Gerüstbau BF 12
Berlin Neubau Wohnanlage Schumacher Quartier BF 12 + 28
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Angebotsanfrage: Gerüstbauarbeiten - Baufeld 28 (WA7) Bauvorhaben: Schumacher Quartier Tegel, 13405 Berlin Neubau einer Wohnanlage in Holzhybrid- bauweise mit 171 Wohnungen und 5 Gewerbeeinheiten Auftraggeber: ARGE Schumacher Quartier BF12 und BF28 gebildet aus: B&O Bau und Projekte GmbH (Chemnitz) und B&O Bau und Gebäudetechnik GmbH & CO. KG (Berlin)
Angebotsanfrage: Gerüstbauarbeiten - Baufeld 28 (WA7)
02 Gerüstbauarbeiten BF12
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Gerüstbauarbeiten BF12
Beschreibung Bauvorhaben Nördlich des Kurt-Schumacher-Damms auf der Freifläche am westlichen Ende der Start- und Landebahnanlage des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" (TXL) soll das sog. Schumacher Quartier, mit über 5.000 Wohnungen, dazugehörigen Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Einrichtungen einschl. 2 Schulen und 6 Kindertagesstätten, entstehen. Das Schumacher Quartier soll als Modellprojekt für Berlin neue Maßstäbe der klimaangepassten sowie sozial und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung setzten. Die Firma B&O Bau und Projekte GmbH wurde mit der Bebauung der Baufelder 12 und 28 beauftragt (siehe nachfolgenden Abbildung). Die nachfolgende Ausschreibung bezieht sich auf das Baufeld 28. Projektdaten: Neubau von 2 Wohnanlagen in Holzhybridbauweise --> mit 171 Wohnungen und 5 Gewerbeflächen auf dem BF 28 und --> 156 Wohnungen, 15 Gewerbeeinheiten und einer KITA auf dem BF 12 Auftraggeberdaten: Auftraggeber: ARGE Schumacher Quartier BF12 und BF28 gebildet aus: B&O Bau und Projekte GmbH (Chemnitz) und B&O Bau und Gebäudetechnik GmbH & CO. KG (Berlin)
Beschreibung Bauvorhaben
Allgemeine Hinweise zur Baustelle Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist : 1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschl. Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungs- beschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN-Gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften/ Herstellerrichtlinien zu beachten. 4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteil- stößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzu- kalkulieren. 5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteils erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzu- kalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizei- lichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen. 9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und Sige - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen; - Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen / Wege, - Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.; - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte   Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; - Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen und Gebühren; - Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren; - Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Allgemeine Hinweise zur Baustelle
ZTV für Gerüstarbeiten Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18451 - Gerüstarbeiten und den folgenden technischen Regeln. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN EN 12810-1            Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen, Produktfestlegungen DIN EN 12810-2            Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen,            Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise DIN EN 12811-1            Temporäre Konstruktionen für Bauwerke            Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion, Bemessung DIN EN 12811-2 Baustoffinformationen und Einwirkungen DIN EN 12811-3 Versuche zum Tragverhalten von Gerüsten DIN EN 12812 Traggerüste - Anforderungen, Bemessung und Entwurf DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 4420-3 Ausgewählte Gerüstbauarten und Regelausführungen DIN EN 1004-1:2021            Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen            Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und Sicherheitsanforderungen DIN EN 1004-2:2022 Aufbau-, Verwendungs- und Montageanleitungen DIN EN 13374:2026            Temporäre Seitenschutzsysteme, Produktfestlegungen und Prüfverfahren DIN EN 13411-5 Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel DIN EN 13414-1 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen für allgemeine Hebezwecke Außerdem sind zwingend zu beachten: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Baustellenverordnung (BaustellV) TRBS 2121 Teil 1            Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz, Verwendung von Gerüsten DGUV Information 201-011 Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten, Ausgabe 2023 Güteschutz: RAL-RG 637 Stahlgerüstbau, Gütesicherung Stoffe, Bauteile 2.1 Ausführung Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/-10 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzusprechen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten. Der Regelabstand der Gerüste von der Außenwand beträgt grundsätzlich 20 cm, bei Fassadenbekleidungen mit größeren Elementen (Profilbleche, Vorhangfassaden, WDVS) 35 cm von der fertigen Wand. Auf abweichende Angaben im Leistungsverzeichnis oder bei der Anlaufbesprechung ist zu achten. Die Kennzeichnung der Fassadengerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschl. Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist unverzichtbar. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Eingänge sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (Holzfassade, geputzte Fassade, etc.) abgestimmt ist. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Balkone und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den  Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigene Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Hubarbeitsbühnen, die im Bereich spannungsführender Leitungen (Niederspannung) eingesetzt werden, müssen bis 1000 V isoliert sein. 2.2   Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18451 gelten als Nebenleistung: Die Vorlage statischer Nachweise für Systemgerüste, die auf Verlangen zu übergeben sind, sofern nicht von der Regelausführung abgewichen wird. Abstandsverlängerungen bis zu 30 cm über den Regelabstand von der Fassade. Die Einholung aller Abnahmen und Zulassungen ist in die Angebotspreise einzurechnen. 2.3      Abrechnungshinweise Die Aufmaßbestimmungen für Fassadengerüste gelten unabhängig von den Arbeiten, die von diesem Gerüst aus ausgeführt werden sollen. Wird ein Gebäude mit Flachdach eingerüstet, gilt die Linie der äußeren Begrenzung der Attika als Höhengrenze des Aufmaßes. Abweichend zur DIN 18451 werden für die Abrechnung grundsätzlich die Gebäudeaußenkanten ohne Dachüberstände, Gesimse etc. zu Grunde gelegt. Werden Gerüste auf der Baustelle nur umgesetzt, d.h. es entfällt der An- und Abtransport, so gelten (falls dazu keine Positionen im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind) die vereinbarten Preise für Auf- und Abbau sowie An- und Abtransport; der eingesparte Anteil für die Vorhaltung ist sichtbar abzusetzen, sofern er Bestandteil des Preises ist. 2.4      Besondere Angaben zur Bauausführung Die Anordnung / Höhenlage der etwaigen Gerüstlagen ist vor Beginn mit der Bauleitung abzustimmen. Falls vom Auftraggeber gefordert, sind die Verankerungsmittel nach Gerüstabbau aus der Fassade zu entfernen. Die Einholung aller Abnahmen und Zulassungen ist in die Angebotspreise einzurechnen. Alle notwendigen Versprünge bzw. Verjüngungen der Fassade sind, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise des Fassadengerüstes einzukalkulieren. Die Angebotspreise verstehen sich inkl. Einhaltung der Regelungen TRBS 2121 Teil 1 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mind. ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des AG oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom AN entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Verwendungzweck für die Gerüste: - Rohbau ab EG (alle Außenwände aus Stahlbeton mit Holzfassade) - Holzaußenwände ab 1.OG - Dacharbeiten Das Einrüsten des Hauses erfolgt entsprechend dem Baufortschritt des Rohbaus nach Bauabschnitten, etagenweise und zeitlich versetzt. Geplante Bauweise: Die Gebäudeteile im Untergeschoss sowie die Außenwände des Erdgeschoss werden aus Halbfertigteilwänden (Stahlbeton) erstellt. Ab dem 1.OG ist der überwiegende Teil der Außenwände aus vorgefertigten Holzwänden (Vorfertigung inkl. Holzfassade und eingebauten Fenstern). Die Decken sind Filigrandecke, welche nach Verlegung mit Ortbeton erhöht werden.
ZTV für Gerüstarbeiten
Baustelleneinrichtung und Logistik Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen einzukalkulieren. Dazu zählen u.a. Geräte, Maschinen, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistung erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und nach Beendigung der Arbeiten abtransportieren. Baustellenlogistik Weiterhin ist zu beachten, dass die Berlin TXL Management GmbH für das gesamte Areal des ehemaligen Flughafens ein Baulogistikhandbuch erstellt hat. Die Baufelder 28 + 12 liegen in dem Gesamtprojekt der Berlin TXL. Das übergeordnete Baulogistikhandbuch definiert Regeln und Festlegungen, um so optimale Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effiziente Bauausführung für alle auf dem Baulogistikgebiet tätigen Unternehmen / Dienstleister zu schaffen. Die Einhaltung der Anforderungen ist Sach des Nachunternehmers. Folgende Anlagen sind zu beachten und über den nachfolgenden Link verfügbar: Baulogistikhandbuch mit Anlagen Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) Übersichtsplan Verhandlungsprotokoll Bauzeichnungen LPH 4 Bei Erfordernis einer Ortsbesichtigung bitten wir Sie, sich mit unserem Projektleiter Herrn Beutler in Verbindung zu setzen. Kontaktdaten Herr Beutler: mobil: 0151 724 10 986 oder E-Mail: a.beutler@bo-bau.de
Baustelleneinrichtung und Logistik
02.01 Fassadengerüste
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Fassadengerüste
02.02 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten