Viersen - Parkplatzumbau, Verbreiterung der Stellplatzflächen, Neuverlegung der Pflastersteine
Viersen - Parkplatzumbau
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Vorbemerkungen Baustellenkenntnis Die Baustelle ist vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu besichtigen. Der Bieter hat sich eigenverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse, Zufahrtsmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen, Lagerflächen, Baustellenerschwernisse sowie sonstige die Preisbildung beeinflussende Umstände zu informieren. Die aus den örtlichen Gegebenheiten erkennbaren Erschwernisse und Behinderungen sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Nachforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis oder nicht erfolgter Baustellenbesichtigung werden nicht anerkannt, soweit die betreffenden Umstände bei einer Besichtigung erkennbar gewesen wären. Eine gesonderte Vergütung für hieraus resultierende Aufwendungen erfolgt nicht. Nebenleistungen Folgende Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist, in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren: 1. Koordinierung und Abstimmung Eigenständige, laufende Abstimmungen mit Versorgungsunternehmen hinsichtlich Rohrverlegung und Leitungsmontage, soweit diese Leistungen in Eigenregie der Versorgungsträger erfolgen. Eigenständige Abstimmungen mit allen Bauherrn und im Baufeld tätigen Dritten (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie beauftragte Firmen). Koordination mit gleichzeitig tätigen Auftragnehmern. 2. Baustelleneinrichtung und Geräte Gestellung, Vorhaltung, An- und Abtransport sämtlicher Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Baustoffe. Zwischenlagerungen und Zwischentransporte. Beschaffung von Lager- und Arbeitsflächen außerhalb des Baufeldes. Beschaffung von Wasser-, Gas- und Stromanschlüssen sowie Anschlüssen an Entsorgungsleitungen einschließlich erforderlicher Genehmigungen. 3. Verkehr, Reinigung und Unterhaltung Sauberhalten der durch Baustellenverkehr verschmutzten öffentlichen Verkehrsflächen. Schneeberäumung und Streupflicht im Baustellenbereich. Regelmäßige Beseitigung von Verschmutzungen. Ständige Gewährleistung der Erreichbarkeit aller angrenzenden Grundstücke, Geschäfte, Gewerbebetriebe sowie für Notdienste und Versorgungsfahrzeuge. 4. Genehmigungen und Leitungsschutz Einholen von Schachtscheinen, Leitungsauskünften und Sondernutzungserlaubnissen. Rechtzeitiges Beantragen und Einholen erforderlicher behördlicher Genehmigungen, soweit sie die Bauausführung betreffen. Unterrichtung über die Lage vorhandener Leitungen und Benachrichtigung der Versorgungsträger bei Beschädigungen. Schutz und Sicherung vorhandener Leitungen im Zuge der Bauausführung. 5. Vermessung und Sicherung Sichern der übergebenen Geländepunkte und Achsen einschließlich erforderlicher Kontrollvermessungen. 6. Witterung und Bauunterbrechungen Winter- und witterungsbedingtes Einstellen und Wiederaufnehmen der Arbeiten im Rahmen der vorgesehenen Bauzeit. Winter- und Witterungszuschläge unter Berücksichtigung des jahreszeitlich zu erwartenden Wetters. Vom Auftragnehmer zu vertretende Stillstandzeiten und Unterbrechungen im Maschinen- und Geräteeinsatz. 7. Umwelt- und Gewässerschutz Maßnahmen zur Verhinderung von Abschwemmungen von Bodenmaterial und zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen. Sicherstellung, dass sich die Bauausführung nicht nachteilig auf vorhandene Vorfluter auswirkt. Wiederanschluss unterbrochener Gräben und Dräne sowie schadlose Ableitung von Oberflächen- und Sickerwasser. 8. Abfall und Wiederherstellung Strikte Trennung der anfallenden Abfälle. Abfuhr des vom Auftragnehmer verursachten Bauschutts. Wiederherstellung der vom Auftragnehmer benutzten Wege, Straßen und Lagerflächen in den vorgefundenen Zustand. 9. Allgemeine Verpflichtungen Einhaltung aller gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften. Einhaltung der StVO, der RSA sowie der Baustellenverordnung. LAGA (bis einschl. Z 1.2) Bei allen Erd-, Abbrucharbeiten und dgl., bei denen Material zur Entsorgung anfällt, ist die Entsorgung einschl. Kippgebühren bis einschl. Z 1.2 nach der aktuell gültigen LAGA -TR Boden bzw. -TR Bauschutt sowie vergleichbare W-Werte in die Einheitspreise einzurechnen. Mantelverordnung 01.08.2023 Hinsichtlich der Verwertung und Entsorgung anfallender mineralischer Abfälle sind die zum Zeitpunkt der Bauausführung gültigen gesetzlichen und behördlichen Regelwerke, insbesondere die Mantelverordnung einschließlich Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Deponieverordnung (DepV) sowie einschlägige Länderregelungen, zu beachten. Eine abfalltechnische Untersuchung bzw. chemische Deklaration des anfallenden Materials liegt derzeit nicht vor. Der Auftragnehmer hat anfallende Stoffe getrennt nach Materialarten aufzunehmen, zwischenzulagern und entsprechend den geltenden Vorschriften zu verwerten bzw. zu entsorgen. Erforderliche Beprobungen, Deklarationsanalysen und Nachweise zur Verwertung bzw. Entsorgung werden gesondert auf Anweisung des Auftraggebers durchgeführt bzw. beauftragt. Die Entsorgung ist ausschließlich über hierfür zugelassene und zertifizierte Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlagen vorzunehmen. Bodenklassen nach DIN 18300 - 2012 Die Einstufung der zu lösenden Bodenarten erfolgt wie bisher üblich in Boden- und Felsklassen nach DIN 18 300, Ausgabe Sept. 2012 und nicht nach Homogenbereichen gem. DIN 18 300, Ausgabe Aug. 2015. Damit sind die Leistungen für jeden Bieter eindeutig beschrieben und kalkulierbar. Dies ist dem Sachverhalt geschuldet, dass zum Vorhaben kein Baugrundgutachten mit Ermittlung von Homogenbereichen gem. DIN 18 300, Ausgabe Aug. 2015 vorliegt.
Vorbemerkungen
01 Titel 1. Baustelleneinrichtung
01
Titel 1. Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelle einrichten Geräte, Werkzeuge und sonstige für die Ausführung erforderliche Betriebsmittel zur Baustelle bringen, bereitstellen und betriebsfertig aufstellen. Baustelleneinrichtungen wie Lagerplätze, Zufahrten, Platzbefestigungen sowie erforderliche feste Anlagen herstellen. Baustellenversorgung (Strom, Wasser, Telekommunikation) sowie Entsorgungseinrichtungen, soweit erforderlich, einrichten. Flächen für die Baustelleneinrichtung sind durch den Auftragnehmer zu beschaffen. Erforderliche Oberbodenarbeiten und Beseitigung von Aufwuchs für die Baustelleneinrichtung ausführen. Alle zur Erschließung und Befahrbarmachung der Baustelle notwendigen Maßnahmen sind in den Einheitspreisen enthalten, soweit im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erfasst. Das Sichern der übergebenen Vermessungspunkte ist Bestandteil der Leistung. Genehmigungen und erforderliche behördliche Erlaubnisse sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig einzuholen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
01.__.0010
Baustelle einrichten
1.00
Psch
01.__.0020 Baustelle vorhalten Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen etc. der Position "Baustelle einrichten" einschl. Mieten, Pacht, Gebühren (auch für die Inanspruchnahme fremder Flächen) und allen Nebenkosten über die gesamte Bauzeit.
01.__.0020
Baustelle vorhalten
1.00
Psch
01.__.0030 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte/beeinträchtigte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen beseitigen.
01.__.0030
Baustelle räumen
1.00
Psch
01.__.0040 Zulage Aufrechterhaltung Geschäftsbetrieb Fachmarktzentrum Das anliegende Fachmarktzentrum bleibt während der gesamten Bauzeit in Betrieb. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an Bauablauf, Baustellenlogistik, Abschnittsbildung sowie die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit der einzelnen Nutzungen. Die Bauleistungen sind abschnittsweise und unter laufendem Kunden- und Anlieferverkehr auszuführen. Einschränkungen der Zugänglichkeit sind auf das technisch notwendige Mindestmaß zu beschränken. Pflaster- und Asphaltarbeiten sind entsprechend dem Bauablauf abschnittsweise durchzuführen. Asphaltarbeiten können zur Minimierung betrieblicher Einschränkungen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten bzw. an Wochenenden ausgeführt werden. Mit dieser Zulage werden die aus dem laufenden Betrieb des Fachmarktzentrums resultierenden, bei Angebotsabgabe erkennbaren Erschwernisse und Mehraufwendungen abgegolten.
01.__.0040
Zulage Aufrechterhaltung Geschäftsbetrieb Fachmarktzentrum
1.00
Psch
02 Titel 2. Verkehrssicherung
02
Titel 2. Verkehrssicherung
02.__.0010 Verkehrsrechtliche AO einholen (§ 45 StVO / RSA 21) Der Unternehmer trägt die volle Verantwortung für die Verkehrssicherungsmaßnahmen und für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Der AN hat ständig für die fachgerechte Verkehrssicherung zu sorgen. Verkehrsrechtliche Anordnung einholen (§ 45 StVO / RSA 21). Für alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum sowie für Arbeiten mit Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsflächen ist durch den Auftragnehmer rechtzeitig vor Baubeginn eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Der Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Arbeiten einzureichen, sofern durch die zuständige Behörde keine abweichende Frist gefordert wird. Die Antragstellung hat unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bauabschnitte, Bauphasen, Zufahrtsregelungen, Fußgängerführungen sowie der Aufrechterhaltung des Betriebs des Fachmarktzentrums zu erfolgen. Grundlage der Antragstellung sind vom Auftragnehmer zu erstellende Verkehrszeichen- und Verkehrsführungspläne. Diese sind vor Einreichung mit dem Auftraggeber abzustimmen und anschließend der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorzulegen. Dem Antrag ist ein Bauablaufplan bzw. eine Darstellung der vorgesehenen Bauabschnitte beizufügen, soweit dies von der zuständigen Behörde gefordert wird. In die Einheitspreise einzurechnen sind insbesondere: - Erstellung farbiger Verkehrszeichen- und Verkehrsführungspläne, - Antragstellung und Abstimmung mit der zuständigen Behörde, - anfallende Gebühren der verkehrsrechtlichen Anordnung, - erforderliche Aktualisierungen und Ergänzungen infolge Bauablauf oder Bauphasen, - Teilnahme an erforderlichen Ortsterminen, Abstimmungen und Abnahmen, - ggf. erforderliche Veröffentlichungen oder Mitteilungen nach Vorgabe der zuständigen Behörde.
02.__.0010
Verkehrsrechtliche AO einholen (§ 45 StVO / RSA 21)
1.00
Psch
02.__.0020 Verkehrssicherung Baubereich Verkehrssicherung der Baustelle gemäß StVO, RSA 21 sowie den Vorgaben der zuständigen Straßenverkehrsbehörde herstellen, vorhalten, unterhalten, an den Bauablauf anpassen und nach Beendigung der Arbeiten vollständig zurückbauen. Die Verkehrssicherung ist unter Aufrechterhaltung des Anlieger-, Kunden- und Lieferverkehrs abschnittsweise auszuführen. Die Zugänglichkeit des Fachmarktzentrums sowie angrenzender Nutzungen ist während der Bauzeit weitestgehend aufrechtzuerhalten. Sämtliche erforderlichen Verkehrszeichen, Absperreinrichtungen, Warnleuchten, Beleuchtungen, Sicherungseinrichtungen sowie sonstige Verkehrssicherungsmittel sind zu liefern, betriebsfertig aufzustellen, vorzuhalten, regelmäßig zu kontrollieren, zu warten und erforderlichenfalls dem Bauablauf entsprechend umzusetzen. Die Kontrolle und Unterhaltung der Verkehrssicherung hat gemäß ZTV-SA in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen. Beschädigte, verschmutzte oder fehlende Verkehrssicherungseinrichtungen sind unverzüglich zu ersetzen. Einschließlich aller erforderlichen Leistungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit während der gesamten Bauzeit. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Die verkehrsrechtliche Anordnung wird gesondert vergütet.
02.__.0020
Verkehrssicherung Baubereich
1.00
Psch
02.__.0030 Instandhaltung Verkehrsflächen Laufende verkehrssichere Instandhaltung aller betroffenen Verkehrsflächen einschl. Nebenstraßen, Grundstueckszufahrten, Nebenflaechen und dgl. waehrend der gesamten Bauzeit im gesamten Baubereich nach den Regelungen der ZTV-SA, RSA und STVO. Z.B. Herstellen von provisorischen Grundstueckszufahrten, Hauseingaengen, Ueberfahrten, Rampen aus Frostschutzmaterial oder sonstigen geeigneten Materialien, von befahrbaren Bruecken etc. einschl. aller Nebenarbeiten und Erdarbeiten. Entfernen aller Provisorien. Ausgangszustand wiederherstellen. Material bleibt Eigentum des AN und ist nach Abschluss der Bauarbeiten zu beseitigen.
02.__.0030
Instandhaltung Verkehrsflächen
1.00
Psch
02.__.0040 Reinigung Verkehrswege Reinigung des Baubereiches sowie aller angrenzenden bzw. benutzten öffentlichen Verkehrswege. Für die gesamte Maßnahme und für alle Leistungen des Leistungsverzeichnisses. Alle an die Baustelle angrenzenden und benutzten öffentlichen Verkehrswege wie Straßen Gehwege, Parkplätze sowie private Flächen sind ständig von Verschmutzungen frei zu halten. Die Verkehrssicherheit ist ständig zu gewährleisten. Hierzu sind geeignete Geräte und Arbeitnehmer vorzuhalten. Reinigung der öff. Verkehrswege mindestens 3 x je Arbeitswoche (stets freitags), bei Bedarf täglich. Bei Bedarf Bewässerung zur Vermeidung von Staubentwicklungen. Für die gesamte Bauzeit.
02.__.0040
Reinigung Verkehrswege
1.00
Psch
02.__.0050 Verkehrsschild für Umleit.-/Baustellenbeschildung Verkehrszeichen Ergänzende Vorbemerkungen Die aufzustellenden Verkehrszeichen werden jeweils nur 1 x entspr. dem im Beschilderungsplan bzw. in der verkehrsrechtlichen Anordnung ausgewiesenen Standort vergütet unabhängig davon, ob sie bauzeitlich verschoben, versetzt oder an anderen Standorten aufgestellt werden müssen. Verkehrsschild für Baustellen- bzw. Umleitungsbeschilderung liefern, aufstellen, vorhalten, unterhalten, entsprechend Bauablauf umsetzen und wieder beseitigen. Verkehrsschild gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung der Verkehrsbehörde bzw. gemäß genehmigtem Beschilderungsplan einschl. Aufstelleinrichtung, Rohrpfosten, standsicherer Befestigung und dgl. liefern und aufstellen, ständig unterhalten, während der gesamten Bauzeit gemäß Erfordernis bzw. gemäß Angabe der Verkehrsbehörde abbauen, umsetzen und neu aufstellen. Bei Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl während der Bauzeit und event. Ruhezeiten muss sofort kostenloser Ersatz geliefert werden. Beeinträchtigte Flächen gemäß Ausgangszustand wiederherstellen. Verkehrsschild und sonstiges Material bleibt Eigentum des AN und ist nach Abschluss der Arbeiten zu beseitigen. 01) Verkehrszeichen rund, rechteckig bzw. dreieckig gemäß StVO. Schildgröße bis 1,00 m2. Mind. Verkehrszeichengröße 2.
02.__.0050
Verkehrsschild für Umleit.-/Baustellenbeschildung
18.00
St
02.__.0060 Leitbake Größe 1000x250 mm m. Blinklicht aufstellen Absperrgerät oder Warneinrichtung gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung der Verkehrsbehörde aufstellen, ggf. umsetzen, für die gesamte Bauzeit vorhalten, warten und abbauen. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 01) Leitbake (Zeichen 605) gemäß StVO Rechteckig, Größe 1000x250 mm beidseitig. Mit Aufstellvorrichtung. Mit retroreflektierender Folie der Bauart Typ 1. Mit 1 Richtstrahler zweiseitig, Blinklicht. Energieversorgung nach Wahl des AN.
02.__.0060
Leitbake Größe 1000x250 mm m. Blinklicht aufstellen
4.00
St
02.__.0070 Leitbake ohne Licht wie vor, jedoch 02) Leitbake (Zeichen 605) gemäß StVO Rechteckig, Größe 1000x250 mm beidseitig. mit Aufstellvorrichtung. Ohne Licht.
02.__.0070
Leitbake ohne Licht
4.00
St
02.__.0080 Absperrschranke ohne Licht wie vor, jedoch Absperrgerät oder Warneinrichtung gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung der Verkehrsbehörde aufstellen, ggf. mehrfach umsetzen, für die gesamte Bauzeit vorhalten, warten und abbauen. Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen durchführen. 05) Absperrschranke Größe 250x2000 mm mit Aufstellvorrichtung. Ohne Licht.
02.__.0080
Absperrschranke ohne Licht
4.00
St
02.__.0090 Geschl. Bauzaun aufb./vorh./abbauen Bauzaun / Mobile Absturzsicherung Geschlossenen Bauzaun einschl. der erforderlichen Tore standsicher aufstellen. Bauzaun für die Dauer der Bauarbeiten vorhalten, im Baustellenbereich umsetzen, transportieren, ggf. lagern, später wieder abbauen und entfernen, einschl. Straßen-/Wegewiederherstellung. Fertigrahmen mit Maschendrahtbespannung. Zaunhöhe über Gelände: 2,00 - 2,50 m. Fußstütze = Betonfertigteil bzw. nach Wahl des AN. Zwischenzeitliches Öffnen, Lagern und Schließen des Zaunes aus technologischen Gründen sowie Erschwernisse durch Fußgängerüberführungen, Fahrzeugbrücken und dgl. werden nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreis einzurechnen. 70 v.H. des Preises werden nach Aufstellung, der Rest nach Entfernen des Bauzaunes verguetet. Bauzaunfelder kraftschlüssig und vandalismussicher verbinden nach Wahl des AN. Abgerechnet wird lfm mit Bauzaun gesicherte(r) Baugrube / Baubereich.
02.__.0090
Geschl. Bauzaun aufb./vorh./abbauen
150.00
m
02.__.0100 Mobile Absturzsicherung für Fußgänger aufb./vorh./abbauen Mobile Absturzsicherung für Fußgänger mit rot-weißen Schranken und Warnleuchten (Abstand der Warnleuchten max. 10 m, gelbe Warnleuchten mit Rundumlicht, Energieversorgung nach Wahl des AN) gemäß RSA und ZTV-SA nach Angaben des AG standsicher herstellen, während der Bauzeit im Baustellenbereich umsetzen, transportieren, ggf. lagern, später wieder abbauen und entfernen, einschl. Straßen-/Wegewiederherstellung. Hoehe ueber Gelaende >=1,0 m. Absturzsicherung bestehend aus beweglichen Rahmenkonstruktion von nicht mehr als 2 m in der Länge und Breite mit mindestens 1 m Höhe. 70 v.H. des Preises werden nach Aufstellung, der Rest nach Entfernen des Bauzaunes verguetet. Abgerechnet wird lfm mit Absturzsicherung gesicherte(r) Baugrube / Baubereich / Fußgängerweg. Achtung: Wo Bauzaun aufgestellt und vergütet wurde kann diese Leistung nicht nochmals in Ansatz gebracht werden und umgekehrt.
02.__.0100
Mobile Absturzsicherung für Fußgänger aufb./vorh./abbauen
90.00
m
03 Titel 3. Baubegleitung, techn. Bearbeitung
03
Titel 3. Baubegleitung, techn. Bearbeitung
03.__.0010 Fotodokumentation, Baubereich Zustandsdokumentation der im Einflussbereich der Baumaßnahme liegenden baulichen Anlagen und Verkehrsflächen vor Beginn der Bauarbeiten. Der Zustand ist durch eine Fotodokumentation (farbig, digital) zu erfassen; vorhandene Schäden sind gesondert zu dokumentieren. Die Dokumentation umfasst insbesondere angrenzende Gebäude, Nebenanlagen, Grundstücksbefestigungen, Einfriedungen, Verkehrsflächen sowie sonstige bauliche Anlagen im Baubereich. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber vor Baubeginn in digitaler Form sowie einmal in Papierform zu übergeben und den Projektbeteiligten zugänglich zu machen. Zu dokumentieren sind insbesondere angrenzende private Nebenflächen (z. B. Garagen, Garagenhöfe, Zufahrten und angrenzende Grundstücke).
03.__.0010
Fotodokumentation, Baubereich
1.00
Psch
03.__.0020 Schlussvermessung / Bestandsplan Schlußvermessung nach ZTV-Verm durchführen und danach einen Bestandsplan mit unmittelbar angrenzender Bebauung herstellen. Die Vermessungsarbeiten sind gemäß ZTV-ING einem zugelassenen Vermessungsingenieur zu übertragen. Höhenbezugssystem DHHN2016 Lagesystem: ETRS89 Dokumentation aller hergestellten baulichen Anlagen. Verwendung der Grundlagen der Entwurfsvermessung. Dokumentation aller Kanal-, Straßen- und Gehwegbauarbeiten einschl. Straßenentwässerung und Maßnahmen im unterirdischen Bauraum (z.B. Anschlussleitungen, Drainageleitungen ...), aller hergestellten baulichen Anlagen einschl. Leitungsumverlegungen anderer Ver- und Entsorgungsleitungen im Zuge Baufeldfreimachung etc. Dokumentation in Lage- und Höhe. Die Dokumentation ist 2-fach als Farbplot (Lage- und Höhenplan im Maßstab 1:250) auf Papier und einfach auf Datenträger zu übergeben (DXF- bzw. DWG-Format zzgl. Punktdatenbank im ASCII-Format sowie PDF-Datei). Gesamter Baubereich.
03.__.0020
Schlussvermessung / Bestandsplan
1.00
Psch
03.__.0030 Abnahmedokumentation erstellen Erstellung der Abnahmedokumentation für Zwischenübernahmen bzw. -abnahmen nach VOB/B § 4, Nr. 10 und für Gesamtabnahme. Für alle Leistungen VOB/B § 12 erfordert alle baurelevanten Dokumente, insbesondere: - Lagepläne, Längsschnitte und Querschnitte - Abnahmeprotokolle über die Rückgabe zeitweilig genutzter Flächen mit den Flurstückseigentümern bzw. berechtigten Nutzern oder Rechtsträgern (z.B. Privat/Bauamt/Landwirtschaft/LASuV/Kommunen) - Freistellungsbescheinigungen - Abnahmeprotokolle - Lieferantenverzeichnis / Lieferscheine nach Anforderungen für alle gelieferten und einbauten Stoffe und Materialien - Materialnachweise - Baugrundabnahmen - statische Berechnungen - Verzeichnis aller am Bau beteiligten Firmen mit zugeordneten Leistungsbereichen - Bautagebuch - Photo Bautafel - Beweissicherung - Verdichtungsnachweise - Druckproben - Abnahme Baugrund - Protokolle SIGEKO Übergabe der Dokumentation digital.
03.__.0030
Abnahmedokumentation erstellen
1.00
Psch
04 Titel 4. Umwelttechnische Baubegleitung
04
Titel 4. Umwelttechnische Baubegleitung
04.__.0010 Probenahmen umwelt- und abfalltechnische Untersuchungen Feldarbeiten - umwelt- und abfalltechnische Untersuchungen (Baugrunderkundung, Probenahme von Boden, Bausubstanz, örtliche Vermessung) für die Vorbereitung der Entsorgung (in Abhängigkeit vom Entsorgungspfad gemäß den Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Anhang 1; der aktuell gültigen Mantelverordnung, der LAGA-Mitteilung 20; der LAGA-Mitteilung 32 und/oder der Deponieverordnung, Anhang 4). Probenahme im Beisein des AG bzw. der Bauleitung.
04.__.0010
Probenahmen umwelt- und abfalltechnische Untersuchungen
2.00
St
04.__.0020 Chemische Beschaffenheit (LAGA TR Boden) Chemische Beschaffenheit Deklarationsanalyse nach LAGA TR Boden 2004 im Feststoff und im Eluat. Einschl. Probenahme, Laboruntersuchungen und Nebenleistungen. Bis zu 3 Probenahmen je Mischprobe. Untersuchungsumfang nach LAGA Mitteilung 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen", ergänzt um landesspezifisch verbindliche Parameter. Ergebnisbericht an den AG 2-fach sowie 1-fach digital (PDF- oder Word-Format) übergeben.
04.__.0020
Chemische Beschaffenheit (LAGA TR Boden)
1.00
St
04.__.0030 Deklarationsanalyse ErsatzbaustoffV ab 01.08.2023 Chemische Beschaffenheit. Deklarationsanalyse nach Ersatzbaustoffverordnung ab Stichtag 01.08.2023. Deklarationsanalyse nach Ersatzbaustoffverordnung Anlage 1, Tabelle 3 einschl. Einstufung in BM-, BM-F- und BG-F- Klassen mit Angabe der Einsatz-/Verwertungsmöglichkeiten. Die Herstellung des Eluats hat im Schüttelversuch nach DIN 19529 (2015) zu erfolgen. Einschl. Probenahme, Laboruntersuchungen und Nebenleistungen. Bis zu 3 Probenahmen je Mischprobe. Analytikleistungen - Analytik von Aushub zum Nachweis der Schadstoffbelastung. Auswertung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Festlegung der erforderlichen Deponieklasse. Ergebnisbericht an den AG 2-fach sowie 1-fach digital (PDF- oder Word-Format) übergeben
04.__.0030
Deklarationsanalyse ErsatzbaustoffV ab 01.08.2023
1.00
St
04.__.0040 Verwertungs- und Entsorgungskonzept Erstellung Verwertungs- und Entsorgungskonzept für Aushubmaterialien unter Berücksichtigung LAGA TR - Boden und ab 01.08.2023 Mantel-Verordnung / Ersatbaustoff-Verordnung sowie/oder der aktuellen Deponieverordnung DepV auf Grundlage der Ergebnisse des Baugrundgutachtens. Durch einen qualifizierten Sonderfachmann (Baugrundgutachter). Unterlage an den AG 2 digital (PDF- oder Word-Format) übergeben.
04.__.0040
Verwertungs- und Entsorgungskonzept
1.00
Psch
05 Titel 5. Kontrollprüfungen
05
Titel 5. Kontrollprüfungen
05.__.0010 Plattendruckvers. f. Kontrollprüfg. durchf. Plattendruckversuch nach DIN 18 134 fuer Kontroll pruefung nach Angabe des AG durchfuehren einschliess lich Bereitstellung saemtlicher Geraete, einschl. Auswertung und Darstellung der Messergebnisse.
05.__.0010
Plattendruckvers. f. Kontrollprüfg. durchf.
3.00
St
05.__.0020 Gegengewicht f. Kpruefg.bereitst. Plattendrversuch. Plattendruckgert. Belastungsfahrzeug als Gegengewicht (z.B. ausreichend beladener Lkw) bei Kontrollpruefungen bereitstellen fuer Plattendruckversuch nach DIN 18 134. Zusaetzlich Plattendruckgeraet betriebsbereit vorhalten. Je Plattendruckversuch wird 1 h vergütet.
05.__.0020
Gegengewicht f. Kpruefg.bereitst. Plattendrversuch. Plattendruckgert.
3.00
h
05.__.0030 Leichte Fallplatte Kontrollpruefung nach Angabe des AG durchfuehren einschliesslich Bereitstellung saemtlicher Geraete, einschl. Auswertung und Darstellung der Messergebnisse. Leichte Fallplatte.
05.__.0030
Leichte Fallplatte
9.00
St
06 Titel 6. Baufeldfreimachung
06
Titel 6. Baufeldfreimachung
06.__.0010 Mauerwerk/Beton/Stb. abbrechen Mauerwerk, Beton, Stahlbeton abbrechen. Sämtliches Abbruchgut geht in Eigentum des AN über und ist nach den gültigen Vorschriften zu beseitigen. Kippgebühren sind einzurechnen. Erforderlichenfalls Schneiden von flucht- gerechten Randbegrenzungen bei Beton und Stahlbeton mit Fugenschneidgerät ist einzurechnen.
06.__.0010
Mauerwerk/Beton/Stb. abbrechen
5.00
m3
06.__.0020 Füll- und Ummantelungs-Beton Füllbeton für Auffüllungen und Hinterfüllungen aller Art sowie für die Einbettung und Ummantelungen von Rohr- oder Kabelleitungen. Betongüte mind. C 20/25, ΧΑ1. Rohrleitungen und Einbauten werden von der Kubatur abgezogen. Evtl. erforderliche Schalung ist im EP mit einzukalkulieren. Es ist von einer einhäuptigen Schalung mit Betonage gegen das stehende Erdreich auszugehen. Mengenansatz: 2m2 Schalung / 1m3 Beton Verdrängte und nicht wieder verfüllbarer Boden ist aufzunehmen und zu beseitigen. Position nur nach Anordnung des AN bzw. der öBü.
06.__.0020
Füll- und Ummantelungs-Beton
4.00
m3
06.__.0030 Schutz für Baumstamm herst., d = 40 - 100 cm (H = 2,5m) Mantel mit Polsterung zum Schutz des Baumstammes vor mechanischer Beschädigung herstellen und während der Bauzeit unterhalten. Der Mantel darf den Baumstamm und die Wurzelanläufe nicht berühren. Der Stammdurchmesser wird 1 m über Geländeoberfläche gemessen. 01) Stammdurchmesser: 40 bis 100 cm. Mantelhöhe 2,5 m. Polsterung des Stammes nach Wahl des AN. Mantel aus Brettern, 24 mm dick, lückenlos befestigen. Schutzmaterial nach Beendigung der Bauarbeiten abbauen. Material wieder in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
06.__.0030
Schutz für Baumstamm herst., d = 40 - 100 cm (H = 2,5m)
6.00
St
06.__.0040 Werbe-Pylon demontieren und zwischenlagern Vorhandenen Werbe-Pylon einschließlich Befestigungen fachgerecht demontieren. Vorhandenes Fundament freilegen, soweit für die Demontage erforderlich. Pylon aufnehmen, innerhalb des Baufeldes transportieren und gegen Beschädigung gesichert zwischenlagern. Anfallende Reststoffe und überschüssiges Material aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten.
06.__.0040
Werbe-Pylon demontieren und zwischenlagern
1.00
St
06.__.0050 Fundament für Werbe-Pylon herstellen Fundament für vorhandenen Werbe-Pylon herstellen. Baugrube herstellen und überschüssigen Boden aufnehmen und entsorgen. Fundament aus Beton C25/30 herstellen. Seitliche Schalung gegen Erdreich ausbilden. Erforderliche Befestigungs- und Einbauteile entsprechend konstruktiver Erfordernisse herstellen bzw. einbauen. Oberkante Fundament höhen- und fluchtgerecht herstellen. Einschl. aller Erd-, Schal-, Beton- und Nebenarbeiten.
06.__.0050
Fundament für Werbe-Pylon herstellen
2.00
m3
06.__.0060 Werbe-Pylon wieder aufstellen Zwischengelagerten Werbe-Pylon liefern, versetzen und auf vorbereitetem Fundament fachgerecht montieren. Pylon lot- und fluchtgerecht ausrichten und dauerhaft befestigen. Angrenzende Oberflächen und Pflasterflächen anarbeiten und wiederherstellen. Einschl. aller erforderlichen Befestigungs-, Anpassungs- und Nebenarbeiten.
06.__.0060
Werbe-Pylon wieder aufstellen
1.00
St
07 Titel 7. Oberboden, Begrünung, Landschaftsbau
07
Titel 7. Oberboden, Begrünung, Landschaftsbau
07.__.0010 Oberboden abtragen, beseitigen (d=10-15cm) Oberboden ggf. einschließlich Vegetationsdecke abtragen und von der Baustelle beseitigen. Oberboden einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Oberboden in vorhandener Dicke, Dicke des Abtrages über 10 bis 15 cm. Abgerechnet wird nach Abtragsflächen.
07.__.0010
Oberboden abtragen, beseitigen (d=10-15cm)
200.00
m2
07.__.0020 Oberboden liefern und andecken (d=15 cm) Oberboden liefern und profilgerecht andecken. Feinkrümeligen Oberboden ohne Fremdbestandteile und Fremdkörper. Abgerechnet werden die angedeckten Flächen. Andeckung an Fahrbahn- und Gehwegrändern, auf, Nebenflächen, Seitenstreifen, Trennstreifen, Mulden u.ä. Einschl. Handarbeit. Dicke der Andeckung 15 cm. Oberboden gem. DIN 18915. Böschungen mit max. 1:1 Neigung Oberboden einbauen und profilgerecht planieren, andrücken bzw. anwalzen.
07.__.0020
Oberboden liefern und andecken (d=15 cm)
120.00
m2
07.__.0030 Ansaatvorbereitung + Feinplanie Ansaatfläche auf gering geneigten Flächen und auf Böschungen bis 1:1 vorbereiten. Unrat, Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile ablesen und beseitigen. Unbrauchbare Stoffe gehen in Eigentum des AN über und werden schadlos beseitigt. Herstellen der Feinplanie erforderlichenfalls durch Auflockern (maschinell oder von Hand), nachplanieren, grobe Unebenheiten egalisieren, abrechen, entfernen von Steinen (größer als 2 cm), Wurzeln und anderen Fremdkörpern, Erdklumpen zerkleinern, Verkrustungen aufbrechen. Saatfertig herstellen. Bewässerung von Ansaatflächen während der Keimungsphase und bis zum Durchtrieb der Gräser durchführen. Der AN stellt das Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung. Einschl. aller anfallenden Gebühren und sonstigen Kosten.
07.__.0030
Ansaatvorbereitung + Feinplanie
120.00
m2
07.__.0040 Rasenansaat, 20 g/m2 RSM Regio Rasenansaat herstellen. Humusierte Flächen; wie Freianlagen, Böschungen 1:3 bis 1:1, Seitenstreifen, Mulden, Gräben, Nebenflächen, sonstige Flächen und Bankette; fachgemäß begrünen. Ansaat auf der Ansaatfläche gemäß DIN 18 917 und DIN 18 918 durchführen. Ansaat einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten etc. einschl. erstem Schnitt. Saatgut ohne Entmischung einarbeiten. Gem. § 40 BundesNaturschutz Regiosaatgut verwenden. Der Samen muss in der Heimat oder vergleichbarer Umgebung gewonnen werden. Zu verwenden sind sächsische Qualitätssaatgutmischungen. Ansaatmenge: 20 g/m2. Die Abnahme erfolgt frühestens nach dem ersten Schnitt. Unbrauchbares, abgerechtes Material ist abzufahren. Kippgebühren sind einzurechnen.
07.__.0040
Rasenansaat, 20 g/m2 RSM Regio
120.00
m2
07.__.0050 Einzelgehölze fällen (d>10 bis 40 cm), ohne Wurzelst. Landschaftsbauarbeiten Vorhandene Einzelgehölze fällen, erforderlichenfalls stufenweise abtragen einschl. Einsatz der notwendigen Geräte etc. Vorhandene Laub- und Nadelgehölze jeder Art und in verschiedenen Größen, auch 2- bis 5-stämmig. Alle erforderlichen Nebenarbeiten ausführen. Sämtliches Räumgut, Schlagabraum etc. geht in Eigentum des AN über und ist nach den gültigen Vorschriften zu beseitigen. Kippgebühren einrechnen. 01) Stammdurchmesser 1,0 m über Gelände: d > 10 cm bis 40 cm. Bei mehrstämmigen Bäumen wird der größte Stammdurchmesser vergütet. Wurzelstock roden oder ausfräsen wird gesondert vergütet.
07.__.0050
Einzelgehölze fällen (d>10 bis 40 cm), ohne Wurzelst.
18.00
St
07.__.0060 Wurzelstöcke roden (d>20 bis 60 cm) Wurzelstöcke der gem. vorstehenden Positionen gefällten Bäume bzw. anderweitig im Vorfeld gefällter Bäume vollständig roden. Vorhandene Laub- und Nadelgehölze jeder Art und in verschiedenen Größen, auch mehrstämmig. Alle erforderlichen Nebenarbeiten ausführen. Abgerechnet wird der Durchmesser der Schnittstelle des Wurzelstocks vor dem Roden. 01) Durchmesser der Schnittstelle des Wurzelstocks vor dem Roden d > 10 cm bis 40 cm. Wurzellöcher unterhalb des Planums mit geeignetem Boden verfüllen, Boden verdichten. Boden liefern. Sämtliches Räumgut, Schlagabraum, Wurzelstöcke etc. geht in Eigentum des AN über und ist nach den gültigen Vorschriften zu beseitigen.
07.__.0060
Wurzelstöcke roden (d>20 bis 60 cm)
18.00
St
07.__.0070 Spitzahorn (Acer platanoides) liefern und Pflanzen Spitzahorn (Acer platanoides) liefern und pflanzen. Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 14–16 cm, mit Drahtballen. Pflanzloch entsprechend den Anforderungen der FLL herstellen. Anfallenden Oberboden getrennt lagern und wiederverwenden. Überschüssigen bzw. ungeeigneten Boden aufnehmen und entsorgen. Baumgrube mit geeignetem Baumgrubensubstrat gemäß FLL / ZTV-VegtraMü, Bauweise 1, herstellen und verfüllen. Erforderliche Ober- und Unterbodensubstrate liefern, einbauen und lagenweise verdichten. Einschl. Baumverankerung als Dreibock mit geschälten Nadelholzpfählen, einschl. Bindematerial. Einschl. Stammschutz aus Schilfrohrmatten. Einschl. Bewässerungssack 50–75 l liefern, montieren und einmalig befüllen. Einschl. Pflanzscheibe mit Rindenmulch, Dicke mind. 20 cm, Durchmesser mind. 1,00 m herstellen. Einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten.
07.__.0070
Spitzahorn (Acer platanoides) liefern und Pflanzen
2.00
St
07.__.0080 Fertigstellungspflege, Hochstamm 14 bis 16 cm Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 für neu gepflanzte Hochstämme über einen Zeitraum von 1 Vegetationsperiode durchführen. Leistungen insbesondere: - regelmäßige Wässerung, - Kontrolle und Nachstellung der Baumverankerung, - Kontrolle und Nachfüllen der Bewässerungssäcke, - Freihalten der Pflanzscheibe, - Nachmulchen, - Entfernen von Wildaufwuchs, - Kontrolle des Anwuchserfolges, - Austausch abgestorbener Pflanzen. Über die durchgeführten Pflegegänge ist vom Auftragnehmer ein Pflege- und Bewässerungsprotokoll zu führen und dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben. Einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen.
07.__.0080
Fertigstellungspflege, Hochstamm 14 bis 16 cm
2.00
St
08 Titel 8. Erdbau und ungebundene Tragschichten
08
Titel 8. Erdbau und ungebundene Tragschichten
08.__.0010 Boden für Verk.flächen lösen, beseit. Bodenabtrag und Ausbau ungebundener Tragschichten für Verkehrsflächen. Vorhandene Oberboden-, Boden- und ungebundene Tragschichten in Teilbereichen der Parkplatz- und Verkehrsflächen profilgerecht lösen, aufnehmen, laden und beseitigen. Hierzu gehören insbesondere: - Frostschutzschichten, - Schottertragschichten, - Bettungsmaterialien, - sonstige ungebundene Schichten. Die Leistung umfasst ebenfalls den erforderlichen Mehraufwand infolge abschnittsweiser Bauausführung sowie Arbeiten im Bestand. Anfallendes Material aufnehmen, transportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuführen. Die Entsorgung hat entsprechend den zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Erforderliche Transport-, Verwertungs-, Entsorgungs- sowie Deponiekosten sind in den Einheitspreis einzurechnen. Abtragsstärke: - in Anpassungs- und Sanierungsbereichen bis ca. 0,30 m, - in Neubau- und Anschlussbereichen bis ca. 0,60 m. Das Herstellen des Planums wird gesondert vergütet. Abrechnung erfolgt nach Abtragsvolumen in m³.
08.__.0010
Boden für Verk.flächen lösen, beseit.
190.00
m3
08.__.0020 Planum herstellen, 45 MN/m2 Planum profilieren und mit erforderlichen Verformungsmodul herstellen. Max. Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm. Planum nachverdichten auf erforderlichen Verformungsmodul. Verformungsmodul = 45 MN/m2 Vergütet wird lediglich das einmalige Herstellen des Planums, auch wenn es aufgrund von Beschädigung jeder Art (z.B. durch Regen, Überfahren und dgl.) mehrmals hergestellt werden muss.
08.__.0020
Planum herstellen, 45 MN/m2
115.00
m2
08.__.0030 Frostschutzschicht herstellen, Profilausgleich Frostschutzschicht herstellen. In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk0,3 - 1,0 Baustoffgemisch 0/45. Verdichtungsgrad DPr mindestens 100 v.H. Feinplanum herstellen wird gesondert vergütet.
08.__.0030
Frostschutzschicht herstellen, Profilausgleich
125.00
t
08.__.0040 Feinplanum herstellen, 120 MN/m2 OK FSS Feinplanum profilieren und herstellen auf OK vorh. ungebundener Tragschicht. Vorbereitung zum Pflastereinbau. Toleranz für Sollhöhe OK ungebundener Tragschicht +0,5/-1,5 cm. Feinplanum auf vorhandener, im Bestand erhaltener bzw. profilierter ungebundenen Tragschicht oder auf durch zusätzlichen Einbau einer dünnen Lage Frostschutzmaterial ergänzten ungebundenen Tragschichten herstellen und nachverdichten auf erforderlichen Verformungsmodul. Verformungsmodul = 120 MN/m2 Vergütet wird lediglich das einmalige Herstellen des Planums, auch wenn es aufgrund von Beschädigung jeder Art (z. B. durch Regen, Überfahren und dgl.) mehrmals hergestellt werden muss.
08.__.0040
Feinplanum herstellen, 120 MN/m2 OK FSS
2,325.00
m2
08.__.0050 Frostschutzschicht in Gräben u.unter Borden herstellen Frostschutzmaterial für Straßen der Belastungsklasse 0,3-1,0, in Leitungsgräben und unter Borden, Rinnenplatten in profilgerechter Lage einbauen und verdichten. Toleranz für Sollhöhe +0,5/-1,5 cm. Einbau im Straßenbereich sowie in Plätzen, auch in beengten Bereichen und Einzelflächen. Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche min. 120 MN/m2. Material = Gebrochene Mineralstoffe. Körnung 0/45. Die Anforderungen der ZTV SoB-StB sind einzuhalten. Einbaudicke: 10 cm bis 50 cm.
08.__.0050
Frostschutzschicht in Gräben u.unter Borden herstellen
155.00
to
08.__.0060 Frostschutzschicht in Fahrgassen, Parkpl. herst. Frostschutzschicht aus gebrochenen Mineralstoffen für Straßen der Belastungsklasse Bk 0,3 in Fahrbahnen und Parkflächen herstellen. Material liefern, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten. Einbau auch in beengten Bereichen, Einzelflächen sowie Anschlussbereichen. Material: Gebrochene Mineralstoffe, Körnung 0/45 - 0/65 nach TL SoB-StB. Verdichtung: Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche ≥ 100 MN/m². Feinanteil < 0,063 mm; in den oberen 20 cm der Frostschutzschicht ≤ 5 M.-%. Die Anforderungen der ZTV SoB-StB sind einzuhalten. Toleranz für Sollhöhe: +0,5 cm / –1,5 cm. Schichtdicke nach Zeichnung.
08.__.0060
Frostschutzschicht in Fahrgassen, Parkpl. herst.
45.00
m3
08.__.0070 Schottertragschicht einbauen und verdichten Schottertragschicht aus gebrochenen Mineralstoffen liefern, einbauen und verdichten. Toleranz der Sollhöhe: +0,5 / -1,5 cm. Einbau nach Plan und Regelquerschnitt unter Pflasterbefestigungen von Grundstückszufahrten, Nebenflächen u. dgl., einschließlich Einbau in Kleinflächen, Einzelflächen sowie beengten Bereichen. Material: Gebrochene Mineralstoffe gemäß TL SoB-StB (aktuelle Fassung). Körnung: 0/32 oder 0/45. Schichtdicke: 15 cm bis 20 cm, gemäß Zeichnung. Verdichtung entsprechend den Anforderungen der ZTV SoB StB (aktuelle Fassung). Nachweis der Tragfähigkeit über statischen Plattendruckversuch: Verformungsmodul EV2 ≥ 150 MN/m² auf der Oberfläche. Abrechnung nach Auftragsprofilen.
08.__.0070
Schottertragschicht einbauen und verdichten
18.00
m3
09 Titel 9. Asphaltdecken
09
Titel 9. Asphaltdecken
09.__.0010 Asphalt abkanten bis 20 cm Handeinbau Eine Zulage für den Handeinbau von ungebundenen Tragschichten, Asphalttrag-, Asphaltbinder-, Asphalt-deckschichten und Gussasphaltdeckschichten sowie von Dränasphaltschichten, Drainbetontragschichten aufgrund beengter Verhältnisse, kleiner Flächen und dgl. wird nicht gesondert vergütet und ist in die einschlägigen Einheitspreise einzurechnen. Behinderungen bei der Herstellung durch Einbauteile jeglicher Art (Kappen, Schachtabdeckungen etc.) sind in den Einheitspreis der Position mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Nähte, Anschlüsse, Randausbildungen bei Asphalt Nähte, Anschlüsse und Randausbildungen bei Asphalt sind nach dem „Merkblatt für Schichtenverbund, Nähte, Anschlüsse, Randausbildung von Verkehrsflächen aus Asphalt (M SNAR)“, Ausgabe 2013, herzustellen. Anschnittflächen sind sauber und gleichmäßig herzustellen, zu reinigen und vor dem Einbau der nachfolgenden Schicht mit geeignetem Haftkleber zu behandeln. Kontaktflächen zwischen bituminösen Schichten sind möglichst angeschrägt auszubilden, um einen ausreichenden Schichtenverbund sicherzustellen. Die Anforderungen der ZTV Fug-StB 15 sind zu beachten. Schneiden von fluchtgerechten Randbegrenzungen bei bituminösen Belägen mit Fugenschneidgerät. (Asphaltbeton, Asphaltbinder und / oder bituminöse Tragschichten und dgl.). Aufbrechen, Laden und Abfahren von Aufbruch- material wird gesondert vergütet. 01) bis zu 20 cm tief. In Fahrbahnen, Gehwegen, Nebenstraßen, Nebenflächen.
09.__.0010
Asphalt abkanten bis 20 cm
12.00
m
09.__.0020 Asphalt abkanten bis 20 cm (Nachschnitt) Schneiden von fluchtgerechten Randbegrenzungen bei bituminösen Belägen mit Fugenschneidgerät. (Asphaltbeton, Asphaltbinder und / oder bituminöse Tragschichten und dgl.). Aufbrechen, Laden und Abfahren von Aufbruch- material wird gesondert vergütet. 02) bis zu 20 cm tief. In Fahrbahnen, Gehwegen, Nebenstraßen, Nebenflächen. 02) Nachschnitt Auflockerungszone nach Einbau FSS, vor Asphalteinbau.
09.__.0020
Asphalt abkanten bis 20 cm (Nachschnitt)
12.00
m
09.__.0030 Asphaltaufbruch bis 20 cm Vorhandene bituminöse Beläge in Fahr-, Gehbahnen, Einfahrten, Nebenflächen u. dgl. in voller Dicke aufbrechen bzw. fräsen und auf einen vom AN zu stellenden Lagerplatz abfahren. Der Ausbauasphalt geht in das Eigentum des AN über und ist gemäß gültigen Vorschriften zu verwerten bzw. zu beseitigen. Kippgebühren sind einzurechnen. Der über den Rohrgraben hinausgehende Aufbruch wird nicht gesondert vergütet. Aufbruchtiefe bis 20 cm Dicke. Altasphalt: Zuordnung in Verwertungsklassen nach RuVA 01/05: A (Heißmischverfahren)
09.__.0030
Asphaltaufbruch bis 20 cm
10.00
m2
09.__.0040 Asphalttragschicht AC 32 TN herst. (d=14 cm) Wiederherstellung Asphaltbeläge Der Wiederaufbau der Verkehrsfläche erfolgt nach Vorgabe der Stadt Reichenbach mit folgendem Oberbau: Belastungsklasse Bk 1,0 nach RStO - 4 cm Asphaltdeckschicht - 14 cm Asphalttragschicht - 52 cm Frostschutzschicht - Gesamtaufbau: 70 cm Herstellen einer Asphalttragschicht in Verkehrsflächen nach Herstellung und Verdichtung der ungebundenen Tragschichten. Ausführung in Fahrbahnen, Gehwegen, Nebenflächen und dgl., einschließlich profilgerechtem Einbau und Herstellen der planmäßigen Höhenlage sowie Anschluss an den vorhandenen Straßenaufbau. Für Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk 1,0 nach RStO. Asphalttragschicht aus AC 32 TN, Körnung 0/32, Bindemittel Bitumen 50/70, nach TL Asphalt-StB und ZTV Asphalt-StB. Einbaudicke: 14 cm Einbau auch in schmalen und beengten Bereichen, ggf. lagenweise und mit geeigneten Verdichtungsgeräten. Mitverwendung von Ausbauasphalt gemäß TL Asphalt-StB zulässig. Die Oberfläche der Asphalttragschicht darf max. ±1,0 cm von der Sollhöhe abweichen.
09.__.0040
Asphalttragschicht AC 32 TN herst. (d=14 cm)
25.00
m2
09.__.0050 Bit. Bindemittel auf Asphalt-TS (Bk 1,0) aufsprühen Bituminöses Bindemittel aufsprühen zur Herstellung des Schichtenverbundes. Unterlage vor dem Aufbringen des Bindemittels gründlich reinigen und ggf. trocknen. Kehrgut aufnehmen, in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Bindemittel: Polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP1-S (Haftkleber) nach TL BE-StB und ZTV Asphalt-StB 07/13. Bindemittelmenge: ca. 250 - 350 g/m². Unterlage: Asphalttragschicht. Einbau für Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk 1,0. Schnittkanten, Einbauten, Randbefestigungen (Borde, Pflasterzeilen usw.) sind ebenfalls mit Bindemittel zu besprühen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
09.__.0050
Bit. Bindemittel auf Asphalt-TS (Bk 1,0) aufsprühen
25.00
m2
09.__.0060 Asphaltfeinbeton AC 11 DN, B 50/70 herst. Asphaltbeton AC 11 DN herstellen (einbauen und verdichten). Für Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk 1,0. Einbau in Fahrbahnen und Anschlussflächen. Einbau auch in schmalen und beengten Bereichen. Profilgerechtes Herstellen der planmäßigen Höhenlage. Einbaudicke: 4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DN Bindemittel: Bitumen 50/70 Edelsplitt aus Diabas oder gleichwertigem Hartgestein. Schlagzertrümmerungswert SZ ≤ 18 M.-%. Einbau auch in beengten Bereichen, bei wechselnden Fahrbahnbreiten sowie im Bereich zahlreicher Einbauten (Schächte, Schieber, Kappen etc.). Alle hieraus entstehenden Erschwernisse, einschließlich Anpassungsarbeiten und Handeinbau, sind in den Einheitspreis einzurechnen.
09.__.0060
Asphaltfeinbeton AC 11 DN, B 50/70 herst.
25.00
m2
09.__.0070 Abstreumaterial aufbringen E-Splitt 2/5 Gestein wie Decke Menge = 1,0 Abstreumaterial gleichmäßig auf die noch warme Oberfläche der Deckschicht aufbringen und einwalzen. Nicht gebundenes Material in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen. Edelsplitt 2/5 mm, aus Gestein wie Edelsplitt in Deckschicht. Aufstreumenge 1,0 kg/m2.
09.__.0070
Abstreumaterial aufbringen E-Splitt 2/5 Gestein wie Decke Menge = 1,0
25.00
m2
09.__.0080 Anschluss- bzw. Randfugen nachschneiden Anschlussfugen bei bituminösen Belägen für nachträglichen bit. Verguss fluchtgerecht schneiden mit Fugenschneidgerät. -> Anschlussfugen zwischen verschiedenen Asphaltbelägen bzw. Randfugen an Pflasterflächen / -mulden /-zeilen, an Borden, Betonbefestigungen, Betonplatten, an Kastenrinnen, Einbauten (rund, oval bzw. rechteckig) und sonstigen Flächen. Sowie Nachschnitt für Anbindung neuer Asphaltbelag an vorhandene, alte Asphaltbeläge (Vorbereitung für Einbau Fugenband). Fugenspalttiefe 4,0 cm. Fugenspaltbreite 20 mm. Fugenspalt herstellen und säubern, soweit erforderlich trocknen. Abfall geht in das Eigentum des AN über und ist gemäß gültigen Vorschriften zu verwerten bzw. zu beseitigen. Kippgebühren sind einzurechnen.
09.__.0080
Anschluss- bzw. Randfugen nachschneiden
18.00
m
09.__.0090 Bit. Fugenverguss Fugen zwischen Asphaltbelägen (Arbeitsfugen) sowie zwischen Asphaltbelägen und angrenzenden Befestigungen herstellen und vergießen. Fugen zwischen Asphaltbelag und Pflasterflächen, Pflastermulden, Pflasterzeilen, Borden, Betonbefestigungen, Betonplatten, Kastenrinnen sowie Einbauten (rund, oval oder rechteckig) herstellen. Fugen mit heißverarbeitbarer elastischer bitumenhaltiger Fugenmasse nach TL Fug-StB 15 vergießen. Fugenbreite: 1,0 – 3,0 cm. Fugen vor dem Verguss reinigen, trocknen und die Fugenflanken mit geeignetem Primer vorbehandeln. Einbau eines geschlossenzelligen Hinterfüllstoffes (Rundschnur) zur Begrenzung der Fugentiefe. Anschließend Fugen maschinell bis Oberkante Asphaltoberfläche mit Fugenmasse verfüllen. Die Fugen müssen vollständig geschlossen und sauber ausgebildet sein.
09.__.0090
Bit. Fugenverguss
18.00
m
10 Titel 10. Pflaster, Platten, Borde, Rinnen
10
Titel 10. Pflaster, Platten, Borde, Rinnen
10.__.0010 Bordsteine Beton/Naturstein aufn., beseitigen Frost-Taumittel-Widerstandsfähigkeit Für Betonpflastersteine und Betonbordsteine sind vom Auftragnehmer vor Einbau die jeweiligen Konformitäts- bzw. Leistungserklärungen gemäß BauPVO vorzulegen. Für Betonpflastersteine gilt die Produktnorm DIN EN 1338. Die Pflastersteine müssen mindestens der Kennzeichnung D, I, K entsprechen und für hohe Frost Tausalzbeanspruchung geeignet sein. Der Nachweis des erhöhten Frost-Tausalz-Widerstandes ist vorzulegen. Der verwendete Beton muss für die Expositionsklasse XF4 geeignet sein. Für Betonbordsteine gilt die Produktnorm DIN EN 1340. Bordsteine sind ebenfalls mit erhöhtem Frost-Tausalz-Widerstand auszuführen. Die entsprechenden Prüfzeugnisse und Herstellerangaben sind dem Auftraggeber vor Ausführung vorzulegen. Aufbruch Bordsteine aufnehmen und beseitigen. Bordsteine 'aus Naturstein oder Beton jeder Art und Größe; wie z.B. Hochbord-, Tiefbord-, Rundbordsteine, Rasenkantensteine (auch unter / neben Zäunen);' als Tief- oder Hochbord in Beton oder Mörtel versetzt. Unterbeton bis ca. 20 cm dick, und Rückenstütze aufbrechen. Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut in Eigentum des AN übernehmen, von der Baustelle beseitigen und entsorgen. Notwendige Erdarbeiten ausführen. Kippgebühren einrechnen. U.a. Straßenborde, rückwärtige Gehwegborde, Querabtrennungen....
10.__.0010
Bordsteine Beton/Naturstein aufn., beseitigen
340.00
m
10.__.0020 Pflasterdecke (Naturstein, Beton) aufn., lagern Vorhandene Betonpflasterflächen einschließlich Bettung und ggf. vorhandener Unterlage aufnehmen. Betonpflastersteine zerstörungsfrei aufnehmen, reinigen und für den Wiedereinbau sortieren. Schmutz-, Mörtel- und Asphaltanhaftungen sind zu entfernen. Die Aufnahme hat einschließlich erforderlicher Handarbeit sowie in Klein- und Anpassungsflächen zu erfolgen. Bettungs- und Unterlagsschichten aus Sand, Splitt oder ungebundenen Tragschichten mit aufnehmen, soweit für die Aufnahme der Pflasterflächen erforderlich. Wiederverwendbares Pflastermaterial aufnehmen, laden, transportieren, auf Lagerfläche des Auftragnehmers zwischenlagern und für den Wiedereinbau bereitstellen. Nicht wiederverwendbare Stoffe sowie überschüssiges Aufbruchmaterial aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Transport-, Verwertungs- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreis einzurechnen. Aufbruchtiefe bis ca. 25 cm ab Oberkante Pflaster. Ausführung in Parkplatz-, Fahrgassen- und Nebenflächen.
10.__.0020
Pflasterdecke (Naturstein, Beton) aufn., lagern
85.00
m2
10.__.0030 Pflasterdecke (Betonpfl.) aufn., beseitigen Pflasterdecke mit Unterlage aufbrechen und aufnehmen. Die Aufbruchtiefe gilt ab OF Pflaster. 01) Art = Verbundsteinpflaster aus Beton (z.B. Wellenform) bzw. Betonrechteck- oder Betonquadratpflaster sowie Betonplatten oder Rasengitterplatten jeder Art mit Fugenfüllung jeder Art Bettung aus Sand, Splitt oder Beton. Unterlage 'aus ungebundenen Tragschichten'. Aufbruch in Fahrbahnen, Einfahrten und Gehwegen einschl. Aufbruch in kleinen Einzelflächen, in Nebenflächen etc. Jeweils einschl. Handarbeit. Sämtliches Material und Aufbruchgut 'in Eigentum des AN übernehmen, von der Baustelle beseitigen und entsorgen. Kippgebühren einrechnen.'
10.__.0030
Pflasterdecke (Betonpfl.) aufn., beseitigen
2,620.00
m2
10.__.0040 Bordsteine aus Beton (Hochbord) liefern+setzen Neubau Borde Dehnungsfugen In regelmäßigen Abständen < 8 m sind ohne gesonderte Vergütung Dehnungsfugen als Querfugen anzuordnen und fachgerecht, dauerelastisch, treibstoffbeständig auszufüllen (keine Styroporplatten). Oberfläche wasserdicht verschließen. Dehnungsfugen im Bereich von Bordstößen, Mulden, Zeilern etc. sind durch die Rückenstütze und durch den Unterbeton durchzuführen. Bordsteine trennen Bordsteine trennen und auf Passmaß trennen durch Nassschneiden (mit geeignetem Schneidgerät) an Hoch- und Tiefbordstein aus Beton bzw. Naturstein der Formen A-, B- und Rundbordstein.' ist in die Einheitspreise "Bordsteine setzen" einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Steine fluchtgerecht und passgenau schneiden. Schutt und Abfall in Eigentum des AN übernehmen, von der Baustelle entfernen, Kippgebühren einrechnen.' Bordstein quer bzw. auf Gehrung trennen. Betonhochbordsteine mit Anlauf liefern und fachgerecht setzen. Bordsteine nach DIN EN 1340, Qualität D, I, U, Farbe grau. Abmessungen: HB 12/15/30 cm. Einschl. aller erforderlichen Übergangs-, Absenk- und Anpassungssteine entsprechend Planung und örtlicher Erfordernisse. Unterbeton und Rückenstütze aus Beton C25/30, Expositionsklassen XC4, XF1 herstellen. Unterbeton: Dicke ca. 15-20 cm. Rückenstütze: bis ca. 10 cm unter Oberkante Bordstein, Breite ca. 15 cm. Erforderliche Erdarbeiten sowie Anpassungsarbeiten ausführen. Bewegungsfugen in regelmäßigen Abständen ≤ 8,00 m herstellen. Fugen sind fachgerecht auszubilden und dauerhaft dicht mit geeignetem frost- und tausalzbeständigem Fugensystem zu verschließen. Bewegungsfugen sind durch Fundament, Rückenstütze sowie angrenzende Pflaster- und Rinnenkonstruktionen hindurchzuführen. Bordfugen dauerhaft dicht mit PCC-Mörtel schließen. Erforderliches Schneiden, Trennen und Anpassen der Bordsteine wird nicht gesondert vergütet und ist in den Einheitspreis einzurechnen. Überschüssiges und nicht wiederverwendbares Material aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
10.__.0040
Bordsteine aus Beton (Hochbord) liefern+setzen
345.00
m
10.__.0050 Zulage „Bord auf Lücke“. Zulage zu Position „Betonhochbordsteine liefern und setzen“ für Ausführung „Bord auf Lücke". Hochbordsteine abschnittsweise mit offenen Fugen zur Oberflächenentwässerung herstellen. Zwischen den Hochbordsteinen sind Abstandshalter bzw. Passstücke aus Betonpflaster fachgerecht einzubauen, sodass offene Entwässerungsfugen entstehen. Einschl. erforderlicher Anpassungs-, Schneid- und Versetzarbeiten sowie Anpassung von Fundament und Rückenstütze.
10.__.0050
Zulage „Bord auf Lücke“.
30.00
m
10.__.0060 Bordsteine aus Beton (Tiefbord) liefern, setzen Betontiefbordsteine liefern und fachgerecht setzen. Bordsteine nach DIN EN 1340, Qualität D, T, I, Farbe grau. Abmessungen: TB 8/25 cm. Einschl. aller erforderlichen Kurven-, Absenk-, Übergangs- und Anpassungssteine entsprechend Planung und örtlicher Erfordernisse. Steine mit engen Fugen versetzen. Unterbeton und Rückenstütze aus Beton C25/30, Expositionsklassen XC4, XF1 herstellen. Unterbeton: Dicke ca. 15-20 cm. Rückenstütze: bis ca. 10 cm unter Oberkante Bordstein, Breite ca. 15 cm. Erforderliche Erdarbeiten sowie Anpassungsarbeiten ausführen. Bewegungsfugen in regelmäßigen Abständen ≤ 8,00 m herstellen. Fugen sind fachgerecht auszubilden und dauerhaft dicht mit geeignetem frost- und tausalzbeständigem Fugensystem zu verschließen. Dehnungsfugen sind durch Fundament, Rückenstütze sowie angrenzende Pflaster- und Rinnenkonstruktionen hindurchzuführen. Erforderliches Schneiden, Trennen und Anpassen der Bordsteine wird nicht gesondert vergütet und ist in den Einheitspreis einzurechnen. Überschüssiges und nicht wiederverwendbares Material aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
10.__.0060
Bordsteine aus Beton (Tiefbord) liefern, setzen
535.00
m
10.__.0070 Zulage Kurvenbordstein Beton (HB, TB, Rundbord) Zulage zu Betonbordsteine setzen, Bordsteine DIN EN 1340, DIN 483 für das Liefern und Setzen von Kurvensteinen für Außen- und Innenbogen (für Hoch- und Tiefborde sowie für Rundborde). Halbmesser 0,5 bis 10,0 m.
10.__.0070
Zulage Kurvenbordstein Beton (HB, TB, Rundbord)
42.00
m
10.__.0080 Pflasterfläche aus Rasenwaben herstellen, d = 10 cm Neubau Pflasterbeläge Belagskonzept Stellplatzflächen: Stellplatzflächen grundsätzlich als begrünte Pflasterflächen mit Rasenwaben gemäß Detailplanung Rasenwaben aus Beton, Farbe grau Stellplatzabgrenzungen mittels 1-reihiger Betonpflastersteine, Farbe weiß bzw. hellgrau Fahrgassen und befahrbare Bereiche aus Betonverbund- bzw. Betonrechteckpflaster mit Microfase, Farbe anthrazit Bestandsflächen: - vorhandene Fahrgassen aus Betonpflaster bleiben weitestgehend bestehen und sind nur in Teilbereichen anzupassen - vorhandene Stellplatzflächen sind analog der Neubauflächen herzustellen Umbaubereiche vor dem Gebäude: - Flächen ehemals mit Stellplätzen, welche im Zuge der Umgestaltung zurückgebaut bzw. umgenutzt werden, sind mit Betonpflaster mit Microfase, Farbe hellgrau, analog Bestand zu befestigen Anpassungs- und Restflächen: - Zwickel-, Anschluss- und Restflächen sind mit Granitkleinpflaster herzustellen - Granitkleinpflaster aus Naturstein, Oberfläche spaltrau, Farbe grau Fläche aus Beton-Rasenwaben einschließlich Bettung, Verfüllung und Einsaat herstellen. Ausführung gemäß Detailplanung und Belastungsklasse BK 0,3 nach RSTO 12. Rasenwaben aus Beton, Format ca. 20/20/10 cm, mit kleinen Kammern, Farbe grau. Bettung aus Brechsand-Splittgemisch 0/5 herstellen. Rasenwaben mit geeignetem Substrat bzw. Vegetationstragschicht verfüllen und mit Gebrauchsrasen einsäen. Einsaat mit Regelsaatgutmischung für Gebrauchsrasen gemäß FLL. Unterlage reinigen und standfest nachverdichten. Erforderliche Anpassungen der vorhandenen Tragschichten sowie kleinflächige Ergänzungen sind in den Einheitspreis einzurechnen. Das Einpassen der Beläge sowie das fachgerechte Anschließen an Einfassungen, Borde, Pflasterflächen, Einbauten und sonstige angrenzende Bauteile wird nicht gesondert vergütet und ist in den Einheitspreis einzurechnen, sofern hierfür keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind.
10.__.0080
Pflasterfläche aus Rasenwaben herstellen, d = 10 cm
1,340.00
m2
10.__.0090 Betonrechteckpflaster 20*10*10 (anthrazit) lief., verlegen Betonsteinpflasterdecke in Stellplatzflächen herstellen. Betonverbund- bzw. Betonrechteckpflaster nach DIN EN 1338, Qualität D, I, K, mit erhöhtem Frost-Tausalz-Widerstand liefern und fachgerecht verlegen. Der verwendete Beton muss für die Expositionsklasse XF4 geeignet sein. Anforderungen an den Gleit- und Rutschwiderstand gemäß den einschlägigen Regelwerken für Pflasterbeläge im Fußgängerverkehr sind einzuhalten. Pflastersteine: Format ca. 20/10/10 cm, mit Microfase, Farbe anthrazit. Verlegung auf Pflasterbett aus Brechsand-Splittgemisch 0/5 gemäß DIN 18318 sowie ZTV Pflaster-StB. Pflasterdecke im Halbverband herstellen. Pflasterbett: Dicke im verdichteten Zustand ca. 3-5 cm. Fugen mit geeignetem Pflasterfugenmaterial verfüllen und vollständig schließen. Die verlegte Fläche ist fachgerecht abzurütteln. Die Herstellervorgaben sowie die Vorgaben der DIN 18318, ZTV Pflaster-StB und TL Pflaster-StB sind zu beachten. Einschl. aller erforderlichen Halbsteine, Anpassungssteine und Passstücke. Das Einpassen der Pflasterflächen sowie das fachgerechte Anschließen an Borde, Einfassungen, Einbauten und angrenzende Flächen wird nicht gesondert vergütet und ist in den Einheitspreis einzurechnen, sofern hierfür keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. Erforderliches Schneiden und Anpassen der Pflastersteine im Nassschneideverfahren wird gesondert vergütet. Vor Bestellung der Pflastersteine ist dem Auftraggeber eine Bemusterung vorzulegen.
10.__.0090
Betonrechteckpflaster 20*10*10 (anthrazit) lief., verlegen
940.00
m2
10.__.0100 Betonrechteckpflaster 20*10*10 (hellgrau) lief., verlegen wie zuvor, jedoch 02) Betonpflastersteine DIN 1338 (20/10/10 cm) Format = 20 cm / 10 cm / 10 cm, mit erhöhtem Frost-Tausalz-Widerstand, Kanten mit Microfase, Farbe: "hellgrau" Ort: Bereiche vor Gebäude die ursprünglich mit Stellplätzen belegt waren
10.__.0100
Betonrechteckpflaster 20*10*10 (hellgrau) lief., verlegen
215.00
m2
10.__.0110 Betonrechteckpflaster 20*10*10 (weiß) lief., verlegen wie zuvor, jedoch 03) Betonpflastersteine DIN 1338 (20/10/10 cm) Format = 20 cm / 10 cm / 10 cm, mit erhöhtem Frost-Tausalz-Widerstand, Kanten mit Microfase, Farbe: "weiß" Abgrenzung der Stellplätze untereinander Bereich"Neubau"
10.__.0110
Betonrechteckpflaster 20*10*10 (weiß) lief., verlegen
860.00
m
10.__.0120 Betonpfl. wiederherst. (ausgeb. Pflaster) wie vor, jedoch 03) Art = vom AN ausgebautes Betonrechteckpflaster sowie Betonplatten, Betongehwegplatten oder Rasengitterplatten jeder Art mit Fugenfüllung jeder Art Inkl. Bettung aus Sand, Splitt
10.__.0120
Betonpfl. wiederherst. (ausgeb. Pflaster)
85.00
m2
10.__.0130 Pflasterdecke anpassen an Einbauten Anpassung der Pflasterdecke an Aussparungen oder Einbauten wie z.B. Schachtabdeckungen, Schieberkappen etc. bis zu 1 m2 Einzelgröße, die in der zu befestigenden Fläche liegen oder in diese hineinragen, herstellen. Als Zulage zu Pflasterdecke herstellen. Für Pflasterdecken aus Naturstein oder Beton. Ausführung mit Material der Pflasterdecke. Sofern dies nicht möglich, kleine Zwickel mit Mosaikpflaster auspflastern.
10.__.0130
Pflasterdecke anpassen an Einbauten
15.00
St
10.__.0140 Betonpflastersteine trennen (d=8-10 cm) Betonrechteckpflastersteine oder sonstige Betonpflastersteine fachgerecht zuarbeiten, trennen und auf Passmaß schneiden im Nasssägeverfahren (mit geeignetem Schneidgerät). Steine fluchtgerecht und passgenau schneiden. Für erforderliche Anpassungsarbeiten. Die Herstellung der Anpassungen werden in vorstehender Position vergütet. Betonrechteckpflastersteine 8 cm bis 10 cm dick. Schutt und Abfall in Eigentum des AN übernehmen, von der Baustelle entfernen, Kippgebühren einrechnen.
10.__.0140
Betonpflastersteine trennen (d=8-10 cm)
265.00
m
10.__.0150 Granitkleinpflaster, allseits gespalten, 10x10x10 cm lief. (grau) Kleinpflastersteine aus Naturstein (Granit) für Außenbereiche gemäß DIN EN 1342 liefern. Lieferung einschließlich Transport zur Baustelle, Abladen und Bereitstellen zum Einbau am vorgesehenen Lager-/Einbauort. Ausführung / Anforderungen an das Produkt: - Bearbeitung/Herstellerart: allseits gespalten - Farbe: grau - Nennmaß: 100 × 100 × 100 mm (≈ 10/10/10 cm) - Maßtoleranzen nach DIN EN 1342: Nenndicke Klasse T2 (entspr. ± 10 mm), Seitenflächen Klasse F1 (entspr. ± 5 mm) - Anforderungen nach TL Pflaster-StB: Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel in Gegenwart von Tausalzen (entspr. Abschnitt 4.3.6.2 TL Pflaster-StB), Druckfestigkeit ≥ 100 MPa (entspr. Abschnitt 4.3.7 TL Pflaster-StB) - CE-Kennzeichnung / Leistungserklärung gemäß DIN EN 1342 (sofern zutreffend nach Lieferkette/Produktnorm) Verlegeart (Anforderung an Sortierung/Formatmix für Bogenverlegung): Für Klein- und Mosaikpflaster, das im Bogen verlegt wird, muss ein Anteil von ca. 20% der Gesamtlieferung aus größeren, kleineren und trapezförmigen Steinen bestehen. Deren Flächenmaße dürfen um max. 10% von den durch die festgelegten Grenzabmaße zulässigen Maßen abweichen. Bemusterung / Nachweise: Vor Auslösung der Bestellung erfolgt die Bemusterung durch den Straßenbaulastträger/AG. Der AN liefert je Produkt mindestens 2 Mustersteine frei benannte Stelle.
10.__.0150
Granitkleinpflaster, allseits gespalten, 10x10x10 cm lief. (grau)
60.00
m2
10.__.0160 Mosaikpflaster 4-6 cm liefern (Farbe grau) Mosaikpflastersteine aus Naturstein (Granit) für Außenbereiche gemäß DIN EN 1342 liefern. Lieferung einschließlich Transport zur Baustelle, Abladen und Bereitstellen zum Einbau am vorgesehenen Lager-/Einbauort. Ausführung / Anforderungen an das Produkt: - Bearbeitung / Herstellerart: allseits gespalten - Farbe: grau - Nennmaß an der Oberfläche: 40-60 mm (≈ 4–6 cm) - Petrographischer Name: Granit - Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel gemäß Tabelle 4 DIN EN 1342, Klasse 1 / Kennzeichnung - Anforderungen nach TL Pflaster-StB: Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel in Gegenwart von Tausalzen (entspr. Abschnitt 4.3.6.2 TL Pflaster-StB), Druckfestigkeit ≥ 100 MPa (entspr. Abschnitt 4.3.7 TL Pflaster-StB) - CE-Kennzeichnung / Leistungserklärung gemäß DIN EN 1342 (sofern zutreffend nach Lieferkette/Produktnorm)
10.__.0160
Mosaikpflaster 4-6 cm liefern (Farbe grau)
20.00
m2
10.__.0170 Granitkleinpfl. ungebunden einb. Granitkleinpflasterdecke herstellen. Ausführung in Gehwegen, in Grundstückszufahrten, in Nebenflächen und dgl., auch in beengten Bereichen und kleinen Flächen, in Zwickeln, zur Anpassung bei Einbauten, Gebäuden etc. 01) Kleinpflastersteine aus Granit; Liefermaterial und zuor ausgebautes und gereinigtes Pflaster. Lieferung von Granitkleinpflaster wird gesondert vergütet. Kleinpflastersteine in Segmentbögen versetzen. - Granitkleinpflaster grau. Steine in Segmentbögen fachgerecht mit engen Fugen hammerfest versetzen. In schmalen Flächen in Reihe versetzen. Max. Fugenbreite bei Granitgroßpflaster = 12 bzw. 15 mm. Max. Fugenbreite bei Granitkleinpflaster = 10 mm. Pflaster mit bindigen Pflastersand 0/2 einschlämmen, überschüssigen Sand entfernen. Die Fugen müssen vollständig geschlossen sein. Pflasterbett aus Brechsand-Splitt-Gemisch herstellen, Sieblinie des Pflasterbettes so auf Sand der Fugenfüllung abstimmen, daß dieser nicht ausgewaschen und in die Pflasterbettung eingeschlämmt wird. Die Filterstabilität Fugenmaterial / Pflasterbett / Tragschicht muss gewährleistet sein. Dicke Pflasterbett in verdichtetem Zustand 3 cm. Die verlegten Steine sind mittels geeignetem Rüttelgerät abzurütteln. Das Einpassen der Pflasterbeläge und ordnungsgemäße Anschließen an Flächen und Einfassungen wie z.B. Gebäudekanten, Stützmauern, Borde und dgl., an Einbauten und Rundungen, Schrägen usw. einschl. erforderliches Trennen und auf Passmaß schneiden wird nicht gesondert vergütet und ist in den EP einzurechnen.
10.__.0170
Granitkleinpfl. ungebunden einb.
60.00
m2
10.__.0180 Mosaikpflaster Splitt-Sandbett herst. Natursteinpflasterdecke aus Mosaikpflaster herstellen. Ausführung in Gehwegen, in Nebenflächen und dgl., auch in beengten Bereichen und kleinen Flächen, in Zwickeln, zur Anpassung bei Einbauten, Gebäuden etc., zwischen Borde und Gebäude bzw. Zäune (teilweise nur 1-, 2- oder 3-zeilig), zur Befestigung von Schutzstreifen / Reststreifen vor Stützmauern oder Palisaden sowie zur Anpassung bei Einbauten, Masten, Ecken, Kanten und dgl. 01) Mosaikpflastersteine aus Granit liefern und einbauen - Mosaikpflastersteine, Abmessungen an der Oberfläche zwischen 4 cm - 6 cm. - Bei Flächenpflasterungen in Gehwegen: Steine in Segmentbögen setzen. - Bei Randanpassungen ...: Steine in Reihen setzen. - Einbauort: für Randanpassungen, zwischen Betonpflaster- belägen und vorh. Eibauten bzw. Borden und dgl. Steine fachgerecht mit engen Fugen hammerfest versetzen. Max. Fugenbreite bei Granitkleinpflaster = 10 mm. Pflaster mit bindigen Pflastersand 0/2 einschlämmen, überschüssigen Sand entfernen. Die Fugen müssen vollständig geschlossen sein. Pflasterbett aus Brechsand-Splitt-Gemisch herstellen, Sieblinie des Pflasterbettes so auf Sand der Fugenfüllung abstimmen, daß dieser nicht ausgewaschen und in die Pflasterbettung eingeschlämmt wird. Die Filterstabilität Fugenmaterial / Pflasterbett / Tragschicht muss gewährleistet sein. Dicke Pflasterbett in verdichtetem Zustand 3 cm.
10.__.0180
Mosaikpflaster Splitt-Sandbett herst.
20.00
m2
10.__.0190 Einlegestein mit Rollstuhlpiktogramm Beton-Symbolplatte mit Rollstuhlpiktogramm zur Kennzeichnung barrierefreier Stellplätze liefern und fachgerecht in Pflasterflächen einbauen. Symbolplatte aus Beton mit erhöhtem Frost-Tausalz-Widerstand gemäß DIN EN 1338, Qualität D, I, K, geeignet für die Expositionsklasse XF4. Oberfläche rutschhemmend und für befahrbare Verkehrsflächen geeignet. Format: 60/60 cm, Dicke passend zum angrenzenden Pflasterbelag, mindestens 8 cm. Ausführung: Piktogramm „Rollstuhlfahrer“ in kontrastierender Farbgebung gemäß Detailplanung. Einbau höhen- und fluchtgerecht in vorhandenen Pflasterverband einschl. aller erforderlichen Anpassungs-, Schneid- und Passarbeiten des angrenzenden Pflasterbelages. Die Herstellervorgaben sowie die Vorgaben der DIN 18318 und ZTV Pflaster-StB sind zu beachten. Referenzprodukt: z. B. Godelmann GDM.Markierungsplatte „Rollstuhl" oder gleichwertig.
10.__.0190
Einlegestein mit Rollstuhlpiktogramm
7.00
St
11 Titel 11. Markierungen
11
Titel 11. Markierungen
11.__.0010 Längsmarkierung entfernen StL-Nr.: 03/21/131.005.12.13.30.01 Längsmarkierung einschl. evtl. Sperrflächenumrandung entfernen. Abgerechnet wird der entfernte Strich, bei Doppelstrichen zwei Striche. Durchgehender Strich als Fahrbahnbegrenzung. Strichbreite = 0,15 m. Markierungsstoffart = Farbe. Auf Pflasterdecke. Entfernen ohne Erneuerung der Markierung. Abfall aufnehmen und nach Wahl des AN verwerten.
11.__.0010
Längsmarkierung entfernen
40.00
m
11.__.0020 Pfeilmarkierung Typ II herstellen StL-Nr.: 03/21/131.520.12.22.00.05 Pfeilmarkierung Typ II als endgültige Markierung herstellen. Verkehrsklasse P 7. Markierungszeichen = Pfeil geradeaus. Ohne Vormarkierung. Länge = 5,00 m. Markierungssystem aus thermoplastischem Stoff, nicht spritzbar (Heißplastikmasse). Markierung auf Pflasterdecke.
11.__.0020
Pfeilmarkierung Typ II herstellen
18.00
St