To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
13 Außenanlagen
13
Außenanlagen
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
ders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Grupp
e folgende Regelungen:
Begriffe:
Im Folgenden ist unter Gesteinskörnungen natürliches, r
ecyceltes oder industriell hergestelltes Material zu ve
rstehen.
Entsorgen:
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das Laden,
Abtransportieren sowie das Verwerten, Deponieren oder
Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen.
1. Normen
Es gelten die Richtlinien und Vorschriften für den Stra
ßenbau lt. RVS, bzw. die entsprechenden ZTV und DIN-Nor
men.
2. Einzukalkulierende Leistungen
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistun
gen gemäß den Normen) in die Einheitspreise einkalkulie
rt:
- eine Gefällsausbildung bis 5 Prozent;
- alle Maßnahmen zum Schutz der Einbauten, Randeinfassu
ngen, Wänden gegen
Verschmutzung;
- alle Erschwernisse (z.B. Zuschnitte) beim Herstellen
von Anschlussflächen,
Aussparungen, Zwickel und dergleichen.
3. Verrechnungsbreite
Bei Frostschutzschichten, Tragschichten (ausgenommen bi
tuminöse Tragschichten) und dergleichen, die nach m2 au
sgeschrieben sind, gilt bei trapezförmigem Querschnitt
die mittlere Breite als Verrechnungsbreite.
4. Grate, Ichsen, Dicken
Das Ausbilden der Grate und Ichsen wird nicht gesondert
verrechnet.
Bei allen Schichten gelten die Dickenangaben für den ve
rdichteten Zustand.
5. Erdarbeiten
Für die Durchführung von Erdarbeiten, wie offene Abträg
e, Aushübe für Rohrgräben und Schächte, Hinterfüllungen
, Abtransporte usw. sind die Bedingungen und Leistungsp
ostionen im Gewerk "Erdarbeiten" bzw. im Gewerk "Aufsch
ließung, Infrastruktur" maßgeblich und werden auch dort
abgerechnet. Insbesondere die Entsorgungsmaßnahmen sin
d in der Obergruppe für "Erdarbeiten" zu finden.
6. Frostschutzschichte
Das für die Frostschutzschichte zur Verwendung gelangen
de Material muß frostsicher und sandarm sein und darf e
in Größtkorn von 150 mm nicht überschreiten.
Das Material ist anzutransportieren, profilgemäß in Lag
en einzubauen und durch entsprechende Verdichtungsgerät
e so zu verdichten, dass keinerlei Setzungen mehr zu er
warten sind.
Die Schütthöhen sind den Verdichtungsgeräten anzupassen
.
Auf vorhandene Kabel, Rohre etc. ist dabei Rücksicht zu
nehmen.
Die Rohplanie der fertigen Frostschutzschichte muß der
vorgeschriebenen Genauigkeit entsprechen.
7. Bituminierte Kiestragschicht / Deckschichte
Die Abweichung der Ebenflächigkeit darf 1 cm auf 4 m La
ttenlänge nicht überschreiten. Der Wasserablauf muß an
jeder Stelle gewährleistet sein.
Der Anschluß an bestehende Beläge ist durch geradlinige
s Schneiden derselben herzustellen. Diese Kosten werden
gesondert vergütet.
Zur Verrechnung gelangt bei projektmäßigen Straßen- und
Gehsteigbelägen die Fläche aus Länge, gemessen in der
Straßenachse und der Breite von Rand zu Rand, höchstens
aber die vorgeschriebene Breite. Bei allen übrigen Arb
eiten ist das tatsächliche Ausmaß maßgebend.
8. Porenverschluss
Der Porenverschluß muss unter Verwendung von 3 kg/m2 mi
t 4,5 % Bitumen im Heißverfahren umhülltem Edelsplitt 1
-3 mm auf die noch warme Trag- bzw. Deck schicht aufgeb
racht werden.
9. Mehr- oder Minderdicken bituminöser Tragschichten
Mehr- oder Minderdicken, die über den in der Norm genan
nten Toleranzwerten liegen, sind einvernehmlich festzul
egen und werden aliquot zum jeweiligen Einheitspreis ab
gerechnet. Berechnungsbasis ist die angebotene Nenndick
e.
10. Bituminöse Tragschichten, Randeinfassungen
Beim Anschluss an bestehende Randeinfassungen muss das
Verdichten besonders sorgfältig erfolgen. Beim Fehlen v
on Randeinfassungen wird ein stetiger Verlauf des Rande
s sichergestellt.
11. Randsteine aus Naturstein
Zur Verwendung darf nur wetterbeständiger Naturstein ge
langen.
Die rohbehauenen Randsteine müssen so bearbeitet sein,
dass sie eine saubere Schnurkante, eine gleichbleibende
Kopfbreite und zwei zueinander senkrechte ebenflächige
Sichtflächen aufweisen. Die Randsteine stehen 15 cm üb
er die fertige Fahrbahn, sofern nicht ein anderes Maß f
estgelegt wird. Sie sind in ein Betonbett von 15 cm Stä
rke zu verlegen. Seitlich ist der Beton auf der Fahrbah
nseite bis 10 cm unter Belagsoberkante mit einer Stärke
von 10 cm hochzuziehen und außerhalb der Fahrbahn 10 c
m stark und 15 cm hoch mit Abschrägung auszuführen. Die
Stoßstellen sind mit Zementmörtel zu verbinden.
Die Steinlänge muss mindestens 60 cm betragen.
12. Pflastersteine
Betonpflaster als Standardware, der AG trifft die Auswa
hl nach Vorlage der Kollektion vom AN.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht an
13.03 Unterbauplanum
13.03
Unterbauplanum
13.12 Ungebundene untere Tragschichten
13.12
Ungebundene untere Tragschichten
13.13 Ungebundene obere Tragschichten
13.13
Ungebundene obere Tragschichten
13.20 Asphaltbetontragschichten - Bituminöse T
13.20
Asphaltbetontragschichten - Bituminöse T
13.30 Asphaltbetondeckschichten
13.30
Asphaltbetondeckschichten