Malerarbeiten
Montpellier Carré, Heidelberg
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Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben in der Heidelberger Bahnstadt umfasst die Errichtung zweier Hauptbauteile: Bauteil B mit Serviced Apartments und Bauteil C mit Wohneinheiten. Die Gebäude sollen dem energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 entsprechen. Der Standort liegt am Rande der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Bahnstadt, direkt angrenzend an das Bahngelände und die Montpellierbrücke, mit direkter Anbindung in die Innenstadt. In unmittelbarer Nähe befinden sich der neue Europaplatz sowie das „Congress Center Heidelberg“. Bauteil B – Serviced Apartments In Bauteil B entsteht ein Beherbergungsbetrieb mit insgesamt 146 Zimmern, verteilt auf fünf oberirdische Geschosse (E0–E4). Im Untergeschoss befinden sich Tiefgarage, Anlieferungsbereiche und Technikräume. Bauteil C – Wohneinheiten Bauteil C umfasst drei miteinander verbundene Häuser mit jeweils eigenem Treppenhaus und Aufzug, wodurch alle Geschosse barrierefrei erreichbar sind. Auf vier Geschossen entstehen insgesamt 86 Wohnungen: · Haus 1: 27 Einheiten · Haus 2: 31 Einheiten · Haus 3: 28 Einheiten Die meisten Wohnungen verfügen über Loggien, Balkone oder Terrassen; im obersten Geschoss sind Dachterrassen vorgesehen. Der begrünte Innenhof wird um eine Kinderspielfläche ergänzt. Flächenbilanz Bauteil B – Serviced Apartments · Obergeschosse (E0–E4):   6.075 m² · Untergeschoss:       2.765 m² Bauteil C – Wohneinheiten · Obergeschosse (E0–E4):   5.550 m² · Untergeschoss:       4.580 m² Gesamt Bauteile B + C · Summe:          18.890 m² Gemeinsame Tiefgarage (Grundfläche) · UG:                                  3.795 m² Tragkonzept Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Bodengutachtens über Streifen- und Einzelfundamente oberhalb des Grundwassers. In den Untergeschossen der Bauteile B und C bilden Stützen und Außenwände die tragenden Bauteile. Die Decken werden als Flachdecken ausgebildet, ergänzt durch Unterzüge zur Aufnahme der Streckenlasten aus den darüber liegenden Wänden. Die Gebäudeaussteifung in den drei Bauteilen erfolgt durch zentral angeordnete Erschließungskerne und Teile der Außenwände. Innenliegende Wandscheiben sind gemäß Erdbebennachweis dimensioniert.
Allgemeine Projektbeschreibung
ZTV Malerarbeiten 1      Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/ DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten Beschichtungen. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      Angaben zur Ausführung 2.1      Allgemeines Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. Sämtliche Detailpunkte, Anschlüsse, Abschlüsse etc. sind vor Montagebeginn mit der Bauleitung zu klären, wenn sie nicht im Leistungstext zweifelsfrei beschrieben sind. Soweit in den Positionen nicht näher bestimmt, kommen Farben (RAL und Sonderfarben) nach Wahl des AG zur Ausführung. Für Dispersions-, Silikatfarben usw. mit unterschiedlichen Farbton-Bezeichnungen gelten: Hellbezugswert 51–100 -> hell getönt (Farbtongruppe I) Hellbezugswert 26–50 -> mittel getönt (Farbtongruppe II) Hellbezugswert 11–25 -> satt getönt (Farbtongruppe III) Hellbezugswert 0–10 -> Volltonfarbe (Farbtongruppe IV) Bei Zweifeln über die Farbtonzuordnung ist der vom Hersteller angegebene Hellbezugswert maßgebend. 2.2      Baustelleneinrichtung Den Ausschreibungsunterlagen ist ein BE-Plan bzw. Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Zusätzliche Baustelleneinrichtung durch den AN bedarf der Zustimmung des AG. Ein Anspruch besteht nicht. Das Umsetzen von Lagerplätzen in Abhängigkeit anderer Gewerke ist zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom werden gegen Kostenbeteiligung bereitgestellt. WC-Container inkl. Reinigung werden vom AG gestellt. Materialtransporte sind vom AN eigenständig zu koordinieren. Standzeiten aufgrund mangelhafter Abstimmung gehen zu Lasten des AN. Der AN sorgt für ausreichende Beleuchtung im eigenen Arbeitsbereich. Schutz- und Verkehrssicherungseinrichtungen sind nach Arbeiten wiederherzustellen. 2.3      Baustellenverkehr / Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, Schäden oder Verschmutzungen auf öffentlichen und privaten Verkehrsflächen zu vermeiden bzw. unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. 2.4      Personal Der AN stellt sicher, dass die Arbeiten termingerecht und in ausreichender Personalstärke ausgeführt werden. Ein Vorarbeiter/Polier mit ausreichenden Deutschkenntnissen ist zu benennen und muss durchgehend anwesend sein. Personal muss mit Bauvorschriften und Unfallverhütung vertraut sein. Bei fremdsprachigem Personal ist eine deutschsprachige, weisungsbefugte Person vor Ort erforderlich. 2.5      Malerarbeiten Untergründe sind zu prüfen und Mängel sofort zu melden. Nachträgliche Forderungen werden nicht anerkannt. Angrenzende Bauteile sind zu schützen. Dichtungen sind ggf. auszubauen oder abzukleben. Installationen (z. B. Lüftung, Elektro, Steckdosen) dürfen nicht überstrichen werden. Fenster, Türen und Verglasungen sind vollflächig abzukleben. Eloxierte Aluminiumteile sind besonders zu schützen. Schäden sind zu ersetzen. Farbspuren sind zu entfernen. Untergründe müssen: sauber fest haftfähig frei von trennenden Stoffen sein Vorarbeiten (Grundierung etc.) sind eigenverantwortlich festzulegen. Schadstellen sind zu spachteln und ggf. zu versiegeln. Stahlbauteile: Entrostung (SA 2½ gemäß DIN) Verzinkungen ausbessern Zinkteile vorbehandeln Randdämmstreifen sind fachgerecht zurückzuschneiden. Gerüste und Hebebühnen stellt der AN. Anschlüsse sind sauber und exakt auszuführen. Gewebestreifen an Materialübergängen einsetzen. Revisions- und Abdeckplatten mitstreichen. Musterflächen (bis 3 Stück je 2 m²) herstellen. Schlussanstriche müssen deckend sein. Auch Sonderbauteile (Nischen, Pfeiler etc.) sind mit zu beschichten. Nachbesserungen bis zur Abnahme sind einzuplanen. Entsorgung von Farb- und Lösungsmitteln über Abwasser ist verboten. Zu übergebendes Material: Wand-/Deckenfarbe: 1 Eimer (15–20 l) je Farbe Lacke: 1 × 5 l je Farbe 3      Preisinhalte Nebenleistungen umfassen insbesondere: alle Vorgaben aus Abschnitt 2.5 Arbeitsunterbrechungen und Mehraufwand 4      Abrechnungshinweise Nicht sichtbare Leistungen sind vor dem nächsten Arbeitsschritt gemeinsam aufzunehmen. Befestigungen etc. sind im Einheitspreis enthalten (außer bei gesonderter Farbbehandlung). Abgerechnet werden nur tatsächlich bearbeitete Flächen. 5      Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Dokumentation der Leistungen. Abzugeben: digital (PDF) Pläne zusätzlich in DWG/DXF Inhalte: Fachbauleitererklärung Fachunternehmerbescheinigung Datenblätter Materialdokumentation Pflegeanweisungen
ZTV Malerarbeiten
DGNB / QNG 1. Zertifizierung Das Projekt soll mit dem DGNB Zertifikat in "Silber" ausgezeichnet werden. Die offizielle Zertifizierungsversion ist DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2023 (NBV23). Zudem wird QNG "Plus" angestrebt. Im Vorfeld wurde eine Bewertung des Projektes durchgeführt. Daraus resultieren Anforderungen an die weitere Planung und Ausführung. 1.1 Mitwirkung des AN Zum Erreichen des Zertifizierungsziels ist die aktive Mitarbeit und Verantwortungsübernahme des Auftragnehmers (AN) erforderlich. Hierbei ist die Koordination, Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen anderen an der Planung und Ausführung Beteiligten, insbesondere mit dem Zertifizierungsmanagement des AG sicherzustellen. Dafür ist seitens des AN ein zentraler Ansprechpartner für die Nachweisführung der Anforderungen auf der Baustelle zu benennen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe selbständig über die Anforderungen zu informieren und die in den untenstehenden Dokumenten genannten Anforderungen umzusetzen und die erforderlichen  Dokumentationen zu erbringen. Sämtliche in den Dokumenten beschriebenen Anforderungen und Dokumentationen sind bei der Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen. Folgende Dokumente beschreiben die detaillierten Anforderungen und erforderlichen Dokumentationen seitens des AN und liegen der Ausschreibung bei: A_260115_DGNB23_QNG_LV_Ergänzungen_MPC-BTB+C_V3 B_251121_DGNB_Freigabeprozess_Bauökologie_MPC_BTB+C_V2 C_260812_DGNB23_QNG_Anforderungen_Gewerk_MPC-BTB+C_Malerarbeiten_V2 D_240604_DGNB-Neubau-Version2023-3Auflage_Kriterienmatrix_ENV1.2 E_QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Auftragserteilung_MPC-BTB+C_V2 F_251121_QNG_Verpflichtungserklärung_Materialien_Fertigstellung_MPC-BTB+C_V2 G_DGNB23_Baustellenprotokoll_MPC-BTB+C H_DGNB23_Mitarbeitereinweisung_MPC-BTB+C
DGNB / QNG
01 Bauteil B
01
Bauteil B
01.01 Dispersionsanstrich
01.01
Dispersionsanstrich
01.02 Bodenbeschichtungen
01.02
Bodenbeschichtungen
01.03 Lackierung Stahl
01.03
Lackierung Stahl
02 Bauteil C
02
Bauteil C
02.01 Dispersionsanstrich
02.01
Dispersionsanstrich
02.02 Bodenbeschichtungen
02.02
Bodenbeschichtungen
02.03 Lackierung Stahl
02.03
Lackierung Stahl