Naturstein
MG, Rheinbahnstraße
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10 Natursteinarbeiten
10
Natursteinarbeiten
Allgeimeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der  Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohnzuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertigstellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen  genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern. 09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichts- vereinbarung getroffen wird. Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen  Leistungen erschöpfend unterrichtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgeimeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst . Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung. Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: - VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C) - Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenos- senschaft - Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller aller  verwendeten Materialien - Wärmeschutzverordnung EnEV Auf folgende DIN-Normen wird besonders hingewiesen: DIN 18 332 Naturwerksteinarbeiten DIN 18 333 Betonwerksteinarbeiten DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Teil 2, Tabelle 1 und Teil 3, Tabelle 4 DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4117 Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit 02. Zusätzliche technische Vorschriften Ergänzend zur VOB gelten die nachstehenden Ausführungen. Die nachstehend aufgeführten Arbeiten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit das Leistungs- verzeichnis nichts anderes aussagt - Von den angebotenen Materialien sind dem Bauherrn Muster vorzulegen - Alle Sichtflächen sind zweimal zu schleifen und zweimal zu fluatieren. Am Bau nachgearbeitete Sichtflächen müssen die gleiche Oberflächenbehandlung erhalten Das gilt auch für die sichtbaren Untersichten der Überstände von Stufen und Randplatten. Alle sichtbaren Kanten sollen gebrochen/ gefast werden. - Austrittsstufen auf Zwischenpodesten und Geschoß- podesten müssen eine Trittstufenbreite aufweisen, die den Podestplattenbreiten der anschließenden Platten- beläge entspricht. - Alle Stufen aus Betonwerkstein erhalten ein eingelegtes PVC-Kantenprofil, Farbe nach Wahl. Dehnungsfugen in den Plattenbelägen sind mittels Dehnfugenprofil auszubilden. Die Verlegung der Betonwerksteinplatten muß mit Zementmörtel erfolgen. Fugenbreite 3 mm. Das Fugenmaterial ist im Grundton der Platten einzufärben. - Zwischen Bodenplatten und Wandsockel ist eine Fuge vorzusehen, die mit dauerelastischem Material verfugt wird. Die Bodenplatten dürfen auf keinen Fall Berührungspunkte (auch nicht mit Mörtel) zu den Wänden haben. - Die verlegten waagerechten Flächen sind vollflächig mit einer Filzpappe abzukleben und nach Aufforderung durch die örtliche  Bauleitung wieder zu entfernen, dies gilt auch für eventuelle Klebestreifenrückstände. - Estrich- bzw. Mörtelbettmehrstärken werden nur ver- gütet, wenn diese die zulässigen Toleranzen der Roh- baufirma überschreiten. - Die Grundreinigung und Einpflegung der Bodenbeläge und Stufen nach Fertigstellung ist mit einzukalkulieren. 3.0. Objektbeschreibung Es handelt sich um die Errichtung eines unterkellerten, 4-geschossigen Wohngebäudes mit 34 Wohnungen und einer Tiefgarage, Sattel- und Flachdach.. 04 Anlagen. ANLAGE 1 Bauantragspläne M 1:100, Fa. Durst
Besondere Angebotsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Dieser sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/ DIN 18332 - Naturwerk- steinarbeiten und den folgenden technischen Regelungen: Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN18318 Verkehrswegebauarbeiten;Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen DIN 18351 Fassadenarbeiten (Einschränkung im Geltungs bereich beachten) DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten Zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN EN 1308 Mörtel und Klebestoffe für Fliesen und Platten; Bestimmung des Abrutschens DIN EN 1322 Mörtel und Klebestoffe für Fliesen und Platten; Definituion und Begriffsbestimmung DIN EN 1324 Mörtel und Klebestoffe für Fliesen und Platten; Bestimmung der Haftfestigkeit von Dispersionsklebstoffen für Innen DIN EN 12154 Vorhangfassaden; Schlagregendichtigkeit DIN EN 12440 Naturstein-Kriterien für die Bezeichnung DIN EN 22670 Naturstein-Terminologie sowie die technischen Regeln: DNV BTI Richtlinien des Deutschen Naturwerkstein- Verbandes e. V., Würzburg 1.1 Massiv- und Verblendmauerwerk 1.2 Umrahmungen für Fenster und Türen, Außen 1.3 Freitreppen massiv und Stufenplatten 1.4 Bodenbeläge, Außen 1.5 Fassadenbekleidung 1.6 Mörtel für Außenarbeiten 1.7 Bauchernische und bauphysikalische Ein- flüsse, Außen 2.1 Fußbodenbeläge im Innenbereich 2.2 Treppenbekleidungen, Innen 2.3 Fensterbänke, Innen 2.5 Mörtel für Innenarbeiten 2.6 Bauchemische und bauphysikalische Einflüsse, Innen 3.1 Gebäudeerhaltung von historischen Bauten 3.2 Reinigung und Pflege 4.1 Wissenswertes über Naturwerkstein Merkblatt Pflasterdecken und Plattenbeläge aus Naturstein für Verkehrsflächen Weiter sind zu beachten: Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., Insbeson- dere: Nr. 1 Abdichtung von Bodenfugen Nr. 3 Konstruktive Ausführung und Abdichtung der Fugen im Nassbereich Nr. 4 Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von Klebstoffen Nr. 5 Butylbänder BGR 181 Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr Werden nicht rostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nicht rostende Stähle, Verzeichnis der nicht rostende Stähle  enthalten sein 1.2 Stoffe, Bauteile: Mit Auftragserteilung sind verbindliche Materialmuster vorzulegen. Das zur Ausführung angelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen. Angebotene Materialien müssen detailliert benannt und eingetragen werden. Das Material muss von einwandfreier Beschaffenheit (Kern- ware) sein. Es darf nur Naturwerkstein-Material verwendet werden, dass keine Risse, Brüche, Blätterungen, schiefrige Absonderungen, Löcher, Haarrisse und dergleichen aufweist. Das Material muss aus festen, nicht verwitterten Lagen stammen und darf keine schädigenden Einsprengungen haben. Es darf sich im Laufe der Zeit nicht verfärben. Für Naturwerkstein können vom AG Gütezeugnisse und Angaben über ihre Verwendung bei ausgeführten Bauten angefordert werden. Bei Verwendung verschiedener Natursteine ist eine gegen- seitige Beeinflussung z. B. durch eisenhaltige Bestandteile und damit Einstehen von Verfärbungen, auszuschließen. 1.3 Ausführung: 1.3.1 Allgemeines Der AN hat Bedenken anzumelden bei ungenügender Trag- fähigkeit des Untergrundes oder gefrorenem Untergrund, soweit die Umstände für Ihn erkennbar sind. Unzureichend ausge- schriebenen Plattendicken. Sämtliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen, sofern keine Detailzeichnungen vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Eibauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit dem AG festzulegen, so das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Hand- werker während der Bauausführung zu vermeiden. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusam- menhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der AG vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einver- ständnis zu versuchen. Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der Rutsch- sicherheitsgruppe R9 dürfen nur mit rückstandsfreien, für Natur- stein geeigneten Reinigern behandelt werden. Arbeiten mit Mörtel- auch Dünnbettverfahren - dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Temperatur des Untergrundes, der verwendeten Stoffe und des Raumes mindestens 5° C beträgt. Es ist ein Mörtelbett in solcher Zusammensetzung zu erstellen, dass Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen im Naturwerkstein ausgeschlossen sind. Naturwerksteinbeläge sind flächig nach Zeichnung oder Angaben des AG zu verlegen mit einheitlich gleichen Fugenbild im Rahmen der zulässigen Toleranzen. In der Regel haben die Stufenbeläge keinen starren Anschluss zur Wand und sind daher elastisch zu verfugen. Fensterbankabdeckungen im Außenbereich sollen einen Überstand zur Außenbekleidung (Putz und dergleichen) von mindestens 40 mm haben und müssen eine Tropfkante besitzen. Im Zweifel über die Dicke der späteren Bekleidung des Rohbaus hat der AN diese zu erfragen. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittel- schleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugenmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen innneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. In der Regel sind bei Stufen- und Podestbelägen keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen gespannt und daher eine elastische Verfugung erforderlich. Blockstufen aus Werkstein sind mit gebrochenen Vorderkanten herzustellen. Stufen mit keilförmigen Querschnitt sind an der unteren Kante grundsätzlich mit Auflagerfalz, an den hinteren Kante mit dazu passender Brechung oder Fase auszubilden. Die Leistungen sind in den Preis einzurechnen. 1.3.2 Fugen Im allgemeinen sind mineralische Fugenmörtel zu verwenden. Beim Einschlämmem sind Schwind- und Trocknungsrisse mit Sicherheit auszuschließen; der Mörtel ist deshalb auf die Porösität des Plattenmaterials abzustimmen. Die vom Mörtel- hersteller angegebenen zulässigen Fugenbreiten sind zu be- achten. Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei lexiblere Mörtel einzusetzen. Bei Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile ist darauf zu achten, dass keine Mörtelbrücken entstehen. Bei der Ausbildung von Bewegungsfugen sind zu beachten: die Wämeleitfähigkeit des Untergundes die Farbe der Bekleidung die Himmelsrichtung bzw. der Sonneneinfallswinkel der Materialausdehnungskoeffizient von Untergrund und Beklei- dung die Art der Anbringung der Bkleidung Bewegungsfugen sind sowohl horizontal als auch vertikal bei Erfordernis anzuordnen. Sie sind grundsätzlich auch an Außen- und Innenecken auszubilden. Wenn bei Fassadenbekleidungen durch anschließende Bauteile Bewegungen zu erwarten sind, ist eine elastische Anschluss- fuge auszubilden. Das gilt auch wenn Bauteile z. B. Sohlbänke und Gewände, in die Natirwerksteinfassade integriert sind. Die Fugendichtmassen dürfen durch Stoffwanderung aus den Material keine Verfärbungen im Stein und an den Rändern ver- ursachen (Spreiten). In der Regel sind Dichtstoffe aus neutral vernetzten Silikonmassen bzw. im Außenbereich auf Polysulfid- Basis einzusetzen. Die Empfehlungen des Werkstofflieferanten sind zu berücksichtigen. Hinterlüftete Fassaden mit offenen Fugen (Schattenfugen) sind so auszuführen, dass das Wasser auf der Rückseite abgeleitet wird. 1.3.3 Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten Vor der Durchführung von Stämm-, Bohr und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Die nachfolgenden Hinweise sind im Zusammenhang mit den Vorschriften der Hersteller von Steinersatzmörtel, Fugenmörtel, Konservierungs- und Festigungsstoffen zu beachten. Der AN hat darüber bei allen Fassadenarbeiten Aufzeichnungen zu führen und die durchgeführten Einzelmaßnahmen nachzu- weisen. Mit dem AG ist im Detail abzustimmen, an welchen Stellen Natur- steinmaterial materialgerecht zu ersetzen ist (Vierungen) und wo eine Restaurierung oder Renovierung mit Steinersatz- material (Restauriermörtel) vorgenommen werden darf. Darüber ist auf das Verlangen eine Kartierung anzufertigen, falls Sie vom AG oder der Behörde nicht vorgegeben wird. Das einge- setzte Material ist detalliert zu bezeichnen (Produktnachweis). Ausspitzen Die Anschlusstellen sind mindestens 10 mm einzuschneiden; keinesfalls dürfen auslaufende Stellen in den Randbereichen entstehen. Schuppenbildungen und Abblätterungen sind grund- sätzlich bis auf den gesunden Kern zu entfernen. Es ist von oben nach unten zu arbeiten. Randzonen sollen nach dem senkrechten Einschnitt unter einem Winkel von ca. 30 ° C bis zum gesunden Kern ausgespitzt werden. Steinersatz mit Naturmaterial Der einzubauende Stein muss gleiche oder zumindest ähnliche Eigenschaften wie das Original aufweisen. Er farf nicht härter und dichter sein, Muster sind vorzulegen. Vierungen sind passgenau mit Fugen von ca. 2 mm lagegerecht einzusetzen. Diese sind mit Dichtungsband zwecks Vornässen provisorisch zu schließen. Der Fugenmörtel für Vierungsan- schlüsse muss auf die physikalischen Eigenschaften des Natursteins und dessen Farbe abgestimmt sein. Die Steine sind entsprechend der natürlichen Lagerung einzubauen. Fugenausbildung Der Mörtel muss in allen Eigenschaften auf den Stein abge- stimmt sein. Er darf insbesondere nicht treibend und wasser- stauend wirken. Eine ungewollte chemische Reaktion - vor allem Salzbildung - muss weitgehend ausgeschlossen sein. Im Zweifel sind durch den AN Untersuchungen zu veranlassen. Dies gilt entsprechend für die Abstimmung auf den vorhande- nen Fugenmörtel. Zementmörtel ist in der Regel ungeeignet, es sind Mörtel auf der Basis Trasskalk zu verwenden. Die Mörtelzuschlagstoffe sollen im Bereich 0-4 liegen und einen hohen Anteil an Größtkornenthalten. Die Mörtel dürfen keine Verfärbungen und Ausblühungen verursachen. Mörtel mit Ze- mentanteilen dürfen nicht mit gipshaltigen oder sulfatgeschä- digten Bauteilen in Kontakt kommen, damit die Bildung von Ettringit ausgeschlossen wird. Fugen sind vollfugig zu schließen. Steinverbindungsmittel in Fu- gen sollen aus Edelstahl sein. Steinergänzung mit Restauriermörtel bzw. Steinersatzmaterial Vor Ausführung ist zu prüfen, ggf. sind Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis enthalten, ob ein rein mineralischer oder kunststoffgebundener Mörtel zum Einsatz kommen soll. Das System ist in den physikalischen Eigenschaften auf den Natur- stein abzustimmen. Im einzelnen sind die Produktangaben des Herstellers über Härte im Endzustand, Körnung, Abbinde- zeit, Ausdehnungskoeffizient, E-Modul sowie Wasseraufnahme- fähigkeit zu beachten. Die Wasserdampfdiffusionsfähigkeit darf nicht geringer sein als die des Natursteins und darf durch Haftbrücken nicht verschlechtert werden. Der Untergrund sollten schwalbenschwanzförmig ausgespritzt werden. Die Auftragsdicke soll an jeder Stelle 20 mm nicht unterschreiten. Ein Auslaufen auf Null gilt als wesentlicher Mangel. Bei dicken Ausbesserungen (ab ca. 50 mm) sollte eine Bewehrung aus korrosionsfestem Material eingebracht werden. Fugenschnitte sind zu beachten; jeder Stein ist einzeln zu sanieren. Vor Sonneneinstrahlung und Niederschlägen sind die Bauteile bis zur Erhärtung zu schützen. Auskragende Bauteile sollten verdübelt werden. Den Zeitpunkt über nachträgliche Steinmetzmäßige Oberflächenbearbeitung hat der AN in eigener Verantwortung festzulegen. Steinfestigung Eine Steinfestigung ist nur bei mürben Oberflächen vorzuneh- men. Risse und Abschieferungen sind nicht auf diese Weise zu behandeln. Die Eindringtiefe ist ggf. auf Verlangen nachzuweisen. Vom AN ist die Nachbehandlung in der vom Hersteller vorgegebenen Zeit und mit den vorgegebenen Maßnahmen permanent durch- zuführen und in den Preis einzurechnen. Das anzuwendende Verfahren ist im Zusammenhang mit dem angebotenen Erzeu- gnis vom Bieter bekanntzugeben, falls vom AG keine Vorgabe erfolgt ist. Steinkonservierung Sie kann im Zusammenhang mit Reinigungs- oder Steinfesti- gungsmaßnahmen oder separat erfolgen. Die Angaben im Leistungsverzeichnis sind ggf. zu beachten, ebenso die objekt- gebundenen Hinweise. Steinkonservierung im Sinne dieser ZTV sind schmutzabwei- sende und hydrophobierende sowie verschleißmindernde Ober- flächenbehandlungen. An die Konservierung werden im Ergeb- nis folgende Anforderungen gestellt: Verträglichkeit mit Stein- und Fugenmaterial Ausreichende Eindringtiefe keine Minderung der Wasserdampfdurchlässigkeit keine farbliche Veränderung der Steinoberfläche (ein leichtes Nachdunkeln fällt nicht darunter) Schmutz- und Wasserabweisende Eigenschaften keine Veränderung der physikalischen Eigenschaften von Na- turstein und Fuge keine Krustenbildung Möglichkeit erneuter Behandlung Hydrphobierung ist nach Abschluss der anderen Arbeiten an der Oberfläche auszuführen. Sonstiges Sollten Steine ausgebaut und wiederverwendet  werden, sind sie zu nummerieren. Die Kennzeichnung soll kontrastreich sein und wetterbeständig. Sie muss sich vollständig und ohne negative Auswirkungen auf den Stein wieder entfernen lassen. Die Nummerierung ist auf einen Plan einzutragen. Der AN haftet für ausgebautes Steinmaterial bis zum Wiedereinbau. Anhaftender Mörtel ist vor dem Einbau gründlich zu beseitigen. Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, Poren, Fugen und dergleichen von den Gerüst- böden zu entfernen. Bei schadstoffhaltigen Zusätzen bei Nassreinigung von Fassa- den sind die Gerüstlagen mit Folie so abzudecken, dass das Wasser über eine Rinne in einen Sammelbehälter geleitet wird. 1.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18332 gelten als Nebenleistung: Verschnitt, Bruchverlsut Transport- und Vorhaltekosten für Paletten Das Verfugen der Flächen Das Mörtelbett bis zu einer Dicke von 3 cm Das Verankern der Fassadenbekleidungen mit Ausnahme der bei den Rohbauarbeiten einzusetzenden Anker Das nachträgliche Ausspachteln von Fugen einschließlich Vor- behandlung, wenn diese beim Kugelstrahlen beschädigt worden sind Der spannungsfreie Anschluss von Fensterbänken inklusive Beiputzarbeiten und elastischer Verfugung bei Renovierungs- arbeiten Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Ab- kleben. Mit dem Preis sind die üblichen Verlegearten (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung) abgegolten. Schrägschnitte, die bei Diagonalverlegung in verstätktem Maße vorhanden sind, können zusätzlich berechnet werden, wenn diese Verlegeart nicht in der Leistungsposition ausdrücklich vorgesehen ist.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
10.0010 Bodenplatten Granit Padang Chrystall, R9, geschliffen, 2 cm Bodenbelag aus Naturstein im Innenbereich liefern, nach den Verlegerichtlinien des Herstellers im Dünnbettmörtel auf bauseitigen Estrich verlegen und verfugen, einschließlich aller Schnitte, Passplatten Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoss Treppenhaus, Flur Untergrund: Beton Gesamthöhe Fußboden: ca. 18 cm Hauptpdeste u. Flure ca. 12 cm Zwischenpodeste Verlegeart: Dünnbett, Halbverband Farbe: grau Oberfläche: R 9, geschliffen Material: Granit Plattendicke: 1,5 cm (2,0 cm inkl. Dünnbettmörtel) Plattengröße: 60 x 30 cm Fugen: ca. 3 mm Fugfarbe: anthrazit Fabrikat: Padang Chrystall oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ................................................ ................................................. liefern und herstellen.
10.0010
Bodenplatten Granit Padang Chrystall, R9, geschliffen, 2 cm
637.00
m2
10.0020 Bodenplatten Granit Padang Chrystall R9, geschliffen, 1,2 cm, Aufzug Belag wie in Pos. 10.0010 beschrieben, jedoch d= ca. 1,2 cm, liefern und mittels geeignetem Kleber einbauen einschließlich vorbehandeln des vorhandenen Stahlblechbodens und aller Passplatten, Schnitte, Verfugen, einschließlich die umlaufenden elastischen Fugen in fix und fertiger Arbeit. Einbauort: Personenaufzug/ Aufzugkabine Untergrund: Stahlblech Gesamthöhe Fußboden: bis 1,5 cm Abmessungen, ca: 1,40 x 1,10 m Verlegeart: Dünnbett, Halbverband Farbe: grau Oberfläche: R 9, geschliffen Material: Granit Plattendicke: 1,2 cm Plattengröße: 60 x 30 cm Fugen: ca. 3 mm Fugfarbe: anthrazit Fabrikat: Padang Chrystall oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ................................................ ................................................. liefern und herstellen.
10.0020
Bodenplatten Granit Padang Chrystall R9, geschliffen, 1,2 cm, Aufzug
2.00
St
10.0030 Randplatte inkl. Untermauerung, Aufbau, Zulage Randplatten als Podestabschlusskante d= 3,0 cm im Stufen- stärke liefern, Anarbeitung an Fugengeometrie  Randplatten- breite bis ca. 25 cm, sichtbare Kanten geschliffen und gefast, einschließlich der Untermauerung aus Gasbetonsteinen als Abschluss zum Podestrand. Untermauerung: ca. 10-16 cm Aufbau gesamt : 12-18 cm als Zulage zu Pos. 10.0010 liefern und herstellen.
10.0030
Randplatte inkl. Untermauerung, Aufbau, Zulage
17.00
m
10.0040 Sockelleiste Granit Padang Chrystall 7/1 cm Sockelleiste 10/1 cm aus Naturstein zu vorgenannten Boden- belägen inklusive Fuge (Ethafoam) zum Bodenbelag im Dünn- bett verfahren an die Wände schallentkoppelt kleben. Alle Kanten gefast. Dauerelastische Verfugung als separate Position Einbauort: Unter- bis 3. Obergeschoss Treppenhaus, Flur Untergrund: Putz Farbe: schwarz Oberfläche: poliert Material: Granit Plattendicke: 1,0 cm Sockelhöhe: 7,0 cm Fugen: ca. 3 mm Fugfarbe: anthrazit Fabrikat: Padang Chrystall oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ............................................. ............................................. liefern und herstellen.
10.0040
Sockelleiste Granit Padang Chrystall 7/1 cm
654.00
m
10.0050 Tritt- und Setzstufen, Granit Padang Chrystall, R9. 1,45 m, 19/ 27 cm Treppenstufen aus Naturstein, bestehend aus aus Tritt- und Setzstufen, vollflächig auf Mörtelbett, für geradläufige Treppen ohne Übertritt. Alle sichtbaren Kanten gefast. Sichtbare Köpfe, alle Sichtflächen gefast und geschliffen. Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoss Treppenhaus Haus 1+2 Untergrund: Stahlbeton Konstruktive Höhe: ca. 60 mm Material: Granit Farbe: schwarz Oberfläche: R 9, geschliffen Steigungsverhältnis, ca: 19 / 27 cm Elementdicke: 3 cm (Trittstufe) 2 cm (Setzstufe) Überstand Trittstufe: ohne Laufbreite: bis 1,45 m Fabrikat: Padang Chrystall Ausführung gemäß Plänen Fa. Durst, Aufmaß nach Absprache mit der Bauleitung, liefern und verlegen.
10.0050
Tritt- und Setzstufen, Granit Padang Chrystall, R9. 1,45 m, 19/ 27 cm
146.00
St
10.0060 Sichtstreifen Stufenkante 6/2 cm, Granit Nero Impala, weiß, Zulage Sichtstreifen, jeweils am An- und Austritt Ausfräsung Trittstufe, eingeklebte Stufenkante 6/2 cm, weiß Material: Granit Farbe: schwarz Oberfläche: R 9, geschliffen Laufbreite: bis 1,45 m Fabrikat: Nero Impala als Zulage zu Pos. 10.0050
10.0060
Sichtstreifen Stufenkante 6/2 cm, Granit Nero Impala, weiß, Zulage
36.00
St
10.0070 Stufensockel Granit Padang Chrystall, 7/1 cm Stufensockel 10/1 cm, für die Stufen der Pos. 10.0050 inkl. der Ausklinkungen im Übergang Tritt-/ Setzstufen. Im Dünnbett- verfahren an den aufgehenden Wänden schallentkoppelt ansetzen, einschließlich der oberen Wandanschlussfugen (vollflächig), inklusive anlegen der Fugen (Ethafoam) zwischen Stufen und Sockel Alle Kanten gefast. Dauerelastische Verfugung als separate Position Einbauort: Unter- bis Staffelgeschoss Treppenhaus Haus 1 + 2 Untergrund: Putz Farbe: schwarz Oberfläche: poliert Material: Granit Plattendicke: 1,0 cm Sockelhöhe: 7,0 cm Fugen: ca. 3 mm Fugfarbe: anthrazit Fabrikat: Padang Chrystall oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ............................................. .............................................. liefern und herstellen.
10.0070
Stufensockel Granit Padang Chrystall, 7/1 cm
146.00
St
10.0080 Sauberlaufmatte inkl. Edelstahlrahmen, 1.300 x 1.300 mm, Zulage Sauberlaufmatte bestehend aus Edelstahl-Winkelrahmen, inklu- sive eingelassener Lamellenmatte aus Aluminium mit aus- wechselbaren Lamellen liefern und in den Palttenbelag ein- arbeiten. Angebotenes Fabrikat: EMCO Diplomat R517 oder gleichwertig: ................................................ In diesem Bereich ist der Bodenbelag höhenversetzt um die Stärke des Rahmens einzubauen Einbauort: Erdgeschoss, Treppenhaus Rahmenmaß: 1.300 x 1.300 mm Farbe: anthrazit liefern und herstellen. als Zulage zu Pos.
10.0080
Sauberlaufmatte inkl. Edelstahlrahmen, 1.300 x 1.300 mm, Zulage
2.00
St
10.0090 Stahlwinkel 150x150x2 mm, Randabschluss Aufzug Stahlwinkel 150x150x2 mm verzinkt, mit entsprechenden Laschen, liefern und vor der Laufschiene Aufzugsschachttüren als Randabschluss fachgerecht montieren.
10.0090
Stahlwinkel 150x150x2 mm, Randabschluss Aufzug
18.00
m
10.0100 Bodenbeläge mit Schutzvlies abdecken Bodenbeläge der Pos. 10.0010 und 10.0020 mit geeignetem Schutzvlies (keine Folien) überlappend abdecken, einschließlich Zuschnitt und Entfernung nach Aufforderung durch die Bauleitung. Das Schutzvlies muss entsprechend un- tereinander verklebt werden, damit ein Verrutschen unmöglich ist. Inkl. der fachgerechten Entsorgung.
10.0100
Bodenbeläge mit Schutzvlies abdecken
640.00
m2
10.0110 Stufen (Triitt- und Setzstufen) mit Schutzvlies abdecken Triitt- und Setzstufen der Pos. 10.0050 mit geeignetem Schutzvlies (keine Folien) überlappend abdecken, einschließlich Zuschnitt und Entfernung nach Aufforderung durch die Bauleitung. Das Schutzvlies muss entsprechend untereinander verklebt werden, damit ein Verrutschen unmöglich ist. Inkl. der fachgerechten Entsorgung.
10.0110
Stufen (Triitt- und Setzstufen) mit Schutzvlies abdecken
146.00
St
10.0120 Dehnfugenprofil als Dehnungs-Trennfugenprofil, 8 mm Schlüter®-DILEX-MP als Dehnungstrennfugenprofil, für Boden- beläge in Mörtelverlegung, bestehend aus Hart-PVC- Rege- nerat- Seitenteilen mit Verklammerungsstruktur und oberer Ver- bindungsbrücke aus CPE-Weichkunststoff mit zusätzlich Schlüter®- DILEX-MPV Verlängerungsprofil zur Anpassung der Konstruktionshöhe Profilbreite: 8 mm Profilhöhe: 35 mm Verlängerungsprofile: 15 und 25 mm nach Aufbauhöhe Farbe: grau bzw. schwarz Angebotenes:Fabrikat: . Schlüter-Systems KG Schmölestrasse 7 D-58640 Iserlohn Telefon 02371/ 971-0 Fax: 02371/971-111 E-Mail: info@schlueter.de oder gleichwertig: ......................................... liefern und fachgerecht oberflächenbündig unter Beachtung der Herstellerangaben einsetzen.
10.0120
Dehnfugenprofil als Dehnungs-Trennfugenprofil, 8 mm
O
47.00
m
10.0130 Dauerelastische Fugen der Anschlussfugen Dauerelastische Versiegelung der Anschlussfugen auf Silikon- basis Farbe: nach Wahl des Auftraggebers liefern und herstellen.
10.0130
Dauerelastische Fugen der Anschlussfugen
814.00
m
10.0140 Innenfensterbänke, Granit Padang Chrystall, bis 20 cm Innenfensterbänke aus Naturstein Einbauort: Erd- bis. Sztaffelgeschoss Treppenhaus, Flure, Wohnungen Untergrund: Beton bzw. Mauerwerk Verlegeart: Mörtelbett ca. 40 mm Farbe: weiß Oberfläche: poliert Material: Granit nach Bemusterung durch AG oder gleichwertig: ............................................... Plattendicke: 2,0 cm Überstand: ca. 2,5 cm Breite: bis 20 cm Einzellängen: 1,05 bis 2,30 m Fabrikat: Padang Chrystall Alle sichtbaren Kanten und Flächen geschliffen und gefast. liefern und nach den Verlegerichtlinien des Herstellers im Mörtel verlegen und verfugen.
10.0140
Innenfensterbänke, Granit Padang Chrystall, bis 20 cm
B
187.00
m
10.0150 Innenfensterbänke, Agglomerat-Marmor, Micro Thassos, bis 20 cm Innenfensterbänke aus Betonwerkstein Einbauort: Erd- bis Staffelgeschoss Treppenhaus, Flure, Wohnungen Untergrund: Beton bzw. Mauerwerk Verlegeart: Mörtelbett ca. 40  mm Farbe: weiß Oberfläche: poliert Material: Agglomerat-Marmor nach Bemusterung durch AG oder gleichwertig: ............................................... Plattendicke: 2,0 cm Überstand: ca. 2,5 cm Breite: bis 20 cm Einzellängen: 1,135 bis 2,30 m Fabrikat: Micro Thassos Alle sichtbaren Kanten geschliffen und gefast. liefern und nach den Verlegerichtlinien des Herstellers im Mörtel verlegen und verfugen.
10.0150
Innenfensterbänke, Agglomerat-Marmor, Micro Thassos, bis 20 cm
A
187.00
m
10.0160 Scheuerleiste Granit Padang Chrystall 7/1 cm Sockelleiste 8/1 cm aus Naturstein in Mörtel in den Fensterleibungen eingelassen ansetzen. Alle Kanten gefast. Einbauort: Unter- bis 3. Obergeschoss Treppenhaus, Wohnungen Untergrund: Putz Farbe: grau Oberfläche: poliert Material: Granit Plattendicke: 1,0 cm Höhe: 7,0 cm Fugen: ca. 3 mm Fugfarbe: anthrazit Fabrikat: Padang Chrystall oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ............................................. ............................................. passend zur Pos. 10.0140 liefern und herstellen.
10.0160
Scheuerleiste Granit Padang Chrystall 7/1 cm
218.00
St
10.0170 Dauerelastische Fugen der Anschlussfugen Fensterbänke Dauerelastische Versiegelung der Anschlussfugen auf Silikon- basis  Fensterbänke Farbe: nach Wahl des Auftraggebers liefern und herstellen.
10.0170
Dauerelastische Fugen der Anschlussfugen Fensterbänke
188.00
m
10.0180 Stunden eines Spezialbaufacharbeiters Stunden eines Spezialbaufacharbeiters für diverse, nicht vor- hersehbare Arbeiten, die nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung zum besonderen Nachweis auszuführen sind.
10.0180
Stunden eines Spezialbaufacharbeiters
O
1.00
Std
10.0190 Stunde eines Baufachwerkers Stunde eines Baufachwerkers für diverse, nicht vorhersehbare Arbeiten, die nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung zum besonderen Nachweis auszuführen sind.
10.0190
Stunde eines Baufachwerkers
O
1.00
Std