Trockenbauarbeiten
RM-24-023 - Conrad-Hist-Straße 19-23, Speyer
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Angebotsanfrage: Trockenbauarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung + Aufstockung Conrad-Hist-Str. 19-23 in 67346 Speyer Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Trockenbauarbeiten
1 TROCKENBAUARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
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TROCKENBAUARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958. Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG. Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge- bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus. Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend. Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon- flächen) im Bestand. Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter- ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz- liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung. Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m², so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet- bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5- facher Balkonflächen). An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen Vorstellbalkon haben. Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand. Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird. Massnahmen Sanierung (grober Überschlag): - Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit   Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-   konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen) - Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen - Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke   (Innenfensterbänke bleiben im Bestand) - Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen - Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung - Erneuerung Kellerfenster - Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems - brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke   (Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.) - Dämmung Kellerwände am Treppenhaus - Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder   durch Wegfall Flurnischen - Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung   der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren - Austausch Badtüren inkl. Zargen - Austausch WE-Türen inkl. Zargen - Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus - Erneuerung Kelleraußentüren (78/89) - Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu) - Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil   wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert - malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken) - malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich - Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG - Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro) - Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25) Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Trockenbau - maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 340 gelten für die Ausführung der Trockenbauarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, insbesondere DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 355 Tischlerarbeiten DIN 18 360 Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau Herstellervorschriften und Ausführungsdetails Merkblatt Nr. 2 der IGG zu den Qualitätsstufen der Verspachtelung Ausführungsrichtlinien Für  Decken- und Wandkonstruktionen sind Prüfzeugnisse  und statische Nachweise vorzulegen. Es sind grundsätzlich nur komplette Systeme mit allem Zubehör nach Herstellerrichtlinien und Verlegeanleitung einzubauen. Die Schalldämmung der angebotenen Bauteile muss mind. den in der DIN 4109 angegebenen Anforderungen entsprechen  Randbedingungen, welche eine Abmin- derung des Schallschutzes bedingen, sind nach Erfordernis durch besondere Maßnahmen zu kompensieren. Für die angebotenen Konstruktionen muss ein Prüfbericht über den Rechenwert vorliegen. Der AN hat für alle maßgeblichen Konstruktionen Spezifikationen zu den Baustoffen (Bauplatten, Unterkonstruktion, Dämmstoffe etc.) sowie die ent- sprechenden schalltechnischen und brandschutztechnischen Nachweise vorzu- legen. Die Konstruktionen sind am Bau so auszuführen, dass der jeweils geforderte Schallschutz realisiert wird. Der Bauherr behält sich vor, die vertraglichen Schalldämmungen insbesondere zwischen den neu aufgeteilten Wohnungen, oder für spezielle Bauteile, z.B. Wohnungstrennwände, messtechnisch überprüfen zu lassen. Sofern der vertragliche Sollwert der Schalldämmung nicht erfüllt wird, gehen entsprechende Nacharbeiten und erneute messtechnische Prüfungen gemäß DIN 52210 bzw. DIN EN ISO 717 eines unabhängigen Ing.-Büros für Akustik, ohne eine gesonderte Vergütung zu Lasten des AN. Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden. In Feuchträumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipskartonplatten einge- baut werden. Bei mehrlagigen Beplankungen mit Brand- oder Schallschutzanforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (ohne Lösungsmittel) abzudichten. Der Bieter hat durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die technologischen Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind mit ihren Fabrikaten zu benennen und in Form von Handmustern zu bemustern. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen und Wandanschlussprofile sind auf Gehrung herzustellen. Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Anschlüsse an  andere  Bauteile (Boden-, Decken- und Wandanschlüsse im System der Wand unter Berücksichtigung der Deckendurchbiegung, sowie an Fenster, Türen und sonstige Einbauteile) sind nach den Herstellerrichtlinien herzustellen und dauerelastisch zu verfugen. Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichfähigem Material herzustellen. Werden Metallständerwände im Bereich von abgerissenen Wänden o.ä. ein- gebaut, müssen die umlaufenden Boden-, Wand- und Deckenanschlüsse vorher oberflächenbündig egalisiert sein um einen dichten und geraden An- schluss der Metallständerwände zu erhalten. Kantenschutzwinkel als einge- spachtelte Eckwinkel. Grundsätzlich sind Regelaufbauten beschrieben. An-/ Abschlüsse, Leibungs-/ Fußpunktanschlüsse sowie Anschlüsse und Ausbildungen zu anderen Bauteilen sind gem. Plan bzw. Herstellerrichtlinien jeweils für den Gebrauchszweck geeignet auszuführen. Alle vorbeschriebenen Leistungen inkl. aller erforderl. Materialien wie Profile, Kantenschutz, GKB- Platten. Alle Anschlussfugen, freie Wandenden, Eckausbildungen, Befestigungsmittel, Plattenausschnitte für Rohrdurchführungen, Schalter, Dosen, Lüfter etc. sind mit den EP´s abgegolten und in die nachfolgend ausgeschriebenen Pos. einzukalkulieren. Die Abrechnung       erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht  im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Trockenbau - maßgebende technische Vorschriften
1.01 TROCKENBAUARBEITEN - BESTAND
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TROCKENBAUARBEITEN - BESTAND
1.02 TROCKENBAUARBEITEN - AUFSTOCKUNG 3.OG
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TROCKENBAUARBEITEN - AUFSTOCKUNG 3.OG
1.03 STUNDENLOHNARBEITEN
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STUNDENLOHNARBEITEN