PV-Anlage
MFH Bodman - Untere Schlosshalde - Grimm
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LV LEISTUNGSBESCHREIBUNG VOM: 11.08.2026 ABGABETERMIN: 04.09.2026 BETREFF: Photovoltaik-Anlage Neubau von 2-DHH mit Garagen Untere Schlosshalde 78351 Bodman-Ludwigshafen AUSFÜHRUNG: ca. ab KW 51 / 2026 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER: Christian Mähring E-Mail: cmaehring@hausbau-huber.de Mobil: 0170/8214584 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... ........................................,den................................... .................................................................... Bieter, Stempel und Unterschrift
LV
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Untere Schlosshalde Flst. Nr. 3092 78351 Bodman-Ludwigshafen Projektbeschreibung: Neubau von 2-DHH mit Garage im KFW 55 Standard Untere Schlosshalde Flst. Nr. 3092 in Bodman Das Gebäude wird im Rahmen des KFW 55 Programms gefördert. Grundlage der Projektierung bildet die Planung des Architekten Thomas Krämer und das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.(FH) Martin Jordan, welche eine Bebauung des Grundstücks mit einem 2-geschossigen Baukörpern als DHH mit inkl. ausgebautem Dachgeschoss und Garagen vorsieht. Das Bauvorhaben wird nach dem GEG 2024 geplant und wird als Effizienzhaus 55 und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Füllziegeln und einer Putzfassade ausgeführt, die Betonwände gegen Erdreiche werden aus  Stahlbeton (WU) hergestellt Dickbeschichtung entsprechend abgedichtet. Wohnungstrennwand zwischen den Haushälften zweischalig. Das Gebäude erhält ein Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Tonziegeln. Kunststofffenster mit Rollläden zur Verschattung. Es befindet sich je Haushälfte eine Wohnung im Untergeschoss und je eine Wohnung im Erdgeschoss mit einer 1-läufigen Treppe zum Dachgeschoss  mit Wohn und Essbereich sowie deren Küche. Je Wohnung befindet sich hier auch je ein Loggiabalkon. Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich mit Fußbodenheizung. Bodenbeläge als Fliesen in  Bädern, WC, Flur. Im Wohn- und Esszimmer, Schlafräumen und Abstellräumen und Küche aus Vinyl. Das Mauerwerk und Betonoberflächen im EG bis DG sind verputzt, die Betonwände im Technikraum, Fahrradraum und Garagen bleiben unverputzt, die Wände bleiben schalrein und erhalten keinen Anstrich. Die Garage erhält eine 2 K Beschichtung, Sockel 35 cm Eckdaten: 2 Doppelhaushälften mit je 2 Wohneinheiten 2 Doppelgarage im Erd- und Untergeschoss Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: ca. KW 28/2026 Geplante Dauer der Arbeiten: __ Wochen Beginn der gesamten Baumaßnahme: KW 25 / 2026 Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme:  14 Monate Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Christian Mähring Tel. 0170/8214584 cmaehring@hausbau-huber.de Anlagen: Werkplanung Thomas Krämer - Freier Architekt amtl. Lageplan
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Auftragsführung): Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 6 Jahren. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 6 Jahre Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. Es darf nur nach freigegebenen Plänen mit aktuellem Index gearbeitet werden. Bei Widersprüchen zwischen den Plänen (z.B. Werkplanung und Architektenplanung) ist Rücksprache mit dem AG zu halten. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den Freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 In den vertraglichen Leistungen sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, ohne besondere Vergütung eingeschlossen: Der Schutz und jegliche Haftung für alle am Bau oder im Gelände gelagerten Materialien und Geräte, auch wenn diese bauseits geliefert werden. Evtl. Arbeitsunterbrechungen aus mangelnder Zusammenarbeit mit sonstigen beteiligten Firmen. Die Sauberhaltung des Bauwerks von Schutt, Materialresten etc. getrennt nach den anfallenden Reststoffen in Containern während der Bauzeit. Volle Container sind Zug um Zug abzufahren. Anlegen von Musterflächen zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber, welche Beschichtung zur Ausführung kommen soll. Bei Benutzung von im Angebot nicht zur Benutzung ausgewiesenen Wegen, Grundstücken und Anlagen hat der Auftragnehmer etwaige an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche selbst zu befriedigen. Gerüstarbeiten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers entsprechend VOB. Die Ausführungsunterlagen sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer umfassend zu prüfen. Bei Unstim- migkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend diesbezüglich zu informieren. Ausführungsunterlagen die seitens des Auftragnehmers erstellt werden, sind vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben und benötigen einer Genehmigung des Auftraggebers. 5. Schutzmaßnahmen Alle erforderlichen Einrichtungen zum Schutz der Umwelt, des öffentlichen Verkehrs, der Bauteile, Installationen und der Arbeitnehmer sind vorzunehmen, in die EP mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen und Verschmutzungen von Fahrbahnen, Nebenflächen und Bauteilen sind zu vermeiden. Anfallende bzw. gemeldete Schäden sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für Zufahrtsbereich der Baustelle. Alles anfallende Abbruchgut, Staub, Wasser und Strahlgut ist aufzufangen und durch den Auftragnehmer auf seine Kosten zu entsorgen. Die instand zu setzenden Bauwerksteile, Verkehrsflächen, Nebenflächen usw. sind bei Verschmutzungen und/oder Beschädigung auf Kosten des Auftragnehmers in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Dabei sind alle Leistungen wie Abplanungen, Abdichtungsmaßnahmen, Wasserführungen, Absaugeinrichtungen, Reinigungsarbeiten und die Entsorgung in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Alle Einrichtungen, die den Umweltschutz, Arbeitsschutz und Schutz Dritter betreffen, sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 6. Nachträge Sind Arbeiten auszuführen, die im LV nicht enthalten sind, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Inangriffnahme der fraglichen Arbeiten auf der Grundlage der Einheitspreise des Hauptangebotes mit dem Auftraggeber eine schriftliche Preisvereinbarung abzuschließen, welche Vertragsbestandteil wird. Es ist zu beachten, dass ein ausreichender Vorlauf für die Beauftragung einzuhalten ist. Besteht Übereinstimmung darüber, dass eine Leistung nur über ein Nachtragsangebot abgerechnet werden kann, so ist dessen Einheitspreis durch folgende Unterlagen zu belegen: - Kalkulation der neuen Leistung auf der Grundlage der Urkalkulation - Nachweis der Zuschläge aufgrund der Urkalkulation - Kalkulation für ähnliche vertragliche Leistungen oder Teilarbeiten - Nachweis der Stoffkosten Sofern solche Arbeiten nicht vor Inangriffnahme angezeigt werden, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers auf eine Vergütung bzw. die Vergütung wird einseitig von der Bauleitung festgelegt. 7. Baustellenerkundung Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das Baufeld besichtigt und eventuell auftretende und dadurch verursachte erschwerte Verhältnisse bei der Bildung der Einheitspreise berücksichtigt hat. 8. Aufmaß und Abrechnung Das Aufmessen der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den Ausführungszeichnungen gemeinsam mit der Bauleitung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Bau- leitung zu verständigen. Aufmaßblätter müssen beiderseits anerkannt werden. Eine Rechnungsstellung einschließlich Abschlagsrechnungen ohne Massenermittlung ist nicht zugelassen. Arbeiten auf Nachweis bedürfen der Beauftragung durch die Bauleitung. Nachträglich erfolgt keine Anerkennung. Rapporte sind spätestens einen Tag nach der Ausführung der Taglohnarbeiten zur Unterschrift der Bauleitung vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. 9. Reinhaltung der Baustelle Jede Verunreinigung von Straßen und Gehwegen außerhalb der Bauabschnitte sind umgehend zu beseitigen. Bei Auf- und Abladearbeiten sind die verwendeten Fahrzeuge zu säubern, der auf die Straße gefallene Schmutz ist umgehend zu entfernen. Das gilt auch, wenn Straßen durch abzufahrenden Bauaushub o.ä. verschmutzt werden. Verunreinigungen und Beschädigungen der Grünflächen sind zu vermeiden. Beschädigungen die durch den Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer verursacht werden, sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu beheben. Die gesamte Baustelle ist sauber zu halten. Es dürfen keine Baumaterialien, Verpackungen, Isolierstoffe, Kabel etc. hinterlassen werden. Es ist darauf zu achten, dass keine Flüssigkeiten und sonstigen Stoffe, die auf der Baustelle verwendet werden, in den Untergrund gelangen. 10. Eigenüberwachung Die Überwachung durch das ausführende Unternehmen (Eigenüberwachung) ist von der Qualifizierten Führungskraft des Unternehmens zu planen und von einer verantwortlichen Fachkraft durchzuführen. 11. Revisionsunterlagen Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die gesamten Revisionsunterlagen bestehend aus: - Technische Merkblätter der verwendeten Materialien - Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien - Ggfs. Betriebsanweisungen - Pflege- und Reinigungs-, und Wartungsarbeiten - Bautagebuch - Sämtliche durch den Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen/Messungen dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Abnahme der Gesamtleistung in 2- facher Ausfertigung jeweils in Papierform als auch digital zu übergeben. 12. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 13. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben. Inhalte und Angaben sind vor Ausführungsbeginn mit dem Auftraggeber oder mit dem Bauüberwacher abzustimmen. 14. Baustelleneinrichtungsflächen BE-Flächen stehen in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Flächen wieder in den Ausgangszustand zu bringen. Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Sanitär-Container werden vom AG gestellt. 15. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Baustelleneinrichtung und Baukran: Falls nicht explizit aufgeführt, ist in die Einheitspreise die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 16.1. Kran Es wird vom AG ein Turmdrehkran zur Verfügung gestellt, sofern ein Mobilkran erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet. 16.2 Gerüst Das Fassadengerüst für Rohbauarbeiten wird vom AG gestellt. Eventuelle Änderungswünsche am Fassadengerüst seitens des AN sind dem AG rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für eventuelle Umbaumaßnahmen am Fassadengerüst übernimmt der AN. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) 1. Geltungsbereich Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gelten für die Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen einschließlich aller Nebenleistungen. Sie ergänzen die VOB/B, die VOB/C sowie das Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Vertrag Leistungsverzeichnis ZTV VOB/B und VOB/C 2. Allgemeine Anforderungen Es dürfen ausschließlich neue, ungebrauchte und fabrikneue Materialien verwendet werden. Alle Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die einschlägigen DIN-, EN- und VDE-Vorschriften, insbesondere VDE 0100, VDE 0126, VDE-AR-N 4105 sowie die TAB des Netzbetreibers, sind einzuhalten. Der Auftragnehmer trägt die Koordinationspflicht mit allen beteiligten Gewerken. 3. Technische Normen und Richtlinien (Auszug) DIN EN 1991 (Wind- und Schneelasten) DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen) DIN VDE 0100-712 (PV-Stromversorgungssysteme) DIN VDE 0126-1-1 VDE-AR-N 4105 EEG in der jeweils gültigen Fassung TAB des zuständigen Netzbetreibers 4. Photovoltaikmodule Die PV-Module müssen den Normen IEC 61215 und IEC 61730 entsprechen. Mindestschutzart: IP 65. Leistungstoleranzen und Garantien sind anzugeben. Module müssen für die vorgesehene Montageart zugelassen sein. Seriennummern sind zu dokumentieren. 5. Unterkonstruktion Unterkonstruktionen müssen korrosionsbeständig (Aluminium/Edelstahl) ausgeführt sein. Statische Auslegung unter Berücksichtigung von Wind- und Schneelasten ist nachzuweisen. Die Dachhaut darf nicht beschädigt werden; notwendige Durchdringungen sind dauerhaft wasserdicht auszuführen. Ein Potentialausgleich der Unterkonstruktion ist herzustellen. 6. Wechselrichter Wechselrichter müssen den aktuellen technischen Anschlussregeln entsprechen. Integrierter Netz- und Anlagenschutz gemäß VDE-AR-N 4105. Die Parametrierung erfolgt entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers. Der Montageort muss zugänglich, trocken und ausreichend belüftet sein. 7. Elektrische Installation DC- und AC-Leitungen sind getrennt zu führen und dauerhaft zu befestigen. Es dürfen ausschließlich UV- und witterungsbeständige Solarkabel verwendet werden. Leitungsdurchführungen sind mechanisch geschützt und brandschutztechnisch korrekt auszuführen. Alle Stromkreise sind eindeutig zu kennzeichnen. 8. Schutz- und Sicherheitseinrichtungen Erforderliche Überspannungsschutzeinrichtungen auf DC- und AC-Seite sind vorzusehen. Alle Schutzmaßnahmen sind gemäß DIN VDE 0100 umzusetzen. Der Schutz gegen elektrischen Schlag ist nachzuweisen. 9. Zähleranlage und Netzanschluss Anpassungen der Zählerhauptverteilung erfolgen gemäß TAB des Netzbetreibers. Zähler des Netzbetreibers sind nicht Bestandteil der Leistung. Alle Arbeiten an der Zähleranlage dürfen nur durch konzessionierte Fachbetriebe erfolgen. 10. Einspeisemanagement Die Umsetzung des Einspeisemanagements erfolgt gemäß EEG in der jeweils gültigen Fassung. Die Parametrierung (z. B. Wirkleistungsbegrenzung) ist zu dokumentieren. 11. Heizstab / Eigenverbrauchsoptimierung Der Heizstab ist in das Energiemanagement der PV-Anlage einzubinden. Der mechanische Einbau in den Warmwasserspeicher erfolgt bauseits. Der Auftragnehmer koordiniert die elektrische Anbindung mit der HLS-Fachfirma. 12. Anlagenüberwachung Die PV-Anlage ist mit einem Monitoring-System auszustatten. Der Anlagenbetreiber muss Zugriff auf Ertrags- und Statusdaten erhalten. 13. Inbetriebnahme Vor Inbetriebnahme sind alle Prüfungen gemäß VDE durchzuführen. Messergebnisse und Prüfprotokolle sind zu dokumentieren. Die Anlage gilt erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme als abgenommen. 14. Dokumentation Der Auftragnehmer übergibt spätestens zur Abnahme folgende Unterlagen: Bestands- und Schaltpläne Stringpläne Datenblätter aller Hauptkomponenten Prüf- und Messprotokolle Konformitätserklärungen Bedienungs- und Wartungsanleitungen 15. Abnahme Die Abnahme erfolgt nach vollständiger und mangelfreier Leistungserbringung. Eventuelle Mängel sind innerhalb der vereinbarten Frist zu beseitigen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1 PV-Anlage
1
PV-Anlage
1.01 PV-Module mit einer Leistung von 21,84 kWp PV-Module mit einer Leistung von 21,84 kWp Lieferung und Montage von netzgekoppelten Photovoltaikmodulen in kristalliner Siliziumtechnologie (Monofazial), fabrikneu und zertifiziert. Die Module müssen den gültigen Normen (u. a. IEC 61215, IEC 61730) entsprechen und für den Einsatz im Außenbereich geeignet sein. Leistungsdaten je Modul gemäß Herstellerangaben. Montage inklusive fachgerechter Befestigung auf der vorgesehenen Unterkonstruktion, inkl. Ausrichtung und Neigung gemäß Ausführungsplanung. Inklusive aller erforderlichen DC-Verkabelungen zwischen den Modulen (Stringverkabelung), MC-kompatible Steckverbindungen sowie Kennzeichnung gemäß VDE-AR-N 4105. z.B. AXIbiperfect GL WB AC-455TGBL/108WB angebotene Leistung: _____________________ angebotenes Fabrikat: _____________________
1.01
PV-Module mit einer Leistung von 21,84 kWp
48.00
Stk
1.02 Wechselrichter Wechselrichter Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines netzgekoppelten Wechselrichters passend zur installierten PV-Generatorleistung. Der Wechselrichter muss den aktuell gültigen technischen Anschlussregeln (VDE-AR-N 4105) sowie den Vorgaben des Netzbetreibers entsprechen. Inklusive: DC- und AC-seitigem Anschluss integrierter Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) Parametrierung gemäß Netzbetreiberanforderungen Kommunikationseinrichtung zur Anlagenüberwachung Montage an geeigneter Wandfläche im Technikraum oder vergleichbarem Aufstellort.
1.02
Wechselrichter
1.00
Stk
1.03 Unterkonstruktion Unterkonstruktion Lieferung und Montage einer korrosionsbeständigen Unterkonstruktion (Aluminium/Edelstahl) zur Befestigung der PV-Module auf der vorhandenen Dachfläche. Ausführung abgestimmt auf Dachart (z. B. Ziegel-, Trapezblech- oder Flachdach). Inklusive: Schienensystem Modulklemmen Erdung/Potentialausgleich der Unterkonstruktion Bauseits: Dachhaken/Alwitra Befestigungsschiene - Abstimmung mit Zimmermann erforderlich Statische Auslegung unter Berücksichtigung von Wind- und Schneelasten gemäß DIN EN 1991.
1.03
Unterkonstruktion
1.00
psch
1.04 Liefern und verlegen von Blechersatzziegel Liefern und verlegen von Blechersatzziegel angebotenes Fabrikat: _____________________
1.04
Liefern und verlegen von Blechersatzziegel
1.00
psch
1.05 Zulage oder Minderpreis für Zulage oder Minderpreis für statt der POS 1.4, liefert der Zimmermann die Ziegel und verlegt diese Beim Verlegen der Ziegel vor Ort die Position der Solar-Dachziegel mit dem Zimmermann festlegen
1.05
Zulage oder Minderpreis für
1.00
psch
1.06 Installationsmaterial Installationsmaterial Lieferung sämtlicher für die Errichtung der PV-Anlage erforderlichen Materialien, u. a.: DC- und AC-Kabel Kabelkanäle, Leerrohre und Befestigungsmaterial Überspannungsschutz DC/AC (soweit nicht im WR integriert) Beschriftungen, Warn- und Hinweisschilder Kleinmaterial Vollständige, fachgerechte Installation gemäß VDE-Vorschriften.
1.06
Installationsmaterial
1.00
psch
1.07 Zählerhauptverteilung Zählerhauptverteilung Innenausbau, Bestückung und PV-Erweiterung der vorhandenen Haupt- und Zählerverteilung im NEUBAU Fachgerechtes Komplettieren, Verdrahten und betriebsfertiges Ausbauen des bereits bauseits vorhandenen Zählerschranks für den Betrieb einer Photovoltaikanlage. Die Bestückung hat mit systemkonformen Einbauten des Schrankherstellers strikt nach den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers sowie den geltenden VDE-Bestimmungen (insb. VDE-AR-N 4100) zu erfolgen. Der Leistungsumfang beinhaltet zwingend: Zählerplatz-Komplettierung: Lieferung und Montage des Zählerfeldes (3-Punkt oder BKE-I) vorbereitet für den Einbau einer intelligenten Messeinrichtung (iMSys) bzw. eines Zweirichtungszählers des Netzbetreibers. Bestückung netzseitiger Anschlussraum (NAR): Einbau des vorgeschriebenen selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalter, passend zur beantragten Leistung) sowie des Kombi-Überspannungsschutzes (ÜSS / SPD Typ 1+2+3) auf dem Sammelschienensystem. PV-Einspeisekomponenten (AAR/Verteilerfeld): Lieferung und Verdrahtung aller erforderlichen Leitungs- und Fehlerstromschutzschalter (LS/FI-Schalter) sowie Trennorgane zur normgerechten Absicherung und Netza nbindung des PV-Wechselrichters. A PZ-Feld-Ausbau: Nachrüstung bzw. vollständige Verdrahtung des Raums für den Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) inklusive der geforderten Spannungsversorgung (Sicherungs- und RJ45-Anschlussmodul). Prüfung und Anmeldung: Durchführung der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600, Erstellung des gesetzlichen Messprotokolls sowie das Einreichen der offiziellen Fertigmeldung zur Zählersetzung beim Verteilnetzbetreiber. Erforderliches Ausbausystem passend zum vorhande nen Schrank der bauseits durch den Elektriker installiert wird
1.07
Zählerhauptverteilung
1.00
psch
1.08 Umsetzung Einspeisemanagement gemäß EEG Umsetzung Einspeisemanagement gemäß EEG Technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Einspeisemanagement gemäß EEG in der jeweils gültigen Fassung. Parametrierung und Einrichtung der Wirkleistungsbegrenzung (z. B. 70 %-Regelung oder dynamische Steuerung) in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
1.08
Umsetzung Einspeisemanagement gemäß EEG
1.00
psch
1.09 Heizstab Heizstab Lieferung und Einbindung eines intelligent gesteuerten Heizstabs zur Nutzung von überschüssigem PV-Strom zur Warmwassererzeugung. Ansteuerung über Energiemanagementsystem bzw. Wechselrichter-Schnittstelle. Der mechanische Einbau des Heizstabs in den Warmwasserspeicher erfolgt in Abstimmung und Koordination mit der HLS-Fachfirma sind Bestandteil der Leistung.
1.09
Heizstab
O
1.00
psch
1.10 Einrichtung einer Anlagenüberwachung Einrichtung einer Anlagenüberwachung Einrichtung und Konfiguration eines Systems zur Anlagenüberwachung (Monitoring). Ermöglicht die Darstellung von Erträgen, Verbrauch, Einspeisung und Anlagenstatus über Web- oder App-Zugriff. Inklusive Inbetriebnahme und Einweisung des Auftraggebers.
1.10
Einrichtung einer Anlagenüberwachung
1.00
psch
1.11 Planung, Anmeldung und Inbetriebnahme Planung, Anmeldung und Inbetriebnahme Komplette Planung der Photovoltaikanlage inklusive Ausführungsplanung. Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister. Lieferung, Montage und komplette betriebsfertige Installation der PV-Anlage. Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Einweisung des Auftraggebers sowie Übergabe der vollständigen Dokumentation (Schaltpläne, Datenblätter, Prüfprotokolle).
1.11
Planung, Anmeldung und Inbetriebnahme
1.00
psch
2 Speichersystem
2
Speichersystem
2.01 Speichersystem Sungrow Speichersystem Sungrow Lieferung und Montage und Anschluss eines Speicher mit 20,0 kWh z.B. SugrowSBH200 inkl. dem notwendigen Installationsmaterial angebotenes Fabrikat _________
2.01
Speichersystem Sungrow
1.00
Stk
3 Mieterstrommodell
3
Mieterstrommodell
3.01 Liefern und Installation eines Mieterstrommodell Liefern und Installation eines Mieterstrommodell im gGV-Betrieb für 4 Wohneinheiten WHG 01 / 02 / 03 / 04 und für den Allgemeinstrom für die LWP - Heizung z.B. LEVO - Konstanz
3.01
Liefern und Installation eines Mieterstrommodell
1.00
psch
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4.01 Facharbeiter Facharbeiter
4.01
Facharbeiter
5.00
h