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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
05 Maler
05
Maler
ZTV MALERARBEITEN Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen. Sämtliche Vorgaben der VOB/C sind zu beachten.
Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungsplanung noch fortgeschrieben wird und vor Ausführungsbeginn nachgereicht wird. Sämtliche aus der fortgeschriebenen Ausführungsplanung resultierenden Leistungen, die zur Umsetzung der Anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, sind mit den hier vereinbarten Preisen abgegolten, sofern sie keine darüber hinausgehende Qualitätsanforderung darstellen und die Leistungen zu erkennen waren bzw. damit üblicherweise zu rechnen ist.
Der Bieter bestätigt ausdrücklich, dass er sich von den örtlichen Bedingungen Kenntnis verschafft hat, in die Pläne Einsicht genommen und den terminlichen Ablauf der Arbeiten bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat.
Der AN übernimmt für die angebotenen Leistungen die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Bauteile, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind mit in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren, auch wenn sie in den Positionen nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Stoffe, Bauteile
Durch die Verwendung der Materialien dürfen keine physikalischen, chemischen oder mikrobiologischen Luft- und/oder Materialoberflächenzustände auftreten, die gesundheitsschädlich sind. Als schädlich gelten auch Einwirkungen, die Belästigungen hervorrufen und somit das Wohlbefinden beeinträchtigen. Die gesundheitliche Beurteilung erfolgt auf Grund des Erkenntnisstandes zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Von den verwendeten Materialien dürfen weder von ihrer Grundsubstanz, noch von irgendwelchen Beimengungen, Emissionen ausgehen, die nach Abschluß der Arbeiten zu unzulässigen Konzentrationen in den Innenräumen führen.
Sämtliche Stoffe müssen geruchsarm, lösemittel- und weichmacherfrei sein, wenn nicht anders in den Leistungspositionen angegeben. Sämtliche Stoffe dürfen keine fogging-aktiven Substanzen enthalten.
Alle Leistungsmerkmale der verwendeten System sind durch eine qualifizierte Technische Dokumentation nachzuweisen. Eine Bestätigung einer notifizierten Zertifizierungsstelle über die laufende Überwachung der Produktion der einzelnen Produkte ist vorzulegen.
Ausführung
Bei der Kalkulation der Einheitspreise der Positionen sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
ALLGEMEIN
Die zu den nachfolgend und in den Positionen beschriebenen Erzeugnissen und Materialien zugehörigen Herstellervorschriften und Verlegeanleitungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Materialien zu verwenden. Alle beschriebenen Leistungen sind einschl. Lieferung und Montage zu kalkulieren.
Mit der Übergabe der Werkstatt- und Montageplanung bzw. spätestens 14 Tage vor Ausführung sind vom AN sämtliche Produktunterlagen entsprechend den Anforderungen des AG an die Revisionsunterlagen vollständig, geordnet in Papier und digital dem Architekten und der Bauleitung zu übergeben einschließlich eines Bestätigungsvermerks, dass die vorgesehenen Produkte vollständig der Planung / Leistungsbeschreibung sowie den anerkannten Regeln der Technik für den zutreffenden Anwendungsfall entsprechen.
Mindestens 7 Werktage vor Ausführungsbeginn sind die Vorleistungen auf Eignung zu untersuchen und das Ergebnis ist in einem Protokoll niederzulegen. Mehraufwendungen für Fehlleistungen der Vorgewerke werden nur nach frühzeitiger Anmeldung durch den Auftragnehmer und gemeinsamer Überprüfung durch Auftragnehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer Vorgewerk vergütet. Nicht rechtzeitig angezeigte Mehraufwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Transporte auf der Baustelle und die Ausführung ist eine intensive Koordination mit den anderen Auftragnehmern (z.B. Baulogistik, Rohbau, Fassade, TGA) erforderlich.
Materialien sind in Absprache mit der Bauleitung bzw. dem Baulogistiker zu lagern. Für den Transport werden keine Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Materialien sind so zu lagern, dass ein Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und andere Witterungseinflüsse gewährleistet ist.
Es muss damit gerechnet werden, dass die Leistungen auch abschnittsweise im Zuge des Baufortschritts ausgeführt werden müssen.
Die Baustelle ist während der Ausführungszeiten permanent mit qualifizierten Mitarbeitern und einem verantwortlichen Ansprechpartner zu besetzen. Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners und des Fachbauleiters an wöchentlichen LEAN Besprechungen, Sicherheitsbegehungen mit dem SiGeKo und der BG etc. sind verpflichtend.
MALER-/LACKIERARBEITEN
Später nicht mehr zugängliche Flächen, z.B. in Technikräumen und -zentralen, sind vor den Ausführungen der entsprechenden Bauteile und Bauelemente mit den Beschichtungen/Anstrichen zu versehen. Dafür hat der AN eigenverantwortlich sich rechtzeitig mit dem AN Technik zu koordinieren.
Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden.
Materialwechsel innerhalb der Fläche müssen übernommen werden. Sie sind mit Abschlussprofilen in der Oberfläche auszubilden und dauerelastisch, überstreichbar zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm) bzw. mit geeigneten Materialien (z.B. Gewebe/Streckmetall) rissüberbrückend zu überspannen.
Sämtliche Anschlussfugen zwischen Wand-Wand / Wand-Decke / Wand-Einbauten sind mit Acryl-Versiegelungen vor dem ersten Anstrich in ausreichender Dicke so zu verschließen, dass später keine H-Fugen entstehen. Acryl-Versiegelungen sind so frühzeitig aufzubringen, dass sie austrocknen können.
ZTV MALERARBEITEN
Nebenleistungen Folgende Leistungen sind Nebenleistungen und sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
- Beseitigen von Fehlstellen und Schließen von kleineren Ausbrüchen.
- Ummanteln von Rohrleitungen und dergleichen mit Mineralfaserstreifen.
- Anarbeiten an Einbauteile wie Kanäle, Rohrleitungen, Lüftungsgitter, etc.
- Arbeitsbereiche sind entsprechend zu Be- und Entlüften
Gefahrenbereiche sind für Fremdgewerke bzw. angrenzende Gewerke zu kennzeichnen.
- Beschichtung und sauberes Anarbeiten von Einbauten wie z.B. Reviklappen, gleitenden Deckenanschlüssen, Bewegungsfugen, Überströmelementen, Schattenfugen, etc.
- Reinigen des vorhandenen Untergrundes (geringer Verschmutzungsgrad), einschl. der Schuttentsorgung in die bereitgestellten Container.
- Grundierung von Wand-, Stützen- und Deckenflächen, der nachfolgenden Positionen, mit Tiefgrund, zur Verfestigung der Oberfläche und Einschränkung der Saugfähigkeit
Nebenleistungen
05.010 Fenster / Türen abkleben Schutzabklebungen von Bauteilen mit Folie über das Maß
der Nebenleistungen hinaus für z.B. innenseitig Fenster und
Aussentüren, Einrichtungsgegenständen, etc. wenn nicht
extra in anderen Positionen aufgeführt.
Inkl. rückstandsloses Entfernen und Entsorgen der
Schutzmaterialien nach Beendigung der eigenen Arbeiten.
Ausführung nur nach Anmeldung bei der Bauleitung und
Freigabe durch die Bauleitung.
05.010
Fenster / Türen abkleben
50.00
m²
Wandanstrich
Wandanstrich
05.020 Anstrich Wände, Dispersionsfarbe, lichtgrau, NAK 3 Beschichtung, innen, mit Dispersionsfarbe, hoch deckend, hoch ergiebig, lösemittel- und emissionsfrei
Anstrichvorgänge: 3x (Grund-/Zwischen-/Schlussanstrich)
Nassabrieb: Klasse 3
Deckvermögen: Klasse 2, matt
Farbton: lichtgrau
Ausführungshöhe: bis ca. 3,00 m
Auftragsart: Rollen
Untergrund: Beton, Gipsputz oder -karton
Leistung
einschl. Gestellung aller Gerüste.
05.020
Anstrich Wände, Dispersionsfarbe, lichtgrau, NAK 3
350.00
m²
05.030 Anstrich Leibungen, Dispersionsfarbe, lichtgrau, NAK 3 Pos. wie vor beschrieben, jedoch Ausführung im Bereich der Fenster- und Türleibungen
Leibungstiefe: bis ca. 50cm
05.030
Anstrich Leibungen, Dispersionsfarbe, lichtgrau, NAK 3
6.00
m
05.040 Anstrich Stützen, Dispersionsfarbe, lichtgrau, NAK 3 Pos. wie vor beschrieben, jedoch Ausführung im Bereich der Stützen
Abwicklung: D=400 mm
Bereich: Rund-Stützen
05.040
Anstrich Stützen, Dispersionsfarbe, lichtgrau, NAK 3
19.00
m
05.090 Elastische Versiegelung, Acryl Abdichten aller Anschlußfugen im Innenbereich. Überstreichbar nach Durchtrocknung, leicht ausspritzbar, geruchsarm, plastoelastisch, selbsthaftend, max. Dehnfähigkeit ca. 10% und universell nach Durchtrocknung anstrichverträglich. Farbton nach Wahl d. AG
05.090
Elastische Versiegelung, Acryl
120.00
m
05.100 Nachstreichen Kleinflächen auf besondere Anordnung des Auftraggebers ein weiteres Mal streichen. Ausführung auch in Klein- und Kleinstflächen.
Die Arbeiten sind rechtzeitig, nachweisbar und nachvollziehbar anzumelden inkl. Farbe und sonstiges Material
05.100
Nachstreichen
O
1.00
h
05.110 Zargenanstrich 1flg. Ral 7044 Farbbeschichtung von ein- bzw. zweiflügligen Umfassungs- oder Blockzargen. Maulweite bis 150 mm. Alle sichtbaren, werkseitig nicht endbeschichteten Metalloberflächen erhalten eine Beschichtung für die Korrosivitäts-Kategorie C2 (Korrosions-belastung C2) gemäß den Korrosionsschutzklassen nach DIN EN ISO 12944. Die Schutzbeschichtungen sind mit einer Sollschichtdicke >= 160µm aufzubringen.
Untergrundvorbehandlung:
Metallflächen gründlich säubern, grundierte Fläche auf Trag- und Haftfähigkeit überprüfen und wenn erforderlich, die Grundierung ausbessern, Schadstellen entrosten, (Norm- Reinheitsgrad St2), Unebenheiten spachteln. Verzinkte Flächen nach Richtlinien des Herstellers durch Abscheuern und Abwaschen säubern. Evtl. vorhandene Roststellen sind sauber auszuschleifen und vorzustreichen.
Grundanstrich:
Auf den Untergrund und das Beschichtungssystem abgestimmter Haftgrund, z.B. Brillux 2K-Epoxi-Haftgrund
Zwischenanstrich:
Eisen und Stahl mit Brillux Lacryl Vorlack 245, o. glw. abgestimmt auf Farbton des Schlußanstriches, Zink und verzinkte Bauteile mit Brillux Lacryl Seidenlack 270, o. glw.
Schlußanstrich:
Endbeschichtung, Farbton aus der DB-Farbpalette oder RAL nach Wahl des AG
Flügelanzahl: 1
Fabrikat/ Typ:
(vom Bieter einzutragen)
Lackieren Stahlzargen Ral 7044
Baurichtmaß Breite: von 885 bis 1.010 mm
Baurichtmaß Höhe: von 2.010 bis 2.260 mm
Maulweite: von 100 bis 150 mm
05.110
Zargenanstrich 1flg. Ral 7044
1.00
St
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten kommen nur nach besonderer Anweisung durch die Bauleitung zur Auführung. Die Vorbemerkungen sind zu beachten.
Die Stundenlohnarbeiten sind durch werktägliche Stundenlohnzettel mit folgenden Angaben zu dokumentieren:
- Geleistete Arbeitsstunden
- Name des Beschäftigten und Qualifikation
- Art der Leistung
- Material- und Geräteeinsatz
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden (siehe VOB/B §15, Ziffer 3). Der Nachweis ist zwingend durch den Vertreter des AG zu unterzeichnen und anzuerkennen.
Stundenlohnarbeiten
05.120 Facharbeiterstunden Facharbeiterstunde, einschl. aller Zuschläge, Fahrtkosten und Auslösungen, für zusätzlich zur Ausführung kommende Arbeiten, zum Nachweis und nur auf Anweisung durch die Bauleitung.
05.120
Facharbeiterstunden
10.00
h