To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
BAUBESCHREIBUNG Umbau und Sanierung eines mehrgeschossigen denkmalgeschützen Wohngebäudes (Vorderhaus=VH) und eines mehrgeschossigen Kirchengebäudes (Hinterhaus=HH) mit zusätzlichen Wohnungen (Hybrid - Kirche und Wohnen). Zwischen den Gebäuden 1. Hinterhof, nach dem HH 2. Hinterhof.
BAUBESCHREIBUNG HINTERHAUS (HH)
Das Hinterhaus steht nicht unter Denkmalschutz.
Das Hinterhaus wird durch die Gemeinde kirchlich genutzt.
Da das bestehende Gebäude nicht mehr den Ansprüchen einer zeitgemäßen kirchlichen Nutzung entspricht und einen erheblichen Sanierungsbedarf hat, wurde auch im Hinblick auf den stark reduzierten Bedarf von Sitzplätzen entschieden, die kirchliche Nutzfläche zu reduzieren. Dadurch entsteht die Möglichkeit des Einbaus von drei Wohnungen im Erdgeschoss. Die neuen, verkleinerten kirchlichen Räumlichkeiten sind in das Gebäude zu integrieren.
Das Hinterhaus ist energetisch zu sanieren. Dazu liegen auch schon genehmigte KFW-Förderanträge vor, die in der Abrechnung der Gewerke besonders zu berücksichtigen sind.
Alle nicht statischen Einbauten werden abgebrochen. Statische Veränderungen betreffen tragende Wände im EG und 1. OG. Die Deckenkonstruktion des Zwischengeschosses wird vollständig erneuert als Stahl-Holzkonstruktion. Die vorhandenen Holzbalkendecken werden vollständig freigelegt, holzschutztechnisch geprüft und geometrisch angepasst. Ertüchtigung der Decken an aktuelle Schallschutz- und Brandschutzanforderungen. Erhalt des Treppenhauses ins 1. Obergeschoß, Neubau eines Treppenhauses in das Zwischengeschoß und das Dachgeschoß. Neubau eines Aufzuges. Die Mieteinheiten im HH sollen mit Fussbodenheizung, die kirchlichen Räume mit statischen Heizkörpern ausgestattet werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über den bestehenden Nahwärmeanschluss ins Vorderhaus.
Die Fassade erhält einen Wärmedämmputz. Die Fensteröffnungen in den beiden Obergeschossen werden der neuen Raumstruktur angepasst. Die Fassadenöffnungen im Erdgeschoss bleiben im Bereich der Wohnungen erhalten, es werden Türausschnitte für Wohnungs- und Terrassenzugänge hergestellt. Die Dachdeckung wird vollständig unter Erhalt des Dachstuhles erneuert.
BAUBESCHREIBUNG VORDERHAUS (VH)
Das Vorderhaus steht unter Denkmalschutz.
Die aktuell im Vorderhaus untergebrachten Räume kirchlicher Nutzung sollen im Hinterhaus integriert werden. Das Erdgeschoss mit ehemaligen kirchlichen Nebenräumen wird zu einer größeren Wohnung zur Vermietung als studentische Apartements umgebaut.
In den Wohnungen in den oberen Geschossen sollen Sanierungen und Modernisierungen an den Leitungen von HLSE sowie den sanitären Anlagen erfolgen um einen zeitgemäßen Standard, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz, zu erhalten. Die zum Hinterhof ausgerichteten Wohnungen im EG-2.OG sollen einen Balkon / Terasse erhalten.
Die Wohnungen im Dachgeschoss sind energetisch zu modernisieren. Die Dacheindeckung und die Fenster werden erneuert.
Die elektrische Anlage, die Heizungsanlage und die Sanitäranlage bleiben im wesentlichen erhalten.
Das Vorderhaus ist bewohnt. Für die Umbauarbeiten im Erdgeschoß und Dachgeschoß werden die Wohnungen freigezogen, alle weiteren Baumaßnahmen finden im bewohnten Zustand statt.
AUSSENANLAGEN
Die Gestaltung der Außenräume soll den kirchlichen wie auch wohnwirtschaftlichen Ansprüchen gerecht werden.
Im Hinterhof sollen die vorhandenen Garagen abgebrochen werden und ein Eingangsfoyer, ein überdachter Müllplatz und ein überdachter Fahrradabstellplatz entstehen. Für die Mieter soll der Zugang zu den Wohnungen wie auch die Restfläche im rückwärtigen Bereich als Aufenthaltsfläche mit Aufenthaltsqualität zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren soll die Fläche dem Anspruch einer kirchlichen Nutzung (z.B. für Gemeindefeste) entsprechen.
Im zweiten Hinterhof sind die vorhandene Garage und die 2 Treppenhäuser abzubrechen. Es sind Terrassen für die Mieter im Erdgeschoss des Hinterhauses zu schaffen. Die mieterunabhängige Zugänglichkeit zum zweiten Hinterhof ist sicherzustellen.
STÄDTEBAULICHE SITUATION
Das Grundstück, das ausschließlich von der Böhmischen Strasse aus erschlossen wird, ist mit einer Blockbebauung mit Vorder(IV+DG)-sowie Hinterhaus(III+D) bebaut. Das Hinterhaus ist durch eine Durchfahrt im Vorderhaus erschlossen. Im Osten wie im Westen schließt sich an das Vorderhaus eine homogene Blockrandbebauung an. An das Hinterhaus schließen sich beidseitig Nebengelasse der Nachbargrundstücke sowie Wohnbebauung an.
WICHTIGE PARAMETER DER GEBÄUDE
Bau-Null HH: +115,18 m über NHN = OK FFB EG
Bau-Null VH: +114,57 m über NHN = OK FFB EG
Bestandsgebäude HH L x B: ca. 28,3 m x 15,5 m
Bestandsgebäude VH L x B: ca. 26,8 m x 13,5 m
Gebäudehöhe über Gelände HH: ca. 15 m
Gebäudehöhe über Gelände VH: ca. 17,4 m
Geschossanzahl (über Gelände) HH: 4
Geschossanzahl (über Gelände) VH: 5
1. Innenhof L x B ca. 26 m x 14,5 m
2. Innenhof L X B ca. 27 m x 8,4 m
BAUBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung
NAK Böhmische Straße 37, 01099 Dresden
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Planunterlagen
Es sind nur vom Auftraggeber freigegebene Pläne für die Bauausführung zu benutzen.
Zum Bauanlauf erfolgt einmalig und in einfacher Ausfertigung die Übergabe der freigegebenen Pläne als Papierexemplar, danach erfolgt die Aktualisierung der Pläne über die Plattform des AG. Es ist die vom Auftraggeber vorgegebene Datenplattform zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, weitere Pläne eigenverantwortlich über die Plattform einzuholen, zu verwenden, zu vervielfältigen, zu plotten / drucken bzw. Unterlagen zu übergeben. Die Kommunikation zu geänderten Plänen erfolgt jeweils per Mail bzw. über das Bauprotokoll. Die Zugangsberechtigung zur Plattform erfolgt durch den AG und ist von diesem abzufragen.
Angaben zur Baustelle
Alle Arbeiten erfolgen abschnittweise, zeitversetzt und ggf. mit längeren Unterbrechungen.
Für die Umbauarbeiten im Erdgeschoß und Dachgeschoß des Vorderhauses werden die Wohnungen freigezogen, alle weiteren Baumaßnahmen im Vorderhaus finden im bewohnten Zustand statt.
Das Hinterhaus wird mietfrei übergeben.
Der Bieter wird aufgefordert, sich vor Angebotsabgabe vor Ort ein Bild von der räumlichen Situation und Gebäudegeometrie zu machen.
Baustellenzufahrt
Das Grundstück ist ausschließlich von der Böhmischen Strasse aus erschlossen. Das Hinterhaus ist durch eine Durchfahrt im Vorderhaus erschlossen.
Die örtlichen Verhältnisse für Baustelleneinrichtung und Baubetrieb sind beengt. Zufahrt vom Straßenbereich Böhmische Straße über Tordurchfahrt im Vorderhaus, Transport nur mit kleinen bis mittelgroßen Fahrzeugen möglich, bei
max. Zufahrtbreite ca. 2,50 m,
max. Durchfahrthöhe ca. 3,0 m,
Kurvenradius begrenzt,
max. Gesamtgewicht in der Tordurchfahrt 7,5 t (Ladung + Eigengewicht Fahrzeug)
Baustellenlogistik und Organisation
Die Aufstellung eines Baukranes ist sowohl auf der Böhmischen Straße als auch in den Hinterhöfen nicht möglich. Die Aufstellung von Materialcontainern im 1. Hinterhof ist bedingt möglich und wird durch die Durchfahrt im VH bestimmt. Die Aufstellung von Materialcontainern im 2. Hinterhof ist nicht möglich. Der 2. Hinterhof ist aussschließlich durch das HH mit handgeführten Geräten und Kleinstmaschinen (Schubkarre, BOBCAT u.ä.) während der Rohbauphase erreichbar. Im Ausbaustadium ausschließlich mit Schubkarre durch einflüglige Türen.
Parkmöglichkeiten auf der Böhmischen Straße sind nicht vorhanden.
Parken von Kraftfahrzeugen in den Innenhöfen, bei denen es sich nicht um Anlieferungen oder Abtransporte (Baustellenfahrzeuge) handelt, ist untersagt und nur auf öffentlichen Flächen möglich. Parkgebühren trägt der Auftragnehmer.
Sanitäreinrichtungen stellt der AG im VH in einer Leerwohnung zur Verfügung.
Im 1. Hinterhof besteht der Verdacht einer denkmalgeschützen Brunneneinfassung. Dies ist bei Abbruch-, Erd- und Entwässerungskanalarbeiten sowie bei Arbeiten an Freianlagen zu beachten.
Bei Verdachtsfällen ist die Bauüberwachung / AG unverzüglich zu informieren und die Arbeiten sind vorübergehend einzustellen.
Es können keine Lagerflächen für zentrale Anlieferungen (einmalige Lieferung von Material für die gesamte Bauzeit) bereitgestellt werden. Die Materialverfügbarkeit ist daher "just in time" zu planen. Beide Innenhöfe können als Lagerflächen genutzt werden. Im 1. Innenhof sind Flächen für die Mieter des VH freizuhalten.
Zu beachten sind weiterhin:
- Baustellenabsperrungen sind nur für die Anlieferung zu öffnen und
eigenständig wieder zu schließen
- Baustellenabsperrungen sind ständig geschlossen zu halten.
- Materialien sind nur im Baufeld zu lagern
- Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
Hebezeuge werden seitens des AG nicht gestellt und sind, wenn diese für die Erbringung der Leistung nötig sind, durch den AN zu stellen.
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der alle Leistungen des Auftragnehmers für dieses Projekt vertritt.
Die Arbeiten erfolgen parallel zu Leistungen anderer Gewerke. Zwischen den Gewerken ist eine Abstimmung zu Schnittstellen und Kreuzungspunkten erforderlich. Der Auftragnehmer ist zur selbständigen Koordinierung der Baumaßnahme verpflichtet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an Koordinierungsgesprächen teilzunehmen und die Schnittstellen zu
anderen Gewerke anzugeben.
Staub-, Lärm- und Umweltschutz
Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu genutzten Gebäuden. Die Lärmbelästigung der Anwohner und Mieter ist auf ein Minimum zu beschränken.
Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden (Absaugung, Schutzplanen).
Verunreinigungen sind sofort durch den Verursacher zu entfernen. Erfolgt dies spätestens nach Aufforderung durch die Bauleitung nicht, wird dies zu Lasten des Verursachers entfernt.
Verlegen von Wasserschläuchen und Lagern von gefüllten Flüssigkeitsbehältern im Gebäude ist untersagt.
Das Rauchen in Gebäuden ist untersagt.
Schweißerlaubnisse sind für alle Schweiß- und Lötarbeiten, sowie Heißarbeiten wie Flexen usw. beim AG (über die AG-Bauleitung) eine Woche vor Beginn der Schweißarbeiten einzuholen.
Das Einleiten von Flüssigkeiten und -materialien jeglicher Art in Straßenabläufe, Kanäle, Grundleitungen, Schächte etc. ist strengstens untersagt.
Arbeiten mit erhöhter Lärmbelästigung:
Die örtl. Bauüberwachung kann im Einzelfall die Ausführungszeiten besonders lärmintensiver Arbeiten beschränken. Einschränkungen um bis zu 50 % der laut Arbeitszeitfestlegung des AG vorgesehenen Arbeitszeit müssen durch den AN hingenommen und bei der Terminplanung und Arbeitsvorbereitung berücksichtigt werden. Das Einhausen von Maschinen und Geräten zur Lärmminimierung ist durch den AN einzukalkulieren. Ansprüche auf Mehraufwendungen, Bauzeitverlängerung oder Baubehinderung können daraus nicht begründet werden. Diese Anordnungen werden in der Bauberatung bekannt gegeben.
Baubesprechungen
Baubesprechungen finden einmal wöchentlich auf der Baustelle statt.
Der Auftragnehmer ist nach Aufforderung durch den AG verpflichtet, je nach Bedarf des AG an diesem Gespräch mit dem benannten verantwortlichen Fachbauleiter teilzunehmen.
Während der Ausführung auf der Baustelle ist der AN verpflichtet, mindestens einen kompetenten Vertreter zur Baubesprechung zu entsenden.
Bauausführung / Termin
Der Auftragnehmer hat sofort, jedoch spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, einen Feinterminplan mit Kapazitätsuntersetzung, auf Grundlage eines Generalterminplanes und unter Beachtung der Vertragsfristen zu erbringen.
Der AN hat diesen Feinterminplan koordinierend mit dem AG und der örtlichen Bauleitung unter Einhaltung der Vertragstermine zu erstellen und fortzuschreiben. Dieser abgestimmte Feinterminplan wird Vertragsterminplan.
Werk- und Montagepläne sind in dreifacher Ausfertigung 2 Wochen im Voraus in Papierform einzureichen.
Von jedem AN ist ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung wöchentlich zur Unterschrift zu übergeben.
Der vom AN erstellte Arbeits- und Sicherheitsplan ist einzuhalten; Arbeitsschutzbelehrungen sind eigenständig durchzuführen und zu dokumentieren.
Normen Vorschriften Toleranzen
Alle einschlägigen Normen und Vorschriften sind einzuhalten.
Darüber hinaus gelten alle zutreffenden Merkblätter und Richtlinien in der zur Zeit der Angebotserstellung gültigen Fassung.
Alle Maße sind vor Baubeginn örtlich aufzunehmen und vor Ausführung zu prüfen.
Die vom AN angebotenen Produkte und Ausrüstungen sind vom AN auf einer Fabrikatsliste zusammenzustellen und dem Planer / Architekt zur Freigabe vorzulegen. Für alle Produkte und Ausrüstungen, auch die in der Ausschreibung nicht explizit benannt wurden oder für die von der Ausschreibung abweichenden Produkte, sind die technischen Produktdatenblätter bzw. Herstellerdokumentationen mit dem Nachweis der Gleichwertigkeit beizufügen. Für eingebaute Produkte ohne Freigabe bzw. die nicht den Anforderungen der Planung / Ausschreibung genügen, kann die Bauüberwachung den Ausbau bzw. Demontage fordern auf Kosten des AN.
Hinweise zur Abrechnung
Die Baumaßnahmen werden aus unterschiedlichen Fördermitteln mitfinanziert. Daher ist es erforderlich, geförderte Leistungen separat abzurechnen. Die Zuordnung der Leistungen erfolgt unabhängig durch ein beauftragtes Büro.
Dessen Prüfhinweise sind zu beachten und einzuarbeiten. Diese Aufwendungen in den Aufmasserstellungen und Rechnungslegungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Bauleistungsversicherung, Baustrom, Bauwasser, Baureinigung
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Die vom Auftraggeber abgeschlossene Bauleistungsversicherung deckt die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen mit ab. Als Selbstbeteiligung des AN an jedem Schaden werden 10 %, mindestens jedoch ein Betrag von 500,00 € vereinbart.
An den Kosten für Baustrom und Bauwasser beteiligt sich der AN mit 0,0 % der Netto-Abrechnungssumme.
Der AN hat die Baureinigung, wozu auch die Beseitigung des von ihm verursachten Bauschutts zu zählen ist, selbsttätig vorzunehmen. Kommt der AN mit dieser Verpflichtung in Verzug, so kann der AG diese Aufgabe übernehmen. Dadurch entstehende Kosten sind vom AN zu tragen.
Sollte eine Kostenaufschlüsselung nicht möglich sein, erfolgt die Aufschlüsselung im Verhältnis der Nettoabrechnungssumme zur gesamten Nettobausumme des AG. Dem AN steht es frei, nachzuweisen, dass der auf ihn entfallende und umzulegende Kostenanteil geringer ist.
Allgemeine Vorbemerkungen und Kalkulationsgrundlagen zur Leistungsbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Leistungsumfang
Die Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen und Ausrüstungsgegenstände, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind, auch wenn diese im Einzelnen nicht aufgeführt sind. Ausgenommen sind nur die beschriebenen "bauseitigen Leistungen". Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Ausführung und die Leistung entsprechend dem LV zu erbringen. Abweichungen vom LV müssen als Anlage zum Angebot schriftlich beschrieben und begründet werden. Änderungen im Angebotstext sind nicht erlaubt und führen zum Ausschluss.
Der AN erstellt folgende Unterlagen
" Anlagezeichnungen für Fahrschächte 3 Wochen nach Auftragserteilung und Vorlage der Baupläne.
" Schalt- und Stromlaufpläne
" Sämtliche Unterlagen für die behördliche Abnahme
Vorschriften
Die Ausführung erfolgt unter Berücksichtigung und Erfüllung der nachfolgenden Normen und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung:
" Die Europäische Aufzugsrichtlinie (95/16/E)
" Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzüge EN 81-20
" Behindertengerechtigkeit nach EN 81-70
" Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
" Das Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMVG)
" Die relevanten VDE-Bestimmungen.
" Die relevanten VDI-Richtlinien.
" Die relevanten DIN-Normen.
" Unfallverhütungsvorschriften.
" Die Bauordnung des Bundeslandes.
" Bauaufsichtliche Auflagen
Unterlagen des Bieters
Der Bieter legt seinem Angebot folgende Unterlagen bei:
" Freistellungsbescheinigung nach §48 EStG
" Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 14001:2015
" Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 9001:2015
" Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 45001:2018
" Nachweis über die Zertifizierung nach DIN EN 13015
" Nachweis über die Zertifizierung nach §6 Abs. 3 AwSV
" Mitgliedsbescheinigung der Handwerkskammer oder IHK
" Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
" Bestätigung einer gültigen Haftpflichtversicherung
" Präqualifikation -> alternativ kann ein Nachweis der Eingung entsprechend Formblatt 124 beigefügt werden
Montage
Die Montage und Montageaufsicht haben durch qualifiziertes Personal zu erfolgen.
Die Montageleistung schließt ein:
" Abladen und Transportarbeiten auf der Baustelle
" Beistellen der Hebezeuge, Rüsthülsen und Rüstschuhe
" Lieferung und Montage der Abstiegseinrichtungen für die Schachtgruben
Gefahrenanalyse
Bei Abweichung von den Forderungen der Vorschriften sind durch den AN entsprechende Gefahrenanalysen zu erstellen und geeignete Ersatzmaßnahmen vorzusehen.
Abnahme
Die vorgeschriebene Abnahmeprüfung wird vom AN veranlasst. Erstellung der erforderlichen Unterlagen, Terminvereinbarungen und Durchführung sind Sache des AN und Teil der Leistung. Prüfgewichte stellt der AN. Die Prüfgebühren werden vom AN getragen.
Mängelansprüche
Der AN übernimmt für die Dauer von 24 Monaten nach Fertigstellung der Anlage die Gewährleistung der Ausführung. Beim Abschluss eines geeigneten Wartungsvertrages verlängert sich die Gewährleistung auf 48 Monaten (VOB). Er verpflichtet sich, alle Teile zu ersetzen, die aufgrund mangelhafter Konstruktion oder vorzeitigem Verschleiß in diesem Zeitraum unbrauchbar werden. Ausgenommen sind alle Teile, die mutwillig und durch unsachgemäße Handhabung zerstört werden
Nebenleistungen des AN:
" Lieferung der erforderlichen Rüsthülsen, Ankerschienen und Lastösen
" Abladen und Transport sämtlicher Komponenten bis zum Aufzugschacht. Ein bauseitiger Kran steht nicht zur Verfügung. Erforderliche Hebezeuge, ggf. ein Autokran ist einzukalkulieren.
" Fachgerechte Entsorgung aller Verpackungsmaterialien
" Grundanstrich aller nichtblanken Teile sowie ein löslicher Schutzüberzug der funktionsbedingten blanken Teile
" Schachtbeleuchtung, bestehend aus Leuchtstofflampen. Ausführung und Menge nach den Anforderungen der EN81, schaltbar von jedem Etagenzugang, von der Etagendecke und von der Schachtgrube. Der Schacht erhält außerdem eine Steckdose 230V/50Hz in Schutzart IP54
" Hauptschalter und Sicherungen einschließlich Montage
" Schwellenwinkel oder Schwellenkonsolen zur Befestigung der Schachttürschwellen einschließlich einer verlorenen Schalung unterhalb der Schwellen zum Angießen des Estrichs
" Fahrbahnverkleidung aus Stahlblech in Türrahmenbreite, falls die Türkonstruktion dieses erforderlich macht
" Stahlsockel zur Aufnahme der Aufsetzpuffer und eine Abstiegseinrichtung in der Schachtgrube
" Ausführung der Elektroinstallation in Kabelkanälen
" Drehende Teile sind mit einem gelben Warnanstrich nach DIN 4818 RAL 1004 zu versehen. Schmierstellen sind rot zu kennzeichnen
" Optimale Baubetreuung während der Rohbauphase durch regelmäßige Besuche der Baustelle durch kompetentes Fachpersonal
" Komplette Montage durch Fachmonteure und ggf. Helfer, bauseitige Hilfskräfte werden nicht zur Verfügung gestellt
" Lieferung und Montage eines GSM-Moduls für das Notrufsystem
" Reinigung des Schachtes vor Inbetriebnahme bzw. Übergabe der Anlage(n)
" Abnahmegebühren für Abnahme durch den TÜV einschl. Gestellung der Belastungsgewichte und des Montagepersonals.
" Einweisung von mindestens zwei Aufzugswärtern ohne besondere Berechnung
Bauseitige Leistungen
" Meterriss in den Etagen neben jedem Fahrschachtzugang
" Verbindliche Angaben über Schachtgröße und Höhenschnitt des Schachtes zur Erstellung der Anlagenzeichnungen.
" Prüfung und schriftliche Genehmigung aller Anlagenzeichnungen und Kabinenauskleidungen
" Be- und Entlüftung und Rauchabzug des Fahrschachtes entsprechend Landesbauordnung und Branschutzkonzept
" Bei Anlagen entsprechend DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - Ausführung der Wände und Decken des Schachtes nach den Richtlinien der DIN 8989
" Absichern des Fahrschachtes bis zum Einbau der Türen sowie Schutzgeländer für Deckendurchbrüche, Absätze und Treppen
" Ausführung des Schachtes entsprechend den eingetragenen Belastungen aus der Aufzugs-Anlagenzeichnung
" Erstellung der Fahrschächte einschließlich aller erforderlichen Aussparungen nach den Anlagenzeichnungen
" Beachtung der abzuführenden Wärmemengen aus den Aufzugs-Anlagenzeichnungen bei der Dimensionierung der Lüftungs- und Klimatechnik. Sicherstellung eines Temperaturbereichs von +5 °C bis +40 °C im Schacht und im Bereich des Schaltschrankes durch geeignete Maßnahmen
" Einbau und Reinigung der vom AN gelieferten Rüsthülsen, Ankerschienen und Lasthaken nach Angabe des AN
" Lieferung sowie An- und Abbau sämtlicher Schachtzugangsabsperrungen und ggf. Schachtabdeckung und zusätzlicher Bohlen im Türsturzbereich (für Überkopfschutz) nach den Anlagenzeichnungen und UVV
" Lieferung sowie Einbau der Rüstplattformen im Fahrschacht zur Montage der Aufzugsanlage nach den Anlagenzeichnungen des AN und UVV
" Reinigung von Schacht und Schachtgrube, Entfernen aller überstehenden Moniereisen und Nägel, Wasser aus der Schachtgrube entfernen. Grube wasserdicht herstellen und den Grubenboden glätten
" Für die Dauer der gesamten Montage wird ein trockener, beleuchteter und verschließbarer Lagerraum von 30 m² für Material und Montagewerkzeug max. 50 m vom jeweiligen Aufzugsschacht zur Verfügung gestellt
" Unfallgeschützte Zugänge zum Schacht und Triebwerksraum einschließlich Lieferung und Montage ausreichender Beleuchtung von 50 Lux am Boden.
" Baustromanschluss 400/230 V, 50 Hz
" Elektrische Zuleitung einschließlich des Anschlusses an den durch den AN zu liefernden Hauptschalter.
" Liefern & Verlegen aller erforderlichen Elektro- und Datenleitungen außerhalb des Aufzugsschachtes
" Gestellung der vorgeschriebenen Aufenthalts- und Toiletteneinrichtungen
" Erforderliche Maurer-, Putz-, Maler- und Anschlussarbeiten, falls im Leistungstext nicht anders beschrieben
Folgende Daten sind durch den Bieter anzugeben und mit dem Angebot einzureichen:
1. Hersteller der elektronischen Steuerung
2. Hersteller der elektronischen Antriebsregelung
3. Hersteller der Antriebsmaschine
4. Hersteller des Antriebsmotors
5. Hersteller der Fangvorrichtung
6. Hersteller des Geschwindigkeitsbegrenzers
7. Hersteller des Fahrkorbs
8. Hersteller der Türen
9. Adresse des nächsten Montagestützpunktes oder Zweigniederlassung
10. Angaben zu Schallwerten in Verbindung mit DIN8989
11. Bieterangaben zum Luftschallpegel
Im Schacht gemessen in Abstand von 1 Meter zum Antriebsmotor
Vor den Schachttüren beim Öffnen oder Schließen der Schachttüren
Vor der Schachttür in der Haltstelle des Antriebsmotors bei Anfahrt des Fahkorbes mit Nenngeschwindigkeit
Technische Vorbemerkungen
01 Personenaufzug
01
Personenaufzug
01.__.0010 Triebwerksraumloser Personenaufzug Aufzugstyp Triebwerksraumloser Personenaufzug, vorzugsweise mit Anordnung des Triebwerkes im Schachtkopf
Antriebsart Treibscheibenaufzug mit Frequenzregelung, getriebelos
Aufzugssteuerung Abwärtssammelsteuerung
Fahrtenzahl max . 150 / h
Nennlast / Personen 630 kg / 08 Personen
Nenngeschwindigkeit 1.00 m/s
Förderhöhe 9,815 m
Kabinenzugänge 2 / gegenüberliegend
Anzahl Haltestellen 4
Anzahl Schachttüren 4
Aufhängung
Schwingungsisolierte, mittig geführte Aufhängung in einem stabilen Fangrahmen aus Profilstahl. Rucksackaufhängung nicht zugelassen.
Qualitäten
Fahrkorbwände
Vinylbeschichtetes Stahlblech nach Musterkarte des AN kostenneutral wählbar aus mind. 5 verschiedenen Mustern
Ausführung Fahrkorbtürportal
Edelstahl gebürstet K220
Ausführung Fahrkorbtürflügel
Edelstahl gebürstet K220
Fahrkorbdecke
Ausführung flach, kunststoffbeschichtetes Stahlblech Weiß
Fahrkorbbeleuchtung
In allen Kabinenecken und beidseitig des Kabinentableaus senkrecht über dioe gesamte Fahrkorbhöhe verlaufende LED Leuchtstreifen
Fahrkorbtableau
Edelstahl gebürstet K220 als dekoratives Element auf ganzer Kabinenhöhe, nicht sichtbar befestigt auf einer Seitenwand nach Bieterstandard
Bedienelemente im Fahrkorbtableau
Taster als mechanische Kurzhubtaster, Tür-Auf-Taster, Tür-Zu-Taster, Etagentaster, Notruftaster, opto-akustische Rufquittierung und Braileschrift entsprechend EN 81-70, Sonderfahrtschlüsselschalter
Anzeigeelement im Fahrkorbtableau
10.1" HD Display, flächenbündig im Tableau integriert, Darstellung von individualisierten Inhalten (Wetter, Nachrichten, Mieterinformationen usw.) über Onlinezugang.
Sprachansage
Die Aufzugsanlage verfügt über eine Sprachansage nach Herstellerstandard.
Fußboden
Gummiboden nach Herstellerstandard und Vorhaltung zusätzlichen Lastausgleiches bis 100kg im Gegengewicht
Spiegel
500mm breites Spiegelelement mittig auf der Kabinenwand gegenüber dem Bedientableau auf ganzer Kabinenhöhe angeordnet
Handlaufanordnung
Auf der Tableauseite
Handlauf Oberflächen
Endstücke und Handläufe in Edelstahloptik gebürstet
Kabinenmaße
Lichte Fahrkorbbreite 1100 mm
Lichte Fahrkorbttiefe 1400 mm
Lichte Fahrkorbhöhe 2200 mm
Türtyp
Automatisch betätigte zweiteilig und einseitig öffnende Teleskopschiebetür.
Türantrieb
Gleichlstromgeregelte Türmaschine
Lichte Türbreite: 900 mm
Lichte Türöhe: 2100 mm
Brandschutzklasse Schachttüren
Die Türen müssen die Forderungen der EN81-58 in der Brandklassifizierung E120 erfüllen.
Schachttürmontage
Auf der Etage stehend montiert in Wandnische mit einer Tiefe von 95mm
Schachttürrahmen
20mm umlaufend sichtbarer Schachttürrahm,en innerhalb der Mauerlaibung angeordnet - Putzanschlüsse bauseitig
Ausführung der Schachttürrahmen
Stahlblech RAL7032, kieselgrau grundiert - Fertiganstrich bauseitig
Ausführung der Schachttürflügel
Stahlblech RAL7032, kieselgrau grundiert - Fertiganstrich bauseitig
Bedienelemente auf den Etagen
Quadratische Großflächentaster 80mm x 80mm gemäß EN 81-70 nach Bieterstandard, Tasterrflächen farbig deutlich vom Untergrund der Befestigung abgesetzt
Montage der Bedienelemente
Auf der Wand neben den Schachttüren aufgesetzt
Anzeigeelemente auf den Etagen
aus den Etagen gut sichtbar im Kabinentürportal angeordnete Ankunftsmelder mit integrierter Weiterfahrtsanzeige
Installations- und Notbedienungspaneel
Für Service- und Notfallarbeiten ist ein Bedienpaneel mit geringsten Abmessungen im Schachttürrahmen der obersten Haltestelle anzuordnen.
Gewünscht ist in diesem Zusammenhang eine getrennte Anordnung von der Aufzugsteuerung und dem Leistungsteil der Antriebsregelung, welche sich im Fahrschacht befinden sollen.
Ausführung des E+I Paneels in Stahlblech RAL7032, kieselgrau grundiert - Fertiganstrich bauseitig
Netzspannung 400V, 50Hz (Aufzugsanlage); 230V, 50 Hz (Licht u.ä.)
Lichte Schachtbreite 1600 mm
Lichte Schachttiefe 1970 mm
Lichter Schachtkopf 3880 mm
Lichte Schachtgrube 400 mm [Verringerte Schachtgrubentiefe mit baumustergeprüfter Ersatzmaßnahme zu EN 81-20]
Maßnahmen zur Körperschallisolation
Schachtausführung
Mauer- / Betonschacht mit bauseitig eingelegten Ankerschienen
Tragmittel mit Permanentüberwachung
Es sind hochwertige, geräusch- und verschleißarme Tragmittel mit hohem Fahrkomfort vorzusehen. Die Tragmittel sind auf ein Minimum an Dehnung auszulegen. Die Ausführung der Tragmittel ist durch den AN zu belegen. Die Flächenpressung in der Seilrille darf 50% des zulässigen Wertes nicht überschreiten. Die vorgesehene Flächenpressung ist vom AN anzugeben.
Sofern Traggurte zum Einsatz kommen, sind diese zur Sicherheit des Nutzers durch ein zertifiziertes System permanent zu überwachen. Abweichungen vom Normalzustand meldet das System automatisch über das Fernwartungssystem.
Systembedingt festgelegte Zeiträume zur Ablegreife der Tragmittel, z.B. über die Definition maximal möglicher Lastspiele oder eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer in den Herstellerunterlagen für den Betrieb der Aufzugsanlagen, sind nicht erwünscht.
Triebwerk
Ausführung als triebwerkraumloser Aufzug. Der Antrieb ist im Schachtkopf anzuordnen. Ausführung als frequenzgeregelter, getriebeloser Treibscheibenantrieb, mit hohem Wirkungsgrad. Alle Lager sind als wartungsfreie Wälzlager auszuführen. Maschinenrahmen und ggf. die Totpunkte der Seilbefestigungen mit schwingungs-dämpfenden Elementen gegen das Gebäude isolieren.
Motor
Als Motor ist ein Synchronmotor mit Permanentmagneten einzusetzen. Eine feldorientierte, variable Frequenzregelung des getriebelosen Antriebes soll individuell einstellbar sein. Eine Drehzahlüberwachung ist vorzusehen. Kontaktlose Näherungsschalter am Fahrkorb zur Positionsmessung sind einzusetzen. Auf Fremdbelüftung ist zu verzichten.
Regenerativer Antrieb
Energie aus dem generatorischen Betrieb ist zur Energieeinsparung in das Aufzugssystem oder das Netz zurückzuspeisen und nicht über Widerstände in Wärme umzuwandeln.
Steuerung und Schaltschrank
Die Mikroprozessor-Technologie ist in einem staubgeschützten Schaltschrank im Fahrschacht zu installieren. Standardleiterplatten für Kommandosteuerung und Ansteuerung der Signalelemente sind zu verwenden. Die Logikleiterplatte soll eine digitale Diagnoseanzeige oder einen Anschluss für ein separates Diagnosegerät zum Prüfen und Programmieren der gesamten Steuerung enthalten.
- Park- und Haupthaltestellen
- Tür-Offen-Zeiten, getrennt nach Außen- und Innenkommandos bis zu 15 s
- Standortanzeige
Es ist eine Speicherung und Anzeige von jeder während des Betriebs aufgetretener Fehlfunktion bzw. Betriebsunterbrechung sicherzustellen, wobei die jeweils letzte Speicherung zeitlich zu bestimmen sein muss. Der gesamte Datenaustausch soll durch serielle Datenübertragungen über Busleitungen und Multiplexkabel erfolgen.
Notruf und Fernüberwachungssystem
Es ist ein computergestütztes Notrufleit- und Ferndiagnosesystem mit visuell unterstützer Gegensprechverbindung vorzusehen. Der Notruf, Störmeldungen oder Fernzugriffsoptionen sind über ein mitzulieferndes Funkmodem mindestens im 4G-Standard an eine 24 Stunden zu besetzende Zentrale des AN zu realisieren. Bei Betätigung des Notruftasters wird automatisch eine Sprechverbindung zur durchgehend besetzten Zentrale des AN aufgebaut. Missbräuchlich gegebene Notrufe werden vom System erkannt, die Übermittlung an die Zentrale wird unterdrückt. Darüber hinaus soll das System Funktionsbeeinträchtigungen erkennen können und selbstständig an die Leitstelle übermitteln, sowie Fernzugriffe und Störungsanalysen zulassen.
Das Fernüberwachungssystem soll folgende Komponenten enthalten:
" Das Basismodul inkl. SIM-Klarte zur 4G Mobilfunkübertragung
" 10,1" Multifunktionsdisplay in HD Qualität als kombinierter Standort- und Fahrtrichtungsanzeiger
" Übernahme der Notruffunktion in Form einer Bild- und Sprachverbindung zur Notrufzentrale des Aufzugherstellers
" Installationsmaterial
Über den Abschluss des Servicevertrags der Anlage erhält das Display folgende zusätzliche Funktionalitäten:
" Darstellung von Online-Informationen zu wählbaren Themen (z.B. Wetter)
" Möglichkeit der Darstellung eigener Themen (z.B. individuelle Informationen mit Online-Zugang durch den Betreiber der Anlage)
Teleskop- Kabinentür
Die Fahrkorbtüren sind als einseitig öffnende Schiebetüren auszuführen.
Der Fahrkorbabschluss ist als automatisch betätigte Schiebetür entsprechend der Bauweise der Schachttür auszuführen. Zur automatischen Betätigung der Aufzugstüren ist eine Türmaschine auf dem Fahrkorb vorzusehen. Sie soll ruckfrei und geräuscharm arbeiten. Durch elektronische Fein-Sensorik der Antriebssteuerung soll eine sich schließende Tür wieder auflaufen, sobald die Türflügel auf eine Person oder einen Gegenstand treffen.
Zusätzliche Türsicherung
Zusätzlich zu den mikrokontaktkontrollierten Türen ist ein Lichtvorhang vorzusehen, der mit Infrarotstrahlern arbeitet, dafür jeweils mit einem Sender und Empfänger ausgestattet ist und die Türschließkante mit mind. 56 Strahlen effektive überwacht. Erster horizontaler Lichtstrahl 15 mm über dem Fahrkorbfußboden angeordnet. Die übrigen Lichtstrahlen sind in einem Abstand von 35 mm bis zu einer Höhe von 1,80 m parallellaufend angeordnet. Die Sende- und Empfangssysteme sind zurückgesetzt direkt am Fahrkorb zu montieren, um die mechanische Belastung so gering wie möglich zu halten sowie eine Zugangsmöglichkeit für Aufzugsbenutzer unmöglich zu machen. Die Türbewegung ist zuverlässig zu überwachen.
Fahrkorb-Konstruktion, Fahrkorbrahmen
Es ist ein stabiler, verwindungssteifer Tragrahmen als Profilstahlkonstruktion in geschraubter Ausführung mit Verstrebung zur Aufnahme des Plattformrahmens vorzusehen. Der Fahrkorb ist schwingungsisoliert in den Rahmen einzusetzen.
Fahrkorb
Der Fahrkorb ist in Stahlblechkonstruktion auszuführen. Wände und die Decke sollen in Abkantbauweise aus min. 1,5 mm verzinktem Stahlblech gefertigt sein. Die Fahrkorbdecke ist betretbar und für eine Belastung von min. 2 Personen ausgelegt. Es ist an der Rückwand und den Seitenwänden ein Geländer, mindestens 1100 mm hoch, in stabiler Konstruktion vorzusehen.
Fahrkorbabschluss
Der Fahrkorbabschluss ist als automatisch betätigte Schiebetür entsprechend den Abmessungen der Schachttüren auszuführen. Zur automatischen Betätigung der Aufzugstüren ist ein Hochleistungstürantrieb für einen zügigen und geräuscharmen Lauf vorzusehen. Der Antrieb soll über einen geregelte Türmaschine und einen umlaufenden Zahnriemen, der direkt mit den Türblättern gekoppelt ist, erfolgen. Das Antriebs- und Kontrollsystem ist in Mikroprozessortechnologie auszuführen. Die Geschwindigkeit sowie die Türposition soll ständig in einem geschlossenen Regelkreis überwacht werden, damit das jeweils eingestellte Türgeschwindigkeitsprofil genau eingehalten wird. Systemspezifische Parameter für die Türoperation müssen vor Ort entsprechende einstellbar sein.
Fahrtrichtungsanzeige
Im Fahrkorbeingangsportal ist durch beleuchtete Fahrtrichtungspfeile die jeweils vorgesteuerte Fahrtrichtung anzuzeigen. Die Pfeile leuchten so lange auf, bis die entsprechende Fahrt ausgeführt wird.
Führungsschienen
Für den Fahrkorb sind T-Profil-Führungsschienen mit gehobeltem Steg, an den Stoßkanten mit Nut und Feder sowie bearbeiteten Laschenverbindungen vorzusehen. Die Führungsschienen für das Gegengewicht sollen mindestens aus gezogenen oder gerollten T-Profilen sein. Ein maximaler Befestigungsabstand von 2,10 m ist vorzusehen. Fahrkorb und Gegengewicht sind mit hochwertiger Rollenführungen oder wartungsfreien Gleitführungen auszurüsten
Grubenleiter
In der Schachtgrube ist von der Schachttür aus erreichbar eine ortsfest eingebaute Abstiegsvorrichtung vorzusehen. Die Grubenleiter muss der UVV entsprechen.
Schalter und Impulsgeber
Zur Überwachung der Position, der Türzone und der Bündigstellung sind berührungslose Impulsgeber zu verwenden. Die End- und Grenzschalter in Grube und Schachtkopf können als mechanisch betätigte Sicherheitsschalter ausgeführt werden.
Befestigungen
Konsolen und Schrauben sind je nach Schachtausführung für Befestigung an Ankerschienen oder Schachtgerüsten auszuführen. Schienenbefestigungen sind so auszubilden, dass Knickspannungen, die durch Gebäudesetzungen entstehen, abgebaut werden. Pufferständer sind auf so auf die Grubensohle zu setzen, dass bauseitige Betonsockel nicht erforderlich sind.
Gegengewicht
Das Gegengewicht zum Ausgleich des Fahrkorb-Eigengewichts und ca. 50 % der Nennlast ist als Rahmenkonstruktion auszuführen. Die Fahrbahn des Gegengewichts in der Schachtgrube ist gemäß EN-81 zu verkleiden.
Aufsetzpuffer
Für Geschwindigkeiten bis 1,0 m/s sind Zellvulkollanpuffer vorzusehen. Für höhere Geschwindigkeiten sind bauartgeprüfte Ölpuffer vorzusehen. Geeignete Pufferstützen, die einen bauseitigen Betonsockel ersetzen sind im Leistungsumfang des AN enthalten
Netzanschluss
Drehstrom 400 V, 50 Hz mit Mittelleiter, Schutzmaßnahmen VDE 0100 durch Nullung mit getrenntem Schutzleiter.
Materialien
Für Fahrkörbe, Türrahmen und Verkleidungen sind Qualitätsbleche zu verwenden. Edelstahlteile sind aus nichtrostendem Chrom-Nickel-Stahl herzustellen. Sämtliche Stahlteile mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind nach Montage auszubessern.
Filter gegen elektrische Störbeeinflussung
Durch geeignete Maßnahmen bezogen auf Netzverunreinigungen, Stromspitzen sowie zur Funkentstörung ist sicherzustellen, dass durch den Betrieb des Aufzuges andere Einrichtungen im Gebäude nicht beeinflusst werden.
Automatische Notbefreiung mit netzunabhängiger Stromversorgung
Das batteriegespeiste Notbefreiungssystem mit elektronischer Geschwindigkeitsüberwachung befreit Personen bei Stromausfall zur nächstgelegenen lastgünstigsten Haltestelle automatisch, sicher und schnell.
Abwärts-Sammelsteuerung
Die Steuerung ist als Abwärts-Sammelsteuerung auszulegen. Innenkommandos sollen gesammelt und in ihrer räumlichen Reihenfolge beantwortet werden. Außenrufe sollen ebenfalls gesammelt und oberhalb der Haupthaltestelle in Abwärtsrichtung abgearbeitet werden.
Sonderfahrtschlüsselschalter
Die Sonderfahrt soll durch einen Schlüsselschalter aktiviert werden, der im Fahrkorbtableau anzuordnen ist. Der Schlüsselschalter ist mit zwei Schaltstellungen auszurüsten: I = Sonderfahrt,
O = Normalstellung, wobei die Normalstellung die Schlüsselabzugsstellung sein soll.
Nachstellen mit offenen Türen
Bündigkeitsfehler werden durch Nachstellen korrigiert. Der mögliche Bündigkeitsfehler ist abhängig von der Antriebsart. Für das Nachstellen mit offenen Türen gelten die folgenden Bedingungen:
- der Aufzug muss sich innerhalb der Entriegelungszone befinden,
- die Nachstellgeschwindigkeit muß begrenzt sein,
- Überbrückung der Türschalter in der Entriegelungszone (Türzone),
- die erforderliche Überbrückung des offenen Türkreises muss durch eine Sicherheitsschaltung erfolgen,
- die Funktion dieser Einrichtung wird im Schaltplan erläutert.
Steuerung der Aufzüge im Brandfall
Im Brandfall dürfen Aufzüge nicht benutzt werden. Nach Betätigen eines Brandfallschalters an der Hauptzugangsstelle bzw. durch einen bauseitigen potentialfreien BMZ-Kontakt wird ein Steuerungsprogramm wirksam, das die Fahrkörbe aller Aufzüge nacheinander in die Hauptzugangsstelle (Feuerwehrhaltestelle) fahren lässt und diese dort mit geöffneten Türen abstellt. Bei eingeschalter Brandfallsteuerung werden sofort unwirksam:
- Notbremsschalter im Fahrkorb,
- alle Fahrbefehlsgeber (innen und außen),
- alle Umsteuereinrichtungen für die Türen,
- Ankunftsmelder und Richtungsanzeiger,
- Führerbetrieb, Sonderfahrtsteuerung und andere Vorrechtsschaltungen.
Inspektionssteuerung
Der Inspektionsschalter nach EN81 ist auf dem Fahrkorbdach angebracht und ermöglicht Inspektionsfahrten für Reparatur und Wartungszwecke.
Rückholsteuerung
Durch einen Rückholschalter im Triebwerkraum ist ein Fahren des Fahrkorbes vom Triebwerksraum aus möglich. Bei eingeschaltetem Rückholschalter ist die Kommandosteuerung abgeschaltet.
Überlasteinrichtung
Durch die Überlasteinrichtung ist das Starten eines Aufzugs mit überlastetem Fahrkorb zu verhindern. Das Anzeigen im Fahrkorb soll optisch und akustisch erfolgen. Der Aufzug soll in diesem Fall bis zur Entlastung des Fahrkorbes mit geöffneten Türen stehen bleiben.
Fabrikat / Typ der Planung: OTIS Gen3 EDGE
angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0010
Triebwerksraumloser Personenaufzug
L
1.00
psch
01.__.0020 Aufpreis Ausführung Kabine und Portal in Edelstahl Aufpreis Ausführung Kabine und Portal in Edelstahl
01.__.0020
Aufpreis Ausführung Kabine und Portal in Edelstahl
O
1.00
St
01.__.0030 Aufpreis Erweiterung Handläufe Aufpreis Erweiterung Handläufe
2 edelstahlgebürstete Handläufe an den Seiten
01.__.0030
Aufpreis Erweiterung Handläufe
O
1.00
St
01.__.0040 Aufpreis vollfächiger Spiegel Aufpreis vollfächiger Spiegel
vollflächiger Spiegel Paneel mittig auf der Kabinenwand gegenüber dem Bedientableau auf ganzer Kabinenhöhe angeordnet
01.__.0040
Aufpreis vollfächiger Spiegel
O
1.00
St
01.__.0050 Schachtentrauchungssystem System zur Belüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten
Das angebotene System muss alle gesetzlichen und normativen Anforderungen erfüllen, die sich aus dem Baurecht und den bekannten Aufzugsrichtlinien/Normen ergeben. Die Montage muss durch ein nach DIN EN 16763 zertifiziertes Unternehmen erfolgen.
Potentialfreie Alarm- und Störmeldung (technischer Alarm) muss im System vorhanden sein. Das angebotene System dient zur Überwachung des Aufzugsschachtes und ist nicht Teil einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675.
Das System besteht aus:
o Steuerplatine mit integrierten Temperatursensor und zeitgesteuerter Intervall-Lüftung
o Für den Aufzugsschacht geeignete Branderkennung
o RWA-Bedienstelle als manueller Druckknopfmelder
o Verschlusselement zum flächenbündigen Einbau
Verschlusselement inkl. 24V Antrieb - zugelassen als NRWG (EN 12101-2)
Verschlusselement zur Abfuhr von Brandgasen und zur natürlichen Belüftung des Schachtes.
Der Antrieb verfügt über einen integrierten Endlagenschalter zur Bestimmung der Position "Verschlussklappe offen", zur Weiterleitung und Auswertung durch eine externe Stelle (GLT oder Aufzugssteuerung).
Der Schalleistungspegel darf im Lüftungsmodus den Maximalwert von 24 dB nicht überschreiten.
Die Montage erfolgt flächenbündig im Schachtkopf. Rohbauöffnung gemäß Vorgaben AN. Ein passender Wetterschutz wird bauseits geliefert.
Lüftung im Störungsfall
Bei Aufzugsstörung muss gewährleistet sein, dass das Verschlusselement öffnet, so dass frische Luft in den Schacht und somit auch in die Kabine strömen kann.
Einleitung Evakuierungsfahrt Aufzug
Im Falle der Rauchdetektion im Schacht muss die Evakuierungsfahrt des Aufzugs eingeleitet werden.
Ein entsprechender potentialfreier Kontakt muss zur Aufschaltung auf die Aufzugssteuerung an der
Steuereinheit bereitgestellt werden.
angebotenes Fabrikat / Typ:
01.__.0050
Schachtentrauchungssystem
L
1.00
psch
01.__.0060 Zutrittskontrolleinrichtung Der Aufzug darf nur von einem beschränkten Nutzerkreis genutzt werden. Der Zugang ist im Untergeschoss sowie auch im Erdgeschoss zu beschränken.
Diese Leistung umfasst die Errichtung eines Pin-Code Elementes für das Erdgeschoss.
Zum Leistungsumfang gehört die Lieferung, Montage, Verkablung und Programmierung dieser Pin-Code Leser inkl. zugehöriger Leitungen und deren Montage vom Steuerschrank bis zum Leser.
01.__.0060
Zutrittskontrolleinrichtung
1.00
St
02 Wartung
02
Wartung
02.__.0010 Wartungsangebot 1.Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistungszeit.
komplett für die vorstehend beschriebenen Leistungen für den Zeitraum von 5 Jahren.
Das Wartungsangebot wird bei der Wertung des Angebotes berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich eine Vergabe vor. Sofern eine Wartung beauftragt wird, erfolgt dies spätestens nach 3 Monate nach der Gesamtübernahme.
pauschal
02.__.0010
Wartungsangebot 1.Jahr
1.00
St
02.__.0020 Wartungsangebot 2.Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des zweiten Jahres der Gewährleistungszeit.
wie zuvor, jedoch für das zweite Jahr.
pauschal
02.__.0020
Wartungsangebot 2.Jahr
1.00
St
02.__.0030 Wartungsangebot 3.Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des dritten Jahres der Gewährleistungszeit.
wie zuvor, jedoch für das dritte Jahr.
pauschal
02.__.0030
Wartungsangebot 3.Jahr
1.00
St
02.__.0040 Wartungsangebot 4.Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des vierten Jahres der Gewährleistungszeit.
wie zuvor, jedoch für das vierte Jahr.
pauschal
02.__.0040
Wartungsangebot 4.Jahr
1.00
St
02.__.0050 Wartungsangebot 5.Jahr für die Wartungsarbeiten innerhalb des fünften Jahres der Gewährleistungszeit.
wie zuvor, jedoch für das fünfte Jahr.
pauschal
02.__.0050
Wartungsangebot 5.Jahr
1.00
St