01 Nachrüstung Brandschutz, Haus 211, Radeberg, Brandwand H211 Achse 14
Nachrüstung Brandschutz, Haus 211, Radeberg, Brandwand H211 Achse 14
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Grundlage für die Ausschreibung und die Ausführung
der Arbeiten sind die bautechnischen Unterlagen,
Zeichnungen, Berechnungen etc.
2. Das Leistungsverzeichnis umfaßt folgende Arbeiten:
-Die Brandwand Haus 211 muss im Übergang von
Gebäudeteil 1 zu Gebäudeteil 2 ertüchtigt werden, hier
speziell im Bereich des Anschlusses der Dachhaut (
Eindeckung mit Tonpfannen) an eine höher stehende
Giebelwand.
Grundlage ist ein entspr. Gutachten IB Hahn v.
10.02.2025.
Dazu wird die vorh. Eindeckung partiell aufgenommen und
seitlich gelagert. die UK mit speziellen
BS-Anforderungen neu aufgebaut, Wiedereindeckung miot
dem alten zwischengelagertem Bestandsmaterial
Betrifft Teibereiche des Hauses 211 und des
anschließenden Hauses 210, hier Trauf- und Teile der
Gaubendächen im Bereich des Brandüberschlags.
- Baustelleneinrichtung für die gesamte Maßnahme,
Hebezeug / DD-Kran o.ä. wird durch den AG nicht
gestellt und ist Sache des AN.
- Abbruch der alten Dacheindeckung incl. sämtlicher
Ein- und Anbauten,.
- prov. Abplanung in Teilbereichen ( Sicherstellung
Regensicherung während der notwendigen Umbauten)
- Neueindeckung Dach mit geborgenem Altmaterial
- sämtliche Dachklempnerarbeiten
3. Angaben zur Baustelle
Das Bestandsgebäude Im Gewerbepark Heideareal Radeberg
wurde 19015-17 in Massivbauweise als Zünderfabrik
errichtet. Haus 211 wurde bereits in den späten
90-iger Jahren umfassend saniert und ist akuell
vermietet und voll in Funktion, gewerbliche Nutzung,
voll ausgebaut, d.h. beim Öffnen des Daches , Abbruch
der Alteindeckung sind entsprechende provisorische
Wirtterungsschutzmaßnahmen wichtig !
Tragkonstruktion des Bestandsdaches in Sparrenrichtung
Vollbeton, keine klassische Holzkonstruktion.
Das Objekt ist über öffentliche und private Straßen
erreichbar, Heidestraße 70..
Das Bauwerk steht unter Denkmalschutz.
Das Grundstück befindet sich an der Kreuzung
Heidestraße 70 in 01454 Radeberg, Abzweig in den
Gewerbepark Heideareal. Die Zufahrtswege sind bis vor
das Gebäude auf der Südseite mit LKW bis 40 to
befahrbar.
Dem Bieter wird empfohlen die Örtlichkeit mit allen
Rahmenbedingungen vorab in Augenschein zu nehmen um
kostenrelevante, in der Kalkulation zu
berücksichtigende Einschränkungen und Erschwernisse
entsprechend zu berücksichtigen. Spätere Einreden
werden Nichtwissens werden nicht anerkannt.
Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden durch den
AG gestellt .Die Verbrauchskosten werden nicht
umgelegt.
Vom Schlußrechnungsbetrag wird vom AG eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 5% der
Brutto-Abrechnungssumme einbehalten und erst nach
Ablauf der vertraglichen Verjährungsfrist für
Mängelansprüche (5 Jahre) ausgezahlt.
Die Sicherheitsleistung kann vom AN gegen eine
selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft eines in
der EU zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers abgelöst werden. Die Bürgschaft wird
nach Ablauf der Verjährungsfrist zurück gegeben.
Von den Abschlagszahlungen wird vom AG ein
Sicherheitseinbehalt von 10% der Nettoabrechnungssumme
abgezogen. Der AN kann dies mit einer
Vertragserfüllungsbürgschaft ablösen.
4. Pflichten des Auftragnehmers (AN)
Alle Arbeiten, v.a. der Abbruch, müssen mit Sorgfalt
und Umsicht erfolgen. Eingriffe in die Bausubstanz sind
möglichst erschütterungsarm durchzuführen.
Ein über das unbedingt notwendige Maß hinausgehender
Feuchteeintrag in das Bauwerk muss vermieden werden.
Das Rauchen ist im Gebäude aus Gründen des
Brandschutzes generell untersagt.
Für die Baumaßnahme hat der AG einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt. Dieser
erstellt eine Baustellenordnung, die genauso wie die
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zwingend einzuhalten
sind. Eine zusätzliche Vergütung kann hieraus nicht
abgeleitet werden. Den Anordnungen des SiGeKo ist
unbedingt Folge zu leisten. Der hierfür notwendige
Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Der AN hat Bauschutt und sonstige Abfälle seiner
Leistungen ständig, mindestens wöchentlich , zu
beseitigen.
Durch den AN verunreinigte Verkehrswege sind umgehend
wieder zu säubern.
Der AG behält sich vor, nicht zuzuordnenden Müll auf
Kosten aller am Bau beteiligten Firmen beseitigen zu
lassen
Der AN hat über die gesamte Ausführungszeit
Bautageberichte zu führen und wöchentlich an den AG und
dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Die Berichte
müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung
und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind.
Üblicherweise finden einmal pro Woche Bauberatungen auf
der Baustelle statt. Der AN ist verpflichtet, auf
Anforderung bzw. während der Ausführung seiner
Leistungen daran teilzunehmen bzw. mindestens einen
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Stoffe ohne ein amtliches Prüfzeugnis bzw. ohne
Zulassungsbescheid sind nur nach Prüfung und
Genehmigung des AG zu verwenden.
Zu allen eingebauten Materialien und Produkten sind die
Produktdatenblätter, Zulassungsbescheinigungen,
Bezugshinweise etc. zu sammeln und spätestens mit der
Schlussrechnung komplett dem AG zu übergeben.
Dem AN übergebene Planunterlagen sind vor der
Ausführung hinsichtlich Maßen und Detailangaben
eigenverantwortlich zu prüfen, auftretende
Unstimmigkeiten oder Bedenken sind der Bauleitung
unverzüglich mitzuteilen.
Alle später sichtbaren Materialien sind vor Einbau mit
dem AG zu bemustern und von diesem freizugeben.
Nicht freigegebene Materialien sind gfs. auf
Aufforderung des AG kostenpflichtig wieder zu
entfernen.
Die Aufmaße müssen Nachweise für die berechneten
Mengen, vorzugsweise mit Abrechnungszeichnungen,
mindestens aber nachvollziehbare Mengenermittlungen
enthalten. Grundsätzlich sind alle Aufmaße und
Rechnungen kumulativ zu erstellen.
Zusätzlich zu den Produkt- und Materialnachweisen sind
folgende Unterlagen spätestens mit der Schlussrechnung
zu übergeben:
- Prüfzeugnisse, Zertifikate etc.
- Fachbauleitererklärung bzw.
Fachunternehmerbescheinigung,
- Bedienungs-/Wartungs- und Pflegeanleitungen,
Handbücher für technischen Anlagen
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweise Gewerk Dachdecker / Gerüstbau Gebäudemaße,
Bearbeitet wird nur ein kleiner Teilbereich des Hauses 211.
Firsthöhe der zu bearbeitenden Flächen über Gelände 19,50 m
Höhe Haupttraufe über Gelände ca. 11 m
Gebäudebreite ( Gebäude ist mit DD-Kran von beiden Seiten erreichbar) 20,5 m
Mansarddach
Sparrenlänge Unterdach Mansarde ca. 6 m
Sparrenlänge Oberdach vom Dach Mansardknick bis First ca. 15 m.
Hinweise Gewerk Dachdecker / Gerüstbau
01.01 Baustelleneinrichtung
01.02 Gerstbau
01.03 Abbrucharbeiten Dach
01.04 Entsorgung Abbruchmaterialien, Dach
Entsorgung Abbruchmaterialien, Dach
01.05 Neuaufbau UK mit BS-Anforderungen , Wiedereindeckung mit Altmaterial
Neuaufbau UK mit BS-Anforderungen , Wiedereindeckung mit Altmaterial
01.06 Dachklempnerarbeiten, Titanzink
Dachklempnerarbeiten, Titanzink
01.07 Verrechnungssätze für Löhne
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteile,
- Gewinn.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn-
tags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tarif-
lichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies
anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Hinweis Regiearbeiten
Für unvorhersehbare Arbeiten, die nicht im Leistungsbeschrieb erfasst werden können, werden nachfolgende Regiestunden in Ansatz gebracht. Für alle anfallenden Regiestunden ist vor Beginn der Arbeiten die Genehmigung schriftlich von der Bauleitung einzuholen. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren
Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Abs. 10 VOB/B).
Vom AN ist der erforderliche Stundenaufwand für die einzelnen Leistungen vor Ausführung zu schätzen und
durch den Auftraggeber (AG) schriftlich freizugeben.
Sobald zur Erfüllung einer Einzelleistung ein erforderlicher Mehraufwand absehbar ist, der den kalkulierten Stundenaufwand um mehr als 10 % übersteigt, ist dieser bei der Bauleitung anzumelden und die Zustimmung des AG einzuholen.
Hinweis Maschinenstunden
Diese sind mit Bedienung und Fahrer anzubieten. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst
sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, im Besonderen Gerätevorhaltung- und Betriebskosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienpersonal. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Verrechnungssätze für Löhne
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteile,
- Gewinn.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn-
tags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tarif-
lichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies
anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Hinweis Regiearbeiten
Für unvorhersehbare Arbeiten, die nicht im Leistungsbeschrieb erfasst werden können, werden nachfolgende Regiestunden in Ansatz gebracht. Für alle anfallenden Regiestunden ist vor Beginn der Arbeiten die Genehmigung schriftlich von der Bauleitung einzuholen. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren
Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Abs. 10 VOB/B).
Vom AN ist der erforderliche Stundenaufwand für die einzelnen Leistungen vor Ausführung zu schätzen und
durch den Auftraggeber (AG) schriftlich freizugeben.
Sobald zur Erfüllung einer Einzelleistung ein erforderlicher Mehraufwand absehbar ist, der den kalkulierten Stundenaufwand um mehr als 10 % übersteigt, ist dieser bei der Bauleitung anzumelden und die Zustimmung des AG einzuholen.
Hinweis Maschinenstunden
Diese sind mit Bedienung und Fahrer anzubieten. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Baugerät umfasst
sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, im Besonderen Gerätevorhaltung- und Betriebskosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienpersonal. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.