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Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Allgemeines
Zur Bewältigung des vertikalen Verkehrs- und Transportaufkommens sind nachfolgend beschriebene Förderanlagen vorgesehen. Für die Auswahl der Anlagen wurden Kriterien wie Platzbedarf, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Leistungs- und Arbeitsumfang des Auftragnehmers/Bieters (AN):
Der Arbeits- und Leistungsumfang für die in diesem Abschnitt der Baubeschreibung aufgeführten und beschriebenen Förderanlagen beinhaltet die Ausführungsplanung, die Montageplanung sowie die komplette, schlüsselfertige Lieferung und Montage der Anlagen mit deren Komponenten und Teilen einschließlich allem erforderlichen Zubehör, der für den Betrieb mit einer einwandfreien Funktion der Anlagen notwendig ist. Abweichungen zum LV müssen als Anlage zum Angebot beschrieben und begründet werden. Der Bieter hat die aufgeführten Leistungen auf die technische Ausführung bzw. Durchführbarkeit zu prüfen. Spätere Angebotsabweichungen werden nicht anerkannt.
Vor der Unterzeichnung eines Vertrages werden dem AG Zeichnungen in Entwurfsqualität zur Überprüfung Ihres Angebotes zur Verfügung gestellt.
Zugehörend sind auch die Leistungen zur betriebsfertigen, protokollierten Einregulierung und
Funktionskontrolle des AN einschließlich der Hinzulieferung aller erforderlichen Betriebsmittel.
Grundlagen zur Planung und Leistungsausführung:
Die wesentlichen Grundlagen bei der Planung, Bemessung und Dimensionierung sowie zur Ausführung der Anlagen für die Fördertechnik bilden - neben dem abgeschlossenen Vertrag einschließlich aller Bedingungen und sonstigen Vereinbarungen - ohne Wertung der Rangfolge wie nachstehend genannt:
- die Bauordnung des Bundeslandes Bayern nebst Arbeitsstättenrichtlinien
- Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen gemäß DIN EN 81-20, DIN EN 81-50, ggf.
DIN EN 81-70 und DIN EN 81-21
- Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- VDI 2566 Lärmminderung von Aufzugsanlagen
- Richtlinien des VDE und VDMA
- Arbeitsstättenverordnung
- DGUV Vorschrift 3
- Brandschutztechnische Anforderungen gemäß Brandschutzkonzept
- alle sonstigen administrativen Verordnungen, Bestimmungen und Erlasse
- alle anwendbaren Normen und technischen Richtlinien (DIN, VDI, VDE, VdTÜV)
- VOB/B in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung
- die spezifiziert dargelegten Anforderungen und Vorgaben des Auftraggebers / der Mieter
- der heutige Stand der Technik sowie sämtliche für diese Fachgewerke anwendbaren Normen, Verordnungen und technische Richtlinien.
Auf eine vollständige Auflistung der einzelnen Vorschriften und Normen für die technische Ausrüstung dieses Gebäudes wird hier der Einfachheit halber bewusst verzichtet! Für die Ausführung der gebäudetechnischen Anlagen sind die genannten Grundlagen in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung anzuwenden.
Aufzüge für körperlich beeinträchtigte Personen:
In Anlehnung an DIN 18040 und DIN EN 81-70 sollen die Personenaufzüge für den Transport von Personen, Rollstühlen und Krankentragen geplant und den Anforderungen an die barrierefreie Nutzung sowie den Transport von Krankentragen entsprechen. Welche Ausstattungsmerkmale der genannten Normen zur Anwendung kommen, ist in der Beschreibung der jeweiligen Aufzugsanlage festgelegt.
Qualitätsbeschreibung für Anlagenkomponenten der Fördertechnik:
Für die zu planenden und auszuführenden Förderanlagen des Gebäudes sind nachfolgend die detaillierten Einzelbeschreibungen der technischen Anlagenkomponenten aufgeführt. Diese gelten als Leitbeschreibungen, Grundausstattungen sowie als Mindest-Qualitätsanforderungen für die einzelnen Anlagenteile und Funktionseinheiten. Mit den Leitbeschreibungen gelten auch der den Grundausstattungen jeweils zugehörende, gesamte Transport-, Liefer- und Arbeitsablauf sowie Herstellungs- und Montagevorgang einschließlich Inbetriebnahme bis zur gebrauchsfertigen Leistung als beschrieben. Für Geräte und Anlagenteile, deren Bauart, Funktion, und Dimension ursächlich von ihren technischen Daten bestimmt wird, sind über die Leitbeschreibungen hinaus die exakten, fabrikatspezifischen und endgültigen Bemessungen und Auslegungen hinsichtlich Größe und technischer Daten unter Berücksichtigung der
abgesicherten Betriebs- und Nutzungsvorgaben zwecks kalkulatorischer Zuordnung sowie späterer Ausführung vom Bieter selbst zu ermitteln und festzulegen.
Gefährliche Stoffe:
Der Bieter versichert, dass nur Baustoffe und Produkte verwendet werden, die den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von asbesthaltigen Produkten verboten ist.
Korrosionsschutz:
Sämtliche Stahlteile sind, mit Ausnahme funktionsbedingt blanker Flächen, entsprechend den Herstellerangaben und den Umgebungsbedingungen gegen Korrosion zu schützen.
Unterlagen:
Die Ausführungspläne des AN für den Schacht müssen innerhalb von 1 Woche nach Auftragserteilung vorgelegt werden; die restlichen Pläne können innerhalb von 2 Wochen erstellt und nachgereicht werden.
Der Schacht ist vom AN aufzumessen und zu loten.
Zur Klärung der Anlage und Freigabe der Fertigung sind folgende Ausführungspläne / Werkpläne zu stellen:
- Anlagendispositionsplan
- Kabinenzeichnung als Werkstattzeichnung
- Tableauzeichnung
Im Einzelfall kann nach Rücksprache mit dem AG bei standardisierten Aufzügen und
Fördermitteln wie z. B. Hebebühnen auf die angegebenen Detailzeichnungen verzichtet werden. Vor Abnahme der Aufzugsanlage hat der AN je Anlage eine technische Dokumentation in 3-facher Ausfertigung ( 1x digital, 2x Papier) zu erstellen. Diese beinhaltet alle Zeichnungen und Schaltbilder sowie die Wartungsanweisungen. Die Dokumentation ist in einem beschrifteten DIN A4 Ordner dem AG zu übergeben.
Montage:
Die Montage erfolgt durch qualifiziertes Personal des Anbieters mit folgenden Leistungen:
- Abladen und Transport auf der Baustelle. Lagerplätze außerhalb der Aufzugsschächte sind vom Anbieter mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
- Das Beistellen von Hebezeugen, Autokränen etc. sowie die Montageaufsicht vom Beginn der Errichtung bis zur Übergabe der Anlage an den AG.
- Die Teilnahme an den stattfindenden Baubesprechungen auf Einladung.
- Die Montageleitung auf der Baustelle
- Montagetermine sind der Bauleitung 2 Wochen vor Montagebeginn schriftlich mitzuteilen bzw. die Montage wird durch die Bauleitung mit 2 Wochen Vorlauf abgerufen.
- Das Ergebnis der Baustellenvorkontrolle ist schriftlich zu dokumentieren und dem AG zeitnah zu übermitteln.
Termine:
Die genauen Liefer- und Montagetermine werden im einzelnen nach Auftragserteilung einvernehmlich festgelegt. Der AN hat eine Mindestlieferfrist ab Genehmigung und Klärung je Aufzug anzugeben.
Mindestlieferfrist: _________________________________
Montagebeginn: nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer Woche.
Montagedauer : Rohmontage 3 Wochen; Fertigmontage 1 Woche
Frühester Montagebeginn: 2. Quartal 2027
Abnahme:
Die vorgeschriebene Abnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und deren Terminvereinbarung wird vom AN veranlasst. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen werden vom AN rechtzeitig erstellt und dem AG zur Weiterleitung an die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) zur Verfügung gestellt.
Der AN hat seine Leistungen bis zur Abnahme sach- und fachgerecht zu schützen.
Das Abnahmeprotokoll muss mängelfrei sein bzw. darf nur solche unwesentliche Mängel enthalten, die einer uneingeschränkten Inbetriebnahme der Aufzugsanlage durch den AG nicht im Wege stehen. Letzteres hat der Sachverständige der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) ausdrücklich zu erklären.
Die Kosten für weitere Abnahmeprüfungen aufgrund bauseitiger Mängel, die eine Inbetriebnahme verhindern, gehen zu Lasten des AG. Ein Verzug bezüglich des Fertigstellungstermins wird in diesem Fall nicht geltend gemacht.
Prüfgebühren für die Abnahme und Inbetriebnahme einschließlich der Kosten für das erforderliche Personal sowie die Bereitstellung der Prüfgewichte für die Sachverständigenabnahme trägt der AN. Ebenso trägt der AN die Kosten für die Einweisung der vom Betreiber benannten Personen.
Gewährleistung:
Ergänzend zu den besonderen Vertragsbedingungen gilt für bewegliche Teile und Verschleißteile eine Gewährleistungsdauer von 2 Jahren, vorausgesetzt der Betreiber schließt einen Wartungsvertrag (Funktionswartung) mit dem AN ab. Die Wartung der Aufzugsanlage zwischen der Abnahme durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und der Abnahme durch den Bauherrn, längstens jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten, ist einzukalkulieren.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Wartungsangebotes, dass die gesetzliche Mindestwartung
erfüllt ist.
Bei Abschluss eines Funktionswartungsvertrages zwischen dem Betreiber und dem AN kann die
Gewährleistung auf 5 Jahre und 6 Monate verlängert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine 66-monatige Gewährleistungsfrist, in Abweichung von den übrigen Fristen des BGB eine individuelle Vereinbarung ist. Entsprechende Wartungsangebote sind dem Betreiber rechtzeitig vor Übergabe vorzulegen.
Wartung bzw. Instandhaltung :
Der Auftragnehmer hat mit seinem Angebot einen Wartungsvertrag nach firmenspezifischem Muster und gemäß beiliegendem Vertragsmuster für die Aufzugsanlagen mit vorzulegen.
Ebenso wünscht der AG die Abgabe der Preise für den Instandhaltungsvertrag nach beiliegendem Muster. Bezüglich der Wartung nach Firmenspezifikation sind die Wartungsintervalle gemäß Herstellerangaben und den gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Mit der Wartung muss die gesetzliche Mindestwartung und die Voraussetzung für die Verlängerung der Gewährleistung erfüllt sein.
Angebote ohne komplett ausgefüllte Wartungsangebote werden nicht berücksichtigt. Die entsprechenden Musterverträge sind als Anlage beigefügt. Bei der Vergabe wird entschieden welche Form der Wartung- / Instandhaltung beauftragt wird.
Zahlungen :
Die Zahlungen werden wie folgt geleistet:
30% der Auftragssumme nach Eingang der Auftragsbestätigung. Für diesen Betrag stellt der Auftragnehmer eine unbefristete Bankbürgschaft zur Verfügung. Rückgabe der Bürgschaft nach vollständiger Lieferung aller Aufzugsteile und Rohmontageende.
30% der Auftragssumme nach der vollständigen Lieferung aller Aufzugsteile auf der Baustelle und Rohmontageende
20% der Auftragssumme nach der vollständigen Montage der Aufzugsanlage.
10% der Auftragssumme nach der mängelfreien Abnahme durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
5% der Auftragssumme nach der Abnahme durch den Bauherrn
5% der Auftragssumme nach Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft
Bauseitige Leistungen Aufzug:
Allgemein:
Bauseitig zu erbringende Leistungen sind rechtzeitig anzufordern und zu überprüfen. Hierzu ist nach Aufforderung durch den AG eine genaue Auflistung sämtlicher bauseitigen Leistungen, möglichst mit Angabe von Fristen, zu erstellen. Beanstandungen sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
- Baustromanschluss bzw. endgültiger Stromanschluss 3 x 400 V AC/N/PE 50 Hz sowie 2 x 230 V AC/N/PE, 50 Hz, gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den einschlägigen DIN VDE-Bestimmungen. Schutzmaßnahmen entsprechend Elektroplanung und Herstelleranforderungen.
- Anschlussfertige Drehstromzuleitung und Kommunikationsanschluss für das Notrufsystem gemäß Herstelleranforderungen bis zum Schaltschrank bzw. zur Steuerung der Aufzugsanlage gemäß Vorgaben des Auftragnehmers.
- Das Verlegen der erforderlichen elektrischen Verbindungsleitungen außerhalb des Schachtes für Notruf, Störungsmeldungen, Brandmeldeanlage, Notstromversorgung etc.
- Alle im Zusammenhang mit der Erstellung des Aufzuges erforderlichen Maurer-, Maler-, Tischler-, Putz- und Betonarbeiten.
- Benennung einer vom Betreiber beauftragten und eingewiesenen Person.
- Einbeziehung aller metallischen Anlagenteile in den Potentialausgleich gemäß DIN VDE 0100-540.
- Potentialausgleich einschließlich des fachgerechten Anschlusses an die herangeführten Fundamenterder.
- Bereitstellung des erforderlichen Kommunikationsanschlusses im Schaltschrank.
- Schutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100
Aufzugsschacht:
- Das Erstellen der Schächte in Beton / Mauerwerk einschließlich aller erforderlichen Aussparungen, Durchbrüche und Nischen sowie Installationen und Reinigung der Einbauteile nach den Ausführungsplänen des AN.
- Meterriss in jeder Etage.
- Entwässerung der Schachtgrube falls erforderlich.
- Rauchabzugseinrichtungen entsprechend dem Brandschutzkonzept.
- Einbau der vom AN gestellten Ankerschienen für die Schienen- und Türbefestigungen sowie der Lastösen für die Schachtdecke.
- Ölfester Anstrich in der Schachtgrube an Boden und Wänden, soweit erforderlich.
- Sicherung der Schachtzugänge bis zum Beginn der Montage.
- Der Schacht ist im unbeheizten Bereich angeordnet; die Entlüftung erfolgt über Öffnungen in der Schachtwand (Aufzugskopf) ins Freie/ Laubengang.
Maschinenraum:
Wird nicht erstellt.
Nebenleistungen Auftragnehmer Aufzug (AN):
Gemäß Einzelbeschreibung der Aufzüge.
Bauseitige Leistungen Gebäudeautomation:
- Endgültiger Stromanschluss 2 x 230 V AC/N/PE 50 Hz gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den einschlägigen DIN VDE-Bestimmungen. Fehlerstrom-Schutzeinrichtung und Schutzmaßnahmen entsprechend Elektroplanung und Herstelleranforderungen
- Verlegung des Netzwerkanschlusses gemäß Planung der Gebäudeautomation inkl. Netzwerkdose (RJ45 Stecker) gemäß Vorgaben des Auftragnehmers.
- Auslass des Patchkabels mit RJ 45 Stecker für Anschluss der Endgeräte gemäß Vorgaben des Auftragnehmers.
Ende der Technischen Vorbemerkungen.
Technische Vorbemerkungen
Technische Daten Aufzugsanlage / Steuerung / Montage Technische Daten Aufzugsanlage / Steuerung / Montage
Elektrisch betriebener Seilaufzug für Personen- und Liegendtransport (Krankentragenaufzug) gemäß DIN EN 81-20, DIN EN 81-21 sowie DIN EN 81-70 in der jeweils gültigen Fassung.
Maschinenraum: Ohne Maschinenraum
Tragkraft: 1.000 kg / 13 Personen
Fahrgeschwindigkeit: 1 m/s
Halte-/ Zugangsstellen: 5 Haltestellen auf einer Zugangsseite
Schacht:
Ausführung: Ortbeton bzw. Halbfertigteilwände Beton
Breite: 1.600 mm
Tiefe: 2.450 mm
Schachtgrube: Lichte Tiefe zwischen OKFFB der untersten Haltestelle und OK Schachtgrube. Die für das
angebotene Aufzugssystem erforderliche Schachtgrubentiefe ist vom Bieter anzugeben:
_______ m
Schachtkopf: L ichte Höhe zwischen OKFFB der obersten Haltestelle und UK Schachtdecke. Die für das
angebotene Aufzugssystem erforderliche Schachtkopfhöhe ist vom Bieter anzugeben:
_______m.
Förderhöhe: ca 17,00 m
Ausführung für den Transport von Personen einschließlich Krankentragen
Kabine:
Lichte Innenmaße:
Breite: 1.100 mm
Tiefe: 2.100 mm
Höhe: 2.200 mm
Türen:
5 Türen auf der Hauptzugangsseite
automatische Schiebetüren, zweiteilig einseitig rechts öffnend
lichte Breite: 900 mm
lichte Höhe: 2.100 mm
Aufstellungsort:
Aufstellung der Aufzugsanlage im unbeheizten Gebäudebereich. Sämtliche Komponenten sind für die vorhandenen Umgebungsbedingungen geeignet auszulegen.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG:
Antrieb:
Der Aufzug ist mit einem frequenzgeregelten, getriebelosen Treibscheibenantrieb mit permanentmagneterregtem Synchronmotor auszuführen. Der Motor soll im Schachtkopfbereich schwingungsisoliert befestigt werden.
Antriebsregelung:
Die wegabhängige Spannungs- und Frequenzregelung soll eine optimale Etagenfahrt, eine große Haltegenauigkeit von ±5 mm sowie eine komfortable Fahrweise mit ruckfreiem Anfahren und Anhalten garantieren. Die Beschleunigung / Verzögerung soll vor Ort einstellbar sein.
Fahrkomfort:
Der Aufzug ist für einen besonders ruhigen und erschütterungsarmen Betrieb auszulegen. Dies gilt insbesondere für den Transport liegender Personen auf Krankentragen.
Im Rahmen der Inbetriebnahme sind durch den AN Messungen und Bewertungen des Fahrkomforts durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere:
· das Beschleunigungs- und Verzögerungsverhalten in allen drei Achsen
· den Geschwindigkeitsverlauf mit Schleichfahrt
· Weg-Zeit-Kurve
· Stoß- und Rüttelbewegungen am Fahrkorb und an den Führungsschienen
· sämtliche Türbewegungen
· die Qualität der Laufruhe entsprechend ISO 18738
· Bewertung der Geräuschentwicklung während der Fahrt mittels Schallpegelmessung.
Die Messergebnisse und deren Auswertung sind Bestandteil der Revisions- und Anlagendokumentation und bei der Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben.
Kabine / Tragrahmen:
Stahltragrahmen, ausgelegt für die Tragkraft der Aufzugsanlage, mit einer Bremsfangvorrichtung und Gleitführungen mit für das System geeigneter Schmierung gemäß Herstellerauslegung.
Kabinenwände:
Rechte Seitenwand: strukturierter Edelstahl
Rückwand: strukturierter Edelstahl
Linke Seitenwand: strukturierter Edelstahl
Vertikale Anordnung der Wandpaneele / Wandschotten
Kabinendecke und Beleuchtung:
Kabinendecke mit LED-Spots lackierter Stahl, Farbe nach Architektenwunsch aus Musterkarte des AN
Eingangswand:
Ausführung in strukturiertem Edelstahl
Kabinenboden:
vorbereitet für bauseitigen Bodenbelag, mindestens 30 mm
Handlauf:
Handlauf an der rechten Seitenwand und der Rückwand, Edelstahl-Rundhandlauf als durchgehender Handlauf mit Eckmodulen oder zweiteiliger Handlauf mit Bögen an jedem Handlaufende in Edelstahl geschliffen
Spiegel:
Rahmenloser Glasspiegel, teilbreit, mittelhoch aus Kristallglas an der Rückwand
Sockelleiste:
Edelstahl geschliffen
Zusatzausstattung:
Antidröhnbeschichtung an der Außenseite der Kabine vollflächig verklebt
Kabinentableau:
Anzeigen und Bedienelemente:
Design Kabinentableau, teilhoch, mit Segment-LCD-Display; Deckplatte in Edelstahl geschliffen; Quadratische Edelstahl-Kurzhubtaster mit optischer und akustischer Kommandoregistrierung; Taster mit taktiler Beschriftung; Taster mit grünem Ring zur Kennzeichnung der Haupthaltestelle; Taster Tür auf;
Im Tableau sind zusätzlich zur Kabinenstands- und Weiterfahrtsanzeige beleuchtete Schriftfelder für Tragkraft, Überlast, Baujahr, Aufzugnummer und CE-Kennzeichnung anzuordnen. Im Bedarfsfall werden zusätzliche Hinweise für Außer Betrieb, Brandmeldung und Vorzugsfahrt aktiviert. Die Anzeigen sollen als hinterleuchtete Schriftfelder ausgeführt werden. Im normalen Betrieb der Aufzugsanlage sind diese Texte nicht sichtbar.
Kabinentür:
Türmaterial strukturierter Edelstahl
Türantrieb, Sicherung:
Überwachung des Türbereichs mittels Lichtvorhang ab 50 mm bis auf einer Höhe von ca. 1.800 mm. Der Türantrieb ist mit einem verschleißarmen, geräuscharmen elektrischen Antrieb auszuführen. Die Regelung des Türantriebes muss schnelle, präzise und leise Türbewegungen garantieren, wobei die Geschwindigkeiten für Auf und Zu unabhängig voneinander einstellbar sein müssen.
Der Türantrieb muss einen ruhigen, verschleißarmen Betrieb gewährleisten.
Schachttüren:
Die Türblätter sind an Rollengehängen mit wartungsfreien, dauergeschmierten Wälzlagern geräuscharm, leichtgängig und verschleißarm zu führen.
Die Türschwellen sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN 81-20 auszuführen. Sie sind für den regelmäßigen Transport von Krankentragen, Betten, Rollstühlen und Transportwagen geeignet auszulegen. Zusätzlich müssen die Türschwellen eine Einzellast von mindestens 400 kg, verteilt auf zwei Aufstandspunkte, dauerhaft aufnehmen können.
Türmaterial:
Schachttüren als zweiteilige, automatische Rahmentüren aus verzinktem Stahlblech, geeignet für einen bauseitigen Anstrich oder eine bauseitige Bekleidung.
Die Schachttüren sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN 81-58 in der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse E 120 auszuführen.
Schwellenmaterial:
Aluminiumprofil
Lieferung und Montage von Estrichwinkeln nach Einbau der Schachttüren. Ausführung bis zum Rohboden zur Aufnahme der bauseitigen Abdichtung.
Außentableaus:
Haltestellen-Ruftableaus Ausführung und Design passend zum Kabinentableau
Stand und Weiterfahrtsanzeigen:
Stand- und Weiterfahrtsanzeigen werden nicht ausgeführt.
Führungsschienen:
Aus für die Aufzugtechnik entwickelten Spezialprofilen. Die Befestigungsbügel sollen aus verzinktem Stahlblech hergestellt werden. Der Befestigungsabstand darf max. 2.500 mm betragen.
Geschwindigkeitsbegrenzer:
1 Stück Geschwindigkeitsbegrenzer für die in Abwärtsrichtung wirkende Fangvorrichtung am Fahrkorb. Mechanische und elektrische Reglerfernauslösung, wenn der Geschwindigkeitsbegrenzer im Schachtkopf nicht frei zugänglich ist.
Gegengewicht und Tragmittel:
Führungsrahmen aus Profilstahl mit Einlagegewichten und einer für das System geeigneten Schmierung gemäß Herstellerauslegung. Vorschriftsmäßige Verkleidung der Gegengewichtsbahn in der Schachtgrube.
Tragmittel entsprechend Herstellerauslegung in der erforderlichen Anzahl, einseitig federnd und nachspannbar.
Der Zustand der Tragmittel muss jederzeit durch Sichtprüfung und einfaches Messen (z. B. mittels Messlehre, sofern herstellerseitig vorgesehen) überprüfbar sein. Aufwendige technische Verfahren sind nicht notwendig.
Werden Tragriemen oder Gurtsysteme eingesetzt, sind diese entsprechend den Herstellervorgaben zu überwachen. Weiterhin ist das Wechselintervall der Tragmittel sowie die Gesamtkosten für den einmaligen Austausch verbindlich anzugeben.
Wechsel der Tragmittel nach ______ Fahrten bzw. nach ______ Jahren (sofern vom Hersteller vorgesehen).
Gesamtkosten Tragmittel erneuern inkl. Lohn, Material und Entsorgung: _______________
Steuerung:
Mikrocomputersteuerung mit einem fortschrittlichen Steueralgorithmus, durch die Wartezeiten auf ein Minimum verringert und die Beförderungskapazität maximal ausgenutzt werden kann. Der Computerspeicher muss ebenso über Programmmodule zur Kontrolle der Aufzugs- und Türbewegungen sowie über abrufbare Statistiken, Diagnosen und Fehleraufzeichnungen verfügen.
Die Aufzugssteuerung soll folgende Bauelemente und Grundprinzipien enthalten:
Modularer Aufbau der Hardware mit Schnittstellen zum Aufzug, zur Antriebsregelung und zur Türsteuerung; Anzeige (mindestens 2-stellig) für Kabinenstand, Fehlercodes usw.; serielle Schnittstelle zur Datenübertragung.
Neben den eingebauten Servicefunktionen muss das Steuerungssystem über einen Fehlerspeicher verfügen. Die gespeicherten Daten über Störungen und Betriebszustände müssen angezeigt, exportiert oder ausgelesen werden können. Die Daten müssen Art und Zeitpunkt der jeweiligen Störung enthalten.
Die Steuerung ist innerhalb des Aufzugschachtes einzubauen.
Die erforderliche Revisionseinheit (Rückholsteuerung, Bremslüfthebel, Hauptschalter usw.) wird hinter einer Klappe in der Türzarge der obersten Schachttür untergebracht. Einstellungen der Grundparameter sind über Tasten in der Revisionseinheit oder direkt an der Steuerung bzw. Regelung möglich. Falls keine direkten Eingaben möglich sind, ist mit jeder Anlage ein Eingabegerät zu liefern.
Der AN hat zu gewährleisten, dass die Rohbauaussparungen für die Schachttüren in allen Etagen gleich groß sind. In der Revisionseinheit ist vom AN eine batteriegepufferte Beleuchtung einzubauen, um gefahrlos Arbeiten durchführen zu können. Diese Beleuchtung wird unabhängig von der bauseitigen Flurbeleuchtung aktiviert.
Die Hängekabel nebst Aufhängungen und Anschlussstecker sind als Flachbandkabel vorzusehen.
Weitere Funktionen der Steuerung:
Überwachung von Phasenausfall in der Stromversorgung
Laufzeitüberwachung
Übertemperaturschutzschaltung für den Motor mit automatischer Rückstellung
Notstromversorgung inkl. Ladegerät für Notruf, Notbeleuchtung in der Kabine und Fahrkorblichtüberwachung
Türzonenanzeige im Wartungspaneel
Elektronischer Fahrtenzähler
Inspektionsfahrt, vom Kabinendach zu steuern
Rückholsteuerung, Schaltelemente in der obersten Schachttür integriert
Auswertung der Lastmesseinrichtung für optimalen Fahrkomfort
Steuerungszusätze:
Nothupe: auf Kabine;
Automatisches Nachregulieren: Bündigstellen der Kabine zum Stockwerksniveau mit geöffneten Türen bei Änderung des Beladezustandes;
Notbeleuchtung: separate Notbeleuchtung der Kabine Etagenanzeige in der Kabine, LCD-Display; Rufquittierung: Akustische Quittierung der Rufannahme in den Haltestellen und in der Kabine; Notschalter in der Schachtgrube;
Gegensprechanlage mit je einer Sprechstelle in Kabine und Wartungstableau; Zweiwege-Notrufsystem gemäß DIN EN 81-28 mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Notrufzentrale.
Die Aufschaltung erfolgt über einen gesondert abzuschließenden Notrufvertrag des Betreibers; Elektrische und mechanische Kabinentürverriegelung zur Verhinderung von manuellem Öffnen der Kabinentür zwischen zwei Etagen; Kabinenlichtabschaltung bei Nichtbenutzung der Aufzugsanlage nach Ablauf einer einstellbaren, bauseits definierten Zeit;
Zusatzausstattung:
Elektrische Sicherheitseinrichtung für reduzierte Schachtgruben- und/oder Schachtkopfräume entsprechend DIN EN 81-21, sofern aufgrund der baulichen Gegebenheiten erforderlich.
Schachtbeleuchtung entsprechend den Anforderungen der DIN EN 81-20; zur Sicherheit des Wartungs- und Prüfpersonals, Schalter befinden sich im Schacht, jeweils in der Schachtgrube und im Wartungstableau; Dauerhaft befestigte Installationssysteme für die elektrische Installation; Kabinenlichtüberwachung, Parkstellung mit geschlossenen Türen.
Gebäudeautomation:
Die Aufzugssteuerung muss über eine Schnittstelle zum Gebäudeautomationssystem verfügen. Hierdurch muss es möglich sein, einen automatischen Aufzugsruf zur Beförderung in die jeweilige Wohnetage abzusetzen.
Weitere Bedingungen:
Lieferung frei Baustelle einschließlich Verpackung. Montage und Inbetriebnahme durch qualifizierte Fachmonteure des Bieters. Einsatz von Sub-Unternehmern ist bei Angebotsabgabe mitzuteilen. Schmiermittel für die Erstinbetriebnahme. Grubenset und Grubenabstieg nach Vorschrift.
Lieferung von Hinweis- und Belastungsschildern gemäß DIN EN 81-20, selbsthaftende Schilder "Aufzug außer Betrieb", 1 Stück pro Haltestelle, Beschreibung der Aufzugsanlage, allgemeine Wartungsanleitung und Anlagezeichnungen. Handlampe nach Erfordernis sowie Notentriegelungsschlüssel.
Übernahme der Prüfgebühren-, Abnahme und Inbetriebnahme sowie Stellung der Prüfgewichte und erforderlichen Hilfskräfte zu der ersten Abnahme und Inbetriebnahme durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Liefern der Ankerschienen (z. B. Halfenschienen oder gleichwertig) wie in vorangegangener Beschreibung angegeben. Einsetzen nach Angaben des Auftragnehmers und reinigen bauseits.
Gerüsthülsen zur bauseitigen Montage und Gerüstschuhe leihweise.
Bei einem TT-Netz sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen entsprechend der Elektroplanung sowie den geltenden VDE-Bestimmungen bauseits vorzusehen
Montagegerüst:
Die Aufzugmontage ist grundsätzlich gerüstlos auszuführen. Wenn keine gerüstlose Montage durchgeführt werden kann, so sind die Vorablieferung der Rüsthülsen, die Lieferung, Montage, Demontage und Entsorgung der erforderlichen Montagegerüste entsprechend den geltenden Arbeitsschutzvorschriften und den einschlägigen Normen durch den AN zu erbringen. Die Verantwortung für die Montagegerüste während der gesamten Nutzungsdauer trägt der Auftragnehmer. Nach Abschluss der Montage sind sämtliche Gerüstbauteile unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Sofern Montagegerüste erforderlich werden, sind die hierfür entstehenden Kosten im Angebot gesondert auszuweisen.
Technische Daten Aufzugsanlage / Steuerung / Montage
Angaben des AN zu technischen Daten Technische Daten und Checkliste (Ist vom AN unbedingt auszufüllen)
ArtLeistungsabfrage AntriebGetriebelosJaNein Anordnung im SchachtkopfJaNein Hersteller Regelung Typ Regelung Hersteller Antrieb Typ Antrieb DrehzahlU/min LeistungkW AnfahrstromA NennstromA Max. GeräuscheIm SchachtdB A In der KabinedB A 1 m vor der SchachttürdB A TürantriebHersteller Typ ÖffnungszeitSekunden SchließzeitSekunden Max. Türbewegungen pro JahrStück SeileAnzahlStück Durchmessermm vorgeschriebenes Prüfverfahren TableausBefestigung unsichtbarJaNein MontageMontage gerüstlosJaNein
Angaben des AN zu technischen Daten
01 Aufzug
01
Aufzug
01.01 Elektrisch betriebener Seilaufzug Elektrisch betriebener Seilaufzug gemäß den technischen Vorbemerkungen sowie den technischen Daten.
01.01
Elektrisch betriebener Seilaufzug
1.00
Stck
01.02 Zulage reduzierte Schachtkopfhöhe / Überfahrt Zulage für die Ausführung der Aufzugsanlage mit reduzierter Schachtkopfhöhe (Überfahrt) gemäß DIN EN 81-21.
Der Mehrpreis umfasst sämtliche hierfür erforderlichen konstruktiven, mechanischen, elektrischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen einschließlich aller erforderlichen Sicherheitseinrichtungen, Steuerungsanpassungen, Dokumentationen, Prüfungen, Inbetriebnahme und Sachverständigenabnahme.
Die für das angebotene Aufzugssystem erforderliche reduzierte lichte Schachtkopfhöhe ist vom Bieter anzugeben:
________ m.
01.02
Zulage reduzierte Schachtkopfhöhe / Überfahrt
1.00
Stck
01.03 Zulage Sprachansage Zulage für die Ausstattung der Aufzugsanlage mit einer akustischen Sprachansage.
Die Sprachansage muss die Fahrtrichtung sowie die jeweils erreichte Haltestelle in deutscher Sprache ansagen. Die Lautstärke muss einstellbar sein.
Die Zulage umfasst die Lieferung, Montage, Parametrierung, Inbetriebnahme sowie die vollständige Integration in die Aufzugssteuerung.
01.03
Zulage Sprachansage
1.00
Stck
01.04 Mehrpreis wandbündiger Klappsitz Mehrpreis für wandbündigen Klappsitzes in der Seitenwand wie in den technischen Daten der Aufzugsanlage beschrieben.
01.04
Mehrpreis wandbündiger Klappsitz
O
1.00
Stck
01.05 Mehrpreis für Ausführung aufgesetzter Klappsitz Mehrpreis für Ausführung eines aufgesetzten Klappsitzes, wie in den technischen Daten der Aufzugsanlage beschrieben.
01.05
Mehrpreis für Ausführung aufgesetzter Klappsitz
O
1.00
Stck
01.06 Aufzugsfahrten Aufzugsfahrten vor Sachverständigenabnahme mit
Begleitperson
01.06
Aufzugsfahrten
10.00
Std
01.07 Mehr- bzw. Minderpreis bei Aufzugsmontage mit Montagegerüst Mehr- bzw. Minderpreis falls der Aufzug nicht wie im Vortext beschrieben gerüstlos montiert wird. Einschließlich Montage, vorhalten, Demontage und Abfuhr.
01.07
Mehr- bzw. Minderpreis bei Aufzugsmontage mit Montagegerüst
O
1.00
Stck
01.08 Funktionswartung je Jahr, (4x) Funktionswartung jährlich
bei Abschluss eines Wartungsvertrages beträgt der Gewährleistungszeitraum ab Inbetriebnahme 5 Jahre und 6 Monate.
TÜV-geprüfte Wartung der Anlage nach DIN EN 13015.
Die Wartung wird 4 Mal im Jahr durchgeführt.
24-Stunden-Verfügbarkeit von Standardersatzteilen.
24-Stunden / 365-Tage Erreichbarkeit eines Servicecenter.
01.08
Funktionswartung je Jahr, (4x)
5.00
Jr
01.09 erweiterte Funktionswartung je Jahr, (6x) erweiterte Funktionswartung, jährlich
Bei Abschluss eines Wartungsvertrages beträgt der Gewährleistungszeitraum ab Inbetriebnahme 5 Jahre und 6 Monate.
TÜV-geprüfte Wartung der Anlage nach DIN EN 13015.
Die Wartung wird 6 Mal im Jahr durchgeführt.
Störungsbeseitigung inklusive Lohnkosten und Anfahrtspauschale innerhalb der Regelarbeitszeit sowie Ersatzteile bis zu einem zu definierenden Betrag von 103,00 netto.
24-Stunden-Verfügbarkeit von Standardersatzteilen.
24-Stunden / 365-Tage Erreichbarkeit eines Servicecenter.
01.09
erweiterte Funktionswartung je Jahr, (6x)
O
5.00
Jr
01.10 Vollunterhaltung je Jahr Vollunterhaltung, jährlich
Bei Abschluss eines Wartungsvertrages beträgt der Gewährleistungszeitraum ab Inbetriebnahme 5 Jahre und 6 Monate.
TÜV-geprüfte Wartung der Anlage nach DIN EN 13015.
Die Wartung wird 6 Mal im Jahr durchgeführt.
Störungsbeseitigung inklusive Lohnkosten und Anfahrtspauschale.
24-Stunden-Verfügbarkeit von Standardersatzteilen.
24-Stunden / 365-Tage Erreichbarkeit eines Servicecenter.
01.10
Vollunterhaltung je Jahr
O
5.00
Jr
01.11 Notrufsystem Übernahme der wesentlichen Betreiberpflichten gemäß BetrSichV §12 Abs. 4 Notrufbereitschaft und Personenbefreiung.
Notrufservice mit Instandhaltung der Hardware, einschließlich Austausch der Notstrom-Akkus. Das Notrufgerät wird dem AG vom AN für die Dauer des Vertrages leihweise überlassen.
Die Lieferung und Montage eines Schlüsseltresors im Zugangsbereich des Gebäudes gehört zum Leistungsumfang des AN. Weiterhin gehört die Erstellung eines Interventionsplanes zum Leistungsumfang.
01.11
Notrufsystem
O
5.00
Jr
01.12 Notrufsystem mit elektronischem Aufzugswärter System wie unter der Vorposition beschrieben, jedoch mit zusätzlichem Analysemodul:
Ständige Aufzugssystem-Überwachung mit mindestens 16 Sensoren.
Ständige Ergebnisprotokollierung in der Datenbank.
Automatische "Außer Betrieb"- Erkennung und Alarmmeldung an die Servicezentrale.
Schutz vor Missbrauch.
Automatischer Fahrtenzähler und Protokollierung in der externen Servicezentrale.
Kontrolle der Wartungsmaßnahmen und Protokollierung in der Servicezentrale.
Selbstanalyse der Modulfunktion und ihrer Verbindung.
Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zur Erfüllung der TRBS 3121 für Aufzugsanlage Haus A.
01.12
Notrufsystem mit elektronischem Aufzugswärter
O
5.00
Jr
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Die Stundensätze sind einschließlich aller Nebenkosten anzubieten. Es werden nur die auf der Baustelle geleisteten Stunden vergütet. Die Stundenlohnarbeiten sind vor der Ausführung vom AG schriftlich genehmigen zu lassen. Die Regieberichte sind spätestens am darauffolgenden Montag nach der Ausführung dem AG zur Prüfung vorzulegen.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
02.01 Ober- und Kundendienstmonteur Ober- und Kundendienstmonteur
02.01
Ober- und Kundendienstmonteur
5.00
h
02.02 Leistung wie zuletzt beschrieben jedoch "Monteur" Leistung wie zuletzt beschrieben jedoch "Monteur"
02.02
Leistung wie zuletzt beschrieben jedoch "Monteur"
5.00
h
02.03 Mehrpreis Kabinenauskleidung Ausbauphase Mehrpreis für Auskleidung des Aufzuges im Rahmen der Ausbauphase mit OSB-Platten oder Hartfaserplatten an allen vier Kabinenwänden.
02.03
Mehrpreis Kabinenauskleidung Ausbauphase
O
1.00
Stck
02.04 Fahrkostenpauschale Fahrkostenpauschale für einen Arbeitseinsatz außerhalb der Vertragsleistungen auf Anweisung der Bauleitung des AG inkl. An- und Rückfahrt, Be- und Entladen.
Die Fahrkostenpauschale unterliegt der Regelung für Regieleistungen.
02.04
Fahrkostenpauschale
O
1.00
Stck