Fliesen- und Natursteinarbeiten MPB 6605
MON, 66nb Neubau Laborgebäude (Bayer)
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Deckblatt Errichtung eines Neubaus Laborkomplex 66nb Bauvorhaben: Errichtung eines Neubaus Laborkomplex 66nb mit Halle sowie Außenlager Bauort:                      Alfred- Nobel Straße 50                                   40789 Monheim Bauherr:                    Dritte Bayer Real Estate VV GmbH                                   Philipp-Ott-Str. 3                                   51373 Leverkusen
Deckblatt
Vorbemerkungen Baubeschreibung Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau einer multifunktionalen Halle und ist eine Ergänzungseinheit zum Neubau Laborkomplex 66nb. Das Gebäude besteht aus bis zu zwei Geschossen ( EG + 1. OG). Das Baugelände befindet sich nicht auf dem Bayer Werksgelände in Monheim am Rhein, sondern wurde als eigenständige Baustelle mit separatem Zugang eingerichtet. Ausführungsrichtlinien und Normen Für die Ausführung der Arbeiten gelten: - Die VOB Teil C in ihrer neuesten Fassung. - Alle von der zu erbringenden Leistung berührten DIN-EN-Normen und Ausführungsrichtlinien. - Alle von der zu erbringenden Leistung berührten Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände   und Gütegemeinschaften. - Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller - Arbeitsstättenrichtlinien - Vorschriften und Richtlinien des Bauherrn sowie dessen allgemeine und technische Vertragsbedingungen. - Alle wärme-, schall- und brandschutztechnischen Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörden. - Die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes Allgemeine Hinweise Der Bieter ist gehalten die im Leistungsverzeichnis beschriebene Ausführung der Arbeiten auf Vollständigkeit, Fachgerechtigkeit und Eignung für den Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begündung dem  Angebot beizufügen. Bei Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis oder und den angegebenen Unterlagen des Bauherrn gemachten Angaben, hat der Bieter vor Auftragsannahme seine Einwände zu äussern und schriftlich zu begründen. Nachträglich geäusserte Bedenken werden nicht anerkannt. Einheitspreispositionen sind mit anzubieten, da entsprechende Nachbeauftragungen durch den AG möglich sind. Die angegebenen Masse sind Richtwerte, für die keine Gewähr übernommen wird. Die genauen Masse sind am Bau zu ermitteln, wobei die Anschlüsse an andere Bauteile zu berücksichtigen sind. Ausführungsbeschreibung - Die Ausführung erfolgt gemäß dieser Leistungsbeschreibung, bestehend aus den Zusätzlichen   Technischen Vorbemerkungen und den Leistungspositionen sowie ggf. Auszügen aus den Unterlagen,   Leistungsbeschreibungen des Bauherrn und Plan-Ausschnittkopien im Anhang. - Bei Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis oder in den angegebenen Unterlagen des Bauherrn   gemachten Angaben, hat der Bieter vor Auftragsannahme seine Einwände zu äußern und schriftlich zu   begründen. - Nach Beginn der Ausführung erhobene Bedenkenanmeldungen werden nicht anerkannt. - Einheitspreispositionen sind mit anzubieten, da entsprechende Nachbeauftragungen durch den AG   möglich sind. - Bei Angebotsabgabe sind technische Unterlagen mit Angaben der funktionellen, kennzeichnenden und   bauphysikalischen Merkmale aller angebotenen Materialien als Produktbeschreibungen mit einzureichen. - Die Zulassungen sind dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung vor Produktion/Bestellung   vorzulegen. zur Ausführung kommen: - Bodenfliesen auf schwimmenden Estrichen. - Abdichtungsarbeiten auf Estrichen und Wänden. - Wandfliesen und Fliesenspiegel vor Arbeitsflächen. Abwicklung und Ausführung - Die angegebenen Maße sind Richtwerte, für die keine Gewähr übernommen wird. Die genauen Maße sind   am Bau zu ermitteln, wobei die Anschlüsse an andere Bauteile zu berücksichtigen sind. - Es dürfen nur Fliesen I. Wahl eingebaut werden. - Wandfliesen sind im Dünnbettverfahren auf bauseitigem Putzgrund oder Trockenbau-Platten der   Montagewände zu verlegen. - Untergrundvorbehandlungen wie Haftbrücken und Tiefengrund sind zu berücksichtigen und in die   Einheitspreise einzurechnen. Der Untergrund ist auf seine Eignung zu prüfen. - Untergrundvorbehandlungen, Abdichtung, Kleber und Fugenmaterial müssen untereinander verträglich   und aufeinander abgestimmt sein. - Dichtklebstoff, Spachtelmasse und Fugenmasse sind auf ein Herstellerystem zu beschränken. - Bindemittel, Kleber und eventuelle Zusätze dürfen die Oberfläche des Belages nicht verändern. - Dauerelastische Fugen müssen mit einem geeigneten Primer vorbereitet werden. Das Material muss   antifungizid und antibakterizid sein. - Sockelleisten und Wandfliesen dürfen keine Berührung mit den Bodenbelägen haben. Die Fugen sind   dauerelastisch zu versiegeln. - Wenn Fliesen an vorspringenden Ecken keine glasierten Kanten haben, sind Abschlußprofile aus   Edelstahl zu verwenden. - Fugen und Anschlüsse an angrenzende Bauteile mit einem anderen Ausdehnungskoeffizienten als der   der Fliesen sowie Fugen in Raumecken sind mit einem dauerelastischen Material in der Farbe der übrigen   Verfugung herzustellen. Dauerelastische Fugen in Ecken sind mit einer Schaumstoff-Rundschnur zu   hinterlegen. - Trennfugen in den Unterkonstruktionen müssen in die Wand- bzw. Bodenbekleidung übernommen   werden. - Die Verlegung von Platten muß gleichzeitig aus verschiedenen Paketen erfolgen, um eine   Farbnuancierung zu erreichen. - An allen Übergängen von Fliesenböden zu anderen Belägen sind Trennschienen- bzw. -winkel   höhengleich einzubauen. Es ist darauf zu achten, daß Schienen oder Winkel mittig unter dem späteren   Türblatt sitzen. - Rohrleitungsenden sind mit Dämmstoff zu ummanteln, bevor sie eingefliest und versiegelt werden. - Die Fliesenbeläge sind lot-, flucht- und waagerecht auszuführen. - Die Reinigung der Plattenbeläge darf nur durch Abwaschen bzw.durch Verwendung von   Zementschleierentferner nach Angabe der Hersteller erfolgen. - Die Reinigung der Untergründe sowie das Entfernen der Estrichrandstreifen ist in den nachfolgenden   Einheitspreisen einzukalkulieren. Gütenachweis - Die einzubauenden Materialien und Bauprodukte müssen einer Güteüberwachung unterliegen und das   Übereinstimmungszeichen "Ü- Zeichen" tragen. - Die Gütesicherung muß aus Eigenüberwachung nach Überwachungsrichtlinie des DIBt und   Fremdüberwachung bestehen. - Der Hersteller muß Mitglied des Deutschen Institut's für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. sein. - Die Datenblätter aller Baustoffe sind zur Verfügung zustellen. Mustervorlage - Vom Auftragnehmer sind vor Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit dem AG Muster für alle   einzubauenden Materialien in Form von Musterstücken und Oberflächenproben bzw. Grenzwertmuster   der Fliesenbeläge vorzulegen. Angebotene Materialien sind mit technischen Datenblättern,   Gütenachweisen und ggf. Zulassungen zu belegen. - Erst nach Bemusterung und Freigabe durch den Auftraggeber darf mit den Arbeiten begonnen werden. Nebenangebote Sondervorschläge und kostengünstigere Alternativangebote sind erwünscht. Sie sind unter Hinweis auf die LV-Position in einem Nebenangebot einzureichen. Dabei ist die Gleichwertigkeit des Angebotes in geeigneter Weise durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Dokumentation Vor Montagebeginn, auch einzelner Leistungen, sind die Dokumentationsunterlagen der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Spätestens 4 Wochen vor dem Gesamtfertigstellungstermines ist die vollständige Dokumentation dem AG in 3-facher Ausfertigung und digital als PDF und DWG Datei zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen müssen den letztgültigen, tatsächlich gebauten Stand wiedergeben. Die fehlende oder unvollständige Vorlage der Dokumentationsunterlagen stellt einen Mangel dar. Leistungsumfang Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten: - Lieferung aller zur vollständigen Leistung notwendigen Materialien zur Baustelle. - Transporte auf der Baustelle. - Fachgerechter Einbau mit allen zur Montage erforderlichen Arbeitsrüstungen und Montagehilfen. - Mustervorlage. - Maßnahmen zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen   der Berufsgenossenschaften und der Baustellenverordnung. Das vom Bieter abzugebende Angebot versteht sich als gebrauchsfertige Leistung, inklusive aller nicht wörtlich benannten Nebenleistungen, Befestigungsmaterialien und Verbindungsmittel etc., die zur vollständigen und schlüsselfertigen Erstellung gemäß den anerkannten Regeln der Technik gehören.
Vorbemerkungen
01 Fliesen- und Plattenarbeiten
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Fliesen- und Plattenarbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
01.02 Flächenabdichtungen Wand/Boden
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Flächenabdichtungen Wand/Boden
01.03 Bodenfliesen
01.03
Bodenfliesen
01.04 Wandfliesen
01.04
Wandfliesen
01.05 Sonstiges
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Sonstiges