Hzg/San Vorderhaus
Neuapostolische Kirche DD
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BAUBESCHREIBUNG Umbau und Sanierung eines mehrgeschossigen denkmalgeschützen Wohngebäudes (Vorderhaus=VH) und eines mehrgeschossigen Kirchengebäudes (Hinterhaus=HH) mit zusätzlichen Wohnungen (Hybrid - Kirche und Wohnen). Zwischen den Gebäuden 1. Hinterhof, nach dem HH 2. Hinterhof. BAUBESCHREIBUNG HINTERHAUS (HH) Das Hinterhaus steht nicht unter Denkmalschutz. Das Hinterhaus wird durch die Gemeinde kirchlich genutzt. Da das bestehende Gebäude nicht mehr den Ansprüchen einer zeitgemäßen kirchlichen Nutzung entspricht und einen erheblichen Sanierungsbedarf hat, wurde auch im Hinblick auf den stark reduzierten Bedarf von Sitzplätzen entschieden, die kirchliche Nutzfläche zu reduzieren. Dadurch entsteht die Möglichkeit des Einbaus von drei Wohnungen im Erdgeschoss. Die neuen, verkleinerten kirchlichen Räumlichkeiten sind in das Gebäude zu integrieren. Das Hinterhaus ist energetisch zu sanieren. Dazu liegen auch schon genehmigte KFW-Förderanträge vor, die in der Abrechnung der Gewerke besonders zu berücksichtigen sind. Alle nicht statischen Einbauten werden abgebrochen. Statische Veränderungen betreffen tragende Wände im EG und 1. OG. Die Deckenkonstruktion des Zwischengeschosses wird vollständig erneuert als Stahl-Holzkonstruktion. Die vorhandenen Holzbalkendecken werden vollständig freigelegt, holzschutztechnisch geprüft und geometrisch angepasst. Ertüchtigung der Decken an aktuelle Schallschutz- und Brandschutzanforderungen. Erhalt des Treppenhauses ins 1. Obergeschoß, Neubau eines Treppenhauses in das Zwischengeschoß und das Dachgeschoß. Neubau eines Aufzuges. Die Mieteinheiten im HH sollen mit Fussbodenheizung, die kirchlichen Räume mit statischen Heizkörpern ausgestattet werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über den bestehenden Nahwärmeanschluss ins Vorderhaus. Die Fassade erhält einen Wärmedämmputz. Die Fensteröffnungen in den beiden Obergeschossen werden der neuen Raumstruktur angepasst. Die Fassadenöffnungen im Erdgeschoss bleiben im Bereich der Wohnungen erhalten, es werden Türausschnitte für Wohnungs- und Terrassenzugänge hergestellt. Die Dachdeckung wird vollständig unter Erhalt des Dachstuhles erneuert. BAUBESCHREIBUNG VORDERHAUS (VH) Das Vorderhaus steht unter Denkmalschutz. Die aktuell im Vorderhaus untergebrachten Räume kirchlicher Nutzung sollen im Hinterhaus integriert werden. Das Erdgeschoss mit ehemaligen kirchlichen Nebenräumen wird zu einer größeren Wohnung zur Vermietung als studentische Apartements umgebaut. In den Wohnungen in den oberen Geschossen sollen Sanierungen und Modernisierungen an den Leitungen von HLSE sowie den sanitären Anlagen erfolgen um einen zeitgemäßen Standard, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz, zu erhalten. Die zum Hinterhof ausgerichteten Wohnungen im EG-2.OG sollen einen Balkon / Terasse erhalten. Die Wohnungen im Dachgeschoss sind energetisch zu modernisieren. Die Dacheindeckung und die Fenster werden erneuert. Die elektrische Anlage, die Heizungsanlage und die Sanitäranlage bleiben im wesentlichen erhalten. Das Vorderhaus ist bewohnt. Für die Umbauarbeiten im Erdgeschoß und Dachgeschoß werden die Wohnungen freigezogen, alle weiteren Baumaßnahmen finden im bewohnten Zustand statt. AUSSENANLAGEN Die Gestaltung der Außenräume soll den kirchlichen wie auch wohnwirtschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Im Hinterhof sollen die vorhandenen Garagen abgebrochen werden und ein Eingangsfoyer, ein überdachter Müllplatz und ein überdachter Fahrradabstellplatz entstehen. Für die Mieter soll der Zugang zu den Wohnungen wie auch die Restfläche im rückwärtigen Bereich als Aufenthaltsfläche mit Aufenthaltsqualität zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren soll die Fläche dem Anspruch einer kirchlichen Nutzung (z.B. für Gemeindefeste) entsprechen. Im zweiten Hinterhof sind die vorhandene Garage und die 2 Treppenhäuser abzubrechen. Es sind Terrassen für die Mieter im Erdgeschoss des Hinterhauses zu schaffen. Die mieterunabhängige Zugänglichkeit zum zweiten Hinterhof ist sicherzustellen. STÄDTEBAULICHE SITUATION Das Grundstück, das ausschließlich von der Böhmischen Strasse aus erschlossen wird, ist mit einer Blockbebauung mit Vorder(IV+DG)-sowie Hinterhaus(III+D) bebaut. Das Hinterhaus ist durch eine Durchfahrt im Vorderhaus erschlossen. Im Osten wie im Westen schließt sich an das Vorderhaus eine homogene Blockrandbebauung an. An das Hinterhaus schließen sich beidseitig Nebengelasse der Nachbargrundstücke sowie Wohnbebauung an. WICHTIGE PARAMETER DER GEBÄUDE Bau-Null HH: +115,18 m über NHN = OK FFB EG Bau-Null VH: +114,57 m über NHN = OK FFB EG Bestandsgebäude HH L x B: ca. 28,3 m x 15,5 m Bestandsgebäude VH L x B: ca. 26,8 m x 13,5 m Gebäudehöhe über Gelände HH: ca. 15 m Gebäudehöhe über Gelände VH: ca. 17,4 m Geschossanzahl (über Gelände) HH: 4 Geschossanzahl (über Gelände) VH: 5 1. Innenhof L x B ca. 26 m x 14,5 m 2. Innenhof L X B ca. 27 m x 8,4 m
BAUBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung NAK Böhmische Straße 37, 01099 Dresden Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet: Planunterlagen Es sind nur vom Auftraggeber freigegebene Pläne für die Bauausführung zu benutzen. Zum Bauanlauf erfolgt einmalig und in einfacher Ausfertigung die Übergabe der freigegebenen Pläne als Papierexemplar, danach erfolgt die Aktualisierung der Pläne über die Plattform des AG. Es ist die vom Auftraggeber vorgegebene Datenplattform zu verwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, weitere Pläne eigenverantwortlich über die Plattform einzuholen, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu plotten / drucken bzw. Unterlagen zu übergeben. Die Kommunikation zu geänderten Plänen erfolgt jeweils per Mail bzw. über das Bauprotokoll. Die Zugangsberechtigung zur Plattform erfolgt durch den AG und ist von diesem abzufragen. Angaben zur Baustelle Alle Arbeiten erfolgen abschnittweise, zeitversetzt und ggf. mit längeren Unterbrechungen. Für die Umbauarbeiten im Erdgeschoß und Dachgeschoß des Vorderhauses werden die Wohnungen freigezogen, alle weiteren Baumaßnahmen im Vorderhaus finden im bewohnten Zustand statt. Das Hinterhaus wird mietfrei übergeben. Der Bieter wird aufgefordert, sich vor Angebotsabgabe vor Ort ein Bild von der räumlichen Situation und Gebäudegeometrie zu machen. Baustellenzufahrt Das Grundstück ist ausschließlich von der Böhmischen Strasse aus erschlossen. Das Hinterhaus ist durch eine Durchfahrt im Vorderhaus erschlossen. Die örtlichen Verhältnisse für Baustelleneinrichtung und Baubetrieb sind beengt. Zufahrt vom Straßenbereich Böhmische Straße über Tordurchfahrt im Vorderhaus, Transport nur mit kleinen bis mittelgroßen Fahrzeugen möglich, bei max. Zufahrtbreite ca. 2,50 m, max. Durchfahrthöhe ca. 3,0 m, Kurvenradius begrenzt, max. Gesamtgewicht in der Tordurchfahrt 7,5 t (Ladung + Eigengewicht Fahrzeug) Baustellenlogistik und Organisation Die Aufstellung eines Baukranes ist sowohl auf der Böhmischen Straße als auch in den Hinterhöfen nicht möglich. Die Aufstellung von Materialcontainern im 1. Hinterhof ist bedingt möglich und wird durch die Durchfahrt im VH bestimmt. Die Aufstellung von Materialcontainern im 2. Hinterhof ist nicht möglich. Der 2. Hinterhof ist aussschließlich durch das HH mit handgeführten Geräten und Kleinstmaschinen (Schubkarre, BOBCAT u.ä.) während der Rohbauphase erreichbar. Im Ausbaustadium  ausschließlich mit Schubkarre durch einflüglige Türen. Parkmöglichkeiten auf der Böhmischen Straße sind nicht vorhanden. Parken von Kraftfahrzeugen in den Innenhöfen, bei denen es sich nicht um Anlieferungen oder Abtransporte (Baustellenfahrzeuge) handelt, ist untersagt und nur auf öffentlichen Flächen möglich. Parkgebühren trägt der Auftragnehmer. Sanitäreinrichtungen stellt der AG im VH in einer Leerwohnung zur Verfügung. Im 1. Hinterhof besteht der Verdacht einer denkmalgeschützen Brunneneinfassung. Dies ist bei Abbruch-, Erd- und Entwässerungskanalarbeiten sowie bei Arbeiten an Freianlagen zu beachten. Bei Verdachtsfällen ist die Bauüberwachung / AG unverzüglich zu informieren und die Arbeiten sind vorübergehend einzustellen. Es können keine Lagerflächen für zentrale Anlieferungen (einmalige Lieferung von Material für die gesamte Bauzeit) bereitgestellt werden. Die Materialverfügbarkeit ist daher "just in time" zu planen. Beide Innenhöfe können als Lagerflächen genutzt werden. Im 1. Innenhof sind Flächen für die Mieter des VH freizuhalten. Zu beachten sind weiterhin: - Baustellenabsperrungen sind nur für die Anlieferung zu öffnen und   eigenständig wieder zu schließen - Baustellenabsperrungen sind ständig geschlossen zu halten. - Materialien sind nur im Baufeld zu lagern - Freihalten von Flucht- und Rettungswegen Hebezeuge werden seitens des AG nicht gestellt und sind, wenn diese für die Erbringung der Leistung nötig sind, durch den AN zu stellen. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der alle Leistungen des Auftragnehmers für dieses Projekt vertritt. Die Arbeiten erfolgen parallel zu Leistungen anderer Gewerke. Zwischen den Gewerken ist eine Abstimmung zu Schnittstellen und Kreuzungspunkten erforderlich. Der Auftragnehmer ist zur selbständigen Koordinierung der Baumaßnahme verpflichtet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an  Koordinierungsgesprächen teilzunehmen und die Schnittstellen zu anderen Gewerke anzugeben. Staub-, Lärm- und Umweltschutz Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu genutzten Gebäuden. Die Lärmbelästigung der Anwohner und Mieter ist auf ein Minimum zu beschränken. Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden (Absaugung, Schutzplanen). Verunreinigungen sind sofort durch den Verursacher zu entfernen. Erfolgt dies spätestens nach Aufforderung durch die Bauleitung nicht, wird dies zu Lasten des Verursachers entfernt. Verlegen von Wasserschläuchen und Lagern von gefüllten Flüssigkeitsbehältern im Gebäude ist untersagt. Das Rauchen in Gebäuden ist untersagt. Schweißerlaubnisse sind für alle Schweiß- und Lötarbeiten, sowie Heißarbeiten wie Flexen usw. beim AG (über die AG-Bauleitung) eine Woche vor Beginn der Schweißarbeiten einzuholen. Das Einleiten von Flüssigkeiten und -materialien jeglicher Art in Straßenabläufe, Kanäle, Grundleitungen, Schächte etc. ist strengstens untersagt. Arbeiten mit erhöhter Lärmbelästigung: Die örtl. Bauüberwachung kann im Einzelfall die Ausführungszeiten besonders lärmintensiver Arbeiten beschränken. Einschränkungen um bis zu 50 % der laut Arbeitszeitfestlegung des AG vorgesehenen Arbeitszeit müssen durch den AN hingenommen und bei der Terminplanung und Arbeitsvorbereitung berücksichtigt werden. Das Einhausen von Maschinen und Geräten zur Lärmminimierung ist durch den AN einzukalkulieren. Ansprüche auf Mehraufwendungen, Bauzeitverlängerung oder Baubehinderung können daraus nicht begründet werden. Diese Anordnungen werden in der Bauberatung bekannt gegeben. Baubesprechungen Baubesprechungen finden einmal wöchentlich auf der Baustelle statt. Der Auftragnehmer ist nach Aufforderung durch den AG verpflichtet, je nach Bedarf des AG an diesem Gespräch mit dem benannten verantwortlichen Fachbauleiter teilzunehmen. Während der Ausführung auf der Baustelle ist der AN verpflichtet, mindestens einen kompetenten Vertreter zur Baubesprechung zu entsenden. Bauausführung / Termin Der Auftragnehmer hat sofort, jedoch spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, einen Feinterminplan mit Kapazitätsuntersetzung, auf Grundlage eines Generalterminplanes und unter Beachtung der Vertragsfristen zu erbringen. Der AN hat diesen Feinterminplan koordinierend mit dem AG und der örtlichen Bauleitung unter Einhaltung der Vertragstermine zu erstellen und fortzuschreiben. Dieser abgestimmte Feinterminplan wird Vertragsterminplan. Werk- und Montagepläne sind in dreifacher Ausfertigung 2 Wochen im Voraus in Papierform einzureichen. Von jedem AN ist ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung wöchentlich zur Unterschrift zu übergeben. Der vom AN erstellte Arbeits- und Sicherheitsplan ist einzuhalten; Arbeitsschutzbelehrungen sind eigenständig durchzuführen und zu dokumentieren. Normen Vorschriften Toleranzen Alle einschlägigen Normen und Vorschriften sind einzuhalten. Darüber hinaus gelten alle zutreffenden Merkblätter und Richtlinien in der zur Zeit der Angebotserstellung gültigen Fassung. Alle Maße sind vor Baubeginn örtlich aufzunehmen und vor Ausführung zu prüfen. Die vom AN angebotenen Produkte und Ausrüstungen sind vom AN auf einer Fabrikatsliste zusammenzustellen und dem Planer / Architekt zur Freigabe vorzulegen. Für alle Produkte und Ausrüstungen, auch die in der Ausschreibung nicht explizit benannt wurden oder für die von der Ausschreibung abweichenden Produkte, sind die technischen Produktdatenblätter bzw. Herstellerdokumentationen mit dem Nachweis der Gleichwertigkeit beizufügen. Für eingebaute Produkte ohne Freigabe bzw.  die nicht den Anforderungen der Planung / Ausschreibung genügen, kann die Bauüberwachung den Ausbau bzw. Demontage fordern auf Kosten des AN. Hinweise zur Abrechnung Die Baumaßnahmen werden aus unterschiedlichen Fördermitteln mitfinanziert. Daher ist es erforderlich, geförderte Leistungen separat abzurechnen. Die Zuordnung der Leistungen erfolgt unabhängig durch ein beauftragtes Büro. Dessen Prüfhinweise sind zu beachten und einzuarbeiten. Diese Aufwendungen in den Aufmasserstellungen und Rechnungslegungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Bauleistungsversicherung, Baustrom, Bauwasser, Baureinigung Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Die vom Auftraggeber abgeschlossene Bauleistungsversicherung deckt die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen mit ab. Als Selbstbeteiligung des AN an jedem Schaden werden 10 %, mindestens jedoch ein Betrag von 500,00 € vereinbart. An den Kosten für Baustrom und Bauwasser beteiligt sich der AN mit 0,0 % der Netto-Abrechnungssumme. Der AN hat die Baureinigung, wozu auch die Beseitigung des von ihm verursachten Bauschutts zu zählen ist, selbsttätig vorzunehmen. Kommt der AN mit dieser Verpflichtung in Verzug, so kann der AG diese Aufgabe übernehmen. Dadurch entstehende Kosten sind vom AN zu tragen. Sollte eine Kostenaufschlüsselung nicht möglich sein, erfolgt die Aufschlüsselung im Verhältnis der Nettoabrechnungssumme zur gesamten Nettobausumme des AG. Dem AN steht es frei, nachzuweisen, dass der auf ihn entfallende und umzulegende Kostenanteil geringer ist.
Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung
Anlagenbeschreibung Sanitär 3.1.1.1 Allgemeines Die sanitärtechnischen Anlagen werden nach DIN 1988 (Trinkwasser) sowie DIN EN 12056, DIN 1986-100 und DIN EN 752 (Abwasser) errichtet. Dabei sind die Anschlussbedingungen der Sachsen-Energie (Trinkwasser) und der Stadtentwässerung Dresden (Abwasser) zu erfüllen. 3.1.2 Abwasseranlagen Die Regenentwässerung erfolgt über harte Bedachungen des Hinterhauses, Vorderhauses, Müllstellplatzes und Windfangs. Die Ableitung vom Hinterhaus erfolgt über Dachrinnen und außenliegende Fallrohre als Freispiegelentwässerung in neu installierte erdverlegte Regenwassersammelleitungen im Hinterhof. Im Vorderhaus werden bestehende Fallleitungen an neue erdverlegte Sammelleitungen im Innenhof angeschlossen. Die straßenseitigen Fallleitungen bleiben im Bestand am städtischen Mischwasserkanal angeschlossen. Freianlagen, Müllstellplatzdach und Windfangdach werden ebenfalls an die neuen Sammelleitungen angeschlossen. Der Treppeneingang zum Kellergeschoss wird versickert. Die Regenwassersammelleitungen verlaufen im Trennsystem bis zur Gebäudeinnenwand des Vorderhauses und werden dann in den bestehenden Mischwasseranschluss eingeleitet. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über den Mischwasserkanal der Stadtentwässerung Dresden in der Böhmischen Straße. Das Gebäude entwässert nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 im Trennsystem bis zur Außenwand. Revisionsöffnungen dienen als Übergabestellen zum städtischen Netz. Schmutzwasser oberhalb der Rückstauebene (114,15 m ü. NN, definiert durch den nächstgelegenen Kanaldeckel) wird über erdverlegte Grundleitungen im Freispiegelgefälle ins öffentliche Netz geleitet. Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene im Untergeschoss werden über Abwasserhebeanlagen rückstaufrei entsorgt. Das Abwasser wird in Sammelleitungen in der Bodenplatte geführt, über die Hebeanlage gepumpt und dann im Freispiegelgefälle abgeführt. Als Material kommen im Gebäude und außerhalb erdverlegt sowie in der Bodenplatte PVC-U-Rohre für Grund- und Sammelleitungen zum Einsatz. Frei verlegte Fall-, Sammel- und Anschlussleitungen bestehen aus PP-Rohren. Alle Entwässerungsleitungen werden isoliert. Frostgefährdete Leitungen erhalten zusätzlich eine Rohrbegleitheizung. 3.1.3 Wasseranlagen Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem städtischen Netz der Sachsen-Energie über den bestehenden Anschluss im Vorderhaus-Kellergeschoss (Anschlussleitung 63 x 5,8 PE). Der Versorgungsdruck beträgt maximal 5,1 bar, mittlerer 4,8 bar und minimal 4,6 bar (bei 114,20 m ü. NN). Der Spitzenvolumenstrom beträgt ca. 1,13 l/s bei einer höchsten Zapfstelle 10 m über der Versorgungsleitung und einem Mindestfließdruck von 1000 mbar. Die Verteilung erfolgt zu den Wohnungsstationen und Verbrauchern im Hinterhaus unter Beachtung der Trinkwasserverordnung und mit Dämmung nach GEG. Es werden neue Wasserzähler installiert: ein Kaltwasserzähler im Vorderhaus (Bestand), je ein Kaltwasserzähler pro Wohnung im Hinterhaus in den Wohnungsstationen, ein Kaltwasserzähler im Kirchenbereich sowie je ein Kalt- und Warmwasserzähler pro Wohnung im Vorderhaus (Bestand). Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über Wohnungsstationen (Frischwasserstationen) in den Wohnungen des Hinterhauses und über Elektro-Durchlauferhitzer im Kirchenbereich. Die WC-Bereiche der Kirche erhalten nur Kaltwasser, das Beh.-WC einen Elektro-Durchlauferhitzer. Zur Gewährleistung der Wasserhygiene wurden folgende Maßnahmen getroffen: optimierte Rohrnetzauslegung nach DIN 1988-300 mit druckverlustarmen Armaturen, durchgeschleifte Stockwerksleitungen mit endständiger Hauptverbraucheranbindung, Hygienespülungen im Kirchenbereich, Dämmung zur Vermeidung von Erwärmung/Auskühlung, dezentrale Warmwasserbereitung, Einhaltung des maximalen Rohrinhalts von unter 3 l (sonst Zirkulation), Sicherung von Nicht-Trinkwasseranlagen nach DIN EN 1717 sowie protokollierte Nutzereinweisung. Als Material kommen Edelstahl-Pressfittingsysteme (DVGW-zugelassen) für Kalt- und Warmwasserleitungen sowie Rotguss-Armaturen (DVGW-zugelassen) zum Einsatz. Entnahmearmaturen und Sanitärgegenstände werden nach Bemusterung gewählt. Die Rohrsysteme werden nach DIN 1988 und GEG gedämmt. Heizung 3.2.1.1 Allgemeines Die Anlagenkonzeption wurde auf Grundlage aktueller Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erstellt. Berücksichtigt wurden insbesondere: Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, DIN 4102, VDI 2050, VDI 3819, DIN/TS EN 12831-1, DIN EN 12828, Arbeitsstätten-Verordnung sowie der Leitfaden Haustechnik der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland. 3.2.2 Wärmeerzeugungsanlagen Die Wärmeerzeugungsanlage wird nach DIN/TS EN 12831 für das Hinterhaus ohne Reserven dimensioniert. Bei Norm-Außentemperatur von -14°C ist die Heizlast im Dauerbetrieb gesichert. Der Kirchenbereich wird außerhalb der Nutzungszeit auf mindestens 15°C abgesenkt; die Wiederaufheizung erfolgt mit 1,5 bis 2 K/h aufgrund der schweren Bauweise. Die Gesamt-Heizlast beträgt 130 kW und setzt sich zusammen aus: Vorderhaus 89,83 kW (verfügbar 50 kW), Hinterhaus 32,3 kW, Warmwasserbereitung Hinterhaus 45,6 kW (Vorrangschaltung), RLT-Geräte elektrisch sowie Reserve/Verluste 2,1 kW. Der bestehende Fernwärmeanschluss (Temperaturen 80/60°C) im Vorderhaus-Keller stellt 80 kW für das Hinterhaus (ursprünglich 93 kW) und 50 kW für das Vorderhaus zur Verfügung. Obwohl die errechnete Heizlast des Vorderhauses (89,83 kW) die verfügbare Leistung (50 kW) übersteigt, wird diese aufgrund stichprobenartiger Nutzerbefragungen ohne Beschwerden als ausreichend angesehen. Der vorhandene Fernwärmeanschluss wird weitergenutzt. Die Fernwärmeübergabestation im Vorderhaus-Untergeschoss dient als zentrale Schnittstelle. Eine neue erdverlegte Fernwärmeleitung versorgt das Hinterhaus-Kellergeschoss, wo ein neuer Heizungsverteiler sowie ein Pufferspeicher für Spitzenlasten der Trinkwarmwasserbereitung installiert werden. Die Druckhaltung erfolgt gemäß DIN EN 12828 über ein Membranausdehnungsgefäß. Die automatische Wassernachspeisung verwendet nach VDI 2035 entsalztes Wasser aus dem Trinkwassernetz mit separatem Zähler. Die Erstbefüllung erfolgt mit aufbereitetem Wasser. 3.2.3 Wärmeverteilnetze Für das Hinterhaus sind zwei getrennte Wärmeverteilnetze (zwei statische, ein Reserve) als geschlossene Pumpenwarmwasserheizung im Zweirohrsystem vorgesehen. Drehzahlgeregelte Rohreinbaupumpen übernehmen die Umwälzung. Die Verteilung erfolgt über Trassen im Untergeschoss zu Schächten/Steigpunkten. Druckverlustarme Armaturen (Einklemm-Absperrklappen, Kugelhähne), Messeinrichtungen für Temperatur/Druck, Entlüftungs-/Entleerungs-/Absperrvorrichtungen sowie überwachte Schmutzfänger mit Differenzdruckmanometern werden eingesetzt. Neue Wärmemengenzähler erfassen den Verbrauch: je ein Zähler pro Wohnung im Hinterhaus (in den Wohnungsstationen), je ein Zähler für Kirchenbereich-Heizung und Lüftung (Kirchenbereich + Keller) am Heizkreisverteiler. Im Vorderhaus erfolgt die Erfassung am Heizkörper. Der Heizkreisverteiler (Kompakt-Verteiler) im Hinterhaus versorgt statische Raumheizung, Fußbodenheizung, Trinkwarmwasserbereitung, Kirchenbereich und RLT-Anlagen über Beimischschaltung. Drei Heizkreise sind vorgesehen: statische Heizung (70/45°C), Wohnungsstationen (70/30°C) und Reserve. Materialeinsatz: In der Heizungszentrale mittelschwere schwarze Gewinderohre bis DN 40 bzw. nahtlose schwarze Stahlrohre ab DN 50 mit Mineralwolldämmung, Blechummantelung und 100 % GEG-Dämmstärke; Kellerverteilleitungen/Steigleitungen in Schächten analog mit Kunststoffummantelung; Fußbodenverlegung mit Mehrschichtverbundrohr und Kompakt-Dämmhülsen (50 bzw. 100 % GEG); Fußbodenheizung mit Kunststoffrohr ohne Dämmung. Entlüftung erfolgt über Heizkörper (Hochpunkte) und Steiger-Endpunkte. 3.2.4 Raumheizflächen Die Hinterhaus-Wohnungen erhalten Fußbodenheizungssysteme als Nasssystem mit Aufenthalts- (AZ) und Randzonen (RZ, ca. 1 m vor Außenfassade). Vor-/Rücklauftemperaturen betragen maximal 40/30°C. PE-Xa-Fußbodenheizrohr wird schneckenförmig auf Noppenplattensystem verlegt, mit Mindestestrichüberdeckung 45 mm. Die vollständige Lieferung umfasst Unterputz-Verteilerkasten, Verteiler, Stellantriebe, E-Klemmleisten, Raumtemperaturregler, Noppenplatten, Rohrverschraubungen, Randdämmstreifen, Folien, Schutzrohre, Dehnfugenprofile, Estrichzusatzmittel etc. Einzelraumregelung erfolgt über stetige Stellantriebe (0-10 V stromlos geschlossen) und Raumtemperaturregler (0,5 K Regeldifferenz). Wohnungsbäder erhalten zusätzlich Elektro-Badheizkörper für ganzjährige Nutzung. Kirchenbereich/Allgemeinbereiche im Hinterhaus und WG-Räume im Vorderhaus erhalten fertiglackierte Platten-Profil-Heizkörper, in Bad-/Duschräumen verzinkt, in Fluren/Treppenhäusern als Heizwände. Alle Heizkörper werden bevorzugt unterhalb der Fenster installiert, mit voreinstellbaren Einbau-Ventilunterteilen, Rücklaufverschraubungen und gasgefüllten Thermostatköpfen ohne Nullabstellung. Im Vorderhaus wird ein vollständiger hydraulischer Abgleich nach anerkannten Regelwerken durchgeführt, berücksichtigend tatsächliche Heizlasten und Netzstruktur. Bestandsheizkörper erhalten druckunabhängige Thermostatventile zur präzisen, druckschwankungsunabhängigen Volumenstromregelung mit individueller Voreinstellung je Heizkörper.
Anlagenbeschreibung
Kalkulationshinweise Zur Kalkulation und Beschreibung nachfolgender Positionen sind die Erläuterungen in der Anlagenbeschreibung unbedingt zu berücksichtigen. Die  Sanitäranlage bzw. Wärmeversorgungsanlage muss allen gültigen Vorschriften und Richtlinien entsprechen. Alle im Folgenden beschriebenen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle und betriebsfertig montieren und die Inbetriebnahme, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Standardhöhe für Installation beträgt, soweit nicht separat ausgewiesen, bis zu 3,5 m. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Arbeitsfläche sorgfältig zu reinigen (ist in die Einheitspreise einzukalkulieren). Eine Feinreinigung erfolgt separat.
Kalkulationshinweise
1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
1
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
1.01 Demontage / Interimsmaßnahmen
1.01
Demontage / Interimsmaßnahmen
1.02 Schmutzwasser
1.02
Schmutzwasser
1.03 Regenwasser
1.03
Regenwasser
1.04 Trinkwasser / Kalt
1.04
Trinkwasser / Kalt
1.05 Trinkwasser / Warm
1.05
Trinkwasser / Warm
1.06 Sanitärobjekte und Zubehör
1.06
Sanitärobjekte und Zubehör
1.07 Ausstattungsgegenstände und Zubehör
1.07
Ausstattungsgegenstände und Zubehör
1.08 Konstruktion-Dienstleistungen
1.08
Konstruktion-Dienstleistungen
2 Wärmeversorgungsanlagen
2
Wärmeversorgungsanlagen
2.01 Demontage / Interimsmaßnahmen
2.01
Demontage / Interimsmaßnahmen
2.02 Wärmeerzeugung
2.02
Wärmeerzeugung
2.03 Wärmeverteilnetz
2.03
Wärmeverteilnetz
2.04 Raum-/Flächenheizung
2.04
Raum-/Flächenheizung
2.05 Besondere Leistungen
2.05
Besondere Leistungen
3 Sonstiges
3
Sonstiges
3.01 Kernlochbohrungen
3.01
Kernlochbohrungen
3.02 Beschilderung
3.02
Beschilderung
3.03 Stundenlohnarbeiten
3.03
Stundenlohnarbeiten
3.04 Dokumentation
3.04
Dokumentation
3.05 Anlagen
3.05
Anlagen
4 Wartung
4
Wartung
4.__.__.__.0001 Wartungsangebot 1. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistungszeit. Leistung gem. Vorschrift "Wartung 2018"; für Gebäude für Inspektion und Wartung, herausgegeben vom AMEV, komplett für die vorstehend beschriebenen Leistungen für den Zeitraum von 5 Jahren. Das Wartungsangebot wird bei der Wertung des Angebotes berücksichtigt.  Der Auftraggeber behält sich eine Vergabe vor.  Sofern eine Wartung beauftragt wird,  erfolgt dies spätestens nach 3 Monate nach der Gesamtübernahme. pauschal
4.__.__.__.0001
Wartungsangebot 1. Jahr
L
1.00
psch
4.__.__.__.0002 Wartungsangebot 2. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des zweiten Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das zweite Jahr. pauschal
4.__.__.__.0002
Wartungsangebot 2. Jahr
L
H
1.00
psch
4.__.__.__.0003 Wartungsangebot 3. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des dritten Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das dritte Jahr. pauschal
4.__.__.__.0003
Wartungsangebot 3. Jahr
L
H
1.00
psch
4.__.__.__.0004 Wartungsangebot 4. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des vierten Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das vierte Jahr. pauschal
4.__.__.__.0004
Wartungsangebot 4. Jahr
L
H
1.00
psch
4.__.__.__.0005 Wartungsangebot 5. Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des fünften Jahres der Gewährleistungszeit. wie zuvor, jedoch für das fünfte Jahr. pauschal
4.__.__.__.0005
Wartungsangebot 5. Jahr
L
H
1.00
psch