Kunststoff Fenster
NB Gewerbeprojekt Inzing
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Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

00 Allgemeine Bestimmungen
00
Allgemeine Bestimmungen
Version 022 (2021-12)

Version 022 (2021-12)

00.11 Angebotsbestimmungen
00.11
Angebotsbestimmungen
00.12 Umstände der Leistungserbringung
00.12
Umstände der Leistungserbringung
00.13 Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.13
Zusammenfassende Beschreibung der Leistung
00.14 Allgemeine Bestimmungen
00.14
Allgemeine Bestimmungen
00.15 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.15
Z
Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
00.16
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
57 Bewegliche Abschlüsse von Fenstern
57
V
Bewegliche Abschlüsse von Fenstern
1. Abmessungen: Als Kalkulationsgrundlage werden die in der Positionslücke angegebenen Maße verwendet. Vor Beginn der Erzeugung werden die Maße, die Stückanzahl und die sonstigen technischen Einzelheiten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt. Bei Größenänderungen +/- 5 cm in der Breite und/oder in der Höhe gegenüber den angegebenen Größen, gelten die Preise unverändert, auch wenn die in der Position angegebenen Breiten- und Flächengrenzen über- oder unterschritten werden. 2. Fenstertüren: Bezüglich beweglicher Abschlüsse gelten Fenstertüren als Fenster. 3. Farben: Die Preise gelten ohne Unterschied der Farben aller sichtbaren Metallteile aus der vorgelegten Kollektion des Bieters, nach Wahl des Auftraggebers.

1. Abmessungen:

Als Kalkulationsgrundlage werden die in der Positionslücke angegebenen Maße verwendet.

Vor Beginn der Erzeugung werden die Maße, die Stückanzahl und die sonstigen technischen Einzelheiten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt. Bei Größenänderungen +/- 5 cm in der Breite und/oder in der Höhe gegenüber den angegebenen Größen, gelten die Preise unverändert, auch wenn die in der Position angegebenen Breiten- und Flächengrenzen über- oder unterschritten werden.

2. Fenstertüren:

Bezüglich beweglicher Abschlüsse gelten Fenstertüren als Fenster.

3. Farben:

Die Preise gelten ohne Unterschied der Farben aller sichtbaren Metallteile aus der vorgelegten Kollektion des Bieters, nach Wahl des Auftraggebers.

57.00 Wählbare Vorbemerkungen
57.00
V
Wählbare Vorbemerkungen
57.45 Raffstore für PVC-Fenster
57.45
Z
Raffstore für PVC-Fenster
57.60 Blechkasten für Raffstore
57.60
Z
Blechkasten für Raffstore
73 Fenster aus Kunststoff
73
V
Fenster aus Kunststoff
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Allgemeines: Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis(Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 ausgeführt. Der Einbauerfolgt gemäß ÖNORM B 5320 mit Standard-Fensteranschluss. 2. Fenster und Fenstertüren: Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenstergenannt. Alle Flügel gehen nach innen auf. 3. Standardqualität: 3.1 Für Fenster gelten nachstehende Anforderungen. Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgrößeund Prüfverfahren gemäß ÖNORM. die Beanspruchungsklasse entspricht der Klasse 1gemäß ÖNORM B 5300 die Ausführung des Standard-Fensteranschlusses erfolgt gemäß ÖNORM B 5320 3.2 Paneele(z.B. Verglasungen in feststehenden Rahmen) werden direkt in den Fensterstock eingebaut. 3.3 Das Dichtungssystembesteht aus mindestens zwei Dichtungsebenen. Dichtungen sind auswechselbar. Bei Ausführungen mit Bodenschwellen ist eine Dichtungsebene zulässig. 3.4 Standardbeschlagist ein sichtbarer Beschlag (mit Eck- und Scherenlager), der einstellbar ist. 3.5 Für alle Flügel sind Drehkippbeschlägeeinkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Stulpflügelgetriebe, Ober- und Unterlichten mit Drehbeschlägen ausgestattet sind. 3.6 Standardfenstergriffesind aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet (nach Wahl des AN). 3.7 Fenstertürenwerden mit Schnapper (Arretierung für geschlossenen/nicht verriegelten Zustand) ausgeführt. 4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Verbindungen (Kopplungsprofile) für Fenster entsprechen den Anforderungen der Windlast (gemäß Statik) Eine Zeichnungdes angebotenen Fenstersystems (Systemschnitt unten/seitlich) wird nach Auftragserteilung dem AG übergeben. Nach schriftlicher Freigabe des AG wird der Systemschnitt Bestandteil des Vertrages. 4.1 Die Systembeschreibung, bestehend aus Leistungserklärung, Schnittzeichnung(en) und Beschlagsliste(n), ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung komplett beizubringen. 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Die Maße sind als Baurichtmaß (Rohbaulichte) angegeben (Stockaußenmaß = Baurichtmaß - 2 x Einbaufuge). 6. Abkürzungsverzeichnis: MIG: Mehrscheiben-Isolierglas SZR: Scheibenzwischenraum (Abstand zwischen den Scheiben) 7. Beschreibung/Eigenschaften: 7.1 Erzeugungskennzahl: Alle Hauptprofile sind mit einer Kennzahl mit Erzeugungsdatum versehen. 7.2.1 Werkstoff PVC-U: Profile entsprechen der ÖNORM EN 12608-1. 7.2.2 Faserverstärkte Profilewerden gemäß RAL-GZ-716 ausgeführt (Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Siegburger Straße 39, D-53757 Sankt Augustin). 7.3 Werkstoff für Dichtungsprofilein der Funktionsfuge und zum Glas ist EPDM oder eine vergleichbare Qualität. Härte, Abmessung und Profilierung entsprechen den jeweiligen Verwendungszwecken (gemäß DIN 7863). 7.4 Farben: Die Fensterprofile sind weiß ohne besondere Oberflächenbehandlung

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Allgemeines:

Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 ausgeführt.

Der Einbau erfolgt gemäß ÖNORM B 5320 mit Standard-Fensteranschluss.

2. Fenster und Fenstertüren:

Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt.

Alle Flügel gehen nach innen auf.

3. Standardqualität:

3.1 Für Fenster gelten nachstehende Anforderungen.

Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren gemäß ÖNORM.

  • die Beanspruchungsklasse entspricht der Klasse 1 gemäß ÖNORM B 5300
  • die Ausführung des Standard-Fensteranschlusses erfolgt gemäß ÖNORM B 5320

3.2 Paneele (z.B. Verglasungen in feststehenden Rahmen) werden direkt in den Fensterstock eingebaut.

3.3 Das Dichtungssystem besteht aus mindestens zwei Dichtungsebenen. Dichtungen sind auswechselbar. Bei Ausführungen mit Bodenschwellen ist eine Dichtungsebene zulässig.

3.4 Standardbeschlag ist ein sichtbarer Beschlag (mit Eck- und Scherenlager), der einstellbar ist.

3.5 Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Stulpflügelgetriebe, Ober- und Unterlichten mit Drehbeschlägen ausgestattet sind.

3.6 Standardfenstergriffe sind aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet (nach Wahl des AN).

3.7 Fenstertüren werden mit Schnapper (Arretierung für geschlossenen/nicht verriegelten Zustand) ausgeführt.

4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

  • Verbindungen (Kopplungsprofile) für Fenster entsprechen den Anforderungen der Windlast (gemäß Statik)
  • Eine Zeichnung des angebotenen Fenstersystems (Systemschnitt unten/seitlich) wird nach Auftragserteilung dem AG übergeben. Nach schriftlicher Freigabe des AG wird der Systemschnitt Bestandteil des Vertrages.

4.1 Die Systembeschreibung, bestehend aus Leistungserklärung, Schnittzeichnung(en) und Beschlagsliste(n), ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung komplett beizubringen.

5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Die Maße sind als Baurichtmaß (Rohbaulichte) angegeben (Stockaußenmaß = Baurichtmaß - 2 x Einbaufuge).

6. Abkürzungsverzeichnis:

MIG: Mehrscheiben-Isolierglas

SZR: Scheibenzwischenraum (Abstand zwischen den Scheiben)

7. Beschreibung/Eigenschaften:

7.1 Erzeugungskennzahl: Alle Hauptprofile sind mit einer Kennzahl mit Erzeugungsdatum versehen.

7.2.1 Werkstoff PVC-U: Profile entsprechen der ÖNORM EN 12608-1.

7.2.2 Faserverstärkte Profile werden gemäß RAL-GZ-716 ausgeführt (Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Siegburger Straße 39, D-53757 Sankt Augustin).

7.3 Werkstoff für Dichtungsprofile in der Funktionsfuge und zum Glas ist EPDM oder eine vergleichbare Qualität. Härte, Abmessung und Profilierung entsprechen den jeweiligen Verwendungszwecken (gemäß DIN 7863).

7.4 Farben: Die Fensterprofile sind weiß ohne besondere Oberflächenbehandlung

73.00 Wählbare Vorbemerkungen
73.00
V
Wählbare Vorbemerkungen
73.45 PVC-Fenster NEU
73.45
Z
PVC-Fenster NEU
73.50 Fensterbänke, Lüfter, Sonstiges
73.50
V
Fensterbänke, Lüfter, Sonstiges
73.60 Sonstiges
73.60
Z
Sonstiges