Trockenbau (Paket I)
CS63 - DAS DOMIZIL Haar II
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Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG Übersicht / Abkürzungen im LV Allgemeine Vorbemerkungen Besondere Vertragsbedingungen ZTV Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen Hinweis Bauablauf Auflistung der Anlagen Leistungsverzeichnis Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben: Wohngebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen. Gebäudeabmessungen: Gesamtfassadenabwicklung: ca. 150 m BGF: ca. 2548 m² Grundfläche: ca. 827 m² Wohnfläche: ca. 1.240 m² Traufhöhe: ca. 4,4-7,8m Firsthöhe : ca. 12,3-13,5m 1.1 Projektbeschreibung Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand. Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße. Bestandsbeschreibung Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen. Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt. Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen. Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen. Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63 Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Konstruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern. Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel. Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen. Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen. Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und  Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet. Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt. Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt. Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern gestalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards. Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird. 1.2 Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Der AN Rohbau wird die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten. 1.3 Bauleistungen Trockenbauarbeiten 1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten: Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen Zugangstreppen /- rampen zum Gebäude (außen) umgebende Bestandsbäume im Straßenraum Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden. erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig u.s.w. Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren. NavVis Zugang Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können. Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung: link: https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713 Benutzername: domhr.61 PW: domhr.61 1.5 Hinweis zur Verfügungsstellung von Planungsunterlagen Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken. Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen dem AN keinerlei Unterlagen in Papierform zur Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH Königstrasse 5 70173 Stuttgart Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH Carl-Benz-Str. 6 69115 Heidelberg Entwurfs- und Ausführungsplanung SIIN GmbH Senefelderstrasse 26 70176 Stuttgart Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger + Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG Herzogspitalstraße 24, 80331 München Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH Untere Waldplätze 14 70569 Stuttgart Objektüberwachung   igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH   Plinganserstraße 150   81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Angebot 1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden. 1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. 1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. 1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. 1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen. 1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Trockenbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Trockenbauarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., BVS: Bundesverband Systemböden e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, VdS Schadenverhütung GmbH. 2 Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan, Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Fugen, Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen. Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen. Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb flurquerender Türen sind detailliert in ihrer Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die TGA-Gewerke zu planen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Der bauliche Brandschutz ist gemäß DIN 4102 sicherzustellen. Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden. Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens 2-lg. auszuführen. Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw. das Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben. 3.1.2 Produkte Für die Konstruktion sind die Verwendbarkeitsnachweise sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevorzugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen. In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI) einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren. Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat. 3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig. Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von Befestigungselementen durchdrungen, sind diese ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung. Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen auszuführen wie nebenliegende Wandflächen. Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B. Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder -elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und überstreichfähig zu verfugen. Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein. Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse gemäß Herstellerangaben auszubilden. Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels vierseitiger Auswechslungen die gleitenden Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen. 3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein Für Nassraumbereiche mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion verzinkte und korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden. Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden, dass die Bauwerksbewegungen bei größeren Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B. durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung). Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben. Dabei darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich ist, zum Deckenhohlraum und der darin liegenden technischen Teile nicht beeinträchtigt werden. Im Bereich von Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die Decke seitlich in horizontaler oder anderer Richtung beansprucht werden könnte, sind zusätzliche Diagonalaussteifungen einzubauen. Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe, Befestigungen lediglich an Standard-Trockenbauprofielen sind in der Regel nicht ausreichend. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden. 3.1.5 Spachtelung, Oberflächen Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4 streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch den AN. Die Ausführung von Q4- Arbeiten bedarf der vorherigen Freigabe durch den AG. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch eine andere Ausführung vor­gesehen ist. Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt stets mit Inneneckformteilen. Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen. 3.1.6 Beplankung An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge). Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen auszuführen. Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies betrifft insbesondere alle nicht häuslichen Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen. 3.1.7 Brandschutz Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann). Trockenbauwände mit Schall- oder Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu können. Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als 150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel. Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifizierte Trockenbauwände sind stets mit Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen. Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen. Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschließen/Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge darf der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schließen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schließen nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur Klärung zurück. Die Arbeiten sind i.d.R. nach DIN 4102-4 Stand 2016-05 auszuführen. In Einzelfällen ist der Entwurf Stand 2023-04 oder 2025-06 maßgebend. In der Planung wurden bereits Abweichungen nach Art. 81a BayBO berücksichtigt und entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen erarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Ausführung der Durchdringungen von Bauteilen mit Brandschutzanforderungen. Die Arbeiten haben entsprechend der ausgearbeiteten Leitdetails zu erfolgen. Ist die Ausführung an mancher Stelle nicht wie geplant möglich, sind entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigungen (nicht wesentliche Abweichung) zu formulieren und mit der Abgabe der Übereinstimmungserklärung zu dokumentieren. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der vorliegenden historischen Bauweise und den vorhandenen Konstruktionen die Anschlussbedingen der Verwendbarkeitsnachweise diverser Hersteller in der Regel nicht erfüllt werden können. Von der DIN 4102 abweichende Konstruktionen sind nur nach Abstimmung mit dem Brandschutzfachplaner zulässig. 3.1.8 Türen Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen. Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an. 3.2 Transport- und Förderwege Sämtlicher Mehraufwand hinsichtlich der Länge von Abtransport- Transport- und Förderwegen (auch besondere Leistungen gem. VOB), ist in die EPs der Positionen einzukalkulieren.
ZTV Trockenbauarbeiten
ZTV Systemtrennwände Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Systemtrennwände 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360: Metallbauarbeiten, ATV DIN 18340: Trockenbauarbeiten, ATV DIN 18355: Tischlerarbeiten und, ATV DIN 18361: Verglasungsarbeiten, sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18357: Beschlagarbeiten, DIN 18363: Maler- und Lackierarbeiten, DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Größe, Lage, Belegung und Ausführung von Durchbrüchen mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz, Fugen- und Bauteilanschlüsse, Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, Messung von Deckendurchbiegungen vor Ort. Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA/RLT- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT und TGA/RLT unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführung die Zustimmung des AG einzuholen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Angaben zur Konstruktion Es gelten die vollständigen Ausführungs- bzw. Systembeschreibungen des Systemtrennwandherstellers. Die Einzelteile der Montagewände und Beschlagteile werden serienmäßig hergestellt. Eine Nachliefergarantie von 10 Jahren für alle Einzelteile muss vom Systemtrennwandhersteller zugesichert sein, der AN übergibt vor Materialdisposition eine entsprechende Bestätigung an den AG. Die ausgeschriebenen Montagetrennwände sind vom AN objektspezifisch zu fertigen und als Einzelteile oder Bauteile auf die Baustelle zu liefern. Die Montagewände müssen in einfachen Montagevorgängen montierbar sowie ohne Materialverlust leicht umsetzbar sein. Alle Bauteile müssen leicht zerlegbar und austauschbar sein. Monoblocksysteme sind nicht zulässig. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Elementtyp gegen einen systemimmanenten anderen Elementtyp (bspw. ein geschlossenes Wandelement gegen ein teilverglastes) ausgewechselt werden, so muss dieser Austausch ohne den Ausbau von daneben montierten Elementen erfolgen können. Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion auftritt. Sämtliche Teile sind oberflächenfertig zu übergeben. Sie sind bis zur Abnahme vom AN vor Beschädigungen zu schützen, beispielsweise durch Abkleben mit Tetrapak-Folie bis 2,00 m Höhe. Trennwandkonstruktionen sind durch Justierelemente auszurichten. Vorspringende Deckleisten, Sockelleisten oder über die Fläche geschobene Blechprofile/Hutprofile sind nicht zulässig. Der Anschluss von Zwischenwänden muss auch bei verglasten Wänden ohne zusätzliches Bandrastermodul möglich sein. Sämtliche Befestigungen und Verbindungen der Montagetrennwände sind unsichtbar auszuführen. Alle Dichtungsprofile, die bei Trennwandsystemen zur Ausführung kommen, dürfen nur in ATPK-Qualität ausgeführt werden. Elastische Verfugungen sind nicht zulässig. Die Abdichtung der Trennwandelemente hat genau nach den vorgelegten Schall- bzw. Brand-Prüfzeugnissen zu erfolgen. Der Wandhohlraum der Trennwände muss für den Einbau von Installationen genutzt werden können. Aufbau, Beplankungsteile, Glasrahmen und Verglasungselemente werden in höhenjustierte Stahlständerprofile eingehängt. Türzargen werden an Stahlständerprofile angeschraubt. Die Türkonstruktionen einschließlich ihrer Verbindungsmittel müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. Griffoliven und -garnituren benachbarter Elemente sind stets auf selber Höhenlage einzubauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind vor der Übergabe vom AN zu reinigen und zu ölen, Schutzfolien sind nach Aufforderung zu entfernen. Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Bei unvermeidbar unterschiedlichen Oberflächen ist die Entscheidung des AG herbeizuführen. Sämtliche Anschlüsse der Wände an Stützen und Decken sind so auszubilden, dass keine der an die Bauteile gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Wände selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Die zu erwartenden Durchbiegungen der Rohdecken sind zwingend zu beachten. Deckenschotts sind mit gleitender Deckenanschlussfuge herzustellen, sofern die nebenliegenden Wände auch gleitende Deckenanschlussfugen aufweisen. Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Trennwandkonstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die gleiche Bewegungsmöglichkeit wie im Bauwerk ist für die Systemtrennwände zu gewährleisten. 3.2 Unterkonstruktion Die wesentlichen Bauteile der Unterkonstruktion sind in Baustoffklasse A1 nach DIN 4102-1 aus Regel-Stahlblechprofilen herzustellen. Trennwandständer sind mit Regelaussparungen zur Durchführung von Installationsleitungen zu versehen. Die Schottungen von Kabel- und Leitungsdurchtritten durch Systemtrennwände werden von den ELT- und TGA/RLT-Gewerken ausgeführt. Der AN stimmt sich im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit diesen Gewerken zur Planung und Herstellung der erforderlichen Einbausituationen für deren Schottungen ab. Die Systemtrennwandkonstruktionen sollen bei Deckenspannweiten < 4,00 m mindestens 10 mm, bei Deckenspannweiten < 10,00 m mindestens 20 mm, bei Deckenspannweiten > 10,00 m mindestens 25 mm, Deckendurchbiegung berücksichtigen, bzw. ermöglichen. Anschlussprofile sind so auszubilden, dass zu den angrenzenden Bauteilen ringsum ein Anschluss entsteht, der einen Toleranzausgleich von mindestens 15 mm und die vorgenannten Bauteilbewegungen zum planerischen Maß gewährleistet. Die teleskopartige Aufnahme von Bauteiltoleranzen ist grundsätzlich durch schmale Aluminiumdeckenprofile zu gewährleisten. Objektbezogene größere Toleranzen und Maßunterschiede müssen durch den Einsatz von höheren Anschlussprofilen und ggf. Blenden ausgeglichen werden können. Die Lastabtragung von Glas-/Wandelementen erfolgt direkt über höhenjustierbare Stellfüße direkt auf den Fußboden. Abgehängte Unterkonstruktionen sind höhenverstell- und nachstellbar auszuführen. Anschlüsse an Rundstützen, schräge, verjüngte und andere objektspezifische Anschlusssituationen sind mit geeigneten Systemprofilen auszuführen. 3.3 Beplankungen und Dämmstoffe Beplankungsmaterialien sind gemäß den geforderten und notwendigen Schall- und Brandschutzanforderungen auszuwählen. Der Wandaufbau ist so vorzusehen, dass bauseitig auch nachträglich Elektroleitungen für Schalter, Steckdosen und Medienanschlüsse in oder neben jedem Trennwandelement verlegt werden können. Der Umfang dieser Installationen ist auf Schall- und Brandschutzanforderungen abzustimmen. Ausschnitte und Durchführungen werden separat beschrieben und vergütet. Die Dämmmaterialien im Trennwandzwischenraum sowie in den Hohlräumen der Anschlussprofile sind für den jeweils notwendigen Schall- und Brandschutz so auszuwählen, dass alle Brandschutzanforderungen bis F90 sowie alle Schallschutzanforderungen bis Rw, P = 52 dB bei gleicher Wanddicke und ohne Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des gesamten Trennwandsystems erfüllt werden. Der Einbau der Dämmstoffe ist so vorzunehmen, dass ein nachträgliches Absinken durch Erschütterungen, Baubewegungen oder Eigengewicht ausgeschlossen ist. Es dürfen nur mineralische Faserdämmstoffe, die mit dem RAL-Gütezeichen zertifiziert sind, eingesetzt werden. 3.4 Verglasungen Die statische Bemessung der Scheibenstärken ist alleinige Sache des AN, angegebene Glasstärken sind nur als Bemessungsvorschlag zu verstehen. Die Kanten von nicht gerahmten Scheiben sind generell zu bearbeiten und gefast auszubilden. Bei ESG, VSG und Floatglas-Scheiben werden diese feinjustiert und poliert. Alle Isolierglas- und Funktionsscheiben (VSG, ESG etc.) müssen unveränderliche Kennzeichnungen (z. B. geätzte Stempel) mit Angaben zu u- und g-Wert (bei ISO-Scheiben) sowie zu Glasart und -stärke aufweisen. Alle Scheiben im Brüstungsbereich sind als splittergeschützte Verglasung aus ESG oder VSG zu planen. Sofern Zustimmungen im Einzelfall erforderlich werden, ist es Sache des AN, diese zu koordinieren und zu eigenen Lasten zu besorgen. Anfallende Aufwendungen und Gebühren für Zustimmungen, Statik, Prüfstatik, Lastversuche etc. sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht in gesonderter Position abgefragt. Bei ganzverglasten oder großflächig verglasten Flächen sind die Gläser gemäß UVV, deutlich sichtbar über ca. 30 % der Fläche durch Ätzen, Strahlen oder Bekleben zu kennzeichnen. Bei VSG-Verglasungen sind Schattierungs- und Mattierungsfolien in der Mittellage der Scheiben statthaft. Brandschutzverglasungen sind stets als "F"-Verglasungen auszuführen; "G"-Verglasungen sind nur dann zulässig, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Einbau von "G"-Verglasungen in der jeweiligen Situation ausdrücklich zugestimmt hat. 3.5 Beschläge Beschläge in Fluchtwegen sind ausschließlich nach DIN EN 179 und bei Türen von Fluchtwegen aus Räumen mit großen Menschenansammlungen ausschließlich nach DIN EN 1125 (Panikstangenbeschlag) zu wählen. Soweit Beschläge nach DIN EN 179 oder DIN EN 1125 verbaut werden, müssen für die jeweiligen Beschläge Freigaben der Türhersteller vorliegen, um die geforderten geringen Betätigungskräfte zu gewährleisten. Alle Beschläge sämtlicher Bauelemente sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Alle elektrischen Leitungen sind prinzipiell verdeckt im Rahmen bzw. im Falz in flexiblen Schutzrohren zu verziehen. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein.
ZTV Systemtrennwände
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63 Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk Trockenbau, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben. Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63 (siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur) (13) Mit Wohnumnutzung werden die Bestandsgeschossdecken aus statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht mit schalldämmenden Abhangdecken und neuen Fußbodenkonstruktionen (Heizestrich) optimiert. Der Aufbau der neuen Fußbodenkonstruktion  erfolgt unmittelbar und nur durch eine Trennlage separiert auf den bestehenden Fußbodenkonstruktionen nach angefügtem Leitdetail. Innendetail-Fußboden-Konstruktion CS 63-I-01 (14) Der Schallschutz zwischen einzelnen Wohnungen bei bestehenden Mauerwerkswänden und zwischen Wohnungen zu Bestandstreppenhäusern wird durch den Einbau schalldämmender Vorsatzschalen in leichter Trockenbau-Konstruktion verbessert.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63
Schnittstellen Innenputz: Die Ausführung der verputzten Wandflächen erfolgt vor den Trockenbauarbeiten. Anschlüsse von Trockenbauwänden und -decken an verputzte Bauteile sind entsprechend auszuführen. Elektroinstallation (ELT): Öffnungen für Installationen sind gemäß Schlitz- und Durchbruchplanung bereitzustellen. Koordination mit dem Gewerk ELT erforderlich. Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS): Öffnungen für HLS-Anlagen sind gemäß Planung herzustellen. Verstärkungen (z. B. Traversen, U/A-Profile) für Rohrdurchführungen sind im Trockenbau zu berücksichtigen. TGA-Installationen: Die Ausführung erfolgt in der Regel mit einseitiger Vorbeplankung durch den Trockenbauer. Nachfolgend werden die Installationen durch die TGA-Gewerke eingebracht. Die zweite Beplankung erfolgt nach Abschluss der Installationen. Öffnungen, Leitungswege und statisch erforderliche Verstärkungen sind im Vorfeld mit den Fachgewerken abzustimmen. Ggfls. muss der Fußpunktbereich vor Einbringung des  Estrichs vorab vom AN Trockenbau beplankt werden. Brandschutzschottungen: Für geplante Brandschutzschottungen von TGA-Leitungen sind Aussparungen mit umlaufender Laibungsbeplankung herzustellen. Die Ausführung erfolgt gemäß den geltenden Zulassungen und in Abstimmung mit der TGA- und Brandschutzplanung. Revisionsklappen: Revisionsklappen in Wänden und Decken für gebäudetechnische Anlagen sind koordiniert mit den Fachgewerken auszuführen. Maße, Lage und Anzahl gemäß Revisionsklappenplanung. Türzargen / Türöffnungen: Erforderliche Verstärkungen mit UA-Profilen für Türzargen sind gemäß Türplanung vorzusehen. Zimmerer- und Holzbauarbeiten: Gauben / Loggien: Vorleistung durch das Gewerk Zimmermannsarbeiten Dampfbremse, CS-Profil/Lattung, Feuerschutzplatte: AN Trockenbau luftdichte Verklebung und vollständiger und Anschluss an Gebäudehülle: AN Trockenbau Trockenbaudecken: AN Trockenbau Hauptdach: Mineralwolle / Zwischensparrendämmung: AN Trockenbau Dampfbremse: AN Trockenbau CD Profil / Lattung: AN Trockenbau Feuerschutzplatte: AN Trockenbau Holzbalkendecke Dämmung: AN Trockenbau Brandschutztechnisch relevante Bauteile im Dachbereich werden teilweise durch den Zimmerer, teilweise durch den Trockenbauunternehmer ausgeführt. Brandschutztechnisch erforderliche Durchdringungen der Dachhaut, z. B. für Außenluftdurchlässe (ALD) und Dachflächenfenster (DFF), werden bauseits durch andere Gewerke (z. B. Zimmerer oder Fensterbauer) hergestellt. Der Trockenbauunternehmer hat seine Dachbekleidungen und ggf. weiteren Bauteile entsprechend fachgemäß anzuschließen. Estricharbeiten Die Trockenbauwände werden auf den Rohfußboden gestellt. Ggfls. muss Fußpunktbereich vor Einbringung Estrich durch den AN Trockenbau beplankt werden.
Schnittstellen
Nettomenge Es handelt sich um ein BIM-Projekt. Die Mengenangaben in den Positionen entsprechen Netto-Mengen, ohne Berücksichtigung der VOB-Abzugs- und Übermessungsregeln. Auf dieser Grundlage wären auch die Abrechnungsmengen zu ermitteln, sofern keine Pauschalierung der Leistungen vereinbart wird.
Nettomenge
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Vor-/nachbereitende Arbeiten
010
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.___.0010 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten. Leistungsumfang Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) notwendige Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise einschl. bauphysikalischer Anforderungen prüffähig Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 10-tägigen Prüfzeitraum des AG Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN Werkstatt- und Montageplanung in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
010.___.0010
Technische Bearbeitung
L
1.00
psch
010.___.0020 Gewerkedokumentation Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordner sortiert, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben: - 1-fach digital - 1-fach für Denkmalamt Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf dem Planserver zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf. Mindestumfang Verlege- und Einbaupläne in Form auf den Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise Verwendbarkeitsnachweise sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise Übereinstimmungserklärung über die regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten - Fachbauleitererklärungen technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte Bautagesberichte
010.___.0020
Gewerkedokumentation
1.00
St
010.___.0030 Aufbau Abbau und Umbau u. Vorhaltung aller notwendigen Gerüste f. d. eigene Leistung Aufbauen, Abbauen und Umbauen und Vorhaltung aller gem. der eigenen Planung des AN notwendigen Gerüste für die Durchführung seiner eigenen Leistungen mit Übergabe der Kalkulations- und Planungsgrundlage (Angabe bzgl. Art und Anzahl der Gerüste) auf Basis der Vertragstermine.
010.___.0030
Aufbau Abbau und Umbau u. Vorhaltung aller notwendigen Gerüste f. d. eigene Leistung
1.00
020 Trockenbauwände, Installationswände, Vorsatzschalen
020
Trockenbauwände, Installationswände, Vorsatzschalen
Leitbeschreibung Trockenbauwände In die folgenden Positionen zu Trockenbauwänden und Öffnungen in Trockenbauwänden sollen pauschal folgende Leistungen miteinkalkuliert werden: 1.0 einschl. fachgerechte Anschlüsse an Massivwände  und untereinander Leistungsumfang Anschlussprofil einschl. Anschlussdichtung Trennstreifen Kantenschutzprofil inkl. Anspachtelung (25 x 25 mm Alu) dauerelastischer Acrylversiegelung der Fuge 1.1 einschl. Anschluss an Außenwände m. Innendämmung gem. Detail 1430.1, stumpf stoßend mit Trennstreifen und flexibler Spachtelmasse, Bauteilabtrennung durch selbstklebendes Schallentkopplungsband zur Vermeidung von Rissbildung. 1.2 einschl. Anschluss Wohnungstrennwand an Außenwände. gem. Detail 1401.2, stumpf stoßend mit Trennstreifen und flexibler Spachtelmasse, nicht brennbar, Bauteilabtrennung durch thermische Trennung mit Randdämmstreifen, nicht brennbar, formstabil. 2.0 Befestigung an historischen Decken Im Bestand (EG + OG) sind historische Stahlsteindecken (Ziegeleinhangdecken) mit kreuzweise verlaufenden Betonrippen (ca. 5 cm breit, Achsabstand ca. 25 cm, Höhe = 15 cm) und hohlraumhaltigen Ziegelausfachungen vorhanden. Die Art der Befestigung ist durch den Bieter frei zu wählen und zu planen. Die Verwendung von Kunststoffdübeln ist nicht zulässig; es sind ausschließlich Metalldübel zu verwenden. Sind für die gewählte Befestigung etwaige Versuche erforderlich, sind diese vom Bieter zu veranlassen; die dafür entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.0 einschl. Anpassen an Dachschrägen 4.0 Außenecken einschl. Kantenschutzschienen 5.0 Freie Wandenden Leistungsumfang verstärkte UA-Profile stirnseitige Beplankung (doppelt) Kantenschutzprofile 6.0 Durchdringungen Die Einzeldurchführungen für HLS-Installationen (Heizung, Lüftung, Sanitär) in den Vorwänden sind pauschal mit einzukalkulieren. Die Einhausungen von Elektroinstallationen (z.B. Steckdosen) im Bereich von Wohnungstrennwänden sowie Wänden mit Schall- und/oder Brandschutzanforderungen zu berücksichtigen. Die Brandschutzausbildung für alle Öffnungen ist entsprechend den gültigen Brandschutzanforderungen auszuführen; die Details werden vor Ausführung mit dem Brandschutzplaner abgestimmt. 7.0 Anschluss Trennwände an Dach gem. Detail 1452 einschl. Unterkonstruktion zwischen Sparren aus CD 60/27 Profil mit Plattenstreifen in Beplankungsdicke. Befestigung an Sparren mit UD-Profil. Ggf. ist anstelle des UD-Profils ein 50er UW-Profil zu verwenden, um Unebenheiten im Dachstuhl auszugleichen. Einschl. selbstklebendes Schallentkopplungsband zur Vermeidung von Rissbildung und Verspachtelung nach DIN 18181. 7.1 Aufdopplung im Bereich von Durchführungen bei Abhangdecken mit Brandschutzanforderungen Sämtliche Durchdringungen der Abhangdecke mit Brandschutzanforderungen sind gem. Vorgaben des Brandschutzkonzepts, sowie schriftlichen Abstimmungen mit dem Brandschutzsachverständigen, mit einer 60 mm starken Aufdopplung auszuführen.
Leitbeschreibung Trockenbauwände
Hinweise zu Anschlüssen Die Bestandswände und -decken weisen teilweise erhebliche Unebenheiten auf. Anschlüsse an Innenwände müssen jedoch unter Berücksichtigung der vorhandenen Toleranzen fachgerecht beweglich hergestellt werden. Die Entkernung ist bereits erfolgt, der Umfang kann durch eine Vor-Ort-Begehung bewertet werden. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweise zu Anschlüssen
Hinweis Raumhöhen Ständerwerk in Raumhöhen bis 4,2 m, Profile und Aussteifung gem. Systemhersteller / statischen Erfordernissen, inkl. erforderlicher Riegel/Versteifungen zur Begrenzung von Durchbiegung und Schwingung.
Hinweis Raumhöhen
EINFACHSTÄNDERWÄNDE
EINFACHSTÄNDERWÄNDE
020.___.0010 Trennwand, GKB, 125mm ( IW 04.00) Metallständerwand mit Einfachständerwerk und Mineralwolledämmung. Zweck: Raumtrennung Schallschutz: Rw ≥ 54 dB (Prüfwert) Brandschutz: ohne Anforderung Beplankung: GKB (DIN 18180) m‘ ≥ 8,5 kg/m2 Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig Gesamtstärke: 125 mm Richtqualität: DIN EN 520 und ggf. DIN 18180 Zul. Wandhöhe: max. 4,85 m Einbaubereich: 1 Einbauort: IW 04.00, EG-DS Trennwände innerhalb einer Wohnung Aufbau (von außen nach innen) GKB Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm Trockenbauprofil + Mineralfaserplatten Trockenbauprofil: 75 mm Mineralwolle: 40mm GKB Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm
020.___.0010
Trennwand, GKB, 125mm ( IW 04.00)
436.00
m2
020.___.0020 Trennwand, GKBI - GKB, 125mm ( IW 04.01) einseitig 2-mal 12,5 mm GKBI (DIN 18180), m‘ ≥ 8,5 kg/m2, statt GKB. Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig, Q1 im gefliesten Bereich Einbauort: IW 04.01, EG-DS Trennwände innerhalb einer Wohnung mit Feuchtraum
020.___.0020
Trennwand, GKBI - GKB, 125mm ( IW 04.01)
H
245.00
m2
020.___.0030 Trennwand, GKBI, 125mm ( IW 04.02) beidseitig 2-mal 12,5 mm GKBI (DIN 18180), m‘ ≥ 8,5 kg/m2, statt GKB. Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig, Q1 im gefliesten Bereich Einbauort: IW 04.02, EG-OG Trennwände innerhalb eines Feuchtraums
020.___.0030
Trennwand, GKBI, 125mm ( IW 04.02)
H
6.00
m2
020.___.0040 Trennwand, GKB, 150mm ( IW 05.00) Metallständerwand mit Einfachständerwerk und Mineralwolledämmung. Zweck: Raumtrennung Schallschutz: ohne Anforderung Brandschutz: ohne Anforderung Beplankung: GKB (DIN 18180) Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig Gesamtstärke: 150 mm Richtqualität: DIN EN 520 und ggf. DIN 18180 Zul. Wandhöhe: max. 4,85 m Einbaubereich: 1 Einbauort: IW 05.00, EG-DG Trennwand innerhalb einer Wohnung Aufbau (von außen nach innen) GKB Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm Trockenbauprofil + Mineralfaserplatten Trockenbauprofil: 100 mm Mineralwolle: 80mm GKB Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm
020.___.0040
Trennwand, GKB, 150mm ( IW 05.00)
8.00
m2
020.___.0050 Trennwand, GKB, 200mm ( IW 06.00) Metallständerwand mit Einfachständerwerk und Mineralwolledämmung. Zweck: Raumtrennung Schallschutz: ohne Anforderung Brandschutz: ohne Anforderung Beplankung: GKB (DIN 18180) Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig Gesamtstärke: 200 mm Richtqualität: DIN EN 520 und ggf. DIN 18180 Zul. Wandhöhe: max. 4,85 m Einbaubereich: 1 Einbauort: EG-DS IW 06.00 Trennwand innerhalb einer Wohnung Aufbau (von außen nach innen) GKB Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm Trockenbauprofil + Mineralfaserplatten Trockenbauprofil: 150 mm Mineralwolle: 120mm GKB Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm
020.___.0050
Trennwand, GKB, 200mm ( IW 06.00)
73.00
m2
020.___.0060 Trennwand, GKBI - GKB, 200mm ( IW 06.01) einseitig 2-mal 12,5 mm GKBI (DIN 18180), m‘ ≥ 8,5 kg/m2, statt GKB. Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig, Q1 im gefliesten Bereich Einbauort: IW 06.01, EG+OG Trennwand innerhalb einer Wohnung mit Feuchtraum
020.___.0060
Trennwand, GKBI - GKB, 200mm ( IW 06.01)
H
76.00
m2
DOPPELSTÄNDERWÄNDE
DOPPELSTÄNDERWÄNDE
020.___.0070 Trennwand, GKB, 200mm ( IW 08.01) Metallständerwand mit Doppelständerwerk und Mineralwolledämmung. Zweck: Raumtrennung Schallschutz: Rw ≥ 54 dB (Prüfwert) Brandschutz: ohne Anforderung Dämmung: Mineralfaserplatten Beplankung: GKBI (DIN 18180) m‘ ≥ 8,5 kg/m2 Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig Gesamtstärke: 250 mm Richtqualität: DIN 520 und ggf. DIN 18180 Zul. Wandhöhe: max. 4,85 m Einbaubereich: 1 Einbauort: IW 08.001/ EG-DG Trennwand innerhalb einer Wohnung Feuchtraum Aufbau (von außen nach innen) GKB Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm Trockenbauprofil + Mineralfaserplatten Trockenbauprofil: 75 mm Mineralwolle: 60mm Luftschicht (Installationsebene HLSE), verlascht Schichtdicke: 200 mm (zwischen den Platten) Trockenbauprofil Schichtdicke: 75 mm GKB Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm
020.___.0070
Trennwand, GKB, 200mm ( IW 08.01)
26.00
m2
020.___.0080 Wohnungstrennwand, GKF, 205mm, 53dB, EI-60 (IW 03.00 /IW 03.00.1 ) Metallständerwand mit Doppelständerwerk und Mineralwolledämmung. Zweck: Raumtrennung, Brandschutz Schallschutz: R‘w ≥ 53 dB Rw ≥ 69 dB (Prüfwert) Brandschutz: EI-60; hoch feuerhemmend (DIN EN 13501-2) Dämmung: Mineralfaserplatten Rohichte ≥ 30 kg/m3 Beplankung: GKF (DIN 18180) Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig Gesamtstärke: 205 mm Richtqualität: DIN 4102-4 Zul. Wandhöhe: max. 4,85 m Einbaubereich: 1 Einbauort: IW 03.00/IW 03.00.1, EG-DS Wohnungstrennwand Aufbau (von außen nach innen) GKF Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm Trockenbauprofil + Mineralfaserplatten Trockenbauprofil: 75 mm Mineralwolle: 60mm Luftschicht Schichtdicke: 5 mm Trockenbauprofil + Mineralfaserplatten Trockenbauprofil: 75 mm Mineralwolle: 60mm GKF Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm
020.___.0080
Wohnungstrennwand, GKF, 205mm, 53dB, EI-60 (IW 03.00 /IW 03.00.1 )
117.00
m2
020.___.0090 Wohnungstrennwand, GKFI - GKF, 205mm, 53dB, EI-60 (IW 03.01 /IW 03.01.1 ) einseitig 2-mal 12,5 mm GKFI (DIN 18180), m‘ ≥ 12,6 kg/m2, statt GKB. Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig, Q1 im gefliesten Bereich Einbauort: IW 03.01/IW 03.01.1, EG-DS Wohnungstrennwand Feuchtraum
020.___.0090
Wohnungstrennwand, GKFI - GKF, 205mm, 53dB, EI-60 (IW 03.01 /IW 03.01.1 )
H
63.00
m2
020.___.0100 Wohnungstrennwand, GKFI, 205mm, 53dB, EI-60 (IW 03.02) beidseitig 2-mal 12,5 mm GKFI (DIN 18180), m‘ ≥ 12,6 kg/m2, statt GKB. Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig, Q1 im gefliesten Bereich Einbauort: IW 03.02, EG-OG Wohnugnstrennwand Feuchtraum beidseitig
020.___.0100
Wohnungstrennwand, GKFI, 205mm, 53dB, EI-60 (IW 03.02)
H
2.00
m2
INSTALLATIONSWÄNDE
INSTALLATIONSWÄNDE
020.___.0110 Installationswand, GKB, 100mm ( SB 03) Metallständerwand mit Einfachständerwerk und Mineralwolledämmung. Zweck: Schachtabtrennung, Installationswand Schallschutz: ohne Anforderung Brandschutz: ohne Anforderung Dämmung: Mineralfaserplatten Beplankung: GKB (DIN 18180) Oberflächen: Q1 Gesamtstärke: 100 mm Höhe: bis ca. 4,2 m Einbausituation: Schachtabtrennung / häusliche Bäder Abrechnung: Abrechnung nach Oberfläche (bei halbhohen Vorwänden: Ansichtsfläche und Aufsichtsfläche) Einbauort: SB 03 EG-DS Aufbau (von außen nach innen) GKB Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm Trockenbauprofil + Mineralfaserplatten Trockenbauprofil: 75 mm Mineralwolle: 40mm
020.___.0110
Installationswand, GKB, 100mm ( SB 03)
133.00
m2
020.___.0120 Installationswand, GKBI, 100mm ( SB 03.01) Metallständerwand mit Einfachständerwerk und Mineralwolledämmung. Zweck: Schachtabtrennung, Installationswand Schallschutz: ohne Anforderung Brandschutz: ohne Anforderung Dämmung: Mineralfaserplatten Beplankung: GKBI (DIN 18180) Oberflächen: Q1 Gesamtstärke: 100 mm Höhe: bis ca. 4,2 m Einbausituation: Schachtabtrennung / häusliche Bäder Abrechnung: Abrechnung nach Oberfläche (bei halbhohen Vorwänden: Ansichtsfläche und Aufsichtsfläche) Einbauort: SSB 03.01 EG-DS Aufbau (von außen nach innen) GKBI Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm Trockenbauprofil + Mineralfaserplatten Trockenbauprofil: 75 mm Mineralwolle: 40mm
020.___.0120
Installationswand, GKBI, 100mm ( SB 03.01)
191.00
m2
020.___.0130 Installationswand, GKBI, 100mm (SB 03.01), halbhoch halbhohe Ausführung.
020.___.0130
Installationswand, GKBI, 100mm (SB 03.01), halbhoch
H
23.00
020.___.0140 Zulage Q2 anstelle Q2 Zulage für die oben beschriebene Installationswand (SB 03) für die Ausführung in Q2 gegenüber der Q1-Spachtelung von Trockenbauwänden. Zweck: Ausführung in einer höheren Oberflächenqualität Abrechnung: je m2 Wandseite Einbauort: EG-DS
020.___.0140
Zulage Q2 anstelle Q2
347.00
m2
020.___.0150 Zulage Q3 anstelle Q2 Zulage für die Ausführung in Q3 gegenüber der Q2-Spachtelung von Trockenbauwänden. Zweck: Ausführung in einer höheren Oberflächenqualität Abrechnung: je m2 Wandseite Einbauort: EG-DS
020.___.0150
Zulage Q3 anstelle Q2
O
1,052.00
m2
020.___.0160 Zulage vorgezogene Erstellung und Beplankung der Trockenbauwände Zulage für die vorgezogene Erstellung und Beplankung der Trockenbauwände für die Estricheinbringung.
020.___.0160
Zulage vorgezogene Erstellung und Beplankung der Trockenbauwände
O
1,747.00
030 Anschlüsse, Öffnungen, Einbauteile
030
Anschlüsse, Öffnungen, Einbauteile
DECKENANSCHLUSS EG+OG
DECKENANSCHLUSS EG+OG
030.___.0010 gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, F0 + Schall, 10mm Gleitender Deckenanschluss für Einfach- und Doppelständerwände, ohne optische Anforderung, Einhaltung der Schallschutzqualität, an Bestandsdecken oberhalb Abhangdecke. Leistungsbestandteil Deckenanschlussriegel Zweck: Rissvermeidung Beanspruchung: Durchbiegung Decke= bis 10 mm Vorleistung: Unterzug Folgeleistung: Malerarbeiten Brandschutz: F0 (keine Anforderungen) Einbauort: EG+DG+DS IW 04.00 IW 04.01 IW 05.00 IW 06.00 IW 06.01 SB 03 SB 03.1
030.___.0010
gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, F0 + Schall, 10mm
170.00
m
030.___.0020 gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, BS + Schall, 10 mm Gleitender Deckenanschluss für Einfach- und Doppelständerwände, ohne optische Anforderungen, in Brandschutz- bzw. Schallschutzqualität an Bestandsdecken oberhalb Abhangdecke. Leistungsbestandteil Deckenanschlussriegel Zweck: Rissvermeidung Beanspruchung: Durchbiegung Decke= bis 10 mm Vorleistung: Unterzug Folgeleistung: Malerarbeiten Brandschutz: EI30/EI90 gem. DIN EN 13501 Baustoffklasse: A gem. DIN 4109 Einbauort: EG+DG+DS IW 03.00 SB 03 SB 03.01 IW 03.01
030.___.0020
gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, BS + Schall, 10 mm
42.00
m
030.___.0030 gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, F0 + Schall, 15mm Gleitender Deckenanschluss für Einfach- und Doppelständerwände, ohne optische Anforderung, Einhaltung der Schallschutzqualität, an Bestandsdecken oberhalb Abhangdecke. Leistungsbestandteil Deckenanschlussriegel Zweck: Rissvermeidung Beanspruchung: Durchbiegung Decke= bis 15 mm Vorleistung: Unterzug Folgeleistung: Malerarbeiten Brandschutz: F0 (keine Anforderungen) Einbauort: EG IW 04.00 IW 04.01 IW 08.00 IW 08.01 SB 03.01
030.___.0030
gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, F0 + Schall, 15mm
14.00
m
030.___.0040 gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, F0 + Schall, 20mm Gleitender Deckenanschluss für Einfach- und Doppelständerwände, ohne optische Anforderung, Einhaltung der Schallschutzqualität, an Bestandsdecken oberhalb Abhangdecke. Leistungsbestandteil Deckenanschlussriegel Zweck: Rissvermeidung Beanspruchung: Durchbiegung Decke= bis 20 mm Vorleistung: Unterzug Folgeleistung: Malerarbeiten Brandschutz: F0 (keine Anforderungen) Einbauort: EG IW 04.00 IW 04.01 IW 06.00 IW 06.01 IW 08.01 SB 03.01
030.___.0040
gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, F0 + Schall, 20mm
30.00
m
DECKENANSCHLUSS DG
DECKENANSCHLUSS DG
030.___.0050 gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, F0 + Schall, 25mm Gleitender Deckenanschluss für Einfach- und Doppelständerwände, ohne optische Anforderung, Einhaltung der Schallschutzqualität, an Bestandsdecken oberhalb Abhangdecke. Leistungsbestandteil Deckenanschlussriegel Zweck: Rissvermeidung Beanspruchung: Durchbiegung Decke= bis 25 mm Vorleistung: Unterzug Folgeleistung: Malerarbeiten Brandschutz: F0 (keine Anforderungen) Einbauort: DG IW 04.00 IW 04.01 IW 04.02 IW 05.00 IW 05.01 IW 06.00 IW 06.01 SB 03.00 SB 03.01
030.___.0050
gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, F0 + Schall, 25mm
131.00
m
030.___.0060 gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, BS + Schall, 25mm Gleitender Deckenanschluss für Einfach- und Doppelständerwände, ohne optische Anforderung, Einhaltung der Schallschutzqualität, an Bestandsdecken oberhalb Abhangdecke. Leistungsbestandteil Deckenanschlussriegel Zweck: Rissvermeidung Beanspruchung: Durchbiegung Decke= bis 25 mm Vorleistung: Unterzug Folgeleistung: Malerarbeiten Brandschutz: EI30/EI90 gem. DIN EN 13501 Baustoffklasse: A gem. DIN 4109 Einbauort: DG IW 03.00 IW 03.01 IW 03.02
030.___.0060
gleitender Deckenanschluss, ohne opt. Anforderung, BS + Schall, 25mm
28.00
m
ÖFFNUNGEN, AUSSPARUNGEN
ÖFFNUNGEN, AUSSPARUNGEN
030.___.0070 Türöffnung anlegen, 1flg Anlegen von Türöffnungen, für 1-flg. Türen, in Trockenbauwänden. Zweck: Durchgang Folgeleistung: Holztür Maße: max. 0,885*2,135 m Wanddicke: 125-200 mm Öffnungsbreite: < 1,30 m i.L. Laibungsbeplankung: nach Erfordernis (z.B. bei Brandschutzanforderungen gemäß Planungsunterlagen oder auf explizite Anweisung der Bauleitung), pauschal in EP enthalten. Abrechnungshinweis: U/A-Profile in gesonderter Position. Einbauort: EG bis Dachspitz
030.___.0070
Türöffnung anlegen, 1flg
49.00
St
030.___.0080 Aussparung, bis 0,50m2 Aussparung in Trockenbauwänden. Leistungsbestandteile Öffnung anlegen CW-Profile in Laibung Zweck: Einbausituation für HLS/ELT-Durchführungen/Einbauteile Ausführung: Profile in Laibungen sichtbar, miteinander verschraubt Aussparungsform: rechteckig Öffnungsgröße: bis 0,50 m2 Abrechnungshinweis: ggf. erford. U/A-Profile in gesonderter Position Einbauort: EG-DS
030.___.0080
Aussparung, bis 0,50m2
51.00
St
030.___.0090 Aussparung, Laibungsbeplankungen, bis 0,50m2 Aussparung in Trockenbauwänden. Leistungsbestandteile Auswechslung Trockenbauprofile Laibungsbeplankungen Zweck: Einbausituation für Brandschutzschottungen Brandschutz: Qualität wie Wand Ausführung: mit Laibungsbeplankung (mit Eckschutzschienen), Profile miteinander verschraubt Aussparungsform: rechteckig Öffnungsgröße: bis 0,50 m2
030.___.0090
Aussparung, Laibungsbeplankungen, bis 0,50m2
12.00
St
EINBAUTEILE
EINBAUTEILE
030.___.0100 Holztraversen zur Lasteinleitung OSB-Platte zur Aufnahme von Wandlasten. Zweck: Verstärkung Trockenbauwand Beanspruchung: Wandlasten Vorleistung: Trockenbauunterkonstruktion Folgeleistung: Sanitärobjekte, Halterungen, Hängeschränke, Handläufe Material: OSB-Bauplatte, 18 mm Höhe: 300 mm Einbauort: EG-DS
030.___.0100
Holztraversen zur Lasteinleitung
25.00
m
030.___.0110 GKF-Verstärkung zur Lasteinleitung Wandverstärkung durch einlage von GKF Platten zur Aufnahme von Wandlasten. Zweck: Verstärkung Trockenbauwand Beanspruchung: Wandlasten Vorleistung: Trockenbauunterkonstruktion Folgeleistung: Sanitärobjekte, Halterungen, Hängeschränke, Handläufe Material: GKF, 18 mm Höhe: 300 mm Einbauort: EG+OG+DG
030.___.0110
GKF-Verstärkung zur Lasteinleitung
11.00
m
030.___.0120 verstärkte U/A-Profile, 75mm Verstärkte UA-Profile in GK-Wänden. Einbau frei von Stößen und Auswechselungen, geschosshoch. Zweck: Verstärkung der Unterkonstruktion, Aussteifung Beanspruchung: Wandlasten Vorleistung: Trockenbauunterkonstruktion Folgeleistung: Sanitärobjekte, WCs Profilbreite: 75 mm Einbauort: EG bis DS
030.___.0120
verstärkte U/A-Profile, 75mm
151.00
m
030.___.0130 verstärkte U/A-Profile, 125mm Verstärkte UA-Profile in GK-Wänden. Einbau frei von Stößen und Auswechselungen, geschosshoch. Zweck: Verstärkung der Unterkonstruktion, Aussteifung Beanspruchung: Wandlasten Vorleistung: Trockenbauunterkonstruktion Folgeleistung: Sanitärobjekte, Türen Profilbreite: 125 mm Einbauort: EG bis DS
030.___.0130
verstärkte U/A-Profile, 125mm
328.00
m
030.___.0140 verstärkte U/A-Profile, 200mm Verstärkte UA-Profile in GK-Wänden. Einbau frei von Stößen und Auswechselungen, geschosshoch. Zweck: Verstärkung der Unterkonstruktion, Aussteifung Beanspruchung: Wandlasten Vorleistung: Trockenbauunterkonstruktion Folgeleistung: Sanitärobjekte, Türen Profilbreite: 200 mm Einbauort: EG bis DS
030.___.0140
verstärkte U/A-Profile, 200mm
151.00
m
030.___.0150 Stahl-RR, Profile 75x50mm, Türöffnung Stahlrechteckrohrprofile als Konstruktionsverstärkung. Leistungsumfang Sichtung der Einbaubedingungen vor Ausführung zur Festlegung der Dimensionierungen Stahlrechteckrohrprofile Zweck: Befestigung von Türen Beanspruchung: Flächengewicht bis 1 kN/m2 Türfläche Vorleistung: Rohboden und -decke, UK der GK-Wände Folgeleistung Wohnungseinganstüren (ges.Lstg.) Beplankung 2. Seite der GK-Wände Profile: 75x50x4 mm Rohrprofil Kopf- und Fußplatten: mind. 150x75x4 mm Dübel: mind. 4 St 8 mm Metalldübel Oberfläche: grundiert Ausführung: Boden- oder Deckenanschluss teleskopierbar, Befestigung mit Metalldübeln Einbauort: GK-Wände neben Wohnungseingangstüren, DG, Brandschutztüren
030.___.0150
Stahl-RR, Profile 75x50mm, Türöffnung
6.00
m
030.___.0160 Einschubtreppe, 600/1100mm, F60 Einschubtreppe in Holzbalkendecke. Das Bestellmaß der Bodentreppe entspricht dem lichten Maß der Deckenöffnung. Der Futterkasten der Bodentreppe muss exakt mit der Deckenstärke (Höhe) übereinstimmen. Die Lichte Raumhöhe, der Treppentyp und die Ausstattung bestimmen die Mindestlänge der Deckenöffnung (variiert je Hersteller). Herstellung gem. Plan Nr. 1459. Leistungsumfang Einschubtreppe Einschuböffnung brandschutztechnischer Einbindung in die Deckenbekleidung Überdeckung der Einbaufuge oben Raumhöhe: ca. 3,4 m Rohbauöffnungsmaß: ca. 600 x 1100 mm Feuerwiderstandsklasse: F 60 DIN 4102-2 Kastenhöhe: 305 mm Untergrund: Holzbalkendecke Einbauort: Treppenhaus Bestand C
030.___.0160
Einschubtreppe, 600/1100mm, F60
1.00
St
REVISIONSKLAPPEN
REVISIONSKLAPPEN
030.___.0170 Reviklappe, Standard, 2lg, 40x40cm Revisionsklappe in zweilagiger Standardausführung. Nach Angabe HLS. Leistungsbestandteile Einbaurahmen Klappenrahmen Gipskarton-Einlage Verspachtelung Zweck: Revisionsöffnung TGA Brandschutz: F0 Einbau in: Wand Beplankung: 2-lg., wie Hauptbauteil Oberfläche: wie Hauptbauteil Größe: 40x40 cm Beschlag: Federbeschlag, klappbar, mit Sicherungsseil
030.___.0170
Reviklappe, Standard, 2lg, 40x40cm
8.00
St
030.___.0180 Reviklappe, BS, 2lg, 60x100cm, F30 Revisionsklappe in zweilagiger feuerhemmender Ausführung. Leistungsbestandteile Einbaurahmen Klappenrahmen Gipskarton-Einlage Verspachtelung Zweck: Brandschutz Brandschutz: F30 Richtung BS-Klasse: von vorne (i<-o) Einbau in: Wand Beplankung: 2-lg., wie Hauptbauteil Oberfläche: wie Hauptbauteil Größe: 60x100 cm Beschlag: Federbeschlag, klappbar, mit Sicherungsseil Einbauort: DS
030.___.0180
Reviklappe, BS, 2lg, 60x100cm, F30
2.00
St
040 Trockenbaudecken
040
Trockenbaudecken
Leitbeschreibung Trockenbaudecken In die folgenden Positionen zu Trockenbaudecken sollen pauschal folgende Leistungen miteinkalkuliert werden: 1.0 einschl. gleitender seitlicher Anschluss an Wände Leistungsumfang Anschlussprofil mit Trennstreifen flexible Spachtelmasse Bei Anschluss an F90-Wände: Ausführung mit nicht brennbaren Materialien 2.0 Befestigung an historischen Decken Im Bestand (EG + OG) sind historische Stahlsteindecken (Ziegeleinhangdecken) mit kreuzweise verlaufenden Betonrippen (ca. 5 cm breit, Achsabstand ca. 25 cm, Höhe = 15 cm) und hohlraumhaltigen Ziegelausfachungen vorhanden. Die Art der Befestigung ist durch den Bieter frei zu wählen und zu planen. Die Verwendung von Kunststoffdübeln ist nicht zulässig; es sind ausschließlich Metalldübel zu verwenden. Sind für die gewählte Befestigung etwaige Versuche erforderlich, sind diese vom Bieter zu veranlassen; die dafür entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.0 Aussteifung bei untergeordnet anschließenden Trockenbauwänden Führen Trockenbauwände nicht bis zur Rohdecke, sondern enden unterhalb an der abgehängten Trockenbaudecke, sind im Bereich der Abhänger zusätzliche diagonale Verstrebungen zur Aussteifung vorzusehen. Die Maßnahmen dienen der Stabilisierung der Trockenbauwände ohne kraftschlüssige Verbindung zur Decke. 4.0 Nonius-Abhänge-System mit akustischer Entkoppelung Akustisch entkoppelte Befestigung der Unterkonstruktion für abgehängte Decken und Deckenbekleidungen im Nonius-System. für abgehängte Decken und Deckenbekleidungen. Ausführung für alle Deckenbereiche, ausgenommen Decken mit Befestigung an Dachschrägen. Die Verwendung von Kunststoffdübeln ist nicht zulässig; es sind ausschließlich Metalldübel zu verwenden.
Leitbeschreibung Trockenbaudecken
ABHANGDECKEN
ABHANGDECKEN
040.___.0010 Abhangdecke, 1x GKB (TD 02) GK-Abhangdecke/-Deckenbekleidung an Metallunterkonstruktion einschl. Mineralwolldämmung. Herstellung gem. Plan Nr. 1431. Leistungsbestandteile Abhänger Metall-Unterkonstruktion einlagige einseitige Beplankung mit Gipskarton-Bauplatten Mineralwolle gleitender Wandanschluss mit Trennsteifen und flexibler Spachtelmasse, bei F90 Wand: nicht brennbar Anschlüsse / Anarbeiten Kleinflächen R‘w ≥ 56 dB (gilt für den Gesamtaufbau einschl. 240 mm Betonschalungssteine, Rohdichte ≥ 2400 kg/m3, und 10 mm Putzschicht, bauseits) Zweck: Deckenbekleidung, Brandschutz Brandschutz: ohne Schallschutz: R‘w ≥ 53 dB (gilt für den Gesamtaufbau einschl. Decke Bestand und Fußboden) Verbesserungsmaß: ΔRw ≥ 12,5 dB Folgeleistung: Malerarbeiten Dämmauflage: 20 mm Mineralfaserdämmung WZ/DAD-dk Untergrund: Eisensteindecke Höhe Rohdecke: ca. 4,20 m Unterkonstruktion: Trockenbauprofil Abhanghöhe: ca. 42 - 86 cm Abhänger: Noniusabhänger Aufbauhöhe: 52,5 mm Beplankung: GKB, 1-mal 12,5 mm m‘ ≥ 8,5 kg/m2 Oberflächen: Q2 verspachtelt Einbauort: TD 02, EG+OG
040.___.0010
Abhangdecke, 1x GKB (TD 02)
464.00
m2
040.___.0020 Abhangdecke, 1x GKBI, (TD 02.1) einseitig 1-mal 12,5 mm GKBI (DIN 18180), m‘ ≥ 8,5 kg/m2, statt GKB. Einbauort: TD 02.1, EG+OG, Feuchtraum
040.___.0020
Abhangdecke, 1x GKBI, (TD 02.1)
H
53.00
m2
040.___.0030 Deckenbekleidung, 1x GKF, EI30 (TD 08.0) GK-Deckenbekleidung an Metall-Unterkonstruktion einschl. Mineralwolldämmung. Leistungsbestandteile Abhänger Metallunterkonstruktion einlagige einseitige Beplankung mit GKF Mineralwolle Anschluss an Dachschräge mit flexiblen Eckenprofil gleitender Wandanschluss mit Trennsteifen und flexibler Spachtelmasse, nicht brennbar Kleinflächen Zweck: Deckenbekleidung, Brandschutz Brandschutz: EI 30 (DIN EN 13501-2), feuerhemmend Folgeleistung: Malerarbeiten Dämmauflage: 20 mm Mineralfaserdämmung WZ/DAD-dk Untergrund: Holzbalkendecke / Stahlträger, Dachschräge Unterkonstruktion: 2x CD 60/27 Achsmaß 400 mm Abhanghöhe: ca. 14,5 - 49,5 cm (bis UK Stahlträger), unterschiedliche Abhängehöhen durch Befestigung an Stahlträger, Holzbalken oder Mehrschichtplatte Abhänger: Noniusabhänger Aufbauhöhe: 66,5 mm Beplankung: 1x 12,5 mm GKF (DIN 18180) alle 500 mm befestigt Oberflächen: Q2 verspachtelt Richtqualität: DIN 4102-4 Einbauort: DG, TD 08.0
040.___.0030
Deckenbekleidung, 1x GKF, EI30 (TD 08.0)
281.00
m2
040.___.0040 Deckenbekleidung, 2x GKF, EI60 (TD 08.4) GK-Deckenbekleidung an Dachschräge mit Metall-Unterkonstruktion einschl. Mineralwolldämmung. Herstellung gem. Plan Nr. 1450. Leistungsbestandteile Abhänger Metallunterkonstruktion Unterkonstruktion an Dachschräge (CD-Profil) zweilagige einseitige Beplankung mit GKF Mineralwolle Anschluss an Dachschräge mit flexiblen Eckenprofil gleitender Wandanschluss mit Trennsteifen und flexibler Spachtelmasse, nicht brennbar Kleinflächen Zweck: Deckenbekleidung, Brandschutz Brandschutz: EI60 (DIN EN 13501-2), feuerhemmend Folgeleistung: Malerarbeiten Dämmauflage: 20 mm Mineralfaserdämmung WZ/DAD-dk Untergrund: Dachschräge Unterkonstruktion: 2x CD 60/27 Abhanghöhe: ca. 14,5 - 49,5 cm (bis UK Stahlträger), unterschiedliche Abhängehöhen durch Befestigung an Stahlträger, Holzbalken oder Mehrschichtplatte Abhänger: Noniusabhänger / höheneinstellbares Abhängesystem mit Feineinstellung Aufbauhöhe: 90 mm Beplankung: 2x 12,5 mm GKF (DIN 18180) Oberflächen: Q2 verspachtelt Richtqualität: DIN 4102-4 Einbauort: TD 08.4, AHD DG an TRH
040.___.0040
Deckenbekleidung, 2x GKF, EI60 (TD 08.4)
16.00
m2
040.___.0050 Deckenbekleidung, 2x GKFI, EI30 (TD 08.5) GK-Deckenbekleidung an Metall-Unterkonstruktion einschl. Mineralwolldämmung. Herstellung gem. Plan Nr. 1451. Leistungsbestandteile Abhänger Metallunterkonstruktion zweilagige einseitige Beplankung mit GKF Mineralwolle Anschluss an Dachschräge mit flexiblen Eckenprofil Wandanschluss gleitender Wandanschluss mit Trennsteifen und flexibler Spachtelmasse, nicht brennbar Kleinflächen Zweck: Deckenbekleidung, Brandschutz Brandschutz: EI30 (DIN EN 13501-2), Folgeleistung: Malerarbeiten Dämmauflage: 20 mm Mineralfaserdämmung WZ/DAD-dk Untergrund: Holzbalkendecke / Stahlträger, Dachschräge Unterkonstruktion: 2x CD 60/27, Achsmaß 400 mm Abhanghöhe: ca. 14,5 - 49,5 cm (bis UK Stahlträger), unterschiedliche Abhängehöhen durch Befestigung an Stahlträger, Holzbalken oder Mehrschichtplatte Abhänger: Noniusabhänger Aufbauhöhe: 66,5 mm Beplankung: 12,5 mm GKFI (DIN 18180), alle 500 mm befestigt Oberflächen: Q2 verspachtelt Richtqualität: DIN 4102-4 Einbauort: TD 08.5, DG Gleichwertigkeitsbescheinigung Brandschutz TD 08.x EI30 im System
040.___.0050
Deckenbekleidung, 2x GKFI, EI30 (TD 08.5)
43.00
m2
DECKENBEKLEIDUNGEN
DECKENBEKLEIDUNGEN
040.___.0060 Deckenbekleidung, GKF, OSB, 305, F60 (TD 11) Deckenbekleidung GK/OSB, Unterkonstruktion. Herstellung gem. Plan Nr. 1459. Leistungsbestandteile zweilagige beidseitige Beplankung mit GKF Laibungsbeplaknung bei Öffnungen Wandanschluss Anschlüssen / Anarbeiten Kleinflächen einseitig OSB Platte Zweck: Raumabschluss, Brandschutz Brandschutz: EI60 (DIN EN 13501-2), feuerhemmend, F60 (DIN 4102-4) allein von unten und von oben Folgeleistung: Malerarbeiten Untergrund: Balkenlage Bestand Aufbauhöhe: 305 mm Beplankung: 2x 12,5 mm GKF (DIN 18180) beidseitig und an Laibungen Oberflächen: Q2 verspachtelt Auflage: 15 mm OSB Platte, als Fußboden für Wartungszwecke Richtqualität: DIN 4102-4 Einbauort: TD 11, nicht ausgebauter Dachraum über TRH Aufbau (von oben nach unten) OSB BPlatte Schichtdicke: 15 mm GKF Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm Mehrschichtplatte (bauseits AN Zimmerarbeiten) Schichtdicke: 33 mm Balkenlage + Dämmung Balkenlage (Bestand): 180 mm Unterkonstruktion Schichtdicke: 30 mm GKF Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm
040.___.0060
Deckenbekleidung, GKF, OSB, 305, F60 (TD 11)
10.00
m2
040.___.0070 Deckendämmung, MW, 180 Wärmedämmung in Stahlträger/Holzbalkendecke, Mineralwolle, gegen Herausfallen gesichert. Leistungsbestandteile Wärmedämmung Zweck: Wärmedämmung Untergrund: Balkenlage Bestand, Mehrschichtplatte, Stahlträger Dämmstärke: ca. 180 mm Dämmung: Mineralwolledämmung λ = 0,045 W/(mK) Baustoffklasse: A1 nach DIN EN 13501 Einbauort: DG, Decke EG, OG, Decke Loggia
040.___.0070
Deckendämmung, MW, 180
308.00
m2
SONSTIGES
SONSTIGES
040.___.0080 Vertikale Deckenverkleidung, GKB, EI30 Stirnseitige Verkleidung von freien Deckenenden, einlagig. Leistungsbestandteile geeignete Unterkonstruktion zweilagige Beplankung mit GKB Anschluss an Brüstungskonstruktio Anschluss an Trockenbaudecke Brandschutz: EI30 (DIN EN 13501-2), Untergrund: Stahlträger Beplankung: 2x 15 mm GKB Oberflächen: Q2 verspachtelt Ausführung gem. Zeichnung, Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1453_INN_03_V_Leitdetail Deckenrand Galeriewohnung Einbauort: DS
040.___.0080
Vertikale Deckenverkleidung, GKB, EI30
26.00
m2
050 DG-Ausbau
050
DG-Ausbau
DACHGESCHOSSAUSBAU
DACHGESCHOSSAUSBAU
050.___.0010 Drempelwand, GKF, 75mm, REI 30 (DW 01.00) Abseitenwand als Gipskartonvorsatzschale in feuerhemmender Ausführung. Einschließlich Wärmedämmung und Dämmung im Abseitenbereich auf der Decke OG. Herstellung gem. Plan Nr. 1456. Leistungsbestandteile Metallunterkonstruktion Wärmedämmung zweilagige Beplankung Anarbeiten an Durchdringungen und Flächenbekleidung Eckschutzprofile und dauerelastischer Verfugung F30 Fuge mit flexibler Spachtelmasse, nicht brennbar und Fugenbewehrungsstreifen für Gipsplatten Steckdosen mit Brandschutzanforderung Zweck: Drempelwand, Raumtrennung Schallschutz: ohne Anforderung Brandschutz: REI 30 (DIN EN 13501-2) Dämmung vertikal: Mineralfaserplatten Dämmung horizontal: Mineralwolle, 60mm λ = 0,042 W/(mk) Beplankung: GKF (DIN 18180) Gesamtstärke: 75 mm Oberfläche: Q2 verspachtelt Richtqualität: DIN 4102-4 Einbauort: DW 01.00, Drempelwand DG u. DS Aufbau (von innen nach außen) GKF Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm Trockenbauprofil + Mineralfaserplatten Trockenbauprofil: 50 mm Mineralwolle: 40mm
050.___.0010
Drempelwand, GKF, 75mm, REI 30 (DW 01.00)
145.00
m2
050.___.0020 Gaubenwandbekleidung, GKF, 45mm, EI30 (AW 06) Gaubenwandbekleidung mit Dämmung, Dampfbremse und Unterkonstruktion. Herstellung gem. Plan Nr. 1200 Leistungsbestandteile Dampfbremsfolie geeignete Unterkonstruktion Wärmedämmung einlagige Bekleidung Anarbeiten an Fenster und Flächenbekleidung Eckschutzprofile und dauerelastischer Verfugung Zweck: Wandbekleidung Brandschutz: EI 30 (DIN EN 13501-2), feuerhemmend Dampfbremse: feuchteadaptiv variabler sd ≤ 0,3-0,5 m statischer sd = 2,04 m Dämmung: Mineralwolle λ = 0,035 W/(mk) Beplankung: GKF (DIN 18180) Gesamtstärke: 45 mm Oberfläche: Q2 verspachtelt Richtqualität: DIN 4102-4 Einbauort: AW 06, DG Außenwand Gaube Anzahl Gauben: 18 St Ausführung vor bauseits vorhandener, OSB-beplankter Holzrahmenwand. Aufbau (von außen nach innen) Feuchteadaptive Dampfbremse Unterkonstruktion + Wärmedämmung Unterkonstruktion: 30 mm Mineralwolle: 30 mm GKF Beplankung Schichtdicke: 1-mal 15 mm
050.___.0020
Gaubenwandbekleidung, GKF, 45mm, EI30 (AW 06)
129.00
m2
050.___.0030 Gaubendachbekleidung, MW, GKF, 55mm, REI 30 (D 02) Schleppdachgaubenbekleidung mit Dampfbremse, Dämmung und Unterkonstruktion. Herstellung gem. Plan Nr. 1200 Leistungsbestandteile Dampfbremsfolie geeignete Unterkonstruktion Wärmedämmung einlagige Bekleidung Anarbeiten an Fenster und Flächenbekleidung Eckschutzprofile und dauerelastischer Verfugung Zweck: Gaubenbekleidung Brandschutz: REI 30 (DIN EN 13501-2) Dampfbremsfolie: innenseitig, luftdicht verlegt nach DIN 4108-7, variabler sd ≤ 0,3-0,5 m statischer sd = 2,04 m Dämmung: Mineralwolle WI λ = 0,035 W/(mk) Beplankung: GKF (DIN 18180) Gesamtstärke: 55 mm Oberfläche: Q2 verspachtelt Richtqualität: DIN 4102-4 Einbauort: D 02, DG Gaube Anzahl Gauben:               20 St Ausführung vor bauseits vorhandener, OSB-Schalplatte Aufbau (von außen nach innen) Feuchteadaptive Dampfbremse Unterkonstruktion + Wärmedämmung Unterkonstruktion: 40 mm Mineralwolle: 40 mm GKF Beplankung Schichtdicke: 1-mal 15 mm
050.___.0030
Gaubendachbekleidung, MW, GKF, 55mm, REI 30 (D 02)
58.00
m2
050.___.0040 DG-Bekleidung, GKF, 55mm, REI 30 (D 01) Dachschrägenbekleidung an Sparrenlage mit Unterkonstruktion. Herstellung gem. Plan Nr. 1206, 1207. Leistungsbestandteile geeignete Unterkonstruktion und Dämmung einlagige Beplankung Wandanschluss Anschließen an Fenster und Flächenbekleidung Anschließen an Durchdruingungen wie Außenluftdurchlässe (ALD-Brandschutzkasten bauseits) Eckschutzprofile und dauerelastischer Verfugung Zweck: Dachgeschossbekleidung Brandschutz: REI 30 (DIN EN 13501-2) von unten Unterkonstruktion: aus Holz oder Metall Dämmung: Mineralwolle DI λ = 0,035 W/(mk) Beplankung: GKF (DIN 18180) Gesamtstärke: 55 mm Oberfläche: Q2 verspachtelt Richtqualität: DIN 4102-4 Einbauort: D 01, Hauptdach Durchführungen und Einbauten: Anzahl Dachflächenfenster: 30 Stck. ALDs: 8 Stck. Aufbau (von außen nach innen) Unterkonstruktion + Wärmedämmung Unterkonstruktion: 40 mm Mineralwolle: 40 mm GKF Beplankung Schichtdicke: 1-mal 15 mm
050.___.0040
DG-Bekleidung, GKF, 55mm, REI 30 (D 01)
699.00
m2
050.___.0050 DG-Bekleidung, GKF, 25mm, REI 60 (D 01.1) Dachschrägenbekleidung an Sparrenlage mit Unterkonstruktion. Herstellung gem. Plan Nr. 1206, 1207. Leistungsbestandteile geeignete Unterkonstruktion einlagige Beplankung Wandanschluss Anschließen an Fenster und Flächenbekleidung Anschließen an Durchdringungen wie Außenluftdurchlässe (ALD-Brandschutzkasten bauseits) Eckschutzprofile und dauerelastischer Verfugung Zweck: Dachgeschossbekleidung Brandschutz: Gesamtkonstruktion: REI 60 (DIN EN 13501-2) von oben Unterkonstruktion: aus Holz oder Metall Beplankung: GKF (DIN 18180) Gesamtstärke: 25 mm Oberfläche: Q2 verspachtelt Richtqualität: DIN 4102-4 Schmelzpunkt: > 1.000 °C Baustoffklasse: A1 nach DIN EN 13501 Einbauort: D 01.1, Hauptdach Treppenhaus Durchführungen und Einbauten: Anzahl Dachflächenfenster: 2 Stck. ALDs: 8 Stck. Aufbau (von außen nach innen) Unterkonstruktion Unterkonstruktion: 40 mm GKF Beplankung Schichtdicke: 2-mal 12,5 mm
050.___.0050
DG-Bekleidung, GKF, 25mm, REI 60 (D 01.1)
148.00
m2
050.___.0060 DG-Bekleidung, GKFI, 55mm, REI 30 (D 01.2) Dachschrägenbekleidung an Sparrenlage mit Unterkonstruktion. Leistungsbestandteile Metallunterkonstruktion und Dämmung einlagige Beplankung Wandanschluss Anarbeiten an Fenster und Flächenbekleidung Eckschutzprofile und dauerelastischer Verfugung Zweck: Dachgeschossbekleidung Brandschutz: REI 30 (DIN EN 13501-2) von unten Trockenbauprofil: CD-Profil Dämmung: Mineralwolle DI λ = 0,035 W/(mk) Beplankung: GKFI (DIN 18180) Gesamtstärke: 55 mm Oberfläche: Q2 verspachtelt Richtqualität: DIN 4102-4 Einbauort: D 01.2, Hauptdach Bäder Aufbau (von außen nach innen) Trockenbauprofil + Wärmedämmung CD Profil: 40 mm Mineralwolle: 40 mm GKFI Beplankung Schichtdicke: 1-mal 15 mm
050.___.0060
DG-Bekleidung, GKFI, 55mm, REI 30 (D 01.2)
46.00
m2
050.___.0070 Zwischensparrendämmung, MW, 150mm + Dampfbremse Mineralwolle-Wärmedämmung als Klemmfilz zwischen den Sparren als Volldämmung, auch im Bereich das Aufschieblings bzw. am Dachknick. Leistungsbestandteile Zwischensparrendämmung Dampfbremsfolie Wandanschluss Zweck: Wärmedämmung Zwischensparrendäm.: Mineralwolle DZ λ = 0,035 W/(mk) Dämmstärke: ca. 150 mm Dampfbremsfolie: innenseitig, luftdicht verlegt nach DIN 4108-7, variabler sd ≤ 0,3-0,5 m statischer sd = 2,04 m Gesamtstärke: 150 mm Material Folie :                PE, feuchteadaptive Dampfremse,                                        luftdichte Ebene, variabler sD                                        ≤1,5-2,5m bei 71,5%, mittllerer relativen Feuchte, sD≥ 3 m bei  45% mittlerer relativen Feuchte Einbauort: D 01, D 01.2, Dach
050.___.0070
Zwischensparrendämmung, MW, 150mm + Dampfbremse
1,227.00
m2
050.___.0080 Zwischensparrendämmung, Steinwolle, 1000°C, 150mm Steinwolle-Wärmedämmung als Klemmfilz zwischen den Sparren als Volldämmung, auch im Bereich das Aufschieblings bzw. am Dachknick in nicht brennbarer Ausführung. Leistungsbestandteile Zwischensparrendämmung Dampfbremsfolie Wandanschluss Zweck: Wärmedämmung Zwischensparrendäm.: Mineralwolle DZ λ = 0,035 W/(mk) Baustoffklasse: A1 (DIN 4102-1) Brandverhalten : A1 (DIN EN 13501-1) Material: Steinwolle 1000°, >80kg/m³ Dämmstärke: ca. 150 mm Dampfbremsfolie: innenseitig, luftdicht verlegt nach DIN 4108-7, variabler sd ≤ 0,3-0,5 m statischer sd = 2,04 m Gesamtstärke: 150 mm Einbauort: D 01.1, Hauptdach Treppenhaus
050.___.0080
Zwischensparrendämmung, Steinwolle, 1000°C, 150mm
148.00
m2
060 Brandschutzverkleidung
060
Brandschutzverkleidung
HINWEIS Bemessung nach DIN 4102 Grundlage für die nachfolgenden Positionen des Titel 6 ist eine Bemessung der Verkleidungen gemäß Vorgaben der DIN 4102. Beabsichtigt der Auftragnehmer (AN), von der vorgegebenen Planung/Bemessung, den ausgeschriebenen Konstruktionen, Materialien oder Ausführungsdetails abzuweichen, so ist dies dem Auftraggeber (AG) rechtzeitig vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und von diesem freigeben zu lassen. Der AN ist in diesem Fall eigenverantwortlich verpflichtet, sämtliche für die Abweichung erforderlichen Nachweise, Prüfungen, Berechnungen, Zulassungen, bauvorhaben- bezogenen Bauartgenehmigungen sowie behördlichen Genehmigungen vollständig und fristgerecht zu erbringen bzw. einzuholen. Alle hieraus entstehenden Kosten, einschließlich etwaiger Prüfgebühren, Gutachten, Planungsleistungen und behördlicher Auflagen, sind vom AN zu tragen und mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Aus der beantragten oder genehmigten Abweichung entstehen dem AG keinerlei Mehrkosten oder terminliche Nachteile. Der AN haftet für die Gleichwertigkeit, Funktionstauglichkeit sowie die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen und technischen Anforderungen.
HINWEIS Bemessung nach DIN 4102
GK VERKLEIDUNG
GK VERKLEIDUNG
STAHLRAHMEN
STAHLRAHMEN
060.___.0010 BS-Verkleidung Stahlrahmen, einzeln, 4seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R30 Brandschutzverkleidung an einzelnen Stahlrahmen (siehe DT 1457.7)  vierseitig in feuerhemmender Ausführung. Ausführung gem. Zeichnung. Leistungsbestandteile Metallunterkonstruktion (nach Herstellervorgabe) Brandschutzbekleidung Kantenschutzprofile Spachtelung (nach Herstellervorgabe) Zweck: Brandschutz Vorleistung (baus.): Stahlrahmen an tragenden Bauteilen Folgeleistung: endfertig/Malerarbeiten Brandschutz: R30 gem. DIN EN 13501 F30  gem. DIN 4102-2 Baustoffklasse: A gem. DIN 4109 Beplankung: GKF Plattendicke: 1 x 12,5 mm Oberfläche: Q1-Spachtelung, gem. Zulassung Trägerabwicklung: bis ca.1,1m Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1457_INN_03_V_Leitdetail 2_3 Decke_Stahlrahmen DG_DS
060.___.0010
BS-Verkleidung Stahlrahmen, einzeln, 4seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R30
90.00
m2
060.___.0020 BS-Verkleidung Stahlrahmen, doppelt, 3seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R30 Brandschutzverkleidung an nebeneinander liegenden Stahlrahmen (siehe DT 1457.6)  dreiseitig in feuerhemmender Ausführung. Ausführung gem. Zeichnung. Leistungsbestandteile Metallunterkonstruktion (nach Herstellervorgabe) Brandschutzbekleidung Kantenschutzprofile Spachtelung (nach Herstellervorgabe) Zweck: Brandschutz Vorleistung (baus.): Stahlrahmen an tragenden Bauteilen Folgeleistung: endfertig/Malerarbeiten Brandschutz: R30 gem. DIN EN 13501 F30  gem. DIN 4102-2 Baustoffklasse: A gem. DIN 4109 Beplankung: GKF Plattendicke: 1 x 12,5 mm Oberfläche: Q1-Spachtelung, gem. Zulassung Trägerabwicklung: bis ca.1,1m Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1457_INN_03_V_Leitdetail 2_3 Decke_Stahlrahmen DG_DS
060.___.0020
BS-Verkleidung Stahlrahmen, doppelt, 3seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R30
22.00
m2
060.___.0030 BS-Verkleidung Stahlrahmen, einzeln, 3seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R30 Brandschutzverkleidung an einzelnen Stahlrahmen (siehe DT 1457.7)  dreiseitig in feuerhemmender Ausführung. Ausführung gem. Zeichnung. Leistungsbestandteile Metallunterkonstruktion (nach Herstellervorgabe) Brandschutzbekleidung Kantenschutzprofile Spachtelung (nach Herstellervorgabe) Zweck: Brandschutz Vorleistung (baus.): Stahlrahmen an tragenden Bauteilen Folgeleistung: endfertig/Malerarbeiten Brandschutz: R30 gem. DIN EN 13501 F30  gem. DIN 4102-2 Baustoffklasse: A gem. DIN 4109 Beplankung: GKF Plattendicke: 1 x 12,5 mm Oberfläche: Q1-Spachtelung, gem. Zulassung Trägerabwicklung: bis ca.1,1m Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1457_INN_03_V_Leitdetail 2_3 Decke_Stahlrahmen DG_DS
060.___.0030
BS-Verkleidung Stahlrahmen, einzeln, 3seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R30
7.00
m2
060.___.0040 BS-Verkleidung Stahlrahmen, einzeln, 4seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R60 Brandschutzverkleidung an einzelnen Stahlrahmen (siehe DT 1457.7)  vierseitig in hochfeuerhemmender Ausführung. Ausführung gem. Zeichnung. Leistungsbestandteile Metallunterkonstruktion (nach Herstellervorgabe) Brandschutzbekleidung Kantenschutzprofile Spachtelung (nach Herstellervorgabe) Zweck: Brandschutz Vorleistung (baus.): Stahlrahmen an tragenden Bauteilen Folgeleistung: endfertig/Malerarbeiten Brandschutz: R60 gem. DIN EN 13501 F60  gem. DIN 4102-2 Baustoffklasse: A gem. DIN 4109 Beplankung: GKF Plattendicke: 2 x 12,5 mm Oberfläche: Q1-Spachtelung, gem. Zulassung Trägerabwicklung: bis ca.1,1m Zeichnungsnr.: DOMHR_ARC_5_63_DT_1457_INN_03_V_Leitdetail 2_3 Decke_Stahlrahmen DG_DS
060.___.0040
BS-Verkleidung Stahlrahmen, einzeln, 4seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R60
10.00
m2
STAHLSTÜTZEN
STAHLSTÜTZEN
060.___.0050 BS-Verkleidung, Stütze, 4seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R30 Brandschutzverkleidung an Stahlträgern vierseitig in feuerhemmender Ausführung. Leistungsbestandteile Metallunterkonstruktion (nach Herstellervorgabe) Brandschutzbekleidung Kantenschutzprofile Zweck: Brandschutz Vorleistung (baus.): Stahlträger an tragenden Bauteilen Folgeleistung: endfertig/Malerarbeiten Brandschutz: R30 gem. DIN EN 13501 Baustoffklasse: A gem. DIN 4109 Beplankung: GKF Plattendicke: 12,5 mm Oberfläche: Q1-Spachtelung, gem. Zulassung Trägerabwicklung: bis ca. 1,1m Einbauort: DG
060.___.0050
BS-Verkleidung, Stütze, 4seitig, D=12,5 mm, Abwicklung <1,1m, R30
5.00
m2
060.___.0060 BS-Verkleidung, Stütze, 4seitig, D=12,5 + 9 mm, Abwicklung <1,1m, R30 Brandschutzverkleidung an Stahlträgern vierseitig in feuerhemmender Ausführung. Leistungsbestandteile Metallunterkonstruktion (nach Herstellervorgabe) Brandschutzbekleidung Kantenschutzprofile Zweck: Brandschutz Vorleistung (baus.): Stahlträger an tragenden Bauteilen Folgeleistung: endfertig/Malerarbeiten Brandschutz: R30 gem. DIN EN 13501 Baustoffklasse: A gem. DIN 4109 Beplankung: GKF Plattendicke: 12,5 + 9 mm Oberfläche: Q1-Spachtelung, gem. Zulassung Trägerabwicklung: bis ca. 1,1m Einbauort: DG
060.___.0060
BS-Verkleidung, Stütze, 4seitig, D=12,5 + 9 mm, Abwicklung <1,1m, R30
6.00
m2
070 Stundenlohnarbeiten
070
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
070.___.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
070.___.0010
Stundensatz: Fachwerker
O
10.00
h
070.___.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
070.___.0020
Stundensatz: Bauhelfer
O
10.00
h