Außenanlage
Mayen_Tecnokarton_Pulpergebäude
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13 Außenanlagen
13
Außenanlagen
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an ders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Grupp e folgende Regelungen: Begriffe: Im Folgenden ist unter Gesteinskörnungen natürliches, r ecyceltes oder industriell hergestelltes Material zu ve rstehen. Entsorgen: Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen. 1. Normen Es gelten die Richtlinien und Vorschriften für den Stra ßenbau lt. RVS, bzw. die entsprechenden ZTV und DIN-Nor men. 2. Einzukalkulierende Leistungen Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistun gen gemäß den Normen) in die Einheitspreise einkalkulie rt: - eine Gefällsausbildung bis 5 Prozent; - alle Maßnahmen zum Schutz der Einbauten, Randeinfassu ngen, Wänden gegen Verschmutzung; - alle Erschwernisse (z.B. Zuschnitte) beim Herstellen von Anschlussflächen, Aussparungen, Zwickel und dergleichen. 3. Verrechnungsbreite Bei Frostschutzschichten, Tragschichten (ausgenommen bi tuminöse Tragschichten) und dergleichen, die nach m2 au sgeschrieben sind, gilt bei trapezförmigem Querschnitt die mittlere Breite als Verrechnungsbreite. 4. Grate, Ichsen, Dicken Das Ausbilden der Grate und Ichsen wird nicht gesondert verrechnet. Bei allen Schichten gelten die Dickenangaben für den ve rdichteten Zustand. 5. Erdarbeiten Für die Durchführung von Erdarbeiten, wie offene Abträg e, Aushübe für Rohrgräben und Schächte, Hinterfüllungen , Abtransporte usw. sind die Bedingungen und Leistungsp ostionen im Gewerk "Erdarbeiten" bzw. im Gewerk "Aufsch ließung, Infrastruktur" maßgeblich und werden auch dort abgerechnet. Insbesondere die Entsorgungsmaßnahmen sin d in der Obergruppe für "Erdarbeiten" zu finden. 6. Frostschutzschichte Das für die Frostschutzschichte zur Verwendung gelangen de Material muß frostsicher und sandarm sein und darf e in Größtkorn von 150 mm nicht überschreiten. Das Material ist anzutransportieren, profilgemäß in Lag en einzubauen und durch entsprechende Verdichtungsgerät e so zu verdichten, dass keinerlei Setzungen mehr zu er warten sind. Die Schütthöhen sind den Verdichtungsgeräten anzupassen . Auf vorhandene Kabel, Rohre etc. ist dabei Rücksicht zu nehmen. Die Rohplanie der fertigen Frostschutzschichte muß der vorgeschriebenen Genauigkeit entsprechen. 7. Bituminierte Kiestragschicht / Deckschichte Die Abweichung der Ebenflächigkeit darf 1 cm auf 4 m La ttenlänge nicht überschreiten. Der Wasserablauf muß an jeder Stelle gewährleistet sein. Der Anschluß an bestehende Beläge ist durch geradlinige s Schneiden derselben herzustellen. Diese Kosten werden gesondert vergütet. Zur Verrechnung gelangt bei projektmäßigen Straßen- und Gehsteigbelägen die Fläche aus Länge, gemessen in der Straßenachse und der Breite von Rand zu Rand, höchstens aber die vorgeschriebene Breite. Bei allen übrigen Arb eiten ist das tatsächliche Ausmaß maßgebend. 8. Porenverschluss Der Porenverschluß muss unter Verwendung von 3 kg/m2 mi t 4,5 % Bitumen im Heißverfahren umhülltem Edelsplitt 1 -3 mm auf die noch warme Trag- bzw. Deck schicht aufgeb racht werden. 9. Mehr- oder Minderdicken bituminöser Tragschichten Mehr- oder Minderdicken, die über den in der Norm genan nten Toleranzwerten liegen, sind einvernehmlich festzul egen und werden aliquot zum jeweiligen Einheitspreis ab gerechnet. Berechnungsbasis ist die angebotene Nenndick e. 10. Bituminöse Tragschichten, Randeinfassungen Beim Anschluss an bestehende Randeinfassungen muss das Verdichten besonders sorgfältig erfolgen. Beim Fehlen v on Randeinfassungen wird ein stetiger Verlauf des Rande s sichergestellt. 11. Randsteine aus Naturstein Zur Verwendung darf nur wetterbeständiger Naturstein ge langen. Die rohbehauenen Randsteine müssen so bearbeitet sein, dass sie eine saubere Schnurkante, eine gleichbleibende Kopfbreite und zwei zueinander senkrechte ebenflächige Sichtflächen aufweisen. Die Randsteine stehen 15 cm üb er die fertige Fahrbahn, sofern nicht ein anderes Maß f estgelegt wird. Sie sind in ein Betonbett von 15 cm Stä rke zu verlegen. Seitlich ist der Beton auf der Fahrbah nseite bis 10 cm unter Belagsoberkante mit einer Stärke von 10 cm hochzuziehen und außerhalb der Fahrbahn 10 c m stark und 15 cm hoch mit Abschrägung auszuführen. Die Stoßstellen sind mit Zementmörtel zu verbinden. Die Steinlänge muss mindestens 60 cm betragen. 12. Pflastersteine Betonpflaster als Standardware, der AG trifft die Auswa hl nach Vorlage der Kollektion vom AN.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
13.03 Unterbauplanum
13.03
Unterbauplanum
13.12 Ungebundene untere Tragschichten
13.12
Ungebundene untere Tragschichten
13.13 Ungebundene obere Tragschichten
13.13
Ungebundene obere Tragschichten
13.20 Asphaltbetontragschichten - Bituminöse T
13.20
Asphaltbetontragschichten - Bituminöse T
13.30 Asphaltbetondeckschichten
13.30
Asphaltbetondeckschichten