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VERTRAGSBEDINUNGEN DER FA. BREUNINGER GmbH Co. FÜR WERK- UND BAULEISTUNGEN - Version 12.0 - ab 01.09.2025 Siehe Anlagen Bauherren
VERTRAGSBEDINUNGEN DER FA. BREUNINGER GmbH & Co. FÜR WERK- UND BAULEISTUNGEN - Version 12.0 - ab 01.09.2025
VERTRAGSBEDINUNGEN DER FA. BREUNINGER GmbH Co. FÜR WERK- UND BAULEISTUNGEN - Version 12.0 - ab 01.09.2025
ALLGEMEINES Alle Angaben beziehen sich auf die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und auf die VOB/C.
nachstehend sind Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) genannt
ALLGEMEINES
Gewährleistungsdauer Gewährleistungsdauer
Die Gewährleistungsdauer beträgt 5 Jahre ab Herstellung einer mängelfreien Abnahme.
Gewährleistungsdauer
I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.1 ANGEBOTSGRUNDLAGEN
Dem Angebot und der Ausführung der Arbeiten liegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) zugrunde, die im Wesentlichen auf die nachfolgend beispielhaft genannten Vorschriften, Regeln und Normen (in der jeweils neuesten Fassung) basieren:
die Bauordnung der Länder (LBO) inkl. aller mitgeltenden Verordnungen
die örtlichen Bauvorschriften der genehmigenden Behörden
die Energieeinsparverordnung (EnEV)
die Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR)
die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BG-Richtlinien)
die technischen Normen der DIN EN
die allgemeinen technischen Vorschriften (ATV)
die techn. Vorschriften u. Regeln der Fachverbände VDE, VDI, VDMA, DVGW, etc.
die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (V OB)
die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI)
die techn. Anschlussbedingungen der EVU´s und Telekommunikationsanbieter
die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e. V. (VdS)
die Bauproduktüberwachung entsprechend der Bauregelliste A, B und C
die Einbauvorschriften von bauaufsichtlich zugelassenen Produkten (DIBt)
die Herstellervorschriften für Verarbeitung und Materialqualität
die Schriften der RAL-Gütegemeinschaft
Daneben gelten folgende Unterlagen des Auftraggebers:
die Breuninger - Werk+Bau - Version 9.0 - ab 01.03.2022
die allgemeinen technischen Vorbemerkungen (ATV)
die gewerkespezifischen technischen Vorbemerkungen (GTV)
die technische Beschreibungen in den Positionen des Leistungsverzeichnis (LV)
Soweit in der Angebotsphase oder beim Vertragsabschluss beim Bieter bzw . Auftragnehmer (AN) vorliegend sind folgende Unterlagen Dritter entsprechend zu berücksichtigen:
die Auflagen der Baugenehmigung
die Planung des Architekten und der TGA- Fachingenieure
Gutachterliche Stellungnahmen
Im Angebotspreis müssen ferner alle Lieferungen und Nebenleistungen enthalten sein, die zur betriebsfertigen, funktions- und abnahmefähigen Erstellung der Anlage im vertraglich vereinbarten Zeitrahmen erforderlich sind.
1.2 BESONDERE LEISTUNGEN
Folgende Leistungen, die laut VOB Teil C als " Besondere Leistungen " angesehen werden sind in die Einheitspreise einzurechnen:
Prüfen der elektrischen Verkabelung und der Steuer- und Regelanlage, sowie Abstellen einer Fachkraft bei der Inbetriebnahme der Steuer- und Regelanlage, wenn die Leistungen nicht vom AN ausgeführt werden .
Funktionsmessungen bei Abnahmeprüfungen.
1.3 BEMUSTERUNG
Vor Beginn der Ausführung hat der AN für sämtliche sichtbaren Teile und sonstige besonderen Bereiche kostenlos 1:1 Muster, Zeichnungen oder Abbildungen vorzulegen, aus denen alle technischen Daten und Details zweifelsfrei entnommen werden können.
Alternativfabrikate dürfen keine Mehrkosten verursachen.
Die Gleichwertigkeit muss vom AN nachgewiesen und vom AG bzw. Bauherren anerkannt und schriftlich freigegeben werden.
Mit den am Bau beteiligten Gewerken (Gewerk Elektro, Gebäudeautomation, Stahlbau und Dachbegrünung) sind hinsichtlich einer einheitlichen Ausführung alle Fabrikate, Typen und Ausführungsarten abzustimmen.
1.4 ALLGEMEIN
1.4.1 BRANDSCHUTZ
Leitungsanlagen, die Bereiche mit brandschutztechnischen Anforderungen durchstoßen, sind unter Berücksichtigung der LBO, LAR, LüAR etc. mit geeigneten und zugelassenen Maßnahmen in erforderlicher Qualität zu schotten.
Es dürfen hierfür ausschließlich Systeme mit Allgemein Bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ) bzw. Allgemeine Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) verwendet werden.
Die Abschottungsmethode inklusive Abstandsregel, Schacht-/Aussparungsgröße sowie einer Zuordnung der Verantwortlichkeit bei Gemischtbelegung (Kombischott) ist auszuweisen.
1.4.2 BEFESTIGUNGEN
Die Befestigung von Kabeltragsystemen (Kabelrinnen , Gitterrinnen Steigetrassen), Stiehle, Konsolen oder Sonderbefestigungskonstruktionen hat generell lösbar zu erfolgen. Das Einsetzen von Schließapparaten ist verboten. Das Befestigungsmaterial (Schrauben, Dübel, etc.) muss mit bauaufsichtlicher Zulassung versehen sein.
Bohrungen, insbesondere an Sichtbetonbauteilen sind mit geeigneten Werkzeugen zu bohren.
1.4.3 ZUGÄNGLICHKEIT/ANLIEFERUNG
Alle Anlagenteile müssen zur Wartung und Reparatur leicht zugänglich sein.
Zusätzliche Aufwendungen für die Anlieferung und das Einbringung aller größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude, wie z. B. von Schaltschränken sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Die Transportwege sind aus der Werkplanung/Baustellelogistik zu entnehmen. Die Einbring- und Montagemöglichkeiten sind vor Bestellung einzelner Komponenten am Bau nochmals zu prüfen.
1.4.4 ELEKTRISCHE VERKABELUNG
Sämtliche ankommende und abgehende Kraftstrom- und Steuerkabel von elektrischen Verbrauchern, Geräten, Sensoren, Aktoren und sonstigen Anschlüssen sind betriebsfertig einzuführen, aufzulegen und anzuklemmen.
1.4.5 PROBEBETRIEB
Nach erfolgter Inbetriebnahme ist ein mehrwöchiger Probebetrieb unter gleichzeitiger eingehender Einweisung des Bedienungspersonals über den Betrieb und die Wartung aller technischen Anlagen durchzuführen.
Hierüber hat der AN die Funktionskontrolle der Gesamtanlage zu dokumentieren und schriftliche Nachweise und Protokolle zu erstellen, die dem AG zu übergeben sind.
1.4.6 BESTANDS - UND REVISIONSPLÄNE
Vom AN sind die Bestands- und Revisionspläne einschl. Wartungsintervallübersicht und komplette Anlagendokumentation nach den Vorgaben Facility-Management Fa. BREUNINGER zu erstellen.
Soweit keine separate, inhaltliche Festlegung, Organisationhandbücher oder Facility-Management Vorgaben bestehen, gilt die Empfehlung der Fachverbände BHKS, VDE bzw. VDMA unter Berücksichtigung der vom AG vorgegebenen Benutzeradressen und Verzeichnisstruktur. Weiterhin sind in den jeweiligen Technikzentralen farbig angelegte Schemen mit Glas abgedeckt anzubringen.
I. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
II. GEWERKESPEZIFISCHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ELEKTRO II. GEWERKESPEZIFISCHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ELEKTRO
Die Ausführung erfolgt gemäß VOB, Teil C, DIN 18382 - Nieder- und Mittel- spannungsanlagen bis 36 kV
Ergänzend sind außerdem folgende ATV´s zu berücksichtigen:
DIN 18384 - Blitzschutzanlagen
DIN 18386 - Gebäudeautomation
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
2.1 ELEKRO-INSTALLATION
Die Einheitspreise gelten unter Berücksichtigung folgender Lieferungen und Leistungen:
Das betriebsfertige Verlegen der Leitungen und die betriebsfertige Montage sämtlicher aufgeführter Materialien und Apparate einschließlich der hierfür notwendigen Nebenleistungen.
Alle erforderlichen Fräsarbeiten und Bohrungen in Mauerwerk
Sämtliche Bohrungen in Beton bis Ø 30 mm sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Jedes Rohrzubehör für alle Verlegungsarten.
Längenzugaben für Auslässe und Schalterverbindungen einschließlich der Leitungen und Kabel in den Kunststoffkästen, Rangierverteilern und Verteilungen sowie der Verschnitt an Drähten, Kabeln, Rohren und dergleichen.
Befestigungsmaterial wie Dübel jeder Art, Eisenbügel jeder Größe und Profilschienen, Schrauben, Gips, Zement sowie alles Kleinmaterial wie Emaille- und Isolierlack, Lötmittel, Dichtungskitt, Isolierband usw.
Bei Verlegung von Leitungen im Heißasphalt sind nur Stahlpanzerrohre zu verwenden, bei Verlegung im Estrich Kunststoffpanzer- bzw. Stahlpanzerrohr. Ebenfalls sind auch keine flexiblen Kunststoffrohre bei Aufputzverlegung zu verwenden.
Für sämtliche Verteilungen sind maßstäbliche Anordnungszeichnungen mit den wesentlichsten Konstruktionsdetails sowie ein Schaltbild (Einstrich-Schema) rechtzeitig anzufertigen und zur Genehmigung vorzulegen. Im Auftragsfall gilt für die Herstellung der Verteilungen neben der Leistungsbeschreibung auch die in der Anordnungszeichnung festgelegte Qualität und Ausführung. Etwaige Beanstandungen oder Änderungswünsche sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Die Farben der Leitungsadern sind nach den neuesten VDE-Vorschriften auszuführen.
Die Leitungen sind nach den Verlegezonen lt. DIN 18 015 waagrecht bzw. senkrecht zu verlegen.
Sämtliche Schalter, Steckdosen und Lampenauslässe sind nach DIN 18015
auszuführen; Sondermaße werden getrennt angegeben.
Für Schalter, Steckdosen, Lichtdrücker und Einsätze für Kombinationen darf im ganzen Bauvorhaben nur ein einheitliches Markenfabrikat und einheitliche Type verwendet werden. Unterputzapparate sind für Schraubenbefestigung vorzusehen und verstehen sich preislich einschließlich Frontplatte.
Alle Geräte mit Schaltkontakten wie Schütze, Treppenhausautomaten, Stromstoßschalter usw. müssen mit geeigneter, schalldämpfender Unterlage (Schwingmetall o.ä.) versehen werden, um Schaltgeräusche zu vermeiden.
II. GEWERKESPEZIFISCHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ELEKTRO
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBDINGUNGEN (ZTV) UND TECHNISCHE ANGABEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBDINGUNGEN (ZTV) UND TECHNISCHE ANGABEN
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen und dgl. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Sauberkeit auf der Baustelle
Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom Auftragnehmer genutzten privaten und öffentlichen Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten Verunreinigungen umgehend beseitigt werden.
Verkehrswege zur und innerhalb der Baustelle
Müssen Fahrzeuge zum Ent- und Beladen kurzfristig abgestellt werden, so muss der Fahrer unter allen Umständen fahrbereit beim Fahrzeug bleiben.
Lager- und Arbeitsplätze
Lager- und Arbeitsplätze stehen nur begrenzt zur Verfügung. Diese werden von der örtlichen Bauleitung zugewiesen.
Die eigene Baustelleinrichtung des AN ist mit der Bauleitung abzustimmen. Die Festlegung ist verbindlich einzuhalten. Beabsichtigt der AN, von den Festlegungen abzuweichen, hat er die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Nicht genormte Baustoffe
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Güteschutzzeichen einer anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft vorliegt. Können diese Vorraussetzungen nicht erfüllt werden, ist die Genehmigung des AG vor dem Einbau dieser Stoffe und Bauteile einzuholen.
Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
Leistungen des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen zu erstellen und 3-fach zur Genehmigung vorzulegen:
Montagepläne (M. 1:50)
Vom Auftragnehmer herzustellende Zeichnungen sind in einem DIN A Format zu fertigen.
Das größte zulässige Format ist DIN A 0.
Unfallverhütungsvorschriften
Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Baden Württemberg hingewiesen. Sicherheits- und Gesundheitsplan Auf die Beachtung des auf der Baustelle aushängenden Sicherheits- und Gesundheitsplanes wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung aller Arbeiten hinsichtlich der Baustellensicherheit wird durch einen benannten Koordinator nach Baustellen-Verordnung § 3 Abs. 1 vorgenommen.
Ende der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBDINGUNGEN (ZTV) UND TECHNISCHE ANGABEN
LEITUNGEN UND KABEL NACH VDE LEITUNGEN UND KABEL NACH VDE
Die Leitungen und Kabel sind nach den neuesten Vorschriften lt. DIN und TAB zu installieren.
Querschnitte und Längen sind vor Bestellung vom Auftragnehmer eigenverantwortlich auf der Baustelle zu prüfen und die ausgeschriebenen Querschnitte eventuell anzupassen.
Kabel, die zusätzlich zu den angefragten Positionen benötigt werden, sind durch Interpolation unter Berücksichtigung der Kupferpreise zu kalkulieren.
Technische Forderungen:
Für das Bauvorhaben muss nach der TAB des zuständigen EVU ein TN-C-S-Leitungsnetz mit Kabeln und Leitungen gemäß DIN VDE 0250 bzw. 0271 errichtet werden. Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit VDE-Zeichen verwendet werden. Auf Verlangen sind der Bauleitung Querschnittsberechnungen vorzulegen.
Als Bemessungsgrundlage sind folgende Werte festgelegt:
max. Strombelastbarkeit nach Sicherungselement
max. Spannungsfall von Zählereinrichtung bis Endverbraucher 3%
Phasenwinkel max. 0,85
Reduktionsfaktoren nach DIN VDE 0298T4
Installationszonen nach DIN 18015-3
Leiterverbinder nach VDE 0606, VDE 0609, VDE 0611
Schlitze und Aussparungen nach DIN 1053-1
Stegleitungen nach VDE 0100 Teil 520, VDE 0250 Teil 201
Mantelleitungen nach VDE 0100 Teil 520, VDE 0298 Teile 3 und 4
Installationsrohre VDE 0100 Teil 520, VDE 0605
Installationskanäle nach VDE 0604, VDE 0634
Verlegen kurzer Kabelstrecken nach VDE 0265, VDE 0276 Teil 603, VDE 0800 Teil 4
Strombelastbarkeit nach VDE 0298 Teil 4, VDE 0276 Teil 1000
Überlast nach VDE 0100 Teil 430
Kurzschluss nach VDE 0100 Teil 430
Beim Einziehen von Kabeln und Leitungen ist generell darauf zu achten, dass der Mantel bzw. die Isolierung nicht beschädigt wird. Kabel und Leitungen mit beschädigtem Mantel müssen in jedem Fall kostenneutral ausgewechselt werden. Des Weiteren ist bei der Belegung von Kabelkanälen, -trassen und -rinnen der maximale Füllfaktor zu beachten. Die Leitungsführung hat grundsätzlich entsprechend DIN 18015 waagerecht und senkrecht zu erfolgen.
Alle Kabel und Leitungen sind in einer Länge zu verlegen, Muffen und Verbindungskästen sind nur bei Abzweigungen zulässig.
Sämtliche Kabel und Leitungen sind am Anfangs- und Endpunkt mit einer dauerhaften Beschriftung zu versehen aus der die Kabelnummer und die Zielbezeichnung ersichtlich sind.
Verlegeart A: In Rohr, Kanal / Pritsche, Brüstungskanälen, etc.
Die Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt in einem geordneten System, ausgerichtet und mit Kabelbindern versehen. Die Kabel und Leitungen sind ohne Verdrehung und Verdrillung auszurichten und zu verlegen. Sämtliche Schwachstromleitungen sowie Schwachstromkabel innerhalb der Kabel- und Gitterrinnen sind im abgeschotteten Teil zu verlegen. In Brüstungskanälen mit Halteklammern verlegt, geordnetes System, Befestigungsabstand alle 30cm. Achtung: Auf Verlegung auf Gitterrinnen ist ein verminderter Abstand zur Decke (ca. 5cm) mit einzukalkulieren.
Verlegeart B: Auf Putz mit Rohren, Abstands- oder Bügelschellen.
Die Verlegung der Kabel und Leitungen erfolgt in einem geordneten System in Rohren und ab 3 Leitungen/Kabeln in Kabelkanälen. Befestigungsabstand 60cm. Alternativ kann nach Rücksprache mit der Bauleitung die Verlegung mit Abstands- oder Bügelschellen erfolgen.
Verlegeart C: Auf Putz in Zwischendecken und Zwischenwänden
Die Verlegung der Leitungen und Kabel erfolgt einzeln mit PVC-Schellen oder bei Anhäufungen mittels Kabelschlaufen, die Kabel und Leitungen dürfen nicht lose verlegt werden. Befestigungsabstand max. 50cm. Die Koordination mit der Deckenfirma obliegt dem AN. In Zwischenwänden mit Hohlräumen (z.B. GK-Wände) sind die Kabel und Leitungen in einem geordneten System ausgerichtet und mit Kabelbindern versehen zu verlegen. Auf den notwendigen Kantenschutz ist zu achten, der Kantenschutz ist mit einzukalkulieren. Das Gleiche gilt bei Verlegung in z.B. Holzständerwänden.
Verlegeart D: Unter Putz mit Mauerschlitz
Bei sämtlichen Mauerwerkswänden oder ähnlichen Wänden die nachträglich verputzt werden oder sonstige Verkleidungen erhalten, sind die gesamten Kabel und Leitungen in das Mauerwerk einzufräsen bzw. einzuschlitzen. Kabel und Leitungen sind mit Kunststoffschellen zu befestigen, der Einsatz von Hakennägeln ist untersagt. Horizontale Schlitze in tragenden Wänden nur nach Absprache mit Bauleitung. DIN 1053-1 ist zu beachten, das Befestigungsmaterial ist mit einzukalkulieren. Verlegung unter Putz mit Stegleitungen NYIF ist nur nach Absprache mit der Bauleitung zugelassen
Verlegeart E: In Beton
Die Einlegearbeiten haben während der Rohbauherstellung in enger Abstimmung mit dem Rohbauer zu erfolgen. Die erforderlichen Verlegepläne sind vom AN selbst zu erstellen. Es sind grundsätzlich nur Schutzrohre zu verwenden. Verlegung auf der 1. Armierung bzw. in den Wandschalen und ausreichend befestigt. Der AN muss bei der Verlegung sicherstellen, dass mind. 5 cm vom Beton umschlossen sind. Bei Ortbetondecken endet die Verkabelung in Betondecken- bzw. Abzweigdosen. Bei Fertigteildecken werden die Deckenauslässe von der Deckenunterseite gebohrt und mit Deckenhaken versehen. Alle erforderlichen Bohrungen sowie sämtliche Befestigungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Verlegeart F: In bauseitigem Kabelgraben oder Leerrohren
Der Erdgraben, Sandaufschüttung oder Abdecksteine sowie das Verfüllen erfolgt bauseits. Die geordnete Leitungsverlegung im Erdgraben auf der Sandaufschüttung ist zu berücksichtigen. Ein PVC-Kennzeichnungsband ist 40cm unter Erdgleiche zu verlegen. Für den Einzug in ein Erdreich- Leerrohrsystem, sind geeignete Kabeleinzughilfen mit einzukalkulieren.
Kalkulationshinweise-Abrechnung
Die Kabel- und Leitungspreise sind frei Verwendungsart und komplett mit sämtlichem Zubehör fertig verlegt anzubieten. Leihgebühren für Kabeltrommeln und sonstige Frachtgebühren sind im Einheitspreis enthalten, ebenso das Absetzen der Kabel- und Leitungsenden. Alle Materialien des Titels liefern und komplett mit allen Systembedingten Zubehörteilen betriebsfertig montieren.
Angesetzte Kupferpreise gelten für die Dauer der Vertragsbindefrist.
LEITUNGEN UND KABEL NACH VDE
ZUSÄTZLICHE NORMEN ZUSÄTZLICHE NORMEN
Je nach Anlagentyp zu beachtende Normen:
Errichtung von Niederspannungsanlagen
VDE 0100-400 (Schutzmaßnahmen)
VDE 0100-500 (Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel)
Prüfungen (Inbetriebnahme Prüfung) und Dokumentation
VDE 0100-600 (IEC 60364-6)
VDE 0105-100 (EN 50110-1)
VDE 0100 - 700 (Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art)
Anforderungen für Solar-PV Stromversorgungssysteme
VDE 0100-712 (IEC 60634-7-712)
VDE 0126-23 (IEC 62446)
Blitzschutzanlagen
DIN EN 62305-1 VDE 0185-305-1:2011-10 Allgemeine Grundsätze mit Berichtigung 1:2012-03
DIN EN 62305-2 VDE 0185-305-2:2013-02 Risiko-Management
Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-2:2013-02 Blitzgefährdung in Deutschland
Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-2:2013-02 Berechnungshilfe zur Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen
Beiblatt 3 zu DIN EN 62305-2:2013-12 Zusätzliche Informationen zur Anwendung
DIN EN 62305-3 VDE 0185-305-3:2011-10 Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-3:2012-10 Zusätzliche Informationen zur Anwendung
Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-3:2012-10 Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen
Beiblatt 3 zu DIN EN 62305-3:2012-10 Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
Beiblatt 4 zu DIN EN 62305-3:2008-01 Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen
Beiblatt 5 zu DIN EN 62305-3:2014-025 Blitz- u. Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme
DIN EN 62305-4 VDE 0185-305-4:2011-10 Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen
Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-4:2012-10 Verteilung des Blitzstromes
DIN EN 62561-1 VDE 0185-561-1:2017-12 Anforderungen an Verbindungsbauteile
DIN EN 62561-2 VDE 0185-561-2:2019-12 Anforderungen an Leitungen und Erder
DIN EN 62561-3 VDE 0185-561-3:2018-02 Anforderungen an Trennfunkenstrecken
DIN EN 62561-4 VDE 0185-561-4:2018-05 Anforderungen an Leitungshalter
DIN EN 62561-5 VDE 0185-561-5:2018-05 Anforderungen an Revisionskästen und Erderdurchführungen
DIN EN 62561-6 VDE 0185-561-6:2018-10 Anforderungen an Blitzzählern
DIN EN 62561-7 VDE 0185-561-7:2018-10 Anforderungen an Mittel zur Verbesserung der Erdung
DIN V VDE V 0185-600:2008-01 Prüfung der Eignung von beschichteten Metalldächern als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems
ZUSÄTZLICHE NORMEN
01 PV-Anlage Baukörper C
01
PV-Anlage Baukörper C
01.01 PV-Generator
01.01
PV-Generator
01.02 ÜSS und Feuerwehrschalter
01.02
ÜSS und Feuerwehrschalter
01.03 Kabel und Leitungen
01.03
Kabel und Leitungen
01.04 Verlegesysteme
01.04
Verlegesysteme
01.05 Potentialausgleich
01.05
Potentialausgleich
01.06 Einspeisemanagement/ Dokumentation
01.06
Einspeisemanagement/ Dokumentation
01.07 Wartung
01.07
Wartung
02 Übernahme und Berücksichtigung der Anforderungen DGNB
02
Übernahme und Berücksichtigung der Anforderungen DGNB
Übernahme und Berücksichtigung der Anforderungen DGNB Übernahme und Berücksichtigung der Anforderungen DGNB
Anforderungen zur DGNB-Zertifizierung - Ergänzung der Ausschreibungsunterlagen
Es ist geplant den Neubau nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zu zertifizieren. Dies erfordert die Einhaltung von Vorgaben zur Qualität hinsichtlich Umwelt-, sowie ökonomischen- und soziokulturellen Themen.
Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen werden Teil des Bauvertrages und sind im Angebot zu bestätigen. Der Bieter schuldet die Leistungen entsprechend den mit der Bauleitung und dem DGNB-Auditor vereinbarten Anforderungen. Abweichungen von den vereinbarten Qualitäten und Anforderungen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch den Auditor.
Die erforderlichen Dokumente für die Zertifizierung sind termingerecht zur Freigabe vorzulegen.
Der Bieter erklärt seine Mitwirkung an der Einhaltung der beschriebenen Ziele - gemäß Anlage "DGNB" und die entsprechende Information an die eigene Bauleitung/Bauüberwachung zur Einhaltung der Anforderung. Der Bieter erklärt, ausschließlich die durch den DGNB-Auditor freigegebenen Materialien zu verwenden.
Hiermit bestätigen wir, die Kenntnis der Anforderungen und deren Berücksichtigung in unserem Angebot:
Ort, Datum
Unterschrift des Bieters
Übernahme und Berücksichtigung der Anforderungen DGNB
02.01 DGNB
02.01
DGNB