TG-Tore/Rolltore
MTV-West Heidelberg
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Mark Twain Village - West Neubau von 122 Wohneinheiten und einer Kita in Heidelberg Geschosswohnungsbau mit 122 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, einer Kita auf zwei Tiefgaragen mit 108 Stellplätzen. Projektanschrift: Rheinstraße 6 69126 Heidelberg Ausgeschrieben werden in diesem Leistungsverzeichnis: --Los 1 und Los 2--- Allgemein Konstruktion:   Massivbauweise Gründung:   Stahlbetonbodenplatte Außenwände:   KS Mauerwerk/Stahlbeton Geschossdecken:   Stahlbetondecken mit schwimmenden Zement-/Heizestrich Fassade:   WDVS mit Putz und Klinkerriemchen und Dekorprofilen, Hauseingangsbereiche mit Metallverkleidung Fenster/Außentüre:   Kunststofffenster/Alu-Fenster mit elektrisch betriebenen Rollläden und/oder Raffstore. Eingangstüren als Alu-Glas Rahmentüren Dach:   Stahlbetondach mit Abdichtung und extensiver Dachbegrünung Nutzung (AV/Vermiet.) WA1 Haus 1, WA1 Haus 2, WA2 Haus 1, WA2 Haus 2 Nutzung (UV/Eigentumswohnungen) WA1 Haus 3, WA3 gesamt Kindertagesstätte: Kindertagsstätte im Erdgeschoss Haus WA 2 Haus 2 Gewerbeeinheit: Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Haus WA 1. Haus 3 und WA 3.Haus 1 (kein Innenausbau) Gebäudehöhen (OK Attika): Los 1 WA1 Haus 1 und 2:   ca. 13,95 m ü. GOK WA1 Haus 3:   ca. 20,19 m ü. GOK WA2 Haus 1:   ca.13,84 m ü. GOK WA2 Haus 2:   ca. 22,61 m ü. GOK Los 2 WA3 Haus 1:   ca. 20.09 m ü. GOK WA3 Haus 1 und 2:   ca. 14,03 m. ü. GOK
Mark Twain Village - West
Leistungsübersicht Rolltore:            3 Stück ------------------------------------------------------------------------------------ Voraussichtlicher Ausführungsbeginn:   Juni 2026 ------------------------------------------------------------------------------------ Allgemeine Hinweise: 1) Der Ausbau auf dieser Baustelle wird mit der Lean Construction Taktplanung realisiert. 2) Die Rolltorarbeiten werden als pauschalierte Leistung beauftragt. 3) Alle aufgeführten Leistungen verstehen sich als Liefern inkl. Montage, soweit in den Einzelpositionen nicht anders beschrieben. 4) Aus das äußere Gestaltungskonzept wird besonderen Wert gelegt. Absprache mit Fremdgewerken hinsichtlich Farbgestaltung, Lackierungen und Beschichtungen sind gemeinsam mit dem AG vorzunehmen; Farben und Einbauhöhen sind aufeinander abzustimmen.
Leistungsübersicht
01 Rolltore
01
Rolltore
01.01 Rolltore
01.01
Rolltore
ZTV LOS 1 LOS 2
ZTV
Vorschriften/ Richtlinien/ Merkblätter Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: -   Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung    von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten    Fassung -    Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV    (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung -    Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik in der bei    Vertragsabschluss gültigen Fassung Hierzu  gehören insbesondere die DIN-, EN- und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind; Hierzu gehören weiterhin: a)    Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich / Gewerk b)    Verarbeitungshinweise und Richlinien von der Material- und Produkthersteller sowie der Fachverbände und    Gütegemeinschaften c)    Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und    Arbeitskreise d)    die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit    allen zutreffenden Durchführungsverordnungen und    Sonderbaurichtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Baubestimmungen etc. f)    die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und  vorhandenen    bautechnischen Nachweisen / Gutachten g)    die UVV der Berufsverbände Allgemeine Ausführungshinweise Toleranzen: Es werden erhöhte Anforderungen an die Genauigkeit und die Ebenheit gefordert. Untergrund und Vorleistungen: Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen  auf Eignung, ggf. haftungsmindernde Stoffe und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen. Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren. Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten so vorzubereiten, dass eine fachgerechte Ausführung aller Leistungen möglich ist. Muster: Farb- und Oberflächenmuster sind in einer solchen Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung möglich ist. Alle sich daraus ergebenden Kosten sind einzurechnen. Besondere Hinweise: Für alle anzuführenden Leistungspositionen können kostengünstigere Sondervorschläge angeboten werden, sofern die gestellten Forderungen erfüllt und die Gestaltung nicht verändert wird. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den beigefügten Planunterlagen abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht besonders vergütet.
Vorschriften/ Richtlinien/ Merkblätter