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Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
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Leistungsverzeichnis                    Leistungsverzeichnis VOM            16.07.2026 BAUVORHABEN: H213 Neubau Riegel IV AUFTRAGGEBER: Airbus Operations GmbH                    Kreetslag 10                    21129 Hamburg GEWERK:    KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen                    KG 420 Wärmeversorgungsanlagen                    KG 430 Raumlufttechnische Anlagen                    KG 460 Förderanlagen                    KG 473 Druckluftanlagen                    KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation
Leistungsverzeichnis
I. Termine und Zuständigkeiten I.                 Termine und Zuständigkeiten 1.                  Auskünfte Projektleitung: Adresse:      Airbus Operations GmbH                    Kreetslag 10                    21129  Hamburg Name:          Frau Oksana Amin Tel.:             +49 (0) 151 158 982 18 e-mail           oksana.amin@airbus.com Verantwortlich für Kaufmännische Fragen: Adresse:      Airbus Operations GmbH                    Kreetslag 10                    21129  Hamburg Name:          Herr Tevfik Arikanli Tel.:             0172 9829515 e-mail:          tevfik.arikanli@airbus.com Technische Rückfragen sind zu richten an: Adresse:      Ingenieurbüro Poggensee GmbH                    Kieler Str. 303a                    22525  Hamburg Name:          Herr Mannier Tel.:             0173 / 413 55 68 e-mail           mannier@ib-poggensee.de 2.                 Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B) Vorbereiten der Bauausführung Für das Vorbereiten der Bauausführung ist insgesamt eine Frist von 8 Wochen vorgesehen. Diese Frist endet vor dem Bauausführungsbeginn. Durchbruchs-, Montageplanung, Materialbeschaffung Beginn:        14 Tage nach Beauftragung Fertigstellung 6 Wochen nach Beauftragung Bauausführung Beginn         12/2026 Fertigstellung EG   12/2027 Fertigstellung 03/2028 Vorzeitige Inbetriebnahme Logistikfläche EG Die Logistikfäche im Erdgeschoss ist gem. beliegendem Terminplan etwa zwei Monate vorab in Betrieb zu nehmen. Die geteilten Inbetriebnahmen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Dies betrifft die folgenden Gewerke TGA-M: KG420 - Wärmeversorgungsanlagen KG473 - Druckluftanlagen KG480 - Gebäudeautomation Des Weiteren sind sämtliche Installation aller Gewerke TGA-M im Logistikbereich des Erdgeschosses zu diesem Zeitpunkt fertig zu stellen. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs-, Zwischen- und Endtermine werden Vertragsbestandteil.
I. Termine und Zuständigkeiten
II. Maßnahmenbeschreibung II. Maßnahmenbeschreibung Die Airbus Operations GmbH beabsichtigt, auf Ihrem Werksgelände in Hamburg-Finkenwerder die Halle 213 an der Westfassade um einen Riegelanbau (Riegel IV bzw. H213A) mit Logistik-, Büro- und Sozialflächen für die Endmontagelinie zu erweitern. Die Halle 213 ist Teil des Hallenkomplexes Halle 213/214 und wurde ursprünglich 2013 als A380-Flightlinehalle in Betrieb genommen und 2017 in eine Endlinienmontagehalle für die Flugzeuge A318-A321 (A320 Familie) umgebaut. Das folgende Leistungsverzeichnis beinhaltet sämtliche Leistungen für die mechanischen Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung, die zugehörigen MSR-Leistungen als auch die Leistungen zur Herstellung zweier Aufzugsanlagen im Nord- und Südbereich des Riegelbaus. KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen KG 420 Wärmeversorgungsanlagen KG 430 Raumlufttechnische Anlagen KG 460 Förderanlagen KG 473 Druckluftanlagen KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation Das Baufeld liegt westlich der Halle 213 und grenzt unmittelbar an die Halle 213 an. Die Fläche liegt im eingezäunten Flugfeldbereich. Begrenzt wird das Baufeld im Westen durch das Flugfeld und die erforderlichen Schleppkurven der Flugzeuge. Im Norden schließt das Baufeld mit der Halle 213 ab. Die Fläche ist im Bereich der Tore gepflastert, die Zwischenflächen sind mit Rasen bewachsen. Der Neubau ist unmittelbar an der angrenzenden Westfassade der Halle 213 angeordnet. Die Halle wird durch den Anbau nur geringfügig verändert. Es werden zwei Übergänge in den Neubau geschaffen, wodurch der Fluchtweg aus der Halle in einen anderen Brandabschnitt aufrechterhalten bleiben kann. Die Nutzung für den Riegelanbau setzt sich aus Sozialflächen (Umkleiden mit Waschraum und Pausenraum), Büro-/Meetingräumen und Logistikflächen zusammen. Das Grundrisskonzept sieht eine dreigeteilte Grundrissstruktur vor. Zwei Treppenhäuser mit je- weils einer Zone mit allen wiederkehrenden Nebenräumen (Schächte für den technischen Ge- bäudeausbau, Elektroräume und ein WC-Kern mit Putzmittelraum) bilden den Rahmen für eine flexibel nutzbare Fläche ohne statisch erforderliche Stützen und Unterzüge, die es ermöglicht, die unterschiedlichen Nutzungen gem. Raumprogramm dort unterzubringen. Im Erdgeschoss wird der mittlere Bereich als Logistikfläche mit einer Regallagerung genutzt. Die Fläche erfüllt die Anforderungen an Aufenthaltsräume gemäß ASR nicht, sodass hier keine Ar- beitsplätze zulässig sind. Es ist geplant die Logistikfläche im Erdgeschoss vorzeitig in Betrieb zu nehmen (etwa zwei Monate vorab). Im 1. Obergeschoss ist ein großer multifunktionaler Meetingraum, der mit einer mobilen Trenn- wand in 2 Räume unterteilt werden kann und der Pausenraum untergebracht. Vom Pausenraum aus wird eine Dachterrasse erreicht, die mit ihrem freien Blick bis hin zum anderen Elbufer eine sehr hohe Aufenthaltsqualität bietet. Im zweiten Obergeschoss sind Umkleiden mit Waschbereichen für Damen und Herren geplant. Der WC-Bereich wird hier für Radfahrerduschen mit zusätzlichen Radfahrer-Spinden genutzt. In den Obergeschossen drei bis fünf wird die Mittelzone mit einem offenen Büroraumkonzept mit eingestellten Büro- und Meetingräumen sowie Rückzugsbereichen bespielt.
II. Maßnahmenbeschreibung
III. Technische Vorbemerkungen III. Technische Vorbemerkungen Für die auf den folgenden Seiten beschriebenen Arbeiten muss für die Kalkulation folgendes berücksichtigt werden: 1.                 Vorschriften / Richtlinien - die VOB, Teil B und C - die VDI-Vorschriften - die VDE Vorschriften - die DIN-Vorschriften - die behördlichen Vorschriften - die ATEX-Richtlinien - die allgemeinen Verlegerichtlinien der Hersteller - die anerkannten Regeln der Technik sowie die internen Richtlinien (TAR) der Airbus Operation GmbH Anwendung finden weiterhin alle für die ausgeschriebenen Leistungen in Frage kommenden Richtlinien, Vorschriften, Normen, Gesetzesvorlagen und Auflagen, auch wenn diese im einzelnen nicht aufgeführt sind, gemäß letztgültigem Stand und Stand der Technik. 2.                 Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer erhält als DWG- und PDF-Dateien: - die Ausführungspläne des Fachingenieurs im Maßstab 1:20 / 1:50 bzw. die Schemata Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen sachlich inhaltlich, technisch und auf Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehalte müssen innerhalb der Prüfzeit schriftlich angemeldet werden. Spätere Einwände bzw. Mehrkosten werden grundsätzlich nicht anerkannt. Änderungen in der Ausführung dürfen nur nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dem Vertreter vorgenommen werden. Eigenmächtige Änderungen kann der Auftraggeber zu Lasten des Auftragnehmers demontieren lassen und gemäß geplanter Ausführung zu Lasten des Auftragnehmers neu installieren lassen. 3.                 Werkstatt- und Montagezeichnungen Alle nachstehenden zu liefernden Unterlagen sind Nebenleistungen nach VOB (C) und mit in den Einheitspreisen zu kalkulieren. In Abhängigkeit zum verbindlichen Gesamtterminplan sind die Werk- und Montagepläne, koordiniert mit den Baugewerken und anderen am Projekt beteiligten Technikgewerken als Ausdruck komplett zur Genehmigung und Freigabe beim Auftraggeber bzw. deren Vertreter einzureichen. - Grundrisse und Schnitte M = 1:20 / 1:50 mit den Installationen Die für die Pläne notwendigen Koordinierungsaufgaben mit allen Gewerken sind durch den Auftragnehmer wahrzunehmen. Über die Erfordernisse der Genehmigung einzelner Pläne entscheidet im Zweifelsfall die Bauleitung. Die genannten Unterlagen sind fortlaufend dem Baufortschritt anzupassen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und dessen Beauftragte stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Notwendige Änderungen sind umgehend einzuarbeiten. Die Pläne müssen so beschaffen sein, dass danach alle Arbeiten durchgeführt werden können. Die Genehmigung der Pläne durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter wird die alleinige Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Montagen in keiner Weise eingeschränkt. Die Ausführung der Arbeiten selbst darf erst nach Freigabe der Montagepläne begonnen werden. Abweichungen von der Planung oder dem Auftrag sind dem Auftraggeber oder dessen  Beauftragten unaufgefordert als solche schriftlich mitzuteilen. Der  Auftraggeber kann Änderungen in den Zeichnungen und Plänen verlangen. Die Anpassung der Unterlagen ist mit den Einheitspreisen abgegolten. In einem beschrifteten Ordner müssen die Pläne nach DIN gefaltet und abgeheftet sein, sowie ein aktuelles Zeichnungsverzeichnis beinhalten. Dieses Verzeichnis ist während der ganzen Bauzeit zu führen, unaufgefordert zu aktualisieren und auszugeben. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen: - Ausführende Firma - Bauvorhaben - Anlagenteil - Zeichnungsnummer - Zeichnungsdatum - Bezeichnung "MONTAGEPLAN" und Stand - Unterschriften des Zeichners und Prüfers 4.                 Umfang der Leistungen Alle Leistungen umfassen Lieferung, Einbau, Abladen sowie Lagerung sämtlicher Materialien auf der Baustelle, inkl. Zubehör, Nebenleistungen, Hilfsmaterialien (Leitern, Gerüste, Werkzeuge etc.) und Geräte einschl. Bedienung. Zum Leistungsumfang gehört grundsätzlich eine komplette betriebsfertige Anlage, auch wenn einzelne Anlagenteile in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis nicht erwähnt werden. 5.                 Ausführung der Arbeiten mit vorheriger Sicherheitseinweisung VOR Beginn der Arbeiten muss eine Sicherheitseinweisung des Auftragnehmers durch die zuständige Fachabteilung bzw. den SiGeKo durchgeführt werden. Ein Termin ist rechtzeitig mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Sicherheitseinweisung ordnungsgemäß nach den Handwerksregeln auszuführen. 6.                 Baustoffwahl Es dürfen ausschließlich fabrikneue, ungebrauchte sowie für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Baustoffe und Bauteile verwendet werden. Diese müssen den einschlägigen Normen und technischen Regeln entsprechen sowie über die erforderlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse oder Konformitätsnachweise verfügen, soweit diese gesetzlich oder technisch erforderlich sind. Grundsätzlich sind halogen- und silikonfreie Materialien einzusetzen. Sollten diese für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht verfügbar oder technisch ungeeignet sein, sind dem Auftraggeber geeignete Alternativen zur Freigabe vorzuschlagen. 7.                 Verkehrssicherungspflicht Dem Auftragnehmer obliegt allein die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt den Fachbauleiter und übernimmt die Pflichten des Unternehmens gemäß HBauO. Er hat für die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft und deren Aushang in den Aufenthaltsräumen Sorge zu tragen. Für Haftung und Gewährleistung gelten die Bestimmungen des BGB. Jeder Unternehmer ist für die Erfüllung seines Auftrages haftbar. Der Fachbauleiter ist der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Auftragnehmer einen anderen Fachbauleiter zu fordern, falls er mit dessen Leistungen nicht einverstanden ist. Eine Ablösung des Fachbauleiters durch den Auftragnehmer kann nur nach vorheriger Genehmigung des Auftraggebers erfolgen. Der benannte Fachbauleiter ist verpflichtet, auf  Verlangen an den turnusmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen. Der Zeitaufwand einschl. der An- und Abfahrt zum Besprechungsort ist eine Nebenleistung nach VOB (C) und gilt mit den Einheitspreisen als abgegolten. 8.                 Montageabwicklung Sofort nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer einen technischen Sachbearbeiter zu benennen, der mit den notwendigen technischen und kaufmännischen Vollmachten ausgestattet ist, um eine fach- und termingerechte Abwicklung des Auftrages durchführen zu können. Falls es von der örtlichen Bauleitung für erforderlich gehalten wird, muss dieser Sachbearbeiter ständig auf der Baustelle anwesend sein. In jedem Fall hat er an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Desgleichen ist ein örtlicher Bauleiter des Auftragnehmers zu benennen, der u.a. auch für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Der Auftragnehmer vertritt den Bauherrn gegenüber Behörden als Fachbauleiter. 9.                 Verlegevorschriften / Baukoordinierung Das für die Gewerke vorgeschriebene Material ist genau nach Verlegevorschriften zu verarbeiten. Ferner sind die Arbeiten in engster Zusammenarbeit mit den anderen ausführenden Firmen durchzuführen. Erforderliche Aussparung sind dem Auftragnehmer der Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Zimmererarbeiten rechtzeitig aufzugeben, damit dies von der Bauleitung bei der Ausführung der Arbeiten berücksichtigt werden kann. 10.               Schweißarbeiten Schweißarbeiten an Stahlleitungen dürfen nur von Monteuren mit von einem unabhängigen Sachverständigen bestätigter und gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 ausgeführt werden. Die Schweißerprüfungsbestätigungen sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Für Schweißarbeiten ist grundsätzlich vom Bauherren eine Schweißgenehmigung einzuholen. 11.               Pressarbeiten Pressarbeiten an Rohrleitungen dürfen nur von Monteuren mit gültiger Qualifikation und Unterweisung gemäß den Anforderungen der jeweils gültigen Presssystem-Normen sowie nach der Gefährdungsbeurteilung der § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden. Die Qualifikationsnachweise sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Die Pressprüfung muss sicher und effizient, nach TRBS 1203, BetrSichV, ArbSchG, MRL 2006/42/EG und DGUV I zweites Kapitel, durchgeführt werden. Für Pressarbeiten ist grundsätzlich eine Freigabe oder Genehmigung durch den Bauherrn einzuholen. 12.               Arbeiten mit Absturzgefahr (z.B. auf dem Dach) Arbeiten mit Absturzgefahr dürfen nur durch Mitarbeiter ausgeführt werden, die für diese Tätigkeiten gesundheitlich geeignet sind. Soweit nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, ist die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV nachzuweisen. Die entsprechenden Nachweise sind der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen. 13.               Reinigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ständige Grobreinigungen seiner Montagebereiche vorzunehmen sowie eine Feinreinigung vor der Abnahme durchzuführen. Eine Endreinigung hat nach Abschluss sämtlicher Bauaktivitäten zu erfolgen. Sämtliche Bauteile sind außen und innen vor Inbetriebnahme/Übergabe zu reinigen. 14.               Materialentsorgung durch das Airbus Entsorgungszentrum Alle auf der Baustelle anfallenden Abfälle sind entsprechend den geltenden Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie den einschlägigen abfallrechtlichen Vorschriften getrennt zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgung hat über den von Airbus benannten Entsorgungspartner zu erfolgen. Nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung können bei Bedarf Abfallcontainer des beauftragten Entsorgungsunternehmens zur Verfügung gestellt werden. 15.               Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Anlagen hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die Inbetriebnahme ist der örtlichen Bauleitung und dem Bauherrn rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. a)                 Funktionsprüfungen und Probebetrieb sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten bekanntzugeben, damit dieser bei der Prüfung anwesend sein kann. Die Prüfungen haben entsprechend dem Baufortschritt auch in Teilabschnitten zu erfolgen. b)                 Teile der Anlage oder einzelne Komponenten, die später nicht mehr zugänglich sind, sind zu prüfen oder abnehmen zu lassen, so lange dies noch möglich ist. Die baubegleitende Prüfung umfasst die Prüfung der technischen Unterlagen sowie die erbrachte Leistung des Auftragnehmers. 16.               Vollständigkeit der Lieferung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten die Maße der Zeichnungen und der Örtlichkeit zu überprüfen sowie die erforderlichen Baustoffmengen festzustellen und mit den Mengen des Leistungsverzeichnisses zu vergleichen. Treten Mehr- oder Mindermassen auf, sind die dem Bauherren bzw. dessen Vertreter sofort mitzuteilen. Für die Kosten des Verbrauchs und den Einsatz von Messeinrichtungen erhält der Auftragnehmer keine gesonderte Vergütung. Bei Anlieferung, Lagerung bzw. bei Montageunterbrechung sind die Rohrenden mit Folie und Klebeband zu verschließen (VDI 6022/6023). Hinweise zur Ausführung Die in VOB Teil C aufgeführten Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten sind beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. Kleine Stemmarbeiten an bereits vorhandenen Durchbrüchen und Schlitzen sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Schalldämmeinlagen in den Befestigungen und dergleichen müssen abriebfest, alterungsbeständig und nicht pressend sein. Eventuelle Stemmarbeiten im Bereich der Sohlen (weiße Wanne, säurefeste Abdichtung bzw. Beschichtung) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Statiker und Bauleitung. In allen Wand- und Deckendurchführungen sind Rohrleitungen schallschutztechnisch zu entkoppeln, z.B. mit mind. 30 mm brandsicherem Dämmstoff zu ummanteln; dabei sind sichtbare Wand- und Deckendurchführungen stirnseitig mit Blenden zu versehen. Die Ummantelung muss auf beiden Seiten ausreichend überstehen und ist vom Auftragnehmer nach Fertigstellung der Putz- und Fußbodenarbeiten bündig abzuschneiden. Die erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise entsprechend der Position einzurechnen. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass der nötige Platz zum Ausbau der Aggregate für die Bedienung und Wartung vorhanden ist. Die Einhaltung der DIN 4102, der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) und den Brandschutzmaßnahmen TGA im Hochbau sowie auf die Einhaltung der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - wird vorausgesetzt. Schalldämm-Maßnahmen sind entsprechend der Forderungen der DIN- und VDI-Normen etc. einzuhalten. Alle Anlagen oder Anlagenteile, von denen Körperschall ausgehen kann, sind einwandfrei körperschallgedämmt aufzustellen bzw. zu montieren. Hierzu gehört der Einbau mit elastischen Kanal und Rohranschlüssen. Zwischen Fundamenten und Geräten sind Profilgummistreifen in entsprechender Shore-Härte einzulegen. Befestigungen, insbesondere an Decken, dürfen nur mit Dübelverbindungen hergestellt werden, die auch für Zugzonen des Betons zugelassen sind. 17.               Besondere Leistungen Für Nebenleistungen gilt die VOB Teil C. Weiterhin sind zusätzlich nachstehende Leistungen zu erbringen. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind: - Vorhalten, Aufbau und Abbau von Gerüsten mit Arbeitsbühnen sofern der Montageort höher als 3,5m über der Standfläche der Arbeitsbühnen bzw. Gerüste liegt. - Erstellen der Antragsunterlagen für behördliche Abnahmen - Anpassung von Bestandszeichnungen soweit erforderlich - Mitwirken bei Inbetriebnahme der Nebengewerke, soweit davon die Leistung des Auftragnehmers berührt wird - Teilinbetriebnahmen von Anlagenabschnitten bzw. Teilbereichen - Wiederholte Einweisung des Bedienpersonals - die gesetzlichen , behördlichen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, alle Schutzgeländer usw., die für die Dauer der Arbeiten entfernt werden, umgehend, auch während einer Arbeitspause, wieder herzustellen. - Bauseits gelieferte Stoffe und Bauteile hat der Auftragnehmer in Empfang zu nehmen, auf Vollständigkeit zu prüfen, abzuladen und ggf. zwischenzulagern. Nicht geeignete Stoffe und Bauteile sind zurückzuweisen. Verpackungsmaterial ist von ihm zu seinen Lasten zu entfernen - das Auflegen der bauseits heranzuführenden Elektroanschlußleitungen auf die Anschlußklemmen der Schaltschränke und Geräte 18.               Einmessen von Anlagenteilen Der Auftragnehmer hat das Einmessen aller Leitungen und Leitungsteile, das Anfertigen von Bestandsplänen mit sämtlichen Maßangaben, Lage- und Höhenmessungen, zu erbringen. Diese Arbeiten müssen grundsätzlich schon im Zuge der Ausführung gemacht werden. Die Bauleitung behält sich vor, diese Skizzen und Aufzeichnungen unangemeldet zu kontrollieren. 19.               Anmelden von Bedenken Hat der Auftragnehmer gegen eine vorgeschriebene Ausführungsart Bedenken, so ist er verpflichtet, der Bauleitung schriftlich Mitteilung und Gegenvorschläge zu machen. Äußert der Auftragnehmer keine Bedenken, so übernimmt er für die vorgeschriebene Ausführung der Arbeit und für die Beschaffenheit der Baustoffe dem Bauherrn gegenüber die volle Garantie. 20.               Revisionsunterlagen Bezüglich allgemeiner Forderungen nach Revisionsunterlagen, den Begriffsbestimmungen, der genormten Darstellungsweise und der durchzuführenden Prüfungen wird hingewiesen auf VOB (C) und die entsprechenden DIN-Blätter. Schriftköpfe von Zeichnungen müssen folgendes aufweisen: - Ausführende Firma - Bauvorhaben - Anlagenteil - Zeichnungsnummer - Zeichnungsdatum - Bezeichnung "REVISIONSPLAN" und Stand - Unterschriften des Zeichners und Prüfers Die Art, der Umfang und die Ausführung der Revisionsunterlagen erfolgt entsprechend der VOB. Darüber hinausgehende zu liefernde Unterlagen sind im Leistungstext detailliert aufgeführt und entsprechend zu kalkulieren, einschl. sämtlicher Nebenkosten. 21.               Abnahme und Übergabe Der Auftragnehmer hat eine funktionsfähige, betriebssichere Gesamtanlage vorzuführen und zu übergeben. Die Übergabe vollständiger Revisions- und Dokumentationsunterlagen ist Voraussetzung für die Abnahme. Ebenso Voraussetzung für die förmliche Abnahme: - Vorlage aller Prüfzeugnisse, Werkstatt-Atteste für Anlagenteile, die dies erfordern - Vorlage von Protokollen über die durchgeführten Dichtigkeitsprüfungen an Anlagen, die dies erfordern - Abnahmebescheinigung neutraler Sachverständiger, wie z. B. TÜV /CSN gemäß bestehender Richtlinien bzw. darüber hinausgehende Forderungen. Über die Abnahme wird ein Protokoll geführt, in welchem eventuell noch zu behebende Mängel mit Fristsetzung aufgeführt werden. Sicherheitsmängel werden gesondert aufgeführt, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, die Anlage zu übernehmen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer bis zur vollständigen Behebung der Mängel verpflichtet, die Anlage eigenverantwortlich gemäß Betriebserfordernis zu betreiben. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht. 22.               Fabrikatsvorgaben Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Angebot unter Berücksichtigung der technischen Ausführungsrichtlinien, Airbus Werk Hamburg, zu kalkulieren. Stehen mehrere Fabrikate / Typen zur Auswahl, so ist das vom Auftragnehmer gewählte Fabrikat mit Typ im Angebot auszuweisen. Abweichungen vom Planungsfabrikat sind unter Beachtung der Gleichwertigkeit und den koordinierten Baugrößen in einem gesonderten Nebenangebot anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen die Fabrikate und vollständige Typenbezeichnungen nicht eingesetzt wurden, von der Wertung auszuschließen. Der Auftragnehmer kann ergänzend zum Hauptangebot in einem Nebenangebot alternativ frei wählbare Fabrikate / Typen anbieten. Alle spezifischen Kenndaten sind neben den Fabrikats- und Typangaben schriftlich und prüffähig im Nebenangebot auszuweisen. 23.               Wochenend- und Nachtarbeit Wochenend- und Nachtarbeiten sind vor Durchführung der Arbeiten unbedingt mit der Airbus-Projektleitung bzw. dessen Vertretern abzustimmen. Die Stundenzettel sind der Bauleitung am nächsten Tag unaufgefordert zur Unterschrift vorzulegen. Das Original bleibt in der Bauleitung.
III. Technische Vorbemerkungen
01 KG410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
01
KG410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
01.01 KG 411 Abwasseranlagen
01.01
KG 411 Abwasseranlagen
01.03 Bauwasserversorgung
01.03
Bauwasserversorgung