständig mit Drückern, Rosetten, Besetzt-/Frei-Anzeige, Notöffnungsmöglichkeit und passender Verriegelung auszuführen, soweit im Leistungsverzeichnis gefordert. Türstopper sind so anzuordnen, dass Türen, Beschläge, Wände, Verglasungen, Möbel und technische Einbauten nicht beschädigt werden. Die Anordnung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Türstopper dürfen Rettungswege, Barrierefreiheit, Brandschutz, Rauchschutz und Türfunktionen nicht beeinträchtigen. Herstellervorgaben, Zertifizierungen, CE-Kennzeichnung und Nachweise Es dürfen nur geeignete, zugelassene, gekennzeichnete und für den jeweiligen Verwendungszweck freigegebene Produkte eingebaut werden. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und spätestens zur Abnahme folgende Unterlagen vorzulegen: Leistungserklärungen CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen allgemeine Bauartgenehmigungen Europäische Technische Bewertungen Klassifizierungsberichte für Feuer-, Rauch- und Schallschutz Prüfzeugnisse und Systemnachweise Übereinstimmungserklärungen und Unternehmererklärungen Montageanleitungen und Herstellervorgaben Wartungs- und Pflegeanleitungen Nachweise für Schlösser, Beschläge, Türschließer und Panikfunktionen Nachweise zu Verglasungen, Profilen und Brandschutzverglasungen Schallschutznachweise, soweit gefordert Wärmeschutznachweise, soweit gefordert Schließplan, Schlüsselverzeichnis und Übergabeprotokolle Dokumentation der Funktionsprüfungen Produkte ohne erforderlichen Nachweis, ohne erforderliche Kennzeichnung oder ohne Systemfreigabe dürfen nicht eingebaut werden. Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Ausbau, Austausch und Folgekosten nicht zulässiger oder nicht nachweisbarer Produkte. Dokumentation verdeckter Leistungen Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Verschließen oder Überarbeiten zu dokumentieren. Zu dokumentieren sind vor allem: Rohbauöffnung vor Einbau Wandart und Befestigungsuntergrund Zargenbefestigung Zargenhinterfüllung Brandschutzfugen und Anschlussausbildungen Befestigung von Aluminium-Elementen und Brandschutzverglasungen Einbau von Bodendichtungen, Schwellen und Anschlussprofilen Einbau von Türschließern, Feststellanlagen und Schließfolgeregelungen Einbau von Panikbeschlägen und Schlössern Einbau und Zuordnung der Schließzylinder Funktionsprüfung vor Übergabe Die Dokumentation ist mit Datum, Bauteilnummer, Türnummer, Lageangabe und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung schriftlich angezeigt, vom Auftraggeber angeordnet oder bestätigt und prüffähig nachgewiesen wurden. Stundenzettel sind spätestens am folgenden Werktag nach Ausführung vorzulegen. Sie müssen Art, Ort, Umfang, eingesetztes Personal, Geräte, Material und Leistungszeit eindeutig enthalten. Für verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Stundenlohnarbeiten ist zusätzlich eine Fotodokumentation vorzulegen. Nicht rechtzeitig vorgelegte oder nicht bestätigte Stundenlohnnachweise begründen keinen Vergütungsanspruch. Reinigung und Sauberkeit Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Transportwege und Montagebereiche arbeitstäglich sauber zu halten. Verpackungen, Schutzfolien, Bohrstaub, Späne, Dichtstoffreste, Montageschaumreste, Glasreste und sonstige Verunreinigungen aus dem eigenen Leistungsbereich sind unverzüglich zu beseitigen. Türen, Zargen, Beschläge, Verglasungen und angrenzende Oberflächen sind nach Abschluss der Arbeiten gereinigt und frei von Beschädigungen zu übergeben. Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen. Prüfungen, Nachweise und Dokumentation Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Funktionsprüfungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren. Zu prüfen und zu dokumentieren sind vor allem: Vollständigkeit der gelieferten Türen, Zargen, Elemente und Beschläge Übereinstimmung mit Türliste, Schließplan und Brandschutzunterlagen fachgerechter Einbau der Zargen und Türblätter lot- und fluchtgerechter Sitz Spaltmaße, Bodenluft und Dichtungssitz selbstständiges Schließen von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen Funktion von Türschließern, Schließfolgeregelungen und Feststellanlagen Funktion von Panik- und Notausgangsverschlüssen Funktion der Schlösser, Zylinder und Schließanlage Funktion der WC-Garnituren Lage und Funktion der Türstopper Zustand von Oberflächen, Kanten, Verglasungen und Beschlägen Einhaltung der Brandschutz-, Rauchschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzanforderungen Vollständigkeit der Hersteller-, CE-, Zulassungs-, Klassifizierungs- und Wartungsunterlagen Die vollständige Dokumentation ist spätestens zur Abnahme vorzulegen. Fehlende Nachweise können zur Verweigerung der Abnahme führen, soweit dadurch die Prüfbarkeit, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Vertragserfüllung betroffen ist. Abnahme Die Abnahme erfolgt nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter, funktionsfähiger und dokumentierter Fertigstellung der Leistung. Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist. Voraussetzung für die Abnahme sind vor allem: vollständiger Einbau aller Türen, Zargen, Aluminium-Elemente, Verglasungen, Schließanlagen und Zubehörteile mangelfreie Oberflächen und funktionsfähige Beschläge vollständige Einstellung aller Türfunktionen nachgewiesene Funktion von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen nachgewiesene Funktion von Panik- und Notausgangsverschlüssen vollständige Übergabe der Schlüssel, Sicherungskarten und Schließanlagenunterlagen vollständige Produkt-, CE-, Zulassungs-, Klassifizierungs- und Herstellernachweise vollständige Wartungs- und Bedienungsunterlagen vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen Beseitigung wesentlicher Mängel prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich Teilabnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzung einzelner Türen oder Bereiche gilt nicht automatisch als Abnahme. Einwände gegen das Leistungsverzeichnis Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Türlisten, Schließplan, Brandschutzanforderungen, Rauchschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen, Wärmeschutzanforderungen, Beschlagsausstattung, Panikfunktionen, Zargenarten, Einbausituationen oder Schnittstellen sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Unterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, zulassungskonform und abnahmefähig kalkuliert hat. Spätere Einwände werden nur anerkannt, wenn sie bei Angebotsbearbeitung trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren. Zusätzliche und geänderte Leistungen Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden. Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen. Dies gilt vor allem bei Änderungen an: Türarten Brandschutz- oder Rauchschutzklassen Schallschutzanforderungen Wärmeschutzanforderungen Zargentypen Wandanschlüssen Beschlägen Panikfunktionen Schließanlagen Verglasungen Feststellanlagen Türstoppern WC-Garnituren Oberflächen und Farbtönen Der Auftragnehmer hat auf mögliche Auswirkungen auf Bauzeit, Zulassung, Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Barrierefreiheit, Fluchtwege, Wartung und Abnahmefähigkeit unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht. Anerkennung der Vorbemerkungen Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an. Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind. Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Anforderungen an Innentüren, Holzinnentüren, Stahlzargen, Aluminium-Elemente, F30-Festverglasungen, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren, Stahltüren, mechanische Schließanlagen, Türstopper, Panikfunktionen, WC-Garnituren, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, CE-Kennzeichnung, Zertifizierungen, Herstellervorgaben, Dokumentation, Abrechnung und Abnahme vollständig berücksichtigt hat.
Besondere Vorbemerkungen - Innentüren
DGNB - Zertifizierung DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden. Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben. Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich. Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert. Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber  erreicht werden. Zur Sicherstellung und Koordinierung des Zertifizierungsprozesses sowie der Einhaltung der Anforderungen nach DGNB und QNG wurde die iproplan® Planungsgesellschaft mbh (Chemnitz), in Form des DGNB-Auditors beauftragt. Die für die Zertifizierung benötigten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sind auf Anforderung des Auditors bei diesem einzureichen. Der Auditor sammelt, prüft und bewertet die relevanten Planungsunterlagen und Dokumente, unter den Aspekten der DGNB & QNG Anforderungen und erstellt die erforderlichen Unterlagen für die DGNB Zertifizierung und das QNG-Siegel. Alle anfallenden Mehrkosten und anfallender Mehraufwand, für die DGNB-Zertifizierung sowie für die Einhaltung der Anforderungen nach QNG, sind in die entsprechende LV-Position mit einzukalkulieren. Im Folgenden werden die Anforderungen, Nachweise und Dokumentationsleistungen für diese Vergabeeinheit zusammengestellt. 1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich unbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen. Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden. Die sich hieraus ergebenden, detaillierten Anforderungen finden sich in beigefügter Anlage 1 (Spalte QN 2). Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen. Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen. Die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung sind beschrieben in Anlage 2 (Anhang Dokument 313). Die dort aufgeführten Anforderungen sind in Ihrer Gesamtheit umzusetzen, Abweichungen sind unzulässig. Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten. Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären. Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen: ➢ Hersteller & Produktname ➢ Angaben zum Einsatzort ➢ verbaute Menge ➢ Sicherheitsdatenblätter ➢ Technische Produktdatenblätter ➢ Herstellererklärungen ➢ EPD (Environmental Product Declaration) Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten: ➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen ➢ Außenwandaufbauten ➢ Innenwandaufbauten ➢ Deckenaufbauten ➢ Dachaufbauten ➢ Tiefgaragen Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden. 1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB -Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich. In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.). 1.1.1 Hölzer Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch: ➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) ➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) ➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden ➢ Auflistung des verbauten Holzes ➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse ➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen. 1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei „FSC-Mix“ oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat. Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise: ➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die vorhandenen Zertifikate ➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes) ➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) ➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden ➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen ➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC. Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern. 1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone). 2 Anforderungen Bauprozess – Baustelle Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden. 2.1 Lärmarme Baustelle Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen. 2.2 Staubarme Baustelle Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen. 2.3 Abfallarme Baustelle Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen. Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen. 2.4 Boden- und Grundwasserschutz Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen. Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung „umweltgefährlich“ zurückgegriffen werden. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen. Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt: Anlage 1 – Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2 Anlage 2 – Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB - Zertifizierung
01 Stahlzargen
01
Stahlzargen
01.01 Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 14,5 cm Mauerwerks-Stahlzargen, verzinkt-grundiertes Feinblech, 1,5 mm Blechstärke, 2 Bandtaschen VX - 160 3 - D verstellbar , incl. NTK - Dichtung grau Abmessungen : 63,5 - 101,0 x 213,5 / MW 14,5 cm liefern und fachgerecht montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
01.01
Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 14,5 cm
3.00
Stk
01.02 Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 20,5 cm wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 63,5 - 101,0 x 213,5 / MW 20,5 cn liefern und fachgerecht montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
01.02
Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 20,5 cm
143.00
Stk
01.03 Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 20,5 cm Mauerwerks Stahlzargen, wie vor beschrieben, jedoch 2-flg. 2 Bandtaschen VX-160 3-D verstellbar je Seite Abmessungen: 63,5 - 101,0 x 213,5 / 20,5 cm liefern und fachgerecht montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
01.03
Mauerwerks Stahlzargen, 63,5 - 101,0 x 213,5, MW 20,5 cm
1.00
Stk
01.04 GK Stahlzargen, 101,0 x 213,5, MW 12,5 cm 2-flg. GK - Schiebetürzarge Linea Set One, vormontiert, rahmenlos, für in der Wand laufende Schiebetüren, mit revisionierbarer Laufschiene Abmessungen: 150,0 x 213,5 / MW; Schale 2 = 10,0 (GK) liefern und fachgerecht montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
01.04
GK Stahlzargen, 101,0 x 213,5, MW 12,5 cm
5.00
Stk
01.05 Mehrpreis zu Pos. 1.1.2., Drückerhöhe 850 mm Mehrpreis zur Pos. 1.1.2. Drückerhöhe 850 mm nur Entfall der 3 - d Bänder
01.05
Mehrpreis zu Pos. 1.1.2., Drückerhöhe 850 mm
O
1.00
Stk
02 Innentüren aus Holz
02
Innentüren aus Holz
02.01 Objekttürblätter, Schallschutzklasse II Objekttürblätter Schallschutzklasse II Oberfläche: Resopal 0,8 mm HPL nach Oberflächenkollektion, Beanspruchungsgruppe S Klimaklasse II passende Türkante PZ-Schloss Edelstahl Stulp Klasse III 2 eingebaute Türblätter VX 7939 / 160 Edelstahl Objektdrücker U-Form Klasse III Edelstahl Abmessungen: 98,5 x 211,0 cm liefern und fachgerecht montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.01
Objekttürblätter, Schallschutzklasse II
95.00
Stk
02.02 Objekttürblätter mit Lichtausschnitt, Schallschutzklasse II Objekttürblätter mit Lichtausschnitt LA-DIN mit Klarglas Schallschutzklasse II Oberfläche: Resopal 0,8 mm HPL nach Oberflächenkollektion, Beanspruchungsgruppe S Klimaklasse II passende Türkante PZ-Schloss Edelstahl Stulp Klasse III 2 eingebaute Türblätter VX 7939 / 160 Edelstahl Objektdrücker U-Form Klasse III Edelstahl Abmessungen: 98,5 x 211,0 cm liefern und fachgerecht montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.02
Objekttürblätter mit Lichtausschnitt, Schallschutzklasse II
14.00
Stk
02.03 Objekttürblätter, Schallschutzklasse II wie vor beschrieben, jedoch Schallschutztür SK II als Feuchtraumtür Abmessungen: 98,5 x 211,0 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.03
Objekttürblätter, Schallschutzklasse II
1.00
Stk
02.04 Objekttürblätter, Feuchtraum Objekttürblätter, Feuchtraum, Oberfläche: Resapal 0,8 mm nach Oberflächenkollektion, Beanspruchungsgruppe S Klimaklasse II passende Türkante PZ-Schloss Edelstahl Stulp Klasse III Objektdrücker U-Form Klasse III Edelstahl Abmessungen: 73,5 x 211,0 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.04
Objekttürblätter, Feuchtraum
6.00
Stk
02.05 Objekttürblätter, Feuchtraum wie vor beschrieben , jedoch Abmessungen: 98,5 x 211,0 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.05
Objekttürblätter, Feuchtraum
2.00
Stk
02.06 Objekttürblätter, Feuchtraum wie vor beschrieben , jedoch 2 - flg. , Teilung mittig , Kantenriegel Abmessungen: 98,5 x 211,0 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.06
Objekttürblätter, Feuchtraum
1.00
Stk
02.07 Objekttürblätter, Feuchtraum für Fertigbäder wie vor beschrieben, jedoch Feuchtraum für Sanitärfertigzellen 2 Bänder V0026WF vernickelt, einschl. 8 mm Unterschnitt (Zuluft unten). Abmessungen: 98,5 x 210,2 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.07
Objekttürblätter, Feuchtraum für Fertigbäder
95.00
Stk
02.08 Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum (dT-Tür) Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum (dT-Tür) Oberfläche: Resopal 0,8 mm nach Oberflächenkollektion, Beanspruchungsgruppe S Klimaklasse II passende Türkante PZ-Schloss Edelstahl Stulp Klasse III 2 eingebaute Türblätter VX 7939 / 160 vernickelt Objektdrücker U-Form Klasse III Edelstahl Abmessungen: 86 x 211 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.08
Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum (dT-Tür)
6.00
Stk
02.09 Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum (dT-Tür) Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum wie vor, jedoch Abmessungen: 98,5 x 211,0 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.09
Objekttürblätter, Vollspan - Feuchtraum (dT-Tür)
22.00
Stk
02.10 Schiebetür - Feuchtraum 2-flg. Schiebetür, Teilung mittig, Feuchtraum Oberfläche: Resopal 0,8 mm nach Oberflächenkollektion Beanspruchungsgruppe S Klimaklasse II passende Türkante ohne Schloss Bügelstoßgriff Edelstahl Abmessungen: 150,0 x 213,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
02.10
Schiebetür - Feuchtraum
5.00
Stk
03 Stahltüren
03
Stahltüren
03.01 T30 -Türelemente T30- Türelemente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion Oberfläche: verzinkt-grundiertes Stahlblech PZ-Schloss silberfarbig 2 eingebaute 3-D Türbänder vern. Gleitschienentürschließer Dorma TS 93B silber Feuerschutzgrt. mit Rosette, U-Form Edelstahl Abmessungen: 101,0 x 213,5 / 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.01
T30 -Türelemente
1.00
Stk
03.02 T30 -Türelemente wie vor beschrieben , jedoch Abmessungen: 126,0 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.02
T30 -Türelemente
2.00
Stk
03.03 T30 -Türelemente 2-flg. T30 - Türelement geprüft nach DIN 4109, Teilung asymmetrisch, Oberfläche: verzinkt - grundiertes Stahlblech PZ-Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3-D Türblätter vern. Gleitschienenschließer Dorma TS 93 GSR, Feuerschutzgrt. mit Rosetten, U-Form Edelstahl Abmessungen: 151,0 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.03
T30 -Türelemente
1.00
Stk
03.04 T30 -Türelemente wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 218,0 x 213,5 cm / MW 27,0 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.04
T30 -Türelemente
1.00
Stk
03.05 T30/RS-Türelemente T30/RS - Türelemente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion Oberfläche: verzinkt-grundiertes Stahlblech PZ-Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3-D Türbänder vern. Gleitschienentürschließer Dorma TS 93B silber Feuerschutzgrt. mit Rosette, U-Form Edelstahl Bullauge d = 450 mm F30 Brandschutzglas , Abmessungen: 88,5 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.05
T30/RS-Türelemente
1.00
Stk
03.06 T30/RS-Türelemente T30/RS - Türelemente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, Oberfläche: verzinkt-grundiertes Stahlblech, PZ-Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3-D Türbänder vern. Gleitschienentürschließer Dorma TS 93B silber Feuerschutzgrt. mit Rosette, U-Form Edelstahl Abmessungen: 101,0 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.06
T30/RS-Türelemente
10.00
Stk
03.07 T30/RS-Türelemente wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 126,0 x 213,5 cm / MW 20,5 cm, Tür-Nr.: siehe Türliste
03.07
T30/RS-Türelemente
4.00
Stk
03.08 T 30/RS Türelemente wie vor beschrieben, jedoch Freilaufschließer Dorma TS 99 FLR/K, inkl. Handauslöser, inkl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Abmessungen: 101,0 x 213,5 cm  / 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.08
T 30/RS Türelemente
1.00
Stk
03.09 T 30/RS Türelemente wie vor beschrieben, jedoch Bullauge d=450 mm F30 Brandschutzglas, Drehtürantrieb Dorma ED250 incl. 2 Flächentaster, inkl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Abmessungen: 101,0 x 213,5 cn / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.09
T 30/RS Türelemente
2.00
Stk
03.10 T 90/RS - Türelement T 90/RS - Türelement geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, Oberfläche: verzinkt-grundiertes Stahlblech, PZ-Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3-D Türbänder vern. Freilaufschließer Dorma TS 99 FLR / K, inkl. Handauslösertaster, inkl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Bullauge d=450 mm F30 Brandschutzglas, Feuerschutzgrt. mit Rosette, U-Form Edelstahl Abmessungen: 101,0 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.10
T 90/RS - Türelement
1.00
Stk
03.11 T 90/RS - Türelement wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 126,0 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.11
T 90/RS - Türelement
1.00
Stk
03.12 2 - flg. T 90 / RS - Türelement 2-flg. T90/RS- Türelemente geprüft nach DIN 4109, Teilung asymmetrisch, Oberfläche: verzinkt-grundiertes Stahlblech PZ-Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3-D Türbänder vern. Feststellanlage Dorma TS 93 EMR , inkl. Handauslösetaster, inkl. Inbetriebnahme/Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Vollpanikfunktion Feuerschutzgrt. mit Rosetten, U-Form Edelstahl Abmessungen: 168,5 x 213,5 cm / MW 27,0 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.12
2 - flg. T 90 / RS - Türelement
6.00
Stk
03.13 RS - Türelemente RS - Türelmente geprüft nach DIN 4109, als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, Oberfläche: verzinkt-grundiertes Stahlblech, PZ-Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3-D Türblätter vern. Freilaufschließer Dorma TS 99 FLR / K inkl. Handauslösertaste inkl. Inbetriebnahme / Abnahme , Prüfbuch und Prüfpalette , Feuerschutzgrt.: mit Rosette, U-Form Edelstahl Abmessungen: 113,5 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.13
RS - Türelemente
1.00
Stk
03.14 2 - flg. RS - Türelemente 2 - flg. RS - Türelmente geprüft nach DIN 4109, Teilung asymmetrisch Oberfläche: verzinkt-grundiertes Stahlblech, PZ-Schloss silberfarbig, 2 eingebaute 3-D Türblätter vern. Freilaufschließer Dorma TS 93 EMR, inkl. Handauslösertaste inkl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfpalette, Feuerschutzgrt.: mit Rosette, U-Form Edelstahl Abmessungen: 168,5 x 213,5 cm / MW 27,0 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.14
2 - flg. RS - Türelemente
5.00
Stk
03.15 ZK - Türelement ZK-Türelement, Türblatt grundiert im Farbton ähnl. RAL 9016, 2 Stück Bänder V0020 verzinkt, mit Rosette U-Form Edelstahl, Stahlumfassungszarge für Mauerwek, verz. grund. Feuerverzinktes Feinblech, 1,5mm Blechstärke, 4 Bandtaschen Norm, incl. NTK-Dichtung grau Abmessungen: 88,5 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.15
ZK - Türelement
3.00
Stk
03.16 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 101,0 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.16
ZK - Türelement
4.00
Stk
03.17 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch mit Lichtausschnitt LA D in Klarglas Abmessungen: 101,0 x 213,5 cm / MW 20,5 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.17
ZK - Türelement
2.00
Stk
03.18 Mehrzweck - Türelemente Mehrzweck - Türelemente als komplettes Element mit der entsprechenden Zargenkonstruktion, als Schiebetür vor der Wand laufend Abmessungen: 101,0 x 213,5 cm / MW 27,0 cm liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
03.18
Mehrzweck - Türelemente
1.00
Stk
03.19 ZK - Türelement ZK-Türelement, Türblatt grundiert im Farbton ähnl. RAL 9016, 2 Stück Bänder V0020 verzinkt, mit Rosette U-Form Edelstahl, Stahlumfassungszarge für GK, verz. grund. Feuerverzinktes Feinblech, 1,5mm Blechstärke, 4 Bandtaschen Norm, inkl. NTK-Dichtung grau Abmessungen: 63,5 x 213,5 cm / MW 12,5 cm Nur Lieferung, Montage durch Trockenbauer! Tür-Nr.: siehe Türliste
03.19
ZK - Türelement
3.00
Stk
03.20 ZK - Türelement wie vor beschrieben, jedoch Abmessungen: 76,0 x 213,5 cm / MW 12,5 cm Nur Lieferung, Montage durch Trockenbauer! Tür-Nr.: siehe Türliste
03.20
ZK - Türelement
13.00
Stk
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 Mehrpreis Mehrpreis bei 1 - flg. Holz - & Stahlinnentür für Panikfunktion durchgehende Nuss für Wechselgarnitur Tür-Nr.: siehe Türliste
04.01
Mehrpreis
2.00
Stk
04.02 Mehrpreis alternativ zur Vorpos. Mehrpreis bei 1 - flg. Holz - & Stahlinnentür für Panikfunktion geteilte Nuss für Drückergarnitur, Panik in Fluchrichtung (BGS) Tür-Nr.: siehe Türliste
04.02
Mehrpreis alternativ zur Vorpos.
O
1.00
Stk
04.03 Mehrpreis alternativ zur Vorpos. Mehrpreis bei 1 - flg. Holz - & Stahlinnentür für Panikfunktion geteilte Nuss für Drückergarnitur, Panik entgegen der Fluchtrichtung ( BGS ) Tür-Nr.: siehe Türliste
04.03
Mehrpreis alternativ zur Vorpos.
O
1.00
Stk
04.04 Mehrpreis Mehrpreis für Wechselgarnitur D / KN . anstatt D / D PZ Feuerschutz Tür-Nr.: siehe Türliste
04.04
Mehrpreis
2.00
Stk
04.05 Mehrpreis alternativ zur Vorpos. Mehrpreis für Wechselgarnitur D / KN , anstatt D / D PZ mit Brandschutz Tür-Nr.: siehe Türliste
04.05
Mehrpreis alternativ zur Vorpos.
O
1.00
Stk
04.06 Mehrpreis Mehrpreis für WC - Garnitur D / D WC anstatt D / D PZ Tür-Nr.: siehe Türliste
04.06
Mehrpreis
108.00
Stk
04.07 Stahlzargendichtung Stahlzargendichtung für bauseitige Stahlzargen der Nasszellen liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
04.07
Stahlzargendichtung
95.00
Stk
04.08 Obertürschließer Obertürschließer dorma TS 93 B  silber liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
04.08
Obertürschließer
O
22.00
Stk
04.09 Drehlager Drehlager mit Öffnungsbegrenzer Türschließer Farbe: Silber Türschließer Farbennorm: RAL 9006 U - Cover Oberfläche: Matt gebürstet U - Cover: Ja Montageplatte: Ja Gleitschiene Basis: Ja Hebel Oberfläche: Lackiert liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
04.09
Drehlager
93.00
Stk
04.10 Dorma TS 93 EMR, Größe EN 2 - 5 Gleitschienen-Türschließer nach EN 1154 im Contur Design, mit CE-Kennzeichnung. Mit stark anfallendem Öffnungsmoment für leichtes Türöffnen gemäß DIN SPEC 1104. Schließgeschwindigkeit, Endschlag, hydraulisch kontrollierte Öffnungsdämpfung sowie Schließverzögerung über Ventil komfortabel von vorne einstellbar. Montage auf der Bandseite. Montagekonsole mit universellem Lochgruppensystem. DIN - L und DIN - R verwendbar. Geprüft, gemäß EN 1158. Rauchmeldezentrale mit Betriebs- und Wartungsanzeige bündig in das Gehäuse der Anschlussmöglichkeit für weitere Melder, externe Handauslösung und potentialfreier Alarmkontakt. Anschlussspannung 230 V AC, Betriebsspannung 24 V DC. Im Gleitschienensystem integrierte elektromechanische Feststellung, 24 V DC, nach EN 1155. Feststellpunkt (zwischen 80° und 130°) und Ausrückkraft stufenlos einstellbar. Bauhöhe 30 mm. Allgemein bauaufsichtlich zugelassen vom DIBt, Berlin, als Festatellanlage. Abnahmeprüfung vorgeschrieben. Eignungsnachweis mit der jeweiligen Feuer- und Rauchschutztür erforderlich. silberfarbig, Schließkraft EN 2 - 5 Inkl. Handauslösetaster, inkl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, liefern und montieren
04.10
Dorma TS 93 EMR, Größe EN 2 - 5
O
1.00
Stk
04.11 Dorma TS 99 FLR - K. EN 2 - 5 Gleitschienen-Türschließer nach EN 1154 im Contur Design, mit CE-Kennzeichnung, für Türbreiten bis 1250 mm, mit elektrohydraulischer Feststellung, geprüft nach EN 1155 und Freilauffunktion ab Türöffnungswinkel > 0°. Schließgeschwindigkeit und Endschlag stufenlos einstellbar. DIN - L und DIN - R verwendbar. Gleitschiene mit integriertem Netzteil und Rauchmelder mit Betriebs- und Wartungsanzeige. Bauhöhe 30 mm. Anschlussmöglichkeit für weitere Melder und externe Handauslösung, potenzialfreier Alarmkontakt. Anschlussspannung 230 V AC, Betriebsspannung 24 V DC. Türblattmontage Bandseite. Allgemein bauaufsichtlich zugelassen vom DIBt, Berlin, als Feststellanlage.  Abnahmeprüfung vorgeschrieben. Eignungsnachweis mit der jeweiligen Feuer- und Rauchschutztür erforderlich. Farbton silberfarbig Inkl. Handauslösetaster, inkl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette liefern und montieren Tür-Nr.: siehe Türliste
04.11
Dorma TS 99 FLR - K. EN 2 - 5
1.00
Stk
04.12 Bodentürstopper Bodentürstopper, Edelstahl, "Schildkröte", Wandtürstopper Edelstahl, Länge 30 mm liefern und montieren
04.12
Bodentürstopper
O
1.00
Stk
04.13 Türstopper Bummsinchen liefern und montieren
04.13
Türstopper
300.00
Stk
05 Mechanische Schließanlage für übergeordnete Türen
05
Mechanische Schließanlage für übergeordnete Türen
05.01 Schließanlage Generalhauptschlüsselanlage EVVA - System EPS - M in Kompaktbauweise, 5-stiftig, mit lebenslangem Markenschutz "EVVA"
05.01
Schließanlage
O
L
1.00
psch
05.02 Doppelzylinder Doppelzylinder EVVA, Baulänge bis Mitte Sperrnase 31 mm / 31 mm, Gesamtlänge 62 mm NI - Oberflächenausführung Nickel 3 Eigenschlüssel im Zylinderpreis enthalten
05.02
Doppelzylinder
215.00
Stk
05.03 Hauptzylinder Hauptzylinder EVVA , 32 mm bis Mitte Schließnase, 41 mm Gesamtlänge NI-Oberflächenausführung Nickel 3 Eigenschlüssel im Zylinderpreis enthalten
05.03
Hauptzylinder
O
10.00
Stk
05.04 Knaufzylinder Knaufzylinder EVVA, Baulänge bis Mitte Sperrnase 31 mm / Knaufseite 31 mm, Gesamtlänge 62 mm, NI-Oberflächenausführung Nickel KKN - Kegelknauf 3 Eigenschlüssel im Zylinderpreis enthalten.
05.04
Knaufzylinder
O
1.00
Stk
05.05 Zylinderverlängerung Zylinderverlängerung (DZ, KZ, HZ) je 5 mm
05.05
Zylinderverlängerung
650.00
Stk
05.06 BSZ - Zuschlag BSZ-Zuschlag Komfort- und Sicherheitsoption, Doppelzylinder ist auch sperrbar wenn auf einer Seite ein sperrberechtigter Schlüssel steckt. Diese Option ist längenabhängig.
05.06
BSZ - Zuschlag
215.00
Stk
05.07 Generalhauptschlüssel Generalhauptschlüssel Erstanfertigung
05.07
Generalhauptschlüssel
20.00
Stk
05.08 Gruppenschlüssel Gruppenschlüssel Erstanfertigung
05.08
Gruppenschlüssel
120.00
Stk
05.09 Eigenschlüssel Eigenschlüssel bei gleichzeitiger Zylinderbestellung
05.09
Eigenschlüssel
O
1.00
Stk
06 Aluelemente
06
Aluelemente
06.01 Baubeschreibung Rauchschutztüren Rauchschutztür aus Aluminium - Profilen CF RS - 1 , 1 - flüglig , Zulassung P - 120001618 - 90 CF RS - 2 , 2 - flüglig , Zulassung P - 120001618-100 Ausführung Flächenbündige, Einkammer Aluminium - Profilrohrkonstruktion, Bautiefe 74 mm, Ansicht 150 mm, mit zweifacher, dreiseitig umlaufender EPDM - Anschlagdichtung, Profile mit einseitigem Glasfalz und Glashalteleisten auf Bandgegenseite Brandschutzverglasung Türen, Oberlichter und Seitenteile mit Sicherheitsglas VSG, 6 mm dick Schwelle Montageschiene Zarge Rohrrahmenzarge (Blendrahmen) Beschlag je Flügel 2 zweiteilige Aluminium. Anschraubbänder, dreidimensional verstellbar, 3 Sicherungszapfen, Obertürschließer mit Gleitschiene GEZE TS 5000 EC - Linie, ggf. integrierter Schließfolgeregler, Einfachschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, verkröpfte Alu-Rundgriff-Drückergarnitur mit Stahlkern und Oval-Rosetten, Falztriebriegel im Standflügel Oberfläche Endlackierung (pulverbeschichtet) nach RAL 7016 Montage inkl. Montage
06.01
Baubeschreibung Rauchschutztüren
O
L
1.00
psch
06.02 1 - flg. RS - Aluelement 1-flg. RS-Aluelement, Abmessungen: 126,0 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.02
1 - flg. RS - Aluelement
3.00
Stk
06.03 1 - flg. RS - Aluelement 1 - flg. RS - Aluelement, Freilaufschließer Dorma TS 99 FLRincl . Handauslösetaste, einschl. Inbetriebnahme  / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Abmessungen : 126,0 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.03
1 - flg. RS - Aluelement
1.00
Stk
06.04 Baubeschreibung Feuerschutztüren Feuerschutztür aus Aluminium - Profilen CF T 30-1 , 1 - flüglig , CF T 30-2 , 2 - flüglig , jeweils Zulassung Z - 6.20 - 1845 Ausführung Flächenbündige, thermisch getrennte Aluminium-Profilrohrkonstruktion, Bautiefe 74 mm, Ansicht 150 mm, mit zweifacher, dreiseitig umlaufender EPDM-Anschlagdichtung, Profile mit einseitigem Glasfalz und Glashalteleisten auf Bandgegenseite Brandschutzverglasung Türen, Oberlichter und Seitenteile mit Contraflam 30 - N2 - Glas, 16 mm dick Schwelle Montageschiene Zarge Rohrrahmenzarge (Blendrahmen) Beschlag je Flügel 2 zweiteilige Aluminium-Anschraubbänder, dreidimensional verstellbar, 3 Sicherungszapfen, Obertürschließer mit Gleitschiene nGEZE TS 5000 EC - Line, ggf integrierter Schließfolgeregler, Einfallenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, verkröpfte Alu-Rundgriff-Drückergarnitur mit Stahlkern und Oval-Rosetten, Falztreibriegel im Standflügel Oberfläche Endlackierung (puverbeschichtet) nach RAL 7016 Montage inkl. Montage
06.04
Baubeschreibung Feuerschutztüren
L
1.00
psch
06.05 1 - flg. T 30 / RS - Aluelement 1 - flg. T 30 RS-Aluelement, Abmessungen: 126,0 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.05
1 - flg. T 30 / RS - Aluelement
1.00
Stk
06.06 1 - flg. T 30 / RS - Aluelement 1 - flg. T30 / RS - Aluelement, Freilaufschließer Dorma TS 99 FLRincl. inkl. Handauslösetaster, einschl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Abmessungen: 113,5 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.06
1 - flg. T 30 / RS - Aluelement
1.00
Stk
06.07 1 - flg. T 30 / RS - Aluelement 1 - flg. T30 / RS - Aluelement, Freilaufschließer Dorma TS 99 FLRincl. inkl. Handauslösetaster, einschl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette Abmessungen: 126,0 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.07
1 - flg. T 30 / RS - Aluelement
1.00
Stk
06.08 2 - flg. T 30 / RS - Aluelement 2 - flg. T30 / RS - Aluelement, Teilung mittig, Abmessungen: 201,0 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.08
2 - flg. T 30 / RS - Aluelement
1.00
Stk
06.09 F 30 - Festverglasung F 30 Festverglasung Abmessung: 126,0 x 126,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.09
F 30 - Festverglasung
4.00
Stk
06.10 F 30 - Festverglasung F 30 - Festverglasung Abmessung: 126,0 x 213,5 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.10
F 30 - Festverglasung
3.00
Stk
06.11 F 30 - Festverglasung F 30 - Festverglasung, Abmessung: 201,0 x 226,9 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.11
F 30 - Festverglasung
2.00
Stk
06.12 Baubeschreibung T 90 / RS - Feuerschutztüren T 90 / RS - Feuerschutztür aus Aluminium - Profilen CF T 90-1, 1-flüglig, CF T 90-2, 2-flüglig, jeweils Zulassung Z - 6.20 - 1845 Ausführung Flächenbündige, thermische getrennte Aluminium-Profilrohrkonstruktion, Bautiefe 74 mm, Ansicht 150 mm, mit zweifacher, dreiseitig umlaufender EPDM - Anschlagdichtung, Profile mit einseitigem Glasfalz und Glashalteleisten auf Bandgegenseite Brandschutzverglasung Türen, Oberlichter und Seitenteile mit Contraflam 30 - N2 - Glas, 16 mm dick Zarge Rohrrahmenzarge (Blendrahmen) Beschlag je Flügel 2 zweiteilige Aluminium-Anschraubbänder, dreidimensional verstellbar, 3 Sicherungszapfen, Obertürschließer mit Gleitschiene GEZE TS 5000 EC - Line, ggf. integrierter Schließfolgeregler, Einfallenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, verkröpfte Alu-Rundgriff-Drückergarnitur mit Stahlkern und oval-Rosetten, Falztreibriegel im Standflügel Oberfläche Endlackierung (pulverbeschichtet) nach RAL 7016
06.12
Baubeschreibung T 90 / RS - Feuerschutztüren
L
1.00
psch
06.13 2 - flg. T 90 / RS - Aluelement 2-flg. T 90 / RS - Aluelement, Teilung symmetrisch Freilaufschließer Dorma TS 99 FL GSR EMR inkl. Handauslösertaster, einschl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Abmessungen: 168,5 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.13
2 - flg. T 90 / RS - Aluelement
1.00
Stk
06.14 Baubeschreibung Rahmentür aus Aluminium - Profilen Rahmentür aus Aluminium - Profilen Ausführung Flächenbündige, Einkammer Aluminium-Profilrohrkonstruktion, Bautiefe 74 mm, Ansicht 150 mm, mit zweifacher, dreiseitig umlaufender EPDM-Anschlagdichtung, Profile mit einseitigem Glasfalz und Glashalteleisten auf Bandgegenseite Brandschutzverglasung Türen, Oberlichter und Seitenteile mit Sicherheitsglas VSG, 6 mm dick Schwelle Montageschiene Zarge Rohrrahmenzarge (Blendrahmen) Beschlag je Flügel 2 zweiteilige Aluminium-Anschraubbänder, dreidimensional verstellbar, 3 Sicherungszapfen, Einfallenschloss, vorgerichtet für Profilzylinder, verkröpfte Alu-Rundgriff-Drückergarnitur mit Stahlkern und Oval-Rosetten, Falztreibriegel im Standflügel Oberfläche Endlackierung (pulverbeschichtet) nach RAL 7016 Montage inkl. Montage
06.14
Baubeschreibung Rahmentür aus Aluminium - Profilen
L
1.00
psch
06.15 1 - flg. Aluelement 1-flg. Aluelement, dTs, Freilaufschließer Dorma TS 99 FLR inkl. Handauslösertaster, inkl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Abmessungen: 126,0 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.15
1 - flg. Aluelement
3.00
Stk
06.16 2 - flg. Aluelement 2-flg. Aluelement, Teilung asymetrisch, Freilaufschließer Dorma TS 99 FL GSR EMR     inkl. Handauslösetaster, inkl. Inbetriebnahme / Abnahme, Prüfbuch und Prüfplakette, Abmessungen: 201,0 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.16
2 - flg. Aluelement
2.00
Stk
06.17 2 - flg. Aluelement 2-flg. Aluelement, Teilung symetrisch, Abmessungen: 201,0 x 226,0 cm Tür-Nr.: siehe Türliste
06.17
2 - flg. Aluelement
3.00
Stk
07 Automatische Schiebetüranlage (Windfang)
07
Automatische Schiebetüranlage (Windfang)
07.01 Haupteingang Innen Haupteingang Innen Tür - Nr. 1 Anlage Automatische energiesparende Fluchtweg-Schiebetütanlage Typ dormakaba FST PRO FLEX in feingerahmter Ausführung mit thermischer Trennung, ausgestattet mit einer in Fluchtwegen einsetzbaren Magnetverriegelung Verglasung Isoverglasung, klar, 49,76 mm VSG 8,76 - SZR 15 - ESG 5 - SZG 16 - ESG 5 UG 0,6 w.Kt Antriebstyp Flchtweg-Schiebetürantrieb ES 250 PRO FST in redundanter Ausführung nach DIN 18650 / EN 16005 auf 1,5 Mio. Lastwechsel, Schutzart IP 20 nach DIN EN 60529 und DIN 40 050 Teil 9 Türtyp 2-flüglig Bauart Schiebetüranlage mit feststehendem Seitenteil, ohne Oberlicht Montageart Durchgangsmontage mit LM-Träger 100 / 36 Farbe Farbbezeichnung/ -code: RAL 9016 Innenverkleidung Standardverkleidung Farbe RAL 9016 (Verkehrsweiss) Maße Anlagenbreite B: 3010 mm Anlagenhöhe H: 2600 mm Antriebshöhe: 100 mm Lichte Weite LW: 1415 mm Lichte Höhe LH: 2500 mm Schnittlänge Innenverkleidung: 3058 mm Länge LM-Träger: 3010 mm Flügelbreite Links: 746,5 mm Flügelbreite Rechts: 746,5 mm Flügel Gewicht: 57,69 kg Seitenteilbreite Links: 797,5 mm Seitenteilbreite Rechts: 797,5 mm Sicherheit 2 Stck. ES PTOLINE Kombinationssensor IXIO CAN, schwarz 2 Stk. Schutzflügel vor dem Fahrflügel, Verglasung ESG klar, mit polierten Kanten dehnbar gelagert mit Drehverriegelung Farbausführung Beschlag: Silber Schutzflügelbreite Links 797,5 mm Schutzflügelbreite Rechts 797,5 mm Schutzflügelhöhe: 2500 mm Türansteuerung 1 Stk. Elektronischer Programmschalter CAN System 55 x 55, Kompatibel zu System 55 1 Stk. Notschalter CAN grün 1 Stk. FR - S55 1 1 - fach Rahmen Standard 55 weiß 1 Stk. Schlüsseltaster KT 3-1, UP, inkl. Profilhalbzylinder 1 Stk. Taster S55, weiß UP mit Rahmen Türverriegelung 1 Stk. mechanisches Hakenriegelschloss 1 Stk. ES PROLINE Magnetverriegelung 1 Stk. ES PROLINE Türzustandsmeldung 1 Stk. Profilzylinder Funktionserweiterung 1 Stk. Aufpreis je 100 mm für Antriebsprofil HD 1 Stk. ES PROLINE Akku Paket Standard 2 Stk. Adapter CAN (bestehend aus 4 Klemmen und 1 Buchse), bauseitige Kabel, Verpackungseinheit mit 2 Stk. Dienstleistung Montage und zeitgleiche Inbetriebnahme Kundenhinweise Anzeige Wärmedurchgangskoeffizient Der Wärmedurchgangskoeffizient gemäß EN ISO 10077-1 beträgt 1.27 W / (m2*K) Erfüllung der Energieeinsparverordnung Die angebotene Türanlage erfüllt die Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020. Element Gewichte / Abmessungen Fahrflügel links von SK: 57,49 kg Fahrflügel rechts von SK: 57,49 kg Breite Seitenteil links von Schließkante: 61,42 kg Breite Seitenteil rechts von Schließkante: 61,42 kg Schutzflügel vor dem Fahrflügel links: 49,84 kg Schutzflügel vor dem Fahrflügel rechts: 49,84 kg Antriebslänge: 2930 mm
07.01
Haupteingang Innen
1.00
Stk
07.02 Haupteingang Außen Haupteingang Außen Tür - Nr. 2 Anlage Automatische energiesparende Fluchtweg-Schiebetütanlage Typ dormakaba FST PRO GREEN in feingerahmter Ausführung mit thermischer Trennung, ausgestattet mit einer in Fluchtwegen einsetzbaren Magnetverriegelung Verglasung Isoverglasung, klar, 49,76 mm VSG 8,76 - SZR 15 - ESG 5 - SZG 16 - ESG 5 UG 0,6 w.Kt Antriebstyp Fluchtweg-Schiebetürantrieb ES 250 PRO FST in redundanter Ausführung nach DIN 18650 / EN 16005 auf 1,5 Mio. Lastwechsel, Schutzart IP 20 nach DIN EN 60529 und DIN 40 050 Teil 9 Türtyp 2-flüglig Bauart Schiebetüranlage mit feststehendem Seitenteil, ohne Oberlicht Montageart Durchgangsmontage mit LM-Träger 100 / 82 Farbe Farbbezeichnung/ -code: RAL 9016 Innenverkleidung Standardverkleidung Farbe wie Anlagenfarbe Maße Anlagenbreite B: 3010 mm Anlagenhöhe H: 2600 mm Antriebshöhe: 100 mm Lichte Weite LW: 1415 mm Lichte Höhe LH: 2496 mm Schnittlänge Innenverkleidung: 3058 mm Länge LM-Träger: 3010 mm Flügelbreite Links: 757,5 mm Flügelbreite Rechts: 757,5 mm Flügel Gewicht: 85,08 kg Seitenteilbreite Links: 797,5 mm Seitenteilbreite Rechts: 797,5 mm Sicherheit 2 Stck. ES PTOLINE Kombinationssensor IXIO CAN, schwarz 2 Stk. Schutzflügel vor dem Fahrflügel, Verglasung ESG klar, mit polierten Kanten dehnbar gelagert mit Drehverriegelung Farbausführung Beschlag: Silber Schutzflügelbreite Links: 797,5 mm Schutzflügelbreite Rechts: 797,5 mm Schutzflügelhöhe: 2496 mm Türansteuerung 1 Stk. Elektronischer Programmschalter CAN System 55 x 55, Kompatibel zu System 55 1 Stk. Notschalter CAN grün 1 Stk. FR - S55 1 1-fach Rahmen Standard 55 weiß 1 Stk. Schlüsseltaster KT 3-1, UP, inkl. Profilhalbzylinder 1 Stk. Taster S55, weiß UP mit Rahmen Türverriegelung 1 Stk. mechanisches Hakenriegelschloss 1 Stk. ES PROLINE Magnetverriegelung 1 Stk. ES PROLINE Türzustandsmeldung 1 Stk. Profilzylinder Funktionserweiterung 1 Stk. Aufpreis je 100 mm für Antriebsprofil HD 1 Stk. ES PROLINE Akku Paket Standard 2 Stk. Adapter CAN (bestehend aus 4 Klemmen und 1 Buchse), bauseitige Kabel, Verpackungseinheit mit 2 Stk. Dienstleistung Montage und zeitgleiche Inbetriebnahme Kundenhinweise Anzeige Wärmedurchgangskoeffizient Der Wärmedurchgangskoeffizient gemäß EN ISO 10077-1 beträgt 1.27 W / ( m2*K ). Erfüllung der Energieeinsparverordnung Die angebotene Türanlage erfüllt die Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020. Element Gewichte / Abmessungen: Fahrflügel links von SK: 85,08 kg Fahrflügel rechts von SK: 85,08 kg Breite Seitenteil links von Schließkante: 89,58 kg Breite Seitenteil rechts von Schließkante: 89,58 kg Schutzflügel vor dem Fahrflügel links: 49,76 kg Schutzflügel vor dem Fahrflügel rechts: 49,76 kg Antriebslänge: 2930 mm Magnetverriegelung in Fluchtwegtüren Proline Die angebotene Anlage ist eine im Betrieb verriegelbare Fluchtweg-Schiebetür mit Baumusterzulassung. Es ist keine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung notwendig. Wir weisen sie jedoch darauf hin, das bei Verzicht auf den inneren Radarmelder oder bei Abschaltung des 24 h Selbsttests eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bauseits erforderlich ist. Die zugelassene Fluchtwegfunktion erfüllt die Türanlage nicht im Betriebszustand `Aus`. Magnetriegelung und manuelle Verriegelung in Fluchtwegtüren: Die zugelassene Fluchtwegfunktion erfüllt die Türanlage nicht, wenn sie zusätzlich manuell verriegelt wird.
07.02
Haupteingang Außen
1.00
Stk
08 Rauchschutzvorhang
08
Rauchschutzvorhang
08.01 Feuer- / Rauchschutzabschluss Feuer- / Rauchschutzabschluss Typ TFF-S, System KGG nach EN 16034:2016, zur Verhinderung des Flammen- und Brandgasdurchtritts mit Reduzierung der Strahlungsleistung! Klassifizierung gem. EN 13501-2:2016 Klassifizierte Leistung S200 C2 CE-Zertifikat der Leistungsbeständigkeit Nr.: A2:2016 Kugelgelagerte architektonisch ansprechende Führungsschienen gewährleisten ein sicheres und verschleißarmes Schließen und Öffnen auch bei Zugluft. lichte Breite x Abrolllänge: 1.280 x 2.320 mm Anlagenaußenmaß B x H: 1.440 x 2.520 mm Gehäuseabmessungen: 250 x 200 mm Montageart Gehäuse: auf der Wand Abhängung: nein Führungsschiene: 80 x 70 mm Montageart Führungsschienen: auf der Wand Abschlussleiste: wahlweise Standard verzinkt o. Granilattasche Schließrichtung: vertikal von oben nach unten Antrieb zum öffnen: 230 V Schließen durch Eigengewicht (Gravity Fail Safe - Prinzip) Systemoberfläche: Standard / verzinktes Stahlblech
08.01
Feuer- / Rauchschutzabschluss
1.00
Stk
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch. Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach VOB/C, ATV DIN 18299 und den jeweiligen ATV DIN geschuldet sind. Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt. Für einfache Arbeiten, wie Stemmarbeiten, Räumarbeiten, Zuarbeiten, Materialreichen oder Reinigungsarbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche Lohn-, Gehalts-, Gemein-, Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge, Kleinmaterial, An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle. Geräte, Maschinen, Dachdeckeraufzüge, Hebezeuge, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden. Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten: Baustelle, Datum und Ausführungsort, Art der ausgeführten Leistung, Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten, Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte, Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe, verwendete Materialien und Materialmengen. Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis zu den Stundenlohnarbeiten
09.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
O
1.00
Std
09.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.02
Stundensatz Facharbeiter/in
O
1.00
Std
09.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.03
Stundensatz Helfer/in
O
1.00
Std
09.04 Stundensatz Auszubildene Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
09.04
Stundensatz Auszubildene
O
1.00
Std