Loggia - Bodenaufbau und Entwässerung
Wohncarrée Industriedenkmal Salzmann (Bauteil B)
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Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG-Stellplätze. Auftraggeber Cureus Nord GmbH Schmalhorn 13 29308 Winsen (Aller) 1.1. Projektbeschreibung Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B Aus Industriegeschichte wird Lebensraum: Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut. Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik. Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird. 1.2. Lage des Grundstücks Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel 1.3. Bestand Das Grundstück ist mit einen L - Riegel (Fabrikgebäude) bebaut. 1.4. Städtebauliches Konzept Auf dem Salzmann Areal ist eine gute soziale Durchmischung der Bewohner und ein entsprechender Wohnungsmix die Zielsetzung. Neben gewerblich genutzter Fläche sollen auch Wohnungen unterschiedlicher Größe für alle Nutzergruppen entstehen. 1.5. Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandhäuser Straße 34. 1.6. Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden    Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen   Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkung Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die vom Auftragnehmer zur Ausführung vorgesehenen Materialien und Produkte müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, den einschlägigen DIN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Auftraggeber bzw. die Bauleitung behält sich vor, von den zur Verwendung kommenden Stoffen Proben zu entnehmen und diese auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen (Anlagen und Einrichtungen einschließlich Mieten, Pacht, Gebühren und dgl.) die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge und Zugangstechnik sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Dachdeckers / Rohbauers ist eigenverantvortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.) Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkung
Besondere Vorbemerkung - Bodenaufbau und Entwässerung Allgemeines / Normbezug Die Leistungen umfassen den vollständigen, fachgerechten, funktionsfähigen und mangelfreien Bodenaufbau sowie die Entwässerung von Loggien. Die Ausführung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, den Herstellervorgaben, der VOB/B, der VOB/C sowie den jeweils einschlägigen Normen und technischen Regelwerken zu erfolgen. Maßgebend sind, soweit für die jeweilige Leistung einschlägig: VOB/B, VOB/C, ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“, ATV DIN 18338 „Dachdeckungsarbeiten“, soweit Abdichtungsanschlüsse an Dach- oder Loggiabauteile betroffen sind, ATV DIN 18339 „Klempnerarbeiten“, soweit Metallprofile, Verwahrungen oder Anschlüsse betroffen sind, ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“, soweit Gefälleausgleichs- oder gebundene Schüttungen betroffen sind, ATV DIN 18381 „Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“, ATV DIN 18318 „Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen“, soweit lose verlegte Plattenbeläge betroffen sind, DIN 18531 für die Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen, DIN 1986-100, DIN EN 12056, DIN EN 1253, DIN 4108, DIN 4109, DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, DIN EN 13164 für XPS-Dämmstoffe, Systemzulassungen, abP, abZ, ETA und Herstellervorgaben. Bei Systemaufbauten sind Abdichtungsbahnen, Voranstriche, Schweißbahnen, Flüssigkunststoff, Vliese, Formteile, Abläufe, Klemmflansche, Anschlussmanschetten, Profile und Befestigungsmittel aufeinander abzustimmen. Systemmischungen sind nur zulässig, wenn deren Verträglichkeit und Zulässigkeit durch den jeweiligen Hersteller schriftlich bestätigt wurde. Denkmalschutz bzw. Arbeiten am Bestand Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten den vorhandenen Bestand sorgfältig in Augenschein zu nehmen. Dies betrifft vor allem: Rohdecken und Gefälleflächen, vorhandene Loggiaaufbauten, alte Abdichtungen, vorhandene Beläge, Schwellenbereiche, Türanschlüsse, Wandanschlüsse, aufgehende Bauteile, Brüstungen, Attiken, Gesimse, Fassadenanschlüsse, vorhandene Abläufe, Rohrdurchführungen, Fallrohranschlüsse, Rand- und Stirnseitenbereiche, historische oder erhaltenswerte Metallanschlüsse, angrenzende Fassadenflächen, denkmalrelevante Bauteile und Oberflächen. Soweit keine abweichenden Festlegungen in den Vertragsunterlagen, freigegebenen Ausführungsunterlagen oder schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers bestehen, sind die Angaben der zuständigen Denkmalbehörde maßgebend. Der Auftragnehmer hat alle Befestigungen, Verankerungen, Durchdringungen, Anschlüsse, Abdichtungsübergänge, Profilanschlüsse, Ausgleichsschichten, Dämmanschlüsse und Eingriffe in die vorhandene Konstruktion so auszuführen, dass Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Abdichtungssicherheit und denkmalrelevante Substanz nicht beeinträchtigt werden. Welche Bereiche denkmalgeschützt oder denkmalpflegerisch relevant sind, ist vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung abzuklären. Eingriffe in denkmalrelevante Bauteile dürfen erst nach Freigabe durch Auftraggeber bzw. Bauleitung ausgeführt werden. Die Ausführung der erforderlichen Befestigungen, Verankerungen, Anschlüsse und Durchdringungen ist der Statik, den statischen Nachweisen, den freigegebenen Ausführungsunterlagen, den Herstellervorgaben und den Vorgaben der Bauleitung zu entnehmen. Soweit statische Angaben, Detailvorgaben oder denkmalpflegerische Freigaben fehlen, unvollständig oder widersprüchlich sind, hat der Auftragnehmer dies vor Ausführung schriftlich gegenüber Auftraggeber bzw. Bauleitung anzuzeigen. Eine eigenmächtige Veränderung vorhandener Bauteile, denkmalrelevanter Oberflächen, sichtbarer Profile, Anschlusshöhen, Entwässerungsführungen oder Befestigungsarten ist unzulässig. Nebenleistungen Folgende Leistungen und Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit sie nach VOB/C, ATV DIN 18299 sowie den einschlägigen gewerkespezifischen ATVen zur ordnungsgemäßen, vollständigen, fachgerechten und mangelfreien Ausführung gehören und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind. Dazu zählen vor allem: Lohnkosten, Materialkosten, Geräte und Werkzeuge, Kleingeräte, Befestigungsmittel, Verbindungsmittel, Kleinteile, Dichtstoffe, Zubehör, Fracht, Transport einschließlich Abladen, Zwischenlagern und innerbaulichem Transport, Aufmaßarbeiten, Abstimmungen mit der Bauleitung, Schutz eigener Leistungen, Schutz angrenzender und fremder Leistungen, Schutz vorhandener und denkmalrelevanter Bausubstanz, Untergrundreinigung im unmittelbaren Arbeitsbereich, Reinigung von Anschlussbereichen, Freihalten von Abläufen während der eigenen Arbeiten, Sortieren und Bereitstellen eigener Reststoffe, Entsorgung eigener Verpackungen und Restmaterialien, Sicherung der eigenen Arbeitsbereiche, Anschluss-, Anpassungs-, Befestigungs- und Nebenarbeiten. Zu den einzukalkulierenden Nebenleistungen gehören außerdem: Prüfen der vorhandenen Loggiaflächen, Prüfen der Untergründe, Prüfen der Anschlüsse und Durchdringungen, Prüfen der vorhandenen Entwässerungspunkte, Abdecken und Sichern angrenzender Bauteile gegen Staub, Feuchtigkeit, Bitumen, Flüssigkunststoff, Mörtel, Bohrschlämme und mechanische Beschädigungen, Herstellen kleinerer Anpassungen an Anschlüssen, Übergängen und Einbauteilen, fachgerechtes Zwischenlagern empfindlicher Materialien, Schutz der Abdichtungsflächen während der eigenen Ausführung, Abstimmung mit Rohbau, Fassade, Fensterbau, Dachabdichtung, Sanitär, Metallbau, Gerüstbau und Außenanlagen, Dokumentation verdeckter Leistungen vor dem Schließen, Überdecken oder Überbauen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistung ausdrücklich als besondere Leistung im Leistungsverzeichnis beschrieben ist oder vor Ausführung schriftlich durch Auftraggeber bzw. Bauleitung angeordnet wurde. Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung Der Auftragnehmer hat Planunterlagen, Ausführungsdetails, Leistungsbeschreibung, Mengen, Massen, Untergründe, Anschlüsse und Schnittstellen auf Plausibilität, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit zu prüfen. Dies betrifft vor allem: Tragfähigkeit und Zustand vorhandener Rohdecken, Ebenheit und Gefälle vorhandener Untergründe, Eignung vorhandener Untergründe für Gefälleausgleich, Abdichtung, Dämmung und Plattenbelag, Sauberkeit und Trockenheit der Abdichtungsuntergründe, Risse, Hohlstellen, Ausbrüche, Feuchtigkeit und Verschmutzungen, vorhandene Aufbauhöhen, Anschlusshöhen an Türen, Schwellen, Wänden und aufgehenden Bauteilen, Lage und Dimensionierung der Abläufe, Lage und Ausführbarkeit der Kernbohrungen, Brandschutzanforderungen R90 bei Rohrdurchführungen, Entwässerungsführung, Gefälle und Ablaufleistung, Notwendigkeit von Notentwässerungen, Abdichtungsanschlüsse an Wand, Fassade, Türschwelle, Brüstung und aufgehende Bauteile, Verträglichkeit von Bitumenbahnen, Flüssigkunststoff, Dämmstoffen, Dichtstoffen, Profilen und Anschlussmaterialien, bauphysikalische Anforderungen an Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz, denkmalpflegerische Anforderungen an sichtbare Bauteile, Profile, Anschlüsse, Materialwirkung und Gestaltung, Schnittstellen zu Rohbau, Fensterbau, Fassade, Sanitär, Dachabdichtung, Metallbau, Gerüstbau und Außenanlagen, Art, Lage, Anzahl, Dimensionierung und Ausführbarkeit der vorgesehenen Befestigungen, Verankerungen, Durchdringungen und Unterkonstruktionen. Sichtbare Mängel, ungeeignete Vorleistungen, unvollständige Unterlagen, technisch nicht ausführbare Details, fehlende Freigaben oder zu erwartende Schäden sind unverzüglich schriftlich gegenüber Auftraggeber bzw. Bauleitung anzuzeigen. Die Bedenkenanmeldung erfolgt nach VOB/B, § 4 Abs. 3. Vor Ausführung ist schriftlich anzuzeigen, wenn die vorgesehene Ausführung zu Undichtigkeiten, Feuchteschäden, Frostschäden, Verformungen, Schäden an historischer Bausubstanz, bauphysikalischen Mängeln, optischen Abweichungen, nicht regelgerechten Anschlüssen, unzureichender Befestigung, mangelhafter Entwässerung oder Einschränkungen der Dauerhaftigkeit führen kann. Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat einen fachkundigen, deutschsprachigen örtlichen Fachbauleiter bzw. verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Dieser muss während der Ausführung der eigenen Leistungen erreichbar sein, die Arbeiten vor Ort koordinieren und an den relevanten Baubesprechungen teilnehmen. Die Baubesprechungen finden voraussichtlich einmal wöchentlich statt. Nimmt der Auftragnehmer trotz rechtzeitiger Einladung unentschuldigt nicht teil, wird je Fernbleiben ein pauschaler Betrag von 300,00 € netto von der Schlussrechnungssumme abgezogen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Fachbauleiter hat die Ausführung der Untergrundvorbereitung, Gefälleausgleichsarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Dämmarbeiten, Plattenbelagsarbeiten und Profilanschlüsse laufend zu überwachen. Er hat sicherzustellen, dass: denkmalgeschützte Bauteile geschützt werden, Freigaben eingehalten werden, Angaben der zuständigen Denkmalbehörde beachtet werden, Befestigungen nach Statik und freigegebenen Unterlagen ausgeführt werden, Abdichtungsanschlüsse rechtzeitig abgestimmt werden, Entwässerungspunkte funktionsfähig hergestellt werden, verdeckte Leistungen vor dem Schließen dokumentiert werden. Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis, den einschlägigen Regelungen der VOB/C sowie den tatsächlich ausgeführten und prüffähig nachgewiesenen Leistungen. Auch bei Pauschalvertrag ist der Auftragnehmer verpflichtet, die tatsächlich ausgeführten Leistungen prüffähig aufzumessen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Das Aufmaß dient der Leistungsdokumentation, Abgrenzung, Prüfung, Nachtragsbewertung, Bestandsdokumentation und Nachvollziehbarkeit. Aufmaße sind rechtzeitig anzukündigen. Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Verdecken gemeinsam mit der Bauleitung aufzunehmen oder durch prüffähige Fotodokumentation, Skizzen, Maße und Lageangaben zu dokumentieren. Mengen und Massen Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Massen sind vom Auftragnehmer vor Angebotsabgabe und vor Ausführung auf Plausibilität zu prüfen. Erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Positionen, Widersprüche zwischen Planunterlagen und Leistungsverzeichnis sowie erkennbare Mehr- oder Mindermengen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Bestands- und Denkmalgebäuden können verdeckte Konstruktionen, alte Abdichtungen, Schadstellen, Materialwechsel, Feuchteschäden, unklare Anschlüsse und historische Bauzustände erst nach Öffnung oder baubegleitender Freilegung erkennbar werden. Der Auftragnehmer hat hieraus entstehende Abweichungen unverzüglich zu dokumentieren und der Bauleitung vor weiterer Ausführung schriftlich mitzuteilen. Eigenmächtige Leistungsänderungen, Materialwechsel, geänderte Abdichtungssysteme, geänderte Ablaufpositionen oder abweichende Ausführungen begründen keinen Vergütungsanspruch. Werk- und Montageplanung Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Ausführungsunterlagen die erforderliche Werk- und Montageplanung auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis gefordert wird, soweit diese zur fachgerechten Ausführung seiner Leistungen erforderlich ist. Zur Werk- und Montageplanung gehören je nach Leistungsumfang: Gefälleplan, Ablauf- und Rohrführungsplan, Detailplanung der Kernbohrungen, Detailplanung der Loggiaabläufe, Detailplanung der Rohrdurchführungen DN 70, Detailplanung der R90-Ausbildung, Abdichtungsdetails für Flächen, Anschlüsse, Durchdringungen und aufgehende Bauteile, Details zu Wandanschlussabdichtungen, Details zu Flüssigkunststoffanschlüssen, Details zu Türschwellen und Fassadenanschlüssen, Dämmstoff- und Flankendämmungsdetails, Verlegeplan für Filtervlies, Verlegeplan für Betonwerksteinplatten, Stelzlagerplan, Detailplanung für Randprofile, Detailplanung für Stirnseitenprofile, Detailplanung für Aluminium-Kantprofile, Schnittstellenplanung zu Rohbau, Fensterbau, Fassade, Sanitär, Dachabdichtung, Metallbau, Gerüst und Außenanlagen, Angaben zu sichtbaren Materialien, Oberflächen, Farben und Profilen bei denkmalrelevanten Bauteilen, Angaben zu Art, Lage, Anzahl, Dimensionierung und Ausführung der erforderlichen Befestigungen, Verankerungen und Durchdringungen. Die Unterlagen sind der Bauleitung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfung durch Auftraggeber oder Bauleitung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die fachgerechte, vollständige und mangelfreie Ausführung. Die Werk- und Montageplanung hat die statischen Vorgaben, die freigegebenen Ausführungsunterlagen, die Herstellervorgaben und die Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Soweit keine abweichenden Festlegungen vorliegen, sind bei denkmalrelevanten sichtbaren Bauteilen die Angaben der zuständigen Denkmalbehörde zugrunde zu legen. Koordination mit anderen Gewerken Der Auftragnehmer hat seine Leistungen rechtzeitig mit den beteiligten Gewerken abzustimmen. Dies betrifft vor allem Schnittstellen zu: Rohbau, Betoninstandsetzung, Abbruch- und Rückbauarbeiten, Fenster- und Türelementen, Fassadenarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Wärmedämmung, Dachabdichtung, Sanitär- und Entwässerungsarbeiten, Metallbau, Klempnerarbeiten, Gerüstbau, Blitzschutz, Elektroarbeiten, Brandschutz, Außenanlagen, Denkmalpflege und Restaurierung. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu planen, dass offene Abdichtungsflächen, freigelegte Bauteile und historische Substanz nicht unnötig lange der Witterung ausgesetzt werden. Tagesöffnungen, Kernbohrungen und freigelegte Anschlussbereiche sind gegen Niederschlag, Wind, Staub, Verschmutzung und unbefugten Zugriff zu sichern. Anschlüsse an fremde Leistungen sind vor Ausführung zu prüfen. Fehlende, ungeeignete oder nicht fertiggestellte Vorleistungen sind vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Soweit Abstimmungen mit der zuständigen Denkmalbehörde erforderlich sind oder denkmalpflegerische Vorgaben Auswirkungen auf Ausführung, Material, Oberfläche, Befestigung, Anschlussdetails oder Bauablauf haben, sind diese rechtzeitig mit Auftraggeber und Bauleitung zu koordinieren. Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Gebäude, denkmalgeschützte Bauteile, angrenzende Nutzungen, Verkehrsflächen und fremde Leistungen zu treffen. Dazu zählen vor allem: Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände, Sicherung von Öffnungen und Kernbohrungen, Schutz historischer Fassaden, Gesimse, Brüstungen, Schwellen, Türanschlüsse und Zierbauteile, Schutz vor Feuchtigkeit, Schlagregen, Staub und mechanischen Beschädigungen, provisorische wetterfeste Abdeckungen während der Bauzeit, brandschutzgerechter Umgang mit offenen Flammen, Heißarbeiten, Schweißarbeiten, Trennarbeiten und Bitumenarbeiten, geeignete Feuerlöscheinrichtungen bei feuergefährlichen Arbeiten, Sicherung von Materiallagerungen gegen Wind, Verrutschen und Absturz, Schutz der Abdichtungsflächen gegen Durchdringungen, Beschädigungen und unzulässige Belastungen, Schutz der Abläufe gegen Verstopfung, Einhaltung der Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes. Heißarbeiten, Schweißarbeiten, Trennarbeiten und sonstige brandgefährliche Arbeiten sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. In Bereichen mit historischer Bausubstanz sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur durch unterwiesenes Personal und unter Beachtung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen erfolgen. Dokumentation verdeckter Leistungen Sämtliche verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen, Verdecken oder Überbauen der Bauleitung anzuzeigen und mit Fotos, Skizzen, Lageangaben, Maßen und erforderlichen Nachweisen zu dokumentieren. Ohne rechtzeitige Anzeige und Dokumentation trägt der Auftragnehmer das Risiko, dass Leistungen auf seine Kosten geöffnet oder erneut nachgewiesen werden müssen. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur vergütungsfähig, wenn sie vor Beginn schriftlich durch Auftraggeber bzw. Bauleitung angeordnet oder bestätigt wurden. Erforderlich sind: Anzeige vor Ausführung, Beschreibung der auszuführenden Leistung, voraussichtlicher Umfang, schriftliche Bestätigung durch Auftraggeber bzw. Bauleitung, Angabe von Ort, Art und Umfang der Leistung, Angabe von eingesetztem Personal, Angabe der Stunden, Angabe eingesetzter Geräte, Angabe verwendeter Materialien, Fotodokumentation bei verdeckten Leistungen, Vorlage des Stundennachweises spätestens am folgenden Werktag. Für einfache Arbeiten sind Helferstunden anzusetzen. Facharbeiterstunden sind nur anzusetzen, wenn die ausgeführte Tätigkeit eine entsprechende fachliche Qualifikation erfordert. Nicht rechtzeitig vorgelegte, nicht prüffähige oder nicht bestätigte Stundennachweise begründen keinen Vergütungsanspruch. Reinigung und Sauberkeit Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitsbereich laufend sauber und sicher zu halten. Abfälle, Verpackungen, Verschnitte, Befestigungsreste und sonstige Verunreinigungen aus den eigenen Leistungen sind regelmäßig zu beseitigen. Loggiaflächen, Abdichtungsflächen, Abläufe, Rohrdurchführungen, Fallrohre, Gerüstlagen, Verkehrswege und angrenzende Bauteile sind während der eigenen Arbeiten von losem Material, scharfkantigen Teilen, Spänen, Bohrresten, Schrauben, Blechresten, Bitumenresten, Flüssigkunststoffresten, Mörtelresten und sonstigen Gefahrenstellen freizuhalten. Nach Abschluss der Arbeiten sind die eigenen Leistungsbereiche besenrein und frei von eigenen Reststoffen zu übergeben. Entwässerungseinrichtungen, Abläufe, Siebeinheiten, Rohrdurchführungen, Fallrohre und Anschlüsse sind frei von Verunreinigungen zu übergeben. Verstopfungen, Verschmutzungen oder Beschädigungen an Entwässerungseinrichtungen, die durch die eigenen Leistungen verursacht wurden, sind durch den Auftragnehmer unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen. Prüfungen, Nachweise und Dokumentation Der Auftragnehmer hat alle für seine Leistungen erforderlichen Nachweise rechtzeitig und prüffähig vorzulegen. Hierzu gehören je nach Leistungsumfang: Produktdatenblätter, Herstellerangaben, Verarbeitungsvorschriften und Sicherheitsdatenblätter, Zulassungen, Verwendbarkeitsnachweise, Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnungen, abP, abZ und europäische technische Bewertungen, Materialnachweise für Abdichtungen, Flüssigkunststoff, Grundierungen, Dichtstoffe, Dämmstoffe, Vliese, Plattenbeläge, Stelzlager, Abläufe, Rohrdurchführungen, Fallrohre, Profile und Befestigungsmittel, Nachweise zur Systemverträglichkeit, Dauerhaftigkeit, Korrosionsverträglichkeit sowie zu Abdichtung, Entwässerung, Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz, statisch relevante Nachweise zu Befestigungen, Verankerungen, Profilen, Unterkonstruktionen, Art, Lage, Anzahl, Dimensionierung und Ausführung, Gefälle-, Entwässerungs-, Dichtheits- und Funktionskontrollen, soweit gefordert oder technisch erforderlich, Fotodokumentation der Untergrundvorbereitung, Gefälleausbildung, Abdichtungslagen, Anschlüsse, Durchdringungen, Abläufe, Brandschutzdurchführungen, Dämm- und Vlieslagen, Stelzlager, Plattenbeläge und Profile, Revisions- und Bestandspläne für Entwässerung, Rohrdurchführungen und relevante Anschlüsse, Pflege-, Wartungs- und Nutzungshinweise für Abläufe, Siebeinheiten, Entwässerungseinrichtungen, Abdichtungen und Belagsflächen, Dokumentation denkmalrelevanter, erhaltener oder wiederverwendeter Bauteile und Materialien, Freigaben für sichtbare Materialien, Farben, Profile, Anschlussdetails sowie Vorgaben der zuständigen Denkmalbehörde, soweit diese für die Ausführung maßgeblich sind. Die Dokumentation ist geordnet, vollständig und spätestens zur Abnahme vorzulegen. Eine unvollständige Dokumentation kann die Abnahme hindern, soweit sie für Prüfung, Betrieb, Wartung, Denkmalschutz oder Mängelverfolgung erforderlich ist. Abnahme Die Abnahme ist nach § 12 VOB/B zu regeln. Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung die Abnahme, hat der Auftraggeber diese innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durchzuführen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Eine förmliche Abnahme ist durchzuführen, wenn eine Vertragspartei dies verlangt. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme verweigert werden. Voraussetzung für die Abnahme ist eine vollständige, mangelfreie, funktionsfähige und prüffähige Leistung einschließlich aller erforderlichen Nachweise und Dokumentationen. Zur Abnahme müssen vorliegen: vollständig ausgeführte Untergrund-, Gefälle-, Abdichtungs-, Entwässerungs-, Dämm-, Belags- und Profilanschlussarbeiten, funktionsfähige und freie Loggiaentwässerung einschließlich Abläufen, Rohrdurchführungen, Siebeinheiten und Fallrohren, dauerhaft dichte Abdichtungsflächen einschließlich Wand-, Schwellen-, Flüssigkunststoff- und Durchdringungsanschlüssen, fachgerecht ausgeführte Brandschutzdurchführungen R90, soweit geschuldet, fachgerecht verlegte Dämm-, Vlies-, Stelzlager- und Plattenbelagsflächen, fachgerecht montierte Rand-, Stirnseiten- und Kantenschutzprofile, vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen, Produkt-, Material-, Verwendbarkeits-, Brandschutz- und Befestigungsnachweise, soweit erforderlich, Bestandsdokumentation sowie Pflege-, Wartungs- und Nutzungshinweise, denkmalpflegerisch relevante Freigaben, Vorgaben und Dokumentationen, soweit für die Ausführung maßgeblich. Eine Teilfreigabe oder Zwischenprüfung verdeckter Leistungen ersetzt nicht die förmliche Schlussabnahme. Einwände gegen das Leistungsverzeichnis Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengenansätze, technische Vorgaben, Ausführungsdetails, Materialvorgaben, Schnittstellen, statische Vorgaben, Befestigungsangaben oder denkmalpflegerische Anforderungen sind vor Angebotsabgabe bzw. unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer darf sich nicht auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Lücken berufen, wenn er diese nicht rechtzeitig angezeigt hat. Dies gilt vor allem bei Bestands- und Denkmalgebäuden, bei denen erkennbare Risiken aus Bestand, Zugänglichkeit, Anschlüssen, Substanzschutz, Abdichtungssicherheit, Entwässerung, Befestigungen und Bauablauf in die Kalkulation einzubeziehen sind. Zusätzliche und geänderte Leistungen Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vor Beginn durch Auftraggeber bzw. Bauleitung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht. Dies betrifft unter anderem: nicht erkennbare Untergrundschäden, zusätzliche Untergrundsanierungen, zusätzliche Gefälleausgleichsschichten, zusätzliche Abdichtungs- oder Anschlussmaßnahmen, geänderte Denkmalanforderungen, abweichende Materialien, Profile, Farben oder Oberflächen, zusätzliche Flüssigkunststoffanschlüsse, zusätzliche Kernbohrungen, geänderte oder zusätzliche Abläufe, geänderte oder zusätzliche Rohrdurchführungen, geänderte oder zusätzliche Fallrohre, zusätzliche Brandschutzmaßnahmen, zusätzliche Dämmstoffdicken, zusätzliche Schutzlagen, geänderte oder zusätzliche Befestigungen, Verankerungen, Unterkonstruktionen oder statisch relevante Anschlussdetails, zusätzliche Schutz- oder Sicherungsmaßnahmen, zusätzliche Dokumentations- oder Freilegungsarbeiten. Der Auftragnehmer hat Mehrkosten, Minderkosten und terminliche Auswirkungen vor Ausführung schriftlich anzukündigen und prüffähig darzustellen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn ein Anspruch dem Grunde und der Höhe nach besteht und die Leistung nicht bereits durch die vereinbarten Einheitspreise oder Pauschalen abgegolten ist. Anerkennung der Vorbemerkungen Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer diese Besonderen Vorbemerkungen als Vertragsbestandteil an. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er die Anforderungen an Arbeiten am Bestand bzw. denkmalgeschützten Bestandsgebäude, die Schnittstellen der Abdichtungs-, Entwässerungs-, Dämm-, Belags- und Profilanschlussarbeiten sowie die Prüf-, Hinweis-, Dokumentations- und Koordinationspflichten in seine Einheitspreise bzw. Pauschalen einkalkuliert hat. Der Auftragnehmer bestätigt außerdem, dass er die Vorgaben aus Statik, statischen Nachweisen, freigegebenen Ausführungsunterlagen, Herstellervorgaben und, soweit keine abweichenden Festlegungen bestehen, die Angaben der zuständigen Denkmalbehörde bei der Ausführung zugrunde legt. Die Kosten für alle in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Verpflichtungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.
Besondere Vorbemerkung - Bodenaufbau und Entwässerung
Hinweise zur Entsorgung / Abfalltrennung Hinweise zur Entsorgung / Abfalltrennung Sämtliche im Rahmen der jeweiligen Leistung anfallenden Abfälle, Reststoffe, Verpackungen, Bohrkerne, Bohrschlämme, Rückbau- und Ausbaustoffe sind durch den Auftragnehmer nach Stoffgruppen getrennt zu sammeln, sortenrein bereitzustellen, ordnungsgemäß zwischenzulagern, zu laden, abzufahren und einer zulässigen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen. Die Abfalltrennung, Bereitstellung, Verladung, Abfuhr, Verwertung und Entsorgung hat nach den geltenden gesetzlichen, behördlichen und örtlichen Vorgaben sowie nach den Anforderungen der jeweiligen Entsorgungsbetriebe zu erfolgen. Gefährliche oder schadstoffhaltige Abfälle sind entsprechend den geltenden Vorschriften getrennt zu halten, zu verpacken, zu kennzeichnen, zu transportieren und ausschließlich über zugelassene Entsorgungswege zu entsorgen. Eine Vermischung mit nicht gefährlichen Abfällen ist unzulässig. Entsorgungs-, Übernahme- und Wiegenachweise sind vollständig zu führen und der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben, soweit dies gesetzlich, behördlich, vom Entsorger oder vertraglich erforderlich ist. Bohrkerne, Bohrschlamm, Spülwasserreste und sonstige Rückstände aus Kernbohrungen sind unmittelbar aufzunehmen. Verschmutzungen angrenzender Bauteile, Loggiaflächen, Fassaden, Abläufe und Verkehrswege sind zu vermeiden. Betroffene Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten zu reinigen. Sämtliche Aufwendungen für: Abfalltrennung, sortenreine Sammlung, Bereitstellung, Zwischenlagerung, Verladung, Abfuhr, Transport, Verwertung, ordnungsgemäße Entsorgung, Entsorgungsnachweise, Übernahme- und Wiegenachweise, Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche sind vollständig in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht, sofern hierfür keine ausdrückliche separate Position im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Die Arbeitsbereiche sind nach Abschluss der eigenen Leistungen sauber, geräumt und frei von eigenen Rückständen, Abfällen, Bohrschlämmen, Abdichtungsresten, Verpackungen und sonstigen Verunreinigungen zu übergeben.
Hinweise zur Entsorgung / Abfalltrennung
01 Loggia - Bodenaufbau inklusive Entwässerung - Achse 10 - 31
01
Loggia - Bodenaufbau inklusive Entwässerung - Achse 10 - 31
01.01 Untergrund reinigen Bauteil: Stahlbetondecke Bestand Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Betonuntergrund von losen Bestandteilen, Staub, Schmutz, Mörtelresten und trennenden Stoffen reinigen. Besenrein und tragfähig für nachfolgenden Bodenaufbau herstellen.
01.01
Untergrund reinigen
1,084.00
01.02 Kernbohrungen d = 162 mm inkl. verfugen Bauteil: Stahlbetondecke Bestand Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Kernbohrung als Rohrdurchführung in Betondecke herstellen. Bohrloch maßhaltig, lotrecht, ausbrucharm und frei von losen Bestandteilen herstellen. Technische Kenndaten / Maße: Bohrdurchmesser: Ø 162 mm
01.02
Kernbohrungen d = 162 mm inkl. verfugen
138.00
Stk
01.03 Zementgebundene Schüttung als Gefälleausgleich Bauteil: Gefälleschicht auf Stahlbetondecke Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Zementgebundene, schnell belegreife Ausgleichsschüttung auf gereinigtem, tragfähigem Untergrund herstellen. Gefälle zu Entwässerungspunkten profilieren, oberflächenfest und geeignet für Bitumenvoranstrich. Technische Kenndaten / Maße: Schichtdicke:           0 bis 20 mm Feinkörnige:             Körnung passend zur Mindestschichtdicke
01.03
Zementgebundene Schüttung als Gefälleausgleich
1,084.00
01.04 Balkondirektablauf DN 70, R90 Bauteil: Entwässerungspunkt Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Balkondirektablauf liefern und in Kernbohrung einbauen. Zweiteilig mit Ablauftopf und Etageneinsatz, an Abdichtung und Entwässerungsleitung anschließen, Hohlräume und Bohrloch vollständig mit mineralischem Mörtel Baustoffklasse A1 verfugen. Technische Kenndaten / Maße: Nennweite:                      DN 70 Material:                           Stahl feuerverzinkt - Nach DIN EN 1253 Baustoffklasse:                A1 Feuerwiderstand:            R90 Entwässerungsebenen:  2 - Zweiteilig als Direktablauf Fabrikat / Typ: LORO-X Balkondirektablauf Serie H mit Anschlussmanschette oder gleichwertig
01.04
Balkondirektablauf DN 70, R90
138.00
Stk
01.05 Siebeinheit mit Rohrdurchführung DN 70 Bauteil: Entwässerungspunkt - Siebeinheit Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Siebeinheit mit Rohrdurchführung liefern und einbauen. Siebaufnahme lage- und höhengerecht einsetzen, Rohrdurchführung dicht an DN 70 anschließen, Edelstahlsieb einlegen. Technische Kenndaten / Maße: Material:             Kunststoff Nennweite:        DN 70 Außenmaß:        150 x 150 mm Fabrikat / Typ: LORO-X Siebeinheit mit Rohrdurchführung  DN70 oder gleichwertig
01.05
Siebeinheit mit Rohrdurchführung DN 70
138.00
Stk
01.06 Fallrohr Loggiaentwässerung als Standrohr DN 70 Bauteil: Loggiaentwässerung, Standrohr Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Rundes Standrohr liefern und einbauen. Geeignet für den Übergang von der Fallleitung in den Grundleitungsanschluss, mit Muffenanschluss dicht anschließen und lagegerecht befestigen. Technische Kenndaten / Maße: Nennweite:           DN 70 Ausführung:          Stoß- und schlagfest Baustoffklasse:     A1 Fabrikat / Typ: LORO-X Standrohr DN 70
01.06
Fallrohr Loggiaentwässerung als Standrohr DN 70
446.00
m
01.07 1. Lage Abdichtung - Elastomerbitumen-Kaltselbstklebebahn Bauteil: Loggia-Boden, Abdichtung Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Erste Abdichtungslage aus Elastomerbitumen-Kaltselbstklebebahn liefern und vollflächig auf vorbehandeltem, tragfähigem Gefälleuntergrund verkleben. Stöße und Anschlüsse dicht herstellen, geeignet für nachfolgende Schweißbahn-Oberlage. Technische Kenndaten / Maße: Ausführung:           Selbstklebend Oberseite:              Folie Unterseite:             Abziehfolie, Kaltselbstklebemasse Trägereinlage:       Gittergelege mit Glasvlies Dicke:                      3 mm Anwendungstyp:  DU/E1 ; PYE KTG KSP 3 Produkt/Typ: BauderTEC KSA DUO oder gleichwertig
01.07
1. Lage Abdichtung - Elastomerbitumen-Kaltselbstklebebahn
1,084.00
01.08 2. Lage Abdichtung Elastomerbitumen-Schweißbahn Bauteil: Loggia-Boden, Abdichtung Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Oberlage aus Elastomerbitumen-Schweißbahn mit höheren Leistungskennwerten als Normstandard liefern und vollflächig auf erste Abdichtungslage aufschweißen. Bahnen mit Fugenversatz zur unteren Lage verlegen, Nähte und Stöße wasserdicht verschweißen. Technische Kenndaten / Maße: Ausfürhung:             Schweißverfahren Oberseite:                Schiefer Unterseite:               Folie Trägereinlage:         Polyestervlies 250 g/m² Dicke:                       ca. 5,2 mm Anwendungstyp:    DO/E1 ; PYE PV 200 S5 Produkt/Typ: BauderFLEX K5E oder gleichwertig
01.08
2. Lage Abdichtung Elastomerbitumen-Schweißbahn
1,084.00
01.09 Wandanschlussabdichtung Polymerbitumenbahnen Bauteil: Wandanschlussabdichtung Flächen / Lage / Einbauort: Aufgehende Bauteile - Achse 10 bis 31 Wandanschlussabdichtung systemgleich zur Flächenabdichtung herstellen. Anschlussstreifen zuschneiden, vollflächig aufschweißen, im Übergang Boden-Wand Dämmstoffkeil einbauen, Nähte und Stöße wasserdicht verschweißen. Wandanschluss passend zum Hauptsystem: Untere Anschlusslage: BauderTEC KSA DUO oder gleichwertig Obere Anschlusslage: BauderFLEX K5E Schiefer natur oder gleichwertig
01.09
Wandanschlussabdichtung Polymerbitumenbahnen
1,739.00
m
01.10 Abdichtung FLK an aufgehenden Bauteilen Bauteil: Loggia-Boden, aufgehende Bauteile Flächen / Lage / Einbauort: Aufgehende Bauteile - Achse 10 bis 31 Flüssigkunststoffabdichtung an Wänden, Stützen, Tür- und Fensteranschlüssen herstellen. Untergrund systemgerecht grundieren, FLK mit Vlieseinlage auftragen, an Flächenabdichtung dicht anschließen und an aufgehenden Bauteilen hochführen. Technische Kenndaten / Maße: Ausführung:            1K-PU-Flüssigkunststoff mit Vlieseinlage Schichtdicke:          ca. 2,5 mm Verbrauch:              ca. 3,1 kg/m² Hochzug:                 mindestens 150 mm über OK fertiger Belag Eigenschaften:        lösemittelfrei, rissüberbrückend, systemverträglich mit Bitumenabdichtung Produkt/Typ: System: BauderLIQUITEC PU oder gleichwertig Abdichtung: BauderLIQUITEC PU-D Detail oder gleichwertig Vlieseinlage: BauderLIQUITEC Vlies VL 110 oder gleichwertig
01.10
Abdichtung FLK an aufgehenden Bauteilen
1,739.00
m
01.11 Loggia-Flankendämmung XPS 50 mm Bauteil: Loggia-Boden, Rand- und Anschlussbereiche Flächen / Lage / Einbauort: 1. OG bis 3. OG - Achse 10 bis 31 Oberseitige Flankendämmung aus XPS-Dämmplatten liefern und auf Betonuntergrund verkleben. Platten dicht gestoßen im Verband verlegen, Fugenversatz einhalten und Wärmebrücken im Anschlussbereich minimieren. Technische Kenndaten / Maße: Dämmstoff:         XPS nach DIN EN 13164 Dicke:                   50 mm WLS:                     040 ;   λ = 0,040 W/(m·K) Ausführung:        gemäß Herstellervorgabe
01.11
Loggia-Flankendämmung XPS 50 mm
865.00
01.12 Loggia-Flankendämmung XPS 90 mm Bauteil: Loggia-Boden, Rand- und Anschlussbereiche Flächen / Lage / Einbauort: Hochpaterre - Achse 10 bis 31 Oberseitige Flankendämmung aus XPS-Dämmplatten liefern und auf Betonuntergrund verkleben. Platten dicht gestoßen im Verband verlegen, Fugenversatz einhalten und Wärmebrücken im Anschlussbereich minimieren. Technische Kenndaten / Maße: Dämmstoff:         XPS nach DIN EN 13164 Dicke:                   90 mm WLS:                     040 ;   λ = 0,040 W/(m·K) Ausführung:        gemäß Herstellervorgabe
01.12
Loggia-Flankendämmung XPS 90 mm
219.00
01.13 Filtervlies PP über Flankendämmung Bauteil: Loggia-Boden, Filtervlies Flächen / Lage / Einbauort: Oberhalb der Flankendämmung - Achse 10 bis 31 Filtervlies liefern und oberhalb bzw. vor der Flankendämmung verlegen. Bahnen faltenfrei, wasserableitend und mit überlappten Stößen ausführen, Anschlüsse und Durchdringungen passgenau ausschneiden. Technische Kenndaten / Maße: Material:                100 % Polypropylen, mechanisch verfestigt Flächengewicht:   ca. 150 - 200 g/m² Eigenschaften:      verrottungsfest, UV-stabilisiert für Bauphase Produkt/Typ: Optigrün Filtervlies FIL 150 oder gleichwertig
01.13
Filtervlies PP über Flankendämmung
1,084.00
01.14 Oberbelag Betonwerksteinplatten d = 40 mm; inklusive Stelzlager Bauteil: Loggia-Boden, Oberbelag Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Betonwerksteinplatten liefern und auf Stelzlagern im Kreuzverband verlegen. Platten höhen- und fluchtgerecht ausrichten, Fugen gleichmäßig herstellen, Stelzlager passend einstellen. Technische Kenndaten / Maße: Plattenformat:           600 x 400 mm Plattendicke:             40 mm Oberfläche/Farbe:   mittelgrau, mit Fase Brandverhalten:        gemäß DIN 4102-4 Höhe Stelzlager:       40 - 60 mm Produkt/Typ Platte: DIEPHAUS Betonplatte mit Fase oder gleichwertig Produkt/Typ Stelzlager: Alwitra Terrassen-Stelzlager PA 20 plus oder gleichwertig
01.14
Oberbelag Betonwerksteinplatten d = 40 mm; inklusive Stelzlager
1,084.00
01.15 Rand- und Stirnseitenprofile für Betonplatten Bauteil: Loggia-Boden, Plattenbelag auf Stelzlagern Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Rand- und Stirnseitenprofile liefern und montieren. Profile zur Randeinfassung und mechanischen Sicherung der Betonwerksteinplatten ausrichten, befestigen und an Ecken, Stößen sowie Abschlüssen passgenau ausbilden. Technische Kenndaten / Maße: Material:      Aluminium natur/anodisiert oder Edelstahl V2A, Werkstoff 1.4301 Profilhöhe:  abgestimmt auf Plattendicke 40 mm
01.15
Rand- und Stirnseitenprofile für Betonplatten
1,739.00
m
01.16 Mehrteiliger Trittschutz aus Aluminium-Kantprofil Bauteil: Loggia-Boden, Kanten- und Wandanschlussbereiche Flächen / Lage / Einbauort: Achse 10 bis 31 Mehrteiligen Trittschutz als Aluminium-Kantprofil liefern und montieren; Profile montagefertig zuschneiden, fluchtgerecht ausrichten, mechanisch befestigen und Stoß-, Eck- sowie Endausbildungen passgenau herstellen. Technische Kenndaten / Maße: Material:                   Aluminium-Strangpressprofil EN AW-6060 Materialstärke:        mindestens 1,5 mm Blendenhöhe:          100 mm Profiltiefe:                ca. 17 mm Oberfläche:             Aluminium natur, walzblank Technische Lieferbedingungen: DIN EN 755-1, bei Präzisionsprofilen DIN EN 12020-1
01.16
Mehrteiliger Trittschutz aus Aluminium-Kantprofil
O
1,739.00
m
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den folgenden Positionen Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden. Ohne vorherige Anordnung oder Bestätigung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch. Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits nach den vertraglich vereinbarten Leistungspositionen oder als Nebenleistungen nach den einschlägigen ATV der VOB/C geschuldet sind. Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten hierfür maßgeblich: ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, ATV DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten, ATV DIN 18338 – Dachdeckungsarbeiten, soweit Abdichtungsanschlüsse an Dach- oder Loggiabauteile betroffen sind, ATV DIN 18339 – Klempnerarbeiten, soweit Metallprofile, Verwahrungen oder Anschlüsse betroffen sind, ATV DIN 18353 – Estricharbeiten, soweit Gefälleausgleichs- oder gebundene Schüttungen betroffen sind, ATV DIN 18381 – Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, ATV DIN 18318 – Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen, soweit lose verlegte Plattenbeläge betroffen sind. Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt. Für einfache Arbeiten, wie Zuarbeiten, Materialreichen, Sortier-, Räum-, Reinigungs-, Bohrschlammaufnahme-, Abdeck- oder einfache Demontagearbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation schriftlich angeordnet oder bestätigt wurde. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche: Lohnkosten, Gehaltskosten, Gemeinkosten, Sozial- und Nebenkosten, übliche Werkzeuge, Kleinmaterial, An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung, innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle. Geräte, Maschinen, Kernbohrgeräte, Absaugungen, Hebezeuge, Krane, Arbeitsbühnen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Verbindungsmittel, Befestigungsmittel, Montagehilfen, Hilfsstoffe, Materialien, Abdichtungsstoffe, Flüssigkunststoffe, Dämmstoffe, Plattenbeläge, Profile, Brandschutzmaterialien, Prüfungen, Nachweise und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden und nicht bereits Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung, der vereinbarten Einheitspreise oder geschuldeter Nebenleistungen nach VOB/C sind. Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten: Baustelle, Datum, Ausführungsort, Ort und Dauer der Arbeiten mit Uhrzeitangabe, Art der ausgeführten Leistung, Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten, Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte, Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe, verwendete Materialien, Verbindungsmittel, Befestigungsmittel und Materialmengen, bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ, Materialverbrauch, Bezug zur schriftlichen Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung, Fotodokumentation bei verdeckten, später nicht mehr prüfbaren oder abrechnungsrelevanten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel. Leistungen, die nach dem Leistungsverzeichnis, den Vertragsunterlagen oder den einschlägigen ATV der VOB/C bereits mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten sind, können nicht zusätzlich als Stundenlohnarbeiten abgerechnet werden. Besondere Leistungen werden nur vergütet, wenn sie als solche gesondert ausgeschrieben, vereinbart oder vor Ausführung schriftlich angeordnet bzw. bestätigt wurden.
Hinweis zu den folgenden Positionen
02.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
O
1.00
Std
02.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.02
Stundensatz Facharbeiter/in
O
1.00
Std
02.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.03
Stundensatz Helfer/in
O
1.00
Std
02.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.04
Stundensatz Auszubildende
O
1.00
Std