Heizlüfter
Austausch den Heizlüfter
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Vorbemerkungen Wie vor, jedoch Der Auftraggeber wird im Folgenden AG, der Auftragnehmer AN, genannt. 1. Als Unterlagen für die Ausführung und Abrechnung sind maßgebend:  Die Vorbemerkungen und die einzelnen Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses.  Die einschlägigen Vorschriften der VOB, Teil B und C, in der neuesten Fassung.  Die einschlägigen DIN-Normen und technischen Vorschriften.  Alle zur Auftragsabwicklung relevanten Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und / oder Bestimmungen in der jeweils neusten Fassung. 2. Das Objekt ist vom Bieter vor Angebotsabgabe zu besichtigen. 3. Zur Abgabe eines Angebotes muss das Leistungsverzeichnis vollständig vom Bieter anerkannt und ausgefüllt werden. Änderungen im Text sind nicht zulässig, Änderungsvorschläge können als Alternative separat angeboten werden. 4. Fehlende Positionen sind separat dem Leistungsverzeichnis anzuhängen und bei der Gesamtangebotssumme zu berücksichtigen. Sofern das Leistungsverzeichnis Unstimmigkeiten oder fachtechnische Fehler enthalten sollte, sind diese dem AG bzw. der AG-Bauleitung umgehend schriftlich zu melden und Vorschläge zur Regelung zu unterbreiten. 5. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h., Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. 6. Die Angebotspreise gelten als Festpreise für die gesamte Bauzeit im Sinne der vorliegenden Vertragsbedingungen. Sie enthalten alle Nebenleistungen im Sinne der VOB sowie u.a.: Transport-/ Entsorgungsgebühren sowie Material. Baustelleneinrichtung, notwendige Gerüste, Absturzsicherungen oder sonstige Schutzmaßnahmen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Bei der Ausführung ist der neueste Stand der Technik zu berücksichtigen. Auf die zu berücksichtigenden Qualitätsansprüche und Fabrikate wird in den einzelnen Anlagenbeschreibungen hingewiesen. Sind keine Fabrikate ausgeschrieben, so sind nur Fabrikate aus Deutschland anzubieten und dem AG bzw. der AG-Bauleitung bemustert vorzulegen. Fachtechnische Messungen und Prüfungen der eingebauten Anlagen nach den geltenden DIN-Normen und Vorschriften. 7. Der AG behält sich vor, Massen evtl. zu ändern oder ganze Positionen fortfallen zu lassen, ohne dass der AN Anspruch auf entgangenen Gewinn oder Änderung der Einheitspreise geltend machen kann. 8. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Materialien oder Produkte sind durch den AN ohne besondere Aufforderung bezüglich ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften durch die Vorlage der technischen Datenblätter und falls erforderlich der Sicherheitsdatenblätter zu deklarieren. Der AN haftet allein für die Güte und Gebrauchsfähigkeit der zur Verwendung kommenden Materialien, auch dann, wenn sie vom AG vorgeschrieben sind, sowie für die einwandfreie Ausführung. 9. Überwachungspflichtige Abfälle (Sonderabfälle) sind gemäß den Vorschriften des Abfallgesetzes, der Abfall und Reststoffbestimmungsverordnung sowie der Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung zu behandeln. Für die Stellung der erforderlichen Entsorgungscontainer und die Übernahmen der Entsorgungskosten ist der AN verantwortlich. Dem AG sind entsprechende Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung zu übergeben. 10. Der AN muss mindestens 1x wöchentlich auf eigene Kosten den anfallenden Bauschutt, die Abfälle und sonstige selbst verursachte Verunreinigungen von der Baustelle entfernen. Sollten durch den Schutt und die Restmaterialien Behinderungen für die vor Ort tätigen Betriebe entstehen, wird die Beseitigung durch den AG veranlasst und dem AN in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung abgezogen. Die AG-Bauleitung ist berechtigt, jederzeit entsprechende Kontrollen vorzunehmen und bei nicht ordnungsgemäßer Abwicklung notwendige Maßnahmen einzuleiten. Mehrkosten wegen nicht ordnungsgemäßer Abwicklung des o.g. Verfahrens gehen zu Lasten des AN. 11.Arbeitsunterbrechungen, die durch den üblichen Betrieb am Objekt des AG oder durch eigene Verantwortung des AN verursacht werden, berechtigen nicht zu Mehrforderungen. 12.Der AN haftet allein für evtl. Schäden, die während der Ausführung seiner Arbeiten Dritten zugefügt werden sollten. 13.Eine Weitervergabe der auszuführenden Arbeiten an Nachunternehmer ist ohne Genehmigung des AG nicht gestattet. 14.Der AN und wenn vereinbart dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 15.Arbeiten zum Stundenlohn dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung durch die AG-Bauleitung und nur in Ausnahmefällen ausgeführt werden. 16.Die Abnahme der in Auftrag gegebenen Arbeiten erfolgt nach Fertigstellung. Bis dahin haftet der AN für die von ihm erbrachten Leistungen. Vorbemerkungen anerkannt. ........................................................... (Ort, Datum) ........................................................... (Unterschrift, Stempel des Betriebes)
Vorbemerkungen
01 Austausch des defekten Heizregisters in der Mischerebene
01
Austausch des defekten Heizregisters in der Mischerebene
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistung erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und nach Beendigung der Arbeiten abtransportieren. Rollrüstung mit einer Standhöhe bis 4 m bzw. Bauaufzug, Leiter, inkl. Bauschuttcontainer Parkfläche des Auftraggebers inkl. An- und Abfahrten zur Baustelle
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__.0020 WOLF Luftheizer LH 25 400 V Typ 2, Cu/ Al WOLF Luftheizer LH 25 400 V Typ 2, Cu/ Al 6523558 inkl. Anschlussmaterial und Befestigungsmaterial liefern und montieren
01.__.0020
WOLF Luftheizer LH 25 400 V Typ 2, Cu/ Al
2.00
Stk
01.__.0030 WOLF 2-Stufenschalter DS-2 WOLF 2-Stufenschalter DS-2 Motorvollschutzschalter 4 kW, 400 V 2745467 liefern und montieren
01.__.0030
WOLF 2-Stufenschalter DS-2
2.00
Stk
01.__.0040 Neuanbindung des einen Lüfters Neuanbindung des einen Lüfters mit einer Rohrlänge bis 4,0 m inkl. Absperrungen liefern und montieren inkl. elektrotechnischer Anbindung der beiden Geräte
01.__.0040
Neuanbindung des einen Lüfters
2.00
Stk