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Anlage 2
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gewerk 021.2 Plattenbeläge Dachterrassen, Freisitze, Laubengänge und Treppenhausbereiche
1 Allgemein
Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen gewerkespezifischen Technischen Vertragsbedingungen die Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen (AAVB) sowie, sofern vorhanden, die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) bzw. projektspezifischen Randbedingungen des Auftraggebers als Angebotsgrundlage zu beachten.
Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen, die Gebrauchstauglichkeit, die Entwässerung, der Schutz der Abdichtung sowie die Anforderungen an Trittschall, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu erläutern.
Zu beachten sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Ergänzend wird auf die Ziffer 3.2 der AAVB verwiesen.
2 Ausführungshinweise
2.1 Allgemeine Ausführungshinweise
Lieferung und Montage:
Bei allen Positionen sind Herstellung, Materiallieferung und fachgerechte Montage bzw. Verlegung eingeschlossen, sofern in den jeweiligen Positionen keine anderen Angaben gemacht werden.
Nebenleistungen:
Alle Nebenleistungen gemäß VOB/C bzw. DIN 18299, wie insbesondere Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Kleinmaterialien, Befestigungsmittel, Zuschnitte, Anpassungen und Reinigungsarbeiten, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Dachbelastung:
Die verwendeten Geräte, Maschinen, Transportwege sowie Zwischenlagerungen von Baustoffen sind auf die zulässigen Dachbelastungen abzustimmen. Dies gilt insbesondere für die Lagerung von Betonwerksteinplatten, Stelzlagern, Splitt, Kies und sonstigen Schüttstoffen. Punktuelle Überlastungen sind zu vermeiden.
Funktionsgerechte Einheit:
Die Plattenbeläge einschließlich Unterkonstruktion, Stelzlager, Splitt-/Kiesbett, Schutzlagen, Anschlussbereiche, Rinnen, Entwässerungspunkte und Randanschlüsse sind als funktionsgerechte Einheit herzustellen. Die Ausführung muss den Beanspruchungen durch Nutzung, Witterung, Temperaturwechsel, Feuchtigkeit, Entwässerung und örtliche Gegebenheiten dauerhaft standhalten.
Schutzpflicht:
Sämtliche Flächen, Abdichtungen, Dämmungen, Einbauteile, Anschlüsse, Türen, Rinnen, Attika- und Randbereiche, die durch die auszuführenden Arbeiten beschädigt oder verschmutzt werden können, sind in geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist.
Arbeitsreihenfolge:
Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abschnitten oder in verschiedenen Gebäuden, Gebäudeteilen, Geschossen oder Ebenen zur Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis abgegolten.
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den Auftraggeber festgelegt. Mehrkosten entstehen dem Auftraggeber dadurch nicht.
Leistungsbereiche:
Der Auftraggeber behält sich vor, in sich geschlossene Leistungsbereiche getrennt zu vergeben. Sollte eine Leistung nicht im Angebotsumfang des Bieters bzw. Auftragnehmers liegen, wird dennoch um Abgabe des entsprechend ausgefüllten Leistungsverzeichnisses gebeten.
Prüfung und Koordination:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Nutzung, Witterungseinwirkung, Entwässerung, Anschlüsse, Höhenlage, Gefälle, Schutz der Abdichtung, Trittschallanforderungen und angrenzende Bauteile.
Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit entsprechender Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen bzw. als Änderung direkt in der jeweiligen Position zu vermerken.
2.2 Untergrund, Abdichtung und Schutzlagen
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer die vorhandene Dachabdichtung, die Dämmung, die Schutzlagen, die Höhenlagen, Gefälleverhältnisse, Türanschlüsse, Rinnen, Abläufe, Randbereiche und angrenzenden Bauteile durch Inaugenscheinnahme zu prüfen.
Ein vorhandenes Gefälle zur Dachentwässerung ist zu berücksichtigen. Die Plattenbeläge sind so herzustellen, dass eine funktionsfähige Entwässerung gewährleistet bleibt und keine schädlichen Wasseransammlungen entstehen.
Vor Beginn der Arbeiten sind von allen Materialien, soweit erforderlich, Produktnachweise, technische Datenblätter und Prüfzeugnisse vorzulegen. Dies gilt insbesondere für Betonwerksteinplatten, Stelzlager, trittschallverbesserte Unterlagen, Trenn-, Schutz- und Schallminderungslagen, Splitt-/Kiesmaterialien, Rinnen und Zubehörteile.
Die verwendeten Materialien müssen den einschlägigen Richtlinien entsprechen und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sein.
2.3 Betonwerksteinplatten auf Stelzlagern
Betonwerksteinplatten auf Stelzlagern sind in den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Laubengängen sowie in den vorgesehenen offenen bzw. witterungsbeanspruchten Treppenhausbereichen auszuführen.
Die Ausführung in Treppenhausbereichen erfolgt nur dort, wo diese aufgrund ihrer offenen bzw. beidseitig offenen Lage der Witterung ausgesetzt sind und mit dem Eintrag von Regenwasser zu rechnen ist. Dies betrifft den Treppenhausbereich in Haus F sowie in Haus G ausschließlich den offenen bzw. beidseitig offenen Treppenhausbereich. Der geschlossene Treppenhausbereich in Haus G ist nicht Bestandteil dieser Leistung.
Die Stelzlager sind höhenverstellbar, standsicher und dauerhaft funktionsfähig auszuführen. Höhenunterschiede sind fachgerecht auszugleichen. Die Belagsoberfläche ist eben, fluchtgerecht und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten herzustellen.
Geeignete Trenn-, Schutz- und Schallminderungslagen sind als Schutz der Dachabdichtung bzw. Dämmung gegen mechanische Beanspruchung sowie bei Materialunverträglichkeiten fachgerecht zu verlegen. Überlappungen sind gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch mit 10 cm, auszuführen.
Anpassungen an Ränder, aufgehende Bauteile, Türanschlüsse, Rinnen, Entwässerungspunkte, Ecken, Einbauten und sonstige angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzurechnen.
2.4 Betonwerksteinplatten im Splittbett / Kiesbett
Betonwerksteinplatten im Splittbett bzw. Kiesbett sind in den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Dachterrassen, Freisitzen und Dachgartenbereichen auszuführen.
Die Ausführung umfasst auch die diesen Bereichen zugeordneten offenen bzw. teilweise überdeckten Erschließungsflächen im Bereich der Treppenhausausgänge, soweit diese auf gleicher Ebene liegen und im Zusammenhang mit den Dachterrassen-, Freisitz- bzw. Dachgartenbereichen ausgeführt werden.
Das Splitt- bzw. Kiesbett ist fachgerecht, höhengerecht und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten herzustellen. Die Bettung ist so auszuführen, dass die Platten dauerhaft lagenstabil, eben und verkehrssicher liegen.
Die Dicke des Splitt- bzw. Kiesbettes ist entsprechend dem vorgesehenen Aufbau und den örtlichen Höhenverhältnissen auszuführen. Abweichungen, Anpassungen und Ausgleichsarbeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist.
Geradlinige Fugenverläufe sind durch ausreichendes Schnüren in Längs- und Querrichtung sicherzustellen.
Das mehrfache Einsanden bzw. Nacharbeiten der Fugen ist, soweit für die Ausführung erforderlich, im Einheitspreis enthalten.
Die Herstellerempfehlungen sind einzuhalten.
Das Spalten von Platten ist unzulässig. Platten dürfen nur fachgerecht, vorzugsweise nass, geschnitten werden. Schnittkanten sind sauber und fachgerecht auszuführen.
2.5 Fassadenrinnen / Entwässerungsrinnen
Fassadenrinnen bzw. Entwässerungsrinnen sind in den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Bereichen der Laubengänge, Türanschlüsse, Treppenhausausgänge, Fassadenanschlüsse und entwässerungstechnisch erforderlichen Randbereiche auszuführen.
Die Rinnen sind höhenverstellbar, höhengerecht und fluchtgerecht einzubauen und an die angrenzende Belagsoberfläche anzupassen.
Erforderliche Unterbauten, Höhenverstellsets, Stelzlager oder gleichwertige Konstruktionen, Enddeckel, Verbinder, Anschlussstücke, Kürzungen, Passstücke und sonstige Zubehörteile sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die erforderlichen Rinnenlängen sind nach den örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Rinnenkürzungen und Anpassungen sind im Preis enthalten. Die Baulängen sind so zu wählen, dass Passstücke eine Mindestlänge von 50 cm aufweisen.
2.6 Anschlüsse, Zuschnitte und Randbereiche
Alle erforderlichen Anpassungen an Ränder, Türanschlüsse, Fassadenanschlüsse, Treppenhausausgänge, aufgehende Bauteile, Entwässerungspunkte, Rinnen, Attikaanschlüsse, Einfassungen, Begrünungsflächen und sonstige angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Rand- und Anschlussbereiche sind so auszuführen, dass die Gebrauchstauglichkeit, Verkehrssicherheit, Entwässerung und der Schutz der Abdichtung dauerhaft gewährleistet sind.
2.7 Fabrikate und Nachweise
Die angebotenen Fabrikate und Typen sind, soweit in den Positionen abgefragt, vom Auftragnehmer in den jeweiligen Positionen anzugeben.
Erforderliche technische Datenblätter, Produktnachweise und Prüfzeugnisse sind auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Anlage 2
1 Haus F
1
Haus F
1.01 Betonwerkstein auf Stelzlager
1.01
Betonwerkstein auf Stelzlager
2 Haus G
2
Haus G
2.01 Betonwerkstein auf Stelzlager
2.01
Betonwerkstein auf Stelzlager
2.02 Betonwerkstein im Kiesbett
2.02
Betonwerkstein im Kiesbett