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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Adresse des Bauvorhabens:
Gesamtschule Weilerswist
Martin-Luther-Straße 26
53919 Weilerswist
Allgemeine Projektbeschreibung:
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze an der Martin-Luther-Straße sollen 3
eingeschossige Bestandsgebäude des 2. Bauabschnittes einschließlich des
dazugehörigen Verbindungsganges sowie des "Glashauses" abgerissen und durch
einen Neubau ersetzt werden. Die bestehende WC-Anlage zum angrenzenden Innenhof
soll erhalten bleiben, hier soll nur die Dachkonstruktion abgebrochen und der
Gebäudeteil mit dem Neubau überbaut werden. Der Innenausbau der WC-Anlage wird
erneuert. Der Neubau erhält zwei Vollgeschosse für die Schulnutzung sowie ein
Technikgeschoss auf dem Dach.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vetragsbedingungen Zusätzliche technische Vetragsbedingungen
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen
Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B.
nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale
Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Gerüste werden bauseits nicht gestellt. Alle für die Arbeiten erforderlichen
Gerüste und Absturzsicherungen sind in die Baustelleneinrichtung mit
einzukalkulieren. Absturzsicherungen an Öffnungen, Treppen etc. dürfen erst im
Zuge der Montagearbeiten der Folgegewerke auf Anweisung der Bauleitung
demontiert werden.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden
Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen
Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst
zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu
beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen
kann.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner
Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner
Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen-
und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für
Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten
im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu
sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von
Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige
Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und
endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt
werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu
geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von
Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig
beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren.
Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden
Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor
Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der
Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren
Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu
entfernen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die
genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder
räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser
die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B.
Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Abbrucharbeiten
Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen
bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu
entsorgen.
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie
Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind
einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich
untersagt.
Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei
Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu
kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder
Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der
Bauleitung abzustimmen.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit
darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz
sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu
benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber
umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen.
Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien
angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese
Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall.
Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen
ist nicht gestattet.
Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren
ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und
Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen,
glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete
Oberflächen abzudecken.
Erdarbeiten
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte
Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen
bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren.
Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte
Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl
abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Wird vom Auftraggeber eine Kippe als Zwischenlager oder Deponie vorgegeben, so
ist das für die Angebotsabgabe verbindlich. Im Zuge der Bauausführung kann etwas
anderes vereinbart werden.
Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wieder
verwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial)
vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse
angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen
Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu
verständigen.
Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom
Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären,
ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche
nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen
der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu
vermeiden.
Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind
zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu
vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen
der ursprünglichen Lagerungsdichte.
Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet
werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder
Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum
Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die
notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder
unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden
Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar
gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.
Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen,
Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn
andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen
ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom
Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist.
Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das
zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu
verständigen.
Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den
vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen
berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber
vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu
informieren.
Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und
sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur
Wiederverwendung zu lagern.
Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch
Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob
der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht
zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von
Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen:
Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das
Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen
erreicht wird.
Rohrenden sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und
Fremdkörpern zu sichern.
Abdichtungsarbeiten
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und
Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein
Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Der Beginn der Abdichtungsarbeiten ist der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen,
damit eine Überwachung der Arbeiten sichergestellt werden kann.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Vorstellen von
Schutzschichten, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber
abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren.
Die Überprüfung des Untergrundes umfasst auch den Hinweis auf vorstehende Teile,
z. B. Drähte, Rundstahlenden, Anker und dergleichen sowie auf unverschlossene
Öffnungen von Spanndrähten, Verbindungsstäben und dergleichen.
Der Anschluss Sohle zur Wand im Außenbereich ist bzgl. Sauberkeit entsprechend
der Anforderungen des geplanten Abdichtungssystems zu untersuchen und ggf. von
Mörtelresten u. dgl. mechanisch zu befreien.
Zur schnelleren Trocknung bei kühler Witterung dürfen unter Beachtung der
Herstellervorschriften nur Warmluftgebläse eingesetzt werden.
Offene Flammen und Infrarotstrahler sind verboten.
Vor dem Aufbringen oder Vorstellen von Schutzschichten muss die Dichtung
durchgetrocknet sein.
Beim Kehlenstoß von Dichtungsbahnen als Übergang von waagerechten zu senkrechten
Flächen sind die Stoßüberdeckungen an der senkrechten Fläche anzuordnen.
Beim Kantenstoß von Dichtungsbahnen als Übergang von waagerechten zu senkrechten
Flächen ist darauf zu achten, dass die Abdichtungslagen der waagerechten Fläche
die entsprechenden Abdichtungslagen der senkrechten Fläche überdecken, damit das
Wasser nicht gegen den Stoß läuft.
Das Einstellen der Wasserhaltung, um die Funktionsfähigkeit der Dichtung
nachweisen zu können, sowie die Sicherung gegen Auftrieb ist mit dem
Auftraggeber abzusprechen.
Bituminöse Abdichtungen, die beim Verlegen von Bewehrungsstahl gefährdet werden
können, sind mit einem Anstrich aus Zementmilch zu versehen, um mechanische
Beschädigungen erkennen zu können. Die Leistung ist einzukalkulieren.
Bituminöse Abdichtungen, die im vertikalen oder stark geneigten Bereich starker
Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, sind mit einem Anstrich aus Zementmilch zu
versehen oder mit Planen abzuhängen, um ein Erwärmen und Abrutschen der Dichtung
zu verhindern. Die Leistung ist einzukalkulieren.
Beton-/Stahlbetonarbeiten
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.)
enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden,
falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen
ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das
Herstellungsdatum verlangen.
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zement-Merkblatt
B 7 Ausgabe 8.2013 zu erfolgen.
Zement-Merkblatt B 7
Bereiten und Verarbeiten von Beton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen)
sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend
zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von
Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden
Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen
Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst
zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu
beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen
kann.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der
einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch
bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse,
Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt
im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei
niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch
betonierten Decken entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser
während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass
kein Beton in die Hohlräume eindringen kann.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre
Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und
spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der
betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die
entsprechende Fixierung ist zu achten.
Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung
bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des
Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut,
sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für
Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden.
Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu
betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche
Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.
DBV-Merkblatt
Abstandhalter nach Eurocode 2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege
sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für
die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des
Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können
wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im
Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert
ist.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten,
z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass
ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und
keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen
vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche
festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene
Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung
ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu
übergeben.
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den
Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen
sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung
auch:
- Anforderungen an die Auflager
- Berücksichtigung der Anhängelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
- Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien
Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein.
Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden
Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem
Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen
ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht
eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem
Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe
durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind
vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen
Umhüllung zu versehen.
Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die Bauleitung rechtzeitig zu
verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann.
DIN 4123
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude
Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton über höherliegende
Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten
ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung
fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale
Trennfugen sind anzuordnen.
Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die
Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Wenn
sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der
Bauleitung anzuordnen.
Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der
Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
Zement-Merkblatt B 6
Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Mauerarbeiten
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie
geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem
Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen
ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch Verwenden einzelner von den
Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial
Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden.
Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu
verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das
Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder
Leichtziegel, zulässig.
Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen
werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen,
soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die
Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer
überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie
grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm
mittig in die Lagerfuge einzubauen.
Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und
Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen,
Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es
zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder
dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile
entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird.
Brüstungsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk aufzumauern.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der
Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker
Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von
Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut
materialgerecht zu schließen.
Nach Möglichkeit sind Dünnbettfugen auszubilden.
Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu
beseitigen.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder
Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem
Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit
Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu
verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für
Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und
Nachinstallationselemente (Keile o.ä.)
Zusätzliche technische Vetragsbedingungen
Anlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis
Architektenpläne:
Plan-Nr.DatumFormatBezeichnungMaßstabIndexÄnderungGrundrisse526 400
0307.01.2025A0Grundriss EG Teil 11:500313.08.2026526 401 0207.01.2025A0Grundriss
EG Teil 21:500213.08.2026526 402 0107.01.2025A0Grundriss EG Teil
31:500113.08.2026526 403 0107.01.2025A0Grundriss EG Teil 41:500113.08.2026526
404 0107.01.2025A0Grundriss OG Teil 11:500113.08.2026526 405
0107.01.2025A0Grundriss OG Teil 21:500113.08.2026526 406 0307.01.2025A1Grundriss
DG/ Technikgeschoss1:500313.08.2026526 407 0207.01.2025A0Dachaufsicht Teil
11:500213.08.2026526 408 0207.01.2025A0Dachaufsicht Teil 21:500213.08.2026526
40921.07.2026A0Fundamente Teil 11:5013.08.2026526 41021.07.2026A0Fundamente Teil
21:5013.08.2026Schnitte526 450 0206.01.2025A0Schnitt A-A1:500213.08.2026526 451
0106.01.2025A0Schnitt B-B1:500120.08.2025526 452 0306.01.2025A0Schnitte C-C und
D-D1:500313.08.2026526 453 0106.06.2025A0Schnitt E-E1:500113.08.2026526
45415.08.2025A2Schnitt F-F1:5020.08.2025Ansichten526 460 0106.01.2025A0Ansichten
NORD und SÜD1:500120.08.2025526 461 0106.01.2025A0Ansicht OST1:500120.08.2025526
462 0106.01.2025A0Ansicht WEST1:500120.08.2025Details526 600
0209.01.2025A1Detailschnitt 11:100213.08.2026526 601 0109.01.2025A2Detailschnitt
21:100120.08.2025526 602 0209.01.2025A2Detailschnitt 31:100213.08.2026526 603
0209.01.2025A1Detailschnitt 41:100213.08.2026526 604 0209.01.2025A1Detailschnitt
51:100213.08.2026526 605 0209.01.2025A2Detailschnitt 61:100213.08.2026526 606
0109.01.2025A0Detailschnitt 7 Aufzug1:100113.08.2026526 607
0109.01.2025A0Detailschnitt 8 Bodenkanal HWR1:100113.08.2026526
60806.08.2026A2Detailschnitt 91:1013.08.2026526 615 0110.01.2025A0Detail
Gebäudetrennfuge GTF 1+31:50120.08.2025526 616 0110.01.2025A0Detail
Gebäudetrennfuge GTF 21:50120.08.2025526 61710.01.2025A1Detail Gebäudetrennfuge
GTF 4-91:502.09.2025526 61818.08.2025A3Detail Luke
Kriechkeller/Pumi1:513.08.2026526 620 0205.02.2025A0Fassadenschnitte FA 1 und FA
21:100225.09.2025526 621 0105.02.2025A0Fassadenschnitte FA 3 und FA
3.11:100125.09.2025526 62205.02.2025A1Fassadenschnitte FA 4 und FA
51:1020.08.2025526 623 0124.07.2025A1Fassadenschnitt FA 61:100125.09.2025 526
62424.07.2025A0Fassadenschnitte FA 7 und FA 7.1 1:1020.08.2025 526
64701.08.2025A2Detail Anschluss Grundleitung EG1:520.08.2025BE-
Pläne526 85214.02.2025A0Baustelleneinrichtung Phase 31:20023.09.2025
Statikpläne:
- Schalpläne Gründung
Grundleitungen:
- Grundriss Grundleitungen
Baugrund:
- Umwelttechnischer Bericht
- Geotechnischer Bericht
Anlagenverzeichnis
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
02.__.__.0001 Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 10 cm Betonschnitte in Stahlbetondecken und -wänden mittels Diamantsäge, einseitig.
Schnitttiefe : bis 10 cm
02.__.__.0001
Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 10 cm
20.00
m
02.__.__.0002 Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 25 cm Betonschnitte in Stahlbetondecken und -wänden mittels Diamantsäge, einseitig.
Schnitttiefe : bis 25 cm
02.__.__.0002
Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 25 cm
20.00
m
02.__.__.0003 Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 43 cm Betonschnitte in Stahlbetondecken und -wänden mittels Diamantsäge, einseitig.
Schnitttiefe : bis 43 cm
02.__.__.0003
Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 43 cm
20.00
m
02.__.__.0004 Fassade entfernen Fassade des Bestandsgebäudes bestehend aus Aluminiumsandwichelementen, Stärke bis 20 cm, auf Unterkontruktion, einschl. aller Befestigungsmittel entfernen und entsorgen.
02.__.__.0004
Fassade entfernen
30.00
m²
02.__.__.0005 Dachaufbau entfernen Dachaufbau des Bestandsgebäudes am Anschluss an den Neubau in einem Streifen von 50 cm sauber einschneiden und zurückbauen. Dachaufbau bestehend aus bituminöser Dampfsperre, 12 cm Polystyroldämmung, 2-lagige bituminöse Abdichtung. Alle Baumaterialien frei von Schadstoffen, Analyse liegt vor.
Die Schnittkante ist mit einem Streifen Bitumenschweißbahn dicht auf die Rohdecke des Bestandsgebäudes abzudichten.
02.__.__.0005
Dachaufbau entfernen
50.00
m
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
03.01 Baugrubenaushub
03.01
Baugrubenaushub
03.02 Fundamentaushub
03.02
Fundamentaushub
03.03 Rohrgrabenaushub
03.03
Rohrgrabenaushub
03.04 Verfüllung Arbeitsräume
03.04
Verfüllung Arbeitsräume
04 Grundleitungen unter dem Gebäude
04
Grundleitungen unter dem Gebäude
04.__.__.0001 KG 2000 Rohr DN 100 KG2000 EM Rohr SN10 DN/OD 110
Hochlast-Vollwandrohre aus füllstofffreiem Polypropylen (PP-MD: mit hochwertig veredelten Verstärkungsstoffen) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1.
Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >10kN /m².
Alle Formteile haben eine Ringsteifigkeit, die gemäß der EN ISO 13967 deutlich über 16 kN/m² liegt.
Als drucklose Anwendung höchste Dichtsicherheit: bis 13 bar und 0,9 bar Vakuum gemäß EN ISO 13259 geprüft.
Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A-142 zulässig.
Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13.
Einsetzbar:
- im Schwerlastbereich SLW 60
- in JGS- und LAU-Anlagen gemäß Z-40.23-577 in Verbindung mit dem IP-plus-Schweißring der Fa. Sabug GmbH. Laut Zulassung ist das System einsetzbar in JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Silagesickersäfte) sowie als Ablaufleitungen von Ableitflächen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Flüssigkeiten.
- als Kabelschutzleitung gemäß DIN 16878
Rohrfarbe: durchgängig maigrün (inspektionsfreundlich)
Das Rohrsystem ist unter Beachtung der DIN EN 1610 in vorhandene Gräben bis 2,0m Tiefe auf Sandbettung zu verlegen. Die Abrechnung der Bettung erfolgt separat
Abrechnung der Rohrleitung je laufender Meter einschl. Passtücke Bögen etc., die es gem. VOB zu Übermermessen gilt.
Fabrikat der Planung: Gebr. Ostendorf Kunststoffe
Typ der Planung: KG 2000
oder gleichwertig
04.__.__.0001
KG 2000 Rohr DN 100
220.00
m
04.__.__.0002 KG 2000 Rohr DN 125 Rohr DN 125
04.__.__.0002
KG 2000 Rohr DN 125
22.00
m
04.__.__.0003 KG 2000 Rohr DN 315 Rohr DN 315
04.__.__.0003
KG 2000 Rohr DN 315
10.00
m
04.__.__.0004 KG 2000 Bogen DN 100 87,5 Grad KG2000 B Bogen DN/OD 110 87,5 Grad
Hochlast-Vollwandrohre aus füllstofffreiem Polypropylen (PP-MD: mit hochwertig veredelten Verstärkungsstoffen) nach DIN EN 14758-1 mit werkseitig eingelegtem Dreifach-Dichtsystem aus SBR nach DIN EN 681-1.
Ringsteifigkeit gemäß DIN EN ISO 9969 >16kN /m².
Alle Formteile haben eine Ringsteifigkeit, die gemäß der EN ISO 13967 deutlich über 16 kN/m² liegt.
Als drucklose Anwendung höchste Dichtsicherheit: bis 13 bar und 0,9 bar Vakuum gemäß EN ISO 13259 geprüft.
Verlegung in Wasserschutzzone II und III gemäß DWA-A-142 zulässig.
Chemische Beständigkeit im Bereich pH 1 bis pH 13.
Einsetzbar:
- im Schwerlastbereich SLW 60
- in JGS- und LAU-Anlagen gemäß Z-40.23-577 in Verbindung mit dem IP-plus-Schweißring der Fa. Sabug GmbH. Laut Zulassung ist das System einsetzbar in JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Silagesickersäfte) sowie als Ablaufleitungen von Ableitflächen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Flüssigkeiten.
- als Kabelschutzleitung gemäß DIN 16878
Formteilfarbe: durchgängig maigrün
Das Rohrsystem ist unter Beachtung der DIN EN 1610 in vorhandene Gräben bis 1,25m Tiefe auf Sandbettung zu verlegen. Die Abrechnung der Bettung erfolgt separat
Fabrikat der Planung: Gebr. Ostendorf Kunststoffe
Typ der Planung: KG 2000
oder gleichwertig
04.__.__.0004
KG 2000 Bogen DN 100 87,5 Grad
9.00
Stk
04.__.__.0005 KG 2000 Bogen DN 100 67,5 Grad Bogen DN 100, 67,5 Grad
04.__.__.0005
KG 2000 Bogen DN 100 67,5 Grad
6.00
Stk
04.__.__.0006 KG 2000 Bogen DN 100 45 Grad Bogen DN 100, 45 Grad
04.__.__.0006
KG 2000 Bogen DN 100 45 Grad
122.00
Stk
04.__.__.0007 KG 2000 Bogen DN 100 30 Grad Bogen DN 100, 30 Grad
04.__.__.0007
KG 2000 Bogen DN 100 30 Grad
16.00
Stk
04.__.__.0008 KG 2000 Bogen DN 100 15 Grad Bogen DN 100, 15 Grad
04.__.__.0008
KG 2000 Bogen DN 100 15 Grad
12.00
Stk
04.__.__.0009 KG 2000 Bogen DN 125 45 Grad Bogen DN 125, 45 Grad
04.__.__.0009
KG 2000 Bogen DN 125 45 Grad
8.00
Stk
04.__.__.0010 KG 2000 Bogen DN 125 30 Grad Bogen DN 125, 30 Grad
04.__.__.0010
KG 2000 Bogen DN 125 30 Grad
4.00
Stk
04.__.__.0011 KG 2000 Bogen DN 125 15 Grad Bogen DN 125, 15 Grad
04.__.__.0011
KG 2000 Bogen DN 125 15 Grad
4.00
Stk
04.__.__.0012 KG 2000 Abzweig DN 100/100 45 Grad Abzweig DN 100/100 45 Grad
04.__.__.0012
KG 2000 Abzweig DN 100/100 45 Grad
22.00
Stk
04.__.__.0013 KG 2000 Abzweig DN 100/100 45 Grad Abzweig DN 100/100 87 Grad
04.__.__.0013
KG 2000 Abzweig DN 100/100 45 Grad
8.00
Stk
04.__.__.0014 KG 2000Abzweig DN 125/100 45 Grad Abzweig DN 125/100 45 Grad
04.__.__.0014
KG 2000Abzweig DN 125/100 45 Grad
2.00
Stk
04.__.__.0015 KG 2000Abzweig DN 125/125 45 Grad Abzweig DN 125/125 45 Grad
04.__.__.0015
KG 2000Abzweig DN 125/125 45 Grad
1.00
Stk
04.__.__.0016 KG 2000 Muffenstopfen DN 100 Muffenstopfen DN 100
04.__.__.0016
KG 2000 Muffenstopfen DN 100
25.00
Stk
04.__.__.0017 KG 2000 Doppfelmuffe DN 100 Doppelmuffe DN 100
04.__.__.0017
KG 2000 Doppfelmuffe DN 100
10.00
Stk
04.__.__.0018 KG 2000 Reduktion 125 / 100 Reduktion 125 / 100
04.__.__.0018
KG 2000 Reduktion 125 / 100
4.00
Stk
04.__.__.0019 Anschlussherstellung DN 100 Anschluss der unterhalb der Bodenplatte verlegten Grundleitung an die vom Vorgewerk hergestellte Sammelleitung. Im Einheitspreis enthalten sind das Öffnen der vorhandenen Anschlussmuffe (Entfernen des Muffenstopfens), das Reinigen und Säubern des Anschlusspunktes sowie das fachgerechte Herstellen der Rohrverbindung einschließlich aller erforderlichen Dichtungs- und Befestigungsmittel.
Anschlussherstellung Grundleitung DN 100
04.__.__.0019
Anschlussherstellung DN 100
16.00
Stk
04.__.__.0020 Anschlussherstellung DN 125 DN 125
04.__.__.0020
Anschlussherstellung DN 125
6.00
Stk
04.__.__.0021 Profilstahlkonstruktion Profilstahlkonstruktion als Befestigungssystem,
Befestigungen wie Konsolen, Tragegerüste, Festpunkte
aus Schlitzschienen, Spaltband, Kombihaltern, Schrauben,
Gewindestäben, U-Scheiben, Muttern, Gewindeplatten und
Befestigungsmaterial.
Aus galv. verzinktem Stahl, Ausführung gemäß den Richtlinien
der jeweiligen Hersteller.
Der rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit ist auf Verlangen
vorzulegen. Einschließlich zugelassener Dübel und
Ankersysteme,
Kunststoff- Abschlusskappen bei Systemschienen und Konsolen,
Profilstahlkonstruktion für die Fixierung der Grundleitung an die Bewehrung.
04.__.__.0021
Profilstahlkonstruktion
100.00
kg
04.__.__.0022 Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN100 Rohraufhängung als Rohrschelle, aus verzinktem Stahl, für eine axiale Dehnungsaufnahme bis 20 mm, mit schalldämmenden Einlagen, Anforderungen entsprechend DIN 4109, Länge Aufhängung bis 0,5 m, Befestigung an Metallkonstruktion, Rohr aus Kunststoff, DN 100.
04.__.__.0022
Rohrschelle Stahl verz L bis 0,5m DN100
80.00
St
04.__.__.0023 Schohrschelle Stahl Verz. L bis 0,5m DN 125 für Abwasserrohrleitung DN 125
04.__.__.0023
Schohrschelle Stahl Verz. L bis 0,5m DN 125
10.00
St
04.__.__.0024 Druck- Dichtheitsprüfung Grundltg DN/OD110-125 bis 20 m Druck- und Dichtheitsprüfung DIN EN 1610, an Grundleitung(en), aus PP-Rohr DIN EN 14758-1, homogenes Vollwandrohr, DN/OD 110-125 bis 20 Meter Leitungslänge, mit Luftüberdruck, Verfahren LC,
Prüfen auf Wasserdichtheit einschließlich Herstellen und Beseitigen von bis zu 6 der für die Prüfung auf Wasserdichtheit erforderlichen Verankerungen und Rohrverschlüsse.
Liefern und Ableiten des für die Prüfung auf Wasserdichtheit notwendigen Füllstoffs.
Prüfung abschnittsweise, nach Erstellung der Sauberkeitsschicht, vor Erstellung der Bodenblatte einschl. aller erforderlichen Anlagen, Abdichtungen mit Dokumentation.
04.__.__.0024
Druck- Dichtheitsprüfung Grundltg DN/OD110-125 bis 20 m
7.00
St
04.__.__.0025 Druck- Dichtheitsprüfung Grundltg DN/OD110-125 bis 50 m Rohrleitungslänge bis 50m
Rohrleitungsverschlüsse zur Prüfung bis zu 10 Stk
04.__.__.0025
Druck- Dichtheitsprüfung Grundltg DN/OD110-125 bis 50 m
2.00
St
04.__.__.0026 Bestands- / Revisionsunterlagen Grundleitungsverlegung Bestands- / Revisionsunterlagen für die erfolgte Montage der Grundleitungen
Alle Bestandsunterlagen, den tatsächlichen Einbauzustand entsprechend, sind spätestens 4 Wochen vor der Abnahme 1-fach in gehefteten und nach VDI 6026 strukturierten Ordnern vorzulegen. In jeder Ausführung ist ein Speicherstick USB(2.0) mit den vollständigen Unterlagen im pdf-Format beizufügen.
Zeichnungen sind zusätzlich als bearbeitbare Datei bereitzustellen. Format in DWG und DXF
Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und können auf der Basis der Montagezeichnungen erstellt werden. Die vorliegenden Bestandsunterlagen müssen in die aktuellen Pläne eingearbeitet werden. Die kompletten Zeichnungen
müssen auch auf USB-Stick vorliegen.
Normen, Vorschriften und Richtlinien
Für alle Normen und Vorschriften gilt die neueste Fassung. Vorschriften der örtlichen Behörden einschl. der zuständigen Berufsgenossenschaften und LBO.
Barrierefreie Bauten für Behinderte und Betagte sowie alle nicht genannten, jedoch anzuwendenden VDI-, VDE- Richtlinien, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.
04.__.__.0026
Bestands- / Revisionsunterlagen Grundleitungsverlegung
1.00
St
04.__.__.0027 Zusätzliches Einmessen und Dokumentation der Leistung Vor der Erstellung der Bodenplatte sind die Grundleitungsanschlusspunkte final mittels geeignetem Messwerkzeug zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Sämtliche Maße aus der Werks- und Montagezeichnung sind zu überprüfen und mittels Protokoll zu bestätigen.
Anfertigen nachstehender Dokumente und Übernahme in diespl Revisionsunterlagen.
- Einmessen und dokumentieren der Leitungsverläufe
- Einmessen und dokumentieren der Höhenlage.
- Anfertigen einer Fotodokumentation zur Einbausituation.
Als Grundlage zur Kalkulation dienen:
bis zu 75 Grundleitungsanschlusspunkte und
bis zu 250m laufende Meter Grundleitung unterhalb der Bodenplatte
04.__.__.0027
Zusätzliches Einmessen und Dokumentation der Leistung
1.00
St
04.__.__.0028 Kamerabefahrung mit Dokumentation Die Kamerabefahrung muss folgende Standards erfüllen:
Die Daten aus der Kamerabefahrung müssen mit den Schnittstellen DWA 150 (2010) und dem Referenzkatalog DWA 149-2 (2014) kompatibel sein.
Einschl. Dokumentation und Übergabe auf Datenträger an den Bauherren.
Kamera: lenk- und abbiegefähige Drehschwenkkopfkamera
Rohrleitungssystem: Neu verlegte Grund- und Anschlussleitungen DN 100 - DN 150, teilweise mehrfach verzweigt inkl. Rohrbögen.
Die Kanal-TV-Inspektion ist mit ausreichender
Ausleuchtung durchzuführen. Alle Anschlüsse, Abzweige und
Rohrbögen, jedoch auch alle eventuelle vorgefundene
Schadstellen sind gemäß DIN EN 13508-2 für eine
weitere Maßnahmen zu erfassen und einzumessen.
Zudem müssen die Leitungsabgänge koordinatenmäßig erfasst werden. Im Bereich der Schächte sind Deckelhöhen und Schachtsohlen, sowie Sohlen von allen ab- und ankommenden Leitungen höhenmäßig zu erfassen.
Als Grundlage zur Kalkulation dienen:
bis zu 75 Grundleitungsanschlusspunkte und
bis zu 250m laufende Meter Grundleitung unterhalb der Bodenplatte
Abrechnungseinheit: Meter verlegte Grundleitung einschl. Form- und Verbindungsstücke
04.__.__.0028
Kamerabefahrung mit Dokumentation
250.00
m
04.__.__.0029 Anfertigung Werks- & Montageplanung Werk- und Montageplanung für die herzustellenden Grundleitungen der Entwässerungsanlage erstellen, fortschreiben und vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorlegen.
Die Werk- und Montageplanung ist auf Grundlage der Ausführungsplanung, der statischen und rohbaulichen Vorgaben, der Höhenplanung, der Entwässerungsplanung, der Herstellervorgaben sowie der einschlägigen technischen Regelwerke zu erstellen. Ausführung der Grundleitungen nach DIN EN 1610, DIN 1986-100, DIN EN 12056, DIN EN 752 sowie den zutreffenden ATV der VOB/C.
Die Werk- und Montageplanung hat mindestens zu enthalten:
Grundrisspläne der Grundleitungen mit Lage, Leitungsführung, Rohrdimensionen, Rohrmaterialien, Rohrgefällen, Fließrichtungen und Anschlussstellen,
Darstellung sämtlicher Anschlussleitungen, Sammelleitungen, Richtungsänderungen, Abzweige, Bögen, Übergänge, Reinigungsöffnungen, Kontrollschächte, Rückstausicherungen und Sonderbauteile,
Angabe der Sohlhöhen, Rohrscheitelhöhen, Achshöhen, Einbindehöhen und Gefälle, bezogen auf das im Projekt verwendete Höhenbezugssystem,
Koordination der Grundleitungen mit Fundamenten, Bodenplatten, Unterzügen, Streifenfundamenten, Frostschürzen, Schächten, Durchdringungen, Abdichtungen, Arbeitsräumen, Einbauteilen und sonstigen Gewerken,
Darstellung und Bemaßung aller Wand- und Fundamentdurchführungen, Futterrohre, Mehrsparten- bzw. Hauseinführungen, Kernbohrungen und Aussparungen, soweit für die Grundleitungen erforderlich,
Darstellung der Bettung, Leitungszone, Überdeckung und erforderlicher Schutzmaßnahmen im Bereich der Grundleitungen,
Berücksichtigung der Reinigbarkeit, Zugänglichkeit, Prüfbarkeit und späteren Instandhaltung der Entwässerungsleitungen,
Abstimmung der Einbindung in vorhandene oder neu herzustellende Schächte, Fettabscheider, Hebeanlagen, außenliegende Entwässerungsleitungen und Übergabepunkte,
Kollisionsprüfung mit den übrigen haustechnischen Anlagen, Gründungsbauteilen und Bauwerksabdichtungen,
Darstellung von Abweichungen gegenüber der Ausführungsplanung einschließlich schriftlicher Anzeige und Klärung vor Ausführung.
Die Planung ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Mit der Ausführung darf erst nach Prüfung und Freigabe durch die Bauleitung bzw. Fachbauleitung begonnen werden. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Maßhaltigkeit, technische Richtigkeit, Ausführbarkeit und Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik.
Erforderliche Abstimmungen mit Bauleitung, Fachbauleitung, Rohbau, Erdarbeiten, Abdichtung, Außenanlagen und sonstigen beteiligten Gewerken sind einzukalkulieren.
Die Werk- und Montageplanung ist digital als PDF sowie als bearbeitbare CAD-Datei im mit dem Auftraggeber abgestimmten Format zu übergeben.
04.__.__.0029
Anfertigung Werks- & Montageplanung
1.00
St
04.__.__.0030 Rohr PE100 TW AD/WD 40/3,7mm Rohrleitung aus PE 100 DIN 8074 und DIN 8075, für Trinkwasser, Außendurchmesser 40 mm, Wanddicke 3,7 mm, mit glatten Enden, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Verlegung im Graben im Sanbett.
04.__.__.0030
Rohr PE100 TW AD/WD 40/3,7mm
50.00
m
04.__.__.0031 Verschlussmuffe PE Heizwendel DN/OD50 SDR5 Verschlussmuffe aus PE für Druckrohrleitung aus PE, zum Heizwendelschweißen, mit integrierter Heizwendel, für Trinkwasser DIN EN 12201, DVGW GW 335-B2, DN/OD 50, SDR 5.
04.__.__.0031
Verschlussmuffe PE Heizwendel DN/OD50 SDR5
2.00
St
Die Abdichtung des Neubaus erfolgt als schwarze Wanne gegen drückendes mit Die Abdichtung des Neubaus erfolgt als schwarze Wanne gegen drückendes mit
einlagiger bituminöser Bahnenabdichtung unter der Bodenplatte und den
Fundamenten. Die Abdichtung wird auf die zuvor hergestellte Sauberkeitsschicht
aus Magerbeton, die Schachtwände und die Sockelbereiche aufgeschweißt.
Die Abdichtung des Neubaus erfolgt als schwarze Wanne gegen drückendes mit
06 Beton-/Stahlbetonarbeiten
06
Beton-/Stahlbetonarbeiten
06.01 Unterfangungen
06.01
Unterfangungen
06.02 Trag- und Sauberkeitsschicht unter Bodenplatte/Fundamenten
06.02
Trag- und Sauberkeitsschicht unter Bodenplatte/Fundamenten
07 Blitzschutz
07
Blitzschutz
07.01 Grundleitungen unter dem Gebäude
07.01
Grundleitungen unter dem Gebäude
12 Hauseinführungen
12
Hauseinführungen
12.__.__.0001 Futtorrohr, Trinkwasser Futterrohr in Stahlausführung, als Flanschplatte mit Hülse für Durchdringungen, mit Fest- und Losflansch nach DIN 18533, zur Aufnahme von Dichtungseinsätzen, für Bauten mit Abdichtungsbahnen bei drückendem Wasser, gasdicht, Futterrohrinnendurchmesser DN 100, liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren.
Montageposition: Wand
Planungsfabrikat: Doyma o.glw.
Planungstyp: Curaflex 7006 o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0001
Futtorrohr, Trinkwasser
1.00
St
12.__.__.0002 Futtorrohr, Abwasser Futterrohr in Stahlausführung, als Flanschplatte mit Hülse für Durchdringungen, mit Fest- und Losflansch nach DIN 18533, zur Aufnahme von Dichtungseinsätzen, für Bauten mit Abdichtungsbahnen bei drückendem Wasser, gasdicht, Futterrohrinnendurchmesser DN 200, liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren.
Montageposition: Wand
Planungsfabrikat: Doyma o.glw.
Planungstyp: Curaflex 7006 o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0002
Futtorrohr, Abwasser
3.00
St
12.__.__.0003 Verlorene Schalung DN250 Aussparung im Magerbeton der Pos. 06.02.4, rund, min. DN250, Höhe 10 cm, um Grundleitungsanschlüsse/Bodenabläufe einbauen.
12.__.__.0003
Verlorene Schalung DN250
28.00
St
12.__.__.0004 Futterrohr, Bodenabläufe Futterrohr in Stahlausführung mit integriertem Fest- und Losflansch, als Aussparung für Durchdringungen, zur Aufnahme von Dichtungseinsätzen, für hohe statische Belastung, Fest- und Losflansch nach DIN 18533, Dichtigkeit gegen drückendes Wasser, gasdicht, Futterrohrinnendurchmesser DN 200, Einzellänge 110 mm, liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen.
Montageposition: Bodenplatte
Planungsfabrikat: Doyma o.glw.
Planungstyp: Curaflex 6000 o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0004
Futterrohr, Bodenabläufe
7.00
St
12.__.__.0005 Futterrohr, Schmutzwasser Grundleitungen Futterrohr gespiegelt in Stahlausführung mit integriertem Fest- und Losflansch, als Aussparung für Durchdringungen, zur Aufnahme von Dichtungseinsätzen, für hohe statische Belastung, Fest- und Losflansch nach DIN 18533, Dichtigkeit gegen drückendes Wasser, gasdicht, Futterrohrinnendurchmesser DN 200, Einzellänge 110 mm, liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen
Montageposition: Bodenplatte
Planungsfabrikat: Doyma o.glw.
Planungstyp: Curaflex 6000/U o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0005
Futterrohr, Schmutzwasser Grundleitungen
23.00
St
12.__.__.0006 Dichtungseinsatz, Trinkwasser Dichtungseinsatz als nichtgeteilte Dichtung, mit asymmetrisch profilierten Stahlringen (DPS bis KB/DN 350) in Stahl, mit wasserdicht verschweißten Bolzen, mit Elastomer-Dichtung, Dichtbreite 2 x 27 mm, aus EPDM-TW (Trinkwasser), mit 3 mm orangefarbenen Mittelring aus EPDM (bis KB/DN 350), Dichtigkeit gegen drückendes Wasser, gasdicht, mit geprüfter Radondichtigkeit, erfüllt Anforderungen nach FHRK-Standard 40, geprüft nach FHRK Prüfgrundlage GE 101, mit FHRK-Qualitätssiegel ausgezeichnet, wartungsfreie Ausführung (kein Nachspannen erforderlich).
Durchmesser der Medienleitung: DN50
Futterrohr-/Kernbohrungsinnendurchmesser: 100 mm
liefern und zur späteren Montage durch die Sanitärfirma übergeben.
Planungsfabrikat: Doyma o.glw.
Planungstyp: Curaflex C o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0006
Dichtungseinsatz, Trinkwasser
1.00
St
12.__.__.0007 Dichtungseinsatz, Abwasser Dichtungseinsatz als nichtgeteilte Dichtung, mit asymmetrisch profilierten Stahlringen (DPS bis KB/DN 350) in Stahl, mit wasserdicht verschweißten Bolzen, mit Elastomer-Dichtung, Dichtbreite 2 x 27 mm, aus EPDM-TW (Trinkwasser), mit 3 mm orangefarbenen Mittelring aus EPDM (bis KB/DN 350), Dichtigkeit gegen drückendes Wasser, gasdicht, mit geprüfter Radondichtigkeit, erfüllt Anforderungen nach FHRK-Standard 40, geprüft nach FHRK Prüfgrundlage GE 101, mit FHRK-Qualitätssiegel ausgezeichnet, wartungsfreie Ausführung (kein Nachspannen erforderlich).
Durchmesser der Medienleitung: DN100
Futterrohr-/Kernbohrungsinnendurchmesser: 200 mm
liefern und zur späteren Montage durch die Sanitärfirma übergeben.
Planungsfabrikat: Doyma o.glw.
Planungstyp: Curaflex C o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0007
Dichtungseinsatz, Abwasser
3.00
St
12.__.__.0008 Dichtungseinsatz Bodenabläufe/Grundleitungen Dichtungseinsatz als nichtgeteilte Dichtung, mit asymmetrisch profilierten Stahlringen (DPS bis KB/DN 350) in Stahl, mit wasserdicht verschweißten Bolzen, mit Elastomer-Dichtung, Dichtbreite 2 x 27 mm, aus EPDM, mit 3 mm orangefarbenen Mittelring aus EPDM (bis KB/DN 350), Dichtigkeit gegen drückendes Wasser, gasdicht, mit geprüfter Radondichtigkeit, erfüllt Anforderungen nach FHRK-Standard 40, geprüft nach FHRK Prüfgrundlage GE 101, mit FHRK-Qualitätssiegel ausgezeichnet, wartungsfreie Ausführung (kein Nachspannen erforderlich).
Durchmesser der Medienleitung: DN110
Futterrohr-/Kernbohrungsinnendurchmesser: 200 mm
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren.
Planungsfabrikat: Doyma o.glw.
Planungstyp: Curaflex C o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0008
Dichtungseinsatz Bodenabläufe/Grundleitungen
30.00
St
12.__.__.0010 Anschlussset für Kernbohrung/Futterrohr, Anschlussset für Kernbohrung/Futterrohr, inkl. Rohrstutzen Øa 160 mm, Manschette und 2× Ringraumdichtung Druckwasserdicht
Planungsfabrikat: Hauff o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0010
Anschlussset für Kernbohrung/Futterrohr,
8.00
St
12.__.__.0011 Bodenplatten-Durchführung (Austritt in Neubau) Bodenplatten-Durchführung (Austritt in Neubau)
Zement-Verbund-Futterrohr Øi 150 mm mit Manschette, für Einbau in WU-Beton, inkl. Verschlussdeckel und Manschette, gas- und wasserdicht
Planungsfabrikat: Hauff o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0011
Bodenplatten-Durchführung (Austritt in Neubau)
8.00
St
12.__.__.0012 Ringraumdichtung 1x36-70 Ringraumdichtung 1x36-70
Planungsfabrikat: Hauff o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0012
Ringraumdichtung 1x36-70
4.00
St
12.__.__.0013 Ringraumdichtung 3x24-54 Ringraumdichtung 3x24-54
6x10-36
Planungsfabrikat: Hauff o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0013
Ringraumdichtung 3x24-54
1.00
St
12.__.__.0014 Ringraumdichtung 6x10-36 Ringraumdichtung 6x10-36
Planungsfabrikat: Hauff o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0014
Ringraumdichtung 6x10-36
1.00
St
12.__.__.0015 Ringraumdichtung 10x4-16,5 Ringraumdichtung 10x4-16,5
Planungsfabrikat: Hauff o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0015
Ringraumdichtung 10x4-16,5
2.00
St
12.__.__.0016 Bodenplattendurchführung DN 150, Fest-/Losflansch mit
druckwasserdichtem Leerrohranschluss. Liefern und Einbauen einer druckwasserdichten Bodenplattendurchführung, bestehend aus:
Futterrohr mit Fest-/Losflansch, zum Einbetonieren in die Bodenplatte, geeignet für Abdichtung in Schwarzer Wanne (Bitumen-/Kunststoffbahnen).
Werkseitig montierte Dichtmanschette zur kraftschlüssigen und wasserdichten Anbindung an die Abdichtungsebene, Lastfall drückendes Wasser.
Anschlussmöglichkeit für druckwasserdichtes Leerrohr DN 150 (spiralverstärkt, innen glatt, geeignet für Erdverlegung, druckdicht bis = 2,5 bar).
Werkstoff Stahl/Edelstahl, korrosionsgeschützt.
Lieferung inkl. Verschlussdeckel für die Rohbauphase.
Anschluss der Leerrohre im Erdreich über ein druckwasserdichtes Verbindungssystem (z. B. Manschette oder Stecksystem).
Planungsfabrikat: Hauff o.glw.
Angebotenes Fabrikat: Angebotener Typ:
12.__.__.0016
Bodenplattendurchführung DN 150, Fest-/Losflansch mit
druckwasserdichtem Leerrohranschluss.
8.00
St
12.__.__.0017 Bestands- / Revisionsunterlagen Grundleitungsverlegung Bestands- / Revisionsunterlagen für die erfolgte Montage der Grundleitungen
Alle Bestandsunterlagen, den tatsächlichen Einbauzustand entsprechend, sind spätestens 4 Wochen vor der Abnahme 1-fach in gehefteten und nach VDI 6026 strukturierten Ordnern vorzulegen. In jeder Ausführung ist ein Speicherstick USB(2.0) mit den vollständigen Unterlagen im pdf-Format beizufügen.
Zeichnungen sind zusätzlich als bearbeitbare Datei bereitzustellen. Format in DWG und DXF
Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und können auf der Basis der Montagezeichnungen erstellt werden. Die vorliegenden Bestandsunterlagen müssen in die aktuellen Pläne eingearbeitet werden. Die kompletten Zeichnungen
müssen auch auf USB-Stick vorliegen.
Normen, Vorschriften und Richtlinien
Für alle Normen und Vorschriften gilt die neueste Fassung. Vorschriften der örtlichen Behörden einschl. der zuständigen Berufsgenossenschaften und LBO.
Barrierefreie Bauten für Behinderte und Betagte sowie alle nicht genannten, jedoch anzuwendenden VDI-, VDE- Richtlinien, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.
12.__.__.0017
Bestands- / Revisionsunterlagen Grundleitungsverlegung
1.00
St
12.__.__.0018 Fotodokumentation Bauphase Leerrohrsystem Fotodokumentation des Leerohrsystems während der Bauphase mittels Digitalkamera erstellen, insbesondere sind später nicht mehr zugängliche Teile zu dokumentieren, einschl. Dokumentation in 3-facher Ausfertigung auf Papier. Die Fotos sind so zu beschriften, dass eine eindeutige Zuordnung zum Baukörper gegeben ist.
12.__.__.0018
Fotodokumentation Bauphase Leerrohrsystem
1.00
Psch
14 Entsorgung Baugrubenaushub
14
Entsorgung Baugrubenaushub
Hinweistext Dem LV liegen ältere Bodenproben nach LAGA
als Orientierung vor. Entsorgung erfolgt nach EBV, Die erforderlichen Beprobungem finden im Rahmen der Baumaßnahme statt.
Hinweistext
14.__.__.0001 Einrichten, Vorhalten, Räumen des Bereitstellungslagers Einrichten, Vorhalten, Räumen des Bereitstellungslagers im Baustellenbereich auf befestigten Flächen.
Die Bestandsflächen des Bereitstellungslagers sind mit einem mindestens 10 cm Füllkies zu schützen. Alle erforderlichen Erdarbeiten zum Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes sind mit einzukalkulieren.
14.__.__.0001
Einrichten, Vorhalten, Räumen des Bereitstellungslagers
1.00
Psch
14.__.__.0002 Boden im Bereitstellungslager lagern Boden auf Bereitstellungslager entsprechend der Bodendeklarationen und Bodenarten in separaten Mieten im Baufeld für die Bodenanalyse lagern. Maximale Mietengröße 500 m³
14.__.__.0002
Boden im Bereitstellungslager lagern
2,300.00
m³
14.__.__.0003 Entsorgung Analyse Bodenmaterial nach aktueller EBV untersuchen , inlusive Durchsicht der Meßwerte und Einordnung in die Entsorgungsklassen.
14.__.__.0003
Entsorgung Analyse
3.00
St
14.__.__.0004 Gelagerten Oberboden aufnehmen und der Verwertung zuführen Gelagerten Oberboden aufnehmen.
Boden wird Eigentum des AN und ist einer fachgerechten Wiederverwertung zuzuführen.
Nicht verwertbare Böden sind zu entsorgen.
Die Verwertungsnachweise bzw. Entsorgungsnachweise sind spätestens mit der Schlussrechnung vorzulegen.
Inkl. Trennung und Entsorgung der Grasnarbe
14.__.__.0004
Gelagerten Oberboden aufnehmen und der Verwertung zuführen
100.00
m³
14.__.__.0005 Boden Entsorgung bis EBV BM-F0 Verdrängter und/oder überschüssiger Boden laden und zur zugelassenen Entsorgungsstelle abfahren.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung ist unmittelbar zu erbringen.
Boden des Materialwertes BM-0 nach EBV.
Die chemischen Untersuchungsergebnisse sind durch vorgenannten Position zu ermitteln.
Die Gebühren, Entsorgungskosten und Transportkosten sind einzurechnen und vom AN zu übernehmen, abgerechnet wird nach Wiegekarte.
14.__.__.0005
Boden Entsorgung bis EBV BM-F0
1,500.00
m³
14.__.__.0006 Verwertung/Entsorgung EBV BM-F0* Verwertung/Entsorgung
Boden/Pflasterbeläge/Auffüllung/ungebundene Tragschicht/Packlage laden und nach Wahl des AN
verwerten bzw. entsorgen.
Belastung des Materials: BM-F0*
Abfallschlüsselnummer 170504.
Abgerechnet wird nach Entsorgungsnachweis / Wiegekarte.
Als Zulage zur Bodenentsorgung
14.__.__.0006
Verwertung/Entsorgung EBV BM-F0*
300.00
m³
14.__.__.0007 Verwertung/Entsorgung EBV BM-F1 Verwertung/Entsorgung
Boden/Pflasterbeläge/Auffüllung/ungebundene Tragschicht/Packlage laden und nach Wahl des AN
verwerten bzw. entsorgen.
Belastung des Materials: BM-F1
Abfallschlüsselnummer 170504.
Abgerechnet wird nach Entsorgungsnachweis / Wiegekarte.
Als Zulage zur Bodenentsorgung
14.__.__.0007
Verwertung/Entsorgung EBV BM-F1
100.00
m³
14.__.__.0008 Verwertung/Entsorgung EBV BM-F2 Verwertung/Entsorgung
Boden/Auffüllung/ungebundene Tragschicht/Packlage laden und nach Wahl des AN
verwerten bzw. entsorgen.
Belastung des Materials: BM-F2
Abfallschlüsselnummer 170504.
Abgerechnet wird nach Entsorgungsnachweis / Wiegekarte.
Als Zulage zur Bodenentsorgung
14.__.__.0008
Verwertung/Entsorgung EBV BM-F2
100.00
m³
14.__.__.0009 Verwertung/Entsorgung EBV BM-F3 Verwertung/Entsorgung
Boden/Auffüllung/ungebundene Tragschicht/Packlage laden und nach Wahl des AN
verwerten bzw. entsorgen.
Belastung des Materials: BM-F3
Abfallschlüsselnummer 170504.
Abgerechnet wird nach Entsorgungsnachweis / Wiegekarte.
Als Zulage zur Bodenentsorgung
14.__.__.0009
Verwertung/Entsorgung EBV BM-F3
100.00
m³
14.__.__.0010 Verwertung/Entsorgung bis DKI Verwertung/Entsorgung
Boden/Auffüllung/ungebundene Tragschicht/Packlage laden und nach Wahl des AN
verwerten bzw. entsorgen.
Belastung des Materials: bis DKI
Abfallschlüsselnummer 170504.
Abgerechnet wird nach Entsorgungsnachweis / Wiegekarte.
Als Zulage zur Bodenentsorgung
14.__.__.0010
Verwertung/Entsorgung bis DKI
100.00
m³
14.__.__.0011 Abbruchstoffe entsorgen, bis EBV RC-2 Abbruchstoffe, Gemisch aus Mauerwerk, Beton und vergleichbaren Stoffen
Abbruchstoffe der Zuordnungsklasse bis einschließlich RC-2 nach EBV.
14.__.__.0011
Abbruchstoffe entsorgen, bis EBV RC-2
5.00
t
14.__.__.0012 Bitumengemische entsorgen, AVV 17 03 02 Bituminöse Abbruchstoffe aus Verkehrsflächen, Schwarzdecke und unterlagernde bitumenhaltige Schottertragschicht inbegriffen, entsorgen.
14.__.__.0012
Bitumengemische entsorgen, AVV 17 03 02
5.00
t
16 Stundenlohnarbeiten
16
Stundenlohnarbeiten
16.__.__.0001 Stundensatz Vorarbeiter Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung.
Berufsgruppe: Vorarbeiter
16.__.__.0001
Stundensatz Vorarbeiter
30.00
h
16.__.__.0002 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung.
Berufsgruppe: Facharbeiter
16.__.__.0002
Stundensatz Facharbeiter
30.00
h
16.__.__.0003 Stundensatz Helfer Stundenlohnverrechnungssatz einschl. aller Nebenkosten für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung.
Berufsgruppe: Helfer
16.__.__.0003
Stundensatz Helfer
30.00
h
16.__.__.0004 Bagger, 70 kW Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten (Abschreibung und Verzinsung) sowie Betriebskosten (Verbrauch von Betriebs- und Wartungsstoffen, Energie, Reparaturkosten) und Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
Hydraulikbagger mit Überlastwarneinrichtung und Tieflöffel.
Leistung: 70 kW
Für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung.
16.__.__.0004
Bagger, 70 kW
5.00
h
16.__.__.0005 Frontlader, luftbereift, 45-75 kW Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten (Abschreibung und Verzinsung) sowie Betriebskosten (Verbrauch von Betriebs- und Wartungsstoffen, Energie, Reparaturkosten) und Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
Frontlader, luftbereift.
Leistung : 45 - 75 kW
Für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung.
16.__.__.0005
Frontlader, luftbereift, 45-75 kW
5.00
h
16.__.__.0006 Lkw, 7,5 t Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten (Abschreibung und Verzinsung) sowie Betriebskosten (Verbrauch von Betriebs- und Wartungsstoffen, Energie, Reparaturkosten) und Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
Lkw Nutzlast: 7,5 t
Für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung.
16.__.__.0006
Lkw, 7,5 t
5.00
h
16.__.__.0007 Tiefladertransport inkl. Personal Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten (Abschreibung und Verzinsung) sowie Betriebskosten (Verbrauch von Betriebs- und Wartungsstoffen, Energie, Reparaturkosten) und Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
Für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung.
16.__.__.0007
Tiefladertransport inkl. Personal
3.00
St
16.__.__.0008 Betonfugenschneider Geräte, Fugenschneider, bis 10 kW, inkl. Bedienung
Für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung.
16.__.__.0008
Betonfugenschneider
10.00
h
16.__.__.0009 Elektrohammer Elektrohammer inkl Bedienung, für unvorhergesehene Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind. Ausführung nur auf Anweisung der Bauleitung.
16.__.__.0009
Elektrohammer
10.00
h