Stellplatzsanierung
Parkplatzsanierung ALDI BU61
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Deckblatt - Leistungsverzeichnis Projekt: Sanierung einer Stellplatzanlage eines ALDI-Verbrauchermarktes 91233 Neunkirchen/Sand Seeäckerstraße 2 Bauherr: ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG Unternehmensgruppe ALDI SÜD 91325 Adelsdorf Holzäckerstraße 1 Planung / Bauüberwachung: Eidenhardt + Schober Architektur PartGmbB 90765 Fürth, Ronwaldstraße 19b Fon: 0911 . 6 332 322 6 Mail: info@esarchitektur.de Bieter: _________________________________________________________________ Submission (Abgabe):    siehe Angabe Vergabeplattform Cosuno Ausführungsbeginn: ab KW36-2026 Fertigstellung: spätestens KW45-2026 Angebotssumme netto:  _________________________ € + 19,0 % MwSt.: _________________________ € Angebotsumme brutto:  _________________________ € Prüfvermerke: _________________________________________________________________
Deckblatt - Leistungsverzeichnis
Projektbeschreibung Lage und Beschreibung des Baugrundstücks: Der bestehende ALDI-Verbrauchermarkt befindet sich in Neunkirchen am Sand, Ortsteil Speikern, in der Seeäckerstraße 2. Das Grundstück ist über die Seeäckerstraße erschlossen. Die Sanierung der Stellplatzanlage erfolgt im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten. Die Anzahl der Bauabschnitte ist mit dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn mit ausreichendem Vorlauf abzustimmen. Die Stellplatzanlage wurde im Zuge der Neuerrichtung 1998 hergestellt und seither mehrfach in Teilbereichen umgebaut. 2008 wurden in Folge einer Verkaufsraumerweiterung Teilbereiche der Stellplatzanlage verändert. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 7.701 m2, die der bestehenden Stellplatzanlage von ca. 4.406 m² mit 126 Stellplätzen. Sowohl Fahrbahnen als auch Stellplätze sind mit einem Betonverbundpflaster auf Splittbettung hergestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die Unterbauschichten den technischen Anforderungen zum Zeitpunkt der Stellplatzerstellung entsprechen. Es liegen geotechnische Stellungnahmen aus den bereits durchgeführten Erweiterungsmaßnahmen am Gebäude vor, die keine baugrundbedingten geotechnischen bzw. schadstofftechnischen Komplikationen erwarten lassen. Karte Übersicht, o. Maßstab Karte Nahbereich, o. Maßstab Beschreibung Sanierungsarbeiten: Auf Wunsch der Auftraggeberin wird nur ein Teilbereich der Stellplatzanlage saniert. Aufgrund des Schadensbildes soll keine Grundsanierung der Fahr- und Stellplatzbereiche erfolgen. Die zu sanierenden Bereiche werden mit einem reduzierten Leistungsumfang erneuert. Die Fahrbahnen und Stellplätze werden asphaltiert. Ausführung reduzierter Sanierungsbereich (Bk 1,8: ca. 1.590 m² / Bk 1,0: ca. 1.782 m²): Die Sanierungsmaßnahme sieht den Rückbau des bestehenden Fahrbahnbelags (Verbundpflaster) einschließlich Abtrag der Tragschicht in Höhe des Mehraufbaus der Asphaltdecke vor. Es kommen gemäß Festlegung des Auftraggeber die Belastungsklassen 1,8 (Fahrbereich LKW) und Belastungsklasse 1,0 (Fahrbereich PKW und Stellplätze) zur Ausführung. Der verbleibende Unterbau ist nach DIN 18134 von einem Baugrundgutachter auf eine ausreichende Tragfähigkeit hin zu untersuchen. Das Feinplanum ist mit einem Verformungsmodul von E v2 von mindestens 120 MN/m² nachzuweisen. Ausführung Anschluss Bestandsbelag: Der Bestandsbelag ist im Anschlussbereich an die Verbleibenden Oberbeläge beidseitig zum Einbau des Tiefbords aufzunehmen und mit dem vorhandenen Material wieder zu verschließen. Herstellung PKW-Überfahrt zum Nachbargrundstück: Im Zuge der Stellplatzsanierung soll eine PKW-Überfahrt zur benachbarten Stellplatzfläche (Fl-Nr. 814/13) hergestellt werden. Hierfür soll der bestehende Gehweg rückgebaut und für den PKW-Verkehr erweitert und ertüchtigt werden. Hierzu ist der gesamte Aufbau einschließlich Einfassungen nach Belastungsklasse 1,0 herzustellen. Ausführungshinweise allgemein: Die Gefälleausbildung sowie die Anschlusshöhen an die Stellplätze werden im Wesentlichen nicht überplant und sind weitgehend zu übernehmen. Der Auftragnehmer hat die Gefälleausbildung vorab festzustellen und die Auftragnehmerin bei unklaren oder schadenanfälligen Ausbildungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die Aufnahme der Bestandshöhen ist im Angebotspreis zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Aufgrund des durchgehenden Betriebs der Verkaufsflächen ist eine Ausführung in mehreren Bauabschnitten in der Kalkulation vorzusehen. Die Festlegung der Bauabschnitte sowie die terminliche Abfolge sind im Vorfeld mit der Auftraggeberin abzustimmen. Abrechnungshinweis: Im Zuge der Stellplatzsanierung wird eine Grundstücküberfahrt zum benachbarten Nahversorgungszentrum hergestellt. Die Kosten für die Überfahrt sind in der Abrechnung getrennt zu erfassen.
Projektbeschreibung
Planungsbeteiligte Ausführungsplanung / Eidenhardt + Schober Architektur Bauüberwachung PartGmbB Ronwaldstraße 19b 90765 Fürth Fon : 0911 . 6 332 322 6 E-Mail : Info@esarchitektur.de Geotechnische Beratung: SfG Sachverständigeninstitut Ingenieurfür Geotechnik Guntherstraße 61 90461 Nürnberg Fon : 0911 . 94118080 Fax : 0911 . 941180820 E-Mail: info@sv-geo.de
Planungsbeteiligte
Anlagen zum LV Unterlagen Ausführungsplanung: 1.01. - ADE_BU61-STLP_LP250_20260622_C (Lageplan, Anschlussdetails, M. 1:250) Sonstige Unterlagen: 2.01. - SfG AV 3, 2015-08-31 (Aktennotiz Baugrundgutachten, 31.08.2015) 2.02. - ALDI_Betriebsordnung für Fremdfirmen Die Anlagen werden Vertragsbestandteil. Sofern der Bieter die o. g. Anlagen nicht vollständig erhalten hat, hat er diese nachzufordern. Die Planunterlagen werden zur Angebotserstellung ausschließlich digital zur Verfügung gestellt.
Anlagen zum LV
Besondere Vertragsbedingungen Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass ihm für die Kalkulation alle erforderlichen Informationen vorgelegen haben, er sich über die Bedingungen vor Ort ausreichend informiert hat und eventuell besondere Umstände sowie daraus resultierende Einflüsse in seinem Angebot berücksichtigt hat. Bei der Ausführung der Arbeiten sind die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, alle einschlägigen technischen Vorschriften und Normen in der jeweils aktuellen Fassung und die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller einzuhalten. Gleiches gilt für alle zutreffenden Gesetze, Auflagen und Satzungen der Gemeinden oder sonstiger zustimmungspflichtiger Behörden und Institutionen. Sind dem Auftragnehmer einzelne Vorschriften, Normen, Satzungen o.ä. nicht bekannt so hat er sich darüber selbständig und eigenverantwortlich zu informieren. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen,z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Für das Einrichten, Vorhalten, Betreiben und wieder Räumen der Baustelle ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Hierzu gehören auch das Besorgen aller zum Betrieb der Baustelle erforderlichen Genehmigungen und Gestattungen, alle Leistungen zum Schutz und zur Sicherung gefährdeter baulicher Anlagen und benachbarter Grundstücke, das Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Grenzsteinen, Bäumen, Pflanzen und dergleichen und die Übernahme aller anfallenden Kosten, z.B. Gebühren und Mieten. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Einrichtung der Baustelle und insbesondere die Nutzung der verfügbaren Flächen auf dem Baugrundstück muss mit dem Auftraggeber abgestimmt werden und bedürfen dessen Zustimmung. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind die Kosten des für die Leistungserbringung erforderlichen Bedarfs von Wasser und Energie vom Auftragnehmer zu übernehmen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Kosten bei der Rechnungsstellung anteilig, pauschal und angemessen zu berücksichtigen. Näheres regelt der Vertrag. Dem Bieter entsteht daraus kein Rücktrittsrecht. Verlangt der Auftragnehmer eine Abrechnung der Strom- und Wasserkosten nach tatsächlichem Verbrauch, hat er auf eigene Kosten Verbrauchsmengenzähler anzubringen. Abbrucharbeiten sind umsichtig und gewissenhaft vorzunehmen. Alle Kosten die durch vermeidbare Beschädigungen an der verbleibenden Bausubstanz entstehen, sind vom Auftragnehmer zu übernehmen. Zur Ausführung der Leistung dürfen ausschließlich ungebrauchte Materialien, Stoffe und Bauteile verwendet werden. Der Auftragnehmer hat für alle von ihm gelieferten und verbauten Baustoffe und Bauteile die entsprechenden Zulassungen, Prüfzeugnisse, Produktinformationen u. ä. zu beschaffen und vorzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diese kostenfrei vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle eine geeignete und sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Poliere) zu stellen. Eine besondere Vergütung erfolgt hierfür nicht. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verstehen sich grundsätzlich - wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt - als Komplettleistungen, bestehend aus Herstellung, Anfahrt, Lieferung und Einbau und, soweit erforderlich, Rückbau und Entsorgung (bei Provisorien und Abbruchleistungen). Der Auftragnehmer ist für evtl. erforderliche Sicherheits- und Schutz-maßnahmen allein verantwortlich. Sicherheits- und Schutzmaßnahmen welche für die geforderte Leistung benötigt werden, sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Werden ihm diese Einrichtungen laut Leistungsverzeichnis durch Dritte gestellt und sind jedoch bei Arbeits-beginn nicht vorhanden, hat er dies unverzüglich dem Auftraggeber oder dessen Vertreter mitzuteilen. Abfälle, Abbruch- und Verpackungsmaterial, Verarbeitungsreste und sonstige durch den Auftragnehmer  verursachte Verunreinigungen sind zu trennen und regelmäßig und umgehend zu entsorgen. Die Kosten, incl. Container und Ladegebühren, sind in den Einheitspreisen enthalten. Soweit die Entsorgung der Abfälle durch den Auftragnehmer nicht regelmäßig und umgehend erfolgt, veranlasst die Bauleitung die Reinigung durch Dritte. Die Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Kostennachweis und Aufteilung erfolgen durch den Auftraggeber. Ein vorheriger schriftlicher Hinweis muss nicht erfolgen. Vorsorge und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, ohne Aufforderung und ohne besondere Vergütung zu erbringen. Dies gilt auch für Leistungen die für das Arbeiten bei niedrigen Temperaturen erforderlich sind, sofern für die vorgesehene Zeit der Arbeiten damit zu rechnen ist. Baustoffe die vor Ort gelagert werden sind ohne besondere Vergütung gegen Beschädigung und Witterungseinflüsse zu schützen. Der Auftraggeber behält sich vor, für ausgeschriebene Materialien ausreichend Muster zur Besichtigung vor Ort zu fordern. Diese Muster sind dem Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Näheres regelt der Vertrag. Dem Bieter entsteht daraus kein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Dauer der Gewährleistung eine Sicherheitsleistung zu vereinbaren. Näheres regelt der Vertrag. Dem Bieter entsteht daraus kein Rücktrittsrecht. Dem Auftraggeber steht es frei einen Werkvertrag nach BGB oder die VOB als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. Sofern ein BGB-Werkvertrag abgeschlossen wird, können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) - insbesondere zu Abrechnungszwecken - Vertragsbestandteil werden soll. Andernfalls sind alle Massen und Leistungen nach tatsächlichem Verbrauch bzw. Umfang abzurechnen. Sogenannte Nebenleistungen i. S. der VOB Teil C werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Die Bindefrist beträgt einen Kalendermonat und beginnt mit Eingang des Angebotes beim AG bzw. dessen Vertreter. Etwaige allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Bieters werden grundsätzlich nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn der Bieter diese zum Vertragsbestandteil erklärt und dieser Erklärung nicht widersprochen wird. Zur Ausführung erhält der Auftragnehmer alle Planunterlagen in elektronischer Form im Dateiformat PDF. Die benötigten Ausdrucke aller Unterlagen sind vom Auftragnehmer selbst und auf eigene Kosten herzustellen. Der Bieter verpflichtet sich zur Kooperation mit allen am Bau Beteiligten und ist verpflichtet, alle für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Abstimmungen mit den Beteiligten vorzunehmen. Mit der Abgabe des Angebotes akzeptiert der Bieter die oben genannten Bedingungen ohne Einschränkungen.
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Rohbauarbeiten Erdarbeiten, DIN 18300 Verbauarbeiten, DIN DIN 18303 Wasserhaltungsarbeiten, DIN 18305 Entwässerungskanalarbeiten, DIN 18306 Mauerarbeiten, DIN 18330 Betonarbeiten, DIN 18331 Stahlbauarbeiten, DIN18335 Abdichtungsarbeiten, DIN 18336 Abbruch- und Rückbauarbeiten, DIN 18459 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Folgende besondere Leistungen im Sinne der VOB/C gehören - sofern in der jeweiligen Einzelposition nicht anders vermerkt - zur vertraglichen Leistung und werden nicht besonders vergütet: Sicherung von Böschungen, Flächen und Halden z. B. mit Planen. Einbau, Ausbau und Vorhalten von Wassermessvorrichtungen. Einbau, Ausbau und Vorhalten von Beobachtungsrohren- oder Brunnen. Vergütung Dritter für die Benutzung des Vorfluters und Inanspruchnahme fremden Geländes bei der Ableitung des Wassers. Einholen der behördlichen Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten. Prüfen auf Wasserdichtheit. Glattstriche an Leibungen, Stürzen und Brüstungen für den Einbau von Fenstern, Türen und dergleichen. Herstellen von Aussparungen, z. B. Öffnungen, Nischen, Schlitze, Kanäle. Herstellen von Tür- und Fensterpfeilern im Wandmauerwerk, wenn sie schmaler als 50 cm sind und die beiderseits dieser Pfeiler liegenden Öffnungen nach VOB, Abschnitt 5.2.1 abgezogen werden. Herstellen von Ecken mit Formsteinen oder geschnittenen Mauersteinen. Herstellen von Mauerwerksschrägen, z. B. als oberer Abschluss bei Giebelwänden. Herstellen von Quergefälle in Mauerwerkskronen. Herstellen von Deckenabmauerungen. Herstellen von Vouten, Auflagerschrägen und Konsolen. Herstellen von Bewegungs- und Scheinfugen sowie Fugendichtungen. Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3. durch anerkannte Überwachungsstellen. Schutzmaßnahmen gegen betonschädigende Einwirkungen und gegen Fremderschütterungen. Maßnahmen zum Erzielen einer bestimmten Betonoberfläche. Herstellen von Erprobungs- und Referenzflächen. Schließen von Löchern, Schlitzen und Durchbrüchen. Arbeiten zum Anschließen an vorhandene Konstruktionen. Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit sie nicht vom Auftragnehmer herrührt. Verstärkungen der Abdichtungen in der Fläche, an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Abschlüssen und Übergängen. Herstellen von Hohlkehlen. Beseitigen von Aufwuchs, einschließlich Roden. Sicherungsmaßnahmen für Verbleibende Bauteile und benachbarte Bauteile. Einmessarbeiten, Schnurgerüste, Meterrisse u.ä. Vermessungsarbeiten, welche zur Erbringung der Leistung oder für die Fortführung der Arbeiten durch dritte erforderlich sind oder von behördlicher Stelle gefordert werden, sind kostenfrei zu erbringen. Abbruch- und Rückbauarbeiten erfolgen ausschließlich auf alleinige Verantwortung des Auftragnehmers. Ihm obliegt die Wahl der geeigneten Abbruchmittel und der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Durch Abbrucharbeiten verursachte Beschädigungen an bestehenden Bauteilen sind vom Auftragnehmer zu beheben. Alle für den Abbruch und die Sicherung erforderlichen Maßnahmen, auch die Sicherung der vorhandenen und verbleibenden Bauteile, sind in die jeweilige Abbruchposition einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Der Untergrund für die Herstellung von befestigten Flächen ist grundsätzlich auf Eignung prüfen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen obliegen dem  Bieter und werden nicht besonders vergütet. Plattendruckversuche sind nach DIN 18134 vorzunehmen und zu dokumentieren. Die Kantenausbildung von Betonbauteilen (mit oder ohne Fase) ist grundsätzlich mit dem Auftraggeber vor Ausführung abzusprechen und wird, gleich welche Ausführung gewählt wird, nicht besonders vergütet. Verzahnungen an den Bestand oder das Einbohren von Anschlussbewehrungen ist in den entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Die Löcher der Schalungsabstandshalter sind nach dem Ausschalen durch den Auftragnehmer fachgerecht und dem Verwendungszweck des Bauteils entsprechend, ohne besondere Vergütung zu schließen. Die Nachbehandlung und Beseitigung von Rissen in örtlich betonierten Betonbauteilen ist vom Auftragnehmer kostenfrei durchzuführen. Kommt es an Betonbauteilen die keine weitere Beschichtung erhalten (Sichtbeton) zu Nestern oder ähnlichen Fehlstellen ist das gesamte Bauteil zu spachteln. Unter Umständen sind alle optisch im Zusammenhang stehenden und gleichartigen Flächen ebenfalls zu spachteln um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten. Eine Vergütung erfolgt hierfür nicht. Das Verschließen der Ankerhülsen in Betonbauteilen wird nicht besonders vergütet und ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Für nicht einsehbare Betonbauteile können PVC-Verschlusskappen verwendet werden. Für einsehbare Bauteile sind Betonkegel zu verwenden. Für wasserundurchlässigen Beton nach besonderem Zulassungsverfahren werden alle Vorschriften und Verarbeitungsrichtlinien dieser Zulassung Vertragsbestandteil. Für die Ausführung von Sichtbeton gilt das „DBV-Merkblatt Sichtbeton“ in der aktuellen Fassung. Für die Ausführung von wasserundurchlässigen Bauteilen aus Beton gilt die DAfStb-Richtlinie (WU-Richtlinie) in der aktuellen Fassung. Die Abrechnung von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton erfolgt, wenn nicht anders vermerkt, einschl. Schalung und getrennter Abrechnung der Bewehrung.
ZTV Rohbauarbeiten
ZTV Verkehrswegebauarbeiten Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel, DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln, DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt, DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung (Arbeitspapier FGSV-Nr. 618/2). Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Folgende Besonderen Leistungen im Sinne der VOB/C gehören - sofern in der jeweiligen Einzelposition nicht anders vermerkt - zur vertraglichen Leistung und werden nicht besonders vergütet: Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Absperrungen und Befestigungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anlieger-Verkehrs . Vorbereiten der Unterlage, z.B. Nachverdichten, Herstellen der planmäßigen Höhenlage, Beseitigen von schädlichen Verschmutzungen. Maßnahmen zum Verbund der Schichten und besondere Ausführung und Vorbehandlung der Längsnähte. Maßnahmen zum Aufrauen oder Abstumpfen von Deckschichten aus Asphalt. Zuarbeiten, Verhau oder Schneiden von Pflastersteinen, Platten, Bordsteinen, Formstücken und Formteilen einschließlich Passstücken, z. B. bei Anschlüssen, für das Verlegen oder Versetzen an Einbauten und Aussparungen. Herstellen von Plattenbelägen im Bogen oder Muster. Herstellen von Pflasterbelägen im Muster oder in Kombination mit Platten. Herstellen und Schließen von Aussparungen sowie Einsetzen von Einbauteilen. Herstellen von Anschlüssen an bestehende Bauteile. Räumen von Schnee und Abstumpfen bei Glätte zur Aufrechterhaltung des Verkehrs. Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten klimatischen Bedingungen. Schutzmaßnahmen für den Einbau von Baustoffgemischen und Beton, wenn bei ungünstigen Witterungsverhältnissen auf Anordnung des Auftraggebers gearbeitet werden soll. Für die Herstellung von befestigten Flächen sind alle einschlägigen technischen Regelwerke in ihrer jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Insbesondere sind dies die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für Verkehrsflächenbefestigungen, die technischen Lieferbedingungen und die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO). Einmessarbeiten, Schnurgerüste, Meterrisse, Nivellements u.ä. Vermessungsarbeiten, welche zur Erbringung der Leistung oder für die Fortführung der Arbeiten durch Dritte erforderlich sind oder von behördlicher Stelle gefordert werden, sind kostenfrei zu erbringen Das Anarbeiten von Belägen und Einfassungen aller Art an Kanten, Einbauteilen und An- und Abschlüssen, auch wenn diese runde, schräge und unregelmäßige Formen aufweisen, wird nicht besonders vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der angebotene Einheitspreis gilt auch für Kleinflächen. Zuschläge werden nicht gewährt. Alle zur Verwendung kommenden Materialien für Böden, Auffüllungen und Bauschichten müssen der LAGA - Zuordnungsklassse (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) Z0 entsprechen und güteüberwacht sein. Die Gutachten der Güteüberwachung müssen durch einen unabhängigen und anerkannten Prüfer erstellt werden und sind zu übergeben. Der Untergrund für die Herstellung von befestigten Flächen ist grundsätzlich auf Eignung prüfen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen obliegen dem  Bieter und werden nicht besonders vergütet. Die Anforderungen an Lage, Tragfähigkeit und Wasserdurchlässigkeit des Planums gemäß  ZTV E-StB, ZTV P-StB, RAS-Ew, RStO sind einzuhalten. Plattendruckversuche sind nach DIN 18134 vorzunehmen und zu dokumentieren. Resultierende Neigungen von Pflasterdecken und Plattenbelägen dürfen gem. DIN 18318 folgende Werte nicht unterschreiten: Bei Pflasterdecken aus Naturstein mit unbearbeiteter Oberfläche: 2,0 % Bei Pflasterdecken mit Rasen- oder Sickerfuge: 1,0 % (gem. "Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., Köln). Bei allen anderen Belägen: 1,5 % Bei Verkaufsstätten müssen die Belagsoberflächen grundsätzlich stufen- und kantenfrei sein und für die Benutzung mit Einkaufswagen geeignet sein.
ZTV Verkehrswegebauarbeiten
ZTV Abbrucharbeiten Erdarbeiten, DIN 18300 Verbauarbeiten, DIN DIN 18303 Wasserhaltungsarbeiten, DIN 18305 Entwässerungskanalarbeiten, DIN 18306 Rodungsarbeiten, DIN 18320 Abbruch- und Rückbauarbeiten, DIN 18459 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Folgende besondere Leistungen im Sinne der VOB/C gehören - sofern in der jeweiligen Einzelposition nicht anders vermerkt - zur vertraglichen Leistung und werden nicht besonders vergütet: Sicherung von Böschungen, Flächen und Halden z. B. mit Planen. Einbau, Ausbau und Vorhalten von Wassermessvorrichtungen, Beobachtungsrohren- oder Brunnen. Vergütung Dritter für die Benutzung des Vorfluters und Inanspruchnahme fremden Geländes bei der Ableitung des Wassers. Einholen der behördlichen Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten. Prüfen auf Wasserdichtheit. Schutzmaßnahmen gegen betonschädigende Einwirkungen und gegen Fremderschütterungen. Beseitigen von Aufwuchs, einschließlich Roden. Sicherungsmaßnahmen für Verbleibende Bauteile und benachbarte Bauteile. Auf-, Um- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts liegt. Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten höher als 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen. Auffangen und Entsorgen des bei Hochdruckwasserstrahl-, Bohr- und Sägearbeiten anfallenden Wassers. Erkunden vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, Hindernisse und sonstiger baulicher Anlagen vor Ausführung der Arbeiten auf Weisung des Eigentümers oder anderer Weisungsberechtigter. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Bauwerke, Leitungen, Kabel, Dräne und Kanäle. Einmessarbeiten, Schnurgerüste, Meterrisse u.ä. Vermessungsarbeiten, welche zur Erbringung der Leistung oder für die Fortführung der Arbeiten durch dritte erforderlich sind oder von behördlicher Stelle gefordert werden, sind kostenfrei zu erbringen. Abbruch- und Rückbauarbeiten erfolgen ausschließlich auf alleinige Verantwortung des Auftragnehmers. Ihm obliegt die Wahl der geeigneten Abbruchmittel und der erforderlichen Schutzmaßnahmen. Durch Abbruch-arbeiten verursachte Beschädigungen an bestehenden Bauteilen sind vom Auftragnehmer zu beheben. Alle für den Abbruch und die Sicherung erforderlichen Maßnahmen, auch die Sicherung der vorhandenen und verbleibenden Bauteile, sind in die jeweilige Abbruchposition einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Der Untergrund für die Herstellung von befestigten Flächen ist grundsätzlich auf Eignung prüfen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen obliegen dem  Bieter und werden nicht besonders vergütet. Plattendruckversuche sind nach DIN 18134 vorzunehmen und zu dokumentieren. Erforderliche Genehmigungen und Informationsmitteilung an zu beteiligende Ämter und Stellen sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich und mit Information des Auftraggebers zu erstellen und einzureichen. Erforderliche Anzeigen gemäß Bayerischer Bauordnung sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erledigen.
ZTV Abbrucharbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
Hinweis zum Bauablauf Zu Baubeginn und während der Baumaßnahme bleiben die Verkaufseinheiten im Betrieb.Die Baumaßnahme muss in Abstimmung mit der Auftraggeberin in Bauabschnitten ausgeführt werden. Die Planung geht aktuell von bis zu drei Bauabschnitten aus. Die Mehrkosten für die Aufrechterhaltung, zusätzlichen An- und Abfahrten von Baumaschinen, temporäre Verkehrsleitung gemäß Abstimmung mit der Bauherrin, Herstellen und Beseitigen von temporären Anrampungen für die Aufrechterhaltung der Zufahrt zur Anlieferung und Personalstärke sind in den Einheitspreisen zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweis zum Bauablauf
1.01 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle, Vorhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtung von Ausführungsbeginn bis zur erfolgreichen Abnahme und Räumen der Baustelle. Die Einrichtung der Baustelle und insbesondere die Nutzung der verfügbaren Flächen auf dem Baugrundstück muss mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter abgestimmt werden und bedarf deren Zustimmung. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet im einzelnen folgende Leistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299. Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Baustelle, z.B. Bauzäune, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke, Beleuchtungen, Leitereinrichtungen, Sozial- und Sanitäreinrichtungen. Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Einrichtungen außerhalb der Baustelle zur Umleitung, Regelung und Sicherung des öffentlichen und Anliegerverkehrs sowie das Einholen der hierfür erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Anordnungen nach der StVO. Zusätzliche Leistungen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit Sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen. Besorgen aller zum Betrieb der Baustelle erforderlichen Genehmigungen und Gestattungen und Übernahme aller anfallenden Kosten, z.B. Gebühren und Mieten. Leistungen für besondere Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung  gefährdeter baulicher Anlagen und benachbarter Grundstücke. Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Grenzsteinen, Bäumen, Pflanzen und dergleichen. Der AG legt größten Wert auf eine sauberen und organisierten Bauablauf. Dies erfordert eine gewissenhafte Zusammenarbeit und Koordination unter allen Beteiligten. Entsprechende Behinderungen und Organisationsmaßnahmen während der Bauzeit sind vom Bieter zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Die Baustelle muss während der gesamten Bauzeit immer sauber und ordentlich vorzufinden sein. Entsprechend häufig sind Räum- und Reinigungsmaßnahmen vorzunehmen. Alle verwendeten Einrichtungen müssen in gutem Zustand, sauber und unbeschädigt sein. Sollten den oben genannten Anforderungen durch den AN nicht nachgekommen werden, behält sich der AG vor, Dritte mit den Leistungen zu beauftragen und die entstehenden Kosten anteilig an die beteiligten Firmen weiterzugeben. Der Kosten für den Verbrauch von Wasser und Strom übernimmt der Auftraggeber. Eine Rückvergütung  ist nicht erforderlich!
1.01
Baustelleneinrichtung
L
1.00
Psch
1.02 Zulage Bauabschnitte Zulage für die Position 1.1. für die Ausführung in mehreren Bauabschnitten. Im Einheitspreis sind alle Arbeiten und Personalkosten für den Umbau der Baustelleneinrichtung, -sicherung und -betrieb einschließlich zusätzlichen An- und Abfahrten von Material und Gerät zu kalkulieren. Ebenso sind Maßnahmen für provisorische Lauf- und Fahrbereiche für Kunden und die Anlieferung der Filiale einzukalkulieren. Einschränkungen durch Kundenführung und Versorgungsfahrten für die Filiale werden nicht gesondert vergütet und sind im Einheitspreis zu berücksichtigen.
1.02
Zulage Bauabschnitte
H
3.00
St
2 Abbruch / Rückbau
2
Abbruch / Rückbau
Vorbemerkung Abbrucharbeiten Vor Abgabe eines Angebots ist eine Begehung der Stellplatzanlage der Filiale sowie des direkten Umgriffs des Baugrundstücks zwingend erforderlich. Eine vorherige Anmeldung bei der Bauüberwachung ist zwingend erforderlich. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er die Stellplatzanlage nebst Umgriff, den im folgenden Leistungsbeschrieb betroffenen Arbeitsbereich sowie die Zu- und Abfahrt begutachtet hat.
Vorbemerkung Abbrucharbeiten
2.01 Sträucher beseitigen und entsorgen Sträucher über 2 m Höhe, einschließlich Wurzelwerk, beseitigen und entsorgen (Das Beseitigen von niedrigerem Bewuchs gilt als Nebenleistung i. S. der VOB). Rodungsbereich ist die Grünfläche zwischen Gehweg und Mastleuchte (siehe Planunterlage). Foto: Ansicht Stellplatz ALDI Foto: Ansicht Stellplatz Nachbargrundstück
2.01
Sträucher beseitigen und entsorgen
19.90
m2
2.02 Betonverbundpflaster aufnehmen und entsorgen Befestigte Flächen (Fahrwege, Gehbereiche und Stellplätze) auf dem Baugrundstück ausschließlich Einfassungen, Einläufe abbrechen und entsorgen. Die vorhandenen Rinnenplatten werden als Teil des abzubrechenden Belags gerechnet. Fahrbahnbelag: Betonverbundpflaster (d bis 10 cm) Einfassungen:   Betonhoch- und Tiefborde Der Einsatz von Großgeräten ist möglich.
2.02
Betonverbundpflaster aufnehmen und entsorgen
3,334.20
m2
2.03 Betonverbundpflaster aufnehmen und lagern Befestigte Flächen (Fahrwege, Gehbereiche und Stellplätze) auf dem Baugrundstück zerstörungsfrei aufnehmen, reinigen und seitlich auf Paletten zum Wiedereinbau vor Ort lagern. Fahrbahnbelag: Betonverbundpflaster (d bis 10 cm) Einfassungen: Betonborde und - rabatten, Rinnensteine Die beschriebene Leistung betrifft die Entnahme und Lagerung des Verbundpflasters im Bereich der einzubauenden Tiefborde. Der Ausbau erfolgt gemäß der Planung auf eine Breite von ca. 0,5 m im Bestandsbelag. Ausbauort: Einfassung Eingangsbereich Einbaubereich Tiefborde
2.03
Betonverbundpflaster aufnehmen und lagern
26.30
m2
2.04 Betongehwegplatten aufnehmen und entsorgen Vorhandene Gehwegplatten aus Beton aufnehmen und entsorgen. Format: 40 x 40 cm bis bis 40 x 60 cm Plattendicke: 4 cm bis 6 cm
2.04
Betongehwegplatten aufnehmen und entsorgen
O
5.00
m2
2.05 Betongehwegplatten aufnehmen und lagern Befestigte Flächen (Fahrwege, Gehbereiche und Stellplätze) auf dem Baugrundstück zerstörungsfrei aufnehmen, reinigen und seitlich auf Paletten zum Wiedereinbau vor Ort lagern. Fahrbahnbelag: Betongehwegplatten (d bis 6 cm) Einfassungen: Betonborde und - rabatten, Rinnensteine
2.05
Betongehwegplatten aufnehmen und lagern
O
5.00
m2
2.06 Rinnensteine aus Beton ausbauen Rinnensteine aus Beton auf Betonfundament gesondert vom Rückbau aus Position 2.2. ausbauen und entsorgen. Das anschließende Hochbord soll erhalten bleiben. Die Vergütung der Position erfolgt nur auf Anweisung der Bauüberwachung. Die Position ist anrechenbar, wenn der Rinnenstein vorab gelöst werden muss. Durch den Rückbau des Plattenbelags locker und lose gewordene Rinnenplatten werden unter der Position 2.2. abgerechnet.
2.06
Rinnensteine aus Beton ausbauen
O
17.20
m
2.07 Betonbordsteine aufnehmen und entsorgen Vorhandenes Bordsteine aus Beton, einschl. Betonbett, aufnehmen und entsorgen. Format: Verschiedene Formate (gerade Steine, Kurvensteine, Ecksteine) Querschnitt: 12 x 15 cm bis 15 x 30 cm
2.07
Betonbordsteine aufnehmen und entsorgen
16.80
m
2.08 Asphaltbelag aufnehmen und entsorgen Befestigte Flächen (Fahrwege und Stellplätze) auf dem Baugrundstück einschließlich Einfassungen, Einläufe und Rinnen abbrechen und entsorgen. Fahrbahnbelag: Asphaltbelag (d bis 30 cm) Einfassungen: Betonborde und - rabatten, Rinnensteine Der Einsatz von Großgeräten ist möglich.
2.08
Asphaltbelag aufnehmen und entsorgen
O
3.00
m3
2.09 Asphaltdeckschicht fräsen Rückbau der bitumenhaltigen Befestigung durch Fräsen der Fahrbahndeckschicht zum späteren Überarbeiten mit einer neuen Asphaltdeckschicht nach gesonderter Position. Frästiefe: 3,5 -4,5 cm Anschließend ist die Fläche zu reinigen, nicht festhaftende Schichten müssen gelöst werden. Alle anfallenden Rückbaustoffe sind abzufahren und zu entsorgen. Die Kosten für die Entsorgung sind im Einheitspreis zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
2.09
Asphaltdeckschicht fräsen
O
10.00
m2
2.10 Unterbauschichten aufnehmen und lagern Vorhandene Unterbauschichten (Sand, Schotter) unter zurückgebauten Pflaster-, Plattenbelag- und Asphaltflächen ausheben und seitlich lagern. Gemäß vorläufiger Auswertung der Baugrundschurfe ist die Tragschicht unterhalb der Überfahrt wie folgt herzustellen: Überfahrt Nachbargrundstück (Bk 1,0): ca. 0,50 m stark abzutragen und lagern (OK Planum ca. - 0,50 m OKF). Der Lagerplatz wird durch die Bauüberwachung vor Ort auf dem Baugrundstück festgelegt. Die Lagerstelle ist vorab mit geeignetem Vlies vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Die Schutzmaßnahme ist im Einheitspreis zu kalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Ausbaubereich: neu herzustellende Grundstücksüberfahrt
2.10
Unterbauschichten aufnehmen und lagern
247.36
m3
2.11 Unterbauschichten aufnehmen und lagern (Massenmehrung) Vorhandene Unterbauschichten (Sand, Schotter) unter zurückgebauten Pflaster-, Plattenbelag- und Asphaltflächen ausheben und seitlich lagern. Die Position dient für die Kalkulation einer Teilerneuerung der Schottertragschicht für den Fall einer nicht vorhersehbaren und nicht geeigneten Beschaffenheit der bestehenden Tragschicht vor Ort. Es wird zur Kalkulation angenommen, dass unterhalb des Belagsaufbaus aus 2.2. ca. 0,20 m Schottertragschicht entnommen werden müssen. Der Lagerplatz wird durch die Bauüberwachung vor Ort auf dem Baugrundstück festgelegt. Die Lagerstelle ist vorab mit geeignetem Vlies vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Die Schutzmaßnahme ist im Einheitspreis zu kalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Einbauort: Fahrbahn- und Stellplatzsanierung
2.11
Unterbauschichten aufnehmen und lagern (Massenmehrung)
O
664.48
m3
2.12 Zulage externe Lagerung Aushub Zulage zu 2.11. und 2.11. für seitlich gelagerte Unterbauschichten zum externen Lagerplatz des Auftragnehmers abfahren und lagern. Im Einheitspreis sind alle zusätzlichen Kosten für die Lagerung bis zur Entsorgung zu kalkulieren. Zusätzliche Kosten für die zweite Ladung, die Vorhaltung der Lagerfläche o. ä. werden nicht gesondert vergütet.
2.12
Zulage externe Lagerung Aushub
O
H
911.84
m3
2.13 Straßenablauf aufnehmen und lagern Vorhandenen Straßenablauf aus Beton - für Normaleinbau, aus Beton mit Einlaufrost aus Gusseisen, komplett und beschädigungsfrei aufnehmen und vor Ort lagern. Einschl. Erdarbeiten, aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und Trennen aller Anschlussleitungen. Verbleibende Leitungen sind gegen eindringen von Erdreich und Schmutz zu schützen und abzudichten. Einlaufrostgröße: 310 x 520 mm Schaftdurchmesser: 45 cm (innen) Gesamtbauhöhe OK-Einlauf bis Sohle: ca. 100 cm
2.13
Straßenablauf aufnehmen und lagern
O
2.00
St
2.14 Straßenablauf aufnehmen und entsorgen Vorhandenen Straßenablauf aus Beton - für Normaleinbau, aus Beton mit Einlaufrost aus Gusseisen, komplett aufnehmen und entsorgen. Einschl. Erdarbeiten, aller erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und Trennen aller Anschlussleitungen. Verbleibende Leitungen sind gegen eindringen von Erdreich und Schmutz zu schützen und abzudichten. Einlaufrostgröße: 310 x 520 mm Schaftdurchmesser: 45 cm (innen) Gesamtbauhöhe OK-Einlauf bis Sohle: ca. 100 cm
2.14
Straßenablauf aufnehmen und entsorgen
O
2.00
St
2.15 Revisionsschachtabdeckung aufnehmen und lagern Revisionsschachtdeckel aufnehmen und für späteren Wiedereinbau seitlich lagern. Format: bis 0,80 m Material: Gusseisen mit Betonfüllung
2.15
Revisionsschachtabdeckung aufnehmen und lagern
1.00
St
2.16 Revisionsschachtabdeckung aufnehmen und entsorgen Revisionsschachtdeckel aufnehmen und entsorgen. Format: bis 0,80 m Material: Gusseisen mit Betonfüllung
2.16
Revisionsschachtabdeckung aufnehmen und entsorgen
O
1.00
St
2.17 Aushub in Handschachtung Boden in Handschachtung ausheben und vor Ort lagern. Ausführung nach DIN 4124. Diese Leistung ist ausschließlich für Bereiche vorgesehen, die mit entsprechenden Geräten und Maschinen nicht erreichbar sind oder wo besondere Vorsicht beim Aushub erforderlich ist. Bodenklasse nach DIN 18300: 1 bis 4.
2.17
Aushub in Handschachtung
O
5.00
m3
2.18 Beprobung Haufwerke Veranlassen, Durchführen und Nachführen der erforderlichen Haufwerksbeprobungen zur Vorbereitung des Abfahrens der Aushubmaterialien nach LAGA bzw. Deponieklasse. Im Zuge der Beprobung soll die Wiedereinbaufähigkeit des Materials geprüft werden. Die Ergebnisse der Beprobungen sind dem Bauherrn sofort nach Erhalt digital zur Verfügung zu stellen. Die Lagerung des Aushubs auf der Baustelle kann maximal für einen Bauabschnitt erfolgen.
2.18
Beprobung Haufwerke
2.00
St
Hinweistext Zulage Aushubmaterial Die Vergütung der Zulagen für verunreinigtes Abfuhrmaterial erfolgt ausschließlich auf Grundlage der für die Entsorgung relevante Bewertung gemäß LVGBT bzw. DepV. Die gutachterliche Stellungnahme ist umgehend der Auftraggeberin bzw. der Bauüberwachung zur Verfügung zu stellen. Mehrfachkriterien werden nicht gesondert vergütet.
Hinweistext Zulage Aushubmaterial
2.19 Aushubmaterial Z 0 / DK 0 entsorgen Vor Ort gelagertes Aushubmaterial abfahren und entsorgen. LAGA - Zuordnungsklasse nach LVGBT: Z 0 Deponieklasse nach DepV: DK 0
2.19
Aushubmaterial Z 0 / DK 0 entsorgen
247.36
m3
2.20 Zulage Aushubmaterial Z 1.1 entsorgen Vor Ort gelagertes Aushubmaterial abfahren und entsorgen. LAGA - Zuordnungsklasse nach LVGBT: Z 1.1
2.20
Zulage Aushubmaterial Z 1.1 entsorgen
O
50.00
m3
2.21 Zulage Aushubmaterial Z 1.2 entsorgen Vor Ort gelagertes Aushubmaterial abfahren und entsorgen. LAGA - Zuordnungsklasse nach LVGBT: Z 1.2
2.21
Zulage Aushubmaterial Z 1.2 entsorgen
O
50.00
m3
2.22 Zulage Aushubmaterial Z 2 entsorgen Vor Ort gelagertes Aushubmaterial abfahren und entsorgen. LAGA - Zuordnungsklasse nach LVGBT: Z 2
2.22
Zulage Aushubmaterial Z 2 entsorgen
O
50.00
m3
2.23 Zulage Aushubmaterial DK I entsorgen Vor Ort gelagertes Aushubmaterial abfahren und entsorgen. Deponieklasse nach DepV: DK I
2.23
Zulage Aushubmaterial DK I entsorgen
O
50.00
m3
2.24 Zulage Aushubmaterial DK II entsorgen Vor Ort gelagertes Aushubmaterial abfahren und entsorgen. Deponieklasse nach DepV: DK II
2.24
Zulage Aushubmaterial DK II entsorgen
O
50.00
m3
Aushubmaterial über Z2 Bei anliegen von Aushubmaterial mit einer Zuordnungswert größer 2 ist die Entsorgung vor Arbeitsbeginn durch ein Nachtragsangebot durch die Auftraggeberin schriftlich freizugeben.
Aushubmaterial über Z2
2.25 Rückbau digitaler Schaukasten Der digitale Schaukasten soll rückgebaut und entsorgt werden. Der Abbruch der Punktfundamente ist im Einheitspreis zu kalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Der Schaukasten wird bauseits spannungsfrei gesetzt. Foto Digitaler Schaukasten
2.25
Rückbau digitaler Schaukasten
1.00
St
3 Erdarbeiten
3
Erdarbeiten
3.01 Planum Planum und Untergrundverdichtung zur Aufnahme von Trag- bzw. Frostschutzschichten. Nachweis der Tragfähigkeit durch Plattendruckversuche nach DIN 18134. Verformungsmodul nach Angabe des Tragwerkplaners. Folgende Minimalanforderungen sind zu erfüllen. E v2 : mind. 45 MN/m² Einbaubereich: neu herzustellende Grundstücksüberfahrt
3.01
Planum
27.30
m2
3.02 Schrotten 56/120 aus anzufahrendem Material Schrotten der Körnung 56-120 mm zur Stabilisierung bei wenig bis nicht tragenden Untergründen liefern und einpressen. Die Abrechnung erfolgt nach Wiegescheinen.
3.02
Schrotten 56/120 aus anzufahrendem Material
O
10.00
to
3.03 Geotextil, GRK 3, 165 g/m² Geotextil mit mindestens 165 g/m² liefern und einlegen. Die Abrechnung erfolgt nach belegtem Bereich. Die Überlappung ist im Einheitspreis zu kalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Flächengewicht: mind. 165 g/m² Geotextilrobustheitsklasse: mindestens 3 Einbauort: auf Erdplanum Fabrikat: Bergmüller & Co. GmbH, Beforce Geogewebe PP40 oder gleichwertig. Angebotenes Produkt (Hersteller, Bezeichnung):
3.03
Geotextil, GRK 3, 165 g/m²
O
100.00
m2
3.04 Geotextil, GRK 4, 260 g/m² Geotextil wie zuvor, jedoch Flächengewicht: mind. 260 g/m² Geotextilrobustheitsklasse: mindestens 4 Fabrikat: Bergmüller & Co. GmbH, Beforce Geogewebe PP50 oder gleichwertig. Angebotenes Produkt (Hersteller, Bezeichnung):
3.04
Geotextil, GRK 4, 260 g/m²
O
100.00
m2
3.05 Frostschutzschicht, 0/32-0/56 Güteüberwachtes Baustoffgemisch als Schottertragschicht bzw. Frostschutzschichten nach ZTV E-StB mit Kornbereich 0/32 bis 0/56 mm, LAGA-Zuordnungsklasse Z0, für Frosteinwirkzone II (RStO 12), auf Planum herstellen und verdichten. Das Herstellen der gewünschten Neigungen und das Anarbeiten an Bauteile und jegliche Begrenzungen wird nicht besonders vergütet und ist einzukalkulieren. Dicke: ca. 42 cm E v2 -Werte [MPa] Planum: 45 MN/m² Frostschutz bzw. Schottertragschicht: 120 MN/m² Einbaubereich: neu herzustellende Grundstücksüberfahrt
3.05
Frostschutzschicht, 0/32-0/56
11.47
m3
3.06 Frostschutzschicht, 0/32-0/56 (Massenmehrung) Güteüberwachtes Baustoffgemisch als Schottertragschicht bzw. Frostschutzschichten nach ZTV E-StB mit Kornbereich 0/32 bis 0/56 mm, LAGA-Zuordnungsklasse Z0, für Frosteinwirkzone II (RStO 12), auf Planum herstellen und verdichten. Das Herstellen der gewünschten Neigungen und das Anarbeiten an Bauteile und jegliche Begrenzungen wird nicht besonders vergütet und ist einzukalkulieren. Die Position dient für die Kalkulation einer Teilerneuerung der Schottertragschicht für den Fall einer nicht vorhersehbaren und nicht geeigneten Beschaffenheit der bestehenden Tragschicht vor Ort. Es wird zur Kalkulation angenommen, dass unterhalb des Belagsaubaus aus 2.2. ca. 0,20 m Schottertragschicht wieder eingebaut werden müssen. Dicke: ca. 42 cm E v2 -Werte [MPa] Planum: 45 MN/m² Frostschutz bzw. Schottertragschicht: 120 MN/m² Einbauort: Fahrbahn- und Stellplatzsanierung
3.06
Frostschutzschicht, 0/32-0/56 (Massenmehrung)
O
664.48
m3
3.07 Schottertragschicht, 0/32-0/56, d = 20 cm Güteüberwachtes Baustoffgemisch als Schottertragschicht nach ZTV E-StB mit Kornbereich 0/32 bis 0/56 mm, LAGA-Zuordnungsklasse Z0, für Frosteinwirkzone II (RstO 12), auf Planum herstellen und verdichten. Das Herstellen der gewünschten Neigungen und das Anarbeiten an Bauteile und jegliche Begrenzungen wird nicht besonders vergütet und ist einzukalkulieren. Dicke: 20 cm Ev2-Werte [MPa] Feinplanum: 150 MPa/m²
3.07
Schottertragschicht, 0/32-0/56, d = 20 cm
O
10.00
m3
3.08 Zulage Frostschutzschicht, Kategorie UF3 Zulage zur Position 3.5. für die Lieferung von Frostschutz, Kategorie UF3 statt UF5. Einbauort: Pflasterfläche mit versickerungsfähigem Pflaster
3.08
Zulage Frostschutzschicht, Kategorie UF3
O
H
5.00
m3
3.09 Auffüllungen/Unterbau aus seitlicher Lagerung Auffüllungen bzw. Unterbau aus seitlich gelagertem Material, verdichtet, unter späterem Fahrbahn- und Stellplatzbelag, zur Lastübertragung auf tragfähigen Untergrund einbauen. Der Einbau erfolgt nach Eignungsprüfung zum Wiedereinbau gemäß 2.18..
3.09
Auffüllungen/Unterbau aus seitlicher Lagerung
O
5.00
m3
3.10 Feinplanum herstellen Feinplanum gemäß Planung für die Aufnahme des Oberbaus herstellen.
3.10
Feinplanum herstellen
3,360.50
m2
3.11 Statischer Plattendruckversuch Ausführung eines statischen Plattendruckversuchs nach DIN 18134 zur Bestimmung der Verformbarkeit und Tragfähigkeit des Bodens sowie zur Verdichtungskontrolle. Die Prüfung erfolgt auf vorbereitetem Baugrubenplanum oder der eingebauten Schotter- / Kiestragschicht. Die angegebene Anzahl an Versuchen ist geschätzt. Im Einheitspreis sind alle erforderlichen Leistungen zur Feststellung der Belastungsfähigkeit einschließlich Übergabe der Protokolle in digitaler Form zu kalkulieren.
3.11
Statischer Plattendruckversuch
O
4.00
St
3.12 Dynamischer Lastplattenversuch Ausführung eines dynamischen Plattendruckversuchs nach DIN 18134 zur Bestimmung der Verformbarkeit und Tragfähigkeit des Bodens sowie zur Verdichtungskontrolle. Die Prüfung erfolgt auf vorbereitetem Baugrubenplanum oder der eingebauten Schotter- / Kiestragschicht. Die angegebene Anzahl an Versuchen ist geschätzt. Im Einheitspreis sind alle erforderlichen Leistungen zur Feststellung der Belastungsfähigkeit einschließlich Übergabe der Protokolle in digitaler Form zu kalkulieren.
3.12
Dynamischer Lastplattenversuch
12.00
St
4 Befestigte Flächen / Einfassungen
4
Befestigte Flächen / Einfassungen
4.01 Tiefbordsteine Beton, 8/40, DTI, grau Bordstein aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität D T I. Einschließlich Erdarbeiten, Betonfundament (mind. C 20/25), allen Anschlussarbeiten und allen erforderlichen Formsteinen (Bögen, Halbsteinen, usw.). Abmessungen (Normalstein) Breite x Höhe x Länge: 8 x 40 x 100 cm, gefast. Farbton: grau Einbauort: Einfassung Eingangsbereich
4.01
Tiefbordsteine Beton, 8/40, DTI, grau
27.03
lfm
4.02 Tiefbordsteine Beton, 10/30, DTI, grau Bordstein aus Beton wie zuvor, jedoch Abmessungen (Normalstein) Breite x Höhe x Länge: 10 x 30 x 100 cm, gefast. Farbton: grau Einbauort: Belagsübergang Rampe Anlieferung
4.02
Tiefbordsteine Beton, 10/30, DTI, grau
H
16.24
m
4.03 Tiefbordsteine Beton, 10/40, DTI, grau Bordstein aus Beton wie zuvor, jedoch Abmessungen (Normalstein) Breite x Höhe x Länge: 10 x 40 x 100 cm, gefast. Farbton: grau
4.03
Tiefbordsteine Beton, 10/40, DTI, grau
H
7.30
m
4.04 Hochbordsteine Beton, DIT, grau Hochbordsteine aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität DIT. Einseitig abgerundet und mit schräger Kante. Einschließlich Erdarbeiten, Betonfundament (mind. C 20/25), allen Anschlussarbeiten und allen erforderlichen Formsteinen (Bögen, Anläufer, Rundbordsteine, Halbsteinen, usw.). Außenecken sind nicht zulässig und müssen grundsätzlich als Radiensteine ausgeführt werden. Innenecken sind gemäß Planung als Formsteine herstellen. Überstand über die befestigte Fläche min. 8 cm, max. 10 cm. Abmessungen (Normalstein), Breite x Höhe x Länge: 12-15 x 30 x 100 cm Farbton: Betongrau
4.04
Hochbordsteine Beton, DIT, grau
10.00
lfm
4.05 Betonverbundpflaster, BLK 1,0 (Bestandsmaterial) Belag mit Verbundpflaster aus Beton nach ZTV Pflaster StB und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12). Zur Verwendung kommt vor Ort gelagertes Betonpflaster. Komplettleistung bestehend aus Pflasterdecke und Bettungsschicht. Das Herstellen der gewünschten Neigungen und das Anarbeiten an Bauteile und jegliche Begrenzungen wird nicht besonders vergütet und ist einzukalkulieren. Pflaster: Betonverbundpflaster (vorh.), Dicke 8 - 10 cm, Format Polygonal Verfugung: Hartstein-Brechsand 0/2. Bettung: Hartstein-Brechsand 2/5, Dicke mind. 4 cm. Tragschicht: Frostschutzschicht bzw. Schottertragschicht Dicke mind. 15 cm Belastungsklasse gem. RStO 12: 1,0 (PKW-Fahrbereiche) Einbauort: Einfassung Eingangsbereich Abschluss Gehweg Kreuzung
4.05
Betonverbundpflaster, BLK 1,0 (Bestandsmaterial)
20.24
m2
4.06 Betonverbundpflaster, BLK 1,8 (Bestandsmaterial) Belag mit Verbundpflaster aus Beton wie zuvor, jedoch Belastungsklasse gem. RStO 12: 1,8 (LKW-Fahrbereiche) Einbauort: Tiefbord Rampe Anlieferung
4.06
Betonverbundpflaster, BLK 1,8 (Bestandsmaterial)
2.96
m2
4.07 Betonverbundpflaster, BLK 1,0 (Neuware) Belag mit Verbundpflaster aus Beton wie zuvor, jedoch Einbau von neu zu liefernden Materials. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der einzubauenden Fläche um Kleinflächen zu Ergänzungszwecken oder Ausbesserungen handelt.
4.07
Betonverbundpflaster, BLK 1,0 (Neuware)
O
H
10.00
m2
4.08 Betongehwegplatten (Bestandsmaterial) Pflasterbelag mit Gehwegplatten aus Beton für Flächen ohne PKW-Verkehrsbeanspruchung. Zur Verwendung kommt vor Ort gelagertes Material aus Vorpositionen. Komplettleistung bestehend aus Pflasterdecke, Bettungsschicht und Tragschichten. Einschl. aller erforderlichen Untergrundbearbeitungen (Planum, Verdichtung). Das Herstellen der gewünschten Neigungen und das Anarbeiten an Bauteile und jegliche Begrenzungen wird nicht besonders vergütet und ist einzukalkulieren. Belagaufbau Pflaster: Betongehwegplatten, Dicke 4 - 6 cm, quadratisches/rechteckiges Format, ca. 40 x 40 cm bis 40 x 60 cm. Verfugung: Ungebunden mit Hartstein-Brechsand 0/2. Bettung: Hartstein-Brechsand 2/5, Dicke mind. 5 cm. Tragschicht: Kalkstein-Schotter 0/32, Dicke mind. 35 cm.
4.08
Betongehwegplatten (Bestandsmaterial)
O
5.00
m2
4.09 Betongehwegplatten (Neuware) Pflasterbelag mit Gehwegplatten aus Beton für Flächen ohne PKW-Verkehrsbeanspruchung. Komplettleistung bestehend aus Pflasterdecke, Bettungsschicht und Tragschichten. Einschl. aller erforderlichen Untergrundbearbeitungen (Planum, Verdichtung). Das Herstellen der gewünschten Neigungen und das Anarbeiten an Bauteile und jegliche Begrenzungen wird nicht besonders vergütet und ist einzukalkulieren. Belagaufbau Pflaster: Betongehwegplatten, Dicke mind. 5 cm, quadratisches/rechteckiges Format, ca. 40 x 40 cm bis 40 x 60 cm, Kanten gefast (2 - 3 mm), Farbton Betongrau, Oberfläche glatt. Verfugung: Ungebunden mit Hartstein-Brechsand 0/2. Bettung: Hartstein-Brechsand 2/5, Dicke mind. 5 cm. Tragschicht: Kalkstein-Schotter 0/32, Dicke mind. 35 cm.
4.09
Betongehwegplatten (Neuware)
O
5.00
m2
4.10 Muldenstein aus Beton Muldensteine aus Beton nach DIN EN 1340 bzw. DIN 483,  Qualität DIT leicht gefast zur Herstellung von offenen Rinnen zur Entwässerung. Format: 50 x 50 x 15-18 cm Farbton: betongrau Ausstattung: einseitig erhöhte Schulter Muldensteine liefern und als Fließrinne auf ein mindestens 20 cm dickes und noch nicht abgebundenes  Magerbetonfundament C12/15 einschließlich der erforderlichen Aussparungen für Straßenabläufe als Rinne fachgerecht gemäß DIN 18318 einbauen. Die Verlegevorschriften des Herstellers sind zu beachten. Fugen mit Mörtel verfüllen und nachschlämmen. Alle 4-6 m, sowie an festen Einbauten sind Bewegungsfugen anzuordnen. Nach dem Versetzen und Verfugen müssen die Steine und gegebenenfalls die Bordsteine von eventuellen Verschmutzungen gereinigt werden. Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Einbauort: Rampeneinfahrt Anlieferung
4.10
Muldenstein aus Beton
B
6.75
m
4.11 Dreizeilige Rinne aus Beton Drezeilige Rinne aus Beton nach DIN EN 1340 bzw. DIN 483,  Qualität DIT leicht gefast zur Herstellung von offenen Rinnen zur Entwässerung. Bestehend aus zwei Schrägsteinen und einem Mittelstein. Gesamtbreite: 50 x 50 x 15-18 cm Farbton: betongrau Rinne liefern und als Fließrinne auf ein mindestens 20 cm dickes und noch nicht abgebundenes  Magerbetonfundament C25/30 einschließlich der erforderlichen Aussparungen für Straßenabläufe als Rinne fachgerecht gemäß DIN 18318 einbauen. Die Verlegevorschriften des Herstellers sind zu beachten. Fugen mit Mörtel verfüllen und nachschlämmen. Alle 4-6 m, sowie an festen Einbauten sind Bewegungsfugen anzuordnen. Nach dem Versetzen und Verfugen müssen die Steine und gegebenenfalls die Bordsteine von eventuellen Verschmutzungen gereinigt werden. Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Einbauort: Rampeneinfahrt Anlieferung
4.11
Dreizeilige Rinne aus Beton
A
6.75
m
4.12 Rinnensteine aus Beton Neueinbau, 20 x 30, grau Rinnensteine aus Beton nach DIN EN 1338, Qualität DIK leicht gefast zur Herstellung von Rinnen zur Entwässerung Format: wie Bestand, ca. 20 x 30 cm Farbton: betongrau Pflastersteine liefern und als Fließrinne auf ein mindestens 20 cm dickes und noch nicht abgebundenes Magerbetonfundament C 12/15 einschließlich der erforderlichen Aussparungen für Straßenabläufe als Rinne fachgerecht gemäß DIN 18318 einbauen. Die Verlegevorschriften des Herstellers sind zu beachten. Fugen mit Mörtel verfüllen und nachschlämmen. Alle 4-6 m, sowie an festen Einbauten sind Bewegungsfugen anzuordnen. Nach dem Versetzen und Verfugen müssen die Steine und gegebenenfalls die Bordsteine von eventuellen Verschmutzungen gereinigt werden. Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Hinweis Massen: Im Massenansatz sind ca. 25 lfm für die Ergänzung von Rinnensteinen vorgesehen, die durch den Ausbau des Fahrbahnbelags gelöst wurden und erneuert werden müssen.
4.12
Rinnensteine aus Beton Neueinbau, 20 x 30, grau
W
25.00
m
4.13 Rinnensteine aus Beton Wiedereinbau, 20 x 30, grau Rinnensteine aus Beton im Bestand aufnehmen, für den Wiedereinbau vorbereiten und wieder einbauen. Das bestehende Betonpolster muss nach Bedarf für einen dauerhaften Halt der Rinnenplatte vorbereitet werden. Im Einheitspreis sind alle erforderlichen Leistungen für die Entnahme und Wiederherstellung des Belags einzukalkulieren. Hinweis Massen: Im Massenansatz sind ca. 25 lfm für die Ergänzung von Rinnensteinen vorgesehen, die durch den Ausbau des Fahrbahnbelags gelöst wurden und erneuert werden müssen.
4.13
Rinnensteine aus Beton Wiedereinbau, 20 x 30, grau
W
25.00
m
4.14 Rinnensteine aus Beton, Rückenstütze einseitig Zur Sicherung der bestehenden Rinnenplatten soll eine einseitige Rückenstütze aus Beton auf der Fahrbahnseite hergestellt werden. Im Einheitspreis ist das Vorbereiten der bestehenden Bettung der Rinnensteine sowie das Anarbeiten einer Rückenstütze für die nachfolgenden Asphaltarbeiten zu kalkulieren.
4.14
Rinnensteine aus Beton, Rückenstütze einseitig
O
10.00
m
4.15 Granit-Kleinsteinpflaster, 5 x 5 x 5 cm, grau Pflasterbelag mit Granit-Kleinsteinpflaster für Flächen mit überwiegend PKW- und gelegentlicher LKW-Verkehrsbeanspruchung. Komplettleistung als gebundene Bauweise mit Bettungsmörtel und verschlemmten Fugen. Das Herstellen der gewünschten Neigungen und das Anarbeiten an Bauteile und jegliche Begrenzungen wird nicht besonders vergütet und ist einzukalkulieren. Belagsaufbau Pflaster: Granitpflaster, ca. 5 x 5 x 5 cm, F1, T1, Trittfläche gesägt und gestockt, Farbton grau, Fugen in gebundener Ausführung (Mörtelfugen) mindestens 600 kg/m³ Zementgehalt. Bettung: Bettungsmörtel C 12/15 Einbauort: Anpassung an neuen Rinnensteinen zum Radienstein der Hochborde. Es handelt sich hierbei um Kleinstflächen. Der Mehraufwand ist im Einheitspreis zu kalkulieren und wird nicht gesindert vergütet.
4.15
Granit-Kleinsteinpflaster, 5 x 5 x 5 cm, grau
O
5.00
m2
4.16 Asphalttragschicht AC 32 T S, d = 14 cm Asphalttragschicht im Bereich der Fahrbahn liefern und einbauen. Einschließlich aller erforderlicher Anpassungen an begrenzende Bauteile, Einbauteile und Beläge sowie Aufbringen erforderlicher Untergrundvorbereitungen. Einbau in Flächen nach nach RStO12. Einbaudicke: 10 cm Bindemittel: 50 / 70
4.16
Asphalttragschicht AC 32 T S, d = 14 cm
3,372.20
m2
4.17 Asphalttragschicht, Mehr- und Minderdicke je 2 cm Zu- bzw. Abschlag zur Vorposition für Mehr- oder Minderdicken im Einbaumittel je 2 cm nach Erfordernis und Bauklasse. Die Abrechnung erfolgt über Fläche je 2 cm Dickenänderung.
4.17
Asphalttragschicht, Mehr- und Minderdicke je 2 cm
H
1,590.20
m2
4.18 Asphaltdeckschicht AC 8 D N, d = 4 cm Asphaltdeckschicht AC 8 D N herstellen. Einschließlich aller erforderlicher Anpassungen an begrenzende Bauteile, Einbauten und Beläge sowie Aufbringen erforderlicher Untergrundvorbereitungen wie Bindemittel. Einbau in Flächen nach nach RStO12. Einbaudicke: 4 cm Bindemittel: 50 / 70
4.18
Asphaltdeckschicht AC 8 D N, d = 4 cm
3,372.20
m2
4.19 Asphaltdeckschicht, Zulage AC 8 D S, d = 4 cm Zulage für vorher beschriebene Position, jedoch Bindemittel: 25 / 55-55 A
4.19
Asphaltdeckschicht, Zulage AC 8 D S, d = 4 cm
3,372.20
m2
4.20 Abstumpfen der Oberfläche Decksicht aus Asphaltbeton gemäß ZTV Asphalt-StB abstumpfen mit Baustoffgemisch für Oberflächenbehandlung. Körnung 1/3 aus Brechsand-Splitt-Gemisch mit glatter Walze einwalzen. Erkaltete Decke abkehren und überschüssiges Material abfegen, aufnehmen und entsorgen.
4.20
Abstumpfen der Oberfläche
3,372.20
m2
4.21 Schmelzband Bitumenfugenband nach ZTV Fug-StB 01, TOK-Band oder gleichwertig, als Anschlussfugenband zwischen zu erstellenden und vorhandenen Asphaltbelägen bei Tagesfugen und bautechnisch erforderlichen Anschlüssen. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Anpassungen. Größe: 40 / 10 Fabrikat: TOK oder gleichwertig. Angebotenes Produkt (Hersteller, Bezeichnung): '....................'
4.21
Schmelzband
39.83
m
4.22 Fugenverguss Herstellen einer Anschlussfuge an angrenzenden Bauteile (Linienentwässerung, Einkaufswagensperre o. vgl.) nach DIN 52460 zum nachträglichen Einbau in die Fahrbahnoberfläche. Im Einheitspreis ist das Schneiden bzw. Fräsen, Vorbereiten und Herstellen des Fugenverschlusses zu kalkulieren.
4.22
Fugenverguss
581.65
m
5 Sonstiges
5
Sonstiges
5.01 Feststellung Grundleitung Rampe Vor dem Einbau der neu herzustellenden Straßenabläufe muss die Lage und Höhe der Grundleitung im Bereich der Rampe festgestellt werden. Dem AN ist freigestellt, ob die Feststellung mittels Kamerabefahrung oder Schurfe erfolgt. Voraussetzung ist die Sicherstellung einer täglichen Nutzbarkeit der Anlieferungsrampe für die Logistik.
5.01
Feststellung Grundleitung Rampe
L
1.00
Psch
5.02 Straßenablauf, Bestand Reinigen und einbauen des vor Ort gelagerten Straßenablaufs aus Beton (für Normaleinbau), mit Einlaufrost aus Gusseisen. Einschließlich Unterbau und aller sonstigen, für die einwandfreie Funktion erforderlichen Bauteile und Leistungen. Einlaufrostgröße: 310 x 520 mm Schaftdurchmesser: 45 cm (innen) Gesamtbauhöhe OK-Einlauf bis Sohle: ca. 100 cm
5.02
Straßenablauf, Bestand
O
1.00
St
5.03 Straßenablauf, Neu Straßenablauf aus Beton (für Normaleinbau), nach DIN 4052. Komplett, einschließlich Unterbau, Boden, Schaftkonus, Zwischenteil, Längs-Aufsatz, Eimer, Ausgleichsring, Einlaufrost aus Gusseisen und aller sonstigen, für die einwandfreie Funktion erforderlichen Bauteile und Leistungen. Klassifizierung: D 400 nach DIN EN 1229 Einlaufrostgröße: 310 x 520 mm Schaftdurchmesser: 45 cm (innen) Gesamtbauhöhe OK-Einlauf bis Sohle: ca. 100 cm
5.03
Straßenablauf, Neu
O
2.00
St
5.04 Straßenablauf Mulde, Neu Straßenablauf aus Beton (für Muldeneinbau), nach DIN 4052. Komplett, einschließlich Unterbau, Boden, Schaftkonus, Zwischenteil, Längs-Aufsatz, Eimer, Ausgleichsring, Einlaufrost aus Gusseisen und aller sonstigen, für die einwandfreie Funktion erforderlichen Bauteile und Leistungen. Klassifizierung: D 400 nach DIN EN 1229 Einlaufrostgröße: 310 x 520 mm Schaftdurchmesser: 45 cm (innen) Gesamtbauhöhe OK-Einlauf bis Sohle: ca. 100 cm
5.04
Straßenablauf Mulde, Neu
2.00
St
5.05 Revisionsschachtabdeckung, Bestand Revisionsschachtdeckel aus seitlicher Lagerung säubern und wieder in erforderlicher Einbauhöhe fachgerecht setzen. Format: bis 0,75 m Material: Gusseisen mit Betonfüllung
5.05
Revisionsschachtabdeckung, Bestand
5.00
St
5.06 Revisionsschachtabdeckung, Neu Schachtabdeckung für Revisionsschacht, aus Beton-Gusseisen, belüftet, einschließlich Schmutzfangbehälter (verzinkt). Fa. ACO BEGU oder gleichwertig. Klassifizierung: D 400 nach DIN EN 1229 Abmessung: 610 mm (lichter Innendurchmesser)
5.06
Revisionsschachtabdeckung, Neu
O
1.00
St
5.07 Entwässerungsrinne Fassadenrinne auf Schotterpackung liefern und gemäß Planung einbauen. Die Fassadenrinnen werden in die Türleibungen im Anschluss an die Aluminium-Rohrahmentüren eingepasst und in eine Schotterpackung ohne Anschluss an die Regenentwässerung. Einschließlich Einbau mit Erdarbeiten, Schotterpackung, Anpassung der Bauelemente und aller erforderlicher Nebenleistungen. Die Rinne besteht aus Rinnenelement und Abdeckung. Baubreite: 0,10 m Bauhöhe: 0,05 m Material Rinnenelement: Stahl verzinkt Abdeckung: Stegrost, Stahl verzinkt alternative Kunststoff schwarz Einzellängen (Rohbauöffnung): ca. 1,30 5 m Einbauort: vor Außentüren Fabrikat: Aco Hochbau, Profiline 100, verzinkt oder gleichwertig. Angebotenes Produkt (Hersteller, Bezeichnung):
5.07
Entwässerungsrinne
O
5.00
m
5.08 Elastikpoller Universal, h = 1,0 m Elastikpoller Universal Typ 1 (POU) aus vulkanisiertem Gummi POU RB A (1400 mm x Ø 140 mm) Farbe anthrazit, mit 2 integrierten Retroreflexbändern, weiß einschließlich Kunststoffrohr, L= 500 mm liefern und auf vorhandenen Untergrund einbringen. Der Ringspalt ist mit Feinsand hohlraumfrei zu verfüllen. Im Einheitpreis sind alle Leistungen zu kalkulieren, die für die gebrauchsfertige Montage des Pollers im bestehenden Fahrbahnaufbau erforderlich sind. Fabrikat: Artikelnummer: 812501000 Ph Gummitechnik GmbH & o.KG Stedenhofstrasse 15 57319 Bad Berleburg-Arfeld oder gleichwertig Angebotenes Produkt (Hersteller, Bezeichnung): Einbauort: neben Container auf Nachbargrundstück (siehe Planung) Bestandsbelag: Asphaltbelag Stellplatz
5.08
Elastikpoller Universal, h = 1,0 m
2.00
St
5.09 Schotterreinigung Versickerungsmulde Die bestehende Stellplatzentwässerung erfolgt über Versickerungsmulden. Der zulauf von den befestigten Flächen erfolgt über Lücken in den begrenzenden Hochborden. Die Funktionsweise der Entwässerung muss wieder hergestellt werden, indem die vorhandenen Fugen zwischen den Hochborden nach dem Herstellen der Oberflächen gereinigt werden. Der anschließende Oberbelag in den Versickerungsflächen muss aufgenommen gereinigt und versickerungsfähig wieder eingebaut werden. Die vorhandene Schotterauffüllung bzw. Grünfläche soll in Teilbereich aufgenommen, gereinigt und wieder eingebaut werden. In Bereichen ohne Schotterfllung im Bestand soll Schotter eingebaut werden. Die Vergütung für die Schotterauffüllung erfolgt nach gesonderter Position. Parallel zum Hochbord soll ein Schotterstreifen von ca. 0,50 m ca. 0,20 m tief bzw. bis OK Schutzvlies bearbeitet werden. Der Wiedereinbau erfolgt bis maximal OK angrenzender Oberbelag Stellplätze bzw. Fahrspur. Die vorhandenen Großgehölze müssen vor Beschädigungen durch Geräte geschützt werden. Bearbeitungsbereich: Hochborde mit Lücke exemplarisches Foto
5.09
Schotterreinigung Versickerungsmulde
324.45
m
5.10 Hochbord neu setzen Loses Hochbord freilegen und neu setzen. Einschließlich Magerbetonfundament und erforderlicher Nebenleistungen.
5.10
Hochbord neu setzen
15.00
m
5.11 Verstärkte Rückenstütze Hochbord Zulage für eine einseitig verstärkte Rückenstütze an neu zu setzenden Hochborden. Die Rückenstütze ist mindestens 50 cm breit und auf 2/3 der Hochbordhöhe herzustellen. Im Einheitspreis sind die Mehraufwändungen für die Erdarbeiten zu berücksichtigen.
5.11
Verstärkte Rückenstütze Hochbord
O
10.00
m
5.12 Basaltschotter liefern und einbauen Basaltschotter in Anlehnung an den im Bestand vorhandenen Schotter liefern und in den unter 5.9. beschriebenen Bereichen einbauen. Das gelieferte Material muss für den Einbau in einer Versickerungsanlage geeignet sein. Foto Basaltschotter
5.12
Basaltschotter liefern und einbauen
9.52
m3
5.13 Bestandsgehölze, Lichtraumprofilschnitt Lichtraumprofilschnitt an bestehendem Großgehölz gemäß ZTV-Baumpflege zum Gehweg ausrichten. Geforderte Höhe des Kronenansatzes mindestens 3,5 m. Gesamthöhe des Baums 8-10 m, zweistämmig, Stammumfang ca. 0,70 m, Kronendurchmesser ca. 5,0 m. Einschließlich Abfuhr Schnittgut auf eine zugelassene Verwertungs-/ Entsorgungsstelle, einschließlich Gebühren. Standort: Bestandsbäume an Grundstücksüberfahrt
5.13
Bestandsgehölze, Lichtraumprofilschnitt
2.00
St
6 Regiearbeiten
6
Regiearbeiten
6 Ausführungsbeschreibung für Regiearbeiten
[6]
Ausführungsbeschreibung für Regiearbeiten
E
6.01 Regiearbeiten Stundensatz Regiearbeiten gemäß Ausführungsbeschreibung 6A.
6.01
Regiearbeiten
O
R
25.00
h
6.02 LKW bis 10 t einschl. Fahrer
6.02
LKW bis 10 t
O
R
5.00
h
6.03 LKW bis 18 t einschl. Fahrer
6.03
LKW bis 18 t
O
R
5.00
h
6.04 Bagger 7-18 t einschl. Fahrer
6.04
Bagger 7-18 t
O
R
5.00
h
6.05 Kompakt- oder Minibagger kleiner 7 t, einschl. Fahrer
6.05
Kompakt- oder Minibagger
O
R
5.00
h
6.06 Radlader einschl. Fahrer
6.06
Radlader
O
R
5.00
h
6.07 Sand Nur liefern
6.07
Sand
O
R
5.00
m3
6.08 Kalkschotter nur liefern
6.08
Kalkschotter
O
R
5.00
m3